DER THEOLOGE
Nr. 18


Der Glaube der Kirche

Originaldokumente, zusammengestellt und bearbeitet von Josef Neuner, Heinrich Roos, Karl Rahner und Karl-Heinz Weger in: "Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung"

Anleitung zum Lesen
Was sind die Dogmen?
Original-Texte

Unser Angebot
Anhang:
Der Corpus Iuris Canonici (CIC)
Katholiken fragen nach: Ist das wirklich unser Glaube?
Zu den Quellen - in eigener Sache
Die Alternative des Protestantismus

 

"Was ein Theologe als wahr empfindet, das muss falsch sein: man hat daran beinahe ein Kriterium der Wahrheit."
(Der Philosoph Friedrich Nietzsche in: Der Antichrist, 1894, Kapitel 9)

Anleitung zum Lesen

Nachfolgende Glaubenswahrheiten der katholischen Kirche stammen aus dem offiziellen Lehrwerk der römisch-katholischen Kirche von Josef Neuner
-Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung, neubearbeitet von Karl Rahner und Karl-Heinz Weger, Regensburg 1971, 13. Auflage 1992 (ISBN 3-7917-0119-3). Die fett gedruckten Ziffern bezeichnen dabei die
"unfehlbaren" und damit "irrtumslosen" Lehrsätze, die laut katholischem Glauben für alle Zeit gelten und nicht geändert werden dürfen (Beleg dafür siehe hier). Und die "normal" gedruckten Ziffern weisen auf die übrigen Lehrsätze hin, die ebenfalls gelten, solange ihnen nicht widersprochen wird.

Was sind die Dogmen der römisch-katholischen Kirche?

Die
"unfehlbaren" bzw. unwiderruflichen Lehrsätze kann man auch als "Dogmen" bezeichnen. Doch gibt es unter katholischen Theologen viele Debatten über die genaue Definition und damit auch die Anzahl der Dogmen. Einigkeit besteht dabei seit 1950 nur über die drei jüngsten "Dogmen":
1854 - die Lehre von der angeblich "unbefleckten" "Empfängnis" Marias im Leib ihrer Mutter Anna [also zum Zeitpunkt, als Anna beim Sex mit ihrem Mann mit Maria schwanger wurde]. Dies bedeutet, dass Maria bei ihrem Gezeugt-Werden nicht mit der "Erbsünde" behaftet worden sein soll - im Gegensatz zu allen anderen Menschen.
1870 - die angebliche Unfehlbarkeit des päpstlichen Lehramtes, wenn eine Entscheidung als "ex cathedra" (= "vom Lehrstuhl aus" = unfehlbar) definiert wird
1950 - die angebliche leibliche Himmelfahrt Marias
(zur Definition der Dogmen siehe
http://www.anymans.info/Worldview/Dateien/Was%20ist%20ein%20Dogma.pdf; vgl. auch http://de.wikipedia.org/wiki/Dogma und http://www.kathpedia.com/index.php?title=Dogma). Was die Zeit zuvor betrifft, zeigt , wie teilweise verworren der Katholizismus ist.
 

In Publikationen ist nun darüber hinaus von ca. 10-20 weiteren
"unfehlbaren" Dogmen die Rede (z. B. hier). Hierzu gehören z. B. die angebliche Dreieinigkeit Gottes oder der bekannte Glaubenssatz, Jesus Christus sei "wahrer Mensch" und "wahrer Gott" zugleich. Diese beiden Lehrmeinungen gehören zu den "altkirchlichen" Dogmen, die auf den sieben so genannten Ökumenischen Konzilien beschlossen wurden, die sowohl von der römisch-katholischen als auch von den orthodoxen Kirchen anerkannt werden: (Nizäa (325: Christus sei ein Mensch und ein Gott), Konstantinopel (381: "Dreieinigkeit"), Ephesus (431: Die angebliche Jungfrau Maria sei nicht nur die "Christusgebärerin", sondern die "Gottesgebärerin"), Chalcedon (451: Christus habe zwei Naturen, sowohl Mensch als auch "Gott"), Konstantinopel (553: die angebliche ewige Verdammnis; Ablehnung der Präexistenz der Seele), Konstantinopel (680/681: Christus habe zwei Willen, einen göttlichen und einen menschlichen; Papst Honorius I. (625-638) wird nachträglich verflucht, weil er nur von einem Willen ausgegangen war; dieser Fluch wird von späteren Päpsten bestätigt), Nizäa (787: Ikonen dürfen verehrt, aber nicht angebetet werden)). Für die orthodoxen Kirchen sind die Lehr-Beschlüsse dieser sieben Konzilien die einzigen Dogmen. Die evangelischen Kirchen erkennen auch entweder alle diese sieben Konzilien an oder nur die ersten sechs.

Doch das offizielle römisch-katholische Lehrbuch von Neuner-Roos veröffentlicht Dutzende von weiteren
"unfehlbaren" Lehrsätzen, die man demzufolge auch als "Dogmen" bezeichnen könnte oder zumindest als "dogmengleich" betrachten muss. Denn eine Steigerung von "unfehlbar" ist nicht möglich. Also müsste folglich ein "unfehlbarer" Lehrsatz auch ein Dogma sein. Wir zitieren unten nun einmal beispielhaft 39 dieser verbindlichen und unabänderbaren Lehrsätze. Doch sind es am Ende doch nur drei Dogmen? Oder ca. 13 bis über 20? Oder sind es gar einige Hundert oder gar Tausend? Es hängt, wie gesagt, davon ab, wie man "Dogma" definiert (siehe oben unser Weblink mit einer Definition), und es läuft anscheinend doch auf einige Hundert oder gar Tausend hinaus, ohne dass man eine genaue Anzahl angibt. Wobei man dann im Katholizismus unterscheidet zwischen "definitiv" verkündeten Dogmen (durch den Papst speziell; drei oder 13 bis über 20; siehe oben) und "affirmativ" verkündeten Dogmen (nicht als spezielle Dogmen verkündete "unfehlbare" Glaubenssätze; Hunderte).

Ein katholischer Theologe hatte uns zur Klärung und weiteren Vertiefung der katholischen Definitions-Fragen einmal empfohlen, einen Kurs in Dogmengeschichte zu belegen, worin wir als ehemalige Pfarrer bzw. Diplom-Theologen jedoch schon Erfahrung haben. Mit einem solchen Vorschlag wird jedoch von den eigenen Denk-Verrenkungen abgelenkt und die Verantwortung für Unklarheiten dem Fragenden zugeschoben statt sie wahrheitsgemäß dem eigenen Lehrgebäude zuzuschreiben.
Heute sehen wir es deshalb so: Wenn es auf eine einfache Frage keine einigermaßen einfache und der Frage entsprechende Antwort gibt und man stattdessen mühsam einen weiteren Kurs (!) besuchen soll, kommt auch dies einer Selbstentlarvung gleich, dass dies alles nicht das Geringste mit Jesus zu tun hat, den einst die Kinder verstehen konnten. Deshalb ist es uns auch ein Anliegen, mit Der Theologe Nr. 18 allen Fragenden so kurz wie möglich und verständlich zu antworten, so dass weitere mühsame Nachforschungen nicht unbedingt notwendig sind.
Denn jeder kann sich in diesem Zusammenhang  auch fragen, was es bringen soll, noch mehr Zeit und Energie für etwas aufzubringen, was ohnehin nichts mit Jesus von Nazareth zu tun hat (siehe dazu unten) und was zudem meist im Gegensatz zum gesunden Menschenverstand steht. Und darum liegt hier auch nicht zufällig die Ursache zahlreicher Neurosen (so genannte "ekklesiogene Neurosen" sind mittlerweile ein eigenes Forschungsgebiet) und Psychosen.
 
Dennoch kommen wir den wissenschaftlich Interessierten gerne noch weiter entgegen und veröffentlichen an dieser Stelle einmal die jüngste offizielle römisch-katholische Lehraussage zur "Unfehlbarkeit", wie sie auf dem 2. Vatikanischen Konzil in der so genannten "Dogmatischen Konstitution" Lumen Gentium beschlossen wurde, und zwar in Kapitel 25 (zit. nach Heinrich Denzinger / Peter Hünermann, Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, Nr. 4149). Da auch alle Bischöfe in die "Unfehlbarkeit" einbezogen werden, festigten die "Gehirn-Akrobaten" der Kirche damit im Wesentlichen ihren Glauben an ihre eigene angebliche Irrtumslosigkeit, während sie für ihr Debattieren vom Volk durch dessen Steuern und Abgaben einmal mehr ausgehalten wurden.
Wer das Nachfolgende liest, der versteht auch besser, warum man auf die einfache Frage nach der Anzahl der Dogmen in der katholischen Kirche keine einfache Antwort bekommt. Wer sich das jedoch nicht antun will, dem wird empfohlen, gleich hier weiter zu lesen. Zunächst jedoch nachfolgend das 2. Vatikanische Konzil (1962-1965) über die angebliche Unfehlbarkeit:


"Wenn Bischöfe in Gemeinschaft mit dem Römischen Bischof lehren, sind sie von allen als Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren; die Gläubigen aber müssen mit einer im Namen Christi vorgetragenen Entscheidung ihres Bischofs über den Glauben und die Sitten übereinkommen und ihr mit dem religiösen Gehorsam ihres Herzens anhangen. Dieser religiöse Gehorsam des Willens und des Verstandes ist aber in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Römischen Bischofs zu leisten, auch wenn er nicht ex cathedra spricht ...
Auch wenn die einzelnen Vorsteher nicht über den Vorzug der Unfehlbarkeit verfügen, so verkünden sie dennoch, immer wenn sie ... authentisch Sachen des Glaubens und der Sitten lehren und dabei auf eine Aussage als endgültig verbindliche übereinkommen, die Lehre Christi
auf unfehlbare Weise ...
Diese
Unfehlbarkeit aber, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei der Bestimmung einer Lehre über den Glauben oder die Sitten ausgestattet sehen wollte, reicht so weit, wie die Hinterlassenschaft der göttlichen Offenbarung reicht, die unantastbar bewahrt und getreulich ausgelegt werden muss. Dieser Unfehlbarkeit jedoch erfreut sich der Römische Bischof, der Haupt des Kollegiums der Bischöfe, kraft seines Amtes, wenn er als oberster Hirt und Lehrer aller Christgläubigen, der seine Brüder im Glauben stärkt, eine Lehre über den Glauben oder die Sitten in einem endgültigen Akt verkündet. Daher heißen seine Bestimmungen zu Recht aus sich und nicht aus der Zustimmung der Kirche heraus unveränderlich, da sie ja unter dem Beistand des Heiligen Geistes, der ihm im seligen Petrus verheißen wurde, vorgebracht sind, und deshalb keiner Bestätigung durch andere bedürfen noch irgendeine Berufung an ein anderes Urteil zulassen. In diesem Fall trägt nämlich der Römische Bischof seine Entscheidung nicht als Privatperson vor, sondern legt als oberster Lehrer der gesamten Kirche, dem auf einzigartige Weise die Gnadengabe der Unfehlbarkeit der Kirche selbst innewohnt, die Lehre des katholischen Glaubens aus und schützt sie. Die der Kirche verheißene Unfehlbarkeit wohnt auch der Körperschaft der Bischöfe inne, wenn sie das oberste Lehramt zusammen mit dem Nachfolger des Petrus ausübt ..."

Praktisch heißt das: Der Papst kann sogar im Alleingang "unfehlbare" Dinge verkünden, die Bischöfe gemeinsam und mit dem Papst zusammen. Und demnach könnte grundsätzlich z. B. auch ein Pädophiler oder geistig Verwirrter "kraft seines Amtes" oder als "Teil der Körperschaft" unfehlbar sein, denn seine Lebensweise spielt gemäß dieser Definition überhaupt keine Rolle. Und so gilt auch sonst in der Kirche alles als gültig, was die Amtsträger rituell "richtig" durchführen, und zwar völlig unabhängig davon, ob sie z. B. Verbrecher sind oder ehrbare Männer (siehe hier).

Vereinfacht ausgesprochen lassen sich alle Lehrsätze letztlich in zwei Kategorien einteilen. Zum einen die "unfehlbaren", wie oben dargelegt, wobei man sich in der Kirche offenbar nicht einig ist, ob man diese alle auch als "Dogmen" bezeichnen kann oder möchte (siehe dazu unser Angebot unten). Und dann die übrigen, die ebenfalls "verbindlich" und für "wahr" gehalten werden. Diese weiteren "Wahrheiten" der römisch-katholischen Kirche (bei denen die Ziffer nachfolgend nicht fett gedruckt ist) sind jedoch genauso gültig wie die Dogmen bzw. die für alle Zeiten verbindlichen Lehrsätze, solange sie nicht widerrufen bzw. geändert werden. Die genaue Herkunft des jeweiligen Lehrsatzes ist immer im Anschluss vermerkt.

Die dabei in den Lehrsätzen bzw. Glaubenswahrheiten meist verwendete Formulierung
"der sei ausgeschlossen" ist eine abgemilderte Übersetzung des Originals, der aus dem Griechischen abgeleiteten lateinischen Formulierung "anathema sit". Dies heißt wörtlich "der sei verdammt" bzw. "der sei verflucht". Der "Ausgeschlossene" muss nach römisch-katholischer Lehre folglich nach seinem Tod die Hölle erleiden, und zwar ohne Aussicht auf Besserung oder Milderung, weil er den im Lehrsatz genannten Aspekt der katholischen Lehre zu Lebzeiten nicht für wahr halten konnte (PS: Von dieser Verfluchung ist seit dem Konzil von Konstantinopel aus dem Jahr 681 auch Papst Honorius I. betroffen, doch man hat 1870 trotzdem die "Unfehlbarkeit" des Papstes durchgeboxt und seither ausgesessen; frei nach dem Motto: Die Kirche hat einen großen Magen und kann auch die Verfluchung eines ihrer Unfehlbaren irgendwie verdauen).

Und noch zur weiteren Erläuterung: Keinem der hier nachfolgend aufgeführten Lehrsätze bzw. Glaubenswahrheiten (aus der Zeit zwischen dem 4. und dem 20. Jahrhundert) wurde im 2. Vatikanischen Konzil (1962-1965) widersprochen, so dass die Ergebnisse des so genannten Reformkonzils Vaticanum II die hier dokumentierten verbindlichen Grundlagen des Katholizismus nicht berühren. Sie gelten damit sowohl der offiziellen römisch-katholischen Kirche als Grundlage als auch den so genannten Traditionalisten wie der von dem französischen Erzbischof Marcel Lefebvre (1905-1991) im Jahr 1970 gegründete Piusbruderschaft St. Pius X.

Doch jetzt lesen Sie einfach selbst !




Original-Texte

Hier nun einen Auswahl von aktuell gültigen Glaubenswahrheiten der Kirche zur ewigen Verdammnis, geordnet nach der Lehrsatz-Nummer in dem römisch-katholischen Standardwerk Der Glaube der Kirche (a.a.O.). Die Auswahl enthält die Lehrsätze Nr. 49  56  57  85  98  195  209  213  325  329  354  356  368  375  381  382  391  392  430  434  440  454  470  475  479  483  485  487  506  509  510  544  545  577  578  580  582  585  587  607  608  612  665  668  669  674  688  743  746  826  891  895  896  898  905  926

Wenn Sie in der hier folgenden Aufstellung die Nummer am Beginn eines jeden Lehrsatzes anwählen, werden Sie zur genauen Herkunft der jeweiligen Glaubenswahrheit verlinkt.

49
- Wer sagt, die Menschenvernunft sei so unabhängig, dass ihr der Glaube nicht von Gott befohlen werden könne, der sei ausgeschlossen.

56 -
Wer sagt, die menschlichen Wissenschaften müssten mit solcher Freiheit behandelt werden, dass ihre Behauptungen als wahr festgehalten und von der Kirche nicht verworfen werden könnten, auch wenn sie der geoffenbarten Lehre widersprächen, der sei ausgeschlossen.

57
- Wer sagt, es sei möglich, dass man den von der Kirche vorgelegten Glaubenssätzen entsprechend dem Fortschritt der Wissenschaft gelegentlich einen anderen Sinn beilegen müsse als den, den die Kirche verstanden hat und versteht, der sei ausgeschlossen.

85 - Wer nicht die ganze kirchliche Überlieferung annimmt, die geschriebene wie die ungeschriebene, der sei ausgeschlossen.

98 - Wer nicht alle Bücher der Heiligen Schrift mit allen ihren Teilen, wie sie die Kirchenversammlung von Trient [1545] anführte, als heilige kanonische Schriften anerkennt oder wer leugnet, dass sie von Gott eingegeben sind, der sei ausgeschlossen.

195 - Wer nicht mit den heiligen Vätern im eigentlichen und wahren Sinne die heilige und immer jungfräuliche und unbefleckte Maria als Gottesgebärerin bekennt, da sie eigentlich und wahrhaft das göttliche Wort selbst, das vom Vater vor aller Zeit gezeugte, in den letzten Zeiten, ohne Samen, vom Heiligen Geiste empfangen und unversehrt geboren hat, indem unverletzt blieb ihrer Jungfrauschaft auch nach der Geburt: der sei verworfen.

209 - In einer neuen Geburt ist er [Jesus] geboren worden, weil unberührte Jungfrauschaft, die das Beilager eines Mannes nicht kannte, ihm in ihrem durch die Überschattung des Heiligen Geistes fruchtbar gewordenen Schoß einen Leib bereitet hat. Diese Jungfrauengeburt kann mit natürlichem Verstand nicht begriffen werden und steht ohne Beispiel da. Könnte man sie natürlich begreifen, wäre sie nicht wunderbar ... Zwar hat Maria durch die Überschattung des Heiligen Geistes empfangen, doch darf man deswegen nicht glauben, dass der Heilige Geist der Vater des Sohnes sei.

213 - Es ist auch unser Glaube, dass die ganze Dreifaltigkeit die Fleischwerdung dieses Sohnes Gottes bewirkt habe, denn die Werke der heiligen Dreifaltigkeit sind untrennbar ...

325 - Wer sagt oder daran festhält, die Menschenseelen hätten ein Vorleben gehabt, d. h. sie seien zuvor Geister und heilige Gewalten gewesen, sie seien aber der göttlichen Anschauung satt geworden, hätten sich dem Bösen zugewandt, seien deswegen in der Liebe Gottes erkaltet, hätten so den Namen "Seelen" (= die Kalten) bekommen und seien zur Strafe dafür in die Körper gebannt worden, der sei ausgeschlossen.

Anmerkung: Es gehört zum Urwissen vieler Religionen und Bekenntnisse, dass sich Geistwesen, die Gott einst geschaffen hat, durch Zuwiderhandlung gegenüber den Geboten Gottes im Zeitraum von Äonen allmählich "verdichtet" haben. So wären die heutigen menschlichen Körper entstanden, und in diesem Zusammenhang hätte sich auch die ursprünglich geistige Schöpfung ebenfalls teilweise "verdichtet". Auf diese Weise wäre das materielle Universum entstanden. Obwohl man dies nicht als "Strafe" betrachtet, werden auch die Menschen mit diesem Glauben von dem katholischen Bannfluch im Lehrsatz Nr. 325 mit getroffen.

329 -  ... Auf dass allen die Wahrheit des reinen Glaubens bekannt und allen Irrtümern, die sich einschleichen könnten, der Zugang verschlossen sei, bestimmen wir, dass jeder, der von nun an hartnäckig dabei bleibt, zu behaupten, zu verteidigen und für wahr zu halten, die vernünftige oder verstandbegabte Seele sei nicht durch sich und wesentlich die Form des Leibes, als Irrlehrer zu betrachten ist.

Anmerkung: Dieser Lehrsatz klingt sehr kompliziert. Im römisch-katholischen Weltkatechismus wird er in etwas andere Worte gefasst. Dort heißt es in Nr. 365: "Die Einheit von Seele und Leib ist so tief, dass man die Seele als die ´Form` des Leibes zu betrachten hat ..." Und weiter in Nr. 366: "Die Kirche lehrt, dass jede Geistseele unmittelbar von Gott geschaffen ist ..." In dieser angeblichen Wahrheit steckt einiger Zündstoff. Denn daraus folgt, dass Gott nach römisch-katholischer Lehre auch behinderte Geistseelen geschaffen habe, in die hinein sich dann der Embryo bzw. der Leib behindert entwickelt hätte. Wenn die Behinderung eines Neugeborenen also nicht in der Schwangerschaft entstanden ist, macht die Kirche Gott dafür verantwortlich.
Kurz gefasst könnte man den römisch-katholischen Glauben über die Erschaffung des jeweils einzelnen Menschen wie folgt skizzieren: Die Schaffung der Geistseele durch Gott würde demnach beim Zeugungsakt erfolgen, wobei dem gezeugten Menschen gleichzeitig die Erbsünde übertragen würde, wie nachfolgender Lehrsatz Nr. 356 bei Neuner-Roos darlegt. Diese ist wiederum der Keim für die spätere angebliche ewige Verdammnis, wenn der Mensch in seinem vor ihm liegenden Erdenleben den "Heilsweg" der Kirche nicht anerkennt.

PS: Eine Alternative zu diesem kirchlichen Glauben findet sich bei
Der Theologe Nr. 2 - Reinkarnation.

354 - Wer behauptet: Adams Sündenfall hat nur ihm, nicht aber seiner Nachkommenschaft Schaden zugefügt, und er hat die von Gott empfangene Heiligkeit und Gerechtigkeit, die er verloren hat, nur für sich, nicht aber auch für uns verloren; oder: befleckt durch die Sünde des Ungehorsams, hat er nur den Tod und die körperlichen Strafen auf das ganze Menschengeschlecht übertragen, nicht aber auch die Sünde, die der Tod der Seele ist: der sei ausgeschlossen ...

356 - Wer leugnet, dass die neugeborenen Kinder getauft werden müssen, ... der sei ausgeschlossen ... Denn was der Apostel gesagt hat: "Durch den einen Menschen ist die Sünde in die Welt eingetreten und durch die Sünde der Tod, und so kam der Tod über alle Menschen, in ihm haben alle gesündigt" (Röm 5, 12), das darf man nichts anders verstehen, als wie es die katholische Kirche, die überall verbreitet ist, immer verstanden hat. Wegen dieser Glaubensregel nämlich werden nach apostolischer Überlieferung auch die Kinder, die selbst noch keinerlei Sünden begehen konnten, deshalb wahrhaft zur Vergebung der Sünden getauft, damit in ihnen durch die Wiedergeburt gereinigt werden, was ihnen durch die Zeugung anhaftet [Anmerkung = die Erbsünde]."

368 - So lehren Wir: Die Kirche ist nicht eine unverbindliche Gemeinschaft, bei der es für das Heil des Menschen gleichgültig ist, ob man sie kennt oder nicht, ob man in sie eintritt oder sie verlässt. Sie ist unbedingt notwendig, und zwar nicht nur infolge des Gebots unseres Herrn, wodurch der Erlöser allen Völkern den Eintritt in seine Kirche vorgeschrieben hat. Notwendig ist sie auch als Mittel, weil ... die Teilnahme an Wahrheit und Leben nicht erreicht werden kann außer in der Kirche und durch die Kirche ...

369 - Außerhalb der Kirche kann niemand gerettet werden. Freilich sind nicht alle, die in unüberwindlicher Unwissenheit über Christus und seine Kirche leben, schon aufgrund dieser Unwissenheit ewig zu verdammen ... Er [Christus] schenkt auch jedem seine Gnade, der sich nach Kräften müht, so dass er die Rechtfertigung und das ewige Leben erreichen kann. Diese Gnade erhält aber keiner, der von der Einheit des Glaubens oder von der Gemeinschaft der Kirche aus eigener Schuld getrennt ist und so aus diesem Leben scheidet. Wer nicht in dieser Arche ist, wird in der Sintflut umkommen. So verwerfen und verabscheuen Wir die gottlose Lehre von der Gleichwertigkeit aller Religionen ... Ebenso verurteilen Wir die gottlose Ansicht derer, die den Menschen das Himmelreich verschließen aus dem falschen Vorwand: es sei unpassend und jedenfalls zum Heil nicht notwendig, die Religion zu verlassen, in der man geboren, erzogen, aufgewachsen sei, auch wenn sie falsch ist. Ja, sie klagen selbst die Kirche an, die erklärt, sie sei die einzig wahre Religion, und die alle Religionen und Sekten, die von ihrer Gemeinschaft losgetrennt sind, verwirft und verurteilt (vgl. unten Nr. 381).

375 - Es gibt nur  e i n e  allgemeine Kirche der Gläubigen. Außer ihr wird keiner gerettet. In ihr ist Jesus Christus Priester und Opfer zugleich.


381 - [Die heilige römische Kirche, durch das Wort unseres Herrn und Erlösers gegründet,] glaubt fest, bekennt und verkündet, dass niemand außerhalb der katholischen Kirche, weder Heide noch Jude noch Ungläubiger oder ein von der Einheit Getrennter - des ewigen Lebens teilhaftig wird, vielmehr dem ewigen Feuer verfällt, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist, wenn er sich nicht vor dem Tod ihr (der Kirche) anschließt. So viel bedeutet die Einheit des Leibes der Kirche, dass die kirchlichen Sakramente nur denen zum Heil gereichen, die in ihr bleiben, und dass nur ihnen Fasten, Almosen, andere fromme Werke und der Kriegsdienst des Christenlebens den ewigen Lohn erwirbt. ´Mag einer noch so viele Almosen geben, ja selbst sein Blut für den Namen Christi vergießen, so kann er doch nicht gerettet werden, wenn er nicht im Schoß und in der Einheit der katholischen Kirche bleibt.` (Fulgentius) (vgl. oben Nr. 369)

382 - Die Kirche hat kraft ihrer göttlichen Einsetzung die Pflicht, auf das gewissenhafteste das Gut des göttlichen Glaubens unversehrt und vollkommen zu bewahren und beständig mit größtem Eifer über das Heil der Seelen zu wachen. Deshalb muss sie mit peinlicher Sorgfalt alles entfernen und ausmerzen, was gegen den Glauben ist oder dem Seelenheil irgendwie schaden könnte. Somit kommt der Kirche aus der ihr vom göttlichen Urheber übertragenen Machtvollkommenheit nicht nur das Recht zu, sondern sogar die Pflicht, gleich welche Irrlehren nicht nur nicht zu dulden, sondern vielmehr zu verbieten und zu verurteilen, wenn das die Unversehrtheit des Glaubens und das Heil der Seelen fordern.

391 - Die Kirche ... ist eine immerwährende und unvergängliche Gesellschaft. Auf dieser Welt ist nach ihr keine andere Heilsordnung zu erwarten, die vollständiger und vollkommener wäre ...

392 - ... Kirche ... ist die Säule und Grundfeste der Wahrheit, also frei und unberührt von jeder Gefahr des Irrtums und der Falschheit ... Wir lehren also: Der Gegenstand der Unfehlbarkeit geht so weit, wie das Glaubensgut reicht, und die Pflicht, dieses Gut zu schützen, es erfordert.


430 - Dem römischen Papst sich zu unterwerfen, ist für alle Menschen unbedingt zum Heile notwendig. Das erklären, behaupten, bestimmen und verkünden Wir.

434 - Wir bestimmen, dass der Heilige Apostolische Stuhl und der römische Bischof den Vorrang über den ganzen Erdkreis innehat ...


440 - Wer daher sagt, der heilige Apostel Petrus sei nicht von Christus, dem Herrn, zum Fürsten aller Apostel und zum sichtbaren Haupt der ganzen streitenden Kirche aufgestellt worden oder er habe nur einen Vorrang der Ehre und nicht einen Vorrang der wahren und eigentlichen Rechtsbefugnis von unserem Herrn Jesus Christus direkt und unmittelbar erhalten, der sei ausgeschlossen.

454 - Wenn der römische Bischof in höchster Lehrgewalt (ex cathedra) spricht, das heißt, wenn er seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen waltend, in höchster apostolischer Amtsgewalt endgültig entscheidet, eine Lehre über Glauben oder Sitten sei von der ganzen Kirche festzuhalten, so besitzt er auf Grund des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen ist, jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei endgültigen Entscheidungen in Glaubens- und Sittenlehren ausgerüstet haben wollte. Diese endgültigen Entscheidungen des römischen Bischofs sind daher aus sich und nicht aufgrund der Zustimmung der Kirche unabänderlich. Wenn sich jemand - was Gott verhüte - herausnehmen sollte, dieser unserer endgültigen Entscheidung zu widersprechen, so sei er ausgeschlossen.

470 - Jesus hätte sich nicht die Geburt aus einer Jungfrau gewählt, wenn er sie als so wenig enthaltsam hätte betrachten müssen, dass sie jene Geburtsstätte des Leibes durch menschliche Begattung entweihe.

475 - Zu verurteilen ist es deshalb, wenn Leute behaupten, man schulde den Reliquien der Heiligen keine Verehrung, keinen Ehrenerweis, oder es sei unnütz … Sie hat die Kirche schon verurteilt und verurteilt sie jetzt aufs Neue.


479 - Die Lehre, dass die seligste Jungfrau Maria im ersten Augenblick ihrer Empfängnis durch einzigartiges Gnadengeschenk und Vorrecht des allmächtigen Gottes, im Hinblick auf die Verdienste Christi Jesu, des Erlösers des Menschengeschlechts, von jedem Fehl der Erbsünde rein bewahrt blieb, ist von Gott geoffenbart und deshalb von allen Gläubigen fest und standhaft zu glauben. Wenn sich deshalb jemand, was Gott verhüte, anmaßt, anders zu denken, als es von Uns bestimmt wurde, so soll er klar wissen, dass er durch eigenen Urteilsspruch verurteilt ist, dass er an seinem Glauben Schiffbruch litt und von der Einheit der Kirche abfiel, ferner, dass er sich ohne weiteres die rechtlich festgesetzten Strafen zuzieht, wenn er in Wort oder Schrift oder sonstwie seine Auffassung äußerlich kundzugeben wagt.

483 - Da er [Gott] ihr [Maria] die große Ehre erweisen konnte, sie von der Verwesung des Todes zu bewahren, muss man also glauben, dass er es wirklich getan hat.

485 - Sie [Maria] erhielt als herrliche Krone aller ihrer Ehrenvorzüge, dass sie von der Verwesung im Grab verschont blieb.


487 - … es ist eine von Gott offenbarte Glaubenswahrheit, dass die unbefleckte, immer jungfräuliche Gottesmutter Maria nach Vollendung ihres irdischen Lebenslaufes mit Leib und Seele zur himmlischen Herrlichkeit aufgenommen wurde.

Anmerkung: Die Lehrsätze Nr. 479 und Nr. 487 sind Auszüge aus den beiden "großen" Mariendogmen der römisch-katholischen Kirche von 1854 und 1950. Die Dogmen sind komplett publiziert in "Der Theologe Nr. 45", Die Mutter von Jesus von Nazareth und der katholische Marienkult, im 5. Kapitel.

506 - Wer sagt, die Sakramente des Neuen Bundes seien nicht alle von Christus Jesus, unserem Herrn, eingesetzt, oder es seien mehr oder weniger als sieben, nämlich: Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Letzte Ölung, Weihe und Ehe, oder eines von diesen sieben sei nicht eigentlich und wirklich Sakrament, der sei ausgeschlossen.

509 - Wer sagt, ... die Menschen könnten ohne sie [die Sakramente] oder ohne das Verlangen nach ihnen durch den Glauben allein von Gott die Gnade der Rechtfertigung erlangen ..., der sei ausgeschlossen.

510 - Wer sagt, diese Sakramente seien allein dazu eingesetzt, den Glauben zu nähren, der sei ausgeschlossen.

544 - Wer sagt, die kleinen Kinder dürfe man nach Empfang der Taufe nicht zu den Gläubigen zählen, weil sie ja noch nicht tatsächlich glaubten, und sie müssten deshalb, wenn sie zu den Jahren der Unterscheidung kämen, wieder getauft werden, oder es sei besser, ihre Taufe zu unterlassen, als sie ohne eigenen Glaubensakt zu taufen nur aufgrund des Glaubens der Kirche, der sei ausgeschlossen.

545 - Wer sagt, solche kleinen Kinder, die getauft wurden, müsse man in reiferem Alter fragen, ob sie das bestätigen wollten, was die Paten in ihrem Namen bei der Taufe versprochen haben, und wenn sie antworten, sie wollten es nicht, dann müsse man sie ihrem eigenen Gutdünken überlassen und man dürfe sie einstweilen mit keiner anderen Strafe zum christlichen Leben zwingen, als dass man sie von dem Empfang der Eucharistie und der anderen Sakramente fernhalte, bis sie sich eines Bessern besännen, der sei ausgeschlossen.

Anmerkung: Offen bleibt in diesem "unfehlbaren" Lehrsatz, was die kirchliche Alternative zu der dort "verdammten" Anschauung ist. Offenbar wird hier als Glaubenswahrheit gefordert, dass der als Säugling einst ungefragt getaufte Katholik später nicht los bzw. frei gelassen werden darf, wenn er sich dafür entschieden hat, die Kirche zu verlassen. Was das im einzelnen bedeuten kann, zeigt die Geschichte der Kirche, wo Aussteiger über Jahrhunderte nicht nur von den Sakramenten ausgeschlossen, sondern hingerichtet wurden. Vgl. dazu den Lehrsatz Nr. 382: Die Kirche muss "mit peinlicher Sorgfalt alles entfernen und ausmerzen, was gegen den Glauben ist oder dem Seelenheil irgendwie schaden könnte." Das "Ausmerzen" wurde in diesen Fällen auch auf Menschenleben bezogen.

577 - Wer leugnet, dass im Sakrament der heiligsten Eucharistie wahrhaft, wirklich und wesentlich der Leib und das Blut zugleich mit der Seele und mit der Gottheit unseres Herrn Jesus Christus und folglich der ganze Christus enthalten ist, und behauptet, er sei in ihm nur wie im Zeichen, im Bild oder in der Wirksamkeit, der sei ausgeschlossen.

578 - Wer sagt, im hochheiligen Sakrament der Eucharistie bleibe die Substanz von Brot und Wein zugleich mit dem Leib und Blut unseres Herrn Jesus Christus bestehen, und wer jene wunderbare und einzigartige Wandlung der ganzen Brotsubstanz in den Leib und der ganzen Weinsubstanz in das Blut leugnet, wobei nur Gestalten von Brot und Wein bleiben - diese Wandlung nennt die Kirche sehr treffend Wesensverwandlung (transsubstantiatio) -, der sei ausgeschlossen.

580 - Wer sagt, im wunderbaren Sakrament der Eucharistie sei nach vollzogener Weihe nicht der Leib und das Blut unseres Herrn Jesus Christus, sondern nur beim Gebrauch, wenn es genossen wird, nicht aber vorher und nachher, und in den geweihten Hostien oder Brotteilchen, die nach der Kommunion aufbewahrt werden oder übrig bleiben, bleibe aber nicht der wahre Leib des Herrn zurück, der sei ausgeschlossen.

582 - Wer sagt, ... man solle ihn [Christus in der Hostie] nicht nach der lobenswerten und allgemein verbreiteten Sitte und Gewohnheit der heiligen Kirche bei Prozessionen feierlich umhertragen oder nicht öffentlich dem Volk zur Anbetung zeigen ... , der sei ausgeschlossen.

585 - Wer leugnet, jeder Christ beiderlei Geschlechts, der die Jahre der Unterscheidung erreichte, müsse jedes Jahr wenigstens an Ostern zur Kommunion gehen nach der Vorschrift der heiligen Mutter, der Kirche, der sei ausgeschlossen.

587 - Wer sagt, der bloße Glaube sei eine hinreichende Vorbereitung auf den Genuss des Sakraments der heiligen Eucharistie, der sei ausgeschlossen. Damit ein so hohes Sakrament nicht unwürdig und so zum Tod und zur Verdammung genossen werde, so bestimmt und erklärt diese heilige Kirchenversammlung [Trient 1551], dass diejenigen, die das Gewissen einer schweren Sünde beschuldigt, wie sehr sie auch glauben, die Reue zu haben, doch notwendig vorher die sakramentale Beichte ablegen müssen, wenn sie einen Beichtvater erreichen können.

607 - Wer sagt, durch jene Worte "Tut dies zu meinem Andenken" habe Christus seine Apostel nicht zu Priestern bestellt, oder nicht angeordnet, dass sie selbst und die anderen Priester seinen Leib und sein Blut opferten, der sei ausgeschlossen.

608 - Wer sagt, das Messopfer sei nur Lob- und Danksagung oder das bloße Gedächtnis des Kreuzesopfers, nicht aber ein Sühneopfer; oder es bringe nur dem Nutzen, der kommuniziere; und man dürfe es nicht für Lebende und Verstorbene, für Sünden, Strafen, zur Genugtuung und für andere Nöte aufopfern, der sei ausgeschlossen.

612 - Wer sagt, die gottesdienstlichen Handlungen, Gewänder und äußeren Zeichen, deren sich die katholische Kirche bedient, seien eher ein Weg zur Gottlosigkeit als ein Mittel zur Frömmigkeit, der sei ausgeschlossen.

665 - Wer leugnet, dass das sakramentale Bekenntnis nach göttlichem Recht eingesetzt oder zum Heil notwendig ist, oder wer sagt, die Art des geheimen Sündenbekenntnisses vor dem Priester allein, die die Kirche von Anfang an stets beobachtet hat und beobachtet, sei der Einsetzung und dem Auftrag Christi nicht entsprechend und menschliche Erfindung, der sei ausgeschlossen.


668 - Wer sagt, die sakramentale Lossprechung des Priesters sei kein richterlicher Akt, sondern eine reine Dienstleistung der Verkündigung und Erklärung, dem Bekennenden seien die Sünden erlassen, falls er glaubt, dass er freigesprochen sei, ... der sei ausgeschlossen.

669 - Wer sagt, die Priester, die im Stand der Todsünde sind [Anmerkung: also wenn - um einmal ein zugespitztes Beispiel zu bringen - ein Priester unmittelbar vor einer von ihm gegebenen "sakramentalen Lossprechung" etwa ein Kind vergewaltigt hat], hätten nicht die Vollmacht, zu binden und zu lösen, ... der sei ausgeschlossen.

Anmerkung: Die katholische Kirche unterscheidet grundsätzlich zwischen "lässlichen Sünden" einerseits und "schweren Sünden" bzw. "Todsünden" andererseits. Demnach sei nicht erst ein Mord oder ein Sexualverbrechen z. B. an einem Kind (die leider zu Tausenden vorgekommen sind und weiter passieren) eine "Todsünde". Schon die Leugnung einer katholischen Glaubenswahrheit zählt dazu, weil der Betroffene dadurch zum "Häretiker" wird. Das hier genannte Beispiel ist jedoch bewusst drastischer ausgewählt, um den Sachverhalt besser zu veranschaulichen.
Dazu noch eine weiter gehende Frage: Was ist, wenn der Priester zuvor ausgerechnet noch das Kind des Beichtenden sexuell missbraucht hat und der Beichtende deswegen die Lossprechung von seinen Sünden durch den verbrecherischen Priester nicht akzeptiert? Wird er dann auch "ausgeschlossen", d. h. ewig in der Hölle verdammt? Nach der hier dargelegten Lehre ist das so. Der Priester hingegen könnte später den Himmel betreten, wenn er sich seinerseits durch einen anderen Priester "lossprechen" lässt.

674 - Wer sagt, die Schlüsselgewalt sei der Kirche nur zum Lösen, nicht aber auch zum Binden übergeben, und also handelten die Priester gegen den Zweck der Schlüsselgewalt und gegen die Einsetzung Christi, wenn sie den Beichtenden Strafen auferlegen, und es sei Einbildung, dass die zeitliche Strafe meist noch abzubüßen bleibe, nachdem die ewige Strafe kraft der Schlüsselgewalt aufgehoben sei, der sei ausgeschlossen.

688 - Da von Christus der Kirche die Vollmacht gegeben wurde, Ablässe mitzuteilen, ... verurteilt [die Kirche] diejenigen mit Ausschluss, die sie für unnütz erklären oder der Kirche das Recht absprechen, sie zu verleihen. Doch wünscht die heilige Kirchenversammlung, dass man bei der Verleihung von Ablässen nach altem bewährten Brauch der Kirche Maß halte, damit nicht bei zu großer Nachgiebigkeit die kirchliche Zucht entkräftet werden.

743 - Wer sagt, Kleriker, die die heiligen Weihen empfangen haben, oder Ordensleute mit feierlichen Gelübde der Keuschheit könnten eine Ehe eingehen, und der Ehebund sei trotz des entgegenstehenden kirchlichen Gesetzes und des Gelübdes gültig, ... der sei ausgeschlossen.

746 -  Wer sagt, Eheangelegenheiten gehörten nicht vor den kirchlichen Richter, der sei ausgeschlossen.


826 - Wer behauptet, die Furcht vor der Hölle, durch die wir im Schmerz über die Sünden zu Gottes Barmherzigkeit unsere Zuflucht nehmen oder uns des Sündigens enthalten, sei Sünde oder mache den Sünder noch schlechter, der sei ausgeschlossen.

891 - Wer sagt oder glaubt: die Strafe der bösen Geister und gottlosen Menschen sei nur zeitlich und werde nach bestimmter Zeit ein Ende nehmen, und dann komme eine völlig Wiederherstellung (Apokatastasis) der bösen Geister und gottlosen Menschen, der sei ausgeschlossen.

895 - Die Strafe für die Erbsünde ist der Ausschluss von der Anschauung Gottes, die Strafe für die persönliche Sünde aber ist die Pein der ewigen Hölle.


896 - Er (Jesus Christus) wird kommen am Ende der Welt zum Gericht über Lebende und Tote, einem jeden zu vergelten nach seinen Werken, den Verworfenen wie den Auserwählten. Diese werden alle mit dem eigenen Leib, den sie hier tragen, auferstehen, damit die einen mit dem Teufel die ewige Strafe und die anderen mit Christus die ewige Herrlichkeit empfangen, je nach ihren guten oder schlechten Werken.

898 - Wer aber ohne Buße in der Todsünde stirbt [Anmerkung: = schwere Sünde im Unterschied zu "lässlicher" Sünde, wobei es bereits als eine schwere Sünde bzw. Todsünde gilt, wenn einer der hier angeführten Glaubenssätze nicht für wahr gehalten wird], wird ohne Zweifel von der Glut der ewigen Hölle auf immer gepeinigt.


905 - Ferner bestimmen Wir: Wie Gott allgemein angeordnet hat, steigen die Seelen derer, die in einer tatsächlichen schweren Sünde verschieden, sofort in die Hölle hinab, wo sie von höllischen Qualen gepeinigt werden ...

926 - Die Seelen derer aber, die in einer Todsünde oder auch nur in der Erbsünde verschieden [Anmerkung: Letztere sind v. a. Säuglinge und kleine Kinder], steigen sofort hinab in die Hölle, empfangen aber ungleiche Strafen. [Anmerkung: Zum Versuch, diesen Lehrsatz zu modernisieren, siehe hier]

(wird fortgesetzt)


Der Würdenträger und sein Auftraggeber
(Bildausschnitt, tiefenpsychologische Deutung / Bild: GNU
-Lizenz)


Die genauen Quellen: (Diese Aufstellung überspringen und anschließend weiter lesen)

Die fett markierten Lehrsätze gelten als "unfehlbar". Die weiteren gelten jedoch als ebenfalls gültig und zur "ganzen kirchlichen Überlieferung" gehörig, die man glauben müsse, um nicht "ausgeschlossen" und in der Folge angeblich ewig verdammt zu werden.

49 - Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung, 1870, Lehrsätze über die religiöse Erkenntnis

56 - Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung, 1870, Lehrsätze über die religiöse Erkenntnis

57 - Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung, 1870, Lehrsätze über die religiöse Erkenntnis

85 - Die Allgemeine II. Kirchenversammlung zu Nizäa (2. Konzil von Nizäa) (787)

98 - Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung, 1870, Lehrentscheid über den katholischen Glauben

195 - Die römische Kirchenversammlung im Lateran (Laterankonzil) unter Papst Martin I. (649)

209 - Das Glaubensbekenntnis der XI. Kirchenversammlung zu Toledo (11. Konzil von Toledo) (675)

213 - Das Glaubensbekenntnis der XI. Kirchenversammlung zu Toledo (11. Konzil von Toledo) (675)

325 - Die Versammlung der Konstantinopolitanischen Kirchenprovinz (Konzil von Konstantinopel) (543), Lehrsätze gegen die Origenisten

329 - Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Vienne (Konzil von Vienne) (1311-1312), Gegen die Irrtümer des Peter Johannes Olivi

354 - Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 5. Sitzung (1546), Der Lehrentscheid über die Erbsünde

356 - Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 5. Sitzung (1546), Der Lehrentscheid über die Erbsünde

368 - Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung (1870), Der erste Entwurf der Konstitution über die Kirche Christi

369 - Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung (1870), Der erste Entwurf der Konstitution über die Kirche Christi

375 - Die Allgemeine IV. Kirchenversammlung im Lateran (4. Laterankonzil) (1215)

381 - Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Florenz (Konzil von Florenz) (1438-1445), Lehrentscheid für die Jakobiten (1442)

382 - Brief von Papst Pius IX. an den Erzbischof von München-Freising (1826)

391 - Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung (1870), Der erste Entwurf der Konstitution über die Kirche Christi

392 - Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung (1870), Der erste Entwurf der Konstitution über die Kirche Christi

430 - Bulle Papst Bonifaz VIII. "Unam Sanctam" (1302)

434 - Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Florenz (Konzil von Florenz) (1438-1445), Lehrentscheid für die Griechen (1439)

440 - Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil bzw. Vaticanum I), 4. Sitzung (1870), Erster Lehrentscheid über die Kirche Christi
454 - Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil bzw. Vaticanum I), 4. Sitzung (1870), Erster Lehrentscheid über die Kirche Christi

470 - Brief des Papstes Siricius an Anysius, Bischof von Thessalonich (392)

475 - Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 25. Sitzung (1563), Die Anrufung und Verehrung der Heiligen, die Reliquien und die heiligen Bilder

479 - Die Verkündung des Dogmas von der unbefleckten Empfängnis durch Papst Pius IX. in der Bulle "Ineffabilis Deus" (8. Dezember 1854)

483 - Apostolische Konstitution Papst Pius´ XII. "Munificentissimus Deus" (1950)

485 - Apostolische Konstitution Papst Pius´ XII. "Munificentissimus Deus" (1950)

487 - Apostolische Konstitution Papst Pius´ XII. "Munificentissimus Deus" (1950)

506 - Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze über die Sakramente

509 - Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze über die Sakramente

510 - Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze über die Sakramente

544 - Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze über das Sakrament der Taufe

545 - Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze über das Sakrament der Taufe

577 - Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 13. Sitzung (1555), Lehrsätze über das Heiligste Sakrament der Eucharistie

578 -  Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 13. Sitzung (1555), Lehrsätze über das Heiligste Sakrament der Eucharistie

580 -  Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 13. Sitzung (1555), Lehrsätze über das Heiligste Sakrament der Eucharistie

582 -  Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 13. Sitzung (1555), Lehrsätze über das Heiligste Sakrament der Eucharistie

585 -  Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 13. Sitzung (1555), Lehrsätze über das Heiligste Sakrament der Eucharistie

587 -  Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 13. Sitzung (1555), Lehrsätze über das Heiligste Sakrament der Eucharistie

607 - Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 22. Sitzung (1562), Lehrsätze über das hochheilige Messopfer

608 - Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 22. Sitzung (1562), Lehrsätze über das hochheilige Messopfer

612 - Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 22. Sitzung (1562), Lehrsätze über das hochheilige Messopfer

665 - Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 14. Sitzung (1551), Lehrsätze über das Sakrament der Buße


668 - Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 14. Sitzung (1551), Lehrsätze über das Sakrament der Buße

669 - Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 14. Sitzung (1551), Lehrsätze über das Sakrament der Buße

674 - Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 14. Sitzung (1551), Lehrsätze über das Sakrament der Buße

688 - Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 25. Sitzung (1563), Lehrentscheid über den Ablass

743 - Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 24. Sitzung (1563), Lehrsätze über das Sakrament der Ehe

746 - Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 24. Sitzung (1563), Lehrsätze über das Sakrament der Ehe

826 - Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 6. Sitzung (1547), Lehrsätze über die Rechtfertigung

891 - Die Versammlung der Konstantinopolitanischen Kirchenprovinz (Konzil von Konstantinopel) (543), Lehrsätze gegen die Origenisten

895 - Brief Papst Innozenz´ III. an Ymbertus, Bischof von Arles (1201)

896 - Die Allgemeine IV. Kirchenversammlung im Lateran (4. Laterankonzil) (1215)

898 - Brief Papst Innozenz´ IV. an den Bischof von Tusculum (1254)

905 - Lehrentscheid Papst Benedikts XII. über die beseligende Gottesschau und die letzten Dinge (1336), Konstitution "Benedictus Deus"

926 - Das Glaubensbekenntnis von Kaiser Michael Paläologus (1274), übernommen von der Allgemeinen Kirchenversammlung zu Florenz (Konzil von Florenz) (1438-1445)

 

* Bis 1950 wurden von der Kirche mehrere frühere päpstliche Entscheidungen so betrachtet, als wären sie ex cathedra (= unfehlbar) ergangen. Doch: "Unter dem Einfluss der Kriterien des I. Vatikanums wird diese Liste auf die Entscheidungen von 1854 und 1950 eingeengt, während alle früheren Definitionen - je nach Zählung etwa zehn bis zwanzig - dem allgemeinen, affirmativen Lehramt zugeordnet werden. Zu diesen gleichwohl Geltung beanspruchenden Bekräftigungen zählt nach amtlicher Auffassung auch die Entscheidung des Papstes Johannes Paul II., dass eine Priesterweihe für Frauen definitiv unmöglich ist. Eine bekannte Regel, die nach katholischer Ansicht definitiv kein unveränderliches Dogma darstellt, ist dagegen die verpflichtende priesterliche Ehelosigkeit (Zölibat)" (http://de.wikipedia.org/wiki/Dogma).

 

Lieber Katholik, sind auch Sie bereits "ausgeschlossen"? Für die Hölle reicht die Verurteilung durch einen einzigen der oben (57-905) aufgeführten Lehrsätze. Und es gibt noch weit mehr als in dieser kleinen Auswahl ausgeführt. Sie sollten sich also nicht schon sicher fühlen, weil Sie dieser Auswahl an Glaubenssätzen zustimmen. Umgekehrt: Wenn Sie schon aufgrund dessen als "ewig Verdammter" gelten, könnten Sie sich überlegen, ob Sie unter diesen Umständen noch Kirchensteuer bezahlen möchten. Denn Ihre formelle Kirchenmitgliedschaft nützt Ihnen dann für ihr "Seelenheil" nichts mehr. So könnten Sie sich mit dem durch einen Kirchenaustritt eingesparten Geld auf der Erde wenigstens noch etwas Gutes gönnen, bevor man Sie dann im Jenseits grausam für alle Ewigkeiten foltern möchte. Oder Sie tun mit dem eingesparten Geld anderen etwas Gutes. Man hört, so mancher sei auf diese Weise schon dem Teufel von der Schippe gesprungen ...

 

Wie viele Dogmen gibt es genau? Unser moralisches Angebot

Hier unser Angebot: Wenn es einen katholischen Theologen gibt, der uns die genaue Anzahl der Dogmen mit entsprechender vom Vatikan autorisierter Quellenangabe mitteilen kann, werden wir dies hier selbstverständlich veröffentlichen. Am sichersten wäre es natürlich, der Papst selbst würde es uns mitteilen.
Wir versprechen
: Wir werden seine Antwort im "Theologen" ungekürzt veröffentlichen. Und eine Quelle bräuchte er als einziger nicht anzugeben, denn er ist ja der Papst und gilt im Katholizismus selbst als Quelle
(siehe dazu Lehrsatz Nr. 454).

Bekommen wir jedoch keine weitere zufrieden stellende Antwort, halten wir uns an das kirchenamtlich anerkannte Werk Der Glaube der Kirche von Neuner/Roos (siehe hier). Es ist das Verdienst der Professoren Josef Neuner und Heinrich Roos als auch des weltweit anerkannten römisch-katholischen Theologieprofessors Dr. Karl Rahner, die römisch-katholische Lehre in ihrem Werk so weit verdeutlicht zu haben, dass es auch für Nicht-Theologen einigermaßen nachvollziehbar ist (vgl. dazu auch das Kapitel: Katholiken fragen: Ist das wirklich unser Glaube?).


Zum Thema "Kirchenaustritt" lesen Sie auch die Broschüre Nr. 1 der Freien Christen: "Gott wohnt nicht in Kirchen aus Stein - darum treten Sie aus, Sie sind nicht allein!"

 


Anhang:

1) Der Corpus Iuris Canonici (CIC)

Zum Glauben der Kirche in den Urkunden und der Lehrverkündigung kommt für die römisch-katholische Kirche rechtsverbindlich der Codex Iuris Canonici, der Codex des Kanonischen Rechts hinzu. Dort heißt es z. B. in der von Johannes Paul II. autorisierten 3. Auflage (auctoritate Ioannis Pauli PP. II promulgatus), Kevelaer 1989.
Hier die Reihenfolge der ausgewählten Rechtssätze: 750   751   868 § 2   908   1366  1372   1404   1442

Can. 868 - § 2. In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt getauft.

 Anmerkung: Wohin das führen kann? Lesen Sie in Der Theologe Nr. 16

Can. 908 - Katholischen Priestern ist es verboten, zusammen mit Priestern oder Amtsträgern von Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften, die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, die Eucharistie zu konzelebrieren.

Can. 1364 - § 1. Der Apostat, der Häretiker oder der Schismatiker ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu ...

Anmerkung: Wer damit gemeint ist, erklärt Can. 751.

Can. 751 - Häresie nennt man die nach dem Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer kraft göttlichen oder katholischen Glaubens zu glaubenden Wahrheit [Anmerkung: siehe Glaubenssätze oben] oder einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit; Apostasie nennt man die Ablehnung des christlichen Glaubens im ganzen; Schisma nennt man die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche.

Anmerkung: Auch die Verneinung einer hier dargelegten katholischen Glaubenswahrheit oder ein "beharrlicher Zweifel" daran zählt demnach als schwere Sünde. Es gilt als Häresie. Wer also als Katholik seine Zweifel hat, ob Jesus wirklich "ohne männlichen Samen" gezeugt wurde, ist bereits ein Häretiker und zieht sich die Exkommunikation zu. Analoges gilt für weitere oben genannte Sätze. In diesem Stand der schweren Sünde zu sterben, bedeutet für ihn nach römisch-katholischer Lehre automatisch die ewige Verdammnis, also nach dem Tod sofortige Höllenfahrt, wo die Betroffenen von nun an pausenlos "von höllischen Qualen gepeinigt werden". (Lehrsatz Nr. 905)
Der Can. 751 steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem voraus gehenden Can. 750, wo noch einmal klar gemacht wird, dass alles zu glauben ist.

Can. 750 - Kraft göttlichen und katholischen Glaubens ist all das zu glauben, was im geschriebenen und überlieferten Wort Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird, sei es vom feierlichen Lehramt der Kirche, sei es von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt; das wird ja auch durch das gemeinsame Festhalten der Gläubigen unter der Führung des heiligen Lehramtes offenkundig gemacht; daher sind alle gehalten, diesen Glaubenswahrheiten entgegenstehende Lehren jedweder Art zu meiden.

Can. 1366 - Eltern oder solche, die Elternstelle vertreten, welche die nichtkatholische [Anmerkung: also z. B. eine evangelische] Taufe oder Erziehung ihrer Kinder veranlassen, sollen mit eine Beugestrafe oder einer anderen gerechten Strafe belegt werden.

Can. 1372 - Wer sich gegen eine Maßnahme des Papstes an ein Ökumenisches Konzil oder das Bischofskollegium wendet, soll mit einer Beugestrafe belegt werden.
(vgl. oben Neuner-Roos Nr. 430)

Can. 1404 - Der Papst kann von niemandem vor Gericht gezogen werden.

Can. 1442 - Der Papst ist der oberste Richter für den gesamten katholischen Erdkreis. Er spricht Recht entweder persönlich oder durch die ordentlichen Gerichte des Apostolischen Stuhls oder durch von ihm delegierte Richter.

Anmerkung: Ordentliche Gerichte sind demnach nicht notwendig, wenn der Papst "persönlich" spricht.

 



2) Katholiken fragen nach: Ist das wirklich unser Glaube?

Viele Leser, die das Werk von Neuner/Roos, Der Glaube der Kirche bisher nicht kannten, fragen mittlerweile nach, ob die hier veröffentlichten Dokumente tatsächlich die offizielle römisch-katholische Lehrmeinung wiedergeben. Die Antwort ist klar: Das ist so.

Die Standardwerke

Das Werk von Neuner/Roos ist voll anerkannt und zählt neben der Lehrsammlung von Denzinger/Schönmetzer in Deutschland zu den beiden Standardwerken des römisch-katholischen Glaubens schlechthin. Mittlerweile wurde dieses Grundwerk von Prof.Dr. Peter Hünermann neu herausgegeben (Imprimatur 1997) und ist jetzt intern als Denzinger/Hünermann bekannt (3. Auflage bzw 42. Auflage des Gesamtwerkes, Freiburg 2009). Beide Bücher - der Neuner/Roos und der Denzinger/Hünermann - haben im Kern denselben Inhalt und haben diesen nur unterschiedlich angeordnet, bzw. Denzinger/Hünermann zitiert dazu jeweils auch den lateinischen Originaltext des Dokuments und ist noch weit ausführlicher und umfangreicher in seiner Dokumentation bzw. seinen Zitierungen. Das Buch von Neuner/Roos erschien erstmals im Februar 1938 und wurde letztmals in der 8. Auflage im Jahr 1971 verändert, um die damals aktuellen Lehraussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils (Vaticanum II, 1962-1965) mit einzuarbeiten (siehe auch unten). Seither wird es unverändert nachgedruckt, zuletzt in der 13. Auflage im Jahr 1992. Es ist unter der ISBN-Nr. 3-7917-0119-3 über jede Buchhandlung erhältlich. Auch der Codex Iuris Canonici ist als zusätzliche kirchenjuristische Quellensammlung über jede Buchhandlung unter der ISBN-Nr. 3-7666-9642-4 erhältlich. Der Neuner/Roos ist aufgrund seiner Komprimierung insgesamt übersichtlicher als der Denzinger/Hünermann und von daher auch für den interessierten Laien leichter verdaulich.

"Alle haben ein Recht, zu wissen, was die Kirche sagt"

Am 23.2.1971 und 8.9.1971 erhielt Der Glaube der Kirche zuletzt die offizielle Imprimatur (Autorisierung als römisch-katholisches Lehrbuch) der Kirche. Im ersten und in der 13. Auflage nachgedruckten Vorwort schreiben die Autoren im Jahr 1938: "Das Buch enthält die wichtigsten Urkunden über den katholischen Glauben in deutscher Sprache. In ihnen hat die Kirche selbst das Gut der Offenbarung, das ihr Christus anvertraut hat, in Worte gekleidet, und dem gläubigen Volk als Entscheidung oder Belehrung vorgelegt. Die kirchlichen Dokumente, die in ihrer Urfassung ja längst von Denzinger zusammengestellt wurden, wenden sich nicht an einen engen Kreis von Theologen. Alle haben ein Recht, zu wissen, was die Kirche selbst von ihrem Glauben sagt; und oft wird aus diesem Recht eine Pflicht, wenn das Gut dieses Glaubens in uns oder in andern bedroht wird und unsern Einsatz fordert. Das Buch stellt also den Versuch dar, weitere Kreise an diese Quellen katholischer Glaubenslehre zu führen, und möchte auch so aufgenommen werden. Möge es diesen Dienst an der heiligen Kirche und am katholischen Volk erfüllen."

Das 2. Vatikanische Konzil

Einige römisch-katholische Amtsträger ignorieren nun schlicht die Fakten, wenn sie z. B. behaupten, das Buch von Neuner/Roos würde v. a. die Lehre der römisch-katholischen Kirche vor dem 2. Vatikanischen Konzil beinhalten. Denn im aktualisierten Vorwort aus dem Jahr 1971, das 1992 unverändert nachgedruckt wurde, weist der Bearbeiter des Neuner/Roos, der Jesuitenpater Karl-Heinz Weger, SJ, ausdrücklich darauf hin, dass die Ergebnisse des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) eigens zu einer Überarbeitung des Werkes führten und ältere Texte nur bei "besonderer Bedeutung" berücksichtigt worden sind. Der Glaube der Kirche ist also keineswegs durch das Zweite Vatikanische Konzil relativiert worden, sondern im Gegenteil: Er wurde dadurch auf den neuesten Stand gebracht.
Wörtlich heißt es: "Neuere Lehraussagen der Kirche, vor allem aber das Zweite Vatikanische Konzil, machten eine Neubearbeitung und Erweiterung des Neuner/Roos erforderlich ... Ältere Texte wurden nur neu aufgenommen, wo ihnen eine besondere Bedeutung zukommt ... Sicher gilt heute [1971], vielleicht mehr denn je, dass es Recht und Pflicht des Gläubigen ist, zu wissen, was die Kirche selbst in den Urkunden der Lehrverkündigung über ihren Glauben gesagt hat und sagt."

Unfehlbar oder trotzdem gültig

Dabei werden die als "unfehlbar" geltenden Lehraussagen freundlicherweise extra gekennzeichnet. Hierzu heißt es in der Einleitung auf S. 24 wörtlich: "Maßgebend für die bindende Kraft einer Lehrentscheidung ist immer der Wille der Kirche, soweit er in der Urkunde ausgedrückt ist. Nicht immer lässt sich daher die Frage nach dem dogmatischen Wert ganz eindeutig beantworten. Es gilt hier der Grundsatz des kirchlichen Rechtsbuches: Wo die Absicht der Kirche, endgültig zu binden, nicht klar ausgesprochen ist, da hat man auch kein Recht, von einer unfehlbaren Entscheidung zu sprechen. In der vorliegenden Zusammenstellung  sind die  unfehlbaren  Entscheidungen mit fettgedruckten Randzahlen bezeichnet." Bei den oben fettgedruckten Randnummern besteht also nicht der geringste Zweifel über den "dogmatischen Wert" bzw. die Gültigkeit bis zum heutigen Tag. Doch auch, "wo die Absicht der Kirche, endgültig zu binden, nicht klar ausgesprochen ist", wie Neuner/Roos es ausdrückt, gehört der Lehrsatz zur "kirchlichen Überlieferung", über die der wiederum "unfehlbare" Lehrsatz Nr. 85 schreibt: "Wer nicht die ganze kirchliche Überlieferung annimmt, die geschriebene wie die ungeschriebene, der sei ausgeschlossen." Der Interpretationsspielraum tendiert also gegen Null.

Die Rolle des Katholischen Katechismus

Trotzdem versuchen katholische Amtsträger verschiedentlich, die eigene Lehre zu verschweigen und bei Rückfragen z. B. nur auf den aktuelleren Katholischen Katechismus von 1992 (editio typica in Latein) zu verweisen. Doch abgesehen davon, dass man dort Ähnliches vorfindet wie im Neuner/Roos, ist dieses Vorgehen nicht redlich. Denn Sätze aus einem Katechismus, die im Wechsel von Jahrzehnten variieren können, haben niemals das Gewicht einer "unfehlbaren" oder anderweitig (z. B. in einer "Päpstlichen Bulle" verkündeten) verbindlichen Lehraussage, sondern sie werden genau umgekehrt (!), so Papst Johannes Paul II., "vom Lehramt der Kirche bezeugt oder erleuchtet" (Vorwort zur deutschen Übersetzung, München 1993, S. 34). Zwar heißt es im Vorwort auch, der Katholische Katechismus sei eine "sichere Norm für die Lehre des Glaubens" und ein "sicherer und authentischer Bezugstext für die Darlegung der katholischen Kirche und in besonderer Weise für die Ausarbeitung der örtlichen Katechismen" (S. 33 f.). Doch der Katechismus erhält diese Autorität eben nur durch die oben dargelegten Dogmen und Lehrsätzen. Er wird von dort "erleuchtet", und er gilt als deren zeitgemäße Auslegung. Er kann jedoch niemals an deren Stelle treten.
Und m
ehr noch: Johannes Paul II. weist sogar darauf hin, dass der Katechismus nicht einmal die anderen lokal gültigen katholischen Katechismen ersetzt. Im Vorwort schreibt Johannes Paul II. nämlich weiter: "Dieser Katechismus ist nicht dazu bestimmt, die von den kirchlichen Autoritäten, den Diözesanbischöfen und den Bischofskonferenzen vorschriftsmäßig approbierten örtlichen Katechismen zu ersetzen, besonders wenn sie die Approbation des apostolischen Stuhles erhalten haben" (S. 34 f.). Erst recht nicht ersetzt der Katholische Katechismus dann Lehrsätze, die vom "apostolischen Stuhl" sogar für "unfehlbar" erklärt worden sind. Oder aber die römisch-katholische Kirche beginnt gerade damit, ihr Lehrgebäude aufzulösen und nun komplett ad absurdum zu führen und z. B. zu behaupten: Was im Katechismus steht, ist verbindlicher als die Dogmen.

vatican.va

Wahrscheinlich herrscht hinter den Kulissen größere Unruhe als vordergründig zugegeben wird. So hält auch die Internetseite vatican.va wohl aus taktischen Gründen einiges zurück, was dem heutigen Zeitgeist nicht so entspricht. Doch es gilt selbstverständlich heute weiter, auch wenn manches auf vativan.va nicht auffindbar ist, und es ist bei einer einstigen Etikettierung mit "unfehlbar" auch keiner innerkirchlichen Korrektur und keiner Katechismusreform zugänglich.

Aus diesem Grund sind die Formulierungen auf vatican.va und aus dem Katholischen Katechismus überhaupt nicht notwendig, um über den "Glauben der Kirche" aufzuklären. Dennoch ist es bei weiter gehenden Recherchen im Einzelfall sicher sinnvoll, diese zeitgeschichtlich veränderbaren Deutungen mit heranzuziehen.
Käme es dabei zu Unstimmigkeiten, müsste jedoch der Katechismus in der nächsten Auflage geändert werden, nicht aber der Lehrsatz oder das Dogma, wie es im Neuner/Roos bzw. im Denzinger/Schönmetzer festgelegt ist.

Anmerkung: Für die Verantwortlichen von www.theologe.de ist der hier vorgestellte Gott, der Menschen in die ewige Hölle schickt bzw. diesen Ort für sie "vorsieht", und der ihnen dort dann jede Hilfe verweigert, ein bösartiger dämonischer Götze. Dazu passt auch, dass Menschen bereits wegen intellektueller Lappalien dieses ewige Schicksal erleiden sollen und dass man ihm nur entgehen könne, wenn man gegen seinen Verstand entscheidet. Aus diesem Grund lautete die Ausgabe des Theologen Nr. 18, Der Glaube der Kirche, ursprünglich auch Der Glaube Satans.

 



3) Zu den Quellen - in eigener Sache

Ein engagierter Katholik hatte uns zwischenzeitlich vorgeworfen, wir würden bei obigen Lehrsätzen die genaue Quelle nicht angeben. Dies sei angeblich "Unterschlagung", und es wurde in diesem Zusammenhang die Frage gestellt: "Gibt es ein bisschen Lüge?"
Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung
:
Zum vertiefenden Quellenstudium haben wir lange Zeit [bis 2008] auf den Neuner-Roos selbst verwiesen. Das Buch ist über jede Buchhandlung erhältlich. Als Konsequenz aus dem Vorwurf haben wir uns jedoch entschieden [Anfang 2009], die Quellen der Vollständigkeit halber auch in Der Theologe Nr. 18 bereits exakt mit anzugeben (siehe oben). Denn wir hatten und haben nichts zu verbergen. Im Gegenteil. Auf diese Weise ist unsere Darstellung nun noch ausführlicher, und interessierte Leser brauchen den Neuner-Roos nicht selbst zu bemühen.
Doch unabhängig davon gilt: Auch das Werk von Neuner-Roos wäre gleich dem von Denzinger-Hünermann (siehe hier) für so genannte "Laien" bereits zitierfähig. Lediglich in einer wissenschaftlichen Arbeit muss die ursprüngliche Quelle angegeben werden. Und aus diesem Grund gehören die beiden Standardwerke ja auch zum offiziellen Handwerkszeug für Theologen und Theologiestudenten.
Doch auch wer nicht so "tief theologisch" in die Thematik einsteigen möchte, kann sich bereits anhand der groben Aufteilung des Neuner-Roos gut orientieren. So hat Neuner-Roos z. B. die "unfehlbaren", meist von Päpsten oder Konzilien in offiziellen Schreiben formulierten Lehrsätze durch die fetten Randnummern eigens von den übrigen unterschieden, welche jedoch genauso Gültigkeit haben (siehe hier), so dass man schon von daher eine gute erste Orientierung hat. Oder wollten uns unsere Kritiker etwa vorwerfen, wir würden hier den "unfehlbaren" Lehrsatz X nicht genügend vom "unfehlbaren" Lehrsatz Y unterscheiden? Mit solchen internen Spezialproblemen beschäftigen sich vielfach die vom Staat finanzierten bzw. subventionierten Theologen, während das "Volk" versucht, sich ehrlich um seinen Lebensunterhalt zu mühen.
Und vielleicht kann man an dem zwischenzeitlichen Vorwurf an uns ein wenig erahnen, wie die früheren katholischen Inquisitoren mit ihren Gegnern umgegangen sind. Hierzu erinnern wir an Jesus von Nazareth, der den Schriftgelehrten seiner Zeit zurief: "Ihr verblendeten Führer, die ihr Mücken aussiebt, aber Kamele verschluckt!" (Matthäus 23, 24) Und man könnte hinzufügen: Findet man keine Mücke, so wirft man dem Gegner vielleicht heimlich eine ins Glas, um sich dann mit Getöse über diese Mücke zu ereifern.
Schon oft sollte auf diese Weise versucht werden, ehrliche Gottsucher zu verunsichern und vom Hinterfragen des römisch-katholischen Glaubens abzuhalten. 
 
 



4) Die Alternative des Protestantismus:
Variationen der Höllenqual

Wem der Protestantismus als eine denkbare Alternative erscheint, der wechselt vom Regen in die Traufe. Anders als in der römisch-katholische Kirche gibt es in den evangelischen Kirchen zunächst kein verbindliches Lehrbuch aus dem 20. oder 21. Jahrhundert, in dem der Glaube der jeweiligen evangelischen Kirche vergleichbar umfassend dargelegt wäre wie der römisch-katholische Glaube. Bis heute unverändert gültig und verbindlich sind deshalb die Bekenntnisschriften aus dem 16. Jahrhundert. Und auch hier wird der Zeitgenosse - wie im katholischen Glauben - von einem Höllenpfuhl in den nächsten geworfen. So schließt Martin Luther in Der große Katechismus zunächst einmal alle Andersgläubigen vom Seelenheil aus (vgl. die Römisch-Katholische Kirche in Nr. 381).

Der große Katechismus, 2. Teil, 3. Artikel - Darum scheiden und sondern diese Artikel des Glaubens uns Christen von allen andern Leuten auf Erden. Denn was außer[halb] der Christenheit ist, es seien Heiden, Türken, Juden oder falsche Christen und Heuchler, ob sie gleich nur [an] einen wahrhaftigen Gott glauben und anbeten, so wissen sie doch nicht, was er gegen ihn gesinnt ist [Anmerkung: Sinn unklar: Entweder =  wie er, der Mensch, gegen ihn, Gott, gesinnt ist; oder: = wie er, Gott, gegen ihn, den Menschen, gesinnt ist], können sich auch keiner Liebe noch Gut[e]s zu ihm versehen, darum sie in ewigem Zorn und Verdammnis bleiben. Denn sie den Herrn Christum nicht haben, dazu mit keinen Gaben durch den heiligen Geist erleuchtet und begnadet sind. (zit. nach "Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche", Göttingen 1982, S. 661)

Doch auch die Protestanten selbst müssen angeblich zu Millionen in die ewigen Höllenqualen. Eine kleine Auswahl der Kriterien hierfür findet sich in der bekanntesten und populärsten evangelischen Bekenntnisschrift, der Augsburger Konfession bzw. Confessio Augustana (CA) aus dem Jahr 1530, die mit der Zustimmung Martin Luthers vom Reformator Philipp Melanchthon verfasst wurde. Wer als Evangelischer auch nur einen der nachfolgenden Artikel nicht für wahr hält, der muss - wie oben der Katholik - in die ewige Verdammnis. Hier die ausgewählten Bekenntnissätze der Augsburger Konfession der evangelischen Kirche: CA 2   CA 5   CA 8   CA 9   CA 12   CA 16   CA 17

Confessio Augustana, Artikel 2
- Weiter wird bei uns gelehrt, dass nach Adams Fall alle natürlich geborenen Menschen in Sünde empfangen und geboren werden, das heißt, dass sie alle von Mutterleib an voll böser Lust und Neigung sind und von Natur keine wahre Gottesfurcht, keinen wahren Glauben an Gott haben können, ferner dass auch diese angeborene Seuche und Erbsünde wirklich Sünde ist und daher alle die unter den ewigen Gotteszorn verdammt, die nicht durch die Taufe und den Heiligen Geist wieder neu geboren werden ...

Anmerkung: Die evangelisch-lutherische Kirche lehrt also, dass das Baby sofort nach der Geburt "voll böser Lust" ist und deswegen im Falle seines Todes für alle Ewigkeiten in die ewige Hölle muss, wenn es nicht rechtzeitig kirchlich getauft wird, wodurch ihm angeblich die Erbsünde vergeben und der Heilige Geist verliehen würde. Wer das nicht glaubt, muss nach evangelischem Glauben ebenfalls für alle Zeiten grausame Höllenstrafen erleiden.

Confessio Augustana, Artikel 5 - Um diesen [den rechten evangelischen] Glauben zu erlangen, hat Gott das Predigtamt eingesetzt, das Evangelium und die Sakramente gegeben, durch die er als durch Mittel den Heiligen Geist gibt, der den Glauben, wo und wann er will, in denen, die das Evangelium hören, wirkt, das da lehrt, dass wir durch Christi Verdienst, nicht durch unseren Verdienst, einen gnädigen Gott haben, wenn wir das glauben. Und es werden die verdammt, die lehren, dass wir den Heiligen Geist ohne das leibhaftige Wort des Evangeliums durch eigene Vorbereitung, Gedanken und Werke erlangen.

Anmerkung: In die ewige Hölle müsse demnach, wer glaubt, dass er auch ohne den Kirchgang gerettet werden könne.

Confessio Augustana, Artikel 8 - Ebenso, obwohl die christliche Kirche eigentlich nichts anderes ist als die Versammlung aller Gläubigen und Heiligen, jedoch in diesem Leben unter den Frommen viele falsche Christen und Heuchler, auch öffentliche Sünder bleiben, sind die Sakramente gleichwohl wirksam, auch wenn die Priester, durch die sie gereicht werden, nicht fromm sind ... Deshalb werden alle verdammt, die anders lehren.

Anmerkung: Auch wenn der Pfarrer also z. B. zuvor seine Frau erschlagen hätte (vgl. Der Theologe Nr. 21), so würde doch durch die anschließend von ihm gereichte Hostie der Heilige Geist übertragen. Wer das nicht glaubt, muss nach evangelischer Lehre in die ewige Verdammnis.

Confessio Augustana, Artikel 9 - Von der Taufe wird gelehrt, dass sie heilsnotwendig ist und dass durch sie die Gnade angeboten wird; dass man auch die Kinder taufen soll, die durch die Taufe Gott überantwortet und gefällig werden, d. h. in die Gnade Gottes aufgenommen werden. Deshalb werden die verworfen [= ewig verdammt], die lehren, dass die Kindertaufe nicht richtig sei.

Confessio Augustana, Artikel 12 - Von der Buße wird gelehrt, dass diejenigen, die nach der Taufe gesündigt haben, jederzeit, wenn sie Buße tun, Vergebung der Sünden erlangen und ihnen die Absolution von der Kirche nicht verweigert werden soll ... [Es] werden die verworfen [= ewig verdammt], die nicht lehren, dass man durch den Glauben Vergebung der Sünden erlangt, sondern durch unsere Genugtuung.

Anmerkung: Wer also sein Vergehen direkt mit dem Menschen in Ordnung bringt, an dem er schuldig geworden ist und nicht in die Kirche oder zum Pfarrer in die Beichte geht, wird nach evangelischer Lehre ewig verdammt. Um dieser Höchststrafe zu entgehen, bräuchte er nämlich den richtigen Glauben und die "Absolution" durch einen Pfarrer.

Confessio Augustana, Artikel 16 - Von der Polizei (Staatsordnung) und dem weltlichen Regiment wird gelehrt, dass alle Obrigkeit in der Welt und geordnete Regiment und Gesetze gute Ordnung sind, die von Gott geschaffen und eingesetzt sind, und dass Christen ohne Sünde in Obrigkeit-, Fürsten- und Richteramt tätig sein können, nach kaiserlichen und anderen geltenden Rechten Urteile und Recht sprechen, Übeltäter mit dem Schwert bestrafen [Anmerkung: also Todesstrafen aussprechen und als Henker exekutieren], rechtmäßig Kriege führen, in ihnen mitstreiten, kaufen und verkaufen, auferlegte Eide leisten, Eigentum haben, eine Ehe eingehen können usw. Hiermit werden die verdammt, die lehren, dass das oben Angezeigte unchristlich sei.

Confessio Augustana, Artikel 17 - Auch wird gelehrt, dass unser Herr Jesus Christus am Jüngsten Tag kommen wird, um zu richten und alle Toten aufzuerwecken, den Gläubigen und Auserwählten ewiges Leben und ewige Freude zu geben, die gottlosen Menschen aber und die Teufel in die Hölle und zur ewigen Strafe verdammen wird. Deshalb werden die verworfen, die lehren, dass die Teufel und die verdammten Menschen nicht ewige Pein und Qual haben werden.

Anmerkung: Die Brutalität dieses Lehrsatzes wird in Verbindung mit dem nachfolgenden Artikel 18 dadurch gesteigert, da kein Mensch aus eigenem "freiem" Willen sich entweder für den "rechten Glauben" einerseits oder die "Gottlosigkeit" andererseits entscheiden könne. Sondern für die aus evangelischer Sicht korrekte Entscheidung brauche er den "Heiligen Geist", den er aber nur durch das Hören von Predigten und den Empfang von Sakramenten vermittelt bekommen könne.

Doch es kommt für die Protestanten noch schlimmer. So ist nämlich bei ihnen auch die katholische Unterscheidung von "lässlicher Sünde" und "Todsünde" aufgehoben. "Alles was den Eingang ins Himmelreich hindert, ist Todsünde. Auch die lässliche Sünde hindert dies," schrieb z. B. Martin Luther (zit. nach Rheinischer Merkur, "Gute Taten machen alles schlimmer", 14.5.2006). Dies führt dazu, dass nach evangelischer Lehre zunächst grundsätzlich alle Menschen für ewig grausame Höllenstrafen erleiden müssten. Dies gilt auch für einen Menschen, der nach den Geboten Gottes lebte, überwiegend voller selbstloser Nächstenliebe war und lediglich Kleinigkeiten in seinem Leben falsch gemacht hat. Er wird nach evangelischer Lehre im Hinblick auf sein Seelenheil einem Massenmörder gleich gestellt. Der evangelische Ausweg: Beide müssen nur im Sinne der evangelischen Lehre spätestens kurz vor dem Todeszeitpunkt richtig "glauben" (z. B. die oben genannten Artikel glauben). Dann kommen sie angeblich in den Himmel, sonst in die Hölle. Wie sie gelebt haben und was sie getan haben, spielt dabei ausdrücklich keine Rolle.

 


 

PS: Die römisch-katholische und die evangelische Lehre haben mit Jesus von Nazareth nichts zu tun. Sie stehen meist im Gegensatz zu Jesus. Was Jesus lehrte, findet sich demgegenüber z. B. in den Evangelien des Neuen Testaments.
Und im Neuen Testament heißt es auch: "Geht hinaus aus ihr [bzw. wörtlich übersetzbar auch mit: "Tretet aus aus ihr"], mein Volk, dass ihr nicht teilhabt an ihren Sünden und nichts empfangt von ihren Plagen" (Offenbarung 18, 4). Sehr viele Menschen beziehen diesen Satz über die "Hure Babylon" auf die Kirche und ziehen daraus die Konsequenz.


 

Der Text  kann wie folgt zitiert werden:
Zeitschrift "Der Theologe", Hrsg. Dieter Potzel,
Ausgabe Nr. 18: Der Glaube der Kirche, Wertheim 2005,  zit. nach http://www.theologe.de/theologe18.htm, Fassung vom 24.7.2010

 

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