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"Was ein
Theologe als wahr empfindet, das muss falsch sein: man hat daran beinahe
ein Kriterium der Wahrheit."
(Der Philosoph Friedrich Nietzsche in: Der Antichrist, 1894, Kapitel 9) |
Anleitung zum
Lesen
Nachfolgende Glaubenswahrheiten der katholischen Kirche
stammen aus dem offiziellen Lehrwerk der römisch-katholischen Kirche von
Josef Neuner-Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden der
Lehrverkündigung, neubearbeitet von Karl Rahner und Karl-Heinz Weger,
Regensburg 1971, 13. Auflage 1992 (ISBN 3-7917-0119-3). Die fett gedruckten
Ziffern bezeichnen dabei die
"unfehlbaren"
und damit
"irrtumslosen" Lehrsätze, die laut
katholischem Glauben für alle Zeit gelten und nicht geändert werden
dürfen
(Beleg dafür siehe hier).
Und die
"normal" gedruckten Ziffern weisen auf die übrigen Lehrsätze
hin, die ebenfalls gelten, solange ihnen nicht widersprochen wird.
Was sind die Dogmen der
römisch-katholischen Kirche?
Die "unfehlbaren" bzw. unwiderruflichen
Lehrsätze
kann man auch als "Dogmen"
bezeichnen. Doch gibt es unter katholischen
Theologen viele Debatten über die genaue Definition und damit auch die Anzahl der Dogmen. Einigkeit besteht dabei seit 1950
nur über
die drei jüngsten "Dogmen":
1854 - die Lehre von der angeblich "unbefleckten" "Empfängnis" Marias
im Leib ihrer Mutter Anna [also zum Zeitpunkt, als Anna beim Sex mit
ihrem Mann mit Maria schwanger wurde]. Dies bedeutet, dass Maria bei ihrem Gezeugt-Werden nicht mit der
"Erbsünde" behaftet worden sein soll - im Gegensatz zu allen
anderen Menschen.
1870 - die
angebliche Unfehlbarkeit des päpstlichen Lehramtes, wenn eine
Entscheidung als "ex cathedra" (= "vom Lehrstuhl aus" = unfehlbar)
definiert wird
1950 - die angebliche leibliche Himmelfahrt Marias
(zur
Definition der Dogmen siehe
http://www.anymans.info/Worldview/Dateien/Was%20ist%20ein%20Dogma.pdf;
vgl. auch http://de.wikipedia.org/wiki/Dogma
und
http://www.kathpedia.com/index.php?title=Dogma).
Was die Zeit zuvor betrifft, zeigt , wie
teilweise verworren der Katholizismus ist.
In Publikationen
ist nun darüber hinaus von ca.
10-20 weiteren "unfehlbaren" Dogmen die Rede
(z. B.
hier).
Hierzu gehören z. B. die angebliche Dreieinigkeit Gottes oder der
bekannte Glaubenssatz, Jesus Christus sei "wahrer Mensch" und "wahrer Gott"
zugleich. Diese beiden Lehrmeinungen gehören zu den "altkirchlichen"
Dogmen, die auf den sieben so genannten Ökumenischen Konzilien
beschlossen wurden, die sowohl von der römisch-katholischen als auch von
den orthodoxen Kirchen anerkannt werden: (Nizäa (325: Christus sei ein
Mensch und ein
Gott), Konstantinopel (381: "Dreieinigkeit"), Ephesus (431:
Die angebliche Jungfrau Maria sei
nicht nur die "Christusgebärerin", sondern die "Gottesgebärerin"), Chalcedon
(451: Christus habe zwei Naturen, sowohl Mensch als auch "Gott"),
Konstantinopel (553: die angebliche ewige Verdammnis; Ablehnung der
Präexistenz der Seele),
Konstantinopel (680/681: Christus habe zwei Willen, einen göttlichen und
einen menschlichen; Papst Honorius I. (625-638) wird nachträglich verflucht, weil er nur von
einem Willen ausgegangen war; dieser Fluch wird von späteren Päpsten bestätigt), Nizäa (787:
Ikonen dürfen verehrt, aber nicht angebetet werden)). Für die
orthodoxen Kirchen sind die Lehr-Beschlüsse dieser sieben Konzilien die
einzigen Dogmen. Die evangelischen Kirchen erkennen auch entweder alle
diese sieben Konzilien an oder nur die ersten sechs.
Doch das
offizielle römisch-katholische Lehrbuch von Neuner-Roos
veröffentlicht Dutzende von weiteren
"unfehlbaren" Lehrsätzen, die man demzufolge
auch als
"Dogmen" bezeichnen könnte oder zumindest als
"dogmengleich" betrachten muss. Denn eine
Steigerung von
"unfehlbar" ist nicht möglich. Also müsste
folglich ein "unfehlbarer" Lehrsatz auch ein Dogma sein.
Wir zitieren
unten
nun einmal
beispielhaft 39 dieser verbindlichen und unabänderbaren Lehrsätze.
Doch sind es am Ende doch nur drei Dogmen? Oder ca. 13 bis
über 20? Oder sind es gar einige
Hundert oder gar Tausend?
Es hängt, wie gesagt, davon ab, wie man "Dogma"
definiert (siehe oben unser
Weblink mit einer Definition), und
es läuft anscheinend doch auf einige Hundert oder gar Tausend hinaus,
ohne dass man eine genaue Anzahl angibt.
Wobei man dann im Katholizismus unterscheidet zwischen "definitiv" verkündeten Dogmen
(durch den Papst speziell; drei oder 13 bis
über 20; siehe
oben) und "affirmativ" verkündeten
Dogmen (nicht als spezielle Dogmen verkündete "unfehlbare"
Glaubenssätze; Hunderte).
Ein katholischer Theologe hatte uns zur Klärung
und weiteren Vertiefung der katholischen Definitions-Fragen einmal empfohlen, einen Kurs in
Dogmengeschichte zu belegen, worin wir als ehemalige Pfarrer bzw. Diplom-Theologen
jedoch schon Erfahrung haben. Mit einem solchen Vorschlag wird jedoch von
den eigenen Denk-Verrenkungen abgelenkt und die Verantwortung für Unklarheiten
dem Fragenden zugeschoben statt sie wahrheitsgemäß dem eigenen
Lehrgebäude zuzuschreiben.
Heute sehen wir es deshalb so: Wenn
es auf eine einfache Frage keine einigermaßen einfache und der Frage
entsprechende Antwort gibt und
man stattdessen mühsam einen weiteren Kurs (!) besuchen soll, kommt auch dies einer
Selbstentlarvung
gleich, dass dies alles nicht das Geringste mit Jesus zu tun hat, den
einst die Kinder
verstehen konnten. Deshalb ist es uns
auch ein Anliegen, mit Der Theologe Nr. 18
allen Fragenden so kurz wie möglich und verständlich zu antworten, so dass
weitere mühsame Nachforschungen nicht unbedingt notwendig sind.
Denn jeder kann sich in diesem Zusammenhang auch fragen, was es
bringen soll, noch mehr Zeit und Energie
für etwas aufzubringen, was ohnehin nichts mit Jesus von Nazareth zu tun
hat
(siehe dazu
unten)
und was zudem meist im Gegensatz zum gesunden
Menschenverstand steht. Und darum liegt hier auch nicht zufällig
die Ursache zahlreicher Neurosen (so genannte "ekklesiogene Neurosen" sind
mittlerweile ein eigenes Forschungsgebiet) und Psychosen.
Dennoch
kommen wir den wissenschaftlich Interessierten gerne noch weiter entgegen und veröffentlichen
an dieser Stelle einmal die jüngste offizielle römisch-katholische
Lehraussage zur
"Unfehlbarkeit", wie sie auf dem 2. Vatikanischen Konzil in der so
genannten "Dogmatischen Konstitution" Lumen
Gentium beschlossen wurde, und zwar in Kapitel
25 (zit. nach Heinrich Denzinger / Peter
Hünermann, Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen
Lehrentscheidungen, Nr. 4149). Da auch alle Bischöfe in die
"Unfehlbarkeit" einbezogen werden, festigten die "Gehirn-Akrobaten"
der Kirche damit im Wesentlichen ihren Glauben an ihre eigene angebliche Irrtumslosigkeit, während sie
für ihr Debattieren vom Volk durch
dessen Steuern und Abgaben einmal mehr ausgehalten wurden.
Wer das Nachfolgende liest, der versteht
auch besser, warum man auf die einfache Frage nach der Anzahl
der Dogmen in der katholischen Kirche keine einfache Antwort bekommt.
Wer sich das jedoch nicht antun will, dem wird empfohlen, gleich
hier weiter zu
lesen. Zunächst jedoch nachfolgend das 2. Vatikanische Konzil (1962-1965)
über die angebliche Unfehlbarkeit:
"Wenn Bischöfe in Gemeinschaft mit
dem Römischen Bischof lehren, sind sie von allen als Zeugen der
göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren; die Gläubigen aber
müssen mit einer im Namen Christi vorgetragenen Entscheidung ihres
Bischofs über den Glauben und die Sitten übereinkommen und ihr mit dem
religiösen Gehorsam ihres Herzens anhangen. Dieser religiöse Gehorsam
des Willens und des Verstandes ist aber in besonderer Weise dem
authentischen Lehramt des Römischen Bischofs zu leisten, auch wenn er
nicht ex cathedra spricht ...
Auch wenn die einzelnen Vorsteher nicht über den Vorzug der
Unfehlbarkeit verfügen, so verkünden sie dennoch, immer wenn sie ...
authentisch Sachen des Glaubens und der Sitten lehren und dabei auf eine
Aussage als endgültig verbindliche übereinkommen, die Lehre Christi
auf unfehlbare Weise ...
Diese
Unfehlbarkeit aber, mit der der
göttliche Erlöser seine Kirche bei der Bestimmung einer Lehre über den
Glauben oder die Sitten ausgestattet sehen wollte, reicht so weit, wie
die Hinterlassenschaft der göttlichen Offenbarung reicht, die
unantastbar bewahrt und getreulich ausgelegt werden muss. Dieser
Unfehlbarkeit jedoch erfreut sich der
Römische Bischof, der Haupt des Kollegiums der Bischöfe, kraft seines
Amtes, wenn er als oberster Hirt und Lehrer aller Christgläubigen, der
seine Brüder im Glauben stärkt, eine Lehre über den Glauben oder die
Sitten in einem endgültigen Akt verkündet. Daher heißen seine
Bestimmungen zu Recht aus sich und nicht aus der Zustimmung der Kirche
heraus unveränderlich, da sie ja unter dem Beistand des Heiligen
Geistes, der ihm im seligen Petrus verheißen wurde, vorgebracht sind,
und deshalb keiner Bestätigung durch andere bedürfen noch irgendeine
Berufung an ein anderes Urteil zulassen. In diesem Fall trägt nämlich
der Römische Bischof seine Entscheidung nicht als Privatperson vor,
sondern legt als oberster Lehrer der gesamten Kirche, dem auf
einzigartige Weise die Gnadengabe der
Unfehlbarkeit der Kirche selbst innewohnt, die Lehre des
katholischen Glaubens aus und schützt sie. Die der Kirche verheißene
Unfehlbarkeit wohnt auch der Körperschaft
der Bischöfe inne, wenn sie das oberste Lehramt zusammen mit dem
Nachfolger des Petrus ausübt ..."
Praktisch heißt das: Der Papst kann sogar im Alleingang "unfehlbare" Dinge
verkünden, die Bischöfe gemeinsam und mit dem Papst zusammen. Und demnach könnte
grundsätzlich z. B. auch ein Pädophiler oder geistig Verwirrter "kraft
seines Amtes" oder als "Teil der
Körperschaft" unfehlbar sein, denn seine
Lebensweise spielt gemäß dieser Definition überhaupt keine Rolle. Und so gilt auch
sonst in der Kirche alles als gültig, was die Amtsträger rituell "richtig"
durchführen, und zwar völlig unabhängig davon, ob sie z. B. Verbrecher
sind oder ehrbare Männer (siehe
hier).
Vereinfacht
ausgesprochen lassen sich alle Lehrsätze letztlich in zwei Kategorien
einteilen. Zum einen die
"unfehlbaren", wie oben dargelegt,
wobei man sich in der Kirche offenbar nicht einig ist, ob man diese alle
auch als
"Dogmen" bezeichnen kann oder möchte (siehe dazu
unser Angebot
unten). Und dann
die übrigen, die ebenfalls
"verbindlich" und für
"wahr" gehalten werden.
Diese weiteren
"Wahrheiten" der römisch-katholischen Kirche
(bei denen die Ziffer
nachfolgend nicht fett gedruckt ist) sind
jedoch genauso gültig wie die Dogmen bzw. die für alle Zeiten verbindlichen
Lehrsätze, solange sie nicht widerrufen bzw. geändert werden. Die
genaue Herkunft
des jeweiligen Lehrsatzes ist immer im Anschluss
vermerkt.
Die dabei in den Lehrsätzen bzw. Glaubenswahrheiten meist
verwendete Formulierung "der sei ausgeschlossen" ist
eine abgemilderte Übersetzung des Originals, der aus dem Griechischen abgeleiteten lateinischen
Formulierung "anathema sit".
Dies heißt wörtlich "der sei verdammt" bzw. "der sei
verflucht". Der "Ausgeschlossene" muss nach römisch-katholischer Lehre
folglich nach seinem Tod die Hölle erleiden, und zwar ohne Aussicht auf
Besserung oder Milderung, weil er den im Lehrsatz genannten Aspekt der
katholischen Lehre zu Lebzeiten nicht für wahr halten konnte
(PS: Von dieser Verfluchung ist seit dem Konzil von
Konstantinopel aus dem Jahr 681 auch Papst Honorius I. betroffen, doch
man hat 1870 trotzdem die "Unfehlbarkeit" des Papstes durchgeboxt
und seither ausgesessen; frei nach dem Motto: Die
Kirche hat einen großen Magen und kann auch die Verfluchung eines ihrer
Unfehlbaren irgendwie verdauen).
Und noch zur weiteren Erläuterung: Keinem der hier
nachfolgend aufgeführten Lehrsätze
bzw. Glaubenswahrheiten
(aus der Zeit zwischen dem 4. und dem 20. Jahrhundert) wurde im 2.
Vatikanischen Konzil (1962-1965) widersprochen, so dass die Ergebnisse
des so genannten Reformkonzils Vaticanum II die hier dokumentierten verbindlichen Grundlagen
des Katholizismus nicht berühren. Sie gelten damit sowohl der offiziellen römisch-katholischen Kirche
als Grundlage als auch den so genannten Traditionalisten wie der von dem
französischen Erzbischof Marcel Lefebvre (1905-1991) im Jahr 1970
gegründete Piusbruderschaft
St. Pius X.
Doch jetzt lesen Sie einfach selbst !
Original-Texte
Hier nun einen Auswahl von aktuell
gültigen Glaubenswahrheiten der Kirche zur ewigen Verdammnis, geordnet nach der
Lehrsatz-Nummer in dem römisch-katholischen Standardwerk
Der Glaube der Kirche (a.a.O.).
Die Auswahl enthält die Lehrsätze Nr. 49
56 57 85
98 195
209 213 325
329 354
356 368 375
381 382
391 392 430
434 440
454 470 475
479 483
485 487 506
509 510
544 545 577
578 580
582 585 587
607 608
612 665 668
669 674
688 743 746
826 891
895 896 898
905 926
Wenn Sie in der hier folgenden Aufstellung die Nummer am Beginn
eines jeden Lehrsatzes anwählen, werden Sie zur genauen
Herkunft der jeweiligen Glaubenswahrheit verlinkt.
49 -
Wer sagt, die Menschenvernunft sei
so unabhängig, dass ihr der Glaube nicht von Gott befohlen werden könne,
der sei ausgeschlossen.
56
-
Wer sagt, die
menschlichen Wissenschaften müssten mit solcher Freiheit behandelt
werden, dass ihre Behauptungen als wahr festgehalten und von der Kirche
nicht verworfen werden könnten, auch wenn sie der geoffenbarten Lehre
widersprächen, der sei ausgeschlossen.
57 -
Wer sagt, es sei möglich, dass man den von der
Kirche vorgelegten Glaubenssätzen entsprechend dem Fortschritt der
Wissenschaft gelegentlich einen anderen Sinn beilegen müsse als den, den
die Kirche verstanden hat und versteht, der sei ausgeschlossen.
85 -
Wer nicht die ganze kirchliche Überlieferung annimmt, die
geschriebene wie die ungeschriebene, der sei ausgeschlossen.
98
- Wer nicht alle Bücher der Heiligen Schrift mit allen ihren
Teilen, wie sie die Kirchenversammlung von Trient [1545] anführte, als heilige
kanonische Schriften anerkennt oder wer leugnet, dass sie von Gott
eingegeben sind, der sei ausgeschlossen.
195 - Wer nicht
mit den heiligen Vätern im eigentlichen und wahren Sinne die heilige und
immer jungfräuliche und unbefleckte Maria als Gottesgebärerin bekennt,
da sie eigentlich und wahrhaft das göttliche Wort selbst, das vom Vater
vor aller Zeit gezeugte, in den letzten Zeiten, ohne Samen, vom Heiligen
Geiste empfangen und unversehrt geboren hat, indem unverletzt blieb
ihrer Jungfrauschaft auch nach der Geburt: der sei verworfen.
209 - In einer neuen Geburt ist er [Jesus] geboren worden, weil
unberührte Jungfrauschaft, die das Beilager eines Mannes nicht kannte,
ihm in ihrem durch die Überschattung des Heiligen Geistes fruchtbar
gewordenen Schoß einen Leib bereitet hat. Diese Jungfrauengeburt kann
mit natürlichem Verstand nicht begriffen werden und steht ohne Beispiel
da. Könnte man sie natürlich begreifen, wäre sie nicht wunderbar ...
Zwar hat Maria durch die Überschattung des Heiligen Geistes empfangen,
doch darf man deswegen nicht glauben, dass der Heilige Geist der Vater
des Sohnes sei.
213 - Es ist auch unser Glaube, dass
die ganze Dreifaltigkeit die Fleischwerdung dieses Sohnes Gottes bewirkt
habe, denn die Werke der heiligen Dreifaltigkeit sind untrennbar ...
325 - Wer sagt oder daran festhält, die Menschenseelen hätten ein
Vorleben gehabt, d. h. sie seien zuvor Geister und heilige Gewalten
gewesen, sie seien aber der göttlichen Anschauung satt geworden, hätten
sich dem Bösen zugewandt, seien deswegen in der Liebe Gottes erkaltet,
hätten so den Namen "Seelen" (= die Kalten) bekommen und seien zur
Strafe dafür in die Körper gebannt worden, der sei ausgeschlossen.
Anmerkung: Es gehört zum Urwissen
vieler Religionen und Bekenntnisse,
dass sich Geistwesen, die Gott einst geschaffen hat, durch Zuwiderhandlung gegenüber den
Geboten Gottes im Zeitraum von Äonen allmählich "verdichtet" haben. So wären die
heutigen menschlichen Körper entstanden, und in diesem Zusammenhang
hätte sich auch die ursprünglich geistige Schöpfung ebenfalls teilweise
"verdichtet". Auf diese Weise wäre das materielle Universum entstanden.
Obwohl man dies nicht als "Strafe" betrachtet, werden auch die Menschen
mit diesem Glauben von dem katholischen Bannfluch im Lehrsatz Nr. 325 mit getroffen.
329 - ... Auf dass allen die Wahrheit des reinen Glaubens bekannt und
allen Irrtümern, die sich einschleichen könnten, der Zugang verschlossen
sei, bestimmen wir, dass jeder, der von nun an hartnäckig dabei bleibt,
zu behaupten, zu verteidigen und für wahr zu halten, die vernünftige
oder verstandbegabte Seele sei nicht durch sich und wesentlich die Form
des Leibes, als Irrlehrer zu betrachten ist.
Anmerkung: Dieser Lehrsatz klingt sehr kompliziert. Im römisch-katholischen
Weltkatechismus wird er in etwas andere Worte gefasst.
Dort heißt es in Nr. 365: "Die Einheit von Seele und Leib
ist so tief, dass man die Seele als die ´Form` des Leibes zu betrachten
hat ..." Und weiter in Nr. 366: "Die Kirche lehrt, dass jede Geistseele
unmittelbar von Gott geschaffen ist ..." In dieser angeblichen
Wahrheit steckt einiger Zündstoff. Denn daraus folgt,
dass Gott nach römisch-katholischer Lehre auch behinderte
Geistseelen geschaffen habe, in die hinein sich dann der Embryo bzw. der
Leib behindert entwickelt hätte. Wenn die Behinderung eines Neugeborenen also
nicht in der Schwangerschaft entstanden ist, macht die Kirche Gott
dafür verantwortlich.
Kurz gefasst könnte man den römisch-katholischen Glauben über die
Erschaffung des jeweils einzelnen Menschen wie folgt skizzieren: Die Schaffung der Geistseele
durch Gott würde demnach beim Zeugungsakt erfolgen, wobei dem gezeugten Menschen
gleichzeitig die Erbsünde übertragen würde, wie nachfolgender Lehrsatz
Nr. 356 bei Neuner-Roos darlegt. Diese ist wiederum der Keim für die spätere angebliche
ewige Verdammnis, wenn der Mensch in seinem vor ihm liegenden Erdenleben
den "Heilsweg" der Kirche nicht anerkennt.
PS: Eine Alternative zu diesem
kirchlichen Glauben findet sich bei
Der Theologe Nr. 2 -
Reinkarnation.
354
- Wer behauptet: Adams Sündenfall
hat nur ihm, nicht aber seiner Nachkommenschaft Schaden zugefügt, und er hat die
von Gott empfangene Heiligkeit und Gerechtigkeit, die er verloren hat, nur für
sich, nicht aber auch für uns verloren; oder: befleckt durch die Sünde des
Ungehorsams, hat er nur den Tod und die körperlichen Strafen auf das ganze
Menschengeschlecht übertragen, nicht aber auch die Sünde, die der Tod der Seele
ist: der sei ausgeschlossen ...
356 - Wer leugnet, dass die neugeborenen Kinder getauft werden
müssen, ... der sei ausgeschlossen ... Denn was der Apostel gesagt hat:
"Durch den einen Menschen ist die Sünde in die Welt eingetreten und
durch die Sünde der Tod, und so kam der Tod über alle Menschen, in ihm
haben alle gesündigt" (Röm 5, 12), das darf man nichts anders verstehen,
als wie es die katholische Kirche, die überall verbreitet ist, immer
verstanden hat. Wegen dieser Glaubensregel nämlich werden nach
apostolischer Überlieferung auch die Kinder, die selbst noch keinerlei
Sünden begehen konnten, deshalb wahrhaft zur Vergebung der Sünden
getauft, damit in ihnen durch die Wiedergeburt gereinigt werden, was
ihnen durch die Zeugung anhaftet [Anmerkung = die Erbsünde]."
368 - So lehren Wir:
Die Kirche ist nicht eine unverbindliche Gemeinschaft, bei der es für
das Heil des Menschen gleichgültig ist, ob man sie kennt oder nicht, ob
man in sie eintritt oder sie verlässt. Sie ist unbedingt notwendig, und
zwar nicht nur infolge des Gebots unseres Herrn, wodurch der Erlöser
allen Völkern den Eintritt in seine Kirche vorgeschrieben hat. Notwendig
ist sie auch als Mittel, weil ... die Teilnahme an Wahrheit und Leben
nicht erreicht werden kann außer in der Kirche und durch die Kirche ...
369 -
Außerhalb der Kirche kann niemand gerettet werden. Freilich sind nicht
alle, die in unüberwindlicher Unwissenheit über Christus und seine
Kirche leben, schon aufgrund dieser Unwissenheit ewig zu verdammen ...
Er [Christus] schenkt auch jedem seine Gnade, der sich nach Kräften
müht, so dass er die Rechtfertigung und das ewige Leben erreichen kann.
Diese Gnade erhält aber keiner, der von der Einheit des Glaubens oder
von der Gemeinschaft der Kirche aus eigener Schuld getrennt ist und so
aus diesem Leben scheidet. Wer nicht in dieser Arche ist, wird in der
Sintflut umkommen. So verwerfen und verabscheuen Wir die gottlose Lehre
von der Gleichwertigkeit aller Religionen ... Ebenso verurteilen Wir die
gottlose Ansicht derer, die den Menschen das Himmelreich verschließen
aus dem falschen Vorwand: es sei unpassend und jedenfalls zum Heil nicht
notwendig, die Religion zu verlassen, in der man geboren, erzogen,
aufgewachsen sei, auch wenn sie falsch ist. Ja, sie klagen selbst die
Kirche an, die erklärt, sie sei die einzig wahre Religion, und die alle
Religionen und Sekten, die von ihrer Gemeinschaft losgetrennt sind,
verwirft und verurteilt (vgl.
unten Nr. 381).
375 - Es gibt nur e i n e allgemeine Kirche der
Gläubigen. Außer ihr wird keiner gerettet. In ihr ist Jesus Christus
Priester und Opfer zugleich.
381 -
[Die heilige römische Kirche, durch das
Wort unseres Herrn und Erlösers gegründet,] glaubt fest, bekennt und
verkündet, dass niemand außerhalb der katholischen Kirche, weder Heide
noch Jude noch Ungläubiger oder ein von der Einheit Getrennter - des ewigen
Lebens teilhaftig wird, vielmehr dem ewigen Feuer verfällt, das dem Teufel
und seinen Engeln bereitet ist, wenn er sich nicht vor dem Tod ihr
(der
Kirche) anschließt. So viel bedeutet die Einheit des Leibes der Kirche,
dass die kirchlichen Sakramente nur denen zum Heil gereichen, die in ihr
bleiben, und dass nur ihnen Fasten, Almosen, andere fromme Werke und der
Kriegsdienst des Christenlebens den ewigen Lohn erwirbt. ´Mag einer noch so
viele Almosen geben, ja selbst sein Blut für den Namen Christi vergießen, so
kann er doch nicht gerettet werden, wenn er nicht im Schoß und in der
Einheit der katholischen Kirche bleibt.`
(Fulgentius) (vgl. oben
Nr. 369)
382 - Die Kirche hat kraft ihrer göttlichen Einsetzung
die Pflicht, auf das gewissenhafteste das Gut des göttlichen Glaubens
unversehrt und vollkommen zu bewahren und beständig mit größtem Eifer
über das Heil der Seelen zu wachen. Deshalb muss sie mit peinlicher
Sorgfalt alles entfernen und ausmerzen, was gegen den Glauben ist oder
dem Seelenheil irgendwie schaden könnte. Somit kommt der Kirche aus der ihr
vom göttlichen Urheber übertragenen Machtvollkommenheit nicht nur das
Recht zu, sondern sogar die Pflicht, gleich welche Irrlehren nicht
nur nicht zu dulden, sondern vielmehr zu verbieten und zu verurteilen, wenn
das die Unversehrtheit des Glaubens und das Heil der Seelen fordern.
391 - Die Kirche ... ist eine immerwährende und unvergängliche
Gesellschaft. Auf dieser Welt ist nach ihr keine andere Heilsordnung zu
erwarten, die vollständiger und vollkommener wäre ...
392
- ... Kirche ... ist die Säule und Grundfeste der Wahrheit, also frei
und unberührt von jeder Gefahr des Irrtums und der Falschheit ... Wir
lehren also: Der Gegenstand der Unfehlbarkeit geht so weit, wie das
Glaubensgut reicht, und die Pflicht, dieses Gut zu schützen, es
erfordert.
430 - Dem römischen Papst
sich zu unterwerfen, ist für alle Menschen unbedingt zum Heile notwendig.
Das erklären, behaupten, bestimmen und verkünden Wir.
434 - Wir bestimmen, dass der Heilige Apostolische Stuhl und der
römische Bischof den Vorrang über den ganzen Erdkreis innehat ...
440 - Wer daher sagt, der heilige Apostel Petrus sei nicht von
Christus, dem Herrn, zum Fürsten aller Apostel und zum sichtbaren Haupt
der ganzen streitenden Kirche aufgestellt worden oder er habe nur einen
Vorrang der Ehre und nicht einen Vorrang der wahren und eigentlichen
Rechtsbefugnis von unserem Herrn Jesus Christus direkt und unmittelbar
erhalten, der sei ausgeschlossen.
454 - Wenn der römische Bischof in höchster Lehrgewalt (ex
cathedra) spricht, das heißt, wenn er seines Amtes als Hirt und Lehrer
aller Christen waltend, in höchster apostolischer Amtsgewalt endgültig
entscheidet, eine Lehre über Glauben oder Sitten sei von der ganzen
Kirche festzuhalten, so besitzt er auf Grund des göttlichen Beistandes,
der ihm im heiligen Petrus verheißen ist, jene Unfehlbarkeit, mit der
der göttliche Erlöser seine Kirche bei endgültigen Entscheidungen in
Glaubens- und Sittenlehren ausgerüstet haben wollte. Diese endgültigen
Entscheidungen des römischen Bischofs sind daher aus sich und nicht
aufgrund der Zustimmung der Kirche unabänderlich. Wenn sich jemand - was
Gott verhüte - herausnehmen sollte, dieser unserer endgültigen
Entscheidung zu widersprechen, so sei er ausgeschlossen.
470 - Jesus hätte sich nicht die Geburt aus einer Jungfrau gewählt, wenn
er sie als so wenig enthaltsam hätte betrachten müssen, dass sie jene
Geburtsstätte des Leibes durch menschliche Begattung entweihe.
475 - Zu verurteilen ist es deshalb, wenn Leute behaupten, man schulde
den Reliquien der Heiligen keine Verehrung, keinen Ehrenerweis, oder es
sei unnütz … Sie hat die Kirche schon verurteilt und verurteilt sie
jetzt aufs Neue.
479 - Die Lehre, dass die seligste Jungfrau Maria im ersten
Augenblick ihrer Empfängnis durch einzigartiges Gnadengeschenk und
Vorrecht des allmächtigen Gottes, im Hinblick auf die Verdienste Christi
Jesu, des Erlösers des Menschengeschlechts, von jedem Fehl der Erbsünde
rein bewahrt blieb, ist von Gott geoffenbart und deshalb von allen
Gläubigen fest und standhaft zu glauben. Wenn sich deshalb jemand, was
Gott verhüte, anmaßt, anders zu denken, als es von Uns bestimmt wurde,
so soll er klar wissen, dass er durch eigenen Urteilsspruch verurteilt
ist, dass er an seinem Glauben Schiffbruch litt und von der Einheit der
Kirche abfiel, ferner, dass er sich ohne weiteres die rechtlich
festgesetzten Strafen zuzieht, wenn er in Wort oder Schrift oder
sonstwie seine Auffassung äußerlich kundzugeben wagt.
483 - Da er [Gott] ihr [Maria] die große Ehre erweisen konnte, sie von
der Verwesung des Todes zu bewahren, muss man also glauben, dass er es
wirklich getan hat.
485 - Sie [Maria] erhielt als herrliche Krone aller ihrer Ehrenvorzüge,
dass sie von der Verwesung im Grab verschont blieb.
487 -
… es ist eine von Gott offenbarte
Glaubenswahrheit, dass die unbefleckte, immer
jungfräuliche Gottesmutter Maria nach Vollendung ihres irdischen
Lebenslaufes mit Leib und Seele zur himmlischen Herrlichkeit aufgenommen
wurde.
Anmerkung: Die Lehrsätze
Nr. 479 und Nr. 487 sind Auszüge aus den beiden "großen" Mariendogmen der
römisch-katholischen Kirche von 1854 und 1950. Die Dogmen sind komplett
publiziert in "Der Theologe Nr. 45", Die Mutter von
Jesus von Nazareth und der katholische Marienkult, im
5. Kapitel.
506 - Wer sagt, die Sakramente des Neuen Bundes seien nicht alle von
Christus Jesus, unserem Herrn, eingesetzt, oder es seien mehr oder
weniger als sieben, nämlich: Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Letzte
Ölung, Weihe und Ehe, oder eines von diesen sieben sei nicht eigentlich
und wirklich Sakrament, der sei ausgeschlossen.
509
- Wer sagt, ... die Menschen könnten ohne sie [die Sakramente] oder ohne
das Verlangen nach ihnen durch den Glauben allein von Gott die Gnade der
Rechtfertigung erlangen ..., der sei ausgeschlossen.
510 - Wer sagt, diese Sakramente seien allein dazu eingesetzt, den
Glauben zu nähren, der sei ausgeschlossen.
544
- Wer sagt, die kleinen Kinder dürfe man nach Empfang der Taufe nicht zu
den Gläubigen zählen, weil sie ja noch nicht tatsächlich glaubten, und
sie müssten deshalb, wenn sie zu den Jahren der Unterscheidung kämen,
wieder getauft werden, oder es sei besser, ihre Taufe zu unterlassen,
als sie ohne eigenen Glaubensakt zu taufen nur aufgrund des Glaubens der
Kirche, der sei ausgeschlossen.
545 -
Wer sagt, solche kleinen Kinder, die getauft wurden, müsse man in
reiferem Alter fragen, ob sie das bestätigen wollten, was die Paten in
ihrem Namen bei der Taufe versprochen haben, und wenn sie antworten, sie
wollten es nicht, dann müsse man sie ihrem eigenen Gutdünken überlassen
und man dürfe sie einstweilen mit keiner anderen Strafe zum christlichen
Leben zwingen, als dass man sie von dem Empfang der Eucharistie und der
anderen Sakramente fernhalte, bis sie sich eines Bessern besännen, der
sei ausgeschlossen.
Anmerkung: Offen bleibt in diesem "unfehlbaren"
Lehrsatz, was die kirchliche Alternative zu der dort "verdammten"
Anschauung ist.
Offenbar wird hier als Glaubenswahrheit gefordert, dass der als Säugling
einst ungefragt getaufte Katholik später nicht los bzw. frei gelassen
werden darf, wenn er sich dafür entschieden hat, die Kirche zu
verlassen. Was das im einzelnen bedeuten kann, zeigt die Geschichte der
Kirche, wo Aussteiger über Jahrhunderte nicht nur von den Sakramenten
ausgeschlossen, sondern hingerichtet wurden. Vgl. dazu den Lehrsatz Nr.
382: Die Kirche muss "mit peinlicher Sorgfalt alles entfernen und
ausmerzen, was gegen den Glauben ist oder dem Seelenheil irgendwie
schaden könnte." Das "Ausmerzen" wurde in diesen Fällen auch auf
Menschenleben bezogen.
577 - Wer leugnet, dass
im Sakrament der heiligsten Eucharistie wahrhaft, wirklich und
wesentlich der Leib und das Blut zugleich mit der Seele und mit der
Gottheit unseres Herrn Jesus Christus und folglich der ganze Christus
enthalten ist, und behauptet, er sei in ihm nur wie im Zeichen, im Bild
oder in der Wirksamkeit, der sei ausgeschlossen.
578
- Wer sagt, im hochheiligen Sakrament der Eucharistie bleibe die
Substanz von Brot und Wein zugleich mit dem Leib und Blut unseres Herrn
Jesus Christus bestehen, und wer jene wunderbare und einzigartige
Wandlung der ganzen Brotsubstanz in den Leib und der ganzen Weinsubstanz
in das Blut leugnet, wobei nur Gestalten von Brot und Wein bleiben -
diese Wandlung nennt die Kirche sehr treffend Wesensverwandlung
(transsubstantiatio) -, der sei ausgeschlossen.
580
- Wer sagt, im wunderbaren Sakrament der Eucharistie sei nach
vollzogener Weihe nicht der Leib und das Blut unseres Herrn Jesus
Christus, sondern nur beim Gebrauch, wenn es genossen wird, nicht aber
vorher und nachher, und in den geweihten Hostien oder Brotteilchen, die
nach der Kommunion aufbewahrt werden oder übrig bleiben, bleibe aber
nicht der wahre Leib des Herrn zurück, der sei ausgeschlossen.
582 - Wer sagt, ... man solle ihn [Christus in der Hostie] nicht
nach der lobenswerten und allgemein verbreiteten Sitte und Gewohnheit
der heiligen Kirche bei Prozessionen feierlich umhertragen oder nicht
öffentlich dem Volk zur Anbetung zeigen ... , der sei ausgeschlossen.
585 - Wer leugnet, jeder Christ beiderlei Geschlechts, der die
Jahre der Unterscheidung erreichte, müsse jedes Jahr wenigstens an
Ostern zur Kommunion gehen nach der Vorschrift der heiligen Mutter, der
Kirche, der sei ausgeschlossen.
587 -
Wer sagt, der bloße Glaube sei eine hinreichende Vorbereitung
auf den Genuss des Sakraments der heiligen Eucharistie, der sei
ausgeschlossen. Damit ein so hohes Sakrament nicht unwürdig und so zum
Tod und zur Verdammung genossen werde, so bestimmt und erklärt diese
heilige Kirchenversammlung [Trient 1551], dass diejenigen, die das
Gewissen einer schweren Sünde beschuldigt, wie sehr sie auch glauben,
die Reue zu haben, doch notwendig vorher die sakramentale Beichte
ablegen müssen, wenn sie einen Beichtvater erreichen können.
607 - Wer sagt,
durch jene Worte "Tut dies zu meinem Andenken" habe Christus seine
Apostel nicht zu Priestern bestellt, oder nicht angeordnet, dass sie
selbst und die anderen Priester seinen Leib und sein Blut opferten, der
sei ausgeschlossen.
608 - Wer sagt, das Messopfer
sei nur Lob- und Danksagung oder das bloße Gedächtnis des Kreuzesopfers,
nicht aber ein Sühneopfer; oder es bringe nur dem Nutzen, der
kommuniziere; und man dürfe es nicht für Lebende und Verstorbene, für
Sünden, Strafen, zur Genugtuung und für andere Nöte aufopfern, der sei
ausgeschlossen.
612 - Wer sagt, die
gottesdienstlichen Handlungen, Gewänder und äußeren Zeichen, deren sich
die katholische Kirche bedient, seien eher ein Weg zur Gottlosigkeit als
ein Mittel zur Frömmigkeit, der sei ausgeschlossen.
665 - Wer
leugnet, dass das sakramentale Bekenntnis nach göttlichem Recht eingesetzt oder
zum Heil notwendig ist, oder wer sagt, die Art des geheimen Sündenbekenntnisses
vor dem Priester allein, die die Kirche von Anfang an stets beobachtet hat und
beobachtet, sei der Einsetzung und dem Auftrag Christi nicht entsprechend und
menschliche Erfindung, der sei ausgeschlossen.
668 - Wer sagt, die sakramentale Lossprechung des Priesters sei kein
richterlicher Akt, sondern eine reine Dienstleistung der Verkündigung
und Erklärung, dem Bekennenden seien die Sünden erlassen, falls er
glaubt, dass er freigesprochen sei, ... der sei ausgeschlossen.
669 - Wer sagt, die Priester, die im Stand der Todsünde sind [Anmerkung: also wenn
- um einmal ein zugespitztes Beispiel zu bringen - ein Priester unmittelbar vor
einer von ihm gegebenen "sakramentalen Lossprechung"
etwa ein Kind vergewaltigt hat], hätten nicht die Vollmacht, zu
binden und zu lösen, ... der sei ausgeschlossen.
Anmerkung: Die katholische Kirche unterscheidet
grundsätzlich zwischen "lässlichen Sünden" einerseits und "schweren
Sünden" bzw. "Todsünden" andererseits. Demnach sei nicht
erst ein Mord oder ein Sexualverbrechen z. B. an einem Kind (die leider zu
Tausenden vorgekommen sind und weiter passieren) eine "Todsünde".
Schon die Leugnung
einer katholischen Glaubenswahrheit zählt dazu, weil der
Betroffene dadurch zum "Häretiker" wird. Das hier genannte Beispiel ist
jedoch bewusst drastischer ausgewählt, um den Sachverhalt besser zu
veranschaulichen.
Dazu noch eine weiter gehende Frage: Was ist, wenn der
Priester zuvor ausgerechnet noch das Kind des Beichtenden sexuell missbraucht hat und der
Beichtende deswegen die Lossprechung von seinen Sünden durch den
verbrecherischen Priester nicht akzeptiert? Wird er dann auch
"ausgeschlossen", d. h. ewig in der Hölle verdammt? Nach der hier dargelegten Lehre ist
das so. Der Priester hingegen könnte später den Himmel betreten, wenn er
sich seinerseits durch einen anderen Priester "lossprechen" lässt.
674
- Wer sagt, die Schlüsselgewalt sei der Kirche nur zum Lösen, nicht aber
auch zum Binden übergeben, und also handelten die Priester gegen den
Zweck der Schlüsselgewalt und gegen die Einsetzung Christi, wenn sie den
Beichtenden Strafen auferlegen, und es sei Einbildung, dass die
zeitliche Strafe meist noch abzubüßen bleibe, nachdem die ewige Strafe
kraft der Schlüsselgewalt aufgehoben sei, der sei ausgeschlossen.
688 - Da von Christus der Kirche die Vollmacht gegeben wurde,
Ablässe mitzuteilen, ... verurteilt [die Kirche] diejenigen mit
Ausschluss, die sie für unnütz erklären oder der Kirche das Recht
absprechen, sie zu verleihen. Doch wünscht die heilige
Kirchenversammlung, dass man bei der Verleihung von Ablässen nach altem
bewährten Brauch der Kirche Maß halte, damit nicht bei zu großer
Nachgiebigkeit die kirchliche Zucht entkräftet werden.
743 - Wer sagt, Kleriker, die die heiligen Weihen empfangen
haben, oder Ordensleute mit feierlichen Gelübde der Keuschheit könnten
eine Ehe eingehen, und der Ehebund sei trotz des entgegenstehenden
kirchlichen Gesetzes und des Gelübdes gültig, ... der sei
ausgeschlossen.
746 - Wer sagt,
Eheangelegenheiten gehörten nicht vor den kirchlichen Richter, der sei
ausgeschlossen.
826 - Wer behauptet, die Furcht
vor der Hölle, durch die wir im Schmerz über die Sünden zu Gottes
Barmherzigkeit unsere Zuflucht nehmen oder uns des Sündigens enthalten,
sei Sünde oder mache den Sünder noch schlechter, der sei ausgeschlossen.
891 - Wer sagt oder glaubt: die Strafe der bösen Geister und gottlosen
Menschen sei nur zeitlich und werde nach bestimmter Zeit ein Ende
nehmen, und dann komme eine völlig Wiederherstellung (Apokatastasis) der
bösen Geister und gottlosen Menschen, der sei ausgeschlossen.
895 - Die Strafe für die Erbsünde ist der Ausschluss von der Anschauung
Gottes, die Strafe für die persönliche Sünde aber ist die Pein der
ewigen Hölle.
896 - Er (Jesus Christus) wird kommen am Ende der Welt zum
Gericht über Lebende und Tote, einem jeden zu vergelten nach seinen
Werken, den Verworfenen wie den Auserwählten. Diese werden alle mit dem
eigenen Leib, den sie hier tragen, auferstehen, damit die einen mit dem
Teufel die ewige Strafe und die anderen mit Christus die ewige
Herrlichkeit empfangen, je nach ihren guten oder schlechten Werken.
898 - Wer aber ohne Buße in der Todsünde
stirbt [Anmerkung: = schwere Sünde im Unterschied zu
"lässlicher" Sünde, wobei es bereits als eine schwere Sünde bzw.
Todsünde gilt, wenn einer der hier angeführten Glaubenssätze nicht für
wahr gehalten wird], wird ohne Zweifel von der Glut der ewigen
Hölle auf immer gepeinigt.
905 - Ferner bestimmen
Wir: Wie Gott allgemein angeordnet hat, steigen die Seelen derer, die in
einer tatsächlichen schweren Sünde verschieden, sofort in die Hölle
hinab, wo sie von höllischen Qualen gepeinigt werden ...
926 - Die Seelen derer aber, die in einer Todsünde oder auch nur in der
Erbsünde verschieden [Anmerkung: Letztere sind v. a. Säuglinge und
kleine Kinder], steigen sofort hinab in die Hölle, empfangen aber
ungleiche Strafen. [Anmerkung: Zum Versuch, diesen Lehrsatz zu
modernisieren, siehe hier]
(wird fortgesetzt)
Der
Würdenträger und sein Auftraggeber
(Bildausschnitt, tiefenpsychologische Deutung / Bild: GNU-Lizenz)
Die genauen Quellen:
(Diese Aufstellung überspringen und anschließend
weiter lesen)
Die fett markierten
Lehrsätze gelten als "unfehlbar". Die weiteren gelten jedoch als ebenfalls gültig
und zur "ganzen kirchlichen Überlieferung" gehörig, die man glauben
müsse, um nicht "ausgeschlossen" und in der Folge angeblich ewig
verdammt zu werden.
49 -
Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil
bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung, 1870, Lehrsätze über die religiöse
Erkenntnis
56 -
Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil
bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung, 1870, Lehrsätze über die religiöse
Erkenntnis
57 -
Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches
Konzil bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung, 1870,
Lehrsätze über die religiöse Erkenntnis
85 -
Die Allgemeine II. Kirchenversammlung zu Nizäa (2. Konzil von Nizäa) (787)
98 -
Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches
Konzil bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung, 1870,
Lehrentscheid über den katholischen Glauben
195 - Die
römische Kirchenversammlung im Lateran (Laterankonzil) unter Papst Martin I. (649)
209 - Das
Glaubensbekenntnis der XI. Kirchenversammlung zu Toledo (11. Konzil von
Toledo) (675)
213 - Das
Glaubensbekenntnis der XI. Kirchenversammlung zu Toledo (11. Konzil von
Toledo) (675)
325 - Die
Versammlung der Konstantinopolitanischen Kirchenprovinz (Konzil von
Konstantinopel) (543), Lehrsätze
gegen die Origenisten
329 - Die
Allgemeine Kirchenversammlung zu Vienne (Konzil von Vienne) (1311-1312), Gegen die Irrtümer
des Peter Johannes Olivi
354
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw.
Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 5. Sitzung (1546), Der
Lehrentscheid über die Erbsünde
356
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw.
Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 5. Sitzung (1546), Der
Lehrentscheid über die Erbsünde
368 - Die
Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil
bzw. Vaticanum I),
3. Sitzung (1870), Der erste Entwurf der Konstitution über die Kirche
Christi
369 - Die
Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil
bzw. Vaticanum I),
3. Sitzung (1870), Der erste Entwurf der Konstitution über die Kirche
Christi
375
- Die Allgemeine IV. Kirchenversammlung im Lateran (4. Laterankonzil)
(1215)
381
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Florenz (Konzil von Florenz) (1438-1445),
Lehrentscheid für die Jakobiten (1442)
382 -
Brief von Papst Pius IX. an den Erzbischof von München-Freising (1826)
391 - Die
Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil
bzw. Vaticanum I),
3. Sitzung (1870), Der erste Entwurf der Konstitution über die Kirche
Christi
392 - Die
Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil
bzw. Vaticanum I),
3. Sitzung (1870), Der erste Entwurf der Konstitution über die Kirche
Christi
430
- Bulle Papst Bonifaz VIII. "Unam Sanctam" (1302)
434
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Florenz (Konzil von Florenz) (1438-1445),
Lehrentscheid für die Griechen (1439)
440
- Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches
Konzil bzw. Vaticanum I), 4. Sitzung (1870), Erster Lehrentscheid über die Kirche
Christi
454
- Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches
Konzil bzw. Vaticanum I), 4. Sitzung (1870), Erster Lehrentscheid über die Kirche Christi
470 -
Brief des Papstes Siricius an Anysius, Bischof von Thessalonich (392)
475 - Die
Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw.
Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 25. Sitzung (1563), Die
Anrufung und Verehrung der Heiligen, die Reliquien und die heiligen
Bilder
479
- Die Verkündung des Dogmas von der unbefleckten Empfängnis durch Papst
Pius IX. in der Bulle "Ineffabilis Deus" (8. Dezember 1854)
483 -
Apostolische Konstitution Papst Pius´ XII. "Munificentissimus Deus"
(1950)
485 -
Apostolische Konstitution Papst Pius´ XII. "Munificentissimus Deus"
(1950)
487
- Apostolische Konstitution Papst Pius´ XII. "Munificentissimus Deus"
(1950)
506
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw.
Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze
über die Sakramente
509
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw.
Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze
über die Sakramente
510
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw.
Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze
über die Sakramente
544
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw.
Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze
über das Sakrament der Taufe
545
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw.
Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze
über das Sakrament der Taufe
577
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum),
13. Sitzung (1555), Lehrsätze
über das Heiligste Sakrament der Eucharistie
578
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient
bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 13. Sitzung (1555), Lehrsätze
über das Heiligste Sakrament der Eucharistie
580
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient
bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 13. Sitzung (1555), Lehrsätze
über das Heiligste Sakrament der Eucharistie
582
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient
bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 13. Sitzung (1555), Lehrsätze
über das Heiligste Sakrament der Eucharistie
585
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient
bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 13. Sitzung (1555), Lehrsätze
über das Heiligste Sakrament der Eucharistie
587
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient
bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 13. Sitzung (1555), Lehrsätze
über das Heiligste Sakrament der Eucharistie
607
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum),
22. Sitzung (1562), Lehrsätze
über das hochheilige Messopfer
608
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum),
22. Sitzung (1562), Lehrsätze
über das hochheilige Messopfer
612
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum),
22. Sitzung (1562), Lehrsätze
über das hochheilige Messopfer
665
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum),
14. Sitzung (1551), Lehrsätze
über das Sakrament der Buße
668
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum),
14. Sitzung (1551), Lehrsätze
über das Sakrament der Buße
669
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum),
14. Sitzung (1551), Lehrsätze
über das Sakrament der Buße
674
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum),
14. Sitzung (1551), Lehrsätze
über das Sakrament der Buße
688
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum),
25. Sitzung (1563), Lehrentscheid über den Ablass
743
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum),
24. Sitzung (1563), Lehrsätze über das Sakrament der Ehe
746
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw.
Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 24. Sitzung (1563), Lehrsätze
über das Sakrament der Ehe
826
- Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum),
6. Sitzung (1547), Lehrsätze über die Rechtfertigung
891 - Die
Versammlung der Konstantinopolitanischen Kirchenprovinz (Konzil von
Konstantinopel) (543), Lehrsätze
gegen die Origenisten
895 -
Brief Papst Innozenz´ III. an Ymbertus, Bischof von Arles (1201)
896
- Die Allgemeine IV. Kirchenversammlung im Lateran (4. Laterankonzil)
(1215)
898 -
Brief Papst Innozenz´ IV. an den Bischof von Tusculum (1254)
905
- Lehrentscheid Papst Benedikts XII. über die beseligende Gottesschau
und die letzten Dinge (1336), Konstitution "Benedictus Deus"
926 - Das
Glaubensbekenntnis von Kaiser Michael Paläologus (1274), übernommen von
der Allgemeinen Kirchenversammlung zu Florenz (Konzil von Florenz)
(1438-1445)
|
*
Bis 1950 wurden von der Kirche mehrere frühere päpstliche Entscheidungen
so betrachtet, als wären sie ex
cathedra (= unfehlbar) ergangen. Doch: "Unter dem
Einfluss der Kriterien des I. Vatikanums wird diese Liste auf die
Entscheidungen von 1854 und 1950 eingeengt, während alle früheren
Definitionen - je nach Zählung etwa zehn bis zwanzig - dem allgemeinen,
affirmativen Lehramt zugeordnet werden. Zu diesen gleichwohl Geltung
beanspruchenden Bekräftigungen zählt nach amtlicher Auffassung auch die
Entscheidung des Papstes
Johannes Paul II., dass eine Priesterweihe für Frauen definitiv
unmöglich ist. Eine bekannte Regel, die nach katholischer Ansicht
definitiv kein unveränderliches Dogma darstellt, ist dagegen die
verpflichtende priesterliche Ehelosigkeit (Zölibat)"
(http://de.wikipedia.org/wiki/Dogma). |
|
Lieber Katholik, sind auch Sie bereits
"ausgeschlossen"? Für die
Hölle reicht die Verurteilung durch einen einzigen der oben (57-905) aufgeführten Lehrsätze. Und es gibt noch weit mehr als in
dieser kleinen Auswahl ausgeführt. Sie sollten sich also nicht schon
sicher fühlen, weil Sie dieser Auswahl an Glaubenssätzen zustimmen.
Umgekehrt: Wenn Sie schon aufgrund dessen als "ewig
Verdammter" gelten, könnten Sie sich überlegen, ob Sie unter
diesen Umständen noch Kirchensteuer bezahlen möchten. Denn Ihre
formelle Kirchenmitgliedschaft nützt Ihnen dann für ihr "Seelenheil"
nichts mehr. So
könnten Sie sich mit dem durch einen Kirchenaustritt eingesparten Geld auf der Erde wenigstens noch
etwas Gutes gönnen, bevor man Sie dann im Jenseits grausam für alle
Ewigkeiten foltern möchte. Oder Sie tun mit dem eingesparten Geld anderen etwas Gutes.
Man hört, so mancher sei auf diese Weise schon dem Teufel von der
Schippe gesprungen ... |
|
Wie
viele Dogmen gibt es genau? Unser moralisches Angebot
Hier
unser Angebot: Wenn es einen katholischen Theologen gibt, der uns die
genaue Anzahl der Dogmen mit entsprechender vom Vatikan autorisierter Quellenangabe mitteilen kann, werden wir dies hier
selbstverständlich veröffentlichen. Am sichersten wäre es natürlich, der
Papst selbst würde es uns mitteilen.
Wir versprechen: Wir werden seine
Antwort im "Theologen" ungekürzt veröffentlichen. Und eine Quelle
bräuchte er als einziger nicht anzugeben, denn er ist ja der Papst und
gilt im Katholizismus selbst als Quelle
(siehe
dazu Lehrsatz Nr. 454).
Bekommen wir jedoch keine weitere zufrieden stellende Antwort, halten wir uns an das kirchenamtlich anerkannte Werk
Der
Glaube der Kirche von
Neuner/Roos
(siehe hier). Es ist
das Verdienst der Professoren Josef Neuner und Heinrich Roos als auch
des weltweit anerkannten römisch-katholischen Theologieprofessors Dr. Karl
Rahner, die römisch-katholische Lehre in ihrem Werk so weit verdeutlicht
zu haben, dass es auch für Nicht-Theologen einigermaßen nachvollziehbar
ist (vgl. dazu auch das Kapitel:
Katholiken fragen: Ist das wirklich unser Glaube?). |
Zum Thema "Kirchenaustritt" lesen Sie auch die
Broschüre Nr. 1 der Freien Christen: "Gott
wohnt nicht in Kirchen aus Stein - darum treten Sie aus, Sie sind nicht
allein!"
Anhang:
1) Der Corpus Iuris Canonici (CIC)
Zum Glauben der Kirche in den Urkunden und der Lehrverkündigung kommt
für die römisch-katholische Kirche rechtsverbindlich der
Codex Iuris
Canonici, der
Codex des Kanonischen Rechts hinzu. Dort heißt
es z. B. in der von Johannes Paul II. autorisierten
3. Auflage
(auctoritate Ioannis Pauli PP. II promulgatus), Kevelaer 1989.
Hier die Reihenfolge der ausgewählten
Rechtssätze: 750
751 868 § 2
908 1366
1372 1404
1442
Can. 868 - § 2. In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch
nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt
getauft.
Anmerkung: Wohin das führen kann? Lesen Sie
in
Der Theologe Nr. 16
Can. 908 - Katholischen Priestern ist es verboten, zusammen mit
Priestern oder Amtsträgern von Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften,
die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen,
die Eucharistie zu konzelebrieren.
Can. 1364 - § 1. Der Apostat, der Häretiker oder der Schismatiker ziehen
sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu ...
Anmerkung: Wer damit gemeint ist, erklärt Can. 751.
Can. 751 - Häresie nennt man die nach dem
Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer kraft göttlichen
oder katholischen Glaubens zu glaubenden Wahrheit [Anmerkung: siehe
Glaubenssätze oben] oder
einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit; Apostasie
nennt man die Ablehnung des christlichen Glaubens im ganzen; Schisma
nennt man die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der
Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche.
Anmerkung: Auch die Verneinung einer hier dargelegten
katholischen Glaubenswahrheit oder ein "beharrlicher Zweifel" daran zählt
demnach als schwere Sünde. Es gilt als
Häresie. Wer also als Katholik seine Zweifel hat, ob
Jesus wirklich "ohne männlichen Samen" gezeugt wurde, ist bereits ein
Häretiker und zieht sich die Exkommunikation zu. Analoges gilt für
weitere oben genannte Sätze. In diesem Stand der schweren Sünde zu
sterben, bedeutet für ihn nach römisch-katholischer Lehre automatisch
die ewige Verdammnis, also nach dem Tod sofortige Höllenfahrt, wo die
Betroffenen von nun an pausenlos "von höllischen Qualen gepeinigt
werden". (Lehrsatz Nr. 905)
Der Can. 751 steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem
voraus gehenden Can. 750, wo noch einmal klar gemacht wird, dass alles
zu glauben ist.
Can. 750 - Kraft göttlichen und katholischen Glaubens ist all das zu
glauben, was im geschriebenen und überlieferten Wort Gottes als dem
einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut enthalten ist und zugleich als
von Gott geoffenbart vorgelegt wird, sei es vom feierlichen Lehramt der
Kirche, sei es von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt; das wird
ja auch durch das gemeinsame Festhalten der Gläubigen unter der
Führung des heiligen Lehramtes offenkundig gemacht; daher sind alle
gehalten, diesen Glaubenswahrheiten entgegenstehende Lehren jedweder Art
zu meiden.
Can. 1366 - Eltern oder solche, die Elternstelle vertreten, welche die
nichtkatholische [Anmerkung: also z. B. eine evangelische]
Taufe oder Erziehung ihrer Kinder veranlassen, sollen mit eine
Beugestrafe oder einer anderen gerechten Strafe belegt werden.
Can. 1372 - Wer sich gegen eine Maßnahme des Papstes an ein Ökumenisches
Konzil oder das Bischofskollegium wendet, soll mit einer Beugestrafe
belegt werden. (vgl. oben Neuner-Roos Nr. 430)
Can. 1404 - Der Papst kann von niemandem vor Gericht gezogen werden.
Can. 1442 - Der Papst ist der oberste Richter für den gesamten
katholischen Erdkreis. Er spricht Recht entweder persönlich oder durch
die ordentlichen Gerichte des Apostolischen Stuhls oder durch von ihm
delegierte Richter.
Anmerkung:
Ordentliche Gerichte sind demnach nicht notwendig, wenn der Papst
"persönlich" spricht.
2) Katholiken fragen nach: Ist das
wirklich unser Glaube?
Viele Leser, die das Werk von Neuner/Roos,
Der Glaube der Kirche bisher nicht
kannten, fragen mittlerweile nach, ob die hier veröffentlichten
Dokumente tatsächlich die offizielle römisch-katholische Lehrmeinung
wiedergeben. Die Antwort ist klar: Das ist so.
Die Standardwerke
Das Werk von Neuner/Roos ist voll anerkannt und zählt neben der Lehrsammlung von
Denzinger/Schönmetzer in Deutschland zu den beiden Standardwerken des
römisch-katholischen Glaubens schlechthin. Mittlerweile wurde dieses
Grundwerk von Prof.Dr. Peter Hünermann neu herausgegeben (Imprimatur
1997) und ist jetzt intern als Denzinger/Hünermann bekannt (3.
Auflage bzw 42. Auflage des Gesamtwerkes, Freiburg 2009). Beide Bücher
- der Neuner/Roos und der Denzinger/Hünermann - haben im
Kern
denselben Inhalt und haben diesen nur unterschiedlich angeordnet, bzw.
Denzinger/Hünermann zitiert dazu jeweils auch den lateinischen Originaltext des
Dokuments und ist noch weit ausführlicher und umfangreicher in seiner
Dokumentation bzw. seinen Zitierungen. Das
Buch von Neuner/Roos erschien erstmals im Februar 1938 und wurde
letztmals in der 8. Auflage im Jahr 1971 verändert, um die damals
aktuellen Lehraussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils (Vaticanum II,
1962-1965) mit einzuarbeiten (siehe auch unten). Seither wird es
unverändert nachgedruckt, zuletzt in der 13. Auflage im Jahr 1992. Es
ist unter der ISBN-Nr. 3-7917-0119-3 über jede Buchhandlung erhältlich.
Auch der Codex Iuris Canonici ist als zusätzliche
kirchenjuristische Quellensammlung über jede Buchhandlung unter der
ISBN-Nr. 3-7666-9642-4 erhältlich. Der Neuner/Roos ist aufgrund
seiner Komprimierung insgesamt übersichtlicher als der Denzinger/Hünermann
und von daher auch für den interessierten Laien leichter verdaulich.
"Alle haben ein Recht, zu
wissen, was die Kirche sagt"
Am 23.2.1971 und 8.9.1971 erhielt Der Glaube der Kirche zuletzt die offizielle Imprimatur
(Autorisierung als römisch-katholisches Lehrbuch) der Kirche. Im ersten
und in der 13. Auflage nachgedruckten
Vorwort schreiben die Autoren im Jahr 1938: "Das Buch enthält die
wichtigsten Urkunden über den katholischen Glauben in deutscher Sprache.
In ihnen hat die Kirche selbst das Gut der Offenbarung, das ihr Christus
anvertraut hat, in Worte gekleidet, und dem gläubigen Volk als
Entscheidung oder Belehrung vorgelegt. Die kirchlichen Dokumente,
die in ihrer Urfassung ja längst von Denzinger zusammengestellt wurden,
wenden sich nicht an einen engen Kreis von Theologen. Alle haben ein
Recht, zu wissen, was die Kirche selbst von ihrem Glauben sagt; und oft
wird aus diesem Recht eine Pflicht, wenn das Gut dieses Glaubens in uns
oder in andern bedroht wird und unsern Einsatz fordert. Das Buch
stellt also den Versuch dar, weitere Kreise an diese Quellen
katholischer Glaubenslehre zu führen, und möchte auch so aufgenommen
werden. Möge es diesen Dienst an der heiligen Kirche und am katholischen
Volk erfüllen."
Das 2. Vatikanische Konzil
Einige römisch-katholische Amtsträger ignorieren nun schlicht die
Fakten, wenn sie z. B. behaupten, das Buch von Neuner/Roos würde v. a.
die Lehre der römisch-katholischen Kirche vor dem 2. Vatikanischen
Konzil beinhalten. Denn im aktualisierten Vorwort aus dem Jahr 1971, das 1992
unverändert nachgedruckt wurde, weist der Bearbeiter des Neuner/Roos,
der Jesuitenpater Karl-Heinz Weger, SJ, ausdrücklich darauf hin, dass die
Ergebnisse des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) eigens zu einer
Überarbeitung des Werkes führten und ältere Texte nur bei "besonderer
Bedeutung" berücksichtigt worden sind. Der Glaube der Kirche ist
also keineswegs durch das Zweite Vatikanische Konzil relativiert worden,
sondern im Gegenteil: Er wurde dadurch auf den neuesten Stand gebracht.
Wörtlich heißt es:
"Neuere Lehraussagen der Kirche, vor allem aber das Zweite Vatikanische
Konzil, machten eine Neubearbeitung und Erweiterung des Neuner/Roos
erforderlich ... Ältere Texte wurden nur neu aufgenommen, wo ihnen eine
besondere Bedeutung zukommt ... Sicher gilt heute [1971], vielleicht mehr
denn je, dass es Recht und Pflicht des Gläubigen ist, zu wissen, was die
Kirche selbst in den Urkunden der Lehrverkündigung über ihren Glauben
gesagt hat und sagt."
Unfehlbar oder trotzdem
gültig
Dabei werden die als "unfehlbar" geltenden Lehraussagen
freundlicherweise extra gekennzeichnet. Hierzu heißt es in der
Einleitung auf S. 24 wörtlich: "Maßgebend für die bindende Kraft einer
Lehrentscheidung ist immer der Wille der Kirche, soweit er in der
Urkunde ausgedrückt ist. Nicht immer lässt sich daher die Frage nach dem
dogmatischen Wert ganz eindeutig beantworten. Es gilt hier der Grundsatz
des kirchlichen Rechtsbuches: Wo die Absicht der Kirche, endgültig zu
binden, nicht klar ausgesprochen ist, da hat man auch kein Recht, von
einer unfehlbaren Entscheidung zu sprechen. In der
vorliegenden Zusammenstellung sind die unfehlbaren Entscheidungen mit
fettgedruckten Randzahlen bezeichnet."
Bei den oben
fettgedruckten Randnummern besteht also nicht der geringste Zweifel über
den "dogmatischen Wert" bzw. die Gültigkeit bis zum
heutigen Tag. Doch auch,
"wo die Absicht der Kirche, endgültig zu binden, nicht klar
ausgesprochen ist", wie Neuner/Roos es ausdrückt, gehört der
Lehrsatz zur
"kirchlichen Überlieferung", über die der wiederum "unfehlbare"
Lehrsatz Nr. 85 schreibt: "Wer nicht die ganze kirchliche Überlieferung
annimmt, die geschriebene wie die ungeschriebene, der sei
ausgeschlossen." Der Interpretationsspielraum tendiert also gegen
Null.
Die Rolle des Katholischen
Katechismus
Trotzdem versuchen katholische Amtsträger
verschiedentlich, die eigene
Lehre zu verschweigen und bei Rückfragen z. B. nur auf den aktuelleren
Katholischen Katechismus von 1992
(editio typica in Latein) zu verweisen. Doch abgesehen davon, dass man dort Ähnliches
vorfindet wie im Neuner/Roos, ist dieses Vorgehen nicht redlich.
Denn Sätze aus einem Katechismus, die im Wechsel von Jahrzehnten
variieren können, haben niemals das Gewicht einer "unfehlbaren" oder
anderweitig (z. B. in einer "Päpstlichen Bulle" verkündeten) verbindlichen Lehraussage, sondern sie werden
genau umgekehrt (!),
so Papst Johannes Paul II., "vom Lehramt der Kirche bezeugt oder
erleuchtet" (Vorwort zur deutschen Übersetzung, München 1993, S.
34).
Zwar heißt es im Vorwort auch, der Katholische Katechismus
sei eine "sichere Norm für die Lehre des Glaubens" und ein "sicherer und
authentischer Bezugstext für die Darlegung der katholischen Kirche und
in besonderer Weise für die Ausarbeitung der örtlichen Katechismen"
(S. 33 f.).
Doch der Katechismus erhält diese Autorität eben nur durch die oben
dargelegten Dogmen und Lehrsätzen. Er wird von dort "erleuchtet",
und er gilt als deren zeitgemäße Auslegung. Er kann
jedoch niemals an deren Stelle treten.
Und mehr noch: Johannes Paul II.
weist sogar darauf hin, dass der Katechismus nicht einmal die anderen
lokal gültigen katholischen Katechismen ersetzt. Im Vorwort schreibt
Johannes Paul II. nämlich weiter: "Dieser Katechismus ist nicht dazu bestimmt, die von den
kirchlichen Autoritäten, den Diözesanbischöfen und den
Bischofskonferenzen vorschriftsmäßig approbierten örtlichen Katechismen
zu ersetzen, besonders wenn sie die Approbation des apostolischen
Stuhles erhalten haben" (S. 34 f.). Erst recht nicht ersetzt
der Katholische Katechismus dann Lehrsätze, die vom "apostolischen Stuhl" sogar
für "unfehlbar" erklärt worden sind. Oder aber die
römisch-katholische Kirche beginnt gerade damit, ihr Lehrgebäude
aufzulösen und nun komplett ad absurdum zu führen und z. B. zu behaupten: Was im
Katechismus steht, ist verbindlicher als die Dogmen.
vatican.va
Wahrscheinlich herrscht hinter den Kulissen größere Unruhe als
vordergründig zugegeben wird. So hält auch die Internetseite vatican.va
wohl aus taktischen Gründen
einiges zurück, was dem heutigen Zeitgeist nicht so entspricht. Doch
es gilt selbstverständlich heute weiter, auch wenn manches auf vativan.va nicht
auffindbar ist, und es ist bei einer einstigen Etikettierung mit "unfehlbar" auch keiner
innerkirchlichen Korrektur
und keiner Katechismusreform zugänglich.
Aus diesem Grund sind die Formulierungen auf vatican.va und aus dem
Katholischen Katechismus überhaupt nicht notwendig, um über den
"Glauben der Kirche" aufzuklären. Dennoch ist es bei weiter
gehenden Recherchen
im Einzelfall sicher sinnvoll, diese zeitgeschichtlich veränderbaren
Deutungen mit heranzuziehen.
Käme es dabei zu Unstimmigkeiten, müsste jedoch der Katechismus in der
nächsten Auflage geändert werden, nicht aber der Lehrsatz oder das Dogma, wie
es im Neuner/Roos bzw. im Denzinger/Schönmetzer festgelegt
ist.
Anmerkung: Für die Verantwortlichen von
www.theologe.de ist der hier
vorgestellte Gott, der Menschen in die ewige Hölle schickt bzw. diesen
Ort für sie "vorsieht", und der ihnen dort dann jede Hilfe verweigert, ein
bösartiger dämonischer Götze. Dazu passt auch, dass Menschen bereits
wegen intellektueller Lappalien dieses ewige Schicksal erleiden sollen und
dass man ihm nur entgehen könne, wenn man gegen seinen Verstand
entscheidet. Aus diesem Grund lautete die Ausgabe des
Theologen Nr.
18, Der Glaube der Kirche, ursprünglich auch
Der Glaube
Satans.
3) Zu den Quellen - in eigener Sache
Ein engagierter Katholik hatte uns
zwischenzeitlich vorgeworfen,
wir würden bei obigen Lehrsätzen die genaue Quelle nicht angeben. Dies sei
angeblich "Unterschlagung", und es wurde in diesem Zusammenhang die Frage
gestellt: "Gibt es ein bisschen Lüge?"
Hierzu nehmen wir wie
folgt Stellung:
Zum vertiefenden Quellenstudium haben wir lange Zeit [bis 2008] auf den Neuner-Roos
selbst verwiesen. Das
Buch ist über jede Buchhandlung erhältlich. Als Konsequenz aus dem Vorwurf haben wir
uns jedoch entschieden [Anfang 2009], die Quellen der Vollständigkeit halber
auch in Der Theologe Nr. 18 bereits exakt mit anzugeben (siehe
oben). Denn wir hatten und haben nichts zu
verbergen. Im Gegenteil. Auf diese Weise ist unsere Darstellung nun noch
ausführlicher, und interessierte Leser brauchen den Neuner-Roos nicht selbst zu bemühen.
Doch unabhängig davon gilt: Auch das Werk von Neuner-Roos
wäre gleich
dem von Denzinger-Hünermann (siehe
hier)
für so genannte "Laien"
bereits
zitierfähig.
Lediglich in einer wissenschaftlichen Arbeit muss die ursprüngliche
Quelle angegeben werden.
Und aus diesem Grund gehören die beiden Standardwerke ja auch zum offiziellen
Handwerkszeug für Theologen und Theologiestudenten.
Doch auch wer nicht so "tief theologisch" in die Thematik einsteigen möchte,
kann sich bereits anhand der groben Aufteilung des Neuner-Roos gut
orientieren. So hat Neuner-Roos z. B. die "unfehlbaren",
meist von Päpsten oder Konzilien in offiziellen Schreiben formulierten Lehrsätze durch die
fetten Randnummern eigens von den übrigen unterschieden, welche jedoch genauso
Gültigkeit haben (siehe hier), so dass
man schon von daher eine gute erste Orientierung hat. Oder wollten uns unsere
Kritiker etwa vorwerfen, wir würden hier den "unfehlbaren" Lehrsatz X nicht
genügend vom "unfehlbaren" Lehrsatz Y unterscheiden? Mit solchen internen
Spezialproblemen beschäftigen sich vielfach die vom Staat finanzierten bzw. subventionierten Theologen, während das
"Volk"
versucht, sich ehrlich um seinen Lebensunterhalt zu mühen.
Und vielleicht kann man an dem zwischenzeitlichen Vorwurf an uns ein wenig erahnen, wie die früheren
katholischen Inquisitoren mit ihren Gegnern umgegangen sind. Hierzu erinnern
wir an Jesus von Nazareth, der den Schriftgelehrten seiner Zeit zurief: "Ihr
verblendeten Führer, die ihr Mücken aussiebt, aber Kamele verschluckt!"
(Matthäus 23, 24) Und man könnte hinzufügen: Findet man keine Mücke, so
wirft man dem Gegner vielleicht heimlich eine ins Glas, um sich dann mit Getöse
über diese Mücke zu ereifern.
Schon oft sollte auf diese Weise versucht werden,
ehrliche Gottsucher zu verunsichern und vom Hinterfragen des
römisch-katholischen Glaubens abzuhalten.
4) Die Alternative des Protestantismus:
Variationen der Höllenqual
Wem der Protestantismus als eine denkbare Alternative erscheint, der
wechselt vom Regen in die Traufe. Anders als in der römisch-katholische
Kirche gibt es in den evangelischen Kirchen zunächst kein verbindliches
Lehrbuch aus dem 20. oder 21. Jahrhundert, in dem der Glaube der
jeweiligen evangelischen Kirche vergleichbar umfassend dargelegt wäre
wie der römisch-katholische Glaube. Bis heute unverändert gültig und
verbindlich sind deshalb die Bekenntnisschriften aus dem 16.
Jahrhundert. Und auch hier wird der Zeitgenosse - wie im katholischen Glauben
- von einem Höllenpfuhl in den nächsten geworfen. So schließt Martin
Luther in Der große Katechismus zunächst einmal alle
Andersgläubigen vom Seelenheil aus
(vgl. die Römisch-Katholische
Kirche in Nr. 381).
Der große Katechismus, 2. Teil, 3. Artikel - Darum scheiden
und sondern diese Artikel des Glaubens uns Christen von allen andern
Leuten auf Erden. Denn was außer[halb] der Christenheit ist, es seien
Heiden, Türken, Juden oder falsche Christen und Heuchler, ob sie gleich
nur [an] einen wahrhaftigen Gott glauben und anbeten, so wissen sie doch
nicht, was er gegen ihn gesinnt ist [Anmerkung: Sinn unklar: Entweder =
wie er, der Mensch, gegen ihn, Gott, gesinnt ist; oder: = wie er,
Gott, gegen ihn, den Menschen, gesinnt ist], können sich auch keiner
Liebe noch Gut[e]s zu ihm versehen, darum sie in ewigem Zorn und
Verdammnis bleiben. Denn sie den Herrn Christum nicht haben, dazu mit
keinen Gaben durch den heiligen Geist erleuchtet und begnadet sind.
(zit. nach "Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen
Kirche", Göttingen 1982, S. 661)
Doch auch die Protestanten selbst müssen angeblich zu Millionen
in die ewigen Höllenqualen. Eine kleine Auswahl der Kriterien hierfür
findet sich in der bekanntesten und populärsten evangelischen
Bekenntnisschrift, der Augsburger Konfession bzw. Confessio
Augustana (CA) aus dem Jahr 1530, die mit der Zustimmung Martin Luthers
vom Reformator Philipp Melanchthon verfasst wurde. Wer als Evangelischer auch nur einen
der nachfolgenden Artikel nicht für wahr hält, der muss - wie oben der
Katholik - in die ewige Verdammnis. Hier die ausgewählten
Bekenntnissätze der Augsburger Konfession der evangelischen Kirche:
CA 2 CA 5
CA 8 CA 9
CA 12 CA 16
CA 17
Confessio Augustana, Artikel 2 - Weiter wird bei uns gelehrt, dass
nach Adams Fall alle natürlich geborenen Menschen in Sünde empfangen und
geboren werden, das heißt, dass sie alle von Mutterleib an voll böser
Lust und Neigung sind und von Natur keine wahre Gottesfurcht, keinen
wahren Glauben an Gott haben können, ferner dass auch diese angeborene
Seuche und Erbsünde wirklich Sünde ist und daher alle die unter den
ewigen Gotteszorn verdammt, die nicht durch die Taufe und den Heiligen
Geist wieder neu geboren werden ...
Anmerkung: Die evangelisch-lutherische Kirche
lehrt also, dass das Baby sofort nach der Geburt "voll böser Lust" ist
und deswegen im Falle seines Todes für alle Ewigkeiten in die ewige
Hölle muss, wenn es nicht rechtzeitig kirchlich getauft wird, wodurch
ihm angeblich die Erbsünde vergeben und der Heilige Geist verliehen
würde. Wer das nicht glaubt, muss nach evangelischem Glauben ebenfalls
für alle Zeiten grausame Höllenstrafen erleiden.
Confessio Augustana, Artikel 5
- Um diesen [den rechten
evangelischen] Glauben zu erlangen, hat Gott das Predigtamt eingesetzt,
das Evangelium und die Sakramente gegeben, durch die er als durch Mittel
den Heiligen Geist gibt, der den Glauben, wo und wann er will, in denen,
die das Evangelium hören, wirkt, das da lehrt, dass wir durch Christi
Verdienst, nicht durch unseren Verdienst, einen gnädigen Gott haben, wenn
wir das glauben. Und es werden die verdammt, die lehren, dass wir den
Heiligen Geist ohne das leibhaftige Wort des Evangeliums durch eigene
Vorbereitung, Gedanken und Werke erlangen.
Anmerkung: In die ewige Hölle müsse demnach, wer
glaubt, dass er auch ohne den Kirchgang gerettet werden könne.
Confessio Augustana, Artikel 8
- Ebenso, obwohl die christliche
Kirche eigentlich nichts anderes ist als die Versammlung aller Gläubigen
und Heiligen, jedoch in diesem Leben unter den Frommen viele falsche
Christen und Heuchler, auch öffentliche Sünder bleiben, sind die
Sakramente gleichwohl wirksam, auch wenn die Priester, durch die sie
gereicht werden, nicht fromm sind ... Deshalb werden alle verdammt, die
anders lehren.
Anmerkung: Auch wenn der Pfarrer also z. B. zuvor
seine Frau erschlagen hätte (vgl.
Der
Theologe Nr. 21), so würde doch durch die anschließend von ihm
gereichte Hostie der Heilige Geist übertragen. Wer das nicht glaubt,
muss nach evangelischer Lehre in die ewige Verdammnis.
Confessio Augustana, Artikel 9
- Von der Taufe wird gelehrt, dass
sie heilsnotwendig ist und dass durch sie die Gnade angeboten wird; dass
man auch die Kinder taufen soll, die durch die Taufe Gott überantwortet
und gefällig werden, d. h. in die Gnade Gottes aufgenommen werden.
Deshalb werden die verworfen [= ewig verdammt], die lehren, dass die
Kindertaufe nicht richtig sei.
Confessio Augustana, Artikel 12
- Von der Buße wird gelehrt, dass
diejenigen, die nach der Taufe gesündigt haben, jederzeit, wenn sie Buße
tun, Vergebung der Sünden erlangen und ihnen die Absolution von der
Kirche nicht verweigert werden soll ... [Es] werden die verworfen [=
ewig verdammt], die nicht lehren, dass man durch den Glauben Vergebung
der Sünden erlangt, sondern durch unsere Genugtuung.
Anmerkung: Wer also sein Vergehen direkt mit dem
Menschen in Ordnung bringt, an dem er schuldig geworden ist und nicht in
die Kirche oder zum Pfarrer in die Beichte geht, wird nach evangelischer
Lehre ewig verdammt. Um dieser Höchststrafe zu entgehen, bräuchte er
nämlich den richtigen Glauben und die "Absolution" durch einen Pfarrer.
Confessio Augustana, Artikel 16 -
Von der Polizei (Staatsordnung)
und dem weltlichen Regiment wird gelehrt, dass alle Obrigkeit in der
Welt und geordnete Regiment und Gesetze gute Ordnung sind, die von Gott
geschaffen und eingesetzt sind, und dass Christen ohne Sünde in
Obrigkeit-, Fürsten- und Richteramt tätig sein können, nach kaiserlichen
und anderen geltenden Rechten Urteile und Recht sprechen, Übeltäter mit
dem Schwert bestrafen [Anmerkung: also Todesstrafen aussprechen und
als Henker exekutieren], rechtmäßig Kriege führen, in ihnen
mitstreiten, kaufen und verkaufen, auferlegte Eide leisten, Eigentum
haben, eine Ehe eingehen können usw. Hiermit werden die verdammt, die
lehren, dass das oben Angezeigte unchristlich sei.
Confessio Augustana, Artikel 17
- Auch wird gelehrt, dass unser
Herr Jesus Christus am Jüngsten Tag kommen wird, um zu richten und alle
Toten aufzuerwecken, den Gläubigen und Auserwählten ewiges Leben und
ewige Freude zu geben, die gottlosen Menschen aber und die Teufel in die
Hölle und zur ewigen Strafe verdammen wird. Deshalb werden die
verworfen, die lehren, dass die Teufel und die verdammten Menschen nicht
ewige Pein und Qual haben werden.
Anmerkung: Die Brutalität dieses Lehrsatzes wird in Verbindung mit
dem nachfolgenden Artikel 18 dadurch gesteigert, da kein Mensch aus
eigenem "freiem" Willen sich entweder für den "rechten Glauben"
einerseits oder die
"Gottlosigkeit" andererseits entscheiden könne. Sondern für die aus evangelischer
Sicht korrekte Entscheidung brauche er den "Heiligen Geist", den er aber
nur durch das Hören von Predigten und den Empfang von Sakramenten
vermittelt bekommen könne.
Doch es kommt für die Protestanten noch schlimmer.
So ist nämlich bei ihnen auch die katholische Unterscheidung
von "lässlicher Sünde" und "Todsünde"
aufgehoben. "Alles was den Eingang ins Himmelreich hindert, ist
Todsünde. Auch die lässliche Sünde hindert dies," schrieb z. B.
Martin Luther (zit. nach Rheinischer Merkur, "Gute Taten machen
alles schlimmer", 14.5.2006). Dies führt dazu, dass nach
evangelischer Lehre zunächst grundsätzlich alle Menschen für ewig grausame Höllenstrafen
erleiden müssten. Dies gilt auch für einen Menschen, der nach den Geboten
Gottes lebte, überwiegend voller selbstloser Nächstenliebe war und
lediglich Kleinigkeiten in seinem Leben falsch gemacht hat. Er wird nach
evangelischer Lehre im Hinblick auf sein Seelenheil einem Massenmörder
gleich gestellt. Der evangelische Ausweg: Beide müssen nur im Sinne der evangelischen Lehre
spätestens kurz
vor dem Todeszeitpunkt richtig "glauben" (z. B. die oben
genannten Artikel glauben). Dann kommen sie angeblich in den Himmel,
sonst in die Hölle. Wie sie gelebt haben und was sie getan haben, spielt
dabei ausdrücklich keine Rolle.
|
PS: Die römisch-katholische und die evangelische Lehre haben mit Jesus von Nazareth nichts zu tun. Sie stehen meist im Gegensatz zu Jesus. Was Jesus
lehrte, findet sich demgegenüber z. B. in den
Evangelien des Neuen Testaments.
Und im Neuen Testament heißt es auch: "Geht hinaus aus ihr [bzw.
wörtlich übersetzbar auch mit:
"Tretet aus aus ihr"], mein Volk, dass ihr nicht teilhabt an ihren
Sünden und nichts empfangt von ihren Plagen"
(Offenbarung 18, 4).
Sehr viele Menschen beziehen diesen Satz über die "Hure Babylon" auf
die Kirche und ziehen daraus die Konsequenz. |
|
Der Text kann wie folgt zitiert werden:
Zeitschrift "Der Theologe", Hrsg. Dieter Potzel,
Ausgabe Nr. 18:
Der Glaube der Kirche, Wertheim
2005, zit. nach
http://www.theologe.de/theologe18.htm,
Fassung vom 24.7.2010 |
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