Materialien – 2 zu Der Theologe Nr. 17
Die verschwiegenen Leiden von Organspender und Organempfänger
Aktualisiert am 30.6.2022
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Organtransplantation ]
1) Organtransplantation in Spanien
2)
Sachfragen zum Kriterium des Herzstillstands
3)
Weitere Informationen zum Herzstillstand
1) Organtransplantation in
Spanien
In Spanien sind Organentnahmen bereits nach einer so genannten "Todesfeststellung" bei Herzstillstand zulässig. Es ist also nicht so "kompliziert" wie in Deutschland, wo ein so genannter "Hirntod" festgestellt werden muss, dessen Kriterien zuvor erfunden wurden, was aber zweifellos ein fortgeschritteneres Stadium des Sterbevorgangs ist. Immer jedoch werden Sterbende aufgeschnitten, nicht Gestorbene. Denn jeder Organspender muss lebendig sein, darf also nicht wirklich tot sein, damit die Organe noch "funktionieren". Wie schnell man in Spanien für tot erklärt und zum Organspender wird, dazu nachfolgend die Fakten:
A)
Real Decreto 2070/1999,
Real Decreto 2070/1999, de 30 de diciembre, por el que se regulan las
actividades de obtención y utilización clínica de órganos humanos y la
coordinación territorial en materia de donación y trasplante de órganos y
tejidos. Dieses nachfolgende Dekret 2070/1999 ist das derzeit gültige bezüglich der Organtransplantation (19.12.2005). |
Anhang 1, Absatz 3:
Diagnostik des Todes aufgrund von Stillstand von Herz und Atmung
1. Diagnostik
1.° Die Diagnostik des Todes nach kardio-pulmonalen Kriterien basiert auf der
unzweifelhaften Feststellung des Fehlens des Herzschlags, nachgewiesen durch das
Fehlen des zentralen Pulses oder durch eine EKG-Ableitung, nebst des Fehlens
einer spontanen Atmung, beides nachgewiesen während einer Zeitdauer von nicht
weniger als fünf Minuten.
2.° Die Unumkehrbarkeit des Aussetzens der kardio-respiratorischen Funktionen
muss festgestellt werden nach einer angemessenen Zeit der Anwendung
fortschrittlicher Methoden der kardio-pulmonalen Reanimation. Diese Zeitdauer,
ebenso wie die anzuwendenden Maßnahmen, richten sich nach dem Alter [des
Patienten] und nach den Umständen, die zu dem Stillstand von Herz und Atmung
führten. Jederzeit müssen die Schritte ausgeführt werden, die in den Richtlinien
zur fortschrittlichen kardio-pulmonalen Reanimation aufgeführt sind, welche die
zuständigen wissenschaftlichen Gesellschaften regelmässig veröffentlichen.
3.° Bei einer Körpertemperatur unter 32 Grad muss der Körper aufgewärmt werden,
bevor man die Unumkehrbarkeit des Stillstands [von Herz und Atmung] feststellen
und demnach die Diagnose des Todes stellen kann.
2. Maßnahmen zur Erhaltung der Verwendbarkeit [der Organe] und deren
Konservierung
Das [Ärzte-]Team zur Erhaltung oder zur Extraktion [der Organe] beginnt mit der
Arbeit erst, wenn das medizinische Reanimations-Team den Tod schriftlich mit
Angabe des Zeitpunktes bestätigt hat.
Falls eine richterliche Erlaubnis gemäß Artikel 10 dieses königlichen Dekrets
erforderlich ist, ist wie folgt vorzugehen:
a) Es können die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Blutflusses zu den Organen wiederaufgenommen werden,
und es wird das Untersuchungsgericht in geeigneter Weise über die Existenz eines möglichen Organspenders unterrichtet.
b) Nach einer positiven Antwort des Gerichtes oder nach Ablauf von 15 Minuten
ohne einen negativen Bescheid desselben kann damit begonnen werden, eine
Blutprobe von 20 ccm und, wenn möglich, eine Urinprobe von 20 ccm und eine Probe
von 20 ccm Magensaft zu entnehmen (gemäss beiliegender Prüfliste zu den
Maßnahmen der Aufbewahrung), welche dem Untersuchungsgericht zur Verfügung
gestellt werden. Danach wird mit den Maßnahmen zur Erhaltung [der Organe in
einem guten Zustand] begonnen.
c) Wenn die richterliche Genehmigung entsprechend Artikel 10 dieses königlichen
Dekrets vorliegt, kann mit der Extraktion [= Entnahme] der Organe begonnen
werden.
___
Ende des Abschnitts 3. Diagnostik des Todes wegen Stillstand von
Herz und Atmung im Real Decreto 2070/1999,
noticias.juridicas.com
Dass beim Sterben die unsterbliche Seele sich aus dem sterblichen Körper
entbindet und noch voll schmerzempfindlich ist, wird von der
Transplantations-Medizin komplett ignoriert, nicht nur in Spanien, sondern
weltweit. Auch dass in dieser Zeit bei Sterbenden oft noch einmal das vergangene
Leben wie in einem Film an ihnen vorüber zieht, um noch manches bereuen zu
können, was im Jenseits zur schweren Last werden könnte, wird ignoriert. Davon
haben Menschen in so genannten Nahtoderfahrungen berichtet. In Spanien sind die
Menschen stattdessen von den Lehren der
Vatikankirche über Himmel und Hölle geprägt.
B)
Organización Nacional de Trasplantes de España, donacion.organos.ua.es/ont
Donantes a Corazón Parado = |
Möglichst schnelle Organentnahme nach
Herzstillstand – Damit wird auch der Boden für die Organ-Mafia bereitet
Das hauptsächliche Problem, welches bei Organspendern nach Herzstillstand
auftritt, ist, dass nach dem Stillstand des Herzens die Organe sehr schnell
absterben, diese aber in der Zeit, die zur Erlangung der Erlaubnis des Richters
und der Familien-Angehörigen nötig ist, verwendbar bleiben müssen.
Daher besteht die Notwendigkeit, eine Methode einzusetzen, welche in
ausreichendem Masse irreversible Schäden wegen mangelnder Durchblutung vermeidet
oder verzögert. Die wichtigsten Methoden zur Erhaltung der Organe vor der
Extraktion sind die folgenden:
Schnelle Extraktion.
Hierbei werden keine besonderen Methoden zur
Organ-Erhaltung angewendet. Die Organe werden sehr schnell nach dem
Herz-Stillstand entnommen. In weniger als 30 Minuten ist die Bauchhöhle der
Leiche [chirurgisch] eröffnet, die Aorta unterhalb der Niere mit einer Kanüle
versehen, und die Durchströmung der Niere mit Konservierungsflüssigkeiten hat
begonnen.
Externe Herzmassage. Die externe Herzmassage über der Leiche wird solange
beibehalten, bis die Perfusion in situ [= Durchströmung der Organe in ihrer
natürlichen Lage] stattfindet in der Absicht, die Zirkulation [des Blutes]
aufrechtzuerhalten und eine mangelhafte Durchblutung [der Organe] zu vermeiden.
Kardio-pulmonaler Bypass, entweder vollständig oder teilweise, mit tiefer
Abkühlung. Dank des Bypass bleibt die Versorgung der Organe der Bauchregion mit
Blut und Sauerstoff erhalten.
Perfusion in situ [Durchströmung der Organe in ihrer natürlichen Lage]. Mit
Spezial-Kathetern [= Sonden oder Röhren] wird der [Blut-]Kreislauf der Nieren
abgetrennt, und die Nieren werden bis zu ihrer Extraktion mit kalten Lösungen
durchspült.
Wirkliche Methoden der Erhaltung der Organe [in einem guten Zustand] sind die
beiden letztgenannten, welche dank der Hypothermie [= Unterkühlung] und der
Durchströmung der Organe [mit geeigneten Flüssigkeiten] eine Schädigung [der
Organe] durch eine mangelhafte Durchblutung hinauszögern und es ermöglichen, in
einem variablen Zeitraum von 2 bis 4 Stunden vor der Extraktion [der Organe] die
gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten zu erledigen.
Klinikum San Carlos, Madrid
Unser Hospital hat sich für folgende Vorgehensweise entschieden:
Kardio-pulmonaler Bypass mit extra-korporalem Kreislauf, externe Versorgung mit
Sauerstoff und tiefe Abkühlung. Die Organspender wegen Herz-Stillstands treten
hauptsächlich auf Intensivstationen auf, weiterhin beim [ärztlichen] Notdienst,
obwohl im Bereich ausserhalb der Krankenhäuser die größte Zahl von ihnen
gefunden werden könnte.
Bis heute arbeitet allein das Klinikum San Carlos in Madrid (dank der …) mit dem
in der Welt einzigartigen Plan, nach welchem Organe von Menschen entnommen und
transplantiert werden, die auf der Straße sterben, und welche nur wegen der
Organspende ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Um die Organe während der Zeit verwendbar zu erhalten, die vom Moment der
Todes-Feststellung bis zum Beginn der Transplantation und bis zur Erledigung
aller gesetzlichen Formalitäten verstreicht, verwenden wir den kardio-pulmonalen
Bypass mit extra-korporalem Blutkreislauf, die externen Versorgung mit
Sauerstoff und die tiefe Abkühlung.
___
Ende der Übersetzung von J.H. ab “El principal problema …”
bis zum Schluss aus Donantes a Corazón Parado =
Organspender nach Herz- [und Atmungs-]Stillstand,
damals einsehbar unter donacion.organos.ua.es, info_sanitaria, processo und
corazon-parado.htm
Es muss also alles sehr schnell gehen. Und vieles liegt am Arzt, der
irgendwann z. B. an keine mögliche Reanimation mehr denkt, sondern an die
Funktionsfähigkeit der Organe der baldigen Leiche. Nicht auszudenken außerdem,
wenn hier unmerklich eine Organ-Mafia mitwirkt, welche nur die Organe eines ihr
ausgelieferten Menschen begehrt, ob er noch lebt oder schon vom Arzt tot gesagt
ist, sonst nichts. Zur Reanimation siehe nachfolgende Kapitel: Sachfragen zum
Kriterium des Herzstillstands und Die deutsche
Bundesärztekammer zum Herzstillstand
2)
Sachfragen zum Kriterium des
Herzstillstands
Einführung:
Wenn Ärzte einen Menschen ohne Puls und Atmung vorfinden, sind sie verpflichtet,
eine Reanimation zu versuchen, falls diese möglich erscheint. Nachdem die
Atemwege freigelegt wurden, sind die beiden wichtigsten Maßnahmen eine
künstliche Beatmung und eine Herzdruck-Massage, welche im Wechsel erfolgen.
Während der Maßnahmen zur Reanimation stirbt das Gehirn zunächst nicht ab, da es
durch diese Maßnahmen in gewissem Maße (30 % von normal) mit Blut und Sauerstoff
versorgt wird. Daher führt man die Maßnahmen im allgemeinen über etwa eine halbe
Stunde durch, wonach immer noch ein Weiterleben des Patienten ohne
schwerwiegende bleibende Schäden möglich ist. Auch längere Zeiten der Bemühungen
zur Reanimation können noch zum Erfolg führen; es gibt hierzu keine Normen. Erst
wenn nach einer halben Stunde oder länger die zwischenzeitlichen Überprüfungen
des sog. zentralen Pulses niemals eine eigenständige Herztätigkeit ergaben,
brechen die Ärzte die Bemühungen ab. Wie lange die Ärzte die Bemühungen
fortsetzen, liegt in ihrem Ermessen, wobei sie nicht dem Strafgesetz
unterliegen.
Wenn ein Patient mit Stillstand von Herz und Atmung als Organspender in Frage
kommt, wird z. B. in Spanien nach Beendigung der Bemühungen zur Reanimation
(mindestens) 5 Minuten abgewartet, ob Herz und Atmung von selbst wieder in Gang
kommen. Ist dieses nicht der Fall, so kann der Totenschein ausgestellt werden,
und es beginnen die Maßnahmen zur Erhaltung der Organe, die solange fortgesetzt
werden, bis die Erlaubnis des Richters und der Angehörigen zur Entnahme der
Organe eintrifft.
Es entstehen hier zwei schwerwiegende Fragen:
(a) Wie sehr lässt sich das Reanimations-Team in seiner Entscheidung zum Abbruch
seiner Bemühungen von der in Aussicht stehenden Organentnahme beeinflussen?
(b) Wie sind die sehr eingreifenden Maßnahmen zur Erhaltung der Organe zu
rechtfertigen, wenn keinerlei Einwilligung des Patienten selbst, seiner
Angehörigen und des Richters vorliegt?
1. Wie kann garantiert werden, dass nach 5 Minuten Stillstand von Herz und
Atmung keinerlei Aktivitäten des Gehirns mehr vorhanden sind?
Während der Bemühungen zur Reanimation und auch in den 5 Minuten danach ist eine
Hirntod-Diagnostik nicht möglich. Auch ist eine solche im Zusammenhang mit dem
Stillstand von Herz und Atmung zur Ausstellung des Totenscheins im spanischen
Gesetz (Real Decreto 2070/1999) nicht vorgeschrieben.
Hierzu sagt die Bundesärztekammer (siehe auch unten):
Ein Herz- und Kreislaufstillstand von 10 Minuten bei normaler Körpertemperatur
ist bisher nicht als sicheres „Äquivalent zum Hirntod“ nachgewiesen und kann
deshalb nicht die Todesfeststellung durch Nachweis von sicheren Todeszeichen
ersetzen.
2. Wie kann garantiert werden, dass der Organspender nach Ausstellung des
Totenscheins während der Vorbereitungen zur Organentnahme (= Maßahmen zur
Erhaltung der Organe) und während der Organentnahme selbst nicht allerstärkste
Schmerzen verspürt und nicht in Panik verfällt (ohne sich allerdings
bemerkbar machen zu können)?
Da über den Zustand des Gehirns nichts bekannt ist, kann dieses nicht garantiert
werden. –
Sollten die Ärzte eine Vollnarkose geben, so gestehen sie damit ein, dass der
Patient möglicherweise noch lebt und Schmerzen empfinden kann. Sollten sie keine
Vollnarkose geben, gehen sie ein überhaupt nicht vertretbares Risiko ein.
3. Wie kann überhaupt während der und nach den Bemühungen zur Reanimation ein
Stillstand von Herz und Atmung über einen Zeitraum von 5 Minuten mit Sicherheit
festgestellt werden?
Ein vollständiger Stillstand des Herzens über komplette 5 Minuten ist während
der Maßnahmen der Reanimation nicht feststellbar. Während der Beatmung und
während des rhythmischen Pressens des Brustkorbs („Herzdruckmassage“) kann die
Herztätigkeit überhaupt nicht überprüft werden. Der sog. „zentrale Puls“ (an der
Carotis getastet) kann nur in kurzen Pausen zwischen diesen Maßnahmen geprüft
werden.
Auch in den 5 Minuten nach Abbruch der Maßnahmen zur Wiederbelebung ist die
Diagnose des Herzstillstands unsicher, denn eine EKG-Ableitung ist nicht
vorgeschrieben, und das Tasten des „zentralen Pulses“ an der Carotis ist
unzuverlässig, siehe z. B. Sefrin, Peter: „Grundlagen der Basisreanimation bei
Erwachsenen“, Deutsches ÄrzteblattNr. 17/2005 bzw. Nr. 102 vom 29. 04. 2005,
aerzteblatt.de.
Hier ist auch an das Phänomen des Scheintodes zu denken. Bei einem solchen sind
Herztätigkeit und Atmung so schwach, dass sie nicht bemerkt werden, aber sie
reichen aus, das Gehirn in ausreichendem Masse mit Sauerstoff zu versorgen, so
dass es nicht abstirbt. Nach einer Zeit kann dann so ein Scheintoter wieder zu
sich kommen und einfach weiterleben.
Schlussfolgerung:
Das Kriterium des Herzstillstandes zur Todesfeststellung, welches in etwa der
Hälfte der europäischen Länder praktiziert wird, ist auf gar keinen Fall
akzeptabel. Bundesbürger, die in solche Länder reisen, sollten unbedingt einen
negativen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache stets bei sich
tragen. Ein Muster auf Spanisch („Carné Negativo de Donación“) sowie mehr zur
Kritik am Hirntod-Konzept siehe die Texte T1-T5 auf
www.mutual-mente.com
Diese Informationen stammen von:
Joachim Hornung,
Post Box / Apartado de Correo 260,
E–35508 Costa Teguise, Lanzarote, España. joachimhornung@gmx.de
3) Weitere
Informationen zum Herzstillstand
Organentnahme nach Herzstillstand
(„Non heart-beating donor“)
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer Stand: 11.12.1998
In Eurotransplant Newsletter 148, September 1998, wird ein Herz- und
Kreislaufstillstand von 10 Minuten bei normaler Körpertemperatur als
„Äquivalent
zum Hirntod“ bezeichnet und damit eine Nierenentnahme bei diesen
„Non heart-beating donors“ begründet. Demgegenüber ist im Anschluss an die gemeinsame
Stellungnahme der Bundesärztekammer und der Deutschen
Transplantationsgesellschaft von 1995 medizinisch, ärztlich und rechtlich
festzuhalten:
Ein Herz- und Kreislaufstillstand von 10 Minuten bei normaler Körpertemperatur
ist bisher nicht als sicheres
„Äquivalent zum Hirntod“ nachgewiesen und kann
deshalb nicht die Todesfeststellung durch Nachweis von sicheren Todeszeichen
ersetzen. Die biologisch unmögliche Reanimation ist von einer ärztlich aus guten
Gründen abgebrochenen oder unterlassenen Reanimation zu unterscheiden. Dieser
Unterschied und seine Bedeutung für das ärztliche Handeln ergeben sich auch
daraus, dass ein und derselbe medizinische Befund des Herz- und
Kreislaufstillstands 4 verschiedenen Kategorien von
„Non heart-beating donors“
zugeordnet wird. Die biologisch unmögliche Reanimation und damit der
irreversible Herzstillstand kann bisher weder durch die Dauer noch durch andere
Kriterien als die sicheren Todeszeichen nachgewiesen werden. Die Kriterien für
einen Therapieabbruch einschließlich der Reanimationsbemühungen sind bisher
nicht standardisiert und standardisierbar.
Es gibt kein einheitliches Transplantationsgesetz aller Länder des
Eurotransplant-Bereichs oder der Europäischen Union. Für Deutschland gilt seit
1. Dezember 1997 das deutsche Transplantationsgesetz. Es unterscheidet klar die
Organ- und Gewebeentnahme beim toten und beim lebenden Spender. Eingriffe zur
Organ- und Gewebeentnahme beim toten Spender setzen u. a. die Feststellung seines
Todes nach Regeln gemäß dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft
voraus. Diese Voraussetzung erfüllt ein Herz- und Kreislaufstillstand von 10
Minuten bei normaler Körpertemperatur als mögliches, aber unsicheres
Todeszeichen nicht. Ein im Ausland nicht gemäß den deutschen
Gesetzesvorschriften entnommenes Organ darf in Deutschland nicht transplantiert
werden.
Gezeichnet:
Prof. Dr. Dr. h.c. K. Vilmar, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen
Ärztetages
Prof. Dr. Th. Brandt, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Neurologie
Prof. Dr. P. Hanrath, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie –
Herz- und Kreislaufforschung
Prof. Dr. A. Haverich, Präsident der Deutschen Transplantationsgesellschaft
Veröffentlicht in: Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 50 (11.12.1998), Seite
A-3235
____
Ende des Artikels Organentnahme nach Herzstillstand der
Bundesärztekammer vom 11.12.1998
|
Lesen Sie auch:
Die rechtlichen Regelungen zur Organtransplantation in den
einzelnen europäischen Ländern
Der Theologe Nr. 17 – Die
verschwiegenen Leiden von Organspender und Organempfänger
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