Aktualisiert am 30.6.2022
Am 20. Januar 2022 jährte sich die
Wannsee-Konferenz vom 20. Januar 1942 zum 80. Mal. Bei dieser Konferenz wurde
der grausame Völkermord an der jüdischen Bevölkerung beschlossen.
Der Boden für die Judenvernichtung in Deutschland im 20. Jahrhundert wurde
allerdings schon über Jahrhunderte vor allem durch die Institutionen Kirche
vorbereitet, und einer der am meisten Wütenden war der Reformationsmönch und
Theologieprofessor Martin Luther, der
bereits das Niederbrennen der Synagogen, Einsperren der Juden in "Ställen" und
die Todesstrafe forderte, sollten sie ihre Religion in der Öffentlichkeit
ausüben.
Die Kirche war von daher auch in der Zeit der Weimarer Republik eine der
Hauptorte für die Hetze gegen die jüdischen Mitbürger. So schrieb Hans Meiser,
der spätere Landesbischof der evangelischen so genannten Bekennenden Kirche, zum
Beispiel in seinem Gutachten
Die evangelische Kirche und die Judenfrage
(dort auch die Quellenangabe) schon im Jahr 1926:
"Es gilt hier der Grundsatz, dass die Treue gegen das eigene Volk eine
ernsthafte Christenpflicht ist. Es liegt etwas durchaus Berechtigtes in
der Forderung nach Reinhaltung des Blutes. So wenig wir Mischehen etwa
mit naturalisierten Slaven gutheißen können, so wenig können wir Mischehen
zwischen Deutsch-Stämmigen mit Juden billigen.
Schon der religiöse Gegensatz sollte Christen die Eingehung einer solchen Ehe verbieten,
wie denn auch unsere Kirche solche Ehen von der kirchlichen Trauung ausschließt
... Gott hat jedem Volk seine völkische Eigenart
und seine rassischen Besonderheiten doch nicht dazu gegeben, damit es seine
völkische Prägung in rassisch unterwertige Mischlingsbildungen auflösen lässt ... Darum können wir uns mit den völkischen Idealen weithin einverstanden
erklären".
Zähneknirschend gestand er allerdings zu, dass das Gebot der Nächstenliebe auch
ihnen gegenüber gelte, wörtlich:
"Mögen sie vielen unter
uns noch so unsympathisch sein, mögen es uns manche Juden noch so schwer machen, ihnen
mit rechter christlicher Liebe zu begegnen, es gehört mit zu den größten Proben
christlicher Liebe, sie auch denjenigen Israeliten zu erzeigen, die uns durch Eitelkeit,
Frechheit und Anmaßung herausfordern und beleidigen ... Auch die gewisseste Überzeugung,
dass unserem Volk von Juden schon viel Schaden geschehen ist und noch fort und fort
geschieht, entbindet uns nicht von der Pflicht christlicher Nächstenliebe auch gegen
unsere jüdischen Volksgenossen. Der Kampf gegen das Judentum hat unter uns solche
Formen angenommen, dass alle ernsten Christen förmlich genötigt sind, sich schützend
vor die Juden zu stellen."
Doch auch das "förmliche" "Genötigt"-Sein zu einer "Pflicht" zum vermeintlichen
"Schutz" blieb in der Kirche dann nur eine Worthülse. Und bekanntlich deuteten
die mörderischen Inquisitoren früherer Jahrhunderte ihr Tun auch mit ihrer
Nächstenliebe. Bereits 1921 veröffentlichte sein lutherischer Amtsbruder Pfarrer
Wilhelm Auer sein Buch
Das jüdische Problem, in dem er bereits offen
zum Boykott jüdischer Geschäfte aufrief. Das stand am Anfang, am Ende kamen die
Gaskammern.
Lesen Sie nachfolgend unter dem Motto "Wehret den Anfängen!" skizzenartig nur
einige Beispiele von dem, was sich in Deutschland im Zeitraum von 1933 bis 1942
ereignete, bis die Politiker, darunter bezeichnenderweise ein Mann namens Martin
Luther, Unterstaatssekretär des Außenministeriums, eine "endgültige" Lösung
dieses "Problems" beschlossen.
Die Fakten sind der Ausgabe
Evangelische Kirche, Judenverfolgung, Holocaust und
Krieg
entnommen, wo sie auch die Quellenangaben
finden. Lesenswert auch die Ausgabe
Die katholische Kirche und der
Holocaust.
Bei der Machtübernahme der Nationalsozialisten in Deutschland im Jahr 1933
bestand die Bevölkerung aus 62,7 % Evangelischen, 32,5 % Katholischen, 0,77 %
Juden und ca. 4 % anderen, entsprechend war der Protestantismus von der Religion
her die stärkste prägende Kraft.
Wehret den Anfängen !
1933
- Der Boykott jüdischer Geschäfte wird von der Kirche befürwortet
- Hausverbot für jüdische Richter im preußischen Justizministerium
- Juden haben keine Zugang mehr zum öffentlichen Dienst
- Die Krankenkassen bezahlen keine Dienste jüdischer Ärzte mehr
- Die Anzahl jüdischer
Studenten wird durch eine Quote begrenzt
- Jüdische Honorarprofessoren und Notare werden entlassen
- Öffentliche Bücherverbrennung von jüdischen Büchern
- Arzneien jüdischer
Hersteller dürfen nur noch verordnet werden, wenn es keine gleichwertigen
Medikamente anderer Hersteller gibt
- Evangelische Kirche begrüßt „eine
gesetzliche Reduzierung des nach dem Weltkriege übermäßig gewordenen Anteils des
jüdischen Elements“
- Evangelische Kirche entlässt jüdischstämmige evangelische Mitarbeiter
- Verbot von sportlichen Wettkämpfen gegen jüdische Sportler
- Überall werden Verzeichnisse jüdischer Geschäfte angelegt
- Ausschluss der jüdischen Mitglieder aus allen Vereinen
- Die evangelische Kirche gibt dem Staat das Recht, die
rechtliche, politische, wirtschaftliche und soziale Gleichstellung der jüdischen
Bürger aufzuheben
- Erste Städte untersagen den Zuzug von jüdischen Bürgern
- Immer mehr Zeitungen weigern sich, Anzeigen jüdischer Firmen zu schalten
1934
- Jüdische Medizin- und Jurastudenten werden nicht mehr zum Examen zugelassen
- Die evangelische Kirche öffnet ihre Bücher für rassekundliche Recherchen
- Kirchliche Anweisung für alle Pfarrämter, der NSDAP und allen ihren
Mitgliedern bei Ahnenforschung zu helfen
- Nationalsozialistische Anwälte dürfen keine Juden mehr vertreten
- Juden werden nicht mehr zur Apothekerprüfung zugelassen
1935 / 1936
- Zulassungsbeschränkungen für jüdische Zahnärzte
- Jüdischen
Schülern dürfen keine Preise und Auszeichnungen verliehen werden
- Juden dürfen keine Offiziere der Wehrmacht mehr sein.
- Juden können nicht mehr in den Reichsarbeitsdienst eintreten
- Ausschluss der Juden von der Wehrpflicht
- Große Schilder- und Plakataktionen in Deutschlands Kommunen: "Juden
unerwünscht".
Die
Schilder stehen z. B. an Ortseingängen, an Eingängen von Badeanstalten, Cafes
oder Geschäften, an Theaterkassen oder Eingängen zu Konzertsälen
- Bekanntgabe: Ab 1936 werden an allen Schulen jüdische Schüler von den anderen
getrennt
- Verbot der Eheschließung mit Juden (Nürnberger Gesetze)
- Verbot des Geschlechtsverkehrs mit Juden
- Juden dürfen keine deutschen Staatsangehörige bis 45 Jahren mehr im Haushalt
beschäftigen
- Judenkarteien in Städten und Gemeinden sollen einen Überblick über alle im
Land wohnenden Juden vermitteln
- Viele Studentenwohnheime nehmen jüdische Studenten nicht mehr auf
- Juden wird das Wahlrecht entzogen
- Juden werden aus allen öffentlichen Ämtern entfernt
- Auch „Mischlinge zweiten Grades“ dürfen keine „Voll-Juden“ mehr heiraten
1937
- Juden dürfen keinen Doktorgrad mehr erwerben
- Evangelische Theologieprofessoren fordern Reinhaltung deutschen Blutes
- Evangelische Pfarrer beurteilen Ehen zwischen Juden und Nichtjuden als Sünde
1938
- Verbot für Juden, sich neu als Ärzte oder Anwälte niederzulassen
- Der Einzelhandel verlangt Nachweise, dass Juden in den Lieferketten
ausgeschlossen werden
- Alle Juden bekommen den Zusatznamen „Sara“ oder „Israel“
- Jüdische Grundstücke- und Immobilienagenturen werden enteignet
- Das Aufsuchen jüdischer Ärzte wird verboten
- Jüdische Testamente können für nichtig erklärt werden
- Auf allen Pässen von Juden wird ein großes „J“ angebracht
- Jüdische Geschäfte werden zunehmend als solche gekennzeichnet
- Reichspogromnacht: Die Synagogen werden angezündet. Der evangelische
Landesbischof Sasse freut sich, dass dies an Luthers Geburtstag geschieht und
veröffentlicht die Schrift Martin Luther über die Juden: Weg mit ihnen!
- Juden wird eine steuerliche Sühneleistung auferlegt
- Erste Gruppen von Juden werden unter Vorwänden verhaftet und in spezielle
Lager deportiert
- Andere Gruppen von Juden müssen konzentriert in bestimmten Häusern wohnen
- Die deutschen Kommunen haben das Recht, Ausgangssperren für Juden jederzeit
für verhängen
- Jüdische Haus- und Grundbesitzer werden enteignet
1939
- Erste Kommunen bejubeln sich als „judenfrei“
- Juden müssen alle Schmuckgegenstände und Juwelen an die Behörden übergeben
- Juden wird der Besitz von Rundfunkgeräten verboten
- Juden dürfen nur noch in Judenvierteln wohnen
- Juden dürfen die Speisewagen der Reichsbahn nicht mehr benutzen
1940
- Deportation von ersten Gruppen von Juden per Bahn nach Osteuropa
- Juden wird der Besitz eines Telefons verboten
- Alle Juden müssen eine „Sozialausgleichsabgabe“ bezahlen
1941
- Juden bekommen geringere Lebensmittelzuteilungen, wenn sie aus dem Ausland
Pakete bekommen
- Juden müssen einen Judenstern tragen
- Für das Verlassen ihres Wohnorts benötigen Juden eine polizeiliche Genehmigung
- Verbot freundschaftlicher Beziehungen mit Juden
- Erste Vergasungen mit Zyklon B in Auschwitz
1942
- Die Wannsee-Konferenz beschließt, alle Juden zu ermorden
- Noch verbliebene Juden müssen alle Pelze und Wollkleidung bei den Behörden
abgeben
- Haustierverbot für alle Juden
- Die Massenvergasungen in Auschwitz und anderswo beginnen
- Ein Ministerialdirektor und Pfarrersohn übernimmt die Abwicklung des Einzugs
des Vermögens der exekutierten Juden
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