Bereits nach
wenigen Tagen greift die Kirche nach einem neuen Erdenbürger und verlangt von
seinen Eltern die baldige Säuglingstaufe
(siehe dazu Der Theologe Nr. 40)
- unter Androhung der ewigen Verdammnis bei Nichtbefolgung, denn die Eltern
würden ihr Kind nach kirchlicher Lehre dann angeblich daran "hindern", zu
Christus zu kommen
(Katholischer Katechismus Nr. 1261) - eine
Verhöhnung von Jesus, dem Christus, denn Christus hat mit dem kirchlichen
Taufsakrament nichts zu tun.
Das durch
die Taufe in die Institution Kirche hinein gezwungene Kleinkind bleibt nun in der
Folgezeit einige Jahre von weiteren kirchlichen Praktiken verschont. Doch spätestens als etwa
acht- oder neunjähriges Schulkind wird der kleine Katholik mit einer für ein kindliches
Gemüt besonders merkwürdigen und für seine Seele oft verheerend wirkenden Praktik der Kirche
konfrontiert: der Ohrenbeichte. Als Vorbereitung auf die "heilige
Erstkommunion" soll diese zum ersten Mal abgelegt werden, zur Vorbereitung
auf die "Firmung" (der Taufbestätigung) einige Jahre später erneut.
Nach dem kirchlichen Glauben werden die Menschen durch Pfarrer oder Priester von den
Sünden los gesprochen. Das ist aber nicht möglich.
Jesus hat nicht gewollt, dass Seine Nachfolger überhaupt Theologen, Priester oder
Pfarrer werden, geschweige denn, dass diese angeblich Sünden vergeben
können. Doch was geschieht dann bei diesen kirchlichen Handlungen?
Darum geht es in diese Ausgabe des Theologen.
Gemälde oben: Die katholische Beichte (um 1600) (aus: Die Kirche in der Karikatur: eine Sammlung antiklerikaler Karikaturen, Volkslieder, Sprichwörter und Anekdoten. Berlin - Der Freidenker, 1927)
Ein Beispiel, wie Menschen durch ein
Abhängigkeitsverhältnis zu einem "Beichtvater" in ihrer Persönlichkeit schweren
Schaden erleiden können, bis hin zur Entmündigung und einem frühen Tod, lesen Sie auch in der Ausgabe
Elisabeth von Thüringen und ihr
Beichtvater Konrad von Marburg.
CDU und CSU, nennt euch nicht
christlich!
cdu-und-csu-nennt-euch-nicht-christlich
Die
Deformierungen des kindlichen Gewissens
Die kirchliche Beichte bei einem Priester stammt aus heidnischen
Kulten
Die Beichte als Mittel der Gesinnungskontrolle
und der Geldeinnahme
Der kirchliche Geheimdienst und das Beichtsakrament als
Mordwaffe
Päpstliche Geheimhaltungspflicht und Beichtgeheimnis
"Ego te absolvo" - Die Beichte eines
Spitzenpolitikers
Was lehrte Jesus? Was hat die Kirche daraus
gemacht?
Was ist der "Schlüssel des Himmelreichs"?
Kirchliche Original-Dokumente zur Beichte
Katholische und evangelische Beichte und der
Ablass
Ein Pfarrer bittet die Beichtenden
nachträglich um Vergebung
Theologen kommen nicht so schnell in den
Himmel
Beichtgeheimnis =
Verbrechensgeheimnis abschaffen
Irland: Gesetz gegen Beichtgeheimnis - Ausweisung des
Nuntius?
Die Deformierungen des kindlichen Gewissens
Katholisch erzogene Kinder beichten also erstmals im Grundschulalter.
Lutherisch
erzogene Kinder kommen mit der Beichte erst als Jugendliche, vor der Konfirmation, in
Berührung. Und sie müssen die Beichte auch nicht
alleine mit dem Priester im Beichtstuhl
durchführen, sondern dürfen sie
in der Gruppe sozusagen "pauschal" durchlaufen. Merkwürdig ist es aber für
Kinder allemal, dass sie sich - meist aus einem "Beichtspiegel" - ihre "Sünden"
zusammensuchen müssen, um dann von einem Menschen "Vergebung" zu erhalten, der
mit den ursprünglichen "Taten" gar nichts zu tun hatte.
Hier beginnt bei vielen Kindern eine folgenschwere Verbiegung ihres Gewissens:
Um den Priester nicht zu enttäuschen, um es also möglichst gut zu machen, "erfinden"
katholische Kinder oftmals "Sünden" - der Beichtspiegel gibt genügend Anregung -, die sie dann im Beichtstuhl (siehe rechts) möglichst zerknirscht vortragen. Anschließend
sprechen sie erleichtert die paar Vaterunser, die es dafür als "Buße" gibt.
Doch was haben sie "gelernt"? Dass man (fast) alles tun kann - Hauptsache, ein
Priester erfährt es. Ob man sich mit seinem Nächsten versöhnt hat, ob man einen
Schaden wieder gutgemacht hat, ist zweitrangig. Und: Man muss sich nicht ändern,
man darf immer wieder sündigen - dafür gibt es ja schließlich die Beichte! Der
Philosoph Friedrich Nietzsche spottete über dieses so genannte Sakrament:
"Man lispelt mit dem Mündchen, man knickst und geht hinaus - und mit dem neuen
Sündchen löscht man das alte aus."
In diesem Beichtstuhl sitzt der katholische Priester. Der Gläubige kniet sich rechts auf die Vorrichtung und spricht dem Priester, den er nicht sieht, ins Ohr.
Ein ganz
wichtiges Element im Leben eines jeden Menschen, nämlich die Unterscheidung
zwischen Gut und Böse und die Erforschung und Schulung des eigenen Gewissens,
wird auf diese Weise von Kindesbeinen an getrübt.
Bei vielen Kindern führt der Unterricht zur Vorbereitung auf die Erstkommunion
(erster Empfang der Oblate bzw. Hostie) und später das "Kirchensakrament" der Firmung (der
Taufbestätigung) auch zu schweren geistigen
Schäden. Vor allem, wenn sie glauben, was ihnen der Pfarrer von der angeblichen
Hölle und den Verdammten erzählt, zu denen z. B. der "Verräter" Judas gehören
soll. Labile Kinder erblicken in dem Priester mit der "rettenden Hostie"
dann eine Art "väterlichen Retter", den sie verehren und zu Gefallen sein
möchten, was in Einzelfällen bis hin zu hündischem Gehorsam gehen kann. Dieses
Abhängigkeitsverhältnis wurde bereits von Tausenden von pädophilen Priestern
ausgenützt, um bestimmte Kinder dann zu Sex-Sklaven zu machen bzw. sie zum angeblich
"Gott gefälligen" Sex mit dem Würdenträger zu verführen. Die daraus folgende
Traumatisierung für das Kind oder den Jugendlichen dauert oft das ganze Leben
an, da der Priester dann eben nicht nur ein gewöhnlicher Sex-Verbrecher war oder ist,
sondern dem Opfer auch als Vertreter "Gottes" gilt (siehe dazu die Schrift
Das Priesterjahr),
der über die Verbrechen hinaus mithilfe des bei der Beichte angewandten
seelischen Instrumentariums die Menschen manipulieren kann.
"Die Beichte ist ein Sakrament, das unter der krankhaften
Sexbesessenheit derer, |
Im Vaterunser, das den Kirchgängern so häufig nach einer Beichte als "Bußgebet"
auferlegt wird, klingt noch an, was die ursprünglich christliche Lehre ist: "Und
vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern."
Gott vergibt also den Menschen ihre Schuld, wenn die aneinander schuldig
Gewordenen sich gegenseitig vergeben haben. Ein Priester ist dazu nicht
nötig und hat damit auch überhaupt nichts zu tun. Das heißt im
Umkehrschluss: "Vergebt, und ihr werdet Vergebung erlangen." Und das bedeutet
auch: Wenn ihr um Vergebung bittet und euch euer Nächster vergibt, so hat euch
auch euer Vater im Himmel vergeben". So einfach und klar ist das Gebot von Jesus.
Damit wären auch die Priester nicht mehr über alles Denken und Tun ihrer
"Schäfchen" informiert und könnten mit einem auf diese Weise erlangten Wissen auch keine Macht
und keine manipulative Kontrolle mehr
ausüben.
Die kirchliche Beichte bei einem Priester stammt aus antiken Götzen-Kulten
Die Beichte als Mittel der Gesinnungskontrolle und der Geldeinnahme
Im frühen Christentum gab es
zunächst nur die Taufe als Symbol für die innere Umkehr des Menschen. Im Zuge
der Institutionalisierung und Verkirchlichung der Bewegung entwickelte sie sich
zu einem starren "Sakrament", das bald auch eine automatische Sündenvergebung
zur Folge hatte. Viele
Menschen, darunter Kaiser Konstantin, verschoben daher die Taufe auf die letzte Stunde ihres
Lebens. Vielleicht um vorher nach Belieben sündigen zu können?
Bald wurde die
Beichte dann in der Kirche als eine weitere Möglichkeit der Buße oder Reinigung neben der
Taufe eingeführt. Bischof Clemens Romanus von Rom, für die Kirche gilt er als
Papst Clemens I., lehrte bereits zu Beginn des 2. Jahrhunderts das Sündenbekenntnis vor
Priestern:
"Unterwerft euch den Priestern!" (zit. nach Walther von Loewenich, Die
Geschichte der Kirche, Witten 1938, S. 45)
Und bereits im zweiten Jahrhundert hatte man
ebenfalls begonnen, zwischen
"lässlichen" Sünden und "Tod"-Sünden zu unterscheiden - auch eine Übernahme aus
antiken Mysterienreligionen. Vorgeschrieben wurde die regelmäßige Beichte von
der Kirche dann erst im Jahre 1215. Und bis zum 17. Jahrhundert legten die
kirchlichen Beicht-Verwalter dazu einen Katalog mit über 17.000 Sünden an, die dem
Priester gebeichtet werden müssen (Catholicus, Um die Kirchen, Nürnberg 1967,
S. 49). Diese Sündenregister dienten als Orientierung, wonach die Priester
den Menschen, auch Kaisern, Königen und höchsten Regierungsvertretern, entsprechende Bußleistungen auferlegen
konnten. Dabei ging es zum einen um die Macht der Kirche über die Menschen und
zum anderen auch um viel Geld. Der Historiker Karlheinz
Deschner schreibt, man konnte die auferlegte Buße "auch durch Geld begleichen,
wodurch dem Klerus, besonders den Päpsten, eine bedeutende Einnahmequelle
erwuchs" (Der gefälschte Glaube, S. 120). Die aufgrund der
Sündenregister von den Priestern befohlenen Bußleistungen bzw. deren "Ablösung"
waren also eine
Haupt-Einnahmequelle der Kirche.
Der Priester legte also die Höhe der Zahlung fest, aufgrund derer er den Beichtenden
von seinen Sünden "los spricht", und der Gläubige musste bezahlen oder er
riskierte sein Leben. Und die Beichte ist bis heute ein Instrument des scheinmoralischen Drucks. Wer ohne
Beichte im Stande der "Todsünde" stirbt, kommt nach katholischer Lehre
weiterhin in die
"ewige Verdammnis". Und wer in der Beichte eine "Todsünde" verschweige, dessen
Beichte ist ungültig. Ein perfektes Geschäft mit der Angst.
Und die
Überwachung dieser totalitären Gesinnungskontrolle durch die Kirche war scharf. Verstöße wurden im Mittelalter mit Auspeitschen bestraft (Henne
by Rhyn: Deutsche Kulturgeschichte, Bd. 1, S. 118). Und bis weit ins 20. Jahrhundert hinein wurde in weiten Teilen
Deutschlands die Einhaltung der "Beichtpflicht" von den Ortspfarrern durch die
persönliche Überprüfung der mindestens einmal jährlich abzuholenden
"Beichtzettel" überwacht.
Der kirchliche Geheimdienst und das Beichtsakrament als Mordwaffe
Das kirchliche Beichtgeheimnis
untergräbt den Rechtsstaat, denn wer gebeichtet hat, wird nicht der Polizei
gemeldet, auch wenn er Verbrechen begangen hat. Aus diesem Grund will der
Staat Irland
das Beichtgeheimnis jetzt abschaffen, da es oft genug ein
"Verbrechensgeheimnis"
war und ist und neuen Verbrechen Vorschub leistete
(mehr dazu siehe hier).
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Päpstliche Geheimhaltungspflicht und Beichtgeheimnis
Und dies ist noch lange nicht vorbei. Bis heute existiert eine kirchliche
Parallel-Welt neben den vordergründigen staatlichen Rechtssystemen.
Als Kardinal Joseph Ratzinger im Jahr 2001 die
absolute innerkirchliche
päpstliche Geheimhaltungspflicht bei Kinderschänderverbrechen von
Priestern bei Androhung von Höllenstrafen erneuerte, da unterstrich er einmal
mehr die Existenz dieser eigenen kirchlichen Parallelwelt mit einem eigenem weltweiten
Rechtssystem, das sich bis heute weigert, sich den staatlichen Rechten
und Gesetzen unterzuordnen. Zwar sind die "päpstliche Geheimhaltungspflicht" und
das kirchliche "Beichtgeheimnis" formal zweierlei, doch entstammen sie der
gleichen Quelle, und sie können auch kombiniert werden. Die "päpstliche
Geheimhaltungspflicht" ist ein Schweigegebot bei Verbrechen von Priestern, das
"Beichtgeheimnis" ist das Schweigegebot für jeden Priester gegenüber den
Inhalten, die er bei den Beichten von Gläubigen hört.
Beides ist jedoch verknüpft, wenn zum Beispiel ein krimineller Priester sein Verbrechen
nicht in einem Gespräch mit seinem Vorgesetzten zugibt, sondern wenn er es
diesem in der Beichte sozusagen "beichtet". Dann wird dem Vorgesetzten
innerkirchlich sogar doppelt der Mund verschlossen: einmal durch die päpstliche
Geheimhaltungspflicht und dann durch das "Beichtgeheimnis".
In der aktuellen Diskussion argumentieren die Kirchenführer dann auch öfter mit
dem "Beichtgeheimnis" als mit der "Geheimhaltungspflicht". Letztere entwickelt
sich zunehmend zum gesellschaftlichen Skandal, ersteres genießt aber noch den
Hauch von etwas Wichtigem, was gewahrt werden müsse.
So wird das "Beichtgeheimnis" dafür instrumentalisiert, die kirchlichen Gesetze
gegenüber den staatlichen überzuordnen, indem die Kirche behauptet: Was zwischen
Täter, Priester und angeblich "Gott" geschehe, muss vor dem Staat verborgen
gehalten werden. Das heißt: Alles, was nach kirchlicher Ansicht unter das
"Beichtgeheimnis" fällt bzw. was aus kirchlichem Interesse gezielt dort hinein
geheimnist wird, gilt für Polizei, Staatsanwälte und Richter als tabu und ist
allenfalls Bestandteil innerkirchlicher Kommunikationen. Und solange man der
Kirche diese Sonderrechte belässt, ist das Mittelalter und seine unmittelbaren Folgen noch immer nicht vorbei.
Was lehrte
Jesus? Was hat die Kirche daraus gemacht?
Jesus
lehrte im Gegensatz zur katholischen Beichtlehre
die Vergebung der Menschen untereinander. Im Vaterunser heißt es
dazu: "Vergib uns unsere Schuld wie auch wir vergeben unseren
Schuldigern". Und in der Bergpredigt mahnt Jesus eindringlich zur Aussöhnung
mit dem Nächsten, der mit einem auf dem Weg ist,
weil wir sonst für unsere Schuld bezahlen müssen
(Matthäus 5, 23-26).
Priester oder Pfarrer braucht es dafür nicht. Doch im Gegensatz
dazu ist nach kirchlicher Lehre ein Priester oder Pfarrer notwendig, der im
Namen Gottes angeblich vergeben könne. Ob sich die
Menschen untereinander vergeben, ist für den kirchlichen Kult
nicht entscheidend. Vergebung und Um-Vergebung-Bitten ist nicht mehr, wie
bei Jesus, eine Sache zwischen den Menschen, sondern ein kultisches
Geschehen zwischen Menschen, Priestern und der in der Kirche verehrten Gottheit.
Und mit dem
Sakrament der Beichte bzw.
der Ohrenbeichte hat der Priester wie in
früheren Jahrhunderten weiterhin ein
Machtinstrument gegenüber den Gläubigen in seinen Händen, das ihm das
Recht verleiht, sozusagen bis in die "hintersten Schlafzimmerwinkel" der
Gläubigen einzudringen und dieses Wissen gegebenenfalls auch im Interesse
der Kirche nützen zu können.
Bis heute leiden erwachsene Menschen,
die voll im Leben stehen, an der Deformierung ihres Gewissens durch die
kirchlichen Beichtlehren. So berichtete ein
ehemaliger Katholik, er habe sich geschämt, dem Priester die wirklichen
Sünden zu beichten, weil er den Priester ja als Mensch kannte und ihm
niemals solches anvertrauen würde. Gleichzeitig litt er aber daran, dass er
dem Priester wesentliche Sünden verschwieg, denn nun fürchtete er sich,
keine wirkliche Vergebung zu bekommen. An diesem Konflikt und diesem Dilemma
wäre fast sein Leben zerbrochen, bis er der Kirche den Rücken gekehrt hatte
und allmählich frei wurde.
Als Rechtfertigung der Ohrenbeichte dient den Kirchen
vor allem eine Stelle des Neuen
Testaments im Johannesevangelium: "Wessen Sünden ihr nachgelassen habt, denen sind sie
nachgelassen; wessen ihr sie behalten habt, denen sind sie behalten"
(Johannes 20, 21-23). Einige Übersetzer halten sie für dem Sinn nach falsch übersetzt,
denn man könnte genauso sinngemäß übersetzen: "Wenn ihr Sünden nachgelassen
habt, dann werden sie auch euch selbst nachgelassen; wenn ihr sie behaltet, dann
werden sie auch euch selbst behalten." Diese Deutung ist vergleichbar der Bitte
im Vaterunser, wo es heißt: "Und vergib´ uns unsere Schuld, wie auch wir
vergeben unseren Schuldigern." Das heißt: Wir bitten um Vergebung, da auch wir
unsererseits vergeben. Das entspricht auch der Lehre von Jesus.
Doch selbst wenn man voraus setzt, dass die von den Kirchen verwendete Übersetzung den Sinn
treffen würde, dann ist auch für diesen Fall nicht von Priestern und einer Kirche die Rede.
Die Worte müsste dann jeder auf sich beziehen, und die Bedeutung ist dann
folgende: Wenn
ich dem Nächsten, der sich an mir versündigte, die Sünden "nachlasse", das
heißt
vergebe, sind sie nachgelassen. Wenn nicht, bleibt die Schuld an ihm haften.
Auch bei dieser Deutung gelangt man zur ursprünglichen Lehre von Jesus, wonach die
Vergebung der Sünden ein Vorgang zwischen den betroffenen Menschen selbst ist.
Das Ohr eines sündigen Priesters braucht es dafür nicht und schon gar nicht
seine Anmaßung, eine Absolution aussprechen zu können. Sondern das
versöhnungsbereite Herz aller Beteiligten ist entscheidend - ohne Priester und Kirche.
Was ist der "Schlüssel des Himmelreichs"?
Die Kirche jedoch behauptet, Jesus habe ihnen, den Kirchenmännern, "befohlen", den Menschen die
Beichte abzunehmen. Doch es gibt keinen Auftrag oder Befehl
des Jesus von Nazareth an eine Kirche, so zu handeln. Worauf sich die Kirchen beziehen,
ist die von ihr so genannte "Schlüsselgewalt", die ihr gemäß
ihrer eigenen Lehre
angeblich von Jesus
verliehen worden sei. Als Grundlage für diese Lehre werden die Worte von Jesus an Petrus im
kirchlichen Sinne verbogen. Die Worte lauten: "Ich
will dir die Schlüssel des Himmelreichs geben; alles, was du auf Erden binden wirst, soll
auch im Himmel gebunden sein, und alles, was du auf Erden lösen wirst, soll auch im
Himmel los sein" (Matthäus 16, 19).
Was Jesus hier dem Petrus sagte, ist aber eine allgemeine Gesetzmäßigkeit, die jeder
für sein Leben anwenden kann, so eben auch Petrus, und die Jesus jedem anderen auch
hätte sagen können. Und genau das hat er ja auch getan.
So heißt es im Matthäusevangelium einige Zeilen weiter
in allgemeiner Form: "Was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel
gebunden sein, und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel gelöst sein" (18, 18).
Hier ist weder von Priestern die Rede noch von einer Kirche, auch von Petrus
nicht mehr, sondern Jesus spricht vom Gesetz von Saat und Ernte, und mit dem
Wort "Himmel" ist in diesem Fall das Jenseits gemeint.
Die Worte von Jesus erklären
den Sinn der Lebensschule Erde und dass sich das
diesseitige Leben im
Jenseits fortsetzt: Die Menschen, die sich auf der Erde von
etwas abhängig machen, sich also an etwas "binden", sich
also Lasten auferlegen, die sie unfrei machen, werden auch als Seelen im Jenseits
abhängig und an die entsprechenden
Lasten gebunden und damit und unfrei sein. Was aber auf der Erde gelöst, also bereinigt wird, davon
wird der Mensch auch als Seele im Jenseits frei sein.
Hier geht es um die innere
Freiheit: Alle Schuld und alle Belastungen, die auf der Erde
durch Reue, Vergebung und Wiedergutmachung gelöst werden, werden die Seele auch
im Jenseits nicht mehr belasten. Es ist gelöst, es ist "vergessen", und die Betroffenen sind
diesbezüglich wieder frei. Das ist die Bedeutung des
Jesuswortes. Das Gesetz von Saat und Ernte erfährt also durch den Tod des Menschen keine
Unterbrechung. Das Leben geht weiter, und eventuell mündet es in eine oder viele neue
Inkarnationen.
In Matthäus 16, 19 spricht Jesus
also davon, dass dieses "Lösen" von Abhängigkeit und Schuld auf der Erde der "Schlüssel des Himmelreichs"
ist. Nicht der Tod schließt einem Menschen demnach den Himmel auf. Der Tod gibt dem Menschen nichts und er nimmt ihm
nichts. Es geht für die Seele im Jenseits an der Stelle weiter, an dem
das Leben im Diesseits beendet wurde, nur eben ohne materiellen Körper (vgl. Der Theologe Nr. 2 über den urchristlichen Glauben an
Reinkarnation). Die Kirche verbiegt also diese Stelle zum eigenen
Nutzen. Und sie
unterschlägt, dass Jesus mit dem Wort in Matthäus 18 alle
Christen angesprochen hat. Sie greift nur die Parallelstelle in
Matthäus 16, 19 heraus, wo Jesus diese Gesetzmäßigkeit beispielhaft
seinem Jünger Petrus erklärt. Dann konstruiert sich die Kirche selbst
als angebliche "Nachfolgerin" des Petrus und phantasiert
weiter, mit diesem
Satz hätte Jesus der Kirche als der angeblichen Nachfolgerin des Petrus eine "Schlüsselgewalt"
verliehen. Und diese so genannte Schlüsselgewalt dürfen wiederum - wie
in allen heidnischen Kulten - ausschließlich die Priester im "Sakrament
der Beichte" ausüben. Alles das ist eine massive Irreführung der
Menschen. Es ist Missbrauch, nichts als Missbrauch des guten
Namens von Christus und eine Verhöhnung seiner Person.
Noch der heilig gesprochene Kirchenvater Hieronymus (+ 419) lehnte deshalb das
heutige kirchliche Beichtsakrament mit klaren Worten ab:
"Die Priester maßen sich etwas vom Hochmut der Pharisäer an,
dass sie entweder die Unschuldigen verdammen oder die Schuldigen
freizusprechen meinen. Vor Gott wird aber nicht nach dem Urteil des
Priesters, sondern nach dem Leben des Schuldigen gefragt."
(Hieronymus zu Mt. 16,19; T VII. 1. p. 124 ed. Valarsi)
Doch die Kirche vertraut darauf, dass die Leute zu dumm
sind, um das kirchliche Lügengebäude zu durchschauen und dass sie aus
Unkenntnis auf die kirchlichen Manipulationen hereinfallen. So ist
nicht einmal sicher, dass Petrus überhaupt in Rom war. Und das angebliche
Petrusgrab unter dem Petersdom ist bereits als Legende entlarvt. In Wirklichkeit
war dort eine Opferstätte des mithräischen Baalskultes, an dem Stiere
geschlachtet wurden. Doch selbst wenn die Petrusknochen dort echt wären, würde
das die Betrügereien kaum mindern.
Und diese Irreführungen hat die Kirche dann in ihren Dogmen und Lehraussagen noch
weiter ausgebaut.
Kirchliche Original-Dokumente zur Beichte
Katholische und evangelische Beichte und der Ablass
Die Beichte zählt also zu den wesentlichen vermeintlichen "Rettungsangeboten" der Kirchen,
weil sie die Sündenvergebung bewirken soll.
Sie wird als eine angeblich von Jesus eingesetzte kirchliche Handlung
betrachtet, in der Gott wirken soll, ein so genanntes "Sakrament". Die
katholische Kirche lehrt sieben Sakramente. Neben der Beichte noch die
Säuglingstaufe, die Eucharistie (das Abendmahl), die Firmung (die
Taufbestätigung), die letzte Ölung, die Priesterweihe und die Ehe. Die
Lutherischen lehren demgegenüber nur zwei "Sakramente", die Säuglingstaufe
und das Abendmahl.
Beichtstuhl: Dahinter wartet der katholische Priester auf den Gläubigen. (Bild: Antaya; Creative Commons Lizenz)
In der katholischen Kirche gibt es die Formulierung "Dieser selbe Gott vergebe
durch mich Sünder", gemeint ist der Priester. Das Wort "Sünder"
klingt demütig, doch was steckt hinter der Formulierung? Und welches Bild ergibt
sich, wenn man den Ablass einbezieht? Der Ablass gilt als der "Erlass einer
zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt
sind" (Katechismus der Katholischen Kirche, München 1993, Nr. 1471). Hinter
diesen Worten verbirgt sich zunächst die kirchliche Theorie, dass eine Schuld bereits durch
das von der Kirche durchgeführte "Bußsakrament" getilgt sein könne.
Die nächste Frage wäre dann, wie mit möglichen Nachwirkungen der Schuld
umgegangen werden soll. Auch hier spricht sich die Kirche die
Verfügungsvollmacht zu, indem sie vorgibt, aus dem "Schatz der Genugtuung
Christi und der Heiligen" über den Erlass oder Teilerlass für "zeitliche
Sündenstrafen" "autoritativ"
verfügen zu können. Dies geschieht "unter genau bestimmten Bedingungen"
und sei sogar für Verstorbene im Jenseits möglich, deren Läuterungsweg dadurch
verkürzt würde.
Das kirchliche Tun beim "Bußsakrament" bekommt zusätzliches Gewicht dadurch,
dass es heißt, es sei "nach wie vor der einzige [!] ordentliche Weg der Versöhnung
mit Gott und der Kirche, wenn ein solches Sündenbekenntnis nicht physisch oder moralisch
unmöglich ist." (Ordo poenitentiae 31, Katechismus Nr. 1484)
Bei diesem Thema wie auch bei vielen anderen nennen die Amtskirchen "Gott" und
"Kirche" in einem Atemzug, was eine Vereinnahmung und
ein grober Missbrauch des Namens Gottes ist, letztlich eine Verhöhnung Gottes.
Die Entstehung der evangelischen Kirche begann im 16.
Jahrhundert mit dem Kampf gegen den Ablass der katholischen Kirche.
Was ist aus dieser Auseinandersetzung um die
"Buße" geworden? In der evangelischen Kirche
toleriert man heute den Ablass, was
man an Reaktionen auf den katholischen Jubiläumsablass im Jahr 2000 sah,
wo ein evangelisch-lutherischer Bischof mit feierlicher Miene daneben stand, als der Papst
den Ablass "erteilte". Und auch in der
evangelischen Kirche blieb ja der geistige Vollmachtsanspruch der Pfarrer auf
diesem Gebiet erhalten.
Und hier ein
Originaldokument der evangelisch-lutherischen Kirche zur Beichte aus dem Lehrwerk
Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, herausgegeben
im Gedenkjahr der Augsburgischen Konfession 1930, 9. Auflage, Göttingen 1982.
Zwar betrachtet die evangelische Kirche die Beichte nicht wie die Katholiken
als ein angeblich von Jesus eingesetztes "Sakrament", doch hält sie an dem
falschen Anspruch der Pfarrer und Priester, angeblich Sünden vergeben zu
können, fest. Nachfolgender Lehrsatz aus diesem Werk ist für evangelisch-lutherische
Kirchenmitglieder verbindlicher Glaube, und jeder Pfarrer wird darauf
vereidigt.
Confessio Augustana, Artikel 12 - "Von der Buße wird gelehrt, dass
diejenigen, die nach der Taufe gesündigt haben, jederzeit, wenn sie Buße
tun, Vergebung der Sünden erlangen und ihnen die Absolution von der
Kirche nicht verweigert werden soll ... [Es] werden die verworfen [=
ewig verdammt], die nicht lehren, dass man durch den Glauben Vergebung
der Sünden erlangt, sondern durch unsere Genugtuung."
Anmerkung: Wer also sein Vergehen direkt mit dem
Menschen in Ordnung bringt, an dem er schuldig geworden ist und nicht in
die Kirche oder zum Pfarrer in die Beichte geht, wird nach evangelischer
Lehre ewig verdammt. Um dieser Höchststrafe zu entgehen, bräuchte er
nämlich auch nach dieser Lehre den richtigen Glauben und die "Absolution" durch einen Pfarrer.
Mehrmals im Jahr habe ich als evangelischer Pfarrer zum Beispiel eine
so genannte "Gemeinsamen Beichte" verantwortlich geleitet. Dabei geschieht
folgendes:
Zunächst betet der Pfarrer laut einige vorbereitende Worte, die in die Frage
an die Anwesenden mündeten: "Vor dem heiligen Gott frage ich einen jeden von euch:
Bekennst du, dass du schuldig geworden bist, und bereust du deine Schuld? Begehrst du die
Vergebung deiner Schuld im Namen Jesu Christi? Glaubst du auch, dass die Vergebung, die
ich dir zuspreche, Gottes Vergebung ist, so antworte: Ja."
Die Teilnehmer antworten laut mit "Ja", woraufhin der Pfarrer
fortsetzt: "Wie ihr glaubt, so geschehe euch. In Kraft des Befehls, den der Herr
seiner Kirche gegeben hat, spreche ich euch frei, ledig und los: Euch ist eure Schuld
vergeben. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."
Die Teilnehmer antworteten "Amen" und der Pfarrer sagt darauf
hin: "Gehet
hin in Frieden!"
Bei den
Absolutionsworten nach einer katholische oder evangelischen Beichte soll es
also Gott sein, der
durch den Pfarrer vergibt. Und der Beichtende soll der Sünde fortan
"abgestorben" sein, wie es
manchmal heißt. Was natürlich nicht funktioniert, weil die Ursachen
bzw. Wurzeln der "Sünde" weiter wirken und den Menschen bei nächster Gelegenheit wieder
zu entsprechendem oder ähnlichem Handeln veranlassen.
Ein Pfarrer bittet die Beichtenden nachträglich um Vergebung
Theologen kommen nicht so schnell in den Himmel
Beichtgeheimnis = Verbrechensgeheimnis abschaffen
Irland macht den Anfang: Neues Gesetz gegen katholische Vertuschung - Ausweisung des päpstlichen Nuntius im Gespräch
Nach Vertuschung schon Schwerstverbrechen an Kindern durch den Vatikan - Regierung bereitet Gesetz gegen "Beichtgeheimnis" vor
"Eine kürzlich
veröffentlichte Untersuchung hatte ergeben, dass die katholische Kirche in
Rom den irischen Bischöfen in einem Schreiben 1997 davon abgeraten hatte,
pädophile Priester der Polizei zu melden. Selbst 2008 wurden den Ermittlern
zufolge noch Beweise zurückgehalten. Die Meinungsverschiedenheiten zwischen
Irland und dem Vatikan spitzten sich in den vergangenen Wochen zu. Im
irischen Parlament beschwerte sich Ministerpräsident Enda Kenny in der
letzten Woche über «die Fehlfunktion, die Abkapselung, das Elitedenken und
den Narzissmus, welche die Kultur des Vatikans bis zu diesem Tag
dominieren». Seine Regierungskoalition bereite ein Gesetz vor, die es zu
einem Verbrechen mache, Beweise über Kindesmissbrauch zurückzuhalten, auch
wenn sie Inhalt einer Beichte waren. Die katholische Kirche beharrt darauf,
dass das in der Beichte Gesagte niemals offengelegt werden darf." |
Wie ist die
Rechtslage in anderen Ländern? In den USA und in
Frankreich gibt es beispielsweise eine "Anzeigepflicht" von Sexualverbrechen an Kindern
bei der Polizei. In Deutschland ist dies noch nicht der Fall, was im Zusammenhang mit dem
Beichtgeheimnis dazu führt, dass der Rechtsstaat untergraben
wird.
Aus diesem Grund
haben die Freien Christen die katholischen Bischöfe aufgefordert, von sich
aus ihren Einfluss in der Politik geltend zu machen, um auch in Deutschland
eine solche Anzeigenpflicht einzuführen.
Doch einstweilen dominiert in Deutschland weiterhin die päpstliche
Geheimhaltungspflicht in Verbindung mit dem "Beichtgeheimnis", das
vielfach auch
ein "Verbrechensgeheimnis" ist. Und dieses Verbrechensgeheimnis wird
erst seit dem Jahr 2010 zunehmend gelüftet, weil nun immer mehr Opfer sich
getrauen, ihr Schweigen zu brechen. Und immer mehr Menschen
erkennen auch, dass die sündigen Priester niemals im Namen Gottes "vergeben" und
"lossprechen" können, sondern dass sie in der Regel weit mehr als viele andere selbst der
Vergebung ihrer Opfer bedürfen. Doch eben nicht einer "Scheinvergebung" durch ein kirchliches
Sakrament, die es in Wahrheit gar nicht gibt, sondern die Vergebung der Geschädigten selbst. Diese werden aber
nur in den
seltensten Fällen dazu bereit sein, solange die Priester nicht echte Reue zeigen
anstatt sich zu beschweren, wenn sie massiv angeklagt werden. Und solange
sie nicht bereit sind, umfangreiche Wiedergutmachungen zu leisten anstatt
nur ein Taschengeld anzubieten.
Doch indem sie
von den Opfern vielfach "Barmherzigkeit" für sich einfordern, versuchen manche
Täter und Täteranwälte, den Opfern erneut ein schlechtes Gewissen einzureden. Früher, indem man
ihnen drohte, nichts zu erzählen, heute, indem man sie ermahnt, sie
müssten barmherziger sein.
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