Der Theologe Nr. 40, aktualisiert am
14.8.2022
"Erst lehrt, dann tauft", so
steht es in den Bibeln als Jesusworte. Die Kirche macht es umgekehrt. Sie vereinnahmt zuerst den
Säugling als Mitglied. Später belehrt sie ihn uns schüchtert
ihn ein, dass er bei einem Austritt angeblich sein Seelenheil verliere. Sehr
lieblich kommt dabei das übliche Brauchtum der Taufe
zunächst daher.
Doch in Wirklichkeit geht es hier um eine Rekrutierung
von noch unmündigen Babys für eine Institution, die auch sonst gegen die Lehre des Jesus, des Christus,
gerichtet ist.
Vordergründig werden auf vielen Fotos goldig anzusehende lächelnde
Säuglinge und
stolze Eltern gezeigt, die sich freuen; dazu Verwandte, Freunde und
Bekannte, die dem kleinen Erdenbürger alles nur erdenklich Gute wünschen.
Und man sieht auf den Fotos auch Paten, die versprochen haben, im Notfall für das Kind da zu sein. Und
meist ist es Brauch, dass sie ihm dann zu jedem Geburtstag etwas schenken, zumindest bis es erwachsen ist.
Sie sind oft auch stolz, dass man sie als Paten auswählte und
sie nehmen ihre – wenn auch im Verhältnis zu den Eltern kleine – Verantwortung gerne wahr.
Alles das ist meist eingebettet in schöne Familienfeiern. Die Eltern und Verwandten
meinen es also sehr gut.
Doch hört man das Öfteren, dass das Baby plötzlich furchtbar zu schreien
beginnt, wenn sich der Pfarrer mit dem konfessionellen Taufwasser nähert –
was man gut als Symbol dafür betrachten kann, dass es jetzt gegen seinen
Willen in eine Institution einverleibt wird, über welche der bekannte Autor
Karlheinz Deschner einmal schrieb, er kenne "in
Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20.
Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so
fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die
... Kirche, ganz besonders die römisch-katholische
Kirche."
Deshalb die Mahnung: "Machen Sie, wenn Sie
möchten,
ein schönes Familienfest anlässlich der Geburt Ihres Kindes, geben Sie sich
alle Mühe, lassen Sie in Gegenwart Ihres Kindes, wenn es Ihnen ein Anliegen ist, vielleicht einen
freien Sprecher oder Theologen einige Segensworte sprechen oder jemandem aus dem
Freundeskreis, doch lassen Sie das Kind nicht kirchlich taufen, wenn Sie wirklich etwas
Gutes für das Kind tun wollen."
Entscheiden Sie sich nämlich für eine
kirchliche Taufe, drücken Sie Ihrem Kind einen Stempel auf, den es –
so reklamiert es die Kirche selbst – niemals mehr los werden soll, weder im
irdischen Leben noch in der jenseitigen Welt. Dies wird bei den
"Argumenten", mit welchen die Kirchen für ihre Konfessionstaufe werben, in der Regel
verschwiegen.
Foto: Angelhaken
(Public Domain; Lunibaer) – Die Taufe ist wie ein
Angelhaken. Wer aufgrund der Lockungen der Kirche dort anbeißt oder sein
Kind dort – symbolisch gesprochen – "aufspießt", den oder dessen Kind will sie nie wieder
loslassen und ewig in ihrem System gefangen halten.
Paten können
Sie natürlich trotzdem aussuchen, nämlich privat und ohne kirchliche Genehmigung. Dann
bleibt Ihr Kind frei. Außerdem ist (!) es gesegnet – aber nicht durch einen
Rekrutierungssegen eines konfessionellen Talarträgers, sondern durch den Freien Geist und die unendliche Liebe
Gottes und durch alle Menschen, die ihm selbstlos Gutes wünschen und tun.
Und andernfalls, Klartext
gesprochen: Bei einer Taufe übereignen Sie Ihr Kind einer ominösen Macht,
die über 1700 Jahren bewiesen hat, was hinter ihr steckt und die niemanden mehr freiwillig loslässt.
Diese Aussage halten Sie für
übertrieben, da doch hier Änderungen erfolgt seien? Dann nehmen Sie sich ein wenig Zeit, sich über die kirchlichen Praktiken
bei der Taufe und die Hintergründe bis heute näher zu informieren und lesen Sie diese
Ausgabe des "Theologen".
Wer steckt wirklich hinter der Taufe? Was geschieht bei der Taufe? Und was
sind die negativen Folgen der Taufe?
"Ehemalige Katholiken
… gibt es nicht. Wenn Sie katholisch getauft sind, dann sind Sie ein Leben
lang katholisch, sogar wenn Sie dies widerrufen haben oder in eine andere
Kirche eingetreten sind. Die Taufe hat in Ihre Seele sozusagen katholische
DNA eingegossen – die Taufe definiert, wer und was Sie sind“.
|
Es war Papst
Benedikt XVI., der am 27.6.2007 in einer Ansprache in Rom die Worte
des Kirchenheiligen Cyrill von Alexandria (380-444)
(nach anderer Schreibweise: Kyrill) über den kirchlich Getauften zitierte, welche lauten:
"Du bist
in die Netze der Kirche gefallen".
Diese Kirche war zu Cyrills Zeit bereits die alleinige und für alle Menschen
verpflichtende Staatsreligion im Römischen Reich. Und was sagte der
Kirchenheilige weiter? Es sei angeblich Jesus, der den Getauften,
durch die kirchliche Taufe
"an
seinen Angelhaken"
nehmen würde,
"um dir
nach dem Tod die Auferstehung zu geben"
(vatican.va, audiences/2007).
Die Taufe sei also vergleichbar dem Angelhaken für einen Fisch. Doch
was passiert, wenn ein Fisch in diesen Haken beißt? Er wird aus seinem
eigentlichen Lebensmilieu, dem frischen Wasser, gezogen, und er geht in einer
Umgebung, die nicht die seine ist, jämmerlich zugrunde. Die Taufe ist also
demnach wie ein Angelhaken. Und wer ist der Angler? Und was macht er mit dem
"Fisch"?
Mit Jesus, dem Christus, und Seiner Botschaft hat eine
kirchliche Taufe nichts zu tun.
Christus legt keine Köder aus – vergleichbar den falschen kirchlichen
Versprechungen, der Säugling würde durch die Taufe angeblich die
"Gnade
Gottes"
erhalten –, so dass der Fisch, vom diesem Köder angelockt, in den Angelhaken beißt. Und
Er rekrutierte niemals Mitglieder für eine religiöse Kult-Organisation.
Außerdem taufte Er überhaupt nicht. Und wenn Er von Taufe sprach, dann meinte
Er etwas ganz anderes;
nämlich eine Geisttaufe, was in dieser Ausgabe des
"Theologen"
später noch erläutert
wird. Der Kirchenheilige Cyrill sagt also auch im
Hinblick auf Jesus die Unwahrheit.
"Die
Taufe wird ein für alle Mal gespendet; sie kann nicht wiederholt werden und
bezeichnet den Christen mit einem unauslöschlichen geistlichen Siegel."
Der Mainzer Kardinal Karl Lehmann erklärt, "dass die katholische Kirche
theologisch und spirituell keinen ´Kirchenaustritt` kennt, wenn man darunter den völligen Verlust der
durch Glaube und Taufe grundgelegten Zugehörigkeit zu Jesus Christus und der
Kirche versteht. So gilt durchaus der alte Grundsatz: Semel catholicus,
semper catholicus, das heißt: einmal katholisch, immer katholisch." |
Nachfolgende Überlegungen sind eine Zusammenstellung von Informationen und
Erfahrungen zur Taufe, und
alles Wesentliche werden Sie hier lesen. Jedes der nachfolgenden Kapitel ist
letztlich ein Argument, die Kirchentaufe zu meiden. Manches wiederholt sich dabei
auch, da es in verschiedenen Zusammenhängen und aus verschiedenen
Blickwinkeln dargestellt wird.
Der Autor hatte als evangelischer Vikar und später als Pfarrer einst selbst Säuglinge getauft.
Und
er hat
mittlerweile bei Eltern und Getauften für sein damaliges Tun
um Vergebung
gebeten.
Viele Menschen interessieren hierbei zunächst auch ganz praktische Fragen,
da sie noch unsicher sind, wie sie sich bei diesem Thema verhalten sollen,
da es in ihrem Umfeld zu "Tradition" und "Brauchtum" geworden ist. Fragen,
die häufig gestellt werden, und die hier ebenfalls beantwortet werden,
lauten zum Beispiel:
Ist es möglich, wenn wir beide aus der Kirche
austreten und später ein gemeinsames Kind vielleicht trotzdem kirchlich
taufen lassen? so eine Frage eines jüngeren Paares.
Antwort
Oder:
Ich trete nun aus der Kirche aus, weiß aber nicht, ob ich dann weiterhin
Pate oder Patin meines Patenkindes bleiben kann?
Antwort
Wissen Sie eigentlich, was die Taufe bedeutet? Gott würde das
Kind bei der Taufe angeblich als "Sein" Kind annehmen. So ähnlich sagt Ihnen das
vielleicht der Pfarrer oder Priester. Doch was soll das für ein Gott sein,
der erst bei der kirchlichen Taufe ein Kind annehmen würde? Was ist dann in
der Zeit davor? Und was ist mit einem nicht
getauften Kind? Nimmt Gott dieses Kind dann etwa nicht auf gleiche Art und Weise
an? Oder würde es von Ihm nicht auf die gleiche Weise geliebt? Alleine an dieser Überlegung merken Sie schon, dass einiges
nicht stimmen kann an dem, was die Theologen predigen. Und diese Überlegung
und dieses ungute Gefühl sind
eine gute Spur.
Die katholische und die
evangelische Kirche behaupten, bei ihrer Taufe würde in Wirklichkeit Gott
handeln. Ihr "Sakrament", d. h. ihre Zeichenhandlung, sei also eine Tat
"Gottes". Was der Priester oder der Pfarrer tun,
sei nur das für die Augen Sichtbare. Dahinter stünde angeblich "Gott" und
Er sei es, der
beim
kirchlichen Taufakt die eigentliche Taufe an dem Täufling vollziehen würde!
So wird es behauptet.
Doch
diese Theorie ist in Wirklichkeit nur ein
kläglicher Versuch, Gott, den All-Geist, den Schöpfergott, kirchlich zu vereinnahmen!
Dahinter steckt die massive Vermessenheit, zu glauben, dass Gott für Sein
Wirken einen kirchlichen Amtsträger bräuchte und auch die Vermessenheit, dass
jemand, der nicht Priester ist oder kirchlich legitimiert, dieses
angebliche "Heilshandeln" nicht vollziehen könne.
Es ist bei näherem Hinsehen nur ein "Hirngespinst" gottferner Menschen,
die glauben, sie selbst
wären quasi kraft ihres kirchlichen Amtes sozusagen der verlängerte Arm
Gottes auf Erden. Und es ist im Kern der beispiellose geistige Hochmut der Theologen,
wenn diese glauben, ihre kirchlichen Amtshandlungen entsprechen dem Wirken
Gottes auf dieser Erde; ja, schlimmer noch: wenn diese Theologen glauben, Gott brauche angeblich die Pfarrer
oder Priester, damit
Er
durch deren Amtshandlungen die wichtigen Dinge auf der Erde tun könne. Was für ein kläglicher Gott, dem ohne einen Pfarrer oder Priester
im Hinblick auf das Seelenheil der Menschen quasi die Hände gebunden wären.
Damit an dieser Stelle kein Missverständnis entsteht:
Natürlich handelt Gott durch Menschen. Und Er tut es immer, wenn diese
selbstlos etwas Gutes tun, aber
selten handelt Er durch Priester, Pfarrer und Theologen, sehr selten, und diese werden
für ihr Tun, falls es hier und da positive Wirkungen hat, ja auch üppig bezahlt; durch
Kirchensteuer oder durch staatliche Subventionen aus dem allgemeinen
Steuertopf. Ihr Tun entspricht also in den meisten Fällen ihrer beruflichen Pflicht und ist
von daher nicht selbstlos. Und bei den Lobhudeleien, die ihnen oftmals entgegen gebracht
werden, wird eben dies oft vergessen: dass sie für ihr Tun gut bezahlt werden.
Tatsache ist weiter: Jesus, der Christus, hat niemals Pfarrer, Priester
und Theologen eingesetzt, und Er hat diese auch niemals gewollt. Sie haben
sich letztlich selbst eingesetzt.
Und nun taufen sie im Namen von Christus, und zwar vor allem
Säuglinge, und sie behaupten dabei dreist, "Gott" würde das durch sie tun. Niemals hat Jesus von Nazareth
solches gelehrt. Und dies ist schon einmal ein entscheidender Punkt
vorweg, welcher das Wesen der kirchliche Taufe aufzudecken hilft. Später wird
hierzu die tatsächliche Lehre von Jesus von Nazareth noch
näher betrachtet.
Doch
bevor noch näher darauf eingegangen wird, was Jesus wollte, hier zunächst in etwas
größerer Ausführlichkeit die Lehren der römisch-katholischen und
der evangelisch-lutherischen Kirche über die Taufe – zusammengestellt aus bis
heute verbindlichen Original-Dokumenten ihrer Lehre.
Liebe Leserinnen, liebe Leser!
Vielleicht merken Sie
beim Lesen dieser Lehraussagen bereits, dass dies nicht das ist, was Sie Ihrem Kind
oder sich selbst zumuten wollten oder wollen. Die meisten Eltern möchten eine
Art Segen für
ein Kind. Sie wünschen sich, dass es in dieser immer härteren Welt geschützt
und geborgen aufwachsen kann. Und sie sind dankbar, wenn sich Paten aus dem
Freundes- oder Verwandtenkreis finden, welche sie, die Eltern, in ihrer elterlichen
Verantwortung unterstützen.
Auch das ist bereits ein Widerspruch zur kirchlichen Taufe:
Denn in der Kirche gelten die Paten nicht als Menschen, die privat
Verantwortung für das Kind übernehmen, sondern sie gelten als die Vertreter der Kirchengemeinde
dem Kind gegenüber, weswegen die Paten bei einer katholische Taufe
folglich römisch-katholisch sein müssen und bei den vielen evangelischen Kirchen in der Regel mindestens ein Pate der
betreffenden evangelischen Konfession
angehören muss.* Nicht einmal die Eltern müssen
in den meisten evangelischen Kirchen Mitglieder einer Kirche oder der betreffenden Konfession sein. Sie müssen
nur dem
Pfarrer glaubhaft machen, dass eine konfessionell-kirchliche
Erziehung des Kindes befürwortet und von ihnen nicht behindert wird. Und um
dafür eine formale Grundlage zu haben, muss deshalb mindestens ein Pate der
jeweiligen Kirche angehören.
Doch abgesehen davon, dass die meisten Eltern die wesentlichen Inhalte der
Konfessions-Erziehung gar nicht kennen oder nur nebulöse Vorstellungen davon
haben: Für die Eltern
spielt es meistens auch keine Rolle, ob ein Pate Mitglied einer bestimmten Kirchenkonfession ist. Sondern für sie
ist die Zusage des Paten ein privater Freundschaftsdienst, und die Auswahl
des Paten erfolgte nicht aufgrund dessen Religion oder Konfession. Ist der Pate
dann tatsächlich Mitglied der betreffenden Kirche, dann träfe sich das ja
gerade "gut", doch dessen Kirchenzugehörigkeit
war für die meisten Eltern in der Regel nicht das entscheidende Kriterium. Sie wünschen sich
stattdessen einen
Paten, dem das Wohl des Kindes in Absprache mit den Eltern ein großes Anliegen ist, der vielleicht
später eine weitere
Vertrauensperson für den noch kleinen Menschen sein kann und der im Notfall
auch bereit ist, größere Verantwortung zu übernehmen. Auch ist es für manche
Eltern gar nicht entscheidend, ob das Kind jetzt "katholisch" oder
"evangelisch" getauft wird, sondern sie könnten sich grundsätzlich beides
oder auch etwas Drittes vorstellen und wählen oft aus bestimmten
Gefühlslagen heraus, aus Rücksichtnahme vor bestimmten familiären
Empfindlichkeiten (z. B. "wegen der Oma") oder einfach "Umstände halber" aus,
z. B. gemäß folgender Überlegung:
Im Dorf gebe es hauptsächlich Katholische, und ihr Kind solle
später einmal kein Außenseiter sein, weswegen die Entscheidung für
"katholisch" fällt. In einem Dorf mit mehrheitlich
Evangelischen wäre jedoch die
Entscheidung für "evangelisch" gefallen.
Wer so denkt und handelt, blendet aber völlig aus, was er
seinem Kind damit antut und was auch er eigentlich gar nicht will.
So wollen die Eltern
meist gar nicht, dass das Kind jetzt zum vollen
Kirchenmitglied wird und dass es dadurch automatisch auch zum späteren
Kirchensteuerzahler wird. Oder dass ihm nun eine angebliche Erbsünde
vergeben oder eine Art Exorzismus an ihm durchgeführt wird, um angeblich dem "Teufel"
den Zugriff zu verwehren. Und die Eltern glauben auch meistens nicht,
dass die Taufe angeblich "heilsnotwendig"
für das Seelenheil des Kindes sei, wie es die Kirche lehrt. Sondern
sie wollen einfach Gottes Segen für das Kind haben, verstanden vor allem als
eine Art Schutz vor Unglück oder Leiden. Und sie wollen selber in die
Pflicht genommen werden in ihrer Verantwortung als Eltern und als Paten
natürlich genauso.
Doch das, was Eltern und Paten möchten, ist eben gerade nicht der Sinn der
Taufe. Anders ausgedrückt: Die Eltern und Paten wünschen eigentlich
eine Feier, eine Zeremonie oder ein Ritual, das ihren verständlichen Wünschen entsprechen würde. Da dies aber in ihrem Umfeld nicht angeboten wird,
wählen sie gewohnheitsmäßig die Kirchentaufe, weil das eben in den letzten
Generationen auch schon so gewesen sei. Und notgedrungen nimmt man
dann eben den ganzen kirchlichen Inhalt mit hin, obwohl man ihn kaum kennt:
Dass dem Säugling angeblich die Sünden vergeben werden,
obwohl er doch noch gar nicht zwischen Gut und Böse unterscheiden kann.
Dass ihm der "Heilige Geist" vermittelt würde und die angebliche
Erbsünde vergeben
würde. Dass er vom Teufel befreit würde und die ewige Seligkeit auf diese
Weise bekommen würde, weswegen es auch eines Tages bei der dereinstigen Beerdigung einmal
heißen wird: "Er ist getauft und hat geglaubt", und er könne deshalb
nun angeblich den Himmel betreten.
Doch wohin seine Seele dann wirklich gerät, das sei an dieser Stelle vorerst
dahin gestellt.
Die Kirche erklärt in diesem Zusammenhang verbindlich, dass das "Trachten
des menschlichen Herzens" nach ihrer
Meinung böse sei; und zwar
seit der Zeugung des Embryos, dem die Erbsünde beim Sexualakt der Eltern übertragen
worden sei, wie es das Konzil von Trient
katholisch unfehlbar beschlossen hat. Und auch, wenn es in unserer Zeit
selten so deutlich kirchlich ausformuliert wird: Da es sich definitiv um eine körperliche Übertragung
der "Erbsünde" handele, gerät hier
also vor allem der Orgasmus des Vaters ins Visier der klerikalen
Lehr-Erfindungen, der ja die
Zeugung von männlicher Seite her faktisch bewirkte.
Nach dem Psychoanalytiker Sigmund Freud stammt die Erbsünden-Lehre
aus den orphischen Mysterienkulten der vorchristlichen Zeit
(Totem und Tabu, S. 185). Und diese Lehre dient nun wiederum als
Grundlage der kirchlichen Lehre von einer angeblich ewigen Verdammnis.
Diese habe sich der Mensch bei der Zeugung seines Embryos aufgrund der Übertragung
der Erbsünde beim Geschlechtsakt der Eltern quasi zeitgleich zugezogen; und zwar dann,
wenn die Kirche
dem Baby nicht kurz darauf durch ihr späteres Taufhandeln sozusagen das angebliche "Gegenmittel"
verabreicht hatte. Das Baby soll also bei diesen natürlichen Zeugungs- und
Geburtsvorgängen nach kirchlicher
Lehre gleich mit "ewiger Hölle" infiziert worden sein. Und
daraus folge eben dann laut absurder Kirchenlogik, dass bereits dem
Säugling diese "Sünde" angeblich vergeben werde
müsse, um sein
späteres "Seelenheil" zu ermöglichen. Und zwar so schnell
wie möglich. Aus diesem von dem "Heiligen"
Augustinus und seinesgleichen verbreiteten Lehren leitete dann die Synode von Karthago
im Jahr 418 einen bis heute (!) verbindlichen Höllenfluch ab, welcher lautet:
"Wer leugnet, dass kleine Kinder
gleich vom Mutterleibe weg zu taufen sind, oder sagt, sie würden zwar
zur Vergebung der Sünden getauft, aber zögen nichts von einer Ursünde [=
Erbsünde] aus Adam auf sich, was durch das Bad der Wiedergeburt [= angeblich
die Kirchentaufe] gesühnt werde, ... der sei mit dem Anathema belegt [=
nach dem Tod ewig in die Hölle verflucht ] ... Wegen dieser Glaubensregel nämlich werden
auch kleine Kinder, die bis dahin noch keine Sünde begehen konnten, deshalb
wahrhaft zur Vergebung der Sünden getauft, damit in ihren durch Wiedergeburt
gereinigt werde, was sie sich durch Geburt zugezogen haben."
(zit. nach Heinrich
Denzinger, Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen
Lehrentscheidungen, 42. Auflage, Freiburg 2009, Lehrsatz Nr. 223)
Dies alles ist jedoch ein einziger
Hohn und Spott auf den großen Weisheitslehrer Jesus von Nazareth. Ja nicht
einmal
der "heilige" Kirchenlehrer Paulus lehrte eine Erbsünde. Erst die
kirchenheiligen
römisch-katholischen Kirchenväter Augustin und Thomas von Aquin
haben dieses Dogma entwickelt. Thomas von Aquin sprach im Mittelalter dann verbindlich von einer peccatum originale =
Ursprungssünde = Erbsünde, obwohl also nicht einmal der
Kirchenlehrer Paulus eine solche Sünde kannte, geschweige denn Jesus. Ja,
auch an keiner anderen Stelle in ihren eigenen Bibeln ist von einer "Erbsünde" die
Rede.
Die Lehre von der Erbsünde ist also weder christlich noch ist sie
biblisch. Sondern sie ist vielleicht "orphisch", wie Sigmund
Freud erklärt. In jedem Fall aber ist sie katholisch oder evangelisch oder
orthodox, und von ihrem Inhalt her ist sie eine kirchliche Erfindung.
Doch bis heute quält die Kirche die Menschen mit
dieser Lehre und machte sie sogar zur
Grundlage ihrer noch schlimmeren Lehrdrohung von der angeblichen ewigen Verdammnis.
So weit reicht das Detail-Wissen bei
den meisten Eltern aber nicht, und sie fragen auch lieber nicht nach.
Auch die kirchliche Deutung des Paten-Amtes, das den Paten als Vertreter der
Kirchengemeinde betrachtet, wird hingenommen, weil man ja sonst die
Kirchentaufe gar nicht bekäme. Doch niemand hat die Eltern
in der Regel darüber aufgeklärt, was
man ihnen und ihrem Kind dabei im Einzelnen antut. Deshalb mehr dazu in den
nächsten Kapiteln.
Wird Ihnen das Lesen
der kirchlichen Lehren schon an dieser Stelle zuviel und ist es Ihnen zu kompliziert oder zu
unverständlich, überspringen Sie einfach die einzelnen Lehrsätze und
lesen
Sie dann weiter im Text bei Jesus von Nazareth. Und bedenken Sie: Das Nachfolgende haben nicht wir Ihnen
"eingebrockt". Das ist die abstruse kirchliche Lehre, die wir nur zitieren. Weiter
unten im Text wird es wieder verständlicher.
Wir entnehmen die Lehre der Kirche im Folgenden zunächst einer
Klageschrift der Freien
Christen gegen die römisch-katholischen Kirche aus dem Jahr 2009 mit der Aufforderung,
dass die Kirche sich in Zukunft nicht mehr "christlich" nennt. So
heißt es in diesem vom Kläger autorisierten Klagetext:
Die Beklagte [die Kirche] erwirbt ihre Mitglieder durch einen Zwangsakt, nämlich durch die
Taufe willenloser Säuglinge, wie im Can. 96 des Codex des Kanonischen Rechts (C.I.C.)
festgelegt:
"Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert ..." Die Taufe
erfolgt in aller Regel im Säuglingsalter. Katholische Eltern leben in dem
Glauben, dass das neugeborene Kind mit dem Makel der Erbsünde belastet ist, von
dem es nur durch die Taufe befreit werden könne.
Wörtlich heißt es hierzu im heute gültigen Katechismus der Katholischen Kirche:
"Da die Kinder mit einer gefallenen und durch die Erbsünde befleckten
Menschennatur zur Welt kommen, bedürfen auch sie der Wiedergeburt in der Taufe,
um von der Macht der Finsternis befreit und in das Reich der Freiheit der Kinder
Gottes versetzt zu werden, zu der alle Menschen berufen sind ... Die Kirche
und die Eltern würden dem Kind die unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes
zu werden, wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe gewähren."
(Katechismus, 1250)
Und im Codex des Kanonischen Rechts
heißt es in
Can.867 – § 1:
"Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder innerhalb der
ersten Wochen getauft werden; möglichst bald nach der Geburt, ja sogar schon
vorher, haben sie sich an den Pfarrer zu wenden, um für ihr Kind das Sakrament
zu erbitten und um entsprechend darauf vorbereitet zu werden."
Falls das Kind in Todesgefahr ist, habe die Taufe sogar gegen den Willen der
Eltern [!] zu erfolgen. Can. 868, § 2 C.I.C. legt hierzu fest:
"In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch nicht katholischer
Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt getauft." (!!)
Die meisten katholischen Eltern beugen sich dieser Aussage und lassen ihre
Kinder möglichst früh, meist wenige Wochen nach der Geburt, taufen. Nach
herrschender Meinung reicht hierfür ihr Erziehungsrecht aus, obwohl die Taufe
nach katholischer Lehre den Täufling in unauflöslicher Weise bindet.
Der
Katholische Katechismus sagt hierzu folgendes:
"Zu einem Glied der Kirche geworden, gehört der Getaufte nicht mehr sich selbst,
sondern dem, der für uns gestorben und auferstanden ist. Darum soll er sich in
der Gemeinschaft der Kirche den anderen unterordnen, ihnen dienen, und den
Vorstehern der Kirche gehorchen, sich ihnen unterordnen, sie anerkennen und hoch achten."
(Katechismus, 1269)
Die Eingliederung des Täuflings in die katholische Kirche ist unwiderruflich
(vgl. hierzu auch Axel von Campenhausen, Handbuch des Staatskirchenrechts der
Bundesrepublik Deutschland, 2. Auflage, Berlin 1994, S.759 f.), weshalb sich die
Kirche auch weigert, Ausgetretene aus dem Register der Getauften zu streichen.
Man kann die Taufe auch nicht damit verharmlosen,
indem man auf die Möglichkeit eines späteren Kirchenaustritts hinweist. Denn die Wahrnehmung der [später] bestehenden Austrittsmöglichkeit
wird in den folgenden Jahren mit massiven Hürden versehen, der Jugendliche davon abhalten
soll,
den Schritt zu gegebener Zeit zu vollziehen. Viele Jahre über wurde ihnen im
Religionsunterricht und in Ergänzung dazu in besonderen Unterweisungen zur
Erstkommunion und zur Firmung ein Glaube nahe gebracht, der den Kirchenaustritt
als "Todsünde" ansieht.
Bereits die
Vernachlässigung der so genannten
Sonntagspflicht gilt als
"schwere Sünde" (vgl. Katechismus, 2181).
Erst recht gilt dies für die endgültige Abwendung von der katholischen Kirche
durch den Kirchenaustritt.
In einer Erklärung der Deutschen Diözesanbischöfe
heißt es hierzu:
"Wenn also ein Katholik seinen Austritt aus der Kirche erklärt – aus welchen
Gründen auch immer –, so stellt dies eine schwere Verfehlung gegenüber der
kirchlichen Gemeinschaft dar." (Erklärung der Diözesanbischöfe vom Dezember
1969, zit. nach Axel von Campenhausen, a.a.O., S.761)
Die Erklärung der Bischöfe, die von einer "schweren Verfehlung" spricht, knüpft
an die Definition der Todsünde als "schwerwiegende" Verfehlung an (vgl.
Katechismus, 1857: "Eine Todsünde ist jene Sünde, die eine schwerwiegende
Materie zum Gegenstand hat ...")
Nach der Lehre der katholischen Kirche führt dies dann später zum "ewigen Tod in
der Hölle",
wie es der Katholische Katechismus für den Fall einer schweren Sünde
ausdrücklich definiert.
Der Taufzwang und das Festhalten der
zwangsweise erworbenen Mitglieder durch Drohungen mit ewigen Höllenqualen
widerspricht dem freiheitlichen Geist des Jesus, des Christus, der sagte: "(Zuerst) lehret und (dann) taufet“ [mehr dazu
unten]. Die
Zwangstaufe widerspricht außerdem der Religionsfreiheit gem. Art. 4 GG, Art. 9 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention), die die freie Religionswahl einschließt, die durch den Mechanismus der
Säuglingstaufe und der späteren Androhung von Sündenstrafen im Fall des
Austritts äußerst erschwert bzw. ausgeschlossen wird. Und schließlich
widerspricht die mit der Zwangstaufe verbundene geistige Vergewaltigung von
Säuglingen der Menschenwürde im Sinne von Art.1 Abs.1 GG.
Dass hieran bislang kein Anstoß genommen wird und die Betroffenen sich damit
abspeisen lassen, dass für den unmündigen Täufling ja dessen Eltern gehandelt
hätten, ist lediglich darauf zurückzuführen, dass man sich an dieses
mittelalterliche System und die furchtbare Drohbotschaft im Rahmen einer langen
Tradition gewöhnt hat. In Wirklichkeit handelt es sich um eine
menschenrechtswidrige Tradition, gegen die freie Christen aufstehen, ähnlich wie
freie Bürger seinerzeit gegen Sklavenhandel und die Rassentrennung aufstanden.
Hierzu passt, dass der Vatikan die Europäische Menschenrechtskonvention bis
heute nicht unterzeichnet hat, angeblich, weil er gar kein "Mitglied" des
Europarates ist.
Zur Ergänzung hier noch einige weitere Lehrsätze der römisch-katholischen Kirche
über die Taufe, zitiert nach der Lehrbuchsammlung von
Josef Neuner und Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche.
Alle drei nachfolgenden Sätze gelten als unfehlbar und damit schon von
daher absolut keiner Korrektur
mehr zugänglich.
Lehrsatz Nr. 356
– "Wer leugnet, dass die neugeborenen Kinder getauft werden
müssen, ... der sei ausgeschlossen ... [Anmerkung: Das bedeutet
auch: "später ewig in der Hölle verdammt"] Denn was der Apostel gesagt hat: ´Durch den einen Menschen ist die Sünde in die Welt eingetreten und
durch die Sünde der Tod, und so kam der Tod über alle Menschen, in ihm
haben alle gesündigt` (Röm 5, 12), das darf man nicht anders verstehen,
als wie es die katholische Kirche, die überall verbreitet ist, immer
verstanden hat. Wegen dieser Glaubensregel nämlich werden nach
apostolischer Überlieferung auch die Kinder, die selbst noch keinerlei
Sünden begehen konnten, deshalb wahrhaft zur Vergebung der Sünden
getauft, damit in ihnen durch die Wiedergeburt gereinigt werde,
was
ihnen durch die Zeugung anhaftet" [Anmerkung = die Erbsünde].
(Die Allgemeine
Kirchenversammlung zu Trient. Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum,
5. Sitzung (1546), Der Lehrentscheid über die Erbsünde; hier wird die Entscheidung der
Synode von Karthago aus dem Jahr 418
bekräftigt und präzisiert; so hafte dem Menschen nicht erst seit der Geburt die
Erbsünde an, wie in Karthago noch vorsichtiger definiert, sondern bereits seit
der Zeugung (!)).
Lehrsatz Nr. 544
– "Wer sagt, die kleinen Kinder dürfe man nach Empfang der Taufe nicht
zu den Gläubigen zählen, weil sie ja noch nicht tatsächlich glaubten, und sie
müssten deshalb, wenn sie zu den Jahren der Unterscheidung kämen, wieder getauft
werden, oder es sei besser, ihre Taufe zu unterlassen, als sie ohne eigenen
Glaubensakt zu taufen nur aufgrund des Glaubens der Kirche, der sei
ausgeschlossen."
(Die Allgemeine
Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze
über das Sakrament der Taufe)
Lehrsatz Nr. 545 –
"Wer sagt, solche kleinen Kinder, die getauft wurden, müsse man in
reiferem Alter fragen, ob sie das bestätigen wollten, was die Paten in
ihrem Namen bei der Taufe versprochen haben, und wenn sie antworten, sie
wollten es nicht, dann müsse man sie ihrem eigenen Gutdünken überlassen
und man dürfe sie einstweilen mit keiner anderen Strafe zum christlichen
Leben zwingen, als dass man sie von dem Empfang der Eucharistie und der
anderen Sakramente fernhalte, bis sie sich eines Bessern besännen, der
sei ausgeschlossen."
(Die Allgemeine
Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze
über das Sakrament der Taufe)
Nicht ganz geklärt ist in diesem "unfehlbaren"
Lehrsatz Nr. 545, was die kirchliche Alternative zu der dort "verdammten"
Anschauung ist.
Offensichtlich wird hier als "unfehlbare" Glaubenswahrheit gefordert, dass der als Säugling
einst ungefragt getaufte Katholik später nicht los- bzw. frei gelassen
werden darf, wenn er sich dann dafür entschieden hat, die Kirche zu
verlassen.
Und was das im Einzelnen bedeuten kann, zeigt ja deutlich die Geschichte der
Kirche, wo Aussteiger über Jahrhunderte nicht nur von den Sakramenten
ausgeschlossen, sondern hingerichtet wurden.
Vgl. dazu den verbindlichen
kirchlichen Lehrsatz Nr.
382: Die Kirche muss "mit peinlicher Sorgfalt alles entfernen und
ausmerzen, was gegen den Glauben ist oder dem Seelenheil irgendwie
schaden könnte" (Brief von Papst Pius IX. an den Erzbischof von
München-Freising (1826)).
Das "Ausmerzen" wurde
seither in Millionen Fällen auch auf
Menschenleben bezogen.
Schließlich ein dogmatisch verfasster Lehrsatz
aus dem 20. Jahrhundert, vom 2. Vatikanischen Konzil, zit. nach Heinrich
Denzinger, Kompendium der
Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, 42. Auflage, Freiburg
2009, Lehrsatz Nr. 4127:
"Durch die Taufe der Kirche
einverleibt, werden die Gläubigen durch die Prägung zur christlichen
Gottesverehrung bestellt und sind wiedergeboren zu Kindern Gottes, gehalten, den
Glauben, den sie von Gott durch die Kirche empfangen haben, vor den Menschen zu
bekennen." (Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 21.11.1964)
Wer zwischen den Zeilen liest, entdeckt in diesem Glaubenssatz auch den
schroffen Gegensatz des Katholizismus zum Schöpfergott.
Nach der natürlichen
Schöpfungsordnung wird das Kind geboren, doch sofort müsse nun die Kirche kommen und
die Vorgänge der Schöpfungsordnung verändern, indem sie sogleich nach der
eigentlichen Geburt, die angeblich ohne kirchliches Eingreifen zu einer ewigen Hölle führen solle, eine "Wiedergeburt"
einleiten müsse, die in den Himmel führen soll.
Und hier noch ein weiterer Satz aus dem
katholischen Kirchenrecht, dem Codex Iuris Canonici (CIC):
Can. 1366 – "Eltern oder solche, die Elternstelle vertreten, welche die
nichtkatholische [Anmerkung: also z. B. eine evangelische]
Taufe oder Erziehung ihrer Kinder veranlassen, sollen mit eine
Beugestrafe oder einer anderen gerechten Strafe belegt werden."
Schon der Säugling wird zur lebenslangen Abhängigkeit verurteilt – Ein echter demokratischer Rechtsstaat muss hier zum Schutz der Kinder eingreifen
Katholischer Katechismus, Lehrsatz Nr. 1269
– "Zu einem Glied der Kirche geworden, gehört der
Getaufte nicht mehr sich selbst, sondern dem, der für ihn gestorben und
auferstanden ist. Darum soll er sich in der Gemeinschaft der Kirche
den anderen unterordnen, ihnen dienen, und den Vorstehern der Kirche
gehorchen, sich ihnen unterordnen, sie anerkennen und hochachten." |
Wenn freie Christen hier gegen die Tradition der
Säuglingstaufe aufstehen, wie sie früher gegen Sklavenhandel oder Rassentrennung
aufstanden, dann mag dieser Vergleich für manchen, der das erste Mal davon hört,
womöglich ein wenig unverhältnismäßig klingen. Wer sich jedoch näher mit der Taufe
beschäftigt, der weiß, dass der Vergleich trifft und seinen Grund hat. Wenn man auf sich wirken lässt, dass die Kirche den Wunsch des einst als Kind Getauften, die
Mitgliedschaft später durch Kirchenaustritt beenden zu können, mit einer angeblichen
ewigen Hölle bedroht, dann sollte spätestens dadurch jedem klar sein, dass hier
kein scheinbar harmloser Tauf-"Gottesdienst" mit anschließender Familienfeier
in Nachhinein madig gemacht
werden soll. Sondern dass man hier ins Mark einer dunklen Macht trifft, welche
seit ihrer Entstehung vor ca. 1900 Jahren die Welt zu beherrschen und zu
knechten versucht, körperlich und/oder seelisch; und welche die Taufe
einsetzt als wirksames Instrument dieser Machtausübung.
Dass dies so ist, wird auch dadurch bewiesen, dass freie Bürger, welche ihre
Stimme gegen die Säuglingstaufe erhoben haben, bis Anfang des 18.
Jahrhunderts auf Veranlassung der Kirche gefoltert, als Gefangene an die Ruder
der Galeeren gekettet oder gleich hingerichtet wurden. Deren freiheitliche und dem gesunden Menschenverstand
entsprechenden Gedanken galten nicht als harmlose Abweichungen von
der katholischen oder lutherischen Machtkirche. Sondern sie haben ins Zentrum der
unheilvollen Brut getroffen. Und vor allem im 16. Jahrhundert mussten
Zigtausende von ehrlichen Gottsuchern dafür mit dem Leben bezahlen (vgl. z.
B. Wikipedia-Artikel über "Täufer";
mehr dazu siehe unten). Doch ihr Tod
war nicht vergeblich. Denn was sie an Positivem auf die Erde gebracht haben,
wirkte in allen nachfolgenden Generationen weiter und wirkt heute wieder
kraftvoll und klar, und es wird noch vielen Menschen die Augen öffnen, wenn
diese sie öffnen wollen.
Derweil versucht die Kirche, die Gläubigen mit
weiteren Ritualen und Zeremonien im eigenen Pferch zu halten, welche an die
Taufe erinnern sollen. Dazu gehören die
Weihwasser-Praktiken, die laut römisch-katholischer, orthodoxer oder
anglikanischer Lehre als "Tauferinnerung" dienen sollen bzw. als Gedächtnis und
Erneuerung der eigenen Taufe (Wikipedia, Stand: 31.12.2009). Die Gläubigen
tunken z. B. ihren Finger in das Weihwasser-Becken ein und bekreuzigen sich dann damit, während sie die
Taufformel "Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes"
leise vor sich hin sprechen.
Auch der Sarg mit einem darin liegenden Verstorbenen wird mit so genanntem Weihwasser
besprengt, denn jetzt soll sich ja bewahrheiten, dass dem Toten die katholische Taufe
einst den Weg in den Himmel geebnet haben soll.
Doch unabhängig von Tauferinnerung bzw. Tauferneuerung kann unter ungünstigen hygienischen
Bedingungen und in Zeiten von Epidemien und Seuchen Weihwasser auch zum großen Problem
werden.
Das Wasser ist ohnehin mit zahllosen Bakterien und Viren verseucht. Denken Sie nur daran, wie
viele Menschen, z. B. Besucher in einem Dom, vor Ihnen ihre Finger in das
Weihwasserbecken tauchten! Und bedenken Sie, dass z. B. in Ländern mit
mangelnder Hygiene auch die Körperreinigung nach dem Toilettenbesuch oft
notgedrungen mit dem Finger erfolgt. Zudem könnte es z. B. auch den Schweinegrippe-Virus
enthalten. Der anglikanische Bischof von Chelmsford in Großbritannien, John
Gladwin, forderte deshalb im Jahr 2009 alle Priester seines Bistums auf, kein Weihwasser mehr
zu verwenden, um die Ausbreitung der Schweinegrippe zu stoppen: "Wenn Besucher
ihre Finger in das Weihwasserbecken tauchten, bevor sie ein Kreuz machen, könnte
das Weihwasserbecken ´schnell zur Infektionsquelle werden`, erklärte der
Geistliche" (Ärztezeitung, 15.7.2009). Und auch die Deutsche
Bischofskonferenz sah im Herbst 2009 diese Gefahr: "Ratsam ist vorübergehend
eine Zurückhaltung bei der Nutzung des Weihwasserbeckens in den Kirchen",
erklärte die Bischofskonferenz (Rheinpfalz, 12.11.2009). Dies gilt auch
seit 2020 durch die vielfachen Übertragungswege des Corona-Virus.
Sehr bedenklich
erscheint im Zusammenhang der Schweinegrippe auch folgende Empfehlung der Bischofskonferenz: "Priester und
Kommunionhelfer sollen vor ihrem Dienst die Hände waschen". Anscheinend ist dies
bis dahin nicht selbstverständlich gewesen.
Wie real die Gefahr durch Weihwasser werden kann, beweisen auch die Vorgänge am
19.1.2010 im russischen Irkutsk. 269 Gläubige der orthodoxen Kirche, darunter
156 Kinder, erkrankten durch verseuchtes Weihwasser an "schweren
Magen-Darm-Infektionen". (news.yahoo.com, 26.1.2010)
Dazu folgende Überlegung: Wenn nun der Weihwasser-Stopp also beispielsweise die Schweinegrippe und andere Krankheiten
– auch für die Zukunft – eindämmen hilft, dann könnte
man doch gleich ganz auf Weihwasser verzichten. Denn wer weiß, welche Viren noch alles
übertragen werden? Entsprechend blieben in Zeiten der Corona-Pandemie die
Weihwasser-Becken auch leer.
Auch das Taufwasser ist nicht unproblematisch.
Ein Pfarrer hatte es z. B. einmal aus dem stark verschmutzten Fluss Jordan in Israel geschöpft und
nach Deutschland eingeführt. Und die Eltern hatten dem uns vorliegenden Bericht zufolge dem Säugling
nach der Taufe mit diesem Wasser nicht den Kopf gewaschen. Zum Glück kam es in
diesem Fall aber zu keiner Infektion.
Von möglichen Gefahren bei der äußeren Wirkung zurück zur Lehre über die angeblich
geistigen Wirkungen der Taufe:
Nicht viel anders als in der katholischen ist es in der evangelischen Kirche. Auch dort wird dem
"Ungläubigen" mit einer ewigen Verdammnis gedroht. Und Bürger, welche die kirchliche
Säuglingstaufe nicht unterstützten, wurden auch auf Veranlassung der evangelischen
Kirche über viele Generationen grausam gefoltert und hingerichtet.
Wir entnehmen diese Lehre der Kirche im Folgenden einer
Klageschrift der
Freien Christen gegen die evangelische Kirche aus dem Jahr 2010 mit der Aufforderung,
dass die Kirche sich in Zukunft nicht mehr "christlich" nennt.
Viele altertümlichen Formulierungen in den für die evangelisch-lutherische
Kirche bis heute verbindlichen Bekenntnisschriften wurden hier beibehalten. Sie
wurden nur dort der
Schreibweise des 21. Jahrhunderts angepasst, wo dies für das Verständnis
notwendig oder sinnvoll war. So heißt es also in diesem vom Kläger
autorisierten Klagetext:
Die Beklagte erwirbt ihre Mitglieder in der Regel
durch einen Zwangsakt, nämlich durch die Taufe willenloser Säuglinge, wie z. B.
in den Bekenntnisschriften der Evangelisch-lutherischen Kirche von 1580
festgelegt ist, welche bis heute Gültigkeit haben.
Hier eine Auswahl gültiger Lehraussagen der evangelischen Kirche, wie sie
niedergelegt sind in dem Lehrwerk Die Bekenntnisschriften der
Evangelisch-Lutherischen Kirche, herausgegeben im Gedenkjahr der Augsburgischen
Konfession 1930, 9. Auflage, Göttingen 1982:
"Von der Tauf wird gelehret, dass sie nötig sei und dass dadurch die Gnad
angeboten werden; dass man auch die Kinder taufen soll, welche durch solche Tauf
Gott überantwortet und gefällig werden.“ (Augsburger Konfession, CA IX)
"Wir bekennen, dass die Taufe zur Seligkeit vonnöten sei, und dass die Taufe der
jungen Kinder nicht vergeblich sei, sondern nötig und seliglich ... Darum ist
auch recht christlich und not, die Kinder zu täufen, damit sie des Evangelii,
der Verheißung des Heils und der Gnaden teilhaftig werden, wie Christus
befiehlet: ´Gehet hin, täufet alle Heiden.` ... Dass aber Gott Gefallen hat an
der Taufe der jungen Kinder, zeigt er damit an, dass er vielen, so in der
Kindheit getauft sein, den heiligen Geist hat gegeben; denn es sind viel
heiliger Leute in der Kirchen gewesen, die nicht anders getauft sein.“
(Apologie der Konfession, Ap.IX.2.3)
"Die Wiedertäufer [deren Lehre von der evangelischen Kirche verworfen wird] ...
führen ... solche Lehre, die weder in der Kirche noch in der Polizei noch in der
Haushaltung zu dulden noch zu leiden [mehr zu ihrer deshalb erfolgten grausamen
Hinrichtung, siehe
hier]: ... [nämlich] Dass die Kinder nicht sollen
getauft werden, bis sie zu ihrem Verstande kommen und ihren Glauben selbst
bekennen könnten. [Und] Dass der Christen Kinder darum, weil sie von
christlichen oder gläubigen Eltern geboren, auch ohne und vor der Taufe heilig
und Gottes Kinder seien.“ (Konkordienformel, XII.2.7.8)
"Ist doch die Taufe unser einziger Trost und Eingang zu allen göttlichen Gütern
... Der Täufer spreche: ´Fahr aus Du unreiner Geist und gib Raum dem heiligen
Geist.`“ (Martin Luther, Kleiner Katechismus, S.537 f.9-11; vgl. die Schrift
"Was ist lutherisch?“ unter www.velkd.de: Die Taufe reiße nach Luther die
Getauften "dem Teufel aus dem
Hals“; S. 42)
"So kann ich auch rühmen, dass die Taufe kein Menschenwerk sei, sondern von
Gott selbst eingesetzt, dazu ernstlich und streng geboten, dass wir uns müssen täufen lassen oder sollen nicht selig werden ... Denn in Gottes Namen getauft
werden, ist nicht von Menschen, sondern von Gott selbst getauft werden; darum ob
es gleich durch des Menschen Hand geschieht, so ist es doch wahrhaftig Gottes
eigen Werk, daraus ein jeglicher selbst wohl schließen kann, dass es viel höher
ist denn kein Werk, von einem Menschen oder Heiligen getan. Denn was
kann man für Werk größer machen denn Gottes Werk?“ (Martin Luther, Großer
Katechismus, S.692 f. 6.10)
Mittelalterliches Taufbecken in
Wittenberg, über dem Martin Luther taufte. Wer sein Kind nicht dorthin brachte,
wurde hingerichtet.
"Darum fasse es aufs allereinfältigst also, dass dies der Taufe Kraft, Werk,
Nutz, Frucht und Ende sei, dass sie selig mache ... Selig werden aber weiß man
wohl, dass nichts anderes heißet, denn von Sunden, Tod und Teufel erlöset in
Christus´ Reich kommen und mit ihm ewig leben. Da siehest Du abermal, wie teuer
und wert die Taufe zu halten sei, weil wir solchen unaussprechlichen Schatz
darinnen erlangen.“ (Martin Luther, Großer Katechismus, S.695f.24-26)
"Wer die Taufe verwirft, der verwirft Gottes Wort, den Glauben und Christum, der
uns dahin weiset und an die Taufe bindet.“ (Martin Luther, Großer Katechismus,
S.697.31)
"Darum bleibt die Taufe immerdar stehen.“ (Martin Luther, Großer Katechismus,
S.706.77)
Auch in der jüngsten evangelischen Bekenntnisschrift
aus dem Jahr 1973 wird diese Tauflehre bestätigt. Darin heißt es:
"Die Taufe wird im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes
mit Wasser vollzogen. In ihr nimmt Jesus Christus den der Sünde und dem Sterben
verfallenen Menschen unwiderruflich [Unterstreichung von uns] in seine
Heilsgemeinschaft auf ...“ (Leuenberger Konkordie 2a, 1973, zit. nach http://www.ekd.de/bekenntnisse/143.html)
Die meisten evangelischen Eltern beugen sich diesen Aussagen und lassen ihre
Kinder möglichst früh, meist wenige Wochen nach der Geburt, taufen. Nach
herrschender Meinung reicht hierfür ihr einfaches Erziehungsrecht aus, obwohl die Taufe
nach evangelischer Lehre den Täufling in unauflöslicher und unwiderruflicher
Weise [in alle Ewigkeiten] bindet.
Die Eingliederung des Täuflings in die evangelische Kirche ist also
unwiderruflich (vgl. hierzu auch von Axel Campenhausen, Handbuch des
Staatskirchenrechts
der Bundesrepublik Deutschland, 2. Auflage, Berlin 1994, S.759 f.), weshalb sich
die Kirche auch weigert, Ausgetretene aus dem Register der Getauften zu löschen.
Weiter heißt es in der Klageschrift:
Und was den unterschwelligen Druck betrifft, der auf den Eltern lastet, wirkt
auch noch nach, dass der bis heute hoch verehrte Reformator der evangelischen
Kirche, Philipp Melanchthon, die Hinrichtung aller Eltern bzw. Menschen
forderte, welche ihre Kinder nicht als Säuglinge taufen lassen wollten. In
seinem Gutachten für die Universität Wittenberg formulierte der Reformator
Philipp Melanchthon wie folgt:
"Kindertaufe, Erbsünde ... dieweil diese Artikel auch wichtig sind, denn es ist
wenig daran gelegen, die Kinder aus der Christenheit zu werfen und in einen
ungewissen Stand zu setzen, ja zur Verdammnis zu bringen ... Dieweil man doch
sieht und greift, dass grobe, falsche Artikel [bei den Andersgläubigen] sind,
schließen wir, dass in diesem Fall die Halsstarrigen auch mögen getötet werden.“
(Philipp Melanchthons Gutachten „Ob christliche Fürsten schuldig sind, der
Wiedertäufer unchristliche Sekte mit leiblicher Strafe und mit dem Schwert zu
wehren“, 1536; Tomos [= Name dieser Lutherausgabe aus dem 16. Jahrhundert] 8, S.383 ff.;
Melanchthon und Luther hatten den Inhalt mit anderen Worten bereits in einem
Gutachten aus dem Jahr 1531 veröffentlicht)
Zwar sind solche
Hinrichtungs-Forderungen der evangelischen Reformatoren gegenüber
Andersdenkenden in unserer Rechtsordnung nicht mehr durchsetzbar. Doch
erleiden bis heute kirchliche Mitarbeiter Sanktionen, die z. B. ihre
Säuglinge noch nicht taufen lassen möchten. Dies zeigt u. a. das Beispiel
eines evangelischen Jugend-Diakons in Würzburg im Jahr 1989, der aufgrund
seiner Entscheidung für einen "Taufaufschub" bei seinem Kleinkind nicht mehr in der
Jugendarbeit seiner Kirche tätig sein durfte. Er hatte sich nur gewünscht, dass
seine Tochter alt genug sein sollte, um die an ihm vollzogene Kirchenhandlung
bewusst erleben zu können. (Leserbrief in: Evangelisches Sonntagsblatt Nr. 30,
23.7.1989 unter Bezugnahme auf einen Artikel in Nr. 26/1989)
Und der Gründervater der evangelischen Kirche, der Reformator Martin Luther,
forderte sogar dann die Todesstrafe für Menschen, wenn sie sich nicht der
Ordnung der Kirche unterwerfen wollen. Und zwar selbst dann, wenn sie aus
Luthers Sicht das Richtige lehren. So schrieb Martin Luther:
"...
wenn sie gleich das reine Evangelium wollten lehren, ja wenn sie gleich Engel
und Gabriel vom Himmel wären ... Will er predigen, so beweise er den Beruf oder
Befehl [der Kirche] ... Will er nicht, so befehle die Obrigkeit solchen Buben
dem rechten Meister, der Meister Hans heißt (= dem Henker)." (Der 82. Psalm durch
D. M. L., geschrieben und ausgelegt Anno 1530, Tomos 5, S. 74 b ff.)
Im Namen der Freiheit der Christen, die der freiheitlichen Lehre des Jesus
von Nazareth folgen, wenden sich die Kläger gegen die oben geschilderte
zwangsweise Rekrutierung von Menschen als Mitglieder der evangelischen
Organisation. Die Kläger erleben gegenwärtig, dass sich die Beklagte sogar
weigert, die Ausgetretenen aus den Kirchenbüchern zu streichen. Die
kirchliche Organisation krallt sich in den Seelen ehemaliger Mitglieder
durch Urkunden fest, was für die Kläger ein weiterer Grund ist, die
unchristliche Haltung der Beklagten anzuprangern.
Man kann die Taufe auch nicht damit verharmlosen, indem man auf die
Möglichkeit eines späteren Kirchenaustritts hinweist. Denn ...
die Wahrnehmung der [später] bestehenden Austrittsmöglichkeit
wird in den folgenden Jahren mit massiven Hürden versehen, der Jugendliche davon abhalten
soll, den Schritt zu gegebener Zeit zu vollziehen. Viele Jahre über wurde ihnen im
Religionsunterricht und in Ergänzung dazu in besonderen Unterweisungen zur
Konfirmation ein Glaube nahe gebracht, der den Kirchenaustritt mit dem Verlust
des Seelenheils in Verbindung bringt.
So heißt es wörtlich in den Evangelischen Bekenntnisschriften:
"Auch
wird gelehret, dass unser Herr Jesus Christus am jüngsten Tag kommen wird, zu
richten und alle Toten auferwecken, den Gläubigen und Auserwählten ewiges Leben
und ewige Freude geben, die gottlosen Menschen aber und die Teufel in die Hölle
und ewige Straf verdammen." (Augsburger Konfession, CA XVII)
Und die Abwendung von der Kirche führt nach evangelischem Selbstverständnis
automatisch in den Unglauben und in die Gottlosigkeit bzw. ist bereits ein
Ausdruck davon.
Wie bereits
erwähnt, gilt in der evangelisch-lutherischen Kirche dabei bis heute, "dass der
freie Wille und Vernunft in geistlichen Sachen nichts vermag" (Apologie XVIII).
Nötig dafür sei der "heilige Geist", wozu es nun aber unbedingt die Institution
Kirche und ihre Dienstleistungen brauche. Denn um den "heiligen Geist" zu
bekommen, hätte Gott nach kirchlicher Lehre "das Predigtamt eingesetzt,
Evangelium und Sakrament [ge]geben, dadurch er als durch Mittel den heiligen
Geist gibt, welcher den Glauben, wo und wenn er will, in denen, so das
Evangelium hören, wirket ..." (Augsburger Konfession, CA V)
Der Mensch könne also nach evangelisch-lutherischer Lehre ohne kirchliche Taufe, ohne Predigt des Pfarrers
und ohne kirchliches Abendmahl den "heiligen Geist" nicht vermittelt
bekommen. Diesen Geist brauche er aber, damit er in ihm wiederum den Glauben
bewirke, der notwendig (!) sei, um gerettet und nicht ewig verdammt zu werden.
Die Schlussfolgerung daraus ist: Eine
Loslösung von diesem Glaubenssystem, z. B. durch einen Kirchenaustritt, würde
ihn in die ewige Katastrophe führen, nämlich "in die Helle und ewige Straf". So wird der
Mensch an die Kirche gekettet.
Der Taufzwang und das Festhalten der zwangsweise erworbenen Mitglieder durch
Drohungen mit ewigen Höllenqualen widerspricht dem freiheitlichen Geist des
Jesus, des Christus, der sagte: "(Zuerst) lehret und (dann) taufet" [mehr dazu siehe
unten]. Die Zwangstaufe widerspricht außerdem der
Religionsfreiheit gemäß Art.4 GG, Art.9 EMRK (Europäische
Menschenrechtskonvention), die die freie Religionswahl
einschließt, die durch den Mechanismus der Säuglingstaufe und der späteren
Androhung von Sündenstrafen im Fall des Austritts äußerst erschwert bzw.
ausgeschlossen wird. Und schließlich widerspricht die mit der Zwangstaufe
verbundene geistige Vergewaltigung von Säuglingen der Menschenwürde im Sinne von
Art.1
Abs.1 GG.
Dass hieran bislang kein Anstoß genommen wird
und die Betroffenen sich damit abspeisen lassen, dass für den unmündigen
Täufling ja dessen Eltern gehandelt hätten, ist lediglich darauf zurückzuführen,
dass man sich an dieses mittelalterliche System und die furchtbare Drohbotschaft
im Rahmen einer langen Tradition gewöhnt hat. In Wirklichkeit handelt es sich um
eine menschenrechtswidrige Tradition, gegen die freie Christen aufstehen,
ähnlich wie freie Bürger seinerzeit gegen Sklavenhandel und die Rassentrennung
aufstanden.
So weit also der Auszug
aus der Klageschrift gegen die evangelische Kirche. Wie notwendig die
Aufklärung und die Klage sind, zeigt sich auch daran, dass die furchtbaren Theologen und Juristen der
Kirche aus früheren Zeiten auch im 21. Jahrhundert noch hoch verehrt werden. So feierte die
evangelisch-lutherische Kirche im Jahr 2010 z. B. das
Melanchthon-Jahr mit zahlreichen Veranstaltungen in Melanchthons
Geburtsort Bretten in Baden und an seiner späteren Wirkungsstätte in
Wittenberg.
Der "große"
Kirchenmann war am 19.4.1560 in Wittenberg verstorben, weswegen das Jahr
2010 sein 450. Todesjahr war. Im Jahr 1553 hatte Philipp Melanchthon noch
seinem Reformatoren-Kollegen Johannes Calvin in Genf zur Hinrichtung des
Arztes Michael Servet gratuliert, weil dieser nicht an die kirchliche Dreieinigkeit
glaubte (mehr dazu hier), die ja formelhaft auch das Kernstück der kirchlichen Taufhandlung
ausmacht ("Ich taufe dich im Namen des dreieinigen Gottes, des Vaters, des
Sohnes und des Heiligen Geistes").
Und seit dem Jahr 2007 bis zum Jahr 2017 feierte man das Reformationsjubiläum
mit Höhepunkt im Jahr 2017, als man gedachte, dass 500
Jahre zuvor Martin Luther seine berühmt gewordenen "95 Thesen" bekannt
gemacht hatte.
Hierzu
ergänzend noch eine weitere Lehraussage der evangelisch-lutherischen Kirche über
die Taufe aus der Augsburger Konfession, Artikel 2, verfasst von
Philipp Melanchthon.
"Weiter wird bei uns gelehrt, dass nach Adams
Fall alle natürlich geborenen Menschen in Sünde empfangen und geboren
werden, das heißt, dass sie alle von Mutterleib an voll böser Lust und
Neigung sind und von Natur keine wahre Gottesfurcht, keinen wahren Glauben
an Gott haben können, ferner dass auch diese angeborene Seuche und
Erbsünde wirklich Sünde ist und daher alle die unter den ewigen
Gotteszorn verdammt, die nicht durch die Taufe und den Heiligen Geist wieder
neu geboren werden ..."
Auch die evangelisch-lutherische Kirche lehrt
also, dass das Baby schon seit dem Mutterleib "voll böser Lust"
ist und deswegen im Falle seines Todes für alle Ewigkeiten in die ewige
Hölle muss, wenn es nicht rechtzeitig kirchlich getauft würde, wodurch
ihm angeblich eine so genannte Erbsünde vergeben und ihm der "Heilige
Geist" verliehen würde. Und wer das nicht glaube, müsse nach evangelischem Glauben ebenfalls
für alle Zeiten grausame Höllenstrafen erleiden.
Doch es sind nicht nur religiöse Grunde, sondern wohl vor allem finanzielle,
welche die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in einem "Impulspapier"
von 2006 bewogen hat, eine Erhöhung der "Taufquote" bei Säugligen
anzustreben und das Jahr 2011 zwischenzeitlich zum "Jahr der Taufe" auszurufen. Denn jeder Getaufte wird ja bekanntlich später automatisch
kirchensteuerpflichtig, weswegen man das Jahr 2011 zutreffender "Jahr der
Kirchensteuer" hätte nennen sollen. Kritiker nannten es im Kontrast
dazu "Jahr des Kirchenaustritts", wobei nach kirchlicher Lehre nicht einmal
ein Kirchenaustritt die Taufe und die damit verbundenen kirchlichen
Ansprüche aufhebt oder neutralisiert. Doch dazu später
mehr.
Im krassen Gegensatz zu den
Amtskirchen stehen die Lehren von Johannes dem Täufer und Jesus von Nazareth. Jesus wollte
den Kindern Vertrauen zu Gott, ihrem himmlischen Vater, dem Vater-Mutter-Gott, vermitteln, der es immer
gut mit ihnen meint. Niemals hätte
Er zugestimmt, sie im Säuglingsalter ungefragt zu Mitgliedern einer Kirche zu
machen. Auch hat Jesus von Nazareth selbst nicht getauft (vgl.
Johannes 4, 2). Er lehrte die Menschen, Gottes Gebote zu halten. Und
wer
dies kontinuierlich und konsequent tut, empfängt, so Jesus, nach einer gewissen
Zeit die Geisttaufe, die aber ein inneres Erleben ist (vgl. die Berichte der
Apostelgeschichte über das
Pfingstgeschehen) und mit einer kirchlichen Zeremonie nichts zu tun
hat.
Jesus achtete immer den freien Willen des Menschen.
Zu
Seinen Jüngern habe Er gemäß des
Matthäusevangeliums gegen Ende Seiner irdischen Lebenszeit sinngemäß
gesagt: "Lehret,
dann taufet, und dann lehret weiter" (Matthäus 28, 19-20).
Möglicherweise ist hier ein Zugeständnis zu einer Art Taufe mit
Wasser, ähnlich wie es Johannes praktizierte, gemeint. Grundsätzlich ist mit
Taufe bei Jesus jedoch eine
Geisttaufe gemeint, keine Wassertaufe.
Alle vier Evangelien der Bibel berichten
übereinstimmend, dass auch Johannes der Täufer diesen Sachverhalt so bestätigt.
So erklärt er: "Ich
taufe euch mit Wasser zur Buße; der aber nach mir kommt, ist stärker als ich;
... der wird euch mit dem Heiligen Geist und mit Feuer taufen." (Matthäus 3, 11 und Lukas 3,
16)
Die Geisttaufe von Jesus sollte also die Wassertaufe des Johannes,
die ein Zeichen der Umkehr und der Buße war, später ablösen. Doch
nicht nur die Geisttaufe ist in den Amtskirchen unbekannt. Auch die Buße,
die bei Johannes im Zentrum seiner Wassertaufe stand, spielt in den Kirchen bei
der Taufe praktisch keine Rolle mehr. Denn ein Säugling kann überhaupt keine Buße tun, und
die meisten Kirchenmitglieder werden eben als Säuglinge getauft. Man
hat den Gedanken der Buße nur ein wenig in die kirchliche Dogmatik
mit eingestreut, um einen biblischen Bezug herstellen zu können und den
wahren Ursprung des kirchlichen Sakraments aus den antiken Götzenkulten besser verschleiern zu können. Tatsächlich
nahmen sich die Kirchen nämlich die antiken Götter- und Herrscherkulte und
ihre Einweihungs-
und Aufnahmeriten (die so genannten "Initiationsriten") zum Vorbild. Und sie institutionalisierten im Gegensatz
zu Jesus eine auch in den vielen heidnischen Kulten übliche Kulthandlung mit
Wasser und machten diese gar zu einer angeblich "heilsnotwendigen" Verpflichtung.
Was kann man sich stattdessen unter einer Geisttaufe vorstellen? Menschen, die bereits über längere Zeit die Botschaft
des Christus, das Erlernen der Gottes- und Nächstenliebe, verwirklichen, empfangen durch ihr beständiges Leben nach den
Geboten Gottes diese Geisttaufe. Und sie schließen sich auf diese Weise den Jüngern an,
die von Christus mit Hilfe des "Inneren Wortes" (= der Führung durch den
Heiligen Geist über das Innere = das Herz des Menschen) unmittelbar geführt werden können.
So hatte es sich Jesus gedacht. Diese Taufe ist also kein veräußerlichtes Ritual.
Sondern es ist ähnlich wie bei den so genannten
Pfingst-Ereignissen.
Christus
offenbarte sich dabei durch Prophetenmund, wodurch die frühe christliche
Urgemeinde geführt und geleitet wurde, und der Heilige Geist zeigt sich
– vergleichbar "Feuerzungen" – über dem Haupt der Getauften. Die auf
diese Weise Getauften konnten dabei nicht beliebig ausgewählt werden. Sondern sie mussten durch ihr Leben die
Voraussetzung dafür geschaffen haben, diese zusätzliche geistige Kraft zu empfangen.
Und die so Getauften werden in Zukunft weiterhin in allem
gelehrt, was für sie und für ihre Aufgabe auf der Erde notwendig ist. Das war
der Wille von Jesus: Erst lehret, dann taufet, dann lehret weiter.
So weit
einige umschreibende Gedanken zur christlichen Geisttaufe.
Und während
Jesus im Taufauftrag gemäß der Bibel folglich hinzu fügt "Lehret sie halten
alles, was ich euch befohlen habe", ersetzte die Kirche diese Botschaft durch
die Kirchenlehre "Allein der Glaube genüge" – der nächste gravierende
Widerspruch zu Jesus, dem es immer auf das Halten der Gebote ankam (siehe z.
B. hier).
Die voraus gegangene Wassertaufe des Johannes war
demgegenüber als Vorbereitung für
das Kommen von Jesus, dem Christus, gedacht.
Johannes sprach: "Aber damit er
[Jesus] Israel offenbart werde, darum bin ich gekommen zu taufen mit Wasser."
(Johannes 1, 31)
Das bedeutete: Jemand
bereut seine Fehlhaltung und entscheidet sich neu, nach den Geboten Gottes zu
leben, indem er täglich sein "Sündhaftes", also seine Fehlhaltungen, bereinigt und mit Gottes Hilfe nicht
mehr tut. So hilft er mit, durch sein Leben Christus den Weg zu bereiten, und er wird Jesus
von Nazareth dann auch später als den Christus erkennen, so wie es auch Johannes der Täufer erklärt
hatte und wie es dem Auftrag
des Johannes entsprach.
Säuglinge waren bei diesem Aufruf jedoch nicht gemeint. Kleine Kinder
sind
nämlich für Jesus
grundsätzlich willkommen, denn Er sagte ja auch: "Lasset die Kinder zu mir
kommen"; doch nicht, um eine rituelle Kulthandlung bzw. ein "Sakrament" an ihnen zu vollziehen,
sondern um ihnen etwas von der Liebe zu geben, die
jedes Kind braucht, um zu einem seelisch gesunden jungen Menschen heran zu
wachsen.
Wie hielt es Jesus von
Nazareth selbst mit der Taufe? Auch Er
ließ sich von Johannes dem Täufer taufen. Dies war ein Symbol für Seine
Verbundenheit mit Gott und für Seine übergroße Demut. Doch Jesus selbst taufte nicht mit Wasser. Und auch
die ersten Nachfolger Christi tauften weder mit Wasser noch tauften sie
Säuglinge.
Dies begann erst
um das Jahr 200. Die in dieser Zeit entstehende Zeremonienkirche
übernahm dazu zahlreiche Rituale und Bräuche aus den antiken heidnischen
Mysterienkulten, die damals im Mittelmeerraum weit verbreitet waren.
Die Kirche folgt also weder Johannes noch Jesus, sondern sie übernahm
heidnische Initiations- also "Einführungs"-Riten und prägte sie nach
ihren Vorstellungen um, und sie entlarvt sich damit auch selbst als "heidnischer"
Götzenkult. Denn Johannes lehrte die Wassertaufe zur Umkehr für Erwachsene. Und
diese Wassertaufe wurde im Urchristentum abgelöst durch die Geisttaufe von Jesus und
Seinen
Jüngern. Die Kirche jedoch folgt den heidnischen Mysterienkulten und führte wie
diese eine Kult-Wassertaufe ein, und sie fordert
bis heute sogar diese Taufe von Säuglingen. Dazu fälschte sie unter anderem ihre
Bibel.
Zur Begründung ihres
"Sakraments" bzw. ihrer
Zeremonie berufen sich die Kirchen auf den so genannten "Taufbefehl", eine angebliche Äußerung des Jesus von
Nazareth, der laut Bibel gesagt haben soll: "Machet alle Menschen zu meinen
Jüngern und taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen
Geistes." (Matthäus 28, 19)
Dieser einzige biblische Hinweis auf die Wortkombination "Vater, Sohn und Heiliger Geist" am Schluss des
Matthäusevangeliums
ist jedoch nach Überzeugung der meisten Wissenschaftler eine spätere Hinzufügung,
wohl aus dem 2. Jahrhundert, zu einem bis dahin bestehenden Text, Denn sie fehlt in
früheren biblischen Handschriften, z. B. in Bibel-Handschriften des Kirchenvaters Eusebius vor
dem Jahr 325 bzw. in Zitierungen bei den Kirchenvätern Justin und Aphraates.
Auch tauften die ersten Urchristen entweder gar nicht mit Wasser oder, wenn doch
– um den Menschen, welche sich ein solches äußeres Ereignis als Umkehrpunkt in
ihrem Leben wünschten, entgegen zu kommen –
dann immer "auf den Namen des Herrn Jesus" oder "in dem Namen Jesu Christi".
Siehe die Beweise bzw. Belege dafür z. B. in den Bibeln in Apostelgeschichte 8, 15 f.; 10, 44-48; 19, 3-5.
Wäre die so genannte "trinitarische" Tauf-Aufforderung im Matthäusevangelium
("auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes") ursprünglich bzw. echt,
dann hätten
Petrus, alle Apostel und Paulus allesamt dagegen verstoßen, und erst die
Kirche hätte es später richtig gemacht. Allein dies müssten doch dem
gesunden Menschenverstand einleuchten.
Wenn die beiden Großkirchen also
heute behaupten, bei einer Taufe (auch bei einer angeblichen "Nottaufe") sei für die Gültigkeit entscheidend, dass auf
den "dreieinigen" (!) Gott getauft worden sei, dann entlarvt sie sich damit
selbst. Denn der so genannte "dreieinige" oder "dreieine" Gott ist eben nicht
der Gott, auf den Petrus, Paulus und die Apostel tauften. Er ist, wenn man ihn so
nennen möchte, der Kirchengott, der sich im Laufe des 4. Jahrhunderts zu dem
"Dreieinigen" entwickelte, als der er noch heute von den Konfessionen präsentiert wird.
Wie ist es dann zu dieser so genannten "Dreieinigkeit"
gekommen? Die Formel "Vater, Sohn und Heiliger Geist" wurde
im so genannten Frühkatholizismus immerhin schon um das Jahr 100 entwickelt, ca.
70 Jahre nach der Kreuzigung von Jesus von Nazareth, woraus sich
dann bis zum 4. Jahrhundert eine spezielle kirchliche "Dreieinigkeitslehre"
(= "Trinitätslehre", davon abgeleitet "trinitarische" Formel =
"Dreieinigkeitsformel" ableitete). Doch
ursprünglich waren "Vater, Sohn und Heiliger Geist" eben noch nicht diese "drei Personen"
einer "Dreieinigkeit", wie es kirchliche Gehirne später kirchenintern
verbindlich definierten.
Sondern man wusste von dem "Vater-Mutter-Gott" gleich Schöpfergott,
welchen Christus, Sein Sohn, der in dem Menschen Jesus
von Nazareth lebte,
den Menschen näher brachte. Und man wusste von dem All-Geist = dem "Heiligen Geist", der alles Leben
beatmet, dem Odem Gottes in allem Sein, dem Ursprung allen Lebens und der Kraft
die alles bewirkt und erhält. Aus diesem
All-Geist = "heiligem" Geist, dem Urstrom, manifestierte sich einst
auch der Schöpfergott selbst,
auch "Gott-Vater" genannt. Und dieser legte in die Schöpfung die Polarität von
"männlich" und "weiblich" hinein, auch eine Polarität von
"Geben" und "Empfangen", beides in
völliger Gleichheit, in dessen Folge Er auch Söhne und Töchter als Sein
Kindervolk schuf,
darunter als ersten Sohn Christus. So zusammengefasst das urchristliche Wissen, das jedoch nur
in außerbiblischen Schriften ausführlich enthalten ist. Die
neue kirchliche Lehre einer "Dreieinigkeit" weicht erheblich davon ab
und wurde erst in den Jahren 325 und 381
auf Kirchenkonzilien ausschließlich von intellektuellen Männern so beschlossen und dogmatisch festgelegt,
während man Andersdenkende von Anfang an grausam verfolgen und bald auch
ermorden ließ.
Authentisch an dem so
genannten "Taufbefehl" der Kirchenbibeln ist wahrscheinlich
nur der Satz-Kern "Erst lehrt und
dann tauft".
Doch auch dieses Wort wird in der Kirche bewusst und gezielt falsch ausgelegt. Denn
in den modernen Bibelübersetzungen heißt es jetzt meist: "Machet zu Jüngern und
dann tauft". Doch der moderneren deutschen Übersetzung "Machet zu Jüngern"
entspricht im
griechischen Urtext schlicht und einfach ein Wort, das nichts anderes bedeutet
als "Lehret sie" ("mathäteusate"). So hat es deshalb auch Martin
Luther übersetzt, und so stand es in den Lutherbibeln bis 1984, ehe es durch die
"Bibelverbesserer" der Amtskirchen in der "revidierten Fassung" von 1984 durch
"Machet zu Jüngern" ersetzt wurde. Und so stand "Lehrt sie" auch in den
katholischen Bibeln, ehe es in der Einheitsübersetzung von 1984 ebenfalls durch "Macht zu Jüngern" ersetzt wurde,
was auch in der Überarbeitung von 2016 Bestand hat.
Doch die Lutheristen kehrten für ihre Überarbeitung der Lutherbibel aus dem Jahr
2017 wieder zur tatsächlichen Luther-Übersetzung zurück. Dort heißt es jetzt
wieder "Lehret".
Die neue (katholisch) bzw.
zwischenzeitlich neue (lutherisch) Übersetzung wäre nun nicht von vorne herein völlig falsch, wenn man die
auf diese Weise neu übersetzten
deutschen Worte richtig interpretieren würde. Das zugehörige Substantiv
"mathätäs" bedeutet ja "Schüler", und es geht folglich auch
von daher eindeutig darum, bereitwillige Schüler zu
finden, die lernen möchten, bevor man sie dann tauft.
Doch warum hatte man die korrekte Übersetzung "lehrt"
dann überhaupt geändert? Und warum wählte bzw. wählt man stattdessen die eher nebulöse
Formulierung "Macht zu Jüngern" statt die klare Formulierung "Macht zu
Schülern"? Genau darin besteht die unmerkliche Bibelfälschung und das ist
diabolisch, und man weiß nie so genau, wie es kirchlich gerade gedreht und
gewendet wird und zu welchem Zweck.
Denn unzweifelhaft heißt es
in den Bibeln: Man soll die Menschen gemäß dieser
Bibelstelle erst belehren und dann
taufen und später natürlich weiter lehren (V. 20). Und auch in der katholisch dogmatisierten und damit für Katholiken
bis heute einzig
verbindlichen lateinischen Vulgata steht
in Vers 19 das Wort "docete",
also "lehrt". Dieses Wort wird dann in Vers 20 wiederholt ("docentes").
Deshalb noch einmal klar und eindeutig die Bedeutung in den Bibeln: Man soll die Menschen demnach erst belehren und dann
taufen bzw. in die Gemeinschaft aufnehmen und
später natürlich weiter lehren.
Die beiden deutschen Großkirchen jedoch
verwischen seit einigen Jahren gezielt dessen klare Bedeutung, indem sie
vernebeln, was mit der neuen deutschen Formulierung "Machet zu Jüngern" gemeint ist, nämlich
nichts anderes als das frühere
"Lehren", das bis 1984 auch noch unangefochten in den evangelischen und
katholischen Bibeln stand. Und auch wenn es in der evangelischen Kirche seit
2017 nun wieder korrekt "lehren" heißt, so denkt diese Kirche der Reformation
aber nicht daran, daraus Konsequenzen zu ziehen. Die Bedeutungsverwischungen und
Verdrehungen gehen weiter, denn auch die kirchlich für notwendig erklärte
evangelische Babytaufe wird von der Religionsbevollmächtigten nicht angetastet.
Doch warum diese Vernebelungen und Irreführungen? Bei jeder
katholischen Säuglingstaufe liest der Priester nämlich diese
Bibelstelle vor. "Machet zu Jüngern und taufet ..." Und dabei wird dann bewusst
und gezielt mit dieser Wortwahl der falsche Eindruck erzeugt, das
Kind werde jetzt zu einem "Jünger" gemacht, indem man es tauft.
Und es ist eine Frage, wie viele evangelischen Pfarrer auch die dort weiterhin
die von 1984 bis 2017 übliche vernebelnde Formulierung verwenden. Doch genau das,
was damit suggeriert werden soll, ist von Jesus nie und nimmer gemeint (!). Oder
der jeweilige Pfarrer verbiegt es dadurch, indem er so tut, als werde das Kind eben
jetzt schon – angeblich gemäß dem Willen von Jesus – getauft und mit der Zeit dann eben auch noch
zu einem "Jünger" gemacht. Doch wie die Theologen es mit ihrem
Intellekt drehen und wenden: Immer (!) wird von ihnen gezielt
falsche Eindruck vermittelt, das kirchliche Tun bei der nun folgenden Taufe sei
genau das, was Jesus hier "eingesetzt" oder zumindest gewollt habe.
Doch die Kindertaufen der Kirchen sind klar gegen den Willen von Jesus, dem
Christus. Aus vielen kleinen Lügen wird dort aufs Ganze gesehen also eine große
Lüge konstruiert, und am Ende
kommt das Gegenteil von dem heraus, was Jesus wollte. Das ist es, was hier
Sache ist.
Wer diese Verwirr-Methode der Kirche, die sie auch in anderen Bereichen anwendet, einmal
durchschaut hat, hat eines ihrer Geheimnisse, von denen sie immer so nebulös
spricht (vgl. hier), entschlüsselt.
Doch das ist noch nicht alles.
Kirchenmänner und -frauen lügen auch dann, wenn sie sagen, Jesus habe zwar in
erster Linie an Erwachsene gedacht, doch er könnte mit
seinem "Taufbefehl"
auch schon Säuglinge gemeint haben, auch wenn er davon nicht direkt
spreche. Das hat er aber sicher nicht (!) gemeint, auch nicht eventuell. Denn
die Bedeutung der Formulierung "Machet zu Jüngern", noch einmal zur
Wiederholung, ist eindeutig "Lehrt sie".
Die ursprüngliche Übersetzung "Lehrt sie", wie sie von Martin Luther
und Jahrhunderte lang von der katholischen Kirche überliefert wurde, war in
diesem Fall also richtig. Also: Erst lehren, dann taufen. Und bei einem Säugling
ist das eben noch nicht möglich.
Damit die Irreführung der Menschen aber noch besser gelingt, wird bei
kirchlichen Taufhandlungen noch ein weiteres Jesuswort missbraucht, indem man es
aus dem Zusammenhang reißt und in einen völlig anderen Kontext hinein montiert,
nämlich: "Lasset die Kinder zu mir kommen und wehret ihnen nicht" (Markus 10,
14). Dieses Jesuswort hat nämlich mit einer Taufe überhaupt nichts zu tun. Jesus
hatte die Kinder selbstlos geliebt, ihren Kopf kurz berührt und ein
Herzensgebet gesprochen, aber Er hat sie nicht getauft und ungefragt zu
Mitgliedern einer Institution gemacht. Seine Worte jedoch in einem ganz anderen Zusammenhang zu
zitieren, nämlich bei der kirchlichen Taufhandelung, ist die nächste Vernebelungslüge, um das
große kirchliche Betrugswerk besser
verschleiern zu können.
Um es also noch einmal
unmissverständlich zu sagen: Die kirchliche Taufe hat mit Jesus nichts zu tun.
Und die von den institutionellen
Amtskirchen geforderte Säuglingstaufe widerspricht klar dem Auftrag von Jesus im
Matthäusevangelium, der zwar auch
eine Taufe enthält, der aber seinen Schwerpunkt und seine notwendige
Voraussetzung klar im Lehren hat.
In der Kirche hingegen wird nicht der Mensch,
der sich aufgrund der Lehre frei für diesen Glauben entscheidet, durch eine
Taufe aufgenommen, sondern ein unmündiger Säugling wird durch eine Tauf-Zeremonie
unter Missachtung des Menschenrechts eines freien Willens für immer vereinnahmt.
Und dahinter steckt natürlich auch der kirchliche
Hintergedanke,
dass er auf diese "elegante" Weise auch gleich zu einem späteren Kirchensteuerzahler
geworden ist. Müsste er sich als religionsmündiger Jugendlicher oder junger
Erwachsener nämlich selbst für eine Taufe entscheiden, würde die Kirche niemals
annähernd so viele Kirchensteuerzahler bekommen. Und auch die
Kirchensteuer hat Jesus natürlich niemals gewollt.
Doch damit noch immer nicht genug mit den
Bibelfälschungen. Hinzu kommt eine weitere:
Der Jesus ebenfalls
zugeschriebene Satz in Markus 16, 16, "Wer da glaubt und
getauft wird, der wird selig werden", ist wahrscheinlich ebenfalls eine Fälschung. So weist
die
theologische Wissenschaft der Kirchen seit längerem auf diesen "unechten" und
von einem Unbekannten später hinzugefügten Schluss des Markusevangeliums (Markus 16, 9-20)
hin. Vernebelung, Irreführungen, Lügen und Fälschungen also, wohin man
blickt, vor allem durch intellektuelle Finessen, die von den Normalbürgern kaum
nachvollzogen werden können. Aber so soll es ja auch sein, damit diese glauben,
man bräuchte diese Theologen.
Und dieser Satz am Schluss des Markusevangeliums widerspricht auch allem, was Jesus sonst zu dem Thema lehrt,
dass es nämlich auf das richtige Tun ankomme, nicht auf Glaube und Taufe,
wie hier behauptet wird.
Zum eindeutigen Beweis dazu einmal vier klare Beispiele: entsprechender
Worte von Jesus von Nazareth:
1) "Es werden nicht alle, die zu mir
sagen: Herr, Herr!, in das Himmelreich kommen, sondern die den Willen tun meines
Vaters im Himmel." (Matthäus 7, 21)
2) "Darum, wer diese meine Rede hört
und tut sie, der gleicht einem klugen Mann, der sein Haus auf Fels baute."
(Matthäus 7, 24)
3) "Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun
sollen, das tut ihr ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten."
(Matthäus 7, 12)
4) Ein Schriftgelehrter fragt Jesus, was er tun muss, um
das ewige Leben zu erben. Der Mann zitiert das Gebot der Gottes- und
Nächstenliebe, und Jesus sagt zu ihm: "Tu das, so wirst du leben." (Lukas 10,
25-27)
Damit wird auch inhaltlich bestätigt bzw.
unmissverständlich nahe gelegt, dass der Satz in Markus 16, 16 entweder eine
Fälschung ist; oder Jesus meint hier- wie auch sonst bei diesem Thema – eine
Geisttaufe, die aber das rechte Tun immer voraus setzt. Dann würde der Satz
stimmen, nicht aber die fälschende Deutung der Kirche heute.
Die Säuglingstaufe
entstand aus einer zunehmenden Verfälschung des ursprünglich von Christus
Gelehrten. Wir haben es zunächst anhand der Bibeln erläutert und möchten auf die
Entwicklung jetzt noch etwas
ausführlicher eingehen. Und zwar geschah in etwa
Folgendes:
Während sich in der Zeit des frühen Christentums immer weniger Menschen finden,
welche sich die innere Reife für eine Geisttaufe erarbeiten, so gibt es
zumindest immer
wieder Menschen, welche die Absicht äußern, ihr Leben im Sinne von Christus
führen zu wollen. In diesem Zusammenhang wird deshalb die Geisttaufe
allmählich durch das Symbol der Wassertaufe ersetzt.
Im entstehenden Christentum wird diese Taufe
ausschließlich für Erwachsene praktiziert, die zuvor in allem Wesentlichen unterwiesen werden, so wie es
auch im Matthäusevangelium gelehrt wird. So heißt es z. B. in der Didache
[Aussprache: Betonung auf dem "e"] (7, 1), der ältesten erhaltenen Gemeindeordnung um das
Jahr 100: "Tauft so: Nachdem ihr dies alles [die in einem Katechismus
enthaltene Sittenlehre] mitgeteilt habt, tauft auf den Namen des Vaters und des
Sohnes und des Heiligen Geistes."
Man übernimmt es an dieser Stelle also annähernd so, wie es
gemäß des Matthäusevangeliums von Jesus vorgegeben wurde: "Erst lehrt, dann tauft." Die "Dreier-Formel" bei der
Taufhandlung ist allerdings schon eine
Abweichung von den ersten Taufen, wo "nur" auf "Christus" getauft
wurde. Doch sie
ist zu diesem Zeitpunkt noch keine so genannte "Dreieinigkeit" (wenn
sie nicht auch in der Didache eine nachträgliche Fälschung ist). Dies
wird sie erst ab dem Konzil von Konstantinopel im Jahr 381 – ein Jahr, nachdem
das kirchliche Christentum zur einzig erlaubten Staatsreligion aufgestiegen ist
und für andere Religionen die Todesstrafe eingeführt wurde.
Auch um das Jahr 150 gibt es noch keine Kindertaufen. Der bekannte Kirchenvater
Justin erklärt, wie sich ein Mensch auf die Taufe vorbereitet:
"So viele
überzeugt sind und glauben, es sei wahr, was wir gelehrt und gesagt haben, [und] auch
versprechen, nach Kräften so zu leben, die werden unterwiesen zu beten, und
unter Fasten von Gott die Vergebung ihrer zuvor begangenen Sünden zu erflehen;
und wir beten und fasten mit ihnen. Darauf werden sie von uns dorthin gebracht,
wo es Wasser gibt ... [denn auch] sie empfangen dann die Waschung mit Wasser
..." (Apologie I, 61-67)
Es geht also darum, "nach Kräften so zu leben", wie ein Christ leben sollte.
Doch aus dem Symbol für
die innere Reinigung, für die Vergebung der Sünden und für ein Leben nach
der Bergpredigt des Jesus von Nazareth, das es noch bei Johannes
dem Täufer und bei den ersten Christen war, wird allmählich ein veräußerlichter Ersatz. Man hält
zunehmend das Symbol für das "Eigentliche". Das Entscheidende aber, die Verwirklichung
der Lehre des Jesus von Nazareth, tritt mehr in den Hintergrund.
Bereits beim
"Kirchenvater" Justin heißt es, der Getaufte
werde bei der Taufe "wiedergeboren" (Apologie, siehe oben), obwohl die
Wassertaufe doch nur das Symbol ist. So entsteht aus dieser Zeremonie allmählich ein kirchliches
"Gnadenmittel"
(= Sakrament), bei dessen Durchführung sich die "Reinigung"
des Lebens angeblich automatisch vollziehe.
Und der Wille des Christus, nämlich der aktive Glaube, wozu z.
B.
die "Bereinigung"
des Negativen bzw.
die Versöhnung mit unserem Nächsten gehört, spielt eine immer geringere Rolle,
bis schließlich alles im Lauf der Zeit gar ins Gegenteil verkehrt wird und nur
noch ein passiver Glaube nötig sei. Doch
wie ging es unmittelbar weiter?
Die Wassertaufe für Erwachsene wird allmählich zum Fest ausgestaltet
und durch Übernahme von Elementen und Riten aus den heidnischen Religionen
(die im biblischen Sprachgebrauch als "Götzendienste" gelten) noch weiter veräußerlicht. Im Kirchentum entwickeln sich z. B. die
Benutzung eines Taufsteins, die Durchführung der Taufe durch einen Priester, das
Sprechen bestimmter Taufformeln, Fastengebote, bestimmte Taufgewänder, die
Einführung bestimmter Tauf-Gedenktage usw.
Zum Vergleich: Auch
bei der Einweihung in den Isis-Kult trägt der Isis-Jünger z. B. ein weißes Kleid (Apuleius
von Madaura, Metamorphosen 15, 4), wie später auch der frühkirchlich
Getaufte unmittelbar nach seiner
Taufe. Taufkleid,
Taufkerze, Taufpaten und Taufgelöbnis stammen auch nicht von Jesus von
Nazareth, sondern
wurden ebenfalls aus den okkulten heidnischen Mysterienreligionen übernommen. Der dabei
vorgenommene "kleine Exorzismus" (die Widersagung an Satan) stammt aus
archaischen voodoo-ähnlichen Kulten und hat ebenfalls mit Jesus nicht das
Geringste zu tun.
Der gesamte Initiations-Ritus (bzw. das Aufnahme-Sakrament) stammt aus der
hellenistischen Götterfrömmigkeit und wurde auch im Kult des Gottes Mithras
praktiziert, der nach dem kirchlichen Kult die zweitstärkste Religion im antiken
Mittelmeerraum war; dort allerdings noch nicht für Säuglinge.
Im Jahr 200 ist die Babytaufe auch in der Kirche noch nicht üblich, doch
anscheinend nehmen die ersten Kirchenanhänger ihre Kinder mit zum Ritual hinzu.
Bekannt aus dieser Zeit sind die Tauffragen von Bischof Hippolyt von Rom (um 170-230) in
der ihm zugeschriebenen Gemeindeordnung. Die Fragen erfordern
eine bewusste Antwort des Täuflings, was darauf hinweist, dass die Taufe nach
wie vor grundsätzlich an erwachsenen Gläubigen vollzogen wurde. Dann aber heißt es dort
weiter: "Für die, die nicht für sich sprechen können, sollen die Eltern sprechen
oder ein anderes Familienmitglied." (zit. nach Prof. Dorothea Wendebourg in idea-spektrum Nr. 3 von 19.1.2011)
Die heidnischen Taufriten vermischt die Kirche ab dem 3. Jahrhundert
nun immer mehr mit dem Jesuswort "Lasset die
Kinder zu mir kommen!" Und man übernimmt dazu Riten für
den Lebensbeginn bei Säuglingen aus heidnischen Weihen. Doch Jesus hatte Kinder
niemals getauft. Er ließ sie zu sich
kommen und er "segnete" sie. Das heißt, Er sandte ihnen vermehrt Kraft aus
Seinem Inneren zu. Er machte sie aber nicht zu
Mitgliedern einer Kirche und brannte ihnen auch kein angeblich
unzerstörbares "Siegel" ein. Das ist bei der kirchlichen Säuglingstaufe, die aus
Götzenkulten entlehnt wurde,
jedoch völlig anders.
In der Kirche versteigt man sich derweil in zahlreiche weitere Denkprobleme und
deren angeblicher "Lösung", wobei sich die Kirche dabei weiter und weiter von Jesus entfernt
und in die entgegen gesetzte Richtung bewegt.
Die Taufe soll demzufolge z. B. auch Sünden abwaschen können. Doch Säuglinge können
ja noch nicht zwischen Gut und Böse unterscheiden und deshalb auch nicht
sündigen, weswegen – selbst wenn diese kirchliche Magie funktionieren sollte –
sie bei Säuglingen völlig unangebracht ist.
Die kirchliche "Lösung" dieses hausgemachten Denkproblems ist die
Neuentwicklung einer Erbsündenlehre,
die das urchristliche Wissen um die Reinkarnation
allmählich in den Hintergrund drängt und schließlich ersetzt. Demnach komme
jeder Säugling mit einer Erbsünde auf die Welt, die ihm bei der Taufe angeblich
vergeben wird bzw. gelöscht wird.
Die Neuentwicklung einer Erbsündenlehre geht ab dem 3. Jahrhundert bis ins
Mittelalter dann einher mit
der Neuentwicklung einer Lehre von einer ewigen Verdammnis für Ungläubige bzw.
Ungetaufte.
Mit Erörterungen darüber, wer genau angeblich ewig verdammt werde und wer nicht, schafft
sich die Kirche beim Volk dann zunehmend ein wirkungsvolles Instrument der
Einschüchterung. Im Jahr 418 entscheidet die Kirche dann dreist und bösartig:
"Wenn Kinder ungetauft sterben, kommen sie in die Hölle"
(Synode von Karthago). Im Mittelalter mildert man diese Lehre dann wieder ab:
Das Baby komme nur ewig an eine Art neutralen Ort ohne Freude und Leid. Dafür
denkt man sich den Begriff der "Vorhölle" aus, den "limbus infantium"
(= Raum der ungetauft verstorbenen Kinder). Dieser Raum sei zwar offiziell ein
Teil der Hölle, also einer vermeintlich ewigen Gottferne, jedoch ohne die damit verbundenen
Höllenqualen, die es nur in der Haupt-Hölle gebe (zur aktuellen
innerkirchlichen Diskussion über die Vorhölle siehe
hier). Der Horror entwickelt
sich weiter.
Doch ob Höllenqualen oder
"nur" "neutraler" Ort ohne "Anschauung" Gottes? Welche Eltern wollen schon so
etwas für das Kind? Aus Angst lassen sie das Kind deshalb jetzt sofort nach der
Geburt taufen. Auch wird in der Kirche dazu eine spezielle Lehre von der "Nottaufe"
ausgefeilt. Bei Lebensgefahr für das Baby brauche es ausnahmsweise keinen
Priester oder Diakon für die Zeremonie. Jedes Kirchenmitglied könne dann taufen.
Ja, mehr noch: Es sei sogar verpflichtet (!), kirchlich zu taufen – auch ohne
Zustimmung der Eltern. Dazu genüge es, dass das
Kirchenmitglied die richtige Taufformel spreche: "Ich taufe dich im Namen des Vaters,
des Sohnes und des heiligen Geistes". Und die kirchliche Taufe ist damit voll
gültig und unwiderrufliche für alle Ewigkeiten vollzogen, auch wenn das
Kirchenmitglied sich z. B. die "Todesgefahr" nur einbildete und ein Arzt dies
keineswegs so gesehen hätte. Auf diese Weise hat der Vatikan noch im 19.
Jahrhundert jüdischen Eltern das Kind weg genommen, nachdem dies von einem
katholischen Kindermädchen, die eine "Not" vermutete, "unwiderruflich"
katholisch getauft worden war (mehr dazu siehe
unten).
Der "heilige" römisch-katholische Kirchenvater Thomas von Aquin definiert
für die heutige Kirche verbindlich die Erbsünde als peccatum originale =
Ursprungssünde, die auch bereits dem Säugling vergeben werden müsse.
Im Mittelalter lässt die Kirche dann alle Bevölkerungsgruppen ausrotten, in
denen Kinder nicht katholisch getauft werden. Spätestens jetzt entlarvt sich
die Teufelei.
Wenn einzelne Bürger ihr
Kind nicht kirchlich taufen wollen, werden sie vom Staat auf Betreiben sowohl der
katholischen Kirche als auch der im 16. Jahrhundert neu entstanden evangelischen
Kirche hingerichtet. Ihre Kinder werden anschließend zwangsgetauft und
kirchlichen Erziehungseinrichtungen zur weiteren Indoktrination übergeben.
Am bekanntesten ist in diesem Zusammenhang der
Kreuzzug
gegen die so genannten "Katharer" in Südfrankreich.
Wegweisend für die evangelischen Kirchen wird das vom "Reformator"
Philipp Melanchthon
verfasste und von Martin Luther befürwortete evangelische
Gutachten der Universität Wittenberg,
das die Hinrichtung unwilliger Eltern durch die staatlichen Behörden fordert. Auch in
der Schweiz werden viele Bürger auf Verlangen der "Reformatoren" Huldrych
Zwingli und Johannes Calvin grausam hingerichtet, wenn sie ihre Kinder nicht der
Kirche übereignen (siehe
unten).
Trotz Rückgangs der kirchlichen Macht in der Zeit der Aufklärung und der Neuzeit
wirkt die tief sitzende Angst und das Gift in den Seelen der Menschen nach über 1500 Jahren
kirchlicher Indoktrination immer noch weiter. Die Säuglingstaufe bleibt für die Mehrheit
der Bevölkerung eine maßgebliche "Tradition", ein Brauchtum, das man
weiter vollzieht.
Erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verzeichnen die Kirchen in
Europa Einbrüche bei den Taufanmeldungen, zunächst in der DDR, später auch in
westlichen Demokratien. Als Reaktion passen die Kirchen ihre Tauflehren immer
mehr dem Denken der Menschen an, die ihrerseits zunehmend ihren Verstand
einsetzen. So
tritt eine kirchliche Werbung für die Säuglingstaufe oft an die Stelle von
offensichtlicher Einschüchterung, wie es Jahrhunderte lang zuvor praktiziert
wurde.
Bedrohliche Lehraussagen werden von den Priestern und Pfarrern nun meist
verschwiegen. Dafür bemühen sich die kirchlichen Theologen, nur das scheinbar
Positive bei der Taufe herauszustellen, z. B. ein bewusst nicht näher definiertes "Ja
Gottes zum Menschen", das angeblich bei diesem Kult dem Kind übertragen würde.
Unterschwellig und oft schwerer zu erkennen wirken darin aber die alten
Drohungen weiter. Denn was würde mit den Ungetauften geschehen? Und was ist mit
den Eltern, die von der kirchlichen "Einladung" für ihr Kind keinen Gebrauch
machen? Gilt den Ungetauften etwa nicht gleichermaßen uneingeschränkt das "Ja
Gottes" wie den Getauften?
Die Kirche verneint dies und entlarvt sich damit ein weiteres Mal, denn sie erklärt unmissverständlich: "Die Kirche und die
Eltern würden dem Kind die unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes zu
werden, wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe gewährten."
(Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1250)
Eltern, welche
die Weisung des Jesus, des Christus befolgen und ihr Kind nicht taufen, hindern
also nach katholischer Lehre das Kind daran, "Kind Gottes" zu werden.
Für gewaltigen moralischen Druck ist
damit auch in unserer Zeit zu Genüge gesorgt: Wer will schon riskieren, dass sein Kind nicht zu Gott
komme, d. h. später in der Hölle lande, auch wenn dies nur mehr indirekt
ausgesprochen wird?
Und die Eltern müssen hier nicht nur um das Seelenheil des
Kindes fürchten, sondern auch um ihr eigenes, wenn sie nicht so handeln, wie die
Kirche es ihnen vorzuschreiben versucht. Außerdem pflanzt die Kirche auf
diese Weise eine böse Saat, die zur
Zerstörung von Familien führen kann. Man stelle sich eine Familie vor, in
der z. B. dem einen Teil vom anderen vorgeworfen werde, er würde
das Baby daran hindern, "Kind Gottes" zu werden. Kaum auszudenken, welches Leid und welche Verwerfungen hier
durch die Lehre der Kirche in das Leben von Menschen hinein getragen werden
können, was praktisch auch vielfach geschieht.
Diese Art
von Einschüchterungsmethoden durch die Kirche wirkt auf jeden Fall tief in das
Unterbewusstsein vieler Eltern hinein. Und sie wirkt auch auf das Denken von
ansonsten vernünftigen Eltern ein, das dann etwa wie folgt lautet:
"Selbst wenn die Taufe dem Kind nichts
nütze, schaden tue sie ihm ja auch nicht. Und es sei auf jeden Fall besser als
nicht zu taufen. Denn man
könne ja nie wissen, sicher sei sicher. Vielleicht habe die Kirche ja doch
recht."
Hinter dieser skizzierten eher oberflächlichen Einstellung liegen jedoch die
alten tief sitzenden Ängste und das Gift der kirchlichen Indoktrination. Und sie ist nachweislich falsch.
Denn wie eine
Taufe dem Kind vielfach schaden kann, das wird in dieser Studie mehrfach
dokumentiert (ein besonders eindringliches
Beispiel stammt
direkt aus dem Vatikan selbst).
Doch weil man den eigenen Ängsten nicht auf den Grund kommt, wird das Kind
eben "sicherheitshalber" zur Taufe gebracht. Es erhält eine Taufkerze
und
es wird vom Priester gesalbt (in nicht wenigen Fällen von einem pädophilen
Priester), und manchmal wird ihm sogar ein eigenes Taufkleid angezogen. Eltern oder Paten sprechen für den
kleinen Menschen, der noch keinen Gedanken ausdrücken kann, ein "Taufgelöbnis", die
"bösen Geister" werden angeblich von ihm vertrieben, und es wird mit
Wasser übergossen, während der Priester die richtige "Dreieinigkeits-Formel"
spricht. Wäre die "Formel" jedoch falsch, wäre alles ungültig; wie bei einem
falschen Zauberspruch.
Der Unterschied zwischen dem bekannten Romanheld Harry Potter und der Kirche
besteht dann letztlich darin, dass es in der Harry-Potter-Geschichte nachprüfbar
ist, ob es die richtige "Formel" war und ob die gewünschte Wirkung eintritt. Bei
der Kirche kann man überhaupt nichts nachprüfen, stattdessen nur glauben – bis zum
bösen Erwachen (siehe dazu auch
Der
Papst, Harry Potter und die "Heiligtümer des Todes").
Und wer weiß, ob die Seele in manchen schreiende Babys sich nicht auch auf diese
Weise wehrt.
Doch wer weiterhin kirchlich denkt und glaubt,
der bleibt kirchengebunden und auf dem Weg zu Gott blockiert. Erst wenn die
zugrunde liegenden Ängste aufgrund der Drohungen und Einschüchterungen bereinigt werden, verliert die Kirche ihre Macht über die Menschen, und
Eltern können unbeschwert nach der Weisung des Jesus, des Christus fragen.
Befolgen sie dann Seine Lehre, lassen sie ihr Kind nicht taufen.
15.) 21. Jahrhundert – Kirche zweifelt ihre Lehre von der "Vorhölle" an
Es ist vielfach die
Verunsicherung oder innere Not von Menschen, die einen guten Nährboden für die Kirche
darstellen, um mit
ihren angeblichen "Heilsangeboten" bei den Menschen Gehör zu finden. Und diese
willigten zu Tausenden ein, zahlten zeitlebens Kirchensteuer und verließen sich auf
die Heilsversprechen der Kirche: Wer glaubt und getauft ist, der werde
"selig" werden, heißt es z. B. in der evangelischen Kirche, wobei durch
das Handeln des Pfarrers und Priesters bei der Säuglingstaufe nach kirchlicher Lehre angeblich Gott handle und das Kind beim Vollzug des
kirchlichen Sakraments annehmen würde. Doch was ist das für ein "Gott",
der ungetaufte Kinder angeblich nicht so annimmt wie getaufte und sie im
Falle ihres Todes ewig im so genannten "Limbus infantium" (dem Raum für
ungetauft verstorbene Kinder) ausharren lässt, wie es die katholische
Kirche seit Jahrhunderten vermutet bzw. lehrt?
Das Wesen des Katholizismus,
|
In diesem "Raum für die Kinder, die
ungetauft verstorben sind", würden die Kinder zwar keine Sündenstrafen
erleiden, aber doch ewig von der Anschauung Gottes ausgeschlossen sein,
was in der Kirche als mildeste Form der Hölle gilt!
Mit dieser bösen Art der Einschüchterung zwang die katholische Kirche
bis in jüngste Zeit faktisch die Eltern zur Taufe ihrer Säuglinge. Und
sowohl auf
Verlangen der katholischen als auch der evangelischen Kirche wurden
viele Menschen in früheren Jahrhunderten hingerichtet, die sich nicht einschüchtern ließen. So fordert z.
B. ein vom Reformator Philipp Melanchthon im Auftrag der Universität
Wittenberg verfasstes Gutachten aus dem Jahr 1536, dass diese
"Halsstarrigen auch mögen getötet werden". Dieses Gutachten wurde in Absprache mit
dem Reformator und "großen Deutschen" Martin Luther erstellt.
Zwar zeigt der Staat dem Herrschaftsanspruch der Kirchen über Leben und
Tod heute teilweise Grenzen auf, doch das Grauen der Tradition sitzt noch vielen
Menschen in den Gliedern. Allerdings trägt auch die Kirche
selbst dem Zeitgeist Rechnung und vertraut mittlerweile ungetauft
verstorbene Kinder der "Barmherzigkeit Gottes" an. (Katholischer Katechismus Nr.
1261)
Doch hört, hört: Es wird keineswegs klar gesagt: Gott ist
gegenüber diesen Kindern barmherzig.
Sondern die Kirche lässt mit ihrer spitzfindigen Formulierung bewusst
offen, ob ihr Gott einen "Heilsweg" für diese Kinder habe
oder womöglich doch nicht. So ist die "Internationale Theologische Kommission" des Vatikan nach
dreijähriger Beratung (PS: wer finanziert das?) im April 2007 zu der
noch ein wenig weiter gehenden Schlussfolgerung gelangt, es gebe "schwerwiegende
theologische und liturgische Gründe zur Hoffnung, dass ungetauft
sterbende Kinder Rettung finden und sich der glückseligen Schau erfreuen
werden" (Die Hoffnung auf Rettung für ungetauft verstorbene Kinder,
Absatz Nr. 102, vatican.va, 19.4.2007). Einschränkend wird jedoch
gleich hinzugefügt: "Wir betonen, dass es sich eher um Gründe für
betende Hoffnung als um Gründe für sicheres Wissen handelt."
Erinnert wird nämlich auch beispielsweise an die Päpste Paul III.,
Benedikt XIV. und Clemens XIII., die im 16. Jahrhundert "das Recht der
Katholiken" betonen," die strenge Sicht des Augustinus zu lehren, wonach
Kinder, die allein mit der Ursünde sterben, verdammt und mit der
immerwährenden Qual des Höllenfeuers bestraft werden, wenn auch mit dem
´mildesten Schmerz` (Augustinus) im Vergleich zu dem, was Erwachsene
erleiden, die für ihre Todsünden bestraft werden." (Absatz Nr. 26)
Die bisherige römisch-katholische Vorstellung einer Art nur mit
"mildestem Schmerz" für die Babys einhergehenden Vorhölle" als ewiger Bestimmungsort dieser Kinder sei
dann laut des vatikanischen Gutachtens von 2007 womöglich ein wenig zu
streng gewesen. Doch es sei eben nur eine "Hoffnung", dass es so sei.
Weiterhin muss man zurückfragen: Wo sind denn jetzt
alle die Seelen hin, die in den vergangenen Jahrhunderten angeblich den
"Limbus infantium", die Vorhölle, bevölkerten?
Sind sie nun von dort befreit oder gilt die eventuelle "Amnestie"
erst ab 2007?
Doch die Kirche taktiert wie immer nach allen Seiten. So heißt es an
anderer Stelle der von Papst Benedikt XVI. autorisierten offiziellen
katholischen Verlautbarung ausdrücklich auch:
"Es muss klar
zugegeben werden, dass die Kirche kein sicheres Wissen über das Heil
ungetauft sterbender Kinder hat." (Absatz Nr. 79)
Das heißt: Die Kirche hat ihre Lehre nicht wirklich
geändert, sondern nur weiter aufgebläht und um zusätzliche Denkmöglichkeiten
erweitert. Und die Angst bleibt. So wird auch noch einmal
daran erinnert, was für viele Katholiken auch klar bis 2007 Fakt war und
ist:
"Der Limbus
[also die Vorhöllen-Lehre] war jedoch die allgemeine katholische Lehre
bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts" (Absatz Nr. 26).
Und die Kirche hält sich weiter die Hintertüre
zu der "strengen Sicht" ihres Kirchenheiligen Augustinus offen, was
Jahrhunderte lang auch
das sie zu diesem Thema Jahrhunderte lang zuvor gelehrt hatte.
Zudem flößt man den Eltern, die den Neugeborenen nicht taufen lassen,
weiterhin Furcht und Schrecken ein.
Sie würden ihre Kinder weiterhin daran "hindern", "zu Christus zu kommen" (Katechismus, Nr.
1261). "Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre
Kinder innerhalb der ersten Wochen getauft werden; möglichst bald nach
der Geburt", heißt es im Gesetzbuch der Katholischen Kirche, dem
Codex
Iuris Canonici (CIC Can. 867). Und die Begründung dafür
steht wiederum im Katechismus. Auch die Kinder bedürfen der
"Wiedergeburt in der Taufe, um von der Macht der Finsternis befreit und
in das Reich der Freiheit der Kinder Gottes versetzt zu werden ... Die
Kirche und die Eltern würden dem Kind die unschätzbare Gnade
vorenthalten, Kind Gottes zu werden, wenn sie ihm nicht schon bald nach
der Geburt die Taufe gewährten." (Nr. 1250)
Wenn Eltern dies anders sehen, sind sie
"Häretiker", denn es heißt im
Katholischen Katechismus auch: "Häresie nennt man die nach
Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer mit göttlichem
oder katholischem Glauben zu glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen
Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit" (Nr. 2089), wozu die
Notwendigkeit der Taufe auch für Säuglinge gehört, damit diese angeblich das volle
Heil erlangen. Die Folge dieser Leugnung oder des "beharrlichen
Zweifels" steht dann in Can. 1364
des CIC: "Der Apostat [wer den katholischen Glauben ganz
ablehnt], der Häretiker oder der Schismatiker [wer sich dem Papst nicht
unterordnet] zieht sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu."
Und
eine Verfehlung, die mit einer Exkommunikation bestraft wird, zählt nun
als "schwere Sünde". Und diese ziehe wiederum die ewige Verdammnis nach
sich (Josef Neuner, Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den
Urkunden und Lehrverkündigungen, neu bearbeitet von Karl Rahner und Karl
Heinz Weger, Regensburg 1971, 13. Auflage 1992, S. 410,
wonach die Kirche ihren Priestern auch die Macht zur "Nachlassung der
Sünden und ewigen Sündenstrafen" zuspricht; einzelne Lehrsätze
dazu dann von Seite 411-428; siehe auch
Der Theologe Nr. 55),
weswegen die Kirche es ja auch in Todesgefahr ihren Priestern ermöglicht, diese Strafe
auszusetzen
(CIC can. 1335).
Was für ein Horror-Verdammnis-Szenario und was für ein
Priesterwahn!
Was aber passiert mit einem Katholiken, der sein Kind evangelisch taufen
lässt, weil z. B. der Partner evangelisch ist?
Dazu heißt es kirchenamtlich:
"Eltern oder solche, die Elternstelle vertreten, welche die
nichtkatholische [also z. B. evangelische]
Taufe oder Erziehung ihrer Kinder veranlassen, sollen mit einer
Beugestrafe oder einer anderen gerechten Strafe belegt werden"
(CIC, can. 1366). Dabei lässt man das Kirchenmitglied über die
Art und Schwere
der tatsächlichen oder vermeintlichen Strafe hier im Unklaren, was zusätzliche Ängste auslösen kann.
Eine besonders schwere Zwangsmaßnahme ist die Pflicht für jeden
Katholiken, einen Säugling in Todesgefahr auch gegen den Willen der
Eltern katholisch zu taufen bzw. "notzutaufen". Wörtlich
heißt es:
"In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch
nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt
getauft." (CIC, can. 868 § 2)
Dies führte
ja z. B. im 19. Jahrhundert
dazu, dass ein von einem katholischen Kindermädchen in Bologna
katholisch "notgetauftes"
jüdisches Kind seinen verzweifelten Eltern
von der Polizei ein für alle Mal weggenommen und
direkt in den Vatikan
gebracht und dort streng katholisch aufgezogen wurde.
Die Eltern durften es nie mehr sehen.
Alle die hier genannten Glaubensinhalte werden
im 21. Jahrhundert aber nur mehr selten direkt ausgesprochen. So findet sich
im Katechismus z. B. nicht mehr wortwörtlich der Satz, dass einer
Exkommunikation eine "schwere Sünde" vorausgehe. Doch es wird natürlich
selbstverständlich vorausgesetzt: Wer exkommuniziert wird, also z. B.
der "Häretiker", habe durch seine voraus gehende Haltung eine "schwere Sünde" begangen. Denn es wird im Katholizismus im Grundsatz nur zwischen
zwei Arten der Sünde unterschieden. Wörtlich heißt es:
Die
"Unterscheidung zwischen Todsünde und lässlicher Sünde wurde von der
Überlieferung der Kirche übernommen" (Nr. 1854), wobei schon die
Abwendung vom Gott der Kirche und die Hinwendung zu einem "minderen Gut" als
Todsünde gilt (Nr. 1855).
Früher ließ man die Menschen ja auch zu Tausenden
deswegen hinrichten. Doch bei manchen Schauerlichkeiten tut man heute
eben lieber so, als würden sie unter die angeblichen "Geheimnisse Gottes" fallen als sie direkt
beim Namen zu nennen. Denn sonst würden noch weit mehr Zeitgenossen
erkennen, wie Menschen durch den kirchlichen Glauben in Einschüchterung,
Angst und Abhängigkeit gehalten werden und auf schlimme Art und Weise in
die Irre geführt werden.
Allen Lesern, denen diese kirchliche Lehre auch heute noch
Angst macht, sei deshalb auch an dieser Stelle einmal gesagt:
Zahlreiche ehrliche Gottsucher bezeugen: Die Kirchenlehre ist
völliger Unsinn. Sie verliert ihre Macht über den, der sich von
ihr auf jede nur mögliche Weise distanziert.
Wer jedoch Mitglied der Kirche bleibt,
trägt dazu bei, den Schrecken der Kirchenlehre auch in die jeweils
nachfolgende Generation weiter zu
tragen, wie dies seit Generationen geschieht. Aus diesem Grund forderte schon der Seher Johannes in seiner
Endzeit-Offenbarung die Menschen auf, die ´Hure Babylon`, die mit den
´Königen der Erde` gehurt hat, zu verlassen (Bibel, Offenbarung 18).
Und passt diese Beschreibung nicht gut zu der Kirche, die sich zu allen
Zeiten mit nahezu allen politisch Mächtigen verbündet hat? Sogar die
´sieben Hügel`, auf denen die ´Hure` sitzt, würden zu den sieben Hügeln
Roms passen, die den Vatikan umgeben. Durch den Seher Johannes spricht
ein himmlischer Engel wörtlich:
"Gehet hinaus aus ihr (bzw. ´Tretet aus von ihr`),
mein Volk, auf dass ihr nicht mitschuldig werdet ihrer Sünden und
teilhaftig ihrer Plagen!" (V. 4)
Siehe dazu auch Der Theologe Nr. 41 –
Apokalypse – Die Offenbarung des Johannes erfüllt sich in unserer Zeit.
"Tretet aus von ihr, mein
Volk", heißt es also beim Propheten Johannes. Der ursprüngliche Eintritt
erfolgte dabei bei den meisten Menschen unfreiwillig, eben durch die Taufe als
Säuglinge. Die Kirchen dichten der
Taufe mehrere angebliche Wirkungen an, wie oben bereits dargelegt. Fest steht aber nur:
Bei der Taufe wird die evangelische bzw.
katholische Kirchenmitgliedschaft begründet und in manchen Ländern damit
automatisch auch eine Kirchensteuerpflicht bei späterem eigenen
Verdienst.
Wie wird die Taufe
nun genau durchgeführt? Die dabei vorgeschriebenen Elemente sind dabei immer die
gleichen, werden jedoch je nach Priester und Kirchengemeinde etwas variiert und
haben sich im Laufe der Zeit auch geringfügig verändert, ohne dass das Ritual
damit im Kern verändert wurde.
Bis 1969 hatte laut offiziellem Taufritus der
Priester bereits an der Schwelle zur Kirche dem Baby "dreimal sanft ins Gesicht" gehaucht (und
bei manchen Taufen hat man dabei auch eine Alkohol-Fahne gerochen). Dann sprach
der Priester: "Weiche von ihm, böser Geist, und gib Raum dem Heiligen Geist ..." Dann
machte er mit dem Daumen ein Kreuzzeichen auf die Stirn und die Brust des Kindes.
Anschließend legte der Priester die Hand auf die Stirn des Säuglings und betete u.
a.: "Gott, ... blicke gnädig herab auf diesen deinen Diener, den du in Gnaden zu
den Anfängen des Glaubens berufen hast. Nimm von ihm alle Blindheit des Herzens.
Zerreiße alle Fesseln Satans, mit denen er gebunden war."
Darauf hin folgte nach dem "alten Taufritus" (bis 1969) und noch vor der
eigentliche Kirchentaufe an dieser Stelle der
Exorzismus, eingebunden in den so genannten "Effata-Ritus", bei
welchem
der Priester eine Heilungserzählung von Jesus imitiert. "Der Priester befeuchtete den Daumen mit dem Speichel seines Mundes
und berührt damit Ohren und Nase des [dabei oft furchtbar schreienden] Kindes.
Bei den Ohren spricht er: ´Epheta, quod est adaperire` ["Öffne dich"]. Bei der
Nase spricht er" – und er spricht dabei den Teufel, der angeblich in dem Kind
wohnen soll, direkt an – "In odorem suavitatis. Tu autem effugare, diabole; appropinquavit enim judicium
Dei`" ["Im Geruch des Liebreizes. Weiche auch du, Teufel, denn das Gericht Gottes
hat sich genähert"].
Und dann weiter: "Im Namen dessen, der deine Sinne nun geöffnet hat, frage ich
dich":
Priester: "Widersagst du dem Satan."
Pate legt in den Säugling die Worte hinein: "Ich widersage."
Priester: "Und allen seinen Werken?"
Pate legt in den Säugling die Worte hinein: "Ich widersage."
Priester: "Und all seinem Gepränge?"
Pate legt in den Säugling die Worte hinein: "Ich widersage."
Der Priester wendet sich dann dem [möglicherweise weiterhin furchtbar
schreiendem] Baby zu und sprach früher: "Unheiliger Geist,
wiederum beschwöre ich dich ..." Dann folgten weitere Elemente und die dazu
gehörigen lateinischen Formulierungen, die dabei außer dem Priester ohnehin kaum
jemand versteht. (zit. nach
introibo.net)
Seit 1969 hat die Kirche die Elemente nun hier und da etwas anders angeordnet,
vor allem sprachlich modernisiert, dabei vor allem den Exorzismus etwas
vorsichtiger formuliert und in die Handlung eingebettet, aber nichts geändert.
Ein aktuelles Beispiel für eine römisch-katholische Taufe siehe dazu unter
seelsorgeeinheit-stetten-akm.
Dabei passiert folgendes:
Nach der 1) "Bezeichnung mit dem Kreuzzeichen" (siehe oben),
2) der Anrufung der "Kirchenheiligen"
(die Nachfahren der antiken Götzen aus der Zeit der
Vielgötterei), 3) einer ersten "Ölung" des Kindes mit Olivenöl vor der
Kirchentaufe, die
so genannte "Katechumenensalbung" (Katechumene =
"Taufbewerber"), und eine 4) "Weihe" mit dem späteren
Taufwasser, erfolgt nun die so genannte 5) "Absage". So nennt man nun
vielfach den Exorzismus.
Ein Pfarrer oder Priester vollzieht
also auch seit 1969 weiterhin einen so genannten
"kleinen" Exorzismus an dem Säugling.
Im aktuellen Katechismus der
Katholischen Kirche heißt es dazu unter Nr. 1237:
"Weil die Taufe Zeichen der Befreiung von
der Sünde und deren Anstifter, dem Teufel, ist, spricht man über den Täufling
einen Exorzismus (oder mehrere). Der Zelebrant salbt den Täufling oder legt ihm
die Hand auf; danach widersagt der Täufling ausdrücklich dem Satan. So
vorbereitet, kann er den Glauben der Kirche bekennen, dem er durch die Taufe
´anvertraut` wird."
Und bei der Säuglingstaufe, welche in der Kirche die Regel ist, "widersagen" nun
"stellvertretend" die Eltern und die Paten.
Nach dem "neuen" Taufritus seit 1969 sind dabei folgende Inhalte vorgeschrieben:
Priester: "Widersagen Sie dem Bösen, um in der Freiheit der Kinder Gottes leben
zu können."
Eltern und Paten im Chor stellvertretend für den Säugling: "Ich widersage".
Priester: Widersagen Sie den Verlockungen des Bösen, damit es nicht Macht über
Sie gewinnt?"
Eltern und Paten im Chor stellvertretend für den Säugling: "Ich widersage."
Priester: "Widersagen Sie dem Satan, dem Urheber des Bösen?"
Eltern und Paten im Chor stellvertretend für den Säugling: "Ich widersage."
"Stellvertretend" bekennen sich Eltern und Paten weiterhin zur kirchlichen Lehre
(oder nur der Pate) bzw. dazu, das Kind in dieser Lehre zu erziehen. Erst danach
darf die 6) Besprengung mit Wasser, die eigentliche Kirchentaufe, durchgeführt werden.
Dort lässt der Pfarrer oder Priester
aus seiner Hand dreimal Wasser über
den Scheitel des Säuglings fließen und spricht dabei die Worte "Ich taufe dich
im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes". Die Taufe
wird also im Namen eines so
genannten "dreieinigen" Gottes vollzogen, der ein Gott in drei Personen sein
soll; auch dies, wie bereits oben dargelegt, eine heidnische
Göttervorstellung. Von diesem Augenblick an ist das Kind Mitglied der
jeweiligen Kirche.
Ist die eigentliche Taufe mit Wasser dann vollzogen, wird das Baby
dann 7) erneut mit Öl eingecremt (die so genannte "Chrisam-Salbung"),
bevor nun der nach hinten verlagerte 8) modernisierte Effata-Ritus durchgeführt wird,
wonach der Priester jetzt (statt früher Ohren und Nase) Ohren und Mund des Babys berührt und "Effata"
spricht, was bedeutet "Öffne dich" (keine angenehme Vorstellung, wenn
man bedenkt, dass viele
Priester pädophile Neigungen haben). Die Bedeutung: "Der Zelebrant [also der Priester] kann mit dem Ruf Effata (= Öffne dich) den
Neugetauften Ohren und Mund öffnen."
Gemäß dem Evangelisten
Markus habe Jesus von Nazareth auf diese Weise einen taubstummen Mann
geheilt (Kapitel 7). Doch das Kind ist ja in der Regel nicht taubstumm, weswegen auch
hier der Bezug auf den vollmächtigen Heiler Jesus ein grober kirchlicher Missbrauch ist. Und
so findet in der katholischen Kirche auch keinerlei Heilung statt. Sondern im
kirchlichen Ritual wird der Neugeborenen nun stattdessen für die katholische Lehre "geöffnet".
Vgl. dazu auch
den Zauberspruch aus der Geschichte "Ali Baba und die 40 Räuber" "Sesam, öffne
dich"
(Fakten entnommen der Seite
bistum-wuerzburg.de).
Ähnliches wie die katholische
Kirche lehrt auch die evangelische Kirche, wenn auch in dieser der Ritus deutlich
verschlichtet bzw. abgespeckt wurde. Doch der Exorzismus zählt auch für die Evangelischen zum
verbindlichen Bestandteil der Taufe. Hier ist das
Taufbüchlein von Martin Luther verbindlicher Glaube, wonach der Täufer,
also der Pfarrer oder Pastor, zu dem Baby unter anderem spricht: "Fahr aus, Du unreiner Geist,
und gib Raum dem heiligen Geist." "Danach", so Martin Luther, "mach er ihm ein
Kreuz an die Stirn und Brust und spreche: ´Nimm das Zeichen des heiligen Kreuzes
beide an der Stirn und an der Brust.`" (zit. nach Die Bekenntnisschriften der
Evangelisch-Lutherischen Kirche, Göttingen 1982, S. 538)
Die Anklänge an die Inquisition ("Ich widersage")
oder die Kreuzzüge ("Nimm hin das Zeichen des heiligen Kreuzes")
sind bei der Taufe deutlich hörbar.
Dieser Initiations-Ritus
(bzw. das
Aufnahme-Sakrament) stammt seinem Wesen nach aus den hellenistischen
Mysterienreligionen und wurde ähnlich z. B. auch im Kult des Gottes
Mithras praktiziert. Das Besprengen mit Wasser,
das Anhauchen des Kindes zur Vertreibung unreiner Geister, das weiße Taufkleid,
die Taufkerze, den Taufpaten, das Taufgelübde – all dies sind
heidnische
Praktiken, aber keine christlichen. Denn mit Jesus, dem Christus, haben sie
überhaupt nichts zu tun.
Das kirchliche Tauf-Ritual ist dabei auch voller archaischer Todes-Symbolik. Das
Baby soll etwa "in den Tod von Jesus"
hineingetauft werden, um später wie dieser
aufzuerstehen. Der "alte
Mensch" werde dabei "ertränkt",
auch schon der Säugling, und er sei fortan der Sünde "abgestorben".
Liebe Eltern, wollen Sie Ihrem Kind dies
alles wirklich zumuten, auch wenn
heute im katholischen Bereich z. B. nur noch die moderneren Widersagungsformeln
gesprochen werden müssen?
Die wache Seele, die in dem Kind inkarniert ist, wehrt sich oft mit
furchtbarem Geschrei gegen ihre in diesem Augenblick stattfindende Übereignung
an die Kirche. Doch Eltern und Paten verstehen das Schreien des Säuglings
womöglich nicht richtig zu deuten. Sie glauben, dem Kind etwas Gutes
oder gar Notwendiges zu tun.
In unserer modernen Zeit sind die
Formulierungen um das Geschehen herum oft noch weiter dem derzeitigen Zeitgeist angepasst. Oder
die Pfarrer und Priester lassen einiges weg, denn sie wollen die Taufgesellschaft natürlich
nicht verprellen. Dabei dürfen die Eltern den eventuell "süßen" Worten des
Pfarrers nicht trauen.
Dazu ein Beispiel:
Als früherer Pfarrer habe ich selbst alles gestrichen und
umformuliert, was mir möglich schien, um Eltern und Verwandte nicht zu
schockieren und meinen Teil zu einer schönen Familienfeier beizutragen. Doch im Kern hat sich nichts geändert,
in keiner der beiden Großkonfessionen.
Und es ist auch in keiner Weise verbindlich, was einzelne Pfarrer in der Kirche für
Ideen haben und mit welchen Methoden sie die Taufe für die Betroffenen
"versüßen". Sondern es gilt, was in den Dogmen und Bekenntnisschriften der
Kirche steht. Und deshalb haben die Nettigkeiten einzelner Pfarrer auch keine
Bedeutung. Man lässt
sie gewähren, weil man genau weiß, dass man sonst bei der Rekrutierung neuer
Mitglieder auf größere Schwierigkeiten stoßen würde. Doch damit streut man den
Menschen Sand in die Augen, was die wahren Inhalte der kirchlichen Lehre
betrifft.
Zusammenfassend kann man sagen: Die Kirche hat einen heidnischen Ritus genommen
und diesen totalitär perfektioniert. Innerlich
dadurch, dass er zur "Heilsnotwendigkeit" erklärt wurde
– ein in seiner
Echtheit umstrittenes Jesuswort zur Geisttaufe (Markus 16, 16) bezieht
man dazu fälschlicherweise auf den kircheninternen Wasser-Ritus. Und äußerlich
z. B. durch Einführung einer "Nottaufe" eines Kindes auch
gegen den Willen seiner Eltern. Wer sein Kind noch nicht taufen
lassen möchte (sondern den Menschen später selbst entscheiden lassen will),
wurde früher auf Veranlassung der katholischen und der evangelischen Kirche
hingerichtet.
Und heute droht ihm bei beiden großen Kirchen der Verlust seines
Arbeitsplatzes.
Dabei wird von den Gläubigen eine
Missachtung des freien Willens des Menschen verlangt, ein Widerspruch zu
den Werten der demokratischen Grundordnungen, die von den meisten anderen
gesellschaftlichen Gruppierungen
selbstverständlich akzeptiert werden. Schließlich meldet man
sein neugeborenes Kind ja auch nicht gleich bei der CDU oder der CSU als
Mitglied an, sondern
man lässt es später selbst entschieden, wie es politisch denken will. Und das
sollte man erst recht bei einer so persönlichen Sache wie dem Glauben tun: dem
Kind den freien Willen lassen, sich später selbst zu entscheiden.
Jemand kann
das Kind ja z. B. katholisch erziehen und es in alles einführen, wovon man
glaubt, dass es gut für das Kind sei. Das wird allerdings nur jemand tun, der
entweder die kirchliche Lehre nur wenig kennt oder der – aus welchen Gründen
auch immer – keinen guten Einfluss auf sein Kind ausübt. Immerhin würde dann
wenigstens der freie Wille respektiert, und entscheiden muss sich dann der auf
diese Weise "Erzogene" zu gegebener Zeit selbst.
Anders die Kirche: Um
leicht an immer neuen Nachwuchs zu kommen, ist die Säuglingstaufe
das zentrale Instrument der Kirche schlechthin. Vordergründig
benützt man dafür so genannte "liberale" "menschenfreundliche" Priester
oder Pfarrer, welche den
Gläubigen vorgaukeln, hier ginge es um Schutz und Segen für das Kind. In
Wirklichkeit werden aber durch einen finsteren und nur vordergründig
freundlichen Kult vor allem Mitglieder rekrutiert. Der Säugling wird dabei ungefragt der "Einheit des Leibes" der Kirche
unterstellt, wie es – zur Erinnerung – unter
Lehrsatz Nr. 381 heißt, und zwar, indem ihm
angeblich ein "unauslöschliches Merkmal" eingeprägt wird (z. B.
auch die Lehrsätze Nr. 504, 514, 526,
542, 709, 722, 932), das man auch durch den späteren Kirchenaustritt
nicht ablegen könne.
So kann man auch fragen: Erinnert diese angebliche "Einheit des
Leibes" nicht an die "Leibeigenschaft"? Auch den
Sklaven wurde früher vielfach ein Sklaven-Mal in die Haut gebrannt, das sich nicht
mehr entfernen ließ. Und so wie der Leibeigene
und seine Kinder früher zeitlebens Sklaven ihrer Herren waren, es sei denn,
sie wurden von diesen frei gelassen, so beansprucht die Kirche auch heute
zeitlebens den Anspruch auf diesen Menschen. Nur: Die Kirche lässt niemals
jemanden frei, weswegen Eltern nur gewarnt werden können, ihr Kind taufen zu
lassen und es damit dem
"Leib" der Kirche "eigen" zu machen.
Im Konfliktfall gilt hier z. B. in
Deutschland auch kirchliches Recht mehr als staatliches Recht, wie ein
entsetzter sorgeberechtigter Vater eines Tages feststellen musste.
Obwohl dieser Vater aus Bünde in
Westfalen gemeinsam mit der von ihm getrennt lebenden Mutter seiner beiden
Kinder das Sorgerecht für die Kinder ausübt, erschlich sich die Mutter entgegen
dem Willen des Vaters die evangelisch-lutherische Taufe der beiden Kinder im
Vorschulalter. Auch
die beiden Kinder selbst wurden aufgrund dieser Geheimhaltung überhaupt nicht
auf ihre Taufe vorbereitet – damit die Kinder es nämlich nicht dem Vater erzählen
können und dieser die geplante Taufe aufgrund seines Sorgerechts hätte legal
verhindern könne.
Somit erschlich sich die Mutter die evangelisch-lutherische Taufe
der Kinder also unter Bruch der staatlichen Gesetze. Der Vater zog deshalb im
Bewusstsein seines Rechtes vor das
Verwaltungsgericht. "Da seine Frau nicht das alleinige Sorgerecht habe und die
Taufvorbereitung nicht ordnungsgemäß erfolgt sei, seien die Taufen ungültig", so
die einleuchtende Position des Vaters. (idea-spektrum Nr.
33/2008)
Doch das Gericht wies die Klage überraschend ab. Die Taufe könne nach
kirchlichem Recht nicht rückgängig gemacht werden und außerdem sei das
Gericht nicht zuständig, so das Urteil. Obwohl also von der Mutter
eindeutig gegen das staatliche Sorgerecht verstoßen wurde, ist das
Verwaltungsgericht vor dem kirchlichen Recht eingeknickt und wies die Klage des
Vaters ab. Einmal mehr wurde hier in Deutschland das kirchliche über das
staatliche Recht gestellt und auch hier stellt sich die Frage nach der Neutralität
der Richter (vgl. auch
hier).
Waren sie nun katholisch oder evangelisch, wovon auszugehen ist, waren sie in
beiden Fällen nicht neutral, da sie gemäß ihres Glauben bei Androhung ewiger
Verdammnis auch in ihrem Beruf die Lehre der Kirche zu befolgen haben.
Doch hier könnten der Gesetzgeber und die
staatlichen Gerichte insgesamt ohne weiteres einen Riegel vorschieben, wenn sie
wirklich wollten: Wenn nämlich kirchliches Recht dem staatlichen
widerspricht (in diesem Fall den eindeutigen Bestimmungen des Sorgerechts),
sollte es im Konfliktfall aus staatlicher Sicht als nichtig erklärt werden. Aus staatlicher Sicht wären die beiden
eindeutig illegal getauften
Kinder demnach
weiterhin als "konfessionslos" zu behandeln. Zumindest solange, wie die
beiden nicht "religionsmündig" sind. Dann, ab Vollendung des 14.
Lebensjahres, könnten sie z. B. selbst entscheiden, ob sie der von ihrer
Mutter erschlichenen Taufe und deren kirchenrechtlichen und staatlichen
Konsequenzen nachträglich zustimmen oder ob sie diese endgültig annullieren.
Zudem müsste das Kirchenrecht einmal dringend auf seine Verfassungsmäßigkeit
überprüft werden. Doch solange die Richter und Politiker überwiegend
römisch-katholisch oder evangelisch-lutherisch sind und gemäß ihres Glaubens
in ihrem Beruf auch ihrer Kirche dienen müssen, wird sich der Staat wohl auch
hier der Kirche beugen. Was nämlich eine vorurteilsfreie Prüfung ergeben
würde, kann sich jeder, der die kirchliche Lehre kennt, denken. Den kirchlichen
Machthabern im Staat würden die Grenzen aufgezeigt, so dass sich ihnen die
Politiker mit ihren Egos nicht mehr so ohne weiteres unterzuordnen hätten,
wie es die Kirche von ihnen verlangt; nachzulesen z. B. in der katholischen
Zwei-Schwerter-Lehre.
Leider ist die im Einzelfall auch gegen das Sorgerecht
verstoßende Zwangschristianisierung von Babys kein Einzelfall. Im September 2010 wurde nach den uns
vorliegenden Unterlagen im Saarland ein Mädchen gegen den ausdrücklichen Willen
des neben der Mutter ebenfalls sorgeberechtigten Vaters römisch-katholisch
getauft – mit allen
Konsequenzen, obwohl die Taufe auch hier gegen die staatlichen Sorgerechtsgesetze
verstoßen hat. Und solange die Kirche es überhaupt nicht für nötig erachtet, vor
einer Kindertaufe die dafür staatlich notwendige Zustimmung aller
Erziehungsberechtigten einzuholen, stellt dies letztlich eine Verhöhnung der
staatlichen Gerichtsbarkeit dar und einmal mehr eine Entlarvung des kirchlichen
Wesens. Auch in diesem Fall wurde der Vater damit "vertröstet", er müsse sich nun
eben damit "abfinden".
Doch die Kirche
trieb und treibt es noch schlimmer. Sie fing über das Instrument der "Nottaufe" auf brutale Weise auch Kinder ein, die weder selbst getauft
werden wollten noch von einem Elternteil oder Paten zur Taufe gebracht wurden.
Dies ging bis zur kirchlichen Legalisierung von brutalster lebenslanger Kindsentführung,
nur weil die Eltern nicht katholisch waren.
Der für eines dieser scheußlichen Verbrechen verantwortliche Papst Pius IX. wurde im Jahr 2000
von Papst Johannes Paul II. selig gesprochen. Schließlich habe er ja nur
ausgeführt, wozu er laut den Dogmen verpflichtet war, was sogar stimmt. Im nächsten Kapitel lesen Sie dazu
mehr. Mancher mag es gar nicht glauben, und doch ist es wahr und zeigt auf,
welche Macht hier am Wirken ist.
Was war geschehen? Der von Papst
Johannes Paul II. am 3.9.2000 selig gesprochene
psychopathisch veranlagte Papst Pius IX.
(1792-1878) ließ über seinen Inquisitor ein siebenjähriges Kind jüdischer Eltern
in der Stadt Bologna (die damals offiziell zum Kirchenstaat gehörte) kidnappen
und in den Vatikan entführen.
Als es dem Säugling Edgardo Mortara (bzw. Edgar Mortara) (geboren 1851)
einmal nicht so gut zu gehen schien, hatte das römisch-katholische Kindermädchen
Anna Morisi an ihm die katholische Nottaufe vollzogen. Man hatte ihr nämlich in der
Kirche beigebracht, dass dies notwendig sei, um die Seele des Kindes jüdischer
Eltern zu retten,
da es nicht in den Himmel komme, wenn es ungetauft sterben würde, die übliche
katholische Lehre über ihre angebliche Vorhölle. Edgardo
Mortara war jedoch bald wieder wohlauf und gesund und die ganze Angelegenheit schien vergessen.
Einige
Jahre später erzählte Anna Morisi jedoch einer anderen Dienstmagd von der von
ihr einst durchgeführten "Nottaufe" an dem Kind Edgardo, und
diese ihre Kollegin zeigte ihr nun bekanntes Wissen beim Inquisitor des Vatikan an. Dieser wiederum bestellte
darauf hin Anna Morisi zu sich und lobte sie für ihr damaliges vorbildliches Verhalten
gegenüber dem jüdischen Säugling Edgardo Mortara. Gleichzeitig gab
ihr der Beauftragte des Vatikan für ihr Verhalten und ihre Aussage so viel Geld, dass sie sich mit dieser "Aussteuer" eine eigene Familie
aufbauen könne. Dafür wurde jedoch von ihr vor dem Kruzifix mit dem ermordeten Jesus
ein Schwur abverlangt, in dieser Sache in Zukunft zu schweigen.
Das Unheil zog sich nun allmählich über der
noch nichtsahnenden jüdischen Familie mit ihrem Sohn zusammen, und heimlich wurde von den
Verantwortlichen der Romkirche ein besonders böse Verbrechen vorbereitet. Eines Tages war es dann so weit: Die Polizei überfiel ohne Vorwarnung die
jüdische Familie und nahm bei dieser vom Vatikan eingefädelten Aktion den
entsetzten und verzweifelten Eltern ihr Kind weg und verschleppte es in den
Vatikan. Was die überfallenen Eltern damals noch nicht wussten: Für immer.
Die Aufforderung zur Kindsentführung durch die Dogmen des Vatikan !!!"Diejenigen also betrifft diese unsere
Rede, die weder von den Eltern noch von anderen, die eine Rechtsbefugnis
über sie [die Kinder] haben, zur Taufe gebracht werden, sondern von
jemandem, der keine Befugnis hat ... Wenn sie das Sakrament aber schon
empfangen haben, sollen sie entweder festgehalten oder von den hebräischen
Eltern wiedererlangt und Christgläubigen übergeben werden, damit sie von
diesen fromm und heilig ausgebildet werden; dies ist nämlich die Folge einer
zwar unerlaubten, jedoch wahren und gültigen Taufe." (Dogmensammlung von
Denzinger/Hünermann, Lehrsatz Nr. 2562) |
Seine Eltern taten darauf hin unverzüglich alles, um ihr Kind
wieder zu bekommen und stellten auch ihr ehemaliges Kindermädchen Anna Morisi zur Rede. Und Anna Morisi gab ihnen gegenüber
auch zu, was sie vor einigen
Jahren getan hatte. Doch anstatt die Wahrheit zugunsten der Mortaras notariell
beglaubigen zu lassen, floh sie aus der Stadt – denn sie hatte ja der Vatikankirche bei
der Leiche von Jesus
geschworen, in Zukunft zu schweigen. Die dämonisch inspirierten Kirchenführer in
Rom hatten ihr natürliches Empfinden und ihre Ethik korrumpiert und auch ihre Seele
massivst geschädigt.
Und die Kirche blieb einmal mehr knüppelhart und
verweigerte sogar eine Begegnung zwischen Eltern und Kind. Der entführte kleine
Jude wurde von nun an einer strengen katholischen Umerziehung unterzogen.
Denn durch die einstige "Nottaufe" des Kindermädchens gehöre das jüdische Kind nach
römisch-katholischer Auffassung nun kirchenrechtlich völlig "korrekt" zum "Leib" der Kirche, und
seine jüdischen Eltern waren für seine weitere Erziehung nach Ansicht der Kleriker
in Rom deshalb nicht mehr geeignet und auch nicht mehr zuständig, so die
Rechtsauffassung des Vatikan. Nur eine kirchenrechtliche Möglichkeit hätte
es gegeben:
"Den verzweifelten Eltern
sagte er [Papst Pius IX.], sie bräuchten nur katholisch zu werden, um ihr Kind
wieder zu sehen, die weltweiten Proteste beantwortete er ´Wenn es dazu
käme, würde ich es wieder tun` und ´
den Jungen präsentierte er
[später] der
Weltöffentlichkeit in den Kleidern eines katholischen Seminaristen`."
(heiligenlexikon.de/BiographienP/Pius_IX.html)
Er sei
der "Hölle" (in diesem Fall aufgrund des jüdischen Glaubens] entkommen, so der Vatikan und wäre nun in der Kirche auf dem Weg in den Himmel. Alle
oben angeführten "Glaubenswahrheiten" = kirchlichen Lügen fanden nun ihre
praktische Anwendung, so der für "unfehlbar" erklärte
dogmatischen Lehrsatz Nr. 381 gemäß der Dogmen- und Lehrsatzsammlung von
Neuner und Roos:
"[Die heilige
römische Kirche, durch das Wort unseres Herrn und Erlösers gegründet,] glaubt
fest, bekennt und verkündet, dass niemand außerhalb der katholischen Kirche,
weder Heide noch Jude noch Ungläubiger oder ein von der Einheit Getrennter
– des ewigen Lebens teilhaftig wird, vielmehr dem ewigen Feuer verfällt, das dem
Teufel und seinen Engeln bereitet ist, wenn er sich nicht vor dem Tod ihr
(der Kirche) anschließt."
Der von Johannes Paul II. später selig gesprochene Papst schuf dazu einen
knallharten Präzedenzfall und hat das
entführte jüdische Kind zur noch besseren Fesselung an seine totalitäre
Organisation adoptiert. Und die verzweifelten Eltern haben ihr Kind nie
wieder zurück bekommen. Stattdessen
wurde es von den alten Männern in Rom zu einem gehorsamen und unterwürfigen Priester
indoktriniert,
zu einem der Ihren, den sie so weit brachten, dass er dann später als geweihter katholischer Priester auch keinen
Kontakt mehr zu seinen Eltern wollte.
Und dass Edgardo Mortara später als erwachsener
römisch-katholischer Priester seine Treue zur Rom-Kirche bezeugte, betrachteten
viele Katholiken nachträglich sogar als Legitimierung des bösen Verbrechens
ihres Anführers.
Das ist Kirche, das ist diabolisch, wie es diabolischer kaum sein könnte. Und
das gehört zum Wesen der Romkirche. Und die Kirche hat sich nicht geändert. Sonst hätte sie den dafür
Verantwortlichen nicht im 21. Jahrhundert auch noch selig gesprochen, was
bedeutet, dass er die "Vollkommenheit" schon im Erdenleben erreicht habe.
Und wehe, Edgardo Mortara
hätte versucht, seine Wurzeln wieder zu finden oder gar zu seinen Wurzeln
zurück zu kehren!
Denn kein Hitler und kein Stalin konnten einem Abtrünnigen je so drohen wie die
Kirche. Die weltlichen Diktatoren nahmen ihnen nur
das irdische Leben. Die Kirche jedoch drohte und droht bis heute mit
unendlichen Qualen für alle Ewigkeiten, und sie droht mit einem Gott, dessen
Höllenstrafen für diesen Fall an Grausamkeiten nicht zu überbieten seien und
deren Bestialität jegliches menschliche Vorstellungsvermögen übersteigt
(siehe dazu Der Theologe Nr. 19).
Dies ergibt sich allein schon dadurch, dass diese Hölle angeblich nie ende und auch keine
Pausen kenne, auch wenn man sich heute kirchlicherseits in der geglaubten Intensität des
dauernden Leidens aus Gründen des Zeitgeistes zurückhaltender gibt. Dahinter
steht ein Gott, der – gemäß der aus römisch-katholischer Sicht "unfehlbaren" Glaubenswahrheit Nr. 381 in dem Lehrwerk
Der Glaube der Kirche – selbst folgendes tut:
Der katholische "Gott" lässt sogar "Glaubenszeugen",
die ihr "Blut für den Namen Christi vergießen", in der Hölle unendlich quälen, wenn sie nicht
als Katholiken gestorben sind, so dieser Glaube. Es kommt dem Moloch in Rom – der in unserer Zeit
vor allem im Vatikan nun täglich Kreide frisst – also nur auf die Zugehörigkeit zur
Kirche durch die Taufe an. Und morden ließ man obendrein – in vielen
Jahrhunderten mit mehr Opfern als alle anderen Diktatoren je zusammen gemordet haben.
Und bis heute ist beispielsweise ein solcher Kinderraub
für die römisch-katholische Kirche kein Verbrechen. Im Gegenteil. Nach dem Kirchenrecht hat sich der Papst nämlich richtig
verhalten. Ja, er musste (!) sogar so handeln, um nicht selbst zum "Häretiker"
zu werden und sein katholisches "Heil" zu gefährden. Und bis heute stellt die
römisch-katholische Kirche ihr vielfach böses Kirchenrecht über jedes staatliche Recht, auch
bei den Hunderttausenden von Vergewaltigungen von Kindern durch katholische
Priester. Im Fall von Edgardo Mortara findet der Lehrsatz Nr. 1315 in
Verbindung mit Nr. 2562 Anwendung, zitiert gemäß dem Enchiridion symbolorum definitionum
et declarationum de rebus fidei et morum von Heinrich Denzinger, Freiburg
2009, 42. Auflage. Eine wesentliche Grundlage ist die Bulle
Exultate Deo von Papst Eugen IV., verkündet während des Konzils von Florenz
am 22. November 1439, darunter Lehrsatz Nr. 1315. Weitere auch für die
Zukunft der Kirche verbindliche
Anweisungen von Papst Benedikt XIV. sind in seiner Instruktion Postremo mense
vom 28. Februar 1747 niedergelegt, darunter die Lehrsätze Nr. 2555 und
Nr. 2562:
Nr. 1315:
"Im Notfall kann nicht nur ein
Priester oder Diakon, sondern auch ein Laie oder eine Frau, ja sogar ein Heide
und Häretiker taufen, sofern er nur die Form der Kirche wahrt und die Absicht
hat, das zu tun, was die Kirche tut."
Damit wird das Verhalten des katholischen Kindermädchens zunächst
ausdrücklich befürwortet, die aufgrund des von ihr so empfundenen "Notfalls" das
jüdische Kind katholisch taufte. Die Kirche in den folgenden Jahrhunderten ging noch
weiter. So wird der Notfall ausdrücklich ausgedehnt etwa auf jüdische Kinder,
die "gefunden werden", wo Beispiele z. B. auch aus der Zeit des Dritten Reiches im
20. Jahrhundert in Deutschland denkbar sind.
Nr. 2555: "Wenn es geschieht, dass von einem
Christen ein dem Tod nahes Kind der Hebräer [also ein jüdisches Kind]
gefunden wird, so wird ... derjenige sicherlich etwas Lobenswertes und Gott
Wohlgefälliges tun, der dem Kind mit reinigendem Wasser unsterbliches Heil
gewährt."
Doch es geht noch weiter. Was ist, wenn z. B. Katholiken ein Kind Andersdenkender entführen und zum katholischen Priester
bringen, um es katholisch taufen zu lassen? In diesem Fall wäre die Taufe
zwar
nicht kirchlich "erlaubt", weil die Entführer nicht die Erziehungsberechtigten des Kindes
seien. Wird sie aber auf Verlangen der Entführer trotzdem vollzogen, ist sie
genauso wahr und gültig wie die kirchlich "erlaubten" Taufen, mit allen
kirchenrechtlichen Konsequenzen, z. B. das Kind darauf hin auch offiziell den
Eltern weg zu nehmen, wenn eine staatliche Gesetzgebung das nicht verhindern
würde. Hier die dogmatische Festlegung:
Nr. 2562: "Diejenigen also betrifft diese unsere
Rede, die weder von den Eltern noch von anderen, die eine Rechtsbefugnis über
sie haben, zur Taufe gebracht werden, sondern von jemandem, der keine Befugnis
hat ... Wenn sie das Sakrament ... schon empfangen haben, sollen sie entweder
festgehalten oder von den hebräischen Eltern wiedererlangt
[also den Eltern
wieder weg genommen !] werden und Christgläubigen
[gemeint sind hier die Katholiken] übergeben werden, dass sie von
diesen fromm und heilig ausgebildet werden;
dies ist
nämlich die Folge einer zwar unerlaubten, jedoch wahren und gültigen Taufe."
Nach diesen Dogmen bzw. Lehrverkündigungen handelte Papst Pius IX. So
ging es also darum, das Kind "von den hebräischen Eltern" wieder zu
erlangen, nachdem er von der katholischen Nottaufe erfahren hatte. Ein solches
Verhalten wird von der Vatikankirche ja lt. Nr. 2562 bereits nach "unerlaubten" Taufen verlangt.
Und es gilt natürlich erst recht bei den
kirchlich "erlaubten" wie der "Nottaufe" von Edgardo Mortara durch das Kindermädchen Anna Morisi. Und im Jahr 2000 gab es von Papst Johannes Paul II. obendrauf auch noch die
Seligsprechung für den Papst. Dies könnte vielen Eltern auch eine Warnung sein,
dass sie ihr Kind niemals in eine Welt hinein taufen lassen sollten, in der sich
solche Verbrecher bzw. charakterlose Menschen tummeln. Und natürlich wird auch Papst Jorge Bergoglio hier keinen
Wandel bringen können, denn er ist nur der Mann der "schönen" und
"naiv-herzlich" gewählten Worthülsen, während in der Substanz alles beim Alten
bleibt.
Doch ob "Seelenmord von Kindern durch Entführung und Gottesvergiftung" oder
"Seelenmord
aufgrund von Vergewaltigungen und sexuellem Missbrauch durch Priester": Die
ungesühnte und unermessliche Schuld der Kirche gegenüber Kindern drängt in
unserer Zeit immer mehr zur Wirkung.
Um es jedoch an dieser Stelle noch einmal deutlich zu sagen: Die
kirchlichen Lehren zu diesem Thema sind völliger Unsinn und dienen nur dazu, die
Menschen durch Angst und Schuldgefühle weiterhin in Abhängigkeit zu halten.
Mittlerweile verabschieden sich aber immer mehr ehrliche Gottsucher von der
Kirche mit ihren Drohgebärden und zwielichtigen Heilsangeboten, und sie tun es
zunächst innerlich. Was ihnen vielfach hilft, ist die Gewissheit:
Der wahre Gott lässt
sich nicht in Kirchen aus Stein finden. Er ist ein
Gott der Freiheit und in keiner Weise an eine kirchliche Instanz und schon gar
nicht an deren so genannte Sakramente gebunden.
Der äußere Schritt des Kirchenaustritts ist früher oder später die logische Folge, doch manche wägen
noch ab, ob der äußere Verbleib in der Kirche vielleicht doch das Angenehmere
sein könnte. Man könne ja innerlich glauben, was man wolle und daran könne einen
ja niemand hindern, so denken manche.
Doch wer so denkt, unterschätzt die dann fortgesetzte Situation. Man ist, wenn man nicht austritt, einer der
Ihren
geblieben, ein Blatt an einem Stammbaum von Mord und Verbrechen, deren Opfer
gerade solche Menschen waren, welche die kirchlichen Sakramenten-Lehren nicht befürworteten.
Als kleines Beispiel dafür erinnern wir in
einem späteren Kapitel an aufrichtige Männer
und Frauen, die auf Veranlassung der Kirche hingerichtet wurden, weil sie
die Kindertaufe nicht für richtig hielten. Und weil man als Kirchenmitglied ein
Blatt am Stammbaum unzähliger Verbrechen bleibt, deshalb sprach ein Engel des
Himmels durch den Seher Johannes
ja auch:
"Tretet aus von ihr, mein Volk, dass ihr nicht teilhabt an ihren Sünden und
nichts empfangt von ihren Plagen." (Offenbarung 18, 4)
Aus diesem
Grund treten auch immer mehr Menschen aus der Kirche aus. Andere stimmen
auch einfach
nicht mehr mit der Kirche überein bzw.
sie fühlen sich vereinnahmt, und sie treten deshalb aus.
In Deutschland kann jemand mit 14 Jahren die bei der Taufe begründete
Mitgliedschaft ohne Zustimmung der Eltern kündigen, vor dem 14.
Lebensjahr müssen es die Eltern für das Kind tun, und vom 12.-14.
Lebensjahr bedürfen die Eltern dabei der Zustimmung des Kindes.
Doch auch dieser Austritt wird
den Menschen so massiv wie möglich erschwert. Bei jeder anderen Institution
oder Organisation ist eine schriftliche Kündigung möglich. Nur beim
Kirchenaustritt muss man persönlich beim staatlichen (!)
Standesamt oder staatlichen (!) Amtsgericht erscheinen und eine
Gebühr von mittlerweile bis zu ca. 60 Euro bezahlen – ein deutliches Indiz dafür, das man es in Deutschland im Grunde
mit zwei Staatskirchen zu tun hat. Bettlägerige oder gehunfähige Menschen müssen
gar einen Notar ins Haus holen, was natürlich noch mehr kostet, um aus der Institution Kirche
wenigstens steuerrechtlich heraus zu kommen. Auch werden alle Arbeitnehmer in
Deutschland seit Adolf Hitler (der bis an sein Lebensende
Katholik war und blieb; siehe
hier) vom Staat gezwungen, ihre Konfessionszugehörigkeit
bei ihren persönlichen Daten im Finanzamt (die auch dem
Arbeitgeber zugänglich gemacht werden) eintragen zu lassen, was bis 1933 nicht der Fall war. Damit weiß
seither jeder Arbeitgeber auch darüber
Bescheid, und er kann Bewerber oder Angestellte im Probedienst unter fadenscheinigen
Gründen ablehnen oder wieder entlassen, wenn er z. B. mit der Eintragung
"konfessionslos" nicht einverstanden ist. Und diese Situation ist nicht konstruiert, sondern
vielfach Realität. Und seit 2015 fragen
in Deutschland auch
alle Banken, bei
denen man ein Konto hat, nach der Konfessionszugehörigkeit bzw. man muss diesem
"Regelfall" widersprechen, denn auch die Banken sind
seither verpflichtet, steuerliche Geldtransaktionen zu Gunsten der Kirchen
durchzuführen.
Und während z. B. bei einem Gerichtsprozess, bei dem die
Kirche Prozesspartei ist (und nebenbei vom Staat von Gerichtsgebühren befreit
ist), die Richter nicht darüber Auskunft geben müssen, ob
sie selbst evangelisch oder katholisch sind und es ein Prozessgegner der Kirche
hinnehmen muss, den Prozess deswegen zu verlieren, weil die Richter katholisch
oder evangelisch sind, muss der einfache
Arbeitnehmer immer seine Konfession darlegen.
Der Hintergrund: Auch ein
atheistischer oder moslemischer Arbeitgeber muss für seinen
Angestellten die Steuer an die
Kirche abführen – anstatt dass die Kirche sich selbst darum kümmert, wie sie von
ihren Mitgliedern die Beiträge bekommt, was in einem wirklich weltanschaulich
neutralen Staat selbstverständlich sein sollte.
Doch neben dem Genuss dieser
äußerlichen Privilegien üben die kirchlichen Großinstitutionen auch auf die
Seelen der Menschen massiven Druck aus, die aus der Kirche austreten möchten.
Denn die Kirche
lässt selbst die Ausgetretenen nicht wirklich ziehen, ähnlich wie einst der Pharao von
Ägypten das Volk Israel nicht aus seiner Gefangenschaft ziehen lassen wollte.
Denn den
"Bund", den angeblich "Gott", in
Wirklichkeit der katholische oder lutherische Konfessionsgötze, beim Taufakt mit dem Säugling geschlossen habe, soll
nach der Lehre der Kirchen kein Getaufter jemals rückgängig machen können. Das
stimmt aber hinten und vorne nicht, denn Gott schließt bei keiner kirchlichen Taufhandlung einen
Bund mit einem Menschen. Er wohnt ja in jedem Menschen, ob kirchlich getauft oder
nicht. Und Er liebt und behandelt
alle Menschen gleich ohne Ansehung der Konfessions- oder Kirchenzugehörigkeit
oder eines Taufscheins. So möchten
die meisten Menschen durch einen Kirchenaustritt die bei der Taufe hergestellte Kirchenbindung im
Äußeren auch wieder vollständig lösen. Doch die Kirche weigert sich, diesen
Wunsch anzuerkennen. Für die
Kirche bleibt die Taufhandlung im Taufregister kirchlich voll gültig stehen, und
die Kirchenführer betrachten den Ausgetretenen aus geistiger Sicht weiter als "Katholiken"
oder "Evangelischen" und damit weiterhin als einen von Ihresgleichen,
eine ungeheure Anmaßung und Vermessenheit, gleich einem Seelenraub
und gleichzeitig ein massiver Verstoß gegen einfachste Gesetze zum
Datenschutz.
So schrieb
der ehemalige Landesbischof der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Johannes Hanselmann, im Jahr 1985
z. B. in einem Brief:
"Ich möchte Ihnen aber nur zu bedenken geben, dass man aus
der Kirche, in die man durch die heilige Taufe eingegliedert wurde [Anmerkung
der Redaktion: meist unfreiwillig], nicht aus- und eintreten kann wie bei einem
Verein, wenn man anderswo etwas gefunden hat, was einem vielleicht mehr zusagt.
Man kann Gott den Bund, den er in der heiligen Taufe mit uns geschlossen hat,
nicht einfach kündigen." (Brief vom 6.9.1985)
Hier wird versucht,
"Gott" für die Kirche zu vereinnahmen. Doch der in der
Kirche geschlossene Bund, von dem der Bischof hier spricht, hat – wie gesagt – mit Gott nichts,
aber auch gar nichts
zu tun.
Noch dicker trägt
der Kanzler des Bischöflichen Ordinariats aus Innsbruck, Dr.
Hermann Steidl, auf, der in
einem Brief zum Thema folgende kirchenrechtlich korrekte Auskunft gab,
die sinngemäß auch bei der evangelischen Kirchen gilt:
"Eine Beendigung der Zugehörigkeit
zur katholischen Kirche ist nach deren Selbstverständnis nicht möglich und auch
nicht vorgesehen. Was den von Ihnen angesprochenen ´Kirchenaustritt` betrifft,
so ist dieser eine Einrichtung des religiös neutralen Staates, durch die dieser
seinen Bürgern ermöglicht, sich für den staatlichen Rechtsbereich den Folgen der
Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft zu entziehen. Dieser
staatliche ´Kirchenaustritt` hat keine Auswirkungen auf die korporative
Zugehörigkeit zur katholischen Kirche, d. h. der Ausgetretene bleibt aus der
Sicht der katholischen Kirche weiterhin Katholik. Die katholische Kirche wertet
diesen Akt aber als ´formellen Abfall von der katholischen Kirche` und
sanktioniert dieses öffentliche Lossagen von ihr mit verschiedenen
Rechtsbeschränkungen ... Unbeschadet dessen bleiben jedoch die von Ihnen
erwähnten Sakramente gültig ... Wurden sie einmal gültig gespendet, so können
sie durch keine Macht der Welt ausgelöscht werden."
(Brief vom 14.9.1998)
Eine solche Institution, die nach ihrem Selbstverständnis eine Beendigung der "korporativen Zugehörigkeit" überhaupt nicht zulässt, entlarvt sich
auf diese Weise selbst, denn
was hier den meist durch die Säuglingstaufe ungefragt rekrutierten Mitgliedern zugemutet
wird, ist eine Nötigung und aus weltlicher Sicht ein krasser Verfassungsverstoß,
ja verfassungsfeindlich.
In diesem Zusammenhang ist auch ein Blick auf die kirchlichen Psycho-Techniken
aufschlussreich: Katholische Eltern sind nach kirchlichem Recht unter Androhung
von Kirchenstrafen ja sogar "verpflichtet", ihren Säugling taufen zu lassen,
wie oben bereits im Rahmen der Klageschrift der Freien Christen dargelegt
(Can. 867). Andernfalls würden sie angeblich auch ihr eigenes Seelenheil
gefährden.
Dazu die Frage: Ist das nicht auch ein
brutaler Versuch, Menschen geistig zu versklaven? Die Kirchenmitgliedschaft
durch Säuglingstaufe trägt dabei Charakterzüge einer modernen
Zwangschristianisierung und verstößt von vorne herein gegen das Recht des Einzelnen, selbst
darüber entscheiden zu können, welcher Organisation er sich anschließen möchte
und welcher nicht.
Doch wer steckt hinter diesen Lehren? Ist das nicht immer
noch die "alte Schlange", die Jahrhunderte lang Blut und Schrecken über die
Menschheit bringen konnte? Und die sich in unserer Zeit nur widerwillig in die
Demokratien hinein gewunden hat, wo sie ihren Herrschaftsanspruch vorwiegend mit
seelischer Gewaltausübung durchzusetzen versucht, weil ihr der Staat nicht mehr
wie in früherem Ausmaß unmittelbar und quasi auf Befehl zur Verfügung steht
(vgl. dazu jedoch Der Theologe Nr. 23 – Das
Staatsross und sein kirchlicher Reiter).
Ein Beispiel, was das praktisch bedeutet,
dass die Kirche ein ausgetretenes Ex-Mitglied weiterhin als Katholiken
betrachtet und seinen Austritt nicht respektiert, gibt das von Papst Benedikt im
Jahr 2009 neu gefasste kirchliche Eherecht.
Selbst die noch ungeborenen und "ungeplanten"
Kinder werden von der Kirche reklamiert:
Ein Katholik darf z.
B.
nur dann
"evangelisch"
heiraten, wenn er verspricht, sich dafür einzusetzen, dass etwaige Kinder
später katholisch werden. Und ein katholischer Religionslehrer bekommt ohne
dieses Versprechen der späteren katholischen Taufe seiner eventuellen Kinder gar keine kirchliche Lehrerlaubnis, ohne die er vom Staat
wiederum nicht als vom Staat finanzierter katholischer
Religionslehrer an Staatsschulen beschäftigt werden kann.
Ist ein Kind dann tatsächlich geboren, scheint es
nichts Wichtigeres zu geben als das möglichst schnelle Handeln der Kirche. So
hatte die Kirche beispielsweise das Instrument der "Nottaufe"
erfunden, um zu signalisieren, dass ungetauft verstorbene Kinder angeblich
in Ewigkeit keine Anschauung Gottes erlangen würden, wie bereits oben
dargelegt. Nur
Sündenstrafen müsse das kleine Kind nicht erleiden, da es in seiner
kurzen Lebensspanne keine Gelegenheit hatte, gegen die Gebote der Kirche
aufzubegehren. Die Kirche geht in diesem Fall davon aus, dass bereits der
Säugling mit der "schweren Sünde"
der "Erbsünde" behaftet
sei,
und alle "Seelen, die in schwerer
Sünde aus dem Leben scheiden", müssen nach kirchlicher Lehre
nun mal in eine angeblich ewige
Verdammnis. Ein Nichtgetaufter führe demnach ein Leben zwischen
angeblicher Erbsünde und angeblicher ewiger Hölle. Das sei alles, was ihm das
Leben biete und wofür der Konfessionsgötze ihn geschaffen habe.
Dazu heißt es im amtlichen kirchlichen Lehrbuch von Neuner-Roos, Der Glaube
der Kirche, über die Hölle: "Sie besteht für die
Seelen, die nur mit der Erbsünde behaftet waren [also Säuglinge und kleine
Kinder], im Verlust der Anschauung Gottes" (Neuner-Roos, Der Glaube der
Kirche, S. 530). Und wörtlich heißt der offizielle Lehrsatz Nr. 926:
"Die Seelen
derer aber, die in einer Todsünde oder auch nur in der Erbsünde verschieden,
steigen sofort hinab in die Hölle, empfangen aber ungleiche Strafen" (S. 554;
mehr zu diesem Thema in Der Theologe Nr. 18 – Der
Glaube der Kirche).
Trotz jüngerer Verlautbarungen, dass die Kirche dennoch an einen
"Heilsweg" auch
für diese Kinder glaube (siehe oben),
kann man kaum in Worte fassen, welche Einschüchterung und welche seelische
Vergewaltigung hier auf Menschen ausgeübt wurde und auch noch wird. Dies
kann eindrücklich von jenen bestätigt werden, die unter dieser furchtbaren
"Gottesvergiftung" gelitten haben (vgl. das Buch Gottesvergiftung
von Tilmann Moser). Und gelingt dem Zwangskatholiken später oftmals nach
langen Seelenkämpfen der Austritt, dann zählt dies erst recht zu den
"schweren Sünden",
deren Folge die ewige Verdammnis sei (diesmal einschließlich der
dort geglaubten qualvollen
Sündenstrafen). Dies ist weiterhin aktuell [2021] gültige kirchliche Lehre unter Papst
Jorge Bergoglio, auch wenn sich der Kanzler
des Innsbrucker Bischofs hütete, dies in dem Brief an den kritischen
Zeitgenossen darzulegen.
Das alles ist also kein
harmloser Skandal, und wir werden weiter unten noch näher darlegen, was es damit
auf sich hat und was man tun kann, um sich das nicht gefallen zu lassen.
Deshalb bat ich
als
Ex-Pfarrer Eltern und erwachsen gewordene Kinder auch um Vergebung für die Taufen,
die ich früher als evangelischer Pfarrer durchgeführt habe. Dazu habe ich folgende Erklärung abgegeben,
die am 19.12.2009 unter anderem in der Zeitung Fränkischer Tag in Bamberg als
Anzeige erschienen ist:
"Von 1988-1992 war ich evangelisch-lutherischer Pfarrer in Bamberg-St. Stephan
und in der Philippuskirche am Klinikum. In dieser Zeit habe ich auch viele
Säuglinge getauft. Doch das hat Jesus nicht gewollt. Er wollte laut dem Zeugnis
der Bibel, dass man die Menschen zuerst ´lehrt` (so steht es auch korrekt in den
ursprünglichen Übersetzungen) und erst dann tauft und nach der Taufe natürlich
weiter unterrichtet. Seine Botschaft ´Erst lehrt, dann tauft`, wird durch das
kirchliche ´Erst tauft,
dann lehrt` jedoch ins Gegenteil verkehrt. Die Kirche verstößt mit ihrem Tauf-´Sakrament`
also gegen Jesus. Und sie macht die Kinder auf diese Weise gleichzeitig zu
Mitgliedern ihrer Institution, welche Jesus ebenfalls niemals gewollt hat. Und
der Mann aus Nazareth befürwortete auch niemals einen Bau von Kirchen aus Stein mit
Kanzel, Altar, Taufbecken und dergleichen. Jesus sagte zwar: ´Lasset die Kinder zu mir
kommen`. Doch damit meinte er nicht, dass die Kinder getauft und auf diese Weise
zu Mitgliedern einer Kirche gemacht werden sollen.
Der Kirchenaustritt ist nun der erste Schritt, um
die durch die Taufe erzeugte Fessel an die Kirche zu lösen. Doch die Kirche
lässt den Ausgetretenen nicht ziehen und lehnt folglich auch eine
Löschung des Taufeintrags in den Taufregistern ab, was soweit bekannt, überall
in Europa so gehandhabt wird. Und die Politiker und derzeitigen
[2021] Vertreter der Staaten betrachten dies als "innerkirchliche
Angelegenheit", in welche sie sich nicht einmischen wollen,
was aber nur ein Vorwand ist, denn was den Umgang mit
persönlichen Daten betrifft, die sich Besitz Dritter befinden, sind sie
ansonsten vor allem innerhalb der EU bestrebt, sogar Kleinigkeiten bis zum
Exzess gesetzlich zu regeln und bei Verstößen mit Bußgeldern zu drohen.
Doch wer aus der Kirche
ausgetreten ist, steht weiterhin im kirchlichen
Taufregister, und er gilt, wie die Briefe des evangelischen Bischofs und
katholischen Kanzlers oben bestätigen, als "Kirchenschaf", wenn auch als eine
Art "verlorener Sohn", eine "verlorene Tochter" bzw. ein "verlorenes Schaf", für das aber
weiter kirchliche "Hoffnung" bestehe.
In Wirklichkeit sind die Kirchenmänner selbst – und im Protestantismus auch die
Kirchenfrauen – die verlorenen Söhne und Töchter, weil sie sich gegen Gott
und Seinen Willen stellen, wie ihn Jesus, der Christus, den Menschen nahe
brachte, und dazu gehört die Freiheit jeder Seele und jedes
Menschen, sich in allem frei zu entscheiden und um auch eine Beziehung zu "Gott in
uns" oder wie auch immer jemand dies sehen möchte in aller Freiheit aufbauen zu
können – ohne Kirchenorganisation oder angebliche Mittler, die es aus geistiger
Sicht nicht gibt.
Zwar wird der
Kirchenaustritt im Taufregister oder einem entsprechenden
weiteren Eintrag des kirchlichen Tauf-Ortes vermerkt, wenn man
in Deutschland beim Kirchenaustritt auf dem
Standesamt oder Amtsgericht angibt, in welcher Kirchengemeinde man einst getauft worden ist, doch mehr
auch nicht. Die im dortigen Taufregister dokumentierte angeblich ewige Bindung an die
Kirche wird nicht rückgängig gemacht und die Daten werden
ausdrücklich auch nicht gelöscht. Alle Bürger, die das nicht länger hinnehmen wollten, wurden bisher [bis
2021] von
der deutschen Justiz und ihren überwiegend
katholischen und evangelischen
Richtern, die laut Kirchenlehre auch
in ihrem Beruf ihrer Kirche
dienen müssen, abgewiesen.
Damit wird von Staats wegen verlangt, dass der einst Kirchengetaufte weiterhin in den
Mitgliederlisten jener Organisation verzeichnet bleiben muss, die nach den
Worten des Historikers Karlheinz Deschner wie keine andere "zugleich
so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist"
(Die beleidigte Kirche, Freiburg 1982, S. 42 f.)
– ein letztlich ungeheuerlicher Zustand, vergleichbar damit,
wie wenn ein ehemaliges Mafia-Mitglied auch nach seinem Ausstieg auf Verlangen
des Staates ewig im Daten-Verzeichnis der Mafia verzeichnet bleiben müsste und
der Staat der Mafia zusichert, dass die Clan-Bosse den Abtrünnigen trotzdem
weiterhin als Mafiosi betrachten dürfen.
Kein ehemaliges Mitglied einer Mafia muss
jedoch hinnehmen, dauerhaft dort
als Mitglied geführt zu werden, wenn er dort ausgestiegen ist und sich
von allen distanziert, nur bei der Kirche gilt das nicht.
Jeder
Aussteiger muss den Anspruch einer ewigen Mitgliedschaft durch die
Anführer dieser Organisation hinnehmen.
Diese bisherige Rechtssprechung, wonach jene Organisation
fortgesetzter Verbrechen, von der Karlheinz Deschner
schrieb, die Daten ihrer Aussteiger weiterhin speichern darf,
wurde bisher immer wieder damit begründet, "die Löschung des
Eintrags im Taufbuch sei eine rein innerkirchliche Angelegenheit, die gemäß Art.
140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV dem staatlichen Zuständigkeitsbereich
entzogen sei" (gesetze-bayern.de).
So steht es wörtlich in einem Gerichtsbeschluss, der eine Berufung gegen ein
entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts München für unzulässig erklärte
und dem Antragsteller auch noch die Kosten des Verfahrens aufbürdete.
Und was hier dem
Ausgetretenen zugemutet wird, kann man wohl wirklich noch besser erfassen, wenn
es heißen würde, es handle sich um eine rein innere Angelegenheit
eines Verbrecher-Clans, die
dem staatlichen Zuständigkeitsbereich entzogen sei. Und die
Millionen von Verbrechensopfer
auf Betreiben der beiden Kirchen im Laufe ihrer Geschichte sind ja
unbestritten.
Doch die innere Haltung und Empörung des Einzelnen gegenüber
dieser unsäglichen Kirchenmacht über den Staat und dessen Bürger
erscheint uns in diesem Fall auch nicht ausreichend.
Deshalb halten wir es aus geistiger Sicht
trotz des Bollwerks an Ablehnung für ratsam, nicht nur aus der Kirche auszutreten,
sondern weiterhin die Streichung aus dem kirchlichen Taufregister zu fordern. Dies tut die
Kirche zwar noch nicht, doch handelt sie damit grundgesetz- und sittenwidrig,
auch wenn die derzeit amtierenden (und meist kirchlich indoktrinierten)
Richter das Anfang des 21. Jahrhunderts [2021] immer noch anders sehen.
Das kann und wird nicht auf Dauer so bleiben.
Von Ihrer Seite aus haben Sie mit der Forderung der Streichung
aus dem Taufregister immerhin schon einmal die Voraussetzung für
eine spätere Streichung
geschaffen. Denn Sie
haben der Anmaßung der Kirche, Sie weiterhin als Katholiken oder
Evangelischen zu betrachten (sozusagen als "verlorenes Schaf", das
aber immer noch zur katholischen oder evangelischen Kirchenherde dazu gehören soll), mit
allem, was Ihnen momentan möglich ist, widersprochen.
Sie könnten dabei zum Beispiel wie folgt vorgehen: Schreiben Sie an das Pfarramt der
Kirchengemeinde, in der Sie getauft worden sind und geben Sie neben Ihrem
Geburtsdatum
auch Ihr Taufdatum an, so weit bekannt, und den Taufort, sowie das Datum und den Ort Ihres Kirchenaustritts
– wenn
vorhanden, auf jeden Fall auch eine
Kopie der Austrittsbescheinigung beilegen.
Ein Muster für einen aussagekräftigen Brief finden Sie
hier.
Wer sich ausführlicher damit beschäftigen will, hier zum Vergleich
mit dem eher kurzen Brief ein anderes
Schreiben,
das der Autor diese Studie an die
Kirchengemeinde geschrieben hat, in welcher er einst getauft worden war:
"Sehr geehrter Herr
Pfarrer N.N.,
ich wurde am xx.xx.xxxx in der Kirche in X. kirchlich getauft. Am 7. Februar 1992
bin ich auf dem Standesamt in Bamberg aus der evangelischen Kirche ausgetreten.
Eine Kopie der Austrittsbescheinigung liegt bei. Nun bitte ich Sie, mich
komplett aus dem Taufregister zu streichen, da ich aus Gewissensgründen in keine
äußere oder innere Bindung mehr mit der Institution Kirche und ihrer Geschichte
gebracht werden möchte. Mir ist bewusst, dass in der Kirche geglaubt werden
soll, dass Gott einst der eigentliche Täufer gewesen sei und dass eine Taufe
deshalb nicht rückgängig gemacht werden könne und dass die ´Taufgnade` bliebe und ähnliches.
Doch genau das halte ich für eine Irreführung der Menschen. Gott macht nach
meiner Überzeugung nicht den geringsten Unterschied zwischen einem getauften und
einem nicht getauften Menschen und Er ist keineswegs der Täufer bei einer
kirchlichen Taufe, sondern der Pfarrer. Und im Hinblick auf das spätere
Seelenheil ist eine kirchliche Taufe nach meiner Überzeugung völlig nutzlos und
wegen der dadurch entstandenen Bindung an eine äußere Kirche sogar hinderlich.
Weiterhin ist die kirchliche Taufe nicht christlich. Denn Jesus, der Christus,
hat nicht mit Wasser getauft, sondern er sprach von der Geisttaufe
(siehe z. B.
Markusevangelium 1, 8).
Außerdem hat Jesus keine Taufe für Säuglinge geboten, im Gegenteil: Er
sagte gemäß der Bibel wörtlich: ´Erst lehret, dann taufet`
(das steht auch so noch in der Original-Luther-Übersetzung), und dann lehrt die
Getauften weiter. Säuglinge können jedoch vor ihrer Taufe noch nicht gelehrt
werden. Und auch Johannes der Täufer, der als Vorläufer von Jesus gilt, taufte
keine Säuglinge, sondern nur Erwachsene, wenn diese ihr Leben ändern wollten.
Dennoch praktiziert die Evangelisch-Lutherische Kirche die Säuglingstaufe und
schreibt diese in ihrem Bekenntnis sogar als ´nötig` vor. Dabei kann sie sich
aber weder auf Jesus von Nazareth noch auf Johannes den Täufer berufen.
Und dies ist nicht der einzige Gegensatz der kirchlichen Lehre zur Lehre des
Christus, so dass für mich die evangelische Lehre heute zwar ´evangelisch` ist
und neben vielen heidnischen Elementen auch einige christliche enthält, doch sie
ist eben nicht christlich. Nähere Ausführungen dazu würden jedoch über das
Anliegen dieses Briefes hinaus gehen, so dass ich in diesem Zusammenhang nicht
weiter darauf eingehen möchte.
Mir sind viele
Theologen bekannt, die sich der Widersprüche zwischen Christus und Kirche
bewusst sind und dennoch so tun, als könnte die Kirche im Namen von
Christus taufen. Angesichts des oben angedeuteten Sachverhalts ist dies jedoch
eine Irreführung. Geht man weiter von einem Vorteil aus, welcher der Kirche
durch dieses Handeln entsteht, z. B. die spätere automatische
Kirchensteuerpflicht des Getauften, und ist dieser Vorteil für den Pfarrer oder
die Kirchenleitung in irgendeiner Weise für ihre Einstellung oder ihr Handeln
maßgeblich, dann stellt der Vorgang der Säuglingstaufe nach unserer
Rechtssprechung sogar eine arglistige Täuschung dar.
... Aufgrund dieses Sachverhalts halte ich eine
Streichung aus dem Taufregister nicht nur für moralisch geboten und eine Sache
des guten Anstands, sondern auch für rechtens. Das heißt: Der Vorgang sollte von Ihnen
auf Anfrage ohne kirchenbürokratische oder kircheninterne Hemmnisse durchgeführt werden.
Der Sachverhalt,
dass ich im Alter von 13 Jahren im April 1973 meine einstige Säuglingstaufe in
einem Konfirmationsversprechen in X. bestätigt hatte, ist demgegenüber
nichtig, da ich in diesem Alter noch nicht religionsmündig war.
Ich bitte Sie
deshalb, mir die entsprechende Bestätigung der Streichung aus dem Taufregister
zukommen zu lassen und verbleibe mit guten Wünschen und freundlichen Grüßen."
Darauf hin
erhielt ich folgenden ausweichenden Antwortbrief: "Wir haben Ihr Schreiben zur
Kenntnis genommen. Ihr Kirchenaustritt vom 7.2.1992 wurde in unseren
Kirchenbüchern registriert und eingetragen. Von unserer Seite ist der Vorgang
somit bearbeitet."
Mit anderen Worten: Die Streichung aus dem Taufregister, um die es mir ging, ist
ausdrücklich nicht erfolgt, wie leider
nicht anders zu erwarten war. Doch
man hofft, der Antragsteller würde in Zukunft Ruhe geben, wenn man ihm noch
einmal seinen einstigen Kirchenaustritt bestätigt.
Doch wir werden
nicht eher "Ruhe" geben, bis deutlich geworden ist, dass das kirchliche Tun nichts mit
Christus zu tun hat und bis es gelungen ist, sich von jeder Art von Zugriff oder
Anspruch der Kirche
auf die eigene Seele befreit zu haben, und sei es nur auf dem
Weg des Zugriffs auf persönliche Daten. Deshalb können wir solche und ähnliche Antworten
natürlich nicht akzeptieren, solange die Kirche uns und zahllose andere Menschen
weiterhin als wie auch immer zur Kirche zugehörig betrachtet und nicht endlich ohne
Wenn und Aber frei lässt.
Ein möglicher nächster Schritt
nach einem Ablehnungsbescheid könnte sein, von der
Kirchengemeinde zu verlangen, die Forderung auf Streichung aus dem
Taufregister durch den einst Kirchengetauften als ergänzenden Eintrag im Taufregister zu
dokumentieren. Zwar kann dies nach derzeitiger [2022] Rechtsprechung von der
Kirche ebenfalls nicht zwingend eingefordert werden, doch
damit in naher Zukunft das Staats-Ross den "Reiter" Kirche
endlich abwirft, wie es zum Beispiel das deutschen Grundgesetz seit je her
vorsieht, bedarf es eben auch vieler einzelner
Vorarbeiten.
Unseres Wissens hat hier bisher noch kein Kirchenaussteiger versucht,
eine solche Dokumentation auf dem staatlichen Klageweg durchzusetzen. Dann wäre
nämlich der Antrag auf Streichung aus dem Taufregister in dem
besagten Register dort zunächst einmal amtlich registriert, und es wird deutlich, dass der
fortdauernde Eintrag in den Kirchenbüchern von der Kirche gegen den ausdrücklichen Willen des einst
von ihr Vereinnahmten bzw. Zwangsvereinnahmten aufrecht erhalten wird.
Zumal diese Register von der Kirche in Berlin-Brandenburg auch
auf üble Weise durchforstet werden, um
Bürger, die einst in der DDR ausgetreten sind, aber damals keine Bescheinigung
erhalten haben, erneut zu angeblichen Kirchenmitgliedern zu machen und
nachträglich hohe Kirchensteuerforderungen gegen die Ausgetretenen erheben.
Und hier noch ein
weiteres etwas ausführlicheres Beispiel für ein Schreiben an die Kirche zur Streichung aus dem
Taufregister, das andere Aspekte mehr hervor hebt und teilweise noch deutlicher
formuliert ist als das Schreiben des Autors dieser Untersuchung. Beide hier veröffentlichten Briefe sind jedoch
aufs Ganze gesehen sehr maßvoll gehalten und dem
Empfänger wird nicht von vorne herein unterstellt, dass er das notwendige und berechtigte
Anliegen abweist, was dann aber jeweils geschehen ist und in vergleichbaren
Situationen ebnefalls immer abgewiesen worden ist.
"Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit meinem Kirchenaustritt vom xx.xx.xxxx beim Standesamt in xxxxx machte
ich deutlich, dass ich kein Kirchenmitglied mehr sein möchte. Aus diesem
Grund fordere ich Sie auch auf, mich aus Ihrem Taufregister zu streichen.
Ich wurde am xx.xx.xxxx in der xxx-Kirche getauft. Meinen Eltern, die mich
im guten Glauben taufen ließen, damit etwas Gutes für mich zu tun, wussten jedoch
nicht, dass diese Handlung aus kirchlicher Sicht niemals mehr rückgängig zu
machen ist. Auch wurden sie über diesen Sachverhalt von Ihrer Seite her
damals überhaupt nicht aufgeklärt. Deshalb gingen die Eltern davon aus, dass
ich die Taufe später als Erwachsener selbstverständlich rückgängig machen
könne. Da dem aber aus Ihrer Sicht nicht so ist, liegt hier der Sachverhalt
einer arglistigen Täuschung durch Verschweigen von wesentlichen
Informationen vor. Dies gilt auch im Hinblick für die mit einer
Kirchenmitgliedschaft verbundenen Inhalte. Auch darüber wurden meine Eltern
nur unvollständig aufgeklärt (siehe
Neuner-Roos,
Der Glaube der Kirche
[bei ehemaligen
Katholiken] bzw. Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche
[bei ehemaligen Evangelischen, z. B.
hier oder in
Der Theologe Nr. 1]).
Schon aus diesen Gründen ist die Taufe im Nachhinein nichtig, wenn der einst
Getaufte, was ich hiermit tue, ihr widerspricht.
Mir ist bewusst, dass Sie mir entgegnen werden, dass beim Taufakt angeblich
´Gott` an mir gehandelt habe, womit Sie zu begründen versuchen, warum Sie
mich nicht aus Ihrem Register streichen wollen. Doch können Sie das
beweisen? Sicher nicht. Beweisbar ist nämlich nur, dass der Pfarrer an mir gehandelt
hat. Außerdem können Sie nicht einerseits ´Gott` vereinnahmen, indem Sie
behaupten, er hätte angeblich damals die Taufe an mir vollzogen. Und andererseits
tun Sie so, als ob Sie für die Rückgängigmachung der Taufe ´Gott` nicht mehr
bemühen könnten. Entweder ´Gott` habe damals gehandelt und er handelt heute
wieder, indem er sein damaliges Handeln annulliert (denn Gott zwingt bekanntlich
auch nach Ihrer modernisierten Lehre niemandem seinen Segen auf). Oder er habe
damals nicht gehandelt und braucht deshalb heute auch nicht zu handeln, weswegen
Sie auch ohne Einbeziehung ´Gottes` die
Streichung vornehmen können. Entweder – oder.
Jedoch zu behaupten, Gott hätte zwar
damals gehandelt, könne aber heute diesbezüglich nichts mehr tun, ist eine
trickreiche Konstruktion Ihrer Institution, die ich als sittenwidrig
betrachte und die zudem im Widerspruch zu den Freiheitsrechten des deutschen
Grundgesetzes steht.
Deshalb möchte ich meine Forderung nach einer Streichung aus dem
Taufregister hiermit noch einmal bekräftigen. Natürlich können Sie den
Eintrag streichen, wenn Sie den guten Willen dafür haben. Haben Sie das
getan, bitte ich nachfolgend auch um Streichung aus dem
[Firm- bzw.]
Konfirmationsregister. Für diesen Fall gilt: Ich war damals noch ein Kind
und habe die Tragweite dieser Art Taufbestätigung überhaupt nicht ermessen
können.
Ein ergänzender
Eintrag im Taufregister, dass ich am xx.xx.xxxx aus der Kirche ausgetreten bin, reicht mir
nicht, denn ich verwahre mich mit allem Nachdruck dagegen, von Ihnen als
eine Art ´verlorener Sohn`[´verlorene Tochter`]
betrachtet zu werden, den
Sie weiterhin als zu Ihrer Herde zugehörig betrachten können. Dies würde ich
für eine Ungeheuerlichkeit halten. Bitte bestätigen Sie mir deshalb
bis zum xx.xx.xxxx, dass zwischen Ihrer Institution und mir keinerlei
Verbindung mehr besteht und alle früheren Bindungen, einschließlich der
Taufe, gelöscht sind. Mit etwas gutem Willen Ihrerseits dürfte das kein
Problem sein.
Mit freundlichen Grüßen, N.N."
Dass die Säuglingstaufe ein Zentrum des
kirchlichen Verrats an Jesus darstellt, zeigt auch die Vehemenz, mit der die
Kirche gegen alle Menschen vorging, die es wie die Urchristen halten wollten und
die Säuglingstaufe nicht befürworteten.
Zu den Verrätern wurden vor allem die so genannten evangelischen "Reformatoren"
Huldreich Zwingli, Johannes Calvin, Martin Luther und Philipp Melanchthon, die
im 16. Jahrhundert durch die Verfolgung damaliger Urchristen klar machten,
dass es ihnen im Grunde nur um eine Reform des Katholizismus im Dienste des
Machterhalts der Kirche geht, nicht um eine
Erneuerung der Christenheit im urchristlichen Geist. Doch genau dies war damals sehr vielen engagierten
Menschen ein Anliegen, und die Zeit war damals dafür reif. Doch viele ehrliche
Gottsucher ließen sich von den Reformatoren täuschen. Sie wurden vereinnahmt und
letztlich verraten, sofern die Menschen glaubten, auch den Reformatoren ginge es
um Christus.
Nachfolgend ein Ausschnitt aus dem Wikipedia-Artikel zu dem
Stichwort "Täufer" (Stand: 17.12.2009)
mit Fakten vor allem aus der Schweiz. Zu
den "Täufern" gehören die
damaligen Urchristen, welche nur mündige
Menschen taufen lassen wollten. Ein Schwerpunkt der Bewegung war die Schweiz,
vor allem Zürich, sowie Österreich und Süddeutschland.
Vor allem in der Schweiz waren die Täufer auch Pazifisten und auch in dieser
Hinsicht Urchristen, während vor allem in Süddeutschland manche Täufer den
Kriegsdienst noch befürwortetet hatten.
"Der Rat der Stadt Zürich erließ ... am 11.
August 1524 einen Befehl, alle Kinder taufen zu lassen ... Dieser Anordnung
widersetzte sich der Kreis um Manz und Grebel
[vgl. dazu Konrad Grebels Aussage in
Der Theologe Nr. 1] ... Am 17. Januar 1525 fand vor
Vertretern des Rates, der Bürgerschaft und von Gelehrten die erste
Täuferdisputation zwischen Zwingli und den Täufern Manz, Grebel und Wilhelm
Reublin statt, bei der die Täufer nach Ansicht der Jury [aus kirchenhörigen
Richtern, ähnlich wie noch heute] unterlagen. Der Rat der
Stadt Zürich erließ deshalb am folgenden Tag ein so genanntes Ratsmandat, in dem
– in verschärfter Form – ein weiterer Taufzwang verordnet wurde. Am 21.
Januar 1525 erhielten Grebel und Manz seitens des Rates ein Redeverbot. Grebel
und Manz ignorierten das Verbot und versammelten ihre Anhänger nach wie vor zum
gemeinsamen Bibelstudium. Am Abend des 21. Januar 1525 traf sich der Grebelsche
Kreis im Haus der Mutter von Felix Manz. In der ältesten Chronik der
hutterischen Brüder, dem Großen Geschicht-Buch, ist ein Bericht über den Verlauf
dieser Zusammenkunft erhalten. Die Chronik berichtet, dass ´die Angst begann und
auf sie kam` und ´dass ihre Herzen bedrängt wurden` ... [Dann
wurde der Priester Jörg Blaurock getauft] Die im Kreis um Grebel
und Manz vollzogene Gläubigentaufe blieb nicht geheim. Die Repressionen seitens
der Zürcher Stadtrates führten dazu, dass Grebel, Manz und Blaurock in das
Zürcher Umland flohen ... Auch auf Basel griff die täuferische Bewegung über.
Wilhelm Reublin gewann den Wallfahrtspriester und glühenden Marienverehrer
Balthasar Hubmaier aus Waldshut für die täuferischen Ideen ... [Es] waren es vor
allem die Verfolgungen und Vertreibungen, die der Bewegung ein rasches Wachstum
bescherten ... Schon bald wurde den Täufern der Vorwurf gemacht, die Obrigkeit
zu missachten und Aufruhr anzustiften. In der Folge erfuhren sie überall
härteste Verfolgungen ...
Bestand in den Augen der Obrigkeit Gefahr, dass sie die öffentliche Ordnung
bedrohten, wurden sie in der Regel inhaftiert bzw. des Landes verwiesen. In den
Niederlanden wurden ... viele Täufer auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
Besonders lang anhaltend war die Verfolgung der Schweizer Täufer. Die
reformierten Städte Zürich und Bern wendeten noch im 17. Jahrhundert die in den
meisten Fällen mit dem Tod endende Galeerenstrafe an. Die Stadt Bern richtete im
Jahr 1699 eine besondere Täuferkammer ein, die die Verfolgungen koordinieren und
die Güter der geflohenen oder vertriebenen Täufer verwalten sollte. Um die
schweizerischen Täufer auffinden und festsetzen zu können, waren besondere
Täuferjäger [vergleichbar den heutigen kirchlichen Sektenbeauftragten] aktiv. Bereits im
Jahr 1709 sollen infolge der Berner Rats mit Hilfe der Täuferkammer etwa 500
Personen aus der Schweiz vertrieben worden seien. Im österreichischen Weinviertel
wurden 1538 in den Verliesen der Burg Falkenstein zahlreiche, aus Mähren
vertriebene Täufer inhaftiert. Die Frauen und Kinder wurden bald wieder
freigelassen, während die Männer in Triest auf habsburgische Galeeren kamen."
Für jemanden, der Christus nachfolgen wollte, bestand also vor allem in der Zeit der
Reformation allergrößte Gefahr, ermordet zu werden. Diese Gefahr war deshalb sogar
größer als früher, da die "Reformatoren" die "besseren" Kirchenleute
sein wollten und deshalb oft besonders grausam gegen Abweichungen vorgingen, um
ihren angeblich "rechten" Glauben damit unter Beweis zu stellen (In diesem Sinne
sind in unserer Zeit auch evangelische "Sektenbeauftragte" meist
noch verlogener und inquisitorischer als katholische). Und so heißt es in dem
Wikipedia-Artikel unter
dem Stichwort "Täufer" weiter:
[Beim Zweiten Reichstag zu Speyer 1529] "... wurde ein
Mandat verabschiedet, das die Todesstrafe gegen die Täufer [also
damalige Urchristen] reichsrechtlich verfügte ... Das so genannte Wiedertäufermandat von
Speyer schuf die gesetzliche Grundlage für eine groß angelegte Verfolgung
der täuferischen Bewegung; es hatte folgenden Inhalt:
1. Wer wiedergetauft oder sich der Wiedertaufe unterzogen hat, ob Mann oder
Frau, ist mit dem Tode zu bestrafen, ohne dass vorher noch ein geistliches
Inquisitionsgericht tätig zu werden braucht.
2. Wer sein Bekenntnis zu den Wiedertäufern widerruft und bereit ist, für seinen
Irrtum zu sühnen, soll begnadigt werden. Er darf jedoch nicht Gelegenheit
erhalten, sich durch Anweisung in ein anderes Territorium einer ständigen
Aufsicht zu entziehen und eventuell rückfällig zu werden. Die Hartnäckigkeit,
auf täuferischen Lehren zu beharren, soll mit dem Tode bestraft werden.
3. Wer die Wiedertäufer anführt oder ihre Anweisungen vorantreibt, soll ´keineswegs`, also auch bei Widerruf nicht, begnadigt werden.
4. Wer nach einem ersten Widerruf rückfällig geworden ist und abermals
widerruft, soll nicht mehr begnadigt werden. Ihn trifft die volle Strafe.
5. Wer die Taufe für seine neugeborenen Kinder verweigert, fällt ebenfalls
unter die Strafe, die auf die Wiedertaufe steht [also die Todesstrafe].
6. Wer von den Täufern in ein anderes Territorium entwichen ist, soll dort
verfolgt und der Bestrafung zugeführt werden.
7. Wer von den Amtspersonen nicht bereit ist, nach diesen Anordnungen streng zu
verfahren, muss mit kaiserlicher Ungnade und schwerer Strafe rechnen."
Der hier aufgeführte siebte Artikel des "Wiedertäufermandats"
ist insofern besonders hinterhältig, da er auch diejenigen Katholiken oder
lutherisch Denkenden in staatlichen Ämtern mit dem Tode bedroht, welche Mitleid mit den von der Kirche
verfolgten Christen hatten
und sie nicht ermorden wollten. Spätestens hier hat sich die noch junge
evangelische "Reformation", die zusammen mit dem Katholizismus die
Christenverfolgung auch brutal durchführte, vollends entlarvt
als lediglich eine Variante des mörderischen Molochs (mehr dazu siehe
auch in Der Theologe Nr. 1).
Es begann die erste "ökumenische" Christenverfolgung in
Deutschland, nachdem die damaligen Christen aber schon zuvor wechselweise von
katholischen oder lutherischen Fürsten massakriert worden waren.
Diese mörderische Verfolgung wird damit zur Geburtsstunde der so
genannten bis heute beschworenen katholisch-evangelischen
Ökumene. Als ein
Beispiel von vielen sei hier nur Eitelhans Langenmantel genannt, ein
angesehener Mann aus einer Oberschicht-Familie aus Augsburg (1480-1528), der bei einer Verhaftungswelle
gegen die "Täufer" im September 1527 erstmals festgesetzt worden war und dem
dann am 11.5.1528 durch die Abgesandten des Schwäbischen Bundes verschiedener
katholischer und evangelische Obrigkeiten wegen seines Glaubens der Kopf
abgeschlagen worden ist (siehe Porträt rechts von Albrecht
Dürer). Gleiches geschah mit seinem Knecht. Auch ihm
wurde wegen seines Glaubens der Kopf abgeschlagen, während die
konfessionellen Obrigkeiten seine Magd aus eben diesen
Glaubensgründen ertränkt hatten. "In
seinen 1526 und 1527 erschienenen Schriften griff Langenmantel den römischen
Katholizismus und – im Ton erheblich schärfer – die noch junge lutherische
Reformationsbewegung an. Er stellte sie als die ´neuen Papisten` vor; sie seien
falsche Propheten, ´inwendig reißende Wölfe` und von der Geldgier noch stärker
gefangen genommen als die ´alten Papisten.`" (zit. nach Wikipedia
– Stand:
3.7.2018)
Doch mit einem Geschichtstrick hat man nun versucht,
die nachfolgenden Generationen gegen die friedfertigen Nachfolger Jesu zu
indoktrinieren, die man in der Geschichtsschreibung den so genannten
pazifistischen "Täufern" zurechnen kann.
Den Anlass dazu gab eine Gruppe von "Täufern" in der westfälischen
Stadt Münster, wo ein katholischer Bischof residierte. Im Gegensatz zu fast allen anderen Gruppen gelangten in Münster einige
Täufer ab 1533 in führende Positionen der Stadt (Bernd Knipperdolling, Bernd Krechting,
Jan van Leiden, Jan Matthys, Bernd Rothmann u. a.). Es ist überliefert, dass
sich diese hier und da an Katholiken
rächten und anscheinend ihrerseits Gewalt gegen einzelne Katholiken
angewandt haben. Sie hatten im Februar 1534 kurzzeitig auch die politische Verantwortung in
Münster
inne, und sie sollen es auch mit der Moral manchmal nicht so genau genommen haben,
indem es z. B. bei manchen neben der Frau noch eine oder mehrere Geliebte
gegeben habe.
So entfernten sie sich also durch ihr Verhalten von der christlichen Lehre, wenn man der ihnen
gegenüber von vorne herein feindlich eingestellten kirchlichen
Geschichtsschreibung hier glauben kann (welche allerdings
zumindest fragwürdig ist), und sie verhielten
sich dann womöglich ähnlich wie zuvor die dort herrschenden Katholiken. Dabei kam es zu weiteren Missständen und
sogar zu Todesurteilen, während man zumindest die
im Katholizismus vor den katholisch betriebenen Hinrichtungen
"übliche" vorausgehende Folter abgeschafft hatte.
Doch während die so genannten "Täufer" von Münster
noch in der Stadt regierten, bereitete die römisch-katholische Kirche bereits
den Vernichtungsschlag gegen sie vor. Die Stadt Münster wurde schließlich von
den katholischen Truppen eingeschlossen und die Bürger ausgehungert. Während die
Not in der Stadt immer größer wurde, wartete der Bischof auf den günstigen
Moment zum Angriff. Diese durch die Belagerung der Stadt dramatische Zuspitzung der
Lage hat natürlich auch
zur anscheinenden Radikalisierung und Traumatisierung der in die Ecke getriebenen "Täufer" in der eingeschlossenen
Stadt beigetragen. Und dies hat dann offenbar auch zu einzelnen hier genannten
negativen Reaktionen und Verhaltensweisen geführt, die unter den Bedingungen von Toleranz
und ohne den Aushungerungs-Krieg der Katholiken wohl nicht erfolgt wären.
Das
Heer des römisch-katholischen Bischofs Franz von Waldeck hatte die Stadt Münster
bereits seit
1534 belagert, bis der Bischof dann am 24. Juni 1535 – im übertragenen Sinne –
den Daumen nach unten zeigte. Der Angriff auf die geschwächten und geschundenen
Einwohner begann. Es war ein grausames Massaker des kirchenhörigen
Bischofsheeres an den Einwohnern von
Münster. Es gab ca. 650 Tote, und sehr viele Menschen wurden vertrieben bzw.
konnten sich nur durch Flucht vor der Ermordung retten.
Drei Anführer der Besiegten wurden zum Foltertod verurteilt und auf Befehl des
katholischen Bischofs aufs Grausamste gefoltert mit dem Ziel einer allmählichen
Hinrichtung und einer langsamen und dadurch besonders grausamen Beförderung in die angebliche ewige Hölle. "In vier Stunden dauernder Tortur wurde den drei gefangenen
Täuferführern [mit glühenden Zangen] das Fleisch von den Knochen gerissen, bevor
man sie endlich erdolchte und die zerschundenen Leichen in eisernen Körben an
der Südseite des Lamberti-Kirchturms aufhängte. Die Obrigkeit besiegelte ihren
Triumph mit einem Warnzeichen an die Bürger Münsters"
(merian.de, a-6428333.html)). Die Ermordeten
wurden in Käfige geworfen, und die Käfige wurden am Turm der Lambertikirche in
Münster für alle sichtbar aufgehängt. Der Katholizismus zelebrierte auf diese
Weise eine öffentliche Verwesung der Abtrünnigen. Und diese Käfige hängen noch heute
[2021] am Turm der Lambertikirche in Münster – nicht nur aus historischen
Gründen, sondern weiterhin zur Abschreckung, wovon Kirchenkritiker
ausgehen, auch wenn die Kirche dies nicht mehr öffentlich zugibt. Die Skelette
der dort Gefolterten und Ermordeten hatte
man erst im Jahr 1881 aus den Käfigen heraus genommen.
Die Kirche war also
hier einmal so richtig wütend geworden, und das
tatsächliche oder angebliche Fehlverhalten dieser speziellen "Täufer"-Gruppe bestimmte in späteren
Jahrhunderten bis in die Gegenwart hinein das kirchlich
manipulierte und gefälschte Geschichtsbild
über diese gesellschaftliche Gruppierung.
Im Merian-Reiseführer über Münster ist deshalb zu lesen: "Das Auf- und Umschreiben der
Affäre mit dem unwiderstehlichen Sex-and-Crime-Appeal geriet kaum weniger
abenteuerlich als das Geschehen selbst", so dass man nicht sicher sein
kann, welche der kirchlichen Vorwürfe überhaupt zutreffen. Die Kirche habe "unberechenbaren Fanatikern" gegenüber angeblich wieder Ruhe und Ordnung
hergestellt. Doch wie dem auch sei:
Die Gruppe in Münster war – wie immer sie
auch genau lebte – nicht repräsentativ für die Bewegung. Die allergrößte Mehrheit der so genannten "Täufer"
lebte auf jeden Fall urchristlich und völlig friedfertig. Doch die Rache der Kirche war gerade gegenüber
diesen Menschen, denen man nichts anhängen konnte außer einer Abweichung vom
kirchlichen Glauben, bestialisch. Denn sie hatten in ein Zentrum des kirchlichen Verrats an Jesus,
dem Christus getroffen, der kirchlichen Taufe. Und diese Entlarvung empfand die Kirche
– so wie heute – so schon damals als sehr große
Bedrohung für ihren Machterhalt.
Nachfolgend einige Einzelschicksale von Menschen, die sich nicht der
katholischen Dogmatik oder den lutherischen Bekenntnisschriften beugen wollten. Das
"Verbrechen" bzw. Haupt-"Verbrechen" dieser Menschen: Sie wollten
ihre neu geborenen Kinder nicht der kirchlichen Taufe unterziehen
und damit nicht dem Machtmoloch Kirche einverleiben.
Jörg Blaurock wird 1539 in Klausen in Südtirol lebendig verbrannt. Hans Denck
stirbt, durch viele Vertreibungen zuvor geschwächt, 1527 in Basel an der Pest. Eberli
Bolt wird 1525 in der Schwyz lebendig verbrannt. Konrad Grebel wird durch die
Einkerkerung im Zürcher Hexenturm extrem geschwächt und stirbt 1526 an der Pest.
Hans Haslibacher wird 1571 in Bern geköpft. Ludwig Hetzer wird 1529 in
Konstanz der Kopf abgeschlagen. Melchior Hofmann überlebt 10 Jahre strengste
Kerkerhaft in Straßburg. Dann ist er mit seinen Kräften am Ende und stirbt in
Haft. Balthasar Hubmaier (Hubmeier) wird 1529 in Wien auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
Als die Flammen in schon umzüngelten, ruft er seine letzten Worte: "Die Wahrheit
ist untödlich." Drei Tage später wird sein Ehefrau grausam ertränkt. Auch sie
wollte nicht, dass Säuglinge kirchlich getauft werden. Hans Hut zieht sich 1527 im Gefängnis in Augsburg
bei einem Gefängnisbrand schwerste Brandverletzungen zu, an denen er kurz darauf
stirbt. Jakob Hutter wird 1536 in Innsbruck vor der heutigen
"Touristen-Attraktion" Goldenes Dachl lebendig
verbrannt. Allein in Tirol werden 360 weitere Urchristen auf den Scheiterhaufen
verbrannt. Hans Krüsi wird 1525 in Luzern "zu Pulver und Asche" verbrannt.
Felix Manz wird 1527 in Zürich ertränkt. Seine letzten Worte sind gleich
den Worten von Jesus am Kreuz: "In deine
Hände, Herr, übergebe ich meinen Geist." Er stirbt, ähnlich wie es Jesus
von Nazareth voraus gesagt hatte: "Selig seid ihr, wenn euch die Menschen um
meinetwillen schmähen und verfolgen und reden allerlei Übles wieder euch, da sie
damit lügen ... Denn ebenso haben sie verfolgt die Propheten, die vor euch
gewesen sind (Matthäus 5, 11-12). Und: "Dann werden sie euch der
Bedrängnis preisgeben und euch töten." (Matthäus 24, 9)
Im Todesurteil des unter der Herrschaft
des Reformators Huldreich Zwingli stehenden Rats der Stadt Zürich heißt es u. a.: "Genannter
Felix Manz soll ... weil er gegen die christliche Regierung und die bürgerliche
Einheit gehandelt hat, dem Nachrichter [= Scharfrichter] übergeben werden, der ihm seine Hände
binden, in ein Schiff setzen, zu dem unteren Hütly bringen und auf dem Hütly die
Hände gebunden über den Kopf streifen und einen Knebel zwischen den Armen und
Beinen durchstossen und ihn also gebunden in das Wasser werfen soll, um ihn im
Wasser sterben und verderben zu lassen."
Das also ist die so genannte
evangelische "Reformation". Und so ging speziell die
Reformation in der Schweiz mit Menschen um, die ihre Kinder nicht als Säuglinge
taufen lassen wollten.
Und weiter. Leonhard Schiemer wird 1528 in Rattenberg in Tirol grausam
gefoltert und schließlich durch Abschlagen seines Kopfes von der Folter
"erlöst". In einem Gedicht und gleichzeitig einem
Gebet zu Gott, dem All-Einen, hatte er 1526 das Schicksal der damaligen
Nachfolger Jesu während der Christenverfolgung durch die katholische und
evangelische Kirche unter anderem in folgende Worte gefasst:
"Wir schleichen in den Wäldern um, man sucht uns mit den Hunden / man führt uns
als die Lämmlein stumm, gefangen und gebunden / Man zeigt uns an vor jedermann,
als wären wir Aufrührer / wir sind geächt´ wie Schaf zur Schlacht als Ketzer und
Verführer / Viel´ sind auch in den Banden eng an ihrem Leib verdorben / etliche
durch die Marter streng umkommen und gestorben / ohn´ alle Schuld; hier ist
Geduld der Märtyrer auf Erden / Man hat sie an die Bäum´ gehenkt, erwürget und
zerhauen / heimlich und öffentlich ertränkt viel Weiber und Jungfrauen / Die
haben frei ohn´ alle Scheu der Wahrheit Zeugnis geben / dass Jesus Christ die
Wahrheit ist, der Weg und auch das Leben / Noch tobt die Welt und ruhet nicht,
ist gar unsinnig worden / Viel Lügen sie auf uns erdicht´ mit Brennen und mit
Morden / tut sie uns bang / O Herr ... lass Dein Thron aufsteigen." (zit.
nach Gedenkstätte
für alle wahren Gottespropheten und Gottesprophetinnen und alle gerechten Männer
und Frauen in der Nachfolge des Jesus, des Christus, Marktheidenfeld 2019, S. 84
f.)
Michael Sattler wird nach bestialischer Folter 1527
im Bischofssitz Rottenburg bei Stuttgart hingerichtet.
Hier die Anklageschrift gegen Michael Sattler gemäß dem Internet-Lexikon
Wikipedia (Stand: 17.12.2009):
"* (1) Er sei ungehorsam gegenüber den kaiserlich
Befehlen;
* (2) er leugne die reale Gegenwart Christi im Sakrament;
* (3) er lehre, dass die Kindertaufe nicht rette;
* (4) er verwerfe das Sakrament der letzten Ölung;
* (5) er verachte die Mutter Gottes und die Heiligen;
* (6) er lehre die Verweigerung des Eides;
* (7) er setze eine neue Form des Abendmahls ein, bei der man Brot von einem
Teller und Wein aus einem Kelch trinke;
* (8) er habe seinen katholischen Orden verlassen und geheiratet; er behaupte,
das sei rechtmäßig, da das Neue Testament erzwungene Ehelosigkeit verdamme;
* (9) er lehre, dass Christen nicht gegen die Türken kämpfen sollen; wenn er die
Wahl hätte und ein Krieg überhaupt recht wäre, dann würde er lieber auf Seiten
der Türken kämpfen
[vgl. der Reformator Martin
Luther, der die Kirchenchristen zum "Morden, Rauben und Schaden tun" gegenüber
den Türken aufrief, solange sie "eine Ader regen können". Dadurch würden sie
"selig und heilig".]
In seiner Entgegnung bestritt Michel
Sattler den Punkt 1 der Anklage. In den Punkten 4 und 5 führte er aus, dass er
zwar Maria als Vorbild des Glaubens achte, nicht aber an ihre Mittlerfunktion
zwischen Mensch und Gott glaube. Die Krankensalbung halte er für biblisch, ein
besonderes geweihtes, päpstliches Öl sei aber für ihre Wirksamkeit nicht
vonnöten.
Den Anklagepunkten 2, 3, 6, 7 und 8
widersprach Sattler nicht, sondern bestätigte, dass hier seine Überzeugung
richtig wiedergegeben sei.
Zum letzten Anklagepunkt ergänzte er:
´Christen dürfen niemandem das Leben nehmen, sie können nur Gott um ihren Schutz
anrufen. Wenn die Türken gegen Christen in den Krieg ziehen, so liegt es daran,
dass sie es als Muslime nicht besser wissen. Menschen, die sich Christen nennen
und Türken töten, sind türcken nach dem geist.`"
Gegenüber dieser Lehre versuchen die konfessionellen Mordbestien – in diesem
Fall die katholischen und ihrer Kirche und dem Papst treu
ergebenen Richter
von Michael Sattler in Rottenburg bei Stuttgart –, sich eine Strafe auszudenken,
die so grässlich wie nur irgendwie möglich sein sollte. Und diese wird von den Vollstreckern
des kirchlichen Willens dann auch durchgeführt:
Zuerst wird Michael Sattler die Zunge heraus gerissen, dann werden mit
glühenden Schmiedeisen Löcher in seinen Leib gebrannt, danach wird er ganz
"zu
Pulver" verbrannt. Drei Tage später wird seine Frau solange
immer wieder in
den Neckar getaucht, bis sie ertrunken ist, also eine Wasserfolter mit
abschließendem Foltertod. Und die Kirche triumphiert. Kaum
einer, der mitbekommen hat, wie man Michael Sattler und seine Frau zu Tode
folterte, wagt es nun mehr, sein Kind nicht kirchlich taufen zu lassen. Die Säuglinge
werden wieder flächendeckend kirchlich einverleibt, die Kirchenmitgliederzahl nähert sich also
wieder 100 %. Auf diese Weise bilden sich in der Folgezeit nun zwei
so genannte "Volkskirchen", da die Bevölkerung in
Deutschland und auch in Nachbarländern wie der Schweiz entweder der einen oder der
anderen Kirche angehören musste, um zu überleben. Das nennt man heute
"Tradition".
Ein weiteres Schicksal:
Dirk Willems wird 1569 bei lebendigem Leib in Asperen in den Niederlanden
verbrannt, weil auch er nicht evangelisch oder katholisch sein wollte und
deshalb gemäß des "Wiedertäufermandats"
des Reichstags von Speyer die Todesstrafe bekam.
Ein besonders infames Detail, das die teuflische Niedertracht des
Kirchenchristentums aufzeigt, zeigt sich bei der Gefangennahme von Dirk Willems,
dem zuvor die Flucht aus dem Gefängnis gelungen war.
Der niederländische Urchrist konnte
nur gefasst und hingerichtet werden, weil er einem seiner evangelischen
Verfolger zuvor das Leben gerettet hat. Dieser war bei der Verfolgung Willems über das Eis
eines zugefrorenen Sees durch Unvorsicht an einer Stelle eingebrochen und droht zu versinken. Dirk Willems lebte nach der
Bergpredigt des Jesus von Nazareth, in der es heißt "Tut Gutes denen, die Euch
hassen". Deshalb kehrt er, als er das Unglück sieht, um.
Und es gelingt ihm tatsächlich, seinen Verfolger aus dem Wasser zu ziehen und
ihm so das Leben zu retten.
Aufgrund seiner Rückkehr an den Unglücksort wird er
allerdings von den anderen Verfolgern gefasst, sofort festgenommen und anschließend lebendig verbrannt. Denn
die Kirche kannte auch in diesem Fall nicht die geringste Gnade, wenn jemand die Babys nicht mehr taufen
lassen will und damit von ihrem Machtbereich fern zu halten versucht.
Der Christ Dirk Willems
rettet einen seinem Verfolger, der auf einem zugefrorenen See durch das Eis
gebrochen war, das Leben. Dadurch verlor er seinen Vorsprung vor
den Verfolgern und wurde von den
amtskirchlichen Mörderbanden gefangen genommen und einige Zeit danach lebendig
verbrannt.
Und so wurde von den
Kirchenmitgliedern hier auch das Minimum an "soldatischer" Rest-Ethik und Moral noch weit
unterschritten. Keine Armee vorher und nachher hat es wohl aufs Ganze gesehen
schlimmer getrieben (vgl. dazu auch Der Theologe Nr. 90 über die
Kreuzzüge), bis in unsere heutige Zeit hinein. Alles das und sehr, sehr vieles mehr
sind Beweise für die Worte des
Historikers Karlheinz Deschner, der schrieb:
"Nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte
des Christentums kenne ich in Antike, Mittelalter und Neuzeit ... keine
Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich
mit Verbrechen belastet ist wie die ... Kirche, ganz besonders die
römisch-katholische Kirche." (in: Die beleidigte Kirche, Freiburg 1986, S. 42
f.)
Die Liste der grässlichen Folterungen und Hinrichtungen
von aufrichtigen und friedfertigen Menschen, welche sich nicht den großen
Machtkirchen unterworfen haben oder ihnen gar widersprochen
hatten, lässt sich schier endlos fortsetzen. Es sind
Zigtausende von Menschen, die für die Wahrheit und für ihr Eintreten für die
Ethik des Jesus von Nazareth einen grausamen Tod durch Priester- und Pfarrerhand sterben
müssen. Und die klerikale Hydra mutiert in dieser so genannten "Reformationszeit"
in Mitteleuropa von einem einköpfigen zu einem doppelköpfigen Ungeheuer: nun mit einem katholischen Kopf und einem
zweiten Kopf, einem evangelischen, im übertragenen Sinne die große katholische "Hure"
und ihre Missgeburt, ihre evangelische Tochter.
Zum Thema siehe auch
Der Theologe Nr. 10 – Thomas Müntzer und die Zwickauer Propheten
– auf den Spuren von Christus, von Luther
verfolgt. Auch die Zwickauer Propheten wollen keine Säuglinge mehr
taufen. Sie werden von Martin Luther mit dämonischer Magie vor Ort "niedergepredigt" und anschließend verfolgt.
Warum dieser mörderische Kampf, ja warum dieser furchtbare Krieg der Kirche zur
gewaltsamen Durchsetzung ihrer Kinder- bzw. Säuglingstaufen?
Eine Antwort auf die Frage nach den Hintergründen gibt der bekannte Kardinal von Madrid,
Antonio Maria Rouco Varela. Der Erzbischof der Erzdiözese Madrid betonte, "dass die katholische Taufe niemals
aufgehoben werden kann ... Kardinal Rouco sagte dazu, dass die Taufe ein
Sakrament ist, das ein unauslöschliches Zeichen hinterlässt, und dass die
Person, die es empfangen hatte, immer Katholik bleiben wird. Kardinal Rouco
erinnert daran, dass die Taufe für ´immer und ewig` gilt, obwohl man seinen
Glauben leugnen kann. Katholik zu sein ist etwas, das man nicht löschen kann
– ´es ist ein Teil` ´unserer DNS.`" (kath.net, 13.7.2004)
Hier
spricht einmal einer der höchsten Würdenträger deutlicher aus, was sonst
manchmal nur versteckt in moderneren kirchlichen Aussagen zu finden ist. Es geht um ein
"unauslöschliches" geistiges Besitzrecht der Kirche an dem Getauften, ganz
gleich, ob dieser damit einverstanden ist oder nicht. Und letztlich genau aus
diesem Grund verweigern die katholische und die evangelische Kirche bis heute
halsstarrig die Löschung aus dem Taufregister. Denn sie möchten alle Menschen
und Seelen als ihre Untertanen und damit im übertragenen
Sinne als ihre Energielieferanten in
ihrem Bauch einverleiben, was sie durch die Taufe tut, weshalb die Kirche so
bestialisch gegen Menschen vorging, die sich dieser Zwangschristianisierung
nicht fügten. Und sie möchten weiterhin alle Getauften in ihrem Bauch einverleibt behalten,
weswegen sie sich bis heute weigert, Einträge aus ihrem Taufregister zu
streichen. Man könnte sagen: Die Kirche lässt nie freiwillig einen Menschen oder
eine Seele los, die sie einmal gefangen nehmen konnte. So kommt
es auf den Einzelnen an, durch eine klare Distanzierung im Tun, Reden, Denken,
Fühlen und Empfinden von sich aus einen klaren Schlussstrich zu ziehen, um auch
in Zukunft keine Einfallspforte mehr für die klerikale Zugriffs-Gier zu bieten.
Wer beim Thema "Taufe" also zu Kompromissen mit der Kirchenmacht neigt, der sollte
deshalb bedenken: Auch eine kleine offene Hintertüre, die man nicht zu
schließen versucht, macht es Pfarrern und Priestern leichter, auf diese Weise
wieder dort einzudringen oder mit ihrem langen Arm irgendwann wieder
hinein zu greifen. Und man darf dabei nicht nur auf äußere Vorgänge in
der materiellen Welt blicken. Denn die Kirche denkt nicht nur in
irdischen Dimensionen. Sie denkt ins Jenseits hin weiter.
Denn nicht einmal der Tod des Getauften könne ihn angeblich von diesem Brandmal
befreien, das ihm bei der Taufe eingebrannt worden sei, so die kirchliche
Lehre. Auch im Jenseits wird der Verstorbene von der Kirche von daher als
"Katholik" betrachtet, auch wenn dieser zu Lebzeiten ausgetreten ist und
sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln von der Kirche
distanziert und sich gegen alle Vereinnahmungsversuche gewehrt hat. Denn er
wurde getauft, das heißt, angeblich "ewig" kirchlich einverleibt. So legen die
Kircheninstitutionen Wert
darauf, auch die Seelen der Katholiken und Zwangskatholiken bzw.
Zwangsevangelischen im Jenseits im
eigenen Pferch bzw. Wasserbecken gefangen zu halten, auch wenn man Mühe
hat, sich das konkret vorzustellen. Vielleicht hilft einem dabei
der "Kirchenheilige" Cyrill, der vom
"Netz der Kirche" und einem Angelhaken sprach, der einen über den Tod zur
angeblichen "Auferstehung" im Jenseits ziehe. Und "zappelnd
am Angelhaken Gottes" – so auch der Titel einer Erzählung über eine
katholische Ordensschwester in der Festschrift Jahr der Berufung des
Bischofs von Augsburg, Dezember 2003-November 2004 (S. 5). Nur: Welche
Art von "Auferstehung" wird wohl den gefangenen Fisch erwarten?
Und während alles auf das Diesseits Bezogene
nachprüfbare Fakten sind, können wir nachfolgende abschließende Bemerkungen für
den Verstand noch nicht beweisen. Doch sie entstammen dem Urwissen der
Menschheit und Hinweisen aus dem prophetischen Gottesgeist. Und wir möchten sie
dem interessierten Leser nicht vorenthalten:
Nach dem Urwissen der Menschheit verlässt
beim Tod die unsterbliche Seele des Menschen ihren sterblichen Leib und sie geht
ihren Weg in den jenseitigen Bereichen weiter. Das Ziel aus christlicher Sicht
ist die Rückkehr in die ewige Heimat ins Reich Gottes, von wo aus einst jede Seele, jedes
Geistwesen, ausgegangen ist. Wer dorthin zurück kehren möchte, muss jedoch
früher oder später die Bindung an äußere Religionen oder Konfessionen lösen. Dieses
ewige "Reich", das Ziel der Reise, die ewige Heimat, ist nämlich wieder gleich
der einst "guten Schöpfung Gottes". Folglich gibt es dort
kein "katholisch", "evangelisch" oder "orthodox" mehr und auch keine andere
Konfession oder Religion. Niemand kommt also beispielsweise als Katholik oder
Protestant zu Gott, sondern nur als Kind des ewigen Vater-Mutter-Gottes, als
Kind des "freien All-Geistes", der den ganzen Kosmos
durchströmt. So kann ein
Gottsucher zwar die Suche etwa als Katholik beginnen und auch noch als Katholik
den einen oder anderen Schritt tun. Doch irgendwann, wenn er den Weg konsequent
geht, muss er der Kirche den Rücken kehren, und hier gilt auch: Desto früher,
desto besser, denn das konfessionelle Rankenwerk oder die Bestimmungen äußerer
Religionen sind letztlich schwerwiegende Hindernisse für jede Gotteserfahrung.
Was geschieht nun aber nach dem Sterben? Die Seele, die beim Tod ins Jenseits
hinüber geht, wird – grob gesprochen – von den jenseitigen Bereichen angezogen, die ihrem Bewusstsein entsprechen, das
sie hier zuletzt auch auf der Erde hatte. Stirbt ein Mensch also bewusst als
Katholik oder Protestant, wird sich auch die Seele im Jenseits zunächst als
Katholik oder Protestant fühlen, bzw. sie wird von den entsprechenden
jenseitigen konfessionellen Bereichen angesendet und wie magnetisch dort hin
gezogen werden. Es handelt sich damit um Bereiche, die
von den Kräften beherrscht werden, die auch auf der Erde hinter der Kirche stehen. Und diese
Mächte werden nun auch im Jenseits versuchen, die sich neu orientierende Seele
auf ihre Seite zu ziehen bzw. dort festzuhalten und letztlich an ihrer Rückkehr in die
ewige Heimat zu hindern, indem sie erneut in die Irre geführt wird. Denn es geht diesen Kräften um die Macht
über Menschen und Seelen. Und dazu dient ihnen vor allem die kirchliche Lehre von der Taufe.
Sinngemäß
heißt es dann im Jenseits: "Du bist getauft. Du gehörst zu uns.
Du hast ein unauslöschliches Merkmal in deiner Seele. Dies wurde dir bei
deiner Taufe auf der Erde eingebrannt."
Hat sich der Verstorbene nun noch nicht völlig vom kirchlichen
Denken gelöst, ist er also für solche und ähnliche Einflüsterungen und
Manipulationsversuche anfällig. Und auch wenn die Seele z. B. einst als Mensch
aus der Kirche ausgetreten war, kann sie über Einschüchterung und den Tauf-Angelhaken
(!) der Kirche
in der anderen Welt wieder auf die kirchliche Seite gezogen werden. Eventuell geht die Seele von
dort dann zu einer neuen Inkarnation auf die Erde und inkarniert dann erneut in ein kirchliches Umfeld, wird wieder als Säugling katholisch oder evangelisch getauft und hat unter Umständen
von den jenseitigen Kräften, die hinter der Kirche stehen, sogar eine bestimmte
Aufgabe für die neue Inkarnation mit bekommen. Diese Gefahr
droht also, wenn die innere Bindung an die
Kirche z. B. trotz Kirchenaustritt nicht gelöst war.
Kirche hat jedoch nichts mit
Gott und mit Christus zu tun. Im Gegenteil. Hinter dieser
Institution steckt ein ganz anderer
"Gott" als der, den uns Jesus von Nazareth lehrte. An den
überwiegenden kirchlichen "Werken"
im Lauf der Kirchengeschichte kann man erkennen, um welchen "Gott" es sich dabei
handelt. Und auch wenn sich dieser "Gott" in unserer heutigen Zeit
dem Zeitgeist anpasst, so lässt er sich z. B. dadurch entlarven, dass sich heutige Kirchenführer zu dieser
dunklen "Tradition" und den dazu gehörigen Dogmen und Lehrsätzen bekennen und
sich als Teil dieser Geschichte verstehen.
Aus diesem Grund ist es eben nicht egal, ob die Kirche einen Menschen, der
aus ihr ausgetreten ist, nun auch aus ihrem Taufregister streicht oder nicht.
Denn das Taufregister bleibt eine Art "Steuerkarte" – zu
irdischen Lebzeiten des Getauften für
die Kirchensteuer, nach dem Tod zum klerikal angestrebten Zweck einer manipulativen Steuerung durch
dunkle und niedere Kräfte, wenn die Seele noch anfällig dafür ist. Erst wenn der Mensch jede
Form der Bindung an die Institution Kirche gelöst hat, und wenn er gegen jede
Anfälligkeit für kirchlichen Säusel immun geworden ist – nicht nur durch den
Kirchenaustritt, sondern auch in seinem Herzen und in seiner Seele –, dann ist die
Seele auch im Jenseits davon frei. So gilt für jeden Menschen auch das
sinngemäße Jesuswort: "Alles, was ihr auf Erden bindet, daran werdet ihr auch im
Himmel gebunden sein. Und alles, was ihr auf Erden löst, davon werdet ihr auch
im Himmel frei sein" (vgl. Matthäus 18, 18).
Und zurück zu Gott geht der
Weg über Christus, nicht über die Institutionen Kirche, die Jesus, der Christus,
nie und nimmer gewollt hat. Von ihr muss sich der Mensch früher
oder später lösen, um Christus in seinem Herzen nicht nur zu ahnen, sondern
Ihm
deutlich näher kommen und Ihn letztlich
als inneren Schatz finden zu können
(vgl. hier die Erlösung durch Christus).
Aus diesem Grund können wir Eltern nur raten, ihr Kind gar nicht erst taufen zu
lassen. Nützen Sie die Chance, den Säugling in dieser Inkarnation nicht zur
Taufe zu bringen. Es braucht in diesem Leben nicht so viel Mut wie früher. Sie werden dieses Mal nicht hingerichtet.
Dennoch könnte man weiterhin von dem "hinterlistigsten aller
Sakramente" sprechen, da dem Tauf-"Opfer" vom Zeitpunkt der Taufe an vorgegaukelt wird, er könne sich niemals mehr davon lösen.
So also ein Rat: Liebe Eltern, lasst Euer Kind gar nicht erst nicht taufen. Dann
erfüllt Ihr den Willen von Jesus, dem Christus. Helft dem Kind dabei, ein Mensch
mit Anstand, guter Ethik und Niveau zu werden, was auch zu den fünf urchristlichen
Prinzipien hinführt: Freiheit, Gleichheit, Einheit, Brüderlichkeit und
Gerechtigkeit. Das ist der Wille von Jesus, dem Christus. Eine Institution
Kirche mit ihren Priestern und Pfarrern wollte Er nicht.
Doch jeder ist frei und kann sein Kind auch zur Kirchentaufe bringen und damit
alles das, was dort dazu gehört, bei ihm veranlassen.
So mancher mag vielleicht einwenden: Ich möchte
mein Kind zwar nicht dem grausamen Katholizismus einverleiben, aber es gibt doch
auch kleinere Kirchen, deren Lehren nicht so schlimm seien, auch nicht so
schlimm, wie man es vielleicht auch aus der Geschichte der lutherischen und der
evangelisch-reformierten Kirche weiß.
Hier ist jedoch
die derzeitige Entwicklung der so genannten Ökumene zu bedenken. Bei einem
Festakt am 29.4.2007 im Dom in Magdeburg
erkannten die römisch-katholische Kirche in Deutschland, die Gliedkirchen
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie orthodoxe und
altorientalische Kirchen sowie einige so genannte Freikirchen ihre Taufen gegenseitig
an. Insgesamt hatten sich elf Kirchen hier verbündet. Wechselt also ein Kirchenmitglied innerhalb dieses Verbunds die
Kirche, wird seine ursprüngliche Taufe auch von seiner neuen Kirche anerkannt.
Man kann also die hier beteiligten Kirchen nicht von den anderen lösen. Hinter
ihnen steht folglich derselbe "Gott". Man könnte auch sagen: Die Hydra
in der griechischen Mythologie hat zwar nur neun Köpfe, aber in ihrem Bauch hat sie noch mehr
Platz. Somit hängen zunächst folgende elf Kirchen zusammen und betrachten
ihre Taufen gegenseitig als "gültig":
- Äthiopisch-Orthodoxe Kirche
- Arbeitsgemeinschaft Anglikanisch-Episkopaler Gemeinden in Deutschland
- Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche in Deutschland
- Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen
- Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeinde
- Evangelische Kirche in Deutschland
- Evangelisch-methodistische Kirche
- Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland
- Orthodoxe Kirche in Deutschland bzw. Orthodoxe Bischofskonferenz in
Deutschland
- Römisch-Katholische Kirche
- Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche
Alle beteiligten Kirchen praktizieren auch die Säuglingstaufe, die Jesus nicht
gelehrt hat. Denn Jesus sagte sinngemäß: "Erst lehret, dann taufet"
(zum Sachverhalt siehe oben).
Die Taufe ist in den genannten Kirchen jeweils eine rituelle Wassertaufe, welche die
Mitgliedschaft in der entsprechenden Institution (und teilweise auch eine
Kirchensteuerpflicht) begründet und von dieser als "heilsnotwendig"
angesehen wird. Zur Erinnerung: Bei Jesus von
Nazareth und im Urchristentum gab es keine
Mitgliedschaft, geschweige denn eine Heilsnotwendigkeit einer Wassertaufe.
Auch lehrte Jesus keine rituelle Wassertaufe an Erwachsenen. Sondern wenn
Er von Taufe sprach, meinte Er in der Regel
eine Taufe mit dem Heiligen Geist.
Schließlich taufen die hier genannten elf Kirchen, die ihre
Taufen jetzt gegenseitig anerkennen, alle auf einen angeblich "dreieinigen"
Gott, der von der katholischen Kirche auf dem Konzil von Nizäa im Jahr
325 zum Dogma erhoben wurde. Mit Jesus von Nazareth und den Urchristen hat
dieses kopflastige Gottesbild einer "Dreieinigkeit" oder "Trinität" aber
ebenfalls nichts zu tun (siehe dazu auch
hier).
Doch auch einige Kirchen aus dem so genannten "Arbeitskreis christlicher Kirchen" (ACK),
welche sich bei dieser gegenseitigen Tauf-Anerkennung noch vorsichtig zurück hielten, begleiteten diese
Ökumene-Prozedur
mit Wohlwollen und ließen im Jahr 2007 ein freundschaftliches Grußwort durch Pastor Werner Funk von den Mennoniten ausrichten
(st-bonifatius-dietenhofen.de).
Einige von ihnen fühlen sich als heutige geistige Nachkommen der "Täufer". Doch
sie verraten durch ihre heutige Anbiederung an die Machtkirchen das, wofür die "Täufer" einst gekämpft haben
und wofür sie gefoltert und ermordet wurden, da die Institutionen "Katholisch" und "Evangelisch" einst das Blut dieser treuen Zeugen auf
grausame Weise vergossen haben
(vgl. dazu auch die
Vergebungsbitte des Lutherischen Weltbundes gegenüber
den Mennoniten im Jahr 2010). Ja, sie verraten damit Christus, dem ihre
geistigen Vorfahren ehrlich zu dienen versuchten und
distanzieren sich damit faktisch von denen, deren Namen sie heute formal tragen.
Die Großkirchen gehen folglich davon aus, dass einige dieser mit ihnen sympathisierenden Kirchen sich der
gegenseitigen Tauf-Anerkennung aus dem Jahr 2007 noch anschließen werden, wenn diese schließlich auch die
"richtige" "Erkenntnis" gewinnen würden, welche in den Kirchenkonzernen
in vielen Jahrhunderten vor allem
mit blutiger Gewalt durchgesetzt wurde.
Zu den weiteren Kandidaten, die auf die Hydra zu marschieren, zählen demnach:
-
Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden in Deutschland
-
Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (Baptisten)
-
Die Heilsarmee in Deutschland
-
Koptisch-Orthodoxe Kirche in Deutschland
-
Syrisch-Orthodoxe Kirche von Antiochien in Deutschland
-
Apostelamt Jesu Christi (G)
-
Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland (G)
-
Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten (G)
-
Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden
-
Arbeitsgemeinschaft Ökumenischer Kreise e.V.
-
Religiöse Gesellschaft der Freunde
An diese Kirchen und Gesellschaften und die mit ihnen Sympathisierenden ist deshalb die Frage gerichtet: Warum
wollt ihr auch in den Bauch der Hydra?
Und wer will noch alles mit hinein?
PS: Die Zusammenstellung der Kirchen, die ihre Taufen gegenseitig
anerkennen, sind Mitglieder der in Deutschland so genannten Arbeitsgemeinschaft
Christlicher Kirchen ACK oder Gastmitglieder dieser sich irreführend
"christlich" nennenden Arbeitsgemeinschaft (G). Die beiden letztgenannten
Kandidaten gehören dieser ACK nicht an und sind auch keine Gastmitglieder.
(lt. Quelle in idea-spektrum Nr. 40/2016)
Der Wille von Jesus, dem Christus, sind nicht die
vielen Kirchen und Konfessionen, sondern die Begegnung von Menschen aller
Kulturen weltweit, die sich z. B. Prinzipien und Umgangsformen wie Anstand,
Ethik, Stil, Benehmen und Moral zum Ziel gesetzt haben, welche auch zu den fünf
urchristlichen Prinzipien hinführen, welche sind: Freiheit, Gleichheit,
Einheit, Brüderlichkeit und Gerechtigkeit. Diese Prinzipien fanden auch Eingang in das
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in die Gesetzgebung vieler
demokratischer Staaten. Deshalb sind hier auch die demokratischen Politiker
gefordert, und wir rufen die Politiker ebenfalls auf, zu handeln. Und so könnten
sich die Politiker einmal folgende Worte zu Herzen nehmen:
"Politiker aller demokratischen
Staaten! Hört endlich auf, zwei religiöse Großinstitutionen zu hofieren, zu privilegieren und zu
finanzieren, die hier einmal mehr ein grundlegendes Menschenrecht mit Füßen
tritt.´"
Zum Vergleich: Aus jedem Verein kann man austreten, und das ist gut so. Und man kann
auch verlangen, dass man nichts mehr damit zu tun hat und nicht als "ewiges
Vereinsmitglied" betrachtet wird, obwohl man überhaupt nichts mehr damit zu tun
haben will.
Dazu noch ein Beispiel: Wie ist das, wenn jemand z. B. einmal Mitglied in einem Verein für
die Legalisierung von Drogenkonsum war oder vielleicht in einem Verein zur Verbreitung von
Pornografie? Was ist nun, wenn er seine Mitgliedschaft dort bereut und gekündigt hat und
sich von den dort ausgeübten Praktiken heute aufs Schärfste distanziert?
Dann hat doch dieses ehemalige Mitglied auch ein Anrecht darauf, dass diese
Mitgliedschaft komplett gelöscht wird. Die heutigen Anführer dieser
Vereine haben dann kein Recht darauf, eine ewige Zugehörigkeit des ehemaligen
Mitglieds festzulegen, nur weil
er einmal dabei war und sich einst für den Drogenkonsum oder die Verbreitung von
Pornografie eingesetzt hat.
Und solches muss doch erst recht gelten, wenn man nicht
einmal freiwillig in eine bestimmte Institution oder in einen bestimmten Verein
eingetreten ist, wie dies auf die meisten Kirchenmitglieder zutrifft. Dann haben
die Kirchenführer zweimal kein Recht, eine ewige Zugehörigkeit des ehemaligen
Mitglieds zu ihrer Institution
festzuschreiben.
Wenn die Kirche sich hier jedoch vergleichbar einem gottähnlichen Monstrum gebärdet
und eine Art ewige Vater- oder Mutterschaft über einmal getaufte Menschen reklamiert, dann ist
das ein Götzenkult und nicht mit
einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung vereinbar. Und mit Jesus
hat es sowieso nichts zu tun, der im Hinblick auf geistige Verwandtschaft z. B. lehrte:
"Ihr sollt niemanden auf Erden Vater nennen, denn einer ist Euer Vater, der im
Himmel" (Matthäusevangelium, 23,8). Oder: "Wer den Willen tut meines
Vaters im Himmel, der ist mir Bruder und Schwester und Mutter"
(Matthäusevangelium 12, 50). Also sowohl der angebliche
"Heilige Vater"
in Rom steht demnach im Gegensatz zu Jesus als auch die Kirche als Ganzes als
angebliche "Mutter", weil sie den Willen tut des
selbsternannten "Vaters auf Erden",
aber nicht den Willen des "Vaters im Himmel".
Deshalb: "Politiker aller demokratischen Staaten! Erklärt die Kirchengesetze
endlich zu
sittenwidrigen Vorschriften und gemäß den staatlichen Gesetzen der Demokratie als
rechtlich nichtig! Bedenkt dabei, wie diese Lehre und dieses
Verhalten im Einzelfall immer
wieder seelisch grausam war und noch sein kann, und trefft die Entscheidung, dass in Euren Staaten
die Kirchengesetze, welche den Menschenrechten und staatlichen
Gesetzen widersprechen,
deshalb rechtlich unwirksam sind! Stellt euch einmal auf die Seite eurer
Bürger, die hier durch Einschüchterung und Missachtung ihres
Selbstbestimmungsrechts im Magen der Kirche gehalten werden sollen!
Geschieht
Vergleichbares in islamischen Ländern, protestiert man ja auch zurecht heftig
dagegen und beschwert sich, wenn Islamisten behaupten, dass ein Moslem immer
Moslem bleibe. Oder man stelle sich vor, eine religiöse Minderheit in Deutschland
würde sich so verhalten wie die Kirche und sie würde ihre Mitglieder niemals freilassen! Dann würden Sie, liebe Politiker, ja
auch sofort gegen diese ´totalitäre Sekte` aufbegehren und Maßnahmen ergreifen!"
Wenn man selbst eine Staatsangehörigkeit aufheben kann, dann muss doch umso
mehr eine Kirchenmitgliedschaft kündbar sein – und zwar nicht nur
steuerlich, sondern ohne Wenn und Aber. Oder eine Institution, die Gegenteiliges behauptet, mag dies zwar
behaupten. Doch sie wird dann nicht auch noch vom Staat unterstützt und mit Milliarden
von Euros jährlich subventioniert (siehe dazu
Der Theologe Nr. 46 – Warum zahlt der
deutsche Staat immer noch so viele Milliarden Euro an die Kirche?)
Die Politiker hätten es also in der Hand, sich
nicht mehr von der Kirche steuern zu lassen, sondern nach ideellen
christlichen oder humanitären Werten zu
entscheiden, die in der Geschichte der Menschheit gegen die Institutionen Kirche
durchgekämpft werden mussten und wozu auch die Prinzipien des Urchristentums
gehören: Freiheit, Gleichheit, Einheit, Brüderlichkeit und Gerechtigkeit
(vgl. dazu auch
Der
Theologe Nr. 34).
So wie die Kirchen nun ihre Taufen anbieten, so
bieten atheistische Vereinigungen oder freireligiöse Kulte die Möglichkeit des
Taufwiderspruchs oder gar einer "Enttaufung" an.
So war z. B. zu lesen: "Mehr als
100.000 britische Bürger wollen mit einer Erklärung ihrer Taufe widersprechen.
Dafür hat eine atheistische Vereinigung im Internet ein Formular zum Ausdrucken
vorbereitet. Für diesen Service verlangt die Organisation umgerechnet drei Euro
Gebühren. Das Formular kann bei seiner zuständigen Kirche vorgelegt werden." (shortnews.de,
5.4.2009)
Und Hunderttausende sind es auch in den USA, die durch "Enttaufen"
ihre einstige Taufe rückgängig machen wollen. Die anglikanische Kirche
in Großbritannien hat mittlerweile teilweise eingelenkt.
Wie die römisch-katholische Kirche und die evangelischen Kirchen weigert zwar auch
sie sich, den Eintrag im Taufregister zu streichen. Doch wird bei der
anglikanischen Kirche offenbar zumindest eine
Widerrufserklärung im Taufregister vermerkt, neben dem Eintrag des Kirchenaustritts:
ein erster Schritt in die richtige Richtung.
In einer uns bekannten solchen Widerrufserklärung, die
ganz individuell gestaltet werden kann, heißt es z. B.:
"Als Kind wurde ich dem
Ritus bzw. dem Sakrament der Taufe unterzogen, bevor ich ein Alter erreicht
hatte, in dem ich hätte meine Zustimmung erteilen können. Deshalb widerrufe und
widerspreche ich hiermit dieser Handlung und allen Folgen dieses Ritus, und ich
sage mich von der Kirche los, die ihn ausgeführt hat. Auch lehne ich die
Glaubenssätze dieser Kirche ab und besonders solchen Aberglauben wie die perfide
Lehre, dass ein Baby durch die Taufe von der so genannten Erbsünde und der bösen
Macht von Dämonen gereinigt werden müsse. Weiterhin fordere ich Sie hiermit auf,
mich
ab sofort auch von darauf basierenden kirchlichen Registern auszutragen,
wie zum Beispiel auch aus Taufstatistiken früherer Zeiten oder
Konfirmationslisten."
Viele "heidnische" Priester, freie
Theologen oder Ritual-Anbieter machen aus dem Wunsch von immer mehr Menschen nach einer solchen
oder ähnlichen Widerspruchsmöglichkeit allerdings auch eine mit
entsprechenden Kosten verbundene Dienstleistung
und haben einige Rituale entwickelt – teils seriös, teils weniger seriös –, um die
kirchliche Taufe zu neutralisieren. Man spricht manchmal von "Enttaufen" oder
von "Enttaufungs-Ritualen", welche natürlich allesamt von der Kirche nicht
anerkannt werden.
Auch wir empfehlen hier kein Ritual, doch selbstverständlich kann jeder
frei eine Form wählen, die für ihn den Sachverhalt zum Ausdruck bringt und er
kann eine entsprechende Handlung individuell oder im Freundeskreis durchführen, wenn ihm dies ein
Anliegen ist.
Eine
Widerspruchserklärung halten wir jedoch grundsätzlich für sinnvoll; als
Vorstufe zur Streichung aus dem Taufregister und als eine
Begründung für die Streichung, die der Widerspruchserklärung folgen muss. Man
sollte sich also nicht bereits mit der Widerspruchserklärung zufrieden geben, es
wäre aber einmal ein Schritt in die richtige Richtung.
Eine weitere Variante: Eine ehemalige Katholikin hat in einem Brief an den
Bischof um eine "Exkommunikationsbestätigung" gebeten, um sich auf diese Weise
den "größtmöglichen Abstand zur Kirche" bestätigen zu lassen (siehe
Artikel auf hpd.de zur
Exkommunikationsbescheinigung).
Aus der kirchlichen Anmaßung, dass alle Getauften angeblich ewig "Söhne und Töchter der Kirche"
seien, nachdem ihre Eltern sie einst taufen ließen – ohne dass die meisten wussten, was
sie damit taten, weil ihnen diese Folgen arglistig verschwiegen wurden –, könnten wache Zeitgenossen
verschiedene
Schlussfolgerungen ziehen. Am besten ist es, wenn die Eltern ihr Kind gar
nicht erst taufen. Dann könnten sie ihm auch diese Darlegungen später alle ersparen.
An die Eltern von Kindern deshalb ebenfalls ein Appell:
"Eltern, hört auf, Eure Kinder kirchlich zu taufen. Hört auf,
Eure Kinder in dieses
Zwangssystem zu integrieren, das niemals freiwillig loslässt, was es einmal zu
besitzen glaubt. Väter, Ihr seid die Väter Eurer Kinder. Und
Eure Kinder haben neben Euch, den leiblichen Vätern, auch einen himmlischen
Vater, nämlich Gott, den ewigen Vater-Mutter-Gott, wenn sie
an Ihn glauben möchten. Doch niemals ist die anmaßende
Großinstitution Kirche der Vater
oder die Mutter
Eurer Kinder.
Deshalb: Väter und Mütter, seid standhaft und geht mutig
voran. Tretet selbst aus und ermuntert alle Familienmitglieder, Verwandte und
Freunde, ebenfalls auszutreten. Macht einen Familienausflug zum
Standesamt und feiert den ersten Schritt in die wieder gewonnene äußere Freiheit! Und macht Euch auch
innerlich frei von der kirchlichen Einschüchterung. Wandert nach Innen
in Euer eigenes Herz, wozu Jesus von Nazareth sagte: "Klopfet an, und es wird
euch aufgetan!" Und gewinnt vor allem dort, im Herzens- und im Seelengrund, Stütze und Halt, denn Ihr selbst seid der
´Tempel des Heiligen Geistes` und Gott wohnt in Euch,
wie es schon in der Bibel heißt."
Eltern sind schon aus der Kirche ausgetreten,
aber das Baby soll trotzdem katholisch oder evangelisch getauft werden.
Eltern, die solche Pläne mit ihrem Kind haben, fragen: Ist das möglich?
So mancher vor allem
jüngere Mensch zögert mit dem Kirchenaustritt, weil er noch Ängste hat, ob er damit
Kindern, die er sich später wünscht, unter Umständen schaden könnte, indem diese
dann vielleicht nicht mehr kirchlich getauft werden könnten. Vorab sei hierzu
angemerkt: Ein Kind nicht kirchlich zu taufen, damit tut man dem Kind etwas
Gutes, wie in dieser Ausgabe des "Theologen" vielfach begründet wurde. Wenn es
aber trotzdem sein solle, aus welchen Gründen auch immer?
Die katholische Kirche beginnt an dieser Stelle zu
lavieren.
Siehe auch:
Der Theologe Nr. 32 – Die Sakramente
und Rituale der Kirche
7.11.2009 / 22.9.2013 –
Rücktrittsrecht bei Taufe –
Die
"Sektenexpertin" des Hamburger Senats, Ursula Caberta, hat jetzt mehr
Verbraucherschutz bei religiösen Anbietern gefordert.
"Sinnvoll sei ... ein vierwöchiges Rücktrittsrecht von Kaufverträgen, fügte
Caberta hinzu. Auch müsse die Beweislast umgekehrt werden, so dass bei
psychischen oder körperlichen Schäden der Anbieter künftig nachweisen müsse,
dass seine ... Praktiken keinen Schaden angerichtet haben."
(epd.de,
7.11.2009)
4.8.2010 –
Lutherisches "Jahr der
Taufe" nach Vergebungsbitte gegenüber den Mennoniten –
Dazu nachfolgende Presseerklärung:
"Säuglingstaufe
zutiefst unchristlich"
–
"Gerade noch hatte der Lutherische Weltbund die Mennoniten um Verzeihung
gebeten, die vor rund 500 Jahren von den Lutheranern blutig verfolgt worden
waren, weil sie, die mennonitischen Täufer, die Säuglingstaufe ablehnten. Und nun, wenige Tage
später, stellt die deutsche Lutherkirche unter Beweis, dass sie in den
vergangenen 500 Jahren nichts gelernt hat".
So kommentierte Dieter Potzel,
ehemaliger lutherischer Pfarrer und Theologieexperte der kirchenkritischen
Organisation Freie Christen für den Christus der Bergpredigt die
Ankündigung des EKD-Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider, das Jahr 2011 zum "Jahr
der Taufe" auszurufen. "Dass man nur wenige Tage nach der Vergebungsbitte
gegenüber ihren damaligen Opfern so handelt, lässt ahnen, wie
hohl und inhaltsleer diese Bitte war. Sonst würde man Tausende von Mordopfern
nicht damit brüskieren, dass man die lutherische Lehre, die diesen unschuldigen
Menschen damals den grausamen Tod brachte, schon nach wenigen Tagen wieder so ins Zentrum
rückt", so Potzel weiter.
"Die Taufe von Säuglingen ist zutiefst unchristlich,
denn damit wird ein unmündiger Mensch zwangsweise einer Institution einverleibt.
Die ersten Christen kannten so etwas nicht. Johannes
der Täufer hat angekündigt, dass Einer kommen werde, der nicht mit Wasser,
sondern mit Heiligem Geist taufen werde. Doch was hat die Kirche mit diesem
Geist gemacht? Sie hat Ihn zum Schweigen gebracht, wo immer es ihr möglich war."
Die Lehre beider Großkirchen, wonach die kirchliche Taufe, die an einem
willenlosen Säugling vollzogen wird, unauslöschlich in der Seele eingraviert
werde, widerspreche zudem der Würde und Willensfreiheit des Menschen, wie sie in
der Verfassung grundgelegt sei. Und mit Jesus, dem Christus, habe dies schon
gleich gar nichts zu tun, denn er hat stets die Willensfreiheit der Menschen
geachtet. Da klinge es wie Hohn, wenn der EKD-Vorsitzende Schneider ausgerechnet
die kirchliche Taufe als "Akt der Befreiung" bezeichne. In Wirklichkeit stelle
sie das genaue Gegenteil dar; und noch dazu den Versuch, Menschen ohne ihre
Zustimmung lebenslang zu Tributpflichtigen der steinreichen Kirchenkonzerne zu
machen. In dieser Richtung muss man als Außenstehender auch die Aussage
des obersten evangelischen Repräsentanten Deutschland, Präses Nikolaus Schneider, verstehen, die Taufe gehöre zum "Kernauftrag" der Kirche.
24.12. /
26.12.2011 / 22.9.2013 –
Neue
Kirchenaustrittswelle und Christsein ohne Kirche
–
Nach einer Emnid-Umfrage bim Jahr 2011 besucht die Mehrheit der deutschen Bevölkerung (53 %) auch an
Weihnachten keinen kirchlichen Gottesdienst mehr (ntv.de, 18.12.2011; vgl.
dazu die Erzählung von einer Waldweihnacht). Außerdem
ist die überwiegende Mehrheit davon überzeugt, dass "Christ sein" und
"Kirchenmitglied sein" nicht zusammen gehören. Nur noch 13 % sehen das anders
(Bild am Sonntag, 25.12.2012). Gleichzeitig bahnt sich eine
neue Kirchenaustrittswelle an. Nach einer Umfrage des Heidelberger Sinus-Instituts
haben eine Million Kirchenmitglieder bereits entschieden, aus der Kirche
auszutreten. Fünf weitere Millionen denken darüber nach (jesus.de, 21.12.2011).
Die Kirchenführer versuchen deshalb zu beschwichtigen. So erklärt z. B. der
evangelische Landesbischof von Bayern, Dr. Heinrich Bedford-Strohm, zu den nach
seiner Ansicht zuletzt "wenigen" Austritten: "Angesichts der Tatsache, dass
heute jedermann frei über eine Mitgliedschaft entscheiden kann, ist die Lage
sensationell." (idea.de, 22.12.2012)
Doch das ist Unsinn. Kaum ein Kirchenmitglied hat jemals frei über seine
Mitgliedschaft entschieden. Die Kirche lehrt eindeutig eine angebliche
Notwendigkeit der Mitgliedschaft von Säuglingen für deren Seelenheil und ließ
andersdenkende Eltern früher ermorden (siehe
oben). Und Papst Joseph
Ratzinger hatte in seiner Olympiastadion-Rede am 22.9.2011 in Berlin vor
Hunderten von klatschenden Politikern Kirchenaussteigern unter Berufung auf den
Kirchenvater Augustinus damit gedroht, ins Feuer geworfen zu werden. Und hier
meinte Augustinus und damit auch der Papst eine angebliche "ewige Hölle".
Diese
kirchlichen Lügen sind gleichzeitig Einschüchterungen der massivsten Art, um
neue Mitglieder zu bekommen und bestehende Mitglieder am Austritt zu hindern.
7.3.2014 –
Die Seelenfänger: Arbeitsstelle nur gegen Taufe – Die Großkirchen werden immer
mehr zu Seelenfängern, auch unter Erwachsenen.
Während man bei Kindern den Eltern bei Nichttaufe
ihres Säuglings Angst vor ewigen
Höllenstrafen oder vor einer angeblichen Abwesenheit der "Gnade Gottes" macht, dient bei Erwachsenen zunehmend der Arbeitsmarkt als kirchliches
Druckmittel.
Uns ist beispielsweise eine junge Frau bekannt, die einen begehrten
Praktikumsplatz in einem kirchlichen Kindergarten nur dann bekommen hätte, wenn
sie sich zuvor kirchlich taufen ließe. Dabei nützen beide Großkirchen knallhart aus, dass
der Staat ihnen im Bereich des Sozialwesens regelrechte Monopole überlassen hat.
Das heißt: Der Staat fördert die kirchliche Trägerschaft von sozialen
Einrichtungen und finanziert diese dann auch noch mit bis zu 100 %. Dies geht in
vielen Regionen so weit, dass es den Kommunen sogar recht ist, wenn die Kirche
alles in Händen hält. So entstanden viele Monopole. Die Personalpolitik in diesen Einrichtungen (Kindergärten, Kindertagesstätten,
Seniorenheime, Schulen, Krankenhäuser, Beratungsstellen u. ä.) überlässt der Staat jedoch komplett
der Kirche. Und diese nutzt ihre Machtstellung schamlos aus und fordert von
allen Beschäftigten in der Regel Mitgliedschaften, wobei die Großkirchen
Katholisch und Evangelisch meist ihre Mitgliedschaften gegenseitig tolerieren,
wenn es sich nicht um Leitungspositionen handelt. Außenstehende werden jedoch in
der Regel ausgeschlossen.
Wer sich jedoch taufen lässt, unterschreibt nicht schnell einmal einen
Mitgliedschaftsvertrag, aus dem er später auch wieder aussteigen könne. Sondern
man lässt nach katholischer Lehre z. B. seine "DNS", also sein genetisches
Erbgut, für alle Ewigkeiten "katholisch" prägen (siehe hier).
Und auch nach lutherischer Lehre ist die Mitgliedschaft aus geistiger Sicht in
Ewigkeit nicht mehr kündbar (vgl. hier).
So manchen bibelkundigen Leser erinnert das vielleicht daran, wie laut Altem
Testament Esau sein "Erstgeburtsrecht" für einen Teller Linsensuppe an seinen
Bruder Jakob abtritt. Auf die Gegenwart bezogen: Auf ewig angeblich "katholische
DNS", nur um den Arbeitsplatz z. B. in einer Wäscherei der Caritas zu bekommen.
Alles das ist Seelenfang mit staatlicher Förderung, denn der Staat, das heißt
wir alle, müssen diese Praktiken finanzieren, die
endlich beendet gehören.
Gleichzeitig werden unzählige sehr gute Fachkräfte, die keine Kirchenmitglieder
sind, staatlich massivst benachteiligt, indem die Kommunen ihrer sozialen
Verantwortung gegenüber der Gesellschaft nicht nachkommen, sondern die
staatlichen Aufgaben stattdessen an die rigiden Konfessionskirchen delegieren
und diese dann wiederum gemäß der Kirchengesetzte schalten und walten dürfen, wie sie wollen.
Der Landesbischof der evangelischen Nordkirche in Deutschland, Gerhard Ulrich
aus Schwerin, gibt die Praktiken auch zu, als er in seinem Bericht vor der
Synode in Lübeck-Travemünde ausführte: "Eigentlich kommt der
Dienst in der Kirche ´aus der Taufe gekrochen` [so ein Martin-Luther-Spruch]. Heute
erlebe ich es, dass aufgrund der Loyalitätsrichtlinie die Taufe aus der
Bewerbung gekrochen kommt: Man lässt sich taufen, um die Stelle zu bekommen."
(zit. nach idea-spektrum Nr. 10 vom 6.3.2014)
Ein Kirchengläubiger könnte jetzt natürlich sagen: "Das ist doch prima. Herr
X.Y. wollte eigentlich nur als Krankenpfleger arbeiten. Weil er sich dafür
jedoch taufen lassen musste, wurde er jetzt noch zusätzlich aus der Hölle
befreit und bekommt den Himmel dazu."
Gott sei Dank blieb die Frau, die wir kennen, standhaft. Sie ließ sich nicht
taufen ...
13.3.2016
–
Main-Stream-Medium lehnt tauf- und religionskritischen Leserbrief ab
– Am Abend vor den deutschen Landtagswahlen in drei Bundesländern haben mehrere Main-Stream-Medien im Internet schnell noch einen Hauptartikel veröffentlicht.
Es ging darum, dass aus dem Parteiprogramm einer der zu Wahl stehenden Parteien
ausgegraben wurde, dass diese nahezu allen Medien unliebsame
Partei mit Berufung auf die körperliche
Unversehrtheit des Kindes die religiöse Verstümmelung von männlichen Säuglingen
in zwei auch in Deutschland sehr aktiven so genannten Weltreligionen
möglicherweise untersagen möchte. Umgehend attackierten die jeweiligen
Religionssprecher mit zum Teil drastischen Worten die so denkenden Menschen.
Darauf hin schrieb ein Leser von theologe.de folgenden Leserbeitrag an
focus.de, den er uns zur Veröffentlichung zur Verfügung stellt:
Zum Autor dieser Studie:
Dieter Potzel, geboren 1959, Theologe, Studium der Evangelischen Theologie in Mainz und Göttingen, zwei theologische
Examina der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (1984 und 1986), evangelisch-lutherischer Pfarrer in Bamberg von 1988-1992.
Im Jahr 1992 Austritt
aus der Evangelisch-Lutherischen Kirche wegen Lehrunterschieden
zum evangelisch-lutherischen Bekenntnis hinsichtlich der Lehre des Jesus
von Nazareth und ihrer Bedeutung für die Gegenwart. Von 1992-2004 als
theologischer Journalist tätig, seither als Freier Theologe
vor allem bei Bestattungen (Begleitet von Jesus, dem
Christus – Würdige Bestattung ohne Kirche).
Buchautor und Herausgeber der Online-Zeitschrift "Der Theologe" seit 1997.
Am 19.12.2009 bat er in einer Anzeige in der Zeitung Fränkischer Tag in
Bamberg um Vergebung für die Taufen, die er als
Pfarrer durchgeführt hatte.
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