Der Theologe Nr. 97, aktualisiert am 30.6.2022
In Der Theologe Nr. 59
heißt es: Von Jesus niemals so gewollt: Eucharistie und
Abendmahl. In dieser Ausgabe Nr. 97 geht es nun um den Streit in der katholischen
Kirche zu der Frage: Bekommt ein Katholik, der geschieden ist und
wieder geheiratet hat, die katholische Hostie?
Dieser Streit wurde 1994
bereits durch Papst Johannes Paul II. und Kardinal Joseph Ratzinger
lehramtlich abschließend (!) mit einem klaren und eindeutigen "Nein" entschieden,
und zwar eindeutig unter den Vorzeichen lehramtlicher päpstlicher
Unfehlbarkeit.
Damit wurde noch einmal bekräftigt, was die Vatikankirche seit
Jahrhunderten ohnehin schon lehrt.
Doch im Jahr 2013 "putschte"
zunächst der deutsche Erzbischof Zollitsch gegen
diese Entscheidung, ignorierte das vatikanische Verbot und ließ an
viele der vom Verbot betroffenen Katholiken dennoch Hostien verteilen. Die unveränderbare
katholische Lehre sieht deshalb für ihn die ewige Hölle vor, da er
sich nicht nur gegen die kirchliche
Überlieferung, sondern sogar gegen eine päpstliche
Lehrentscheidung stellte. Denn praktisch hat er damit den Katholizismus und seine "Unfehlbarkeiten" als
teilweise falsch entlarvt.
Doch im Verhalten des Beteiligten wurde dieser Putsch einfach "ausgesessen";
so, als ob nichts gewesen wäre. Dies war in einem Milieu möglich, in
dem sich viele Gläubige noch täuschen oder gar für "dumm"
verkaufen lassen und glauben, es werde schon alles irgendwie seine Logik und
Richtigkeit haben, was bei den Kirchenoberen so geschieht.
Doch 2016 und 2017 kochte der Konflikt nun neu auf, nachdem Papst Franziskus unscheinbar eine Bombe scharf machte, deren
Sprengkraft zwar seither klein geredet wurde, was aber nicht auf Dauer so
funktioniert. Konkret stellte der Papst am 8. April 2016 seine Verlautbarung mit dem Titel Amoris
laetitia (Die Freude der Liebe) vor, in der katholischen
Spezial-Sprache "Apostolische Exhortation" genannt (= Ermahnung,
Ermunterung).
Was zunächst arglos klang, spitzte sich aber
spätestens dann zu,
als der Pontifex maximus von der Deutschen Bischofskonferenz
einige Monate später zurecht so
interpretiert wurde, dass nun erlaubt sei, was Papst Johannes Paul II. katholisch unfehlbar
verboten hatte. In dem Bischofswort vom 23. Januar 2017 mit dem
Titel Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist
auch die Freude der Kirche erklärten die deutschen Bischöfe
nämlich unter Berufung auf die päpstliche "Exhortation", dass die
jeweiligen Gläubigen im Dialog mit einem Priester selbst entscheiden dürften, ob
sie als wiederverheiratete geschiedene
Katholiken doch die Eucharistie empfangen dürfen.
Was für
Außenstehende so wirkt, als würde die Vatikankirche auf diese Weise zumindest
allerkleinste Schritte einer inneren Reform gehen und dem Drängen
der Gläubigen nachgeben, ist aber in Wirklichkeit
genau diese Bombe, deren Explosion nur eine Frage der Zeit ist und
seinen Teil zum nahenden Ende der Vatikankirche beiträgt. Denn die
deutschen Bischöfe haben die verklausulierten Papstworte
verständlich gemacht, so dass die Frage nahe liegt, ob Franziskus
nun seinen Vorgänger Johannes Paul II., den er selbst im Jahr
2014 noch heilig gesprochen hatte, und weitere "Heilige" nun wegen Irrlehren wieder "entheiligen"
muss. Ja, dass er auch seinen Vorgänger, Papst Benedikt XVI., gleich mit
zum Sünder erklären und in den Abgrund schicken muss.
Liebe Leserinnen, liebe Leser, das glauben Sie nicht? Dann lesen Sie
hier die Beweise dafür. Was unbedarften Zeitgenossen
vielleicht wie ein
klerikales Randthema erscheint – die Austeilung der Hostie an
wiederverheiratete Geschiedene – führt zwangsläufig dazu, dass sich die
Vatikankirche einmal mehr ad absurdum führt und sich in der Folge
auch selbst zerlegt.
Teil 1 ist eine ausführliche Besprechung des Themas
Teil 2 ist ein
Kommentar, der dafür die Inhalte noch einmal in Kurzfassung
wiederholt und zur besseren Verständlichkeit auch für
"Nichttheologen" um einige Gedanken ergänzt
Teil 3 berichtet darüber, dass
namhafte Amtsträger den Papst als "Häretiker" brandmarke
Teil 4 ergänzt jeweils aktualisierte
Nachrichten zum Thema
"Brot und Wein dienten einzig als Symbol für die Hingabe Meines Leibes und Meines Blutes. Ihr sollt daraus jedoch keine Zeremonie machen, sondern allezeit Meiner gedenken in allen euren Empfindungen, Gedanken, Worten und Handlungen. Auch, wenn ihr die Gaben des Lebens zu euch nehmt, welche euch von Gott gegeben sind aus dem Schoß der Mutter Erde, gedenket in Dank des Ewigen." (Prophetische Christusbotschaft "Das ist Mein Wort", Marktheidenfeld 1989, S. 837) |
Dass es sich bei der so genannten Eucharistie aus kirchlicher Sicht um eine entscheidende und
nicht harmlose
Angelegenheit handelt, musste am 22.9.2011 der damalige Bundespräsident Christian
Wulff erfahren. Bei der Messe mit Papst Joseph Ratzinger im
Olympiastadion in Berlin hatte er die Oblate = Hostie nicht erhalten,
obwohl er Katholik ist. Der Grund dafür: Er ist geschieden und zum
zweiten Mal
verheiratet, und solche Katholiken werden davon ausgeschlossen, das
"Geheimnis" ihres Glaubens zu "schmecken"*.
Bettina Wulff, die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, bekam
im Olympiastadion als Protestantin die Oblate
ohnehin nicht. Kein Protestant oder
Andersgläubiger darf an dieser katholischen Zeremonie, diesem als "Abendmahl"
bezeichneten heidnischen Blutkult des Katholizismus, teilnehmen, bei dem
angeblich Wein
in reales Blut verwandelt würde.
Dafür haben die Evangelischen ihr eigenes "Abendmahl" mit
einer speziell evangelischen Interpretation des Kultes. Und dort
bekommt der katholische Ex-Bundespräsident dann doch die Oblate = Hostie, wenn er als Katholik
einen
lutherischen "Gottesdienst" besucht – allerdings eben "nur" eine aus katholischer
Sicht evangelische Hostie deutlich minderer Bedeutung, nicht den angeblich "wahren
Leib Christi" nach katholischer Vorstellung. Denn
Protestanten geben Katholiken die Hostie, aber Katholiken geben sie
Protestanten nicht, solange sich die Protestanten nicht wieder dem
Katholizismus unterwerfen.
Um die
"Zulassung" von Katholiken wie Ex-Präsident Wulff, ein so genannter
"wiederverheirateter Geschiedener", gibt es
seit langem innerhalb des Katholizismus einen schwelenden Streit,
der letztlich zur Selbstzerlegung beiträgt, sofern zumindest die Amtsträger ihre
eigene Religion überhaupt noch ernst nehmen.
Dabei wurde der
Konflikt vom Vatikan im Jahr 1994 unter Papst Johannes Paul II. und
Kardinalpräfekt Joseph Ratzinger bereits eindeutig und verbindlich entschieden. Dies
wurde offiziell letztlich nur ermöglicht, wenn
in der zweiten (oder dritten oder weiteren) Ehe kein Sex mehr
praktiziert wird, die Ehe also nicht mehr vollzogen werde und die
"Sünde" einer zweiten Ehe nach Scheidung durch diese
Enthaltsamkeit damit kirchenethisch beendet würde.
Wir zitieren in diesem
Teil 1 unserer Studie
vorab aus
dem entscheidenden Dokument, aus dem sich zunächst ergibt: Die 177
rebellierenden Priester aus der Erzdiözese Freiburg, die sich im
Juni 2012 "offen zum Ungehorsam" gegen den Vatikan bekannt haben und es anders praktizierten, stellten
sich eindeutig außerhalb der Kirche und ihres verbindlichen Lehramts, was nach offizieller Lehre
später angebliche "ewige Verdammnis" bedeutet. Und
für Hunderte von Priestern aus anderen Diözesen, die es ebenso halten,
gilt dies ebenfalls. Damit hatte es damals begonnen.
So drohte
zunächst Bischof Zollitsch im Jahr 2012 – getreu der Lehre seiner Kirche – seinen aufständischen Priestern bereits auf der
Erde Vorboten dieses geglaubten Höllenfeuers an: "Deutschlands Katholikenchef Robert Zollitsch droht den
Rebellen mit harten Sanktionen", hieß es 2012. Und der
Bischof redete bis dahin noch Klartext,
als er beschwor, dass er keine "Praxis"
toleriere, "die eigenmächtig gegen Vorgaben der Weltkirche
verstößt" (spiegel.de,
12.6.2012). Die Aufständischen ihrerseits forderten vom Papst
die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zum Hostienempfang, der
so genannten "Kommunion", was von Benedikt XVI. in der ihm eigenen
kircheninternen Souveränität bzw. Ignoranz öffentlich übergangen wurde. Doch bekanntlich
waren seine Tage als Haupt-Papst im Vatikan damals bereits gezählt.
Die grundsätzliche Frage dabei lautet: Können spätere Päpste das Urteil
ihrer Vorgänger ins Gegenteil verkehren, ohne dabei gegen die "Unfehlbarkeit"
des kirchlichen Lehramtes zu verstoßen? Oder wo haben die Dogmen-Akrobaten der Kirche womöglich irgendeine
wacklige Hintertüre konstruiert, durch die man vielleicht entweichen könnte, ohne
das ganze ohnehin von Absurdität befallene System offensichtlich noch mehr ad absurdum zu führen? Das geht in diesem
Fall aber nicht mehr, wie
unten dargelegt wird.
Die Dinge nahmen ihren Lauf, als im Jahr
2013 der Freiburger Bischof Zollitsch
scheinbar selbst
auf die Seite der Rebellen überlief. Er stellte sich vermeintlich gegen das "universale"
päpstliche Lehramt und ließ seither in seiner Diözese einige geschiedene und neu verheiratete
Katholiken allem Anschein nach zur Kommunion zu. Damit
ist er aber nach
verbindlicher und unfehlbarer Lehre der römisch-katholischen Kirche auch ein "ewig
Verdammter". Doch dann die
"überraschende" Reaktion aus dem Vatikan zu diesem Vorgang, die tatsächliche Präsentation
einer Hintertüre, durch die Bischof Zollitsch dann quasi wieder aus dem
Höllenfeuer heraus geholt wurde. Diese Entscheidung im Erzbistum Freiburg gehe auf ein "Büro der Erzdiözese" zurück, "nicht auf den
Diözesanadministrator Erzbischof Robert Zollitsch" (zit. nach
aktuell.evangelisch.de, 8.10.2013), so die Ausflucht, weswegen dieser
darauf "keinen Einfluss" habe.
So wurde das also hingetrickst. Der Bischof solle angeblich "keinen
Einfluss" darauf haben, wie die "heilige Kommunion" in
seinem Bistum zelebriert wird. Dann sollen also diese unbekannten
Büromitarbeiter als "Bauernopfer" später offiziell in die ewige Hölle geworfen werden, neben
den offen rebellierenden Priestern, so also der zwischenzeitliche Stand des
Konflikts ab dem Jahr 2013.
Doch dann der innerkirchliche Paukenschlag, verpackt in viele Worte. So "eierte" Papst Franziskus in seinem Lehrschreiben Amoris laetitia im Jahr 2016
zwar lange
auf diesem Thema herum, gelangte aber dann doch zu einer Lehränderung,
woraufhin im Jahr 2017 die gesamte
Deutsche Bischofskonferenz gar nicht anders konnte als unter Berufung auf ihn den Rebellen
des Bistums Freiburg samt ihrem ehemaligen Bischof Zollitsch von nun an
Recht zu geben, wodurch quasi auch die Rebellenpriester aus der Diözese
Freiburg kirchlich bestätigt und damit wieder aus der Hölle heraus geholt
wurden.
Dies aber führte sogleich zum massiven Widerspruch aus dem Umfeld von Papst
Franziskus in Rom, z. B.
durch Kurienkardinal Gerhard Ludwig Müller, dem damaligen Vorsitzenden der modernen
Inquisitionsbehörde, der Glaubenskongregation, welcher den Papst ganz anders
zu interpretieren versucht.
Dieser wiederum tat in dem Stadium der teilweisen Konfusion bezeichnenderweise gar nichts, um zu verdeutlichen, was er
denn meinte und wer ihn nun richtig interpretiere und wer nicht, weil jede
eigene Verdeutlichung der verschwurbelten Formulierungen die Spaltung offensichtlich gemacht hätte.
Das Mittelalter mit seinen Päpsten und Gegenpäpsten klopfte wieder in Rom an,
jedoch versucht man immer noch, alles auszusitzen, indem man alles ins Nebulöse
abgleiten lässt.
Doch der Reihe nach: In Wirklichkeit hat Papst Franziskus Papst Johannes
Paul II. samt allen weiteren Vorgängern lehrmäßig verurteilt und damit
Richtung Abgrund geschickt. Er hat sich nur noch nicht offen dazu bekannt.
Dass es so ist, ergibt sich unter anderem aus zwei
Dogmen bzw. Lehrentscheidungen, die bis zur Veröffentlichung der päpstlichen
"Exhortatiton" vom 8.4.2016 gegolten haben, aber seither nicht mehr aufrecht
zu erhalten sind. Dies wollen wir nun näher betrachten.
So gilt zunächst
für jeden Katholiken und natürlich erst recht für Bischöfe und Priester:
"Dem römischen Papst sich zu unterwerfen, ist für alle Menschen unbedingt
zum Heile notwendig. Das erklären, behaupten, bestimmen und verkünden
Wir." (Lehrsatz Nr. 430 aus der Dogmensammlung von Neuner/Roos, dort auch
als "unfehlbar" markiert)
Und dann geht es bei dieser Frage zweitens nicht etwa um ein Randgebiet der
Kirche. Sondern es geht um ganz wesentliche Teile dieser Blutkult-Lehre. So hatte
sich die
Glaubenskongregation (die moderne Inquisitionsbehörde) unter Führung des
damaligen Präfekten Kardinal Ratzinger am 14.9.1994 vom damaligen Papst Johannes Paul
II. die päpstliche Zustimmung zu dem Dokument
Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über den Kommunionempfang
von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen eingeholt.
Darin wurde zu Beginn ausdrücklich (!) auf die Bedeutung dieses Dokuments als kirchlich
absolut verbindliche
Lehraussage des "universalen Lehramts der Kirche" hingewiesen. Es heißt wörtlich:
"Es kommt dem universalen Lehramt der Kirche zu, in Treue zur Hl. Schrift
und zur Tradition das Glaubensgut zu verkünden und authentisch
auszulegen. In Anbetracht der neuen, oben erwähnten pastoralen Vorschläge
[Wiederverheiratete Geschiedene teilweise zur so genannten Kommunion
zuzulassen] weiß sich diese Kongregation verpflichtet, die Lehre und Praxis
der Kirche auf diesem Gebiet erneut in Erinnerung zu rufen."
Und dann heißt es weiter wörtlich:
"In Treue gegenüber dem Wort Jesu hält die Kirche daran fest, dass sie eine
neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann, falls die vorausgehende
Ehe gültig war. Wenn Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie
sich in einer Situation, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspricht. Darum
dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion
empfangen." Das ist eindeutig.
Und wenn das
"universale Lehramt der Kirche" angeblich "in Treue zur
Heiligen Schrift und zur Tradition",
wie es hier heißt, etwas verkündet, dann handelt es sich dabei ohne
Zweifel um einen so genannten "Gegenstand des
katholischen Glaubens". Und dieser hat als solcher den Rang
eines "Dogmas".
Das glauben Sie nicht? Es ist aber so, und dies ergibt sich unter anderem aus einem
päpstlichen Lehrschreiben von Papst Paul VI., in welchem er 1973 mit ausschweifenden intellektuellen
Formulierungen erklärt, was denn nun ein "Dogma" sei. Der Papst schreibt
zunächst verklausuliert:
"Nach der katholischen Lehre erstreckt sich die Unfehlbarkeit des Lehramtes
der Kirche aber nicht nur auf die Hinterlassenschaft des Glaubens, sondern
auch auf jenes, ohne dass diese Hinterlassenschaft nicht richtig bewahrt und
dargestellt werden kann. Die Erstreckung dieser Unfehlbarkeit auf die
Hinterlassenschaft des Glaubens selbst aber ist eine Wahrheit, von der die
Kirche schon vor den Anfängen an für sicher hielt, dass sie in den
Verheißungen Christi geoffenbart sei." (Mysterium Ecclesiae vom
24.6.1973)
Auf Deutsch: Die so genannte "Hinterlassenschaft des Glaubens" ist für die
Kirche die Bibel. Doch unfehlbar sei eben auch "jenes, ohne dass diese
Hinterlassenschaft nicht richtig bewahrt" würde, und das ist das päpstliche
Lehramt, das allein diese Bibel-"Hinterlassenschaft" angeblich richtig interpretiere und so
seiner Meinung nach "richtig bewahre".
Papst Paul VI. schreibt dann weiter:
"Auf diese Wahrheit gestützt,
definierte das 1. Vatikanische Konzil als Materie des katholischen Glaubens:
´Mit göttlichem und katholischen Glauben ist all das zu glauben, was im
geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten ist und von der
Kirche – sei es in feierlicher Entscheidung oder kraft ihres gewöhnlichen
und allgemeinen Lehramtes – als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt
wird`. Diese Gegenstände des katholischen Glaubens also – die
mit dem Namen ´Dogmen` bezeichnet werden – sind und waren zu jeder
Zeit notwendigerweise die unveränderliche Norm."
Zum besseren Verständnis dieses komplizierten Konstrukts: Die Bibel
enthalte für die Kirche verbindlich und fehlerlos das angebliche "Wort
Gottes". Doch das "gewöhnliche und allgemeine Lehramt" entscheidet, was
damit gemeint sei, was, so wörtlich, "als von Gott geoffenbart zu glauben
vorgelegt wird". Und was ist das? Es ist letztlich alles, was dieses Lehramt
in der Auslegung der Bibel behauptet und als verbindliche Lehraussage
definiert. Und das sind laut Papst Paul VI. eben die "Gegenstände des katholischen Glaubens", "die mit Namen ´Dogmen`
bezeichnet werden".
Päpstliche
Lehrschreiben oder vom Papst genehmigte Lehrschreiben der
Glaubenskongregation haben in diesem Sinne also selbst dann den Rang eines Dogmas, wenn
sie im
gewohnheitsmäßigen kirchlichen Alltags-Sprachgebrauch nicht als "Dogma"
bezeichnet werden, sondern eben verharmlosend "nur" als "universales Lehramt". Und dass es bei
der Nichtzulassung wiederverheirateter Katholiken zum katholischen Abendmahl
um etwas gehen soll, das "als von Gott geoffenbart zu glauben
vorgelegt wird", ist unmissverständlich und klar. Denn Joseph
Ratzinger behauptete hier mit Zustimmung von Papst Johannes Paul II. eindeutig, auch wenn es
für viele Außenstehende natürlich Unsinn ist: "In Treue gegenüber
dem Wort Jesu (!) hält die Kirche daran fest ..." Die Kirchenführer
behaupten also, sie würden mit ihrem Schreiben nur ihre eigene Bibel mit den
dort überlieferten Jesus-Worten auslegen, und nur der Papst ist wiederum
katholischerseits autorisiert, dies "richtig" tun zu können.
So gilt also
folglich auch im Hinblick auf das Schreiben an die Bischöfe der
katholischen Kirche über den Kommunionempfang von wiederverheirateten
geschiedenen Gläubigen: Wer diesem Schreiben widerspricht, den trifft
der katholische
Bannfluch der angeblichen ewigen Verdammnis. So heißt es unter
anderem im Lehrsatz Nr. 85 von
Neuner/Roos angeblich "unfehlbar":
"Wer nicht die ganze kirchliche Überlieferung annimmt, die
geschriebene wie die ungeschriebene, der sei ausgeschlossen."
Oder im
Lehrsatz Nr. 75 in der Dogmen- und Lehrsatzsammlung
Heinrich Denzinger, Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen
Lehrentscheidungen, Enchiridion
smybolorum definitionum et declarationum de rebus fidei et morum,
herausgegeben von Peter Hünermann, 43. Auflage, Freiburg 2011:
"Wer auch immer gerettet werden
will, der muss vor allem den katholischen Glauben festhalten. Wer diesen
nicht unversehrt und unverletzt bewahrt, der wird zweifellos auf ewig
zugrunde gehen."
Aus diesem Grund
waren also die 177 Priester
aus dem Erzbistum Freiburg "ausgeschlossen" und noch
Hunderte weitere Priester aus anderen Diözesen auch, die sich noch nicht
als "ungehorsam" "geoutet" haben, obwohl sie bereits
"ungehorsam" waren, und aus diesem Grund
waren auch die ominösen Büromitarbeiter seit Ende 2013 bis April 2016 "ausgeschlossen",
die in der Erzdiözese Freiburg gegen die vatikanische Instruktion handelten.
Wörtlich heißt es in den Lehrbüchern "anathema
sit". Das heißt: Es wird
über sie der Bannfluch ausgesprochen.
Zur Erinnerung: Es hieß bereits 2012, "die
177 Priester bezichtigen sich ... ausdrücklich, gegen die Order von oben zu
handeln. Ein solches Bekenntnis hat es in dieser Dimension in Deutschland
bislang noch nicht gegeben" (spiegel.de, 12.6.2012). Und das, was
hier verharmlosend als bloße "Order" herunter gespielt wird, ist
eben in
Wirklichkeit ohne Wenn und Aber das päpstliche Lehramt, das spätestens seit dem Dogma
von 1870 kirchlicherseits keinen Irrtum kennen darf.
Das hatte aber auch zur Folge, dass alle Gläubigen, welche
die Messen dieser Priester besuchten, sich von aus Sicht der Kirche ewig
Verdammten die Sakramente reichen ließen. Und stimmten sie dem zu,
was durch diese Priester geschieht, dann wurden sie ebenfalls von der Kirche
ewig verdammt, denn der Bannfluch nimmt keinen
aus.
Aus diesem Grund müsste man hier im Sinne der Kirchenlehre von
"satanischen Messen"
sprechen, die im Namen der römisch-katholischen Kirche weit mehr als
hundertfach in Deutschland Woche für Woche zelebriert wurden. Und
alle Teilnehmer wären auf dem direkten Weg in eine ewige Hölle, wenn die
kirchliche Lehre stimmt.
Lesen wir
nun weiter, was der Vatikan von den Priestern und den Gläubigen in dem
hier zitierten Schreiben der Glaubenskongregation forderte, in welchem er
verbietet, dass ein Katholik, der das zweite Mal verheiratet ist, die
sonntägliche Hostie bekommt. Wörtlich:
"Diese Norm hat nicht den Charakter einer Strafe oder irgendeiner
Diskriminierung der wiederverheirateten Geschiedenen, sie bringt vielmehr
eine objektive Situation zum Ausdruck, die als solche den Hinzutritt zur
heiligen Kommunion unmöglich macht: ´Sie stehen insofern selbst ihrer
Zulassung im Weg, als ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse in
objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der
Kirche sind, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber
hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man
solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen
hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum
und Verwirrung.`" (Apost. Schreiben Familiaris consortio, 84: AAS 74
(1982) 185-186)
Was bedeutete nun aber
die gegenteilige Entscheidung aus dem Erzbistum Freiburg im Herbst 2013, außer
dass sie demnach "Irrtum und Verwirrung" gestiftet hat?
(spiegel.de)
Dazu noch einmal die entscheidende Passage aus der "unfehlbaren" Instruktion
des päpstlichen Lehramtes aus dem Jahr 1994:
"In Treue gegenüber dem Wort Jesu hält die Kirche daran fest, dass sie eine
neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann, falls die vorausgehende
Ehe gültig war. Wenn Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie
sich in einer Situation, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspricht. Darum
dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion
empfangen."
Hatte man also
in den Hinterzimmern des Erzbistums
Freiburg "die Treue zur Hl. Schrift" aufgekündigt? Und warum
tolerierte Bischof Zollitsch das plötzlich? Oder habe "Gott" in
diesem Fall sein Gesetz geändert, so dass die betroffenen Gläubigen im
Erzbistum Freiburg diesem Gesetz nicht mehr widersprechen würden? Was war dann aber
mit denen, die früher in diesem Zustand der Aufkündigung der Treue zur
Bibel gestorben sind und nicht einmal auf
dem Sterbebett die Hostie und die Letzte Ölung bekommen haben? Holten die
unbekannten Drahtzieher im
Erzbistum Freiburg sie darauf hin aus dieser Hölle heraus?
Und sollte man dann die
vielen anderen kirchlich Verdammten nicht auch endlich begnadigen? Oder
steht die katholische Kirche in Deutschland nun wirklich vor dem
Zusammenbruch, wie es die Piusbrüder im September 2013 angekündigt haben? "Die
Kirche in Deutschland wird in 15 bis 20 Jahren zusammenbrechen", so der
katholische Dogmatiker Matthias Gaudron, der Chef der katholischen
Piusbruderschaft in Deutschland (spiegel.de, 4.10.2013;
spiegel.de).
Die Hintermänner von
Bischof Zollitsch haben nun damit begonnen, einen zentralen Stein aus dem Fundament
heraus zu reißen und der Bischof selbst schaute erst einmal zu, was weiter passierte ...
Doch es gab
nach wie vor einen offiziellen Weg des Vatikan für diese Menschen, die Hostie zu
bekommen und sie nicht "unwürdig" "zur Verdammnis" einzunehmen. Sie müssen von nun an
in ihrer zweiten Ehe
ganz auf die Sexualität verzichten. Die Alternative heißt also
für diese Menschen: Sex oder Hostie. Beides zu seiner Zeit gehe nicht.
Wörtlich heißt es in dem verbindlichen dogmengleichen
Lehrschreiben von Papst und Glaubenskongregation nämlich weiter:
"Für die Gläubigen, die in einer solchen ehelichen Situation leben, wird der
Hinzutritt zur heiligen Kommunion ausschließlich durch die sakramentale
Lossprechung eröffnet, die ´nur denen gewährt werden kann, welche die
Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut
und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im
Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass,
wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen – zum Beispiel wegen der
Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen
können, ´sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich
der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind` (Ebd., 84: AAS
74 (1982) 186). In diesem Fall können sie zur heiligen Kommunion
hinzutreten ..."
Das ist eindeutig, man muss es sich aber erst einmal
bewusst machen.
Joseph Ratzinger und Karol Wojtyla lehren, alle geschiedenen Katholiken
in zweiter Ehe hätten die Verpflichtung (!) zur Trennung (!). Das heißt z. B.: Ex-Bundespräsident Christian
Wulff hätte die Scheidung von seiner zweiten Frau Bettina einreichen müssen,
um eine Chance zu erhalten, wieder die Hostie zu bekommen. Und hätte er aus Rücksicht auf das
gemeinsame kleine Kind aber an der zweiten Ehe festgehalten, hätte er sich
dem Papst gegenüber verpflichten müssen, nicht mehr mit seiner Frau
die "Akte" zu vollziehen, "welche Eheleuten vorbehalten sind". Dann hätte er
die Hostie im Olympiastadion bekommen. Das genau war die Lehre der Kirche
bis 2016, und nichts
anderes.
Aufsehen erregte
dabei im April 2012, dass Papst Joseph
Ratzinger persönlich dem geschiedenen und wiederverheirateten CSU-Ministerpräsidenten
Bayerns, Horst
Seehofer (CSU) aus München in Rom die Hostie reichte, obwohl dessen erste Ehe mit seiner
Frau Christel Seehofer nicht
kirchlich für ungültig erklärt wurde, bevor er seine jetzige Frau Karin
1985 geheiratet hatte – laut Joseph Ratzinger eine "Verletzung des Zeichens
des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm".
Gehen wir davon aus, dass der Papst
aus Bayern sich zur rechten Zeit an seine eigenen Dogmen und Lehrsätze erinnerte und sich auch daran
hielt und dass auch Horst Seehofer
ein treuer Katholik ist, woran er ja nie einen Zweifel ließ, dann dürfte
dies eigentlich
nur folgendes bedeuten: Ministerpräsident Horst Seehofer verzichtete damals in seiner
seit 1985 bestehenden zweiten Ehe gänzlich auf
den, wie es manchmal heißt, "Vollzug der ehelichen Gemeinschaft". Dies könnte er dem Papst mitgeteilt haben, worauf hin er die
"Hostienwürdigkeit" von höchster kirchlicher Stelle zurück erhielt
und damit die angebliche "sakramentale Gemeinschaft" mit Christus wieder
erlangte.
Betrachten wir noch,
was die Kirche den Katholiken als Alternative anbot, die in ihrer zweiten Ehe nicht auf
die Sexualität verzichten möchten. Wörtlich:
"Ein Kommunionempfang im Gegensatz zu den Normen der kirchlichen
Gemeinschaft ist deshalb ein in sich widersprüchlicher Akt. Die sakramentale
Gemeinschaft mit Christus beinhaltet den Gehorsam gegenüber der Ordnung der
kirchlichen Gemeinschaft, auch wenn dies manchmal schwierig sein kann, und
setzt diesen voraus; sie kann nicht in rechter und fruchtbarer Weise
erfolgen, wenn sich ein Glaubender, der sich Christus direkt nähern möchte,
diese Ordnung nicht wahrt ... Das Mit-Leiden und Mit-Lieben der Hirten und
der Gemeinschaft der Gläubigen ist nötig, damit die betroffenen Menschen
auch in ihrer Last das süße Joch und die leichte Bürde Jesu erkennen können.
Süß und leicht ist ihre Bürde nicht dadurch, dass sie gering und
unbedeutend wäre, sondern sie wird dadurch leicht, dass der Herr –
und mit ihm die ganze Kirche – sie mitträgt."
(Ausführliche Quellenangabe bei vatican.va: Joseph Kardinal Ratzinger, Präfekt + Alberto Bovone,
Tit.-Erzbischof von Cäsarea in Numidien, Sekretär; Papst Johannes Paul II
hat in einer dem Kardinalpräfekten gewährten Audienz das vorliegende
Schreiben, das in der "Ordentlichen Versammlung" dieser Kongregation
beschlossen worden war, gebilligt und zu veröffentlichen angeordnet. Rom, am
Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, den 14. September 1994, am Fest
Kreuzerhöhung)
Abgesehen davon,
dass eine hier behauptete "sakramentale Gemeinschaft mit Christus"
für viele Kirchenkritiker Unsinn
ist, bedeuten diese Sätze: Katholiken, die in zweiter Ehe verheiratet sind,
seien angeblich nicht in der Lage, in diese "sakramentale Gemeinschaft mit
Christus" zu gelangen. Und das bedeutete in der Folge: Sie würden von den
anderen "barmherzig" mitgetragen. Z. B. auch von pädophilen Priestern, die
weiterhin vollgültig die Hostie
angeblich "verwandeln" und sie auch austeilen dürfen,
auch wenn sie z. B. ein Kind
vergewaltigt haben.
Doch schnell
wurde aus dem Mitgetragen-Werden aus kirchlicher Sicht ein "Höllenritt" ganzer katholischer
Kirchengemeinden, ja ganzer Diözesen, denen nun angeblich ewig verdammte
Bischöfe und Priester vorstehen, die ihre
Gläubigen vor Ort – Lemmingen gleich – mit nach unten reißen, wenn sich die
Gläubigen und die barmherzig "Mitgetragenen" hinter ihren Bischof
oder Dorf- und Stadtteil-Priester stellen und nicht hinter
den Papst, dem sich alle Menschen für ihr Seelenheil nun mal unterwerfen
müssen. So, genau so und nicht anders, lehrt es nach ihrer
Selbstbezeugung
"unfehlbar" die Kirche.
Und diese Kirche ist quasi in Deutschland
faktisch immer noch eine der beiden
Staatskirchen und wird mit staatlichen Milliardensubventionen am Leben erhalten.
Deshalb hätte der Staat nun endlich handeln müssen, um
nicht das ganze Gemeinwohl mit in den Höllenschlund, in den der kirchliche
Reiter das Staatsross lenkt, zu stürzen – und mit ihm die
vielen Andersgläubigen, Atheisten, Moslems, Juden, Freidenker und viele mehr,
die aus gutem Grund keine Katholiken sind. So war die Situation bis
2016.
Und was die Katholiken selbst
betrifft, so sagen immer mehr Gläubige: "Ich trete jetzt endlich aus." Denn
mit "Gott", den uns Jesus von Nazareth lehrte und der auch in unserem
Seelengrund in unserem Herzen lebt, hat das ganze kirchliche Brimborium
nicht das Geringste zu tun.
Als Jesus bei Seinem letzten Abendmahl mit Seinen Jüngern das Brot brach,
erinnerte Er sie vor allem an das Teilen, vor allem das Teilen mit den
Bedürftigen, das sie, Seine Nachfolger, tun sollen "zu Seinem Gedächtnis",
also in Gedenken daran, wie es Jesus von Nazareth getan hat. Doch was haben
die Priester und Theologen daraus gemacht und was tun sie noch heute? Führen
sie nicht die Gläubigen auch hier in die Irre und in die tiefste Bitterkeit?
Doch im Jahr 2016 drehte Papst Franziskus mit
seiner "apostolischen Exhortation" Amoris
Laetitia die
Situation völlig um. Er setzte mit einigen Formulierungen das päpstliche Lehrschreiben aus dem
Jahr 1994 mit dem Titel
Schreiben an die Bischöfe
der katholischen Kirche über den Kommunionempfang von wiederverheirateten
geschiedenen Gläubigen,
in dem das "universale Lehramt" der Kirche in "Treue zur Hl. Schrift und
Tradition" klar machte, dass wiederverheiratete Geschiedene definitiv nicht
die Hostie bekommen (es sei denn durch Verzicht auf Sex),
faktisch außer Kraft und er lehrt seither das Gegenteil.
Und das, obwohl das "universale Lehramt" der Kirche in "Treue zur Hl.
Schrift und Tradition" nach dogmatisch verbindlicher vatikanischer Lehre
"unfehlbar" lehrt. Die Romkirche wäre jedoch nicht die Romkirche, wenn sie
dies so ohne weiteres schwarz auf weiß niederlegen würde, so dass es jeder
Mensch mit gesundem Menschenverstand auf Anhieb durchschaut. Es wird wie so
vieles unter eingenebelten Formulierungen versteckt, ist aber letztlich
doch eindeutig. Zwar gibt es Theologen, die um den Zusammenhalt der Kirche
fürchten und den Widerspruch deshalb abzustreiten versuchen. Doch jeder kann
sich selbst überzeugen. Außerdem sind sich alle deutschen Bischöfe, von denen jeder einzelne
"Stellvertreter Christi" sein soll, wie es im Weltkatechismus der
Vatikankirche unter Nr. 1560 zu glauben verlangt wird,
darin einig, was die praktischen Folgen dieser päpstlichen "Exhortation"
sind, nämlich die Zulassung der betreffenden Gläubigen gemäß deren
Gewissensentscheidung und entsprechenden Gesprächen, während es bis dahin
einfach hieß: Sie dürfen nicht. Und die Bischöfe, das sind Dutzende von
"Stellvertretern" des "Stellvertreters" im Vatikan. Und
Zweiflern an dem neuen Kurs von Franziskus könnte man antworten: Diese
Bischöfe werden ja wohl
wissen, wie das zu verstehen sei, was der oberste Stellvertreter anordnete,
denn sie entstammen dem gleichen Milieu. Und sie, die Deutsche
Bischofskonferenz, verabschiedete durch ihren
"Ständigen Rat" am 23. Januar 2017 in Würzburg das Bischofswort
Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt
wird, ist auch die Freude der Kirche, um noch einmal zu
bekräftigen, was Papst Franziskus meinte und was sie bei dieser Gelegenheit
aus seinem Lehrschreiben auch zitieren. Und um es nicht in die Länge zu ziehen, hier nun
die Beweise für den Umsturz in der Vatikankirche.
Noch einmal zur Erinnerung:
Bis zum Lehrschreiben von Papst Franziskus galt Corpus Iuris Canonici Can. 915: "Zur heiligen Kommunion
dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte ... sowie andere, die
hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren."
Und das Verharren in einer zweiten Ehe ist nun einmal katholischerseits eine
"offenkundige schwere Sünde", sofern die erste Ehe bischöflich nicht
annulliert worden ist. Außerdem werden in diesem Zusammenhang Priester mit
der Exkommunikation bedroht. Auf
jeden Fall wird der Priester exkommuniziert, der einem wiederverheirateten
Geschiedenen die Hostie reicht, und zwar laut CIC Can. 1378 – § 1:
"Ein Priester, der gegen die Vorschrift des can. 977 handelt, zieht sich die
... Exkommunikation als Tatstrafe zu." Und dieser Can. 977
lautet wiederum: "Die Absolution des Mitschuldigen an einer Sünde gegen das
sechste Gebot [lt. Katechismus das Gebot "Du sollst nicht
ehebrechen"] ist ungültig, außer in Todesgefahr."
Kein Priester darf dem
Gläubigen also die Scheidung und erneute Heirat durch das Sakrament der Buße
mit anschließender Eucharistie verzeihen, und der Gläubige müsse folglich
weiterhin "in einer offenkundigen schweren Sünde verharren", denn
auch dem weniger Schuldigen trifft immer auch eine wenn auch kleinere
Mitschuld, was von den Kirchenseelsorgern gar nicht bestritten wird. Gleichzeitig
wäre die durch einen solchen sich selbst exkommunizierenden Priester
trotzdem gespendete Kommunion wiederum eine schwere Sünde, worunter auch der Gläubige
fällt, der das Verhalten des Priesters billigt. Dies geht z. B. aus der
dogmatischen Festlegung mit der Randnummer 587 bei Neuner/Roos
hervor, in der es heißt:
"Damit ein so hohes Sakrament nicht unwürdig und
so zum Tod und zur Verdammung genossen werde, so bestimmt und erklärt
diese heilige Kirchenversammlung, dass diejenigen, die das Gewissen einer
schweren Sünde beschuldigt, wie sehr sie auch glauben, die Reue zu haben,
doch notwendig vorher die sakramentale Beichte ablegen müssen, wenn sie
einen Beichtvater erreichen können."
Und genau das wird ja durch Can. 977
eindeutig ausgeschlossen. Ein Priester darf die Mitschuld am Bruch der
ersten und dem Eingehen einer zweiten Ehe nicht vergeben, woraus wiederum
folgt, dass der Gläubige im Ereignisfall die Hostie "zum Tod und zur
Verdammung" genösse und der Priester gleich mit in die Verdammung müsse,
wenn er sich nicht an das Verbot hält. So der Stand bis zum 8.
April 2016.
Papst Franziskus schlug nun aber ganz andere Worte an, worauf
die deutschen Bischöfe hinwiesen. Und bevor er zur Sache kommt, umgarnt er
die wiederverheirateten Geschiedenen zunächst in einer Art Ouvertüre. "Sie sollen sich nicht nur als nicht exkommuniziert fühlen, sondern
können als lebendige Glieder der Kirche leben und reifen." (AL = Amoris
Laetitia Nr. 299)
Die
Bischöfe schreiben weiter, und jetzt geht es zur Sache. Hier wird von
Franziskus zum ersten Mal die bisherige kirchliche unfehlbare Lehre
geändert:
"Was der
Papst ... meint, wird deutlich, wenn er in Amoris laetitia festhält:
´Die Kirche ist im Besitz einer soliden Reflexion über die mildernden
Bedingungen und Umstände. Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass
alle, die in irgendeiner so genannten ´irregulären` Situation leben, sich in
einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren
haben.`" (AL Nr. 301)
Wenn der Papst hier sagt, dass dies "nicht mehr möglich" sei, dann geht
aus diesen Worten zunächst hervor, dass es bisher möglich war. Und es war nicht nur
möglich. Es war die einzige Möglichkeit. Von einem angeblichen "Besitz
einer soliden Reflexion über die mildernden Bedingungen und Umstände"
wusste Papst Johannes Paul II.
in seinem der päpstlichen "Unfehlbarkeit" zugeordneten Schreiben im Jahr
1994 noch nichts.
Die Lehre wurde also durch Franziskus geändert, so dass die deutschen
Bischöfe daraus zurecht folgern: "Erforderlich sind vielmehr differenzierte
Lösungen, die dem Einzelfall gerecht werden" – eine völlige
Neuerung der bis dahin "unfehlbaren" Lehre, die eben keine solchen
"differenzierten Lösungen" vorsah.
Im Jahr 1994 hieß es im
Gegensatz dazu eindeutig und klar, und zwar unter Berufung auf
das "universale Lehramt" der Kirche, eine andere Formulierung für das
"unfehlbare" päpstliche Lehramt:
"In Treue gegenüber dem Wort Jesu hält die Kirche daran fest, dass sie eine
neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann, falls die vorausgehende
Ehe gültig war. Wenn Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie
sich in einer Situation, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspricht. Darum
dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion
empfangen."
Also noch einmal in aller Deutlichkeit: Damals ging es nicht. Jetzt geht es.
Das ist die Änderung. Beide Male von einem angeblich unfehlbaren Lehramt
ausgesprochen für alle Zeiten.
Die
deutschen Bischöfe erläutern schließlich, was diese Änderung der Lehre, ja
ihre Verkehrung ins Gegenteil, praktisch bedeutet: "Amoris
laetitia geht von einem Prozess der Entscheidungsfindung aus, der von
einem Seelsorger begleitet wird. Unter der Voraussetzung dieses
Entscheidungsprozesses, in dem das Gewissen aller Beteiligten in höchstem
Maße gefordert ist, eröffnet Amoris laetitia die Möglichkeit, die
Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie zu empfangen. In Amoris
laetitia unterstreicht Papst Franziskus die Bedeutung der
Gewissensentscheidung, indem er sagt: ´Wir tun uns schwer, dem Gewissen
der Gläubigen Raum zu geben, die oftmals inmitten ihren Begrenzungen, so gut
es ihnen möglich ist, dem Evangelium entsprechen und ihr persönliches
Unterscheidungsvermögen angesichts von Situationen entwickeln, in denen alle
Schemata auseinander brechen. Wir sind berufen, Gewissen zu bilden,
nicht aber dazu, den Anspruch zu erheben, sie zu ersetzen.`" (AL Nr. 37)
Hier lässt der Papst die Katze aus dem Sack, wenn auch, wie üblich, ein wenig indirekt
formuliert und quasi durch die Seitentüre. Denn was sind denn die
"auseinander brechenden Schemata"? Nichts anderes als die bisherige reine
Lehre der Kirche, so wie sie bis dahin auch angewendet wurde. Diese werden
jetzt durch das "Gewissen" der Gläubigen ersetzt, was der Papst mit
Raffinement so formuliert, dass die Kirche ja nicht das Gewissen des
Gläubigen ersetzen könne. In Wirklichkeit lässt er umgekehrt die Lehre der
Kirche durch das Gewissen der Gläubigen ersetzen, er versteckt sein Tun nur
hinter diesen ausgeklügelten Worten.
Und deshalb haben auch die
Bischöfe von Malta den Papst richtig verstanden. "Auf Malta dürfen
Wiederverheiratete dann zur Kommunion, wenn sie zu der Überzeugung kommen,
´in Frieden mit Gott zu sein`", schreibt katholisch.de am 1.2.2017.
Auf gut Deutsch: Alle können ab jetzt kommen. Die Kirche redet ihnen
nicht mehr hinein.
Und noch weiter
geht die Demontage von Papst Johannes Paul II. und aller weiteren bisherigen
Päpste und "Heiligen" vor Franziskus. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz
lässt keinen Zweifel mehr zu, dass Franziskus die bisherige unfehlbare Lehre
über den Haufen geworfen hat, wenn sie, die Bischöfe formulieren: "Die individuelle Entscheidung, unter den
jeweiligen Gegebenheiten nicht oder noch nicht in der Lage zu sein, die
Sakramente zu empfangen, verdient Respekt und Achtung. Aber auch eine
Entscheidung für den Sakramentenempfang gilt es zu respektieren."
Auf gut Deutsch:
Die Gläubigen können ab jetzt machen, was sie wollen.
Und noch etwas wird oben drauf gelegt: "An die Stelle solcher extremer
Haltungen soll die Unterscheidung (lat.
´discretio`)
im persönlichen Gespräch treten."
Und die "extreme Haltung", die nun ersetzt wird, sei der frühere
"Rigorismus", das heißt die Anwendung der "unfehlbaren" Kirchendogmen und
Kirchengesetze, und zur Vollständigkeit fügt man hinzu, auch die Laxheit
wäre eine solche "extreme Haltung". Das heißt: Man müsse zuvor schon das
persönliche Gespräch mit dem Priester suchen.
Es besteht kein Zweifel daran, dass es hier um eine Entweder-oder-Situation
geht.
Entweder dürfen die wiederverheirateten Geschiedenen wie bisher nicht die
Hostie erhalten. Oder sie dürfen es aufgrund ihrer Gewissensentscheidungen
und diskreter persönlicher Gespräche doch. Was aber ist nun von diesen
beiden Alternativen die reine
katholische Lehre? Und ist was aus katholischer Sicht die Irrlehre, die Häresie?
Can. 751 schreibt dazu: "Häresie nennt man die nach dem Empfang der Taufe
erfolgte beharrliche Leugnung einer kraft göttlichen oder katholischen
Glaubens zu glaubenden Wahrheit oder
einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit." Nur
–
welche Glaubenswahrheit? Die Glaubenswahrheit von 1994 und die
Glaubenswahrheiten bis 2016? Oder die neue geänderte Glaubenswahrheit ab
2016?
Für einen gläubigen Katholiken entscheidet sich an der rechten Zuordnung das
Schicksal Himmel oder Hölle.
In Can. 1364 – § 1 heißt es nämlich über den "Häretiker", er ziehe
sich "die Exkommunikation als Tatstrafe zu", was bedeutet, er
exkommuniziere sich automatisch selbst.
In der Exkommunikation, die einem Stand der schweren Sünde entspricht, zu
sterben, bedeutet für ihn nach römisch-katholischer Lehre auch automatisch
die ewige Verdammnis, also nach dem Tod sofortige Höllenfahrt,
wo die
Betroffenen von nun an pausenlos "von höllischen Qualen gepeinigt
werden".
Nun ist Papst Franziskus erneut gefordert, nicht mehr
zuzulassen, dass die Gläubigen an der Nase herumgeführt werden, indem die
Frage offen gelassen wird, was nun "römisch-katholisch" ist und was
"häretisch".
Daraus ergibt sich auch die Frage: Müsste er jetzt nicht die "Heiligen"
seiner Kirche, die für den Katholizismus bis 2016 standen, "entheiligen"?
Darunter vor allem seinen Vorgänger Johannes Paul II., den er 2014
selbst noch "heilig" gesprochen hatte, der ihm aber
unter Berufung auf das "universale Lehramt der Kirche" und der
angeblichen "Treue zur Hl. Schrift" eine
Entscheidung wie die jetzige quasi vorsorglich verboten hatte.
"Unfehlbar 1" contra "Unfehlbar 2"
– Die
Vatikankirche zerlegt sich.
Zwar nützt der Papst immer wieder Interviews, um sich selbst als "Sünder"
zu bezeichnen, der "fehlbar"
sei, womit aber nicht seine Lehrentscheidungen gemeint sind.
Anders ist es jetzt bei seinen Vorgängern, die zunächst ebenfalls "Sünder"
sind. Doch Papst
Franziskus machte sie durch seine Lehränderung im Nachhinein auch zu Häretikern.
Das heißt: Alt-Papst Joseph Ratzinger, Papst Karol Wojtyla alias Johannes
Paul II. und viele mehr sind jetzt allesamt "Sünder", deren Sünde in Bezug
auf die Lehre aber nicht einfach vergeben werden könne, sondern die als
sündige "Häretiker" nun in die ewige
Verdammnis müssten. Wann also wird nun auch für alle sichtbar aufgeräumt in der Vatikankirche? Und wer
wird am Ende nach unten geschickt? Und wer darf vermeintlich oben bleiben?
Die Unruhen haben die Kirche längst erfasst: "Vertreter des Netzwerks
katholischer Priester, des deutschen Opus Dei, der Legionäre Christi und
anderer strenggläubiger Gruppen sprechen von ´Spaltung der Pfarreien`"
(spiegel.de, 3.2.2017). Und der damals oberste Inquisitor, der Präfekt der
vatikanischen Glaubenskongregation, Kurienkardinal Gerhard Ludwig Müller,
stellte sich eindeutig auf ihre Seite und gegen Papst und deutsche Bischöfe.
Und: Auch "die deutschen Kardinäle Joachim Meisner und Walter Brandmüller
stellten sich gegen den vom Papst eingeschlagenen Kurs" (1.2.2017)
und forderten diesen zur "Klärung" auf. Doch da können sie lange
warten. Der Papst wusste genau, was er tat. Und
"weil für die katholische Kirche die Ehe als unauflösbar gilt, sprechen
Kritiker bereits von einem faktischen Schisma, das sich durch die Weltkirche
ziehe" (3.2.2017). Und Philip Egan, Bischof aus dem englischen
Portsmouth schrieb, dass ihn der diözesane Priesterrat gefragt habe: "Wem
sollen wir gehorchen, dem Bischof oder dem Papst?" (zit. nach kath.net,
10.2.2017) Ja, wem? Und so mancher fragt sich: Wenn schon die Lehre von der Eucharistie zumindest
von einer der beiden Fraktionen falsch ist, was ist dann noch alles falsch?
Ja, stimmt überhaupt irgendetwas? Die ersten Dominosteine der Vatikankirche
sind bereits gefallen.
Dieses Thema wird auch im
nachfolgenden ausführlichen Kommentar besprochen und die hier genannten
Fakten darin teilweise wiederholt.
Nachfolgender Bericht beleuchtet die gravierende Änderung der bisher "unfehlbaren" katholischen Lehre zur Eucharistie und leitet das Ende der römisch-katholischen Kirche in ihrer bisherigen Form ein.
Das Schisma ist
bereits da
Kirche
macht aus "Wort Jesu" das Gegenteil
Das
kirchliche "Lehramt" und die "Häresie"
Papst
Formosus, zweimal zum Häretiker erklärt, jetzt doch wieder "Heiliger
Vater"
Welchem Papst sollen die Gläubigen nun glauben? Wer dürfe nach
"oben" und wer soll nun in die "Hölle"?
Großinquisitor widerspricht Papst
Nun müsste Franziskus seine Vorgänger und die Kirchenheiligen wieder
"entheiligen"
Katholische
Schemata brechen auseinander
Jetzt kann jeder machen, was er
möchte
Die früheren "Heiligen"
gelten nun als häretische Rigoristen
Es
folgt der Zusammenbruch
Liebe
Leserinnen, liebe Leser,
die katholische Kirche befindet sich offenbar in einem Zustand
zunehmender Unruhe. Kritiker sprechen "bereits von einem
faktischen Schisma, das sich durch die Weltkirche ziehe", wie in
Spiegel online am 3.2.2017 zu lesen
war, das bedeutet Kirchenspaltung. Doch was ist der Grund dafür? Der
Anlass war ein offizielles Lehrschreiben von Papst Franziskus aus
dem Jahr 2016. Darin hat das Kirchenoberhaupt in seiner
Lehrschrift "Amoris laetitia" ("Die Freude an der Liebe") erlaubt, dass
katholisch Gläubige, die geschieden und erneut verheiratet sind, bei
mildernden Umständen und entsprechenden Gewissensentscheidungen
wieder beim katholischen Abendmahl, der so genannten
Eucharistiefeier, teilnehmen dürfen; anders formuliert, dass sie
wieder die "Kommunion" empfangen dürfen. Das heißt, sie dürfen die
Oblate, welche der Priester laut dem vatikanischen Dogma zuvor in
den Leib von Christus verwandelt haben soll, wieder zu sich nehmen.
Bislang war ihnen das verboten, es sei denn, sie lebten in
der neuen Ehe in völliger sexueller Enthaltsamkeit. Was beim ersten
Hinhören die Sympathiewerte des Papstes unter den Gläubigen steigen
ließ, war aber – zunächst nur wenig wahrgenommen – ein massiver
Schlag von Franziskus gegen seine Vorgänger und eine Änderung der
bisherigen Lehre.
Liebe
Leserinnen, liebe Leser!
Damit an dieser Stelle kein Missverständnis aufkommt: Klare
Analytiker zeigen immer wieder anhand konkreter Fakten auf, dass die
Vatikankirche weder dem "Wort Jesu" die Treue hält noch dem
"Gesetz Gottes". So lehrt Jesus zum Beispiel, niemanden auf Erden
mit dem geistigen Titel "Vater" zu ehren und schon gar nicht als
"Heiligen Vater" zu bezeichnen, denn, so wörtlich in den Bibeln:
"Nur einer ist euer Vater, der im Himmel". Für Urchristen ist
deshalb Gott unser Vater, der Vater-Mutter-Gott, während wir
Menschen alle untereinander ausnahmslos Brüder und Schwestern sind.
Und allein Gott, der All-Eine, ist für sie "heilig", so wie es
Christus gelehrt hat. Auch setzte Jesus nie Priester und einen
späteren Papst ein. Und beim letzten Abendmahl mit Seinen Jüngern
ging es vor allem darum, die Gaben der Mutter Erde miteinander zu
teilen und darum, dass der Gottesgeist in allen Lebensformen
gegenwärtig ist, so auch in Speis und Trank. Dass ein Priester eine
Backware angeblich in den wahren Leib von Jesus verwandeln könnte,
ist eine spätere Erfindung der Vatikankirche. Ähnliche Kulte gibt es
in heidnischen Götzenkulten, von wo aus sie in die Kirche
eingedrungen sind. Christus lehrte solches nicht.
Die Vertreter der Romkirche missbrauchen
jedoch nicht nur den guten
Namen des Christus für Dogmen und Sakramentenlehren, die gar nicht
von Christus stammen. Sie betrachten ihre eigene Lehre auch noch als
"unfehlbar". So gilt die Lehraussage von Papst Johannes Paul II. aus
dem Jahr 1994, dass wiederverheiratete Geschiedene die "Kommunion",
also die Hostie bei der Eucharistie, nicht empfangen dürfen, nicht
nur als eine Glaubensmeinung. Sondern
sie ist für Katholiken
verbindlich. Papst Johannes Paul II. stellte zusammen mit dem
damaligen Kardinal Josef Ratzinger bei dieser Gelegenheit
ausdrücklich klar, was das Verbot an wiederverheiratete Geschiedene,
an diesem Kirchensakrament teilzunehmen, für die katholische Kirche
bedeutet, ich zitiere: "Es kommt dem universalen Lehramt der
Kirche zu, in Treue zur Hl. Schrift und zur Tradition das
Glaubensgut zu verkünden und authentisch auszulegen" und "die
Lehre und Praxis der Kirche auf diesem Gebiet erneut in Erinnerung
zu rufen".
Mit anderen Worten: Wiederverheirate geschiedene Katholiken dürfen
schon seit je her die Hostie, also die Oblate bei der katholischen
Eucharistiefeier, nicht mehr erhalten. Und jetzt kommt Papst
Franziskus und lehrt seit 2016 plötzlich anders.
Und Franziskus ist nun derjenige, der das so genannte "universale
Lehramt der Kirche" in der besagten "Treue zur Tradition"
federführend ausübt. Der gegenwärtige Papst legt in seinen
Lehrschreiben also fest, was katholisch ist und was aus katholischer
Sicht "Häresie" ist, also angebliche "Irrlehre".
Was aber ist, wenn er damit die bisherigen Lehren ändert oder gar in
ihr Gegenteil verkehrt? Werden dann seine Vorgänger und deren
Anhänger, die anders lehrten, nicht automatisch nachträglich zu
"Häretikern", früher hätte man gesagt zu "Ketzern"?
Und müsste Papst Franziskus dann hier nicht
noch einmal handeln? Müsste er nicht seine Vorgänger und die
Kirchenheiligen, die anders lehrten, wieder entheiligen? Denn so
genannte "Häretiker", die von der katholischen Lehre
abweichen, können laut Vatikankirche ganz eindeutig nicht
gleichzeitig Kirchenheilige sein.
Solche Konflikte um Inhalte der katholischen Lehre und um die
jeweiligen Päpste sind nicht neu. Papst Formosus, der um das
Jahr 900 an der Spitze der Romkirche residierte, wurde von zwei
späteren Päpsten nachträglich zum "Ketzer" erklärt. Seine Leiche
wurde zu diesen Anlässen jeweils wieder ausgegraben und zum Zeichen,
dass er von nun an ein "Ketzer" sei, verstümmelt. Die jeweiligen
Nachfolger dieser beiden Päpste haben Papst Formosus dann aber
wieder als katholisch rechtgläubig gewürdigt. Es ging also in Rom
hin und her, welche Fraktion nun römisch-katholisch sei und welches
die so genannten "Irrlehrer". Im späteren Mittelalter gab es sogar
mehrfach nebeneinander zwei Päpste, die sich mit ihren Lehren und
Anschauungen gegenseitig bekämpften und darüber stritten, wer nun
der wahre Papst sei und wer der "Schismatiker".
In der Geschichte spricht man von Päpsten und
Gegenpäpsten.
Wie der Konflikt in der Gegenwart ausgeht, ist noch offen.
Fakt ist jedoch: Zulassung oder Ausschluss geschiedener und
wiederverheirateter Katholiken beim katholischen Abendmahl ist
deshalb ein so erbittertes Streitthema in der Vatikankirche, weil
hier sich widersprechende Lehrmeinungen aufeinander treffen, die
aber beide unter dem Anspruch päpstlicher Unfehlbarkeit stehen.
Eben deshalb sprechen Kritiker "bereits von einem faktischen
Schisma, das sich durch die Weltkirche ziehe", also einer
Kirchenspaltung.
Viele Gläubige wissen
folglich gar nicht mehr, was in diesem Fall nun die reine
katholische Lehre ist und was die so genannte "Häresie",
die Irrlehre. Welchem Papst ist also nun zu glauben? Dem
jetzigen oder seinen Vorgängern?
Die rechte Unterscheidung ist nach der Vatikanlehre für das
Schicksal der Kirchenmitglieder aber von entscheidender Bedeutung.
Denn welcher Katholik nach römisch-katholischer Lehre in der
"Häresie", also einer angeblich nichtkatholischen Lehre, verharre
und in diesem Zustand sterbe, der gilt als verflucht, was nach
seinem Tod angeblich ewiges Höllenfeuer nach sich ziehe.
Auch solche
Theorien sind krasse Widersprüche zu Jesus von Nazareth und dem
Schöpfergott, den Er, der Christus Gottes, uns näher brachte. Jesus
lehrte das Gesetz von Saat und Ernte. Was der Mensch also sät, das
wird er ernten. Furchtbare Verbrechen können also z. B. zu sehr
langen schlimmen Wirkungen führen, aber niemals zu unendlichen
Höllenqualen. Denn auch im Jenseits kann die Seele, wenn sie ihre
unheilvolle Saat erntet, zur Reue und Umkehr finden. Das katholische
Dogma will im Jenseits jedoch keine Gnade mehr. Und in eine
angeblich ewige Hölle verflucht werden von der Vatikankirche gar
keine Verbrecher, sondern in erster Linie Menschen, die nicht
katholisch denken und glauben. Diese hatte man früher ja auch auf
den Scheiterhaufen verbrannt. Die Vatikankirche schuldet ihren
Gläubigen deshalb Eindeutigkeit und Klarheit bei ihrer eigenen
Lehre, auch bei der Frage: Dürfen wiederverheiratete Geschiedene die
Hostie beim Kirchenabendmahl bekommen oder nicht? Was ist dazu die
wahre katholische Lehre? Und was ist die "Häresie"? Denn schließlich
stehe nach kirchlicher Sicht auch beim Streit um dieses Thema das
Seelenheil auf dem Spiel.
Zur Erinnerung: Papst Johannes Paul II. schrieb ausdrücklich,
dass bei dieser Frage das so genannte universale Lehramt der Kirche
entscheiden müsse, das als unfehlbar betrachtet wird, welches in
Treue zur Tradition das katholische Glaubensgut sei und wie es
authentisch auszulegen sei.
Die Anhänger von Papst Franziskus versuchen, den Konflikt etwas zu
beschwichtigen, indem sie sinngemäß behaupten: Die Änderung in der
bisherigen Lehre und Praxis der Kirche gelte ja nur nach einer
Gewissensprüfung und nicht grundsätzlich und automatisch.
Doch genau damit widerspricht Franziskus dem verbindlichen
Lehrschreiben seiner beiden Vorgänger aus dem Jahr 1994 und der
gesamten Tradition seiner Kirche und macht sie aus päpstlicher Sicht
zur "Häresie". Denn da gibt es keine Gewissensprüfung, sondern nur
die verbindliche Entscheidung. Die Gläubigen dürfen, ich zitiere,
"solange diese Situation andauert" – also eine zweite oder weitere
Ehe fortgesetzt wird – "nicht die Kommunion empfangen".
Entsprechend wird die Vatikankirche intern längst von heftigen
Unruhen erfasst. Spiegel online schrieb am 3. Februar 2017:
"Vertreter des Netzwerks katholischer Priester, des deutschen Opus
Dei, der Legionäre Christi und anderer strenggläubiger Gruppen
sprechen von ´Spaltung der Pfarreien`". Und der oberste
Glaubenswächter, der Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation,
Kurienkardinal Gerhard Ludwig Müller, stellte sich eindeutig auf
deren Seite. Und am 1. Februar 2017 war zu lesen: Auch "die
deutschen Kardinäle Joachim Meisner und Walter Brandmüller stellten
sich gegen den vom Papst eingeschlagenen Kurs" und forderten diesen
zur "Klärung" auf.
Bezeichnend ist auch, was Philip Egan, Bischof aus dem englischen
Portsmouth schrieb. Die ihm untergeordneten Priester hätten ihn
gefragt: "Wem sollen wir gehorchen, dem Bischof oder dem Papst?" Man
könnte auch fragen: Welchem Papst? Dem Heiliggesprochenen oder dem,
der ihn heilig gesprochen hat? Johannes Paul II. oder Franziskus?
Ja, wem? Betrachten wir zum Schluss noch einen der entscheidenden
Sätze über geschiedene und wiederverheiratete Katholiken, den
Papst Franziskus 2016 geschrieben hat. Er lautet: "Die Kirche
ist im Besitz einer soliden Reflexion über die mildernden
Bedingungen und Umstände."
"Mildernde Bedingungen und Umstände" also – damit widerspricht er
aber seinen Vorgängern. Denn ein "Besitz einer soliden Reflexion
über die mildernden Bedingungen und Umstände" war nicht die Lehre
der so genannten "Heiligen" Väter Johannes Paul II. und Benedikt
XVI. und der anderen bisherigen Kirchenheiligen der Vatikankirche.
Da es bei diesem Thema, wer in der Kirche alles die Hostie bekomme
und wer nicht, aber nicht nur um Meinungen gehe, sondern um ein
zentrales Glaubensgut der Kirche, an dem sich katholische
Rechtgläubigkeit entscheidet, machte Franziskus mit seinen
"mildernden Bedingungen" seine Vorgänger zu Häretikern.
Deshalb noch einmal unsere Frage, ob der
Papst nicht jetzt die Kirchenheiligen und vor allem den so genannten
"Heiligen Vater" Johannes Paul II. entheiligen
müsste?
Unterstützung bekommt Franziskus vom Ständigen Rat der Deutschen
Bischofskonferenz, was keine Überraschung ist. Denn seine
Milderung
könnte
auch den Zweck erfüllen, Gläubige noch länger bei der Stange zu
halten, die sonst austreten würden. Auch die deutschen katholischen
Bischöfe halten sich folglich nicht mehr an das Lehrschreiben von
Johannes Paul II. aus dem Jahr 1994, sondern sie erklärten in einem
Bischofswort vom Januar 2017 die nun neue katholische Lehre zur
Teilnahme von geschiedenen Katholiken, die in zweiter oder
vielleicht dritter Ehe leben. In dem offiziellen Bischofswort steht
geschrieben: "Erforderlich sind vielmehr differenzierte Lösungen,
die dem Einzelfall gerecht werden."
Doch wenn es bisher hieß "Nein", und ab jetzt neu
"Differenzierte Lösungen", dann ist das nun
einmal eine andere Lehre, da kann man noch so viel darum herum reden.
Die bisherige Lehre der Vorgängerpäpste mitsamt den vielen Heiligen
wird dadurch zur falschen katholischen Lehre und deren Vertreter
werden zu Abweichlern vom Kirchenglauben. Es ist so wie bei
einer Reihe von Dominosteinen, die sich gegenseitig stützen.
Fällt einer um, fallen der Reihe nach auch die anderen um.
Es ist nur eine Frage der Zeit.
Papst Franziskus setzte noch weiter nach und sprach im Hinblick auf
die Änderung auch von einer Situation in seiner Kirche, in denen "alle
Schemata auseinander brechen". Doch es sind eben nicht nur
"Schemata", wie man beschwichtigen könnte, sondern bestimmte
Lehraussagen. Diese hat der Papst jetzt faktisch durch das
"Gewissen" der betreffenden Gläubigen ersetzt.
Und deshalb haben auch die katholischen Bischöfe von Malta den Papst
richtig verstanden. Auf der Internetseite katholisch.de ist
am 1. Februar 2017 zu lesen, ich zitiere: "Auf Malta dürfen
Wiederverheiratete dann zur Kommunion, wenn sie zu der Überzeugung
kommen, ´in Frieden mit Gott zu sein`." Auf gut Deutsch: Wer
kommen darf, entscheidet nun nicht mehr, wie seit Hunderten von
Jahren, die Kirche, sondern letztlich entscheiden die Gläubigen
selbst. Und wer es anders lehrt, wurde aus
päpstlicher
Sicht 2016 nun neu
zum
"Häretiker" gemacht.
Und so macht auch der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz
deutlich, dass Franziskus das bisherige verbindliche Lehramt seiner
Kirche entmachtet und für wirkungslos erklärt hat. Nur damit dies
nicht ganz so drastisch wirkt, solle der jeweilige Priester
offiziell mitentscheiden, ob die "mildernden Umstände" auch wirklich
vorliegen, wozu er zuvor diskrete Gespräche mit den Betroffenen
führen soll. Doch die deutschen Bischöfe interpretieren den Papst
grundsätzlich so, dass die Kirche in Deutschland von nun an die
persönliche Entscheidung der wiederverheirateten geschiedenen
Gläubigen respektiere, wie immer sie ausfällt, für oder gegen ihre
Teilnahme am kirchlichen Sakrament. Und deshalb noch einmal unsere
Frage, ob Franziskus nicht seine Vorgänger Johannes Paul II. und
weitere Kirchenheilige wieder entheiligen müsste? Ob er sie nicht zu
Sündern erklären müsste, die mit Ihresgleichen nun die Verdammnis
erleiden müssten?
Denn wie können frühere Vertreter der
Vatikankirche weiterhin "Heilige" sein, wenn sie bei
geschiedenen Gläubigen in zweiter Ehe im Sinne eines falschen "extremen
Rigorismus" entschieden? Und warum sollen die Gläubigen
ausgerechnet diese Männer und Frauen weiterhin als Kirchenheilige um
ihre Fürbitte anrufen? Wo es doch diejenigen sind, die aus falschem
Rigorismus heraus keine
"mildernden Umstände" berücksichtigten? Und wie sollen sie
für einen gläubigen Katholiken als angebliche Fürbitter weiterhin
geeignet sein, wenn sie schon zu ihren irdischen Lebzeiten die
Gewissenentscheidungen der Gläubigen ignoriert oder übergangen
haben?
Liebe Leserinnen, liebe Leser!
Was gläubige Katholiken hier praktizieren, nämlich von der
Vatikankirche heilig gesprochene Menschen im Gebet anzurufen, damit
diese das Anliegen schließlich Gott vortragen, ist jedoch nicht
christlich. Denn solches hat Jesus, der Christus Gottes niemals
gelehrt. Urchristen wenden sich voller Vertrauen direkt an Gott,
ihren himmlischen Vater, denn Gott ist kein strafender Gott, der
Seinen Kindern etwas Böses schickt oder der sie aus geheimnisvollen
Gründen leiden lässt. Sondern Er hilft ihnen in Seiner mit
menschlichen Worten unbeschreiblichen Liebe, umzukehren, wenn sie
selbst Böses oder Falsches tun und entsprechend ihrem negativem Tun
Negatives ernten. So sprechen sie Gott, den All-Einen, den Schöpfer
von Himmel und Erde im Vaterunser-Gebet auch vertrauensvoll an als
"Unser Vater im Himmel".
Wenn aber Gott kein strafender Gott ist, wozu dann Kirchenheilige
als angebliche Vermittler, die ein gutes Wort bei Gott für den
Gläubigen einlegen sollen? Eine solche Religion geht letztlich
zurück auf die antike Vielgötterei. Damals waren es Götter, heute
sind es Kirchenheilige, aber mit Jesus, dem Christus, hat es nichts
zu tun, weswegen es auch nicht christlich ist. Und zwar einerlei, ob
der Papst die bisherigen Heiligen nun konsequenterweise entheiligt
oder ob er alles in der Schwebe lässt, bis es von selbst
zusammenfällt.
Viele Katholiken sehen ihre Kirche dabei schon im Zerfall. Vor allem der Katholischen Kirche in Deutschland geben Kritiker des neuen Kurses des Papstes, dem Kurs "von mildernden Umstände und Bedingungen", keine lange Zukunft. "Die Kirche in Deutschland wird in 15 bis 20 Jahren zusammenbrechen", so der katholische Dogmatiker Matthias Gaudron, der Chef der katholischen Piusbruderschaft in Deutschland, die sich bereits vom Vatikan unabhängig gemacht hat, im Jahr 2013.
Die Gläubigen der katholischen Kirche machen verstärkt Druck auf die Kirchenoberen, die Lehre ihrer Kirche mehr ihren Wünschen anzupassen, zum Beispiel beim katholischen Abendmahl. Es geht um die korrekte katholische Lehre und um Abweichungen, so genannte "Häresien". Und es ist eine Spur, um die Frage beantworten zu können: Wer ist der "Vater der Lüge"
Ist Franziskus ein Häretiker?
Wissenschaften und Ökumene –
Papst lehrt anders als Dogmen
Papst müsste Pius IX. die Seligsprechung
wieder aberkennen
Salonfähige Unwahrheiten?
Jesus sprach vom "Vater der Lüge"
Betrachten wir dazu die Entwicklung in einem aktuellen Konflikt: Papst Franziskus hatte
im Jahr 2016 geschiedenen Katholiken, die eine weitere Ehe
eingegangen sind, erstmals die Teilnahme am katholischen Abendmahl
erlaubt. Die Bedingung dafür: Bei der kirchlich nicht erlaubten
Scheidung und der erneuten Eheschließung müssten aus katholischer
Sicht so genannte mildernde Bedingungen und Umstände vorliegen. Erst
im Jahr 1994 hatte jedoch der damalige Papst Johannes Paul II.
eindeutig und lehramtlich bekräftigt, dass Katholiken, die nach
einer Ehescheidung erneut geheiratet haben, bei der so genannten
Eucharistiefeier nicht zugelassen werden.
Papstaudienz in Rom. In der Mitte Franziskus, flankiert von drei ihm ergebenen Kardinälen. Andere begehren auf. Im Hintergrund hat man den Eindruck, als stünde die gesamte Macht der Unterwelt hinter den Männern, die im Vordergrund die Audienzen gewähren.
Was aber ist jetzt die gültige
römisch-katholische Lehre? Die Lehrentscheidungen des im Jahr 2014
von Franziskus heilig gesprochenen Papstes Johannes Paul II.
und seiner Vorgänger? Oder die ganz andere neue Lehrentscheidung von
Papst Franziskus selbst?
An welchen Papst sollen sich die Katholiken nun halten, wenn sich
die Päpste widersprechen?
Um den Widerspruch aufzulösen, forderten einige Kardinäle den Papst mehrfach zu Klärung auf. Er
müsse, wie das Internet-Portal kath.net schrieb am 19.8.2017,
"sein Amt wahrnehmen und die gegenwärtige Verwirrung und
Spaltung beenden".
Im September 2017 veröffentlichten einige Dutzend
Theologen und andere namhafte Katholiken sogar ein Dokument, in dem
sie Papst Franziskus wegen seiner Änderung der Lehren von Papst
Johannes Paul II. "Verbreitung von Häresien" vorwarfen – Häresien,
das ist ein anderes Wort für "Irrlehren".
Die Verwirrung und Spaltung in der
Vatikankirche zeigte sich aber nicht erst seit der Änderung der
kirchlichen Abendmahlslehre durch Franziskus im Jahr 2016. Es
gibt dort schon seit einigen Jahren immer größeres Durcheinander. In
den Lehrbüchern der Kirche heißt es beispielsweise über die
Wissenschaft, und nachfolgend der Text laut der bekannten Dogmensammlung von
Neuner und Roos:
"Wer sagt, die
menschlichen Wissenschaften müssten mit solcher Freiheit behandelt
werden, dass ihre Behauptungen … von der Kirche nicht verworfen
werden könnten, auch wenn sie der geoffenbarten Lehre widersprächen,
– gemeint ist die Lehre des Katholizismus – der sei ausgeschlossen"
(Nr. 56), im lateinischen Original "der sei verflucht".
Es gibt für die Vatikankirche also keine Freiheit der
Wissenschaften. Sondern sie nimmt sich das Recht heraus, deren
Inhalte zu verwerfen und zu verfluchen, wenn sie dem Katholizismus
widersprechen. Anlässlich der 650-Jahr-Feier der Universität Wien
hatte der Papst im Jahr 2015 jedoch von der "Freiheit von Forschung
und Lehre" gesprochen und er hatte vor der "Gefahr durch
Einflussnahmen verschiedenster Art" gewarnt. Was aber ist jetzt die
römisch-katholische Lehre? Der Inhalt des Dogmas, das eine
Unabhängigkeit der Wissenschaft von der Kirchenlehre eindeutig
leugnet oder die modernen Worte des Papstes, der in der
Öffentlichkeit etwas Gegenteiliges behauptet hatte? (zit. nach
vatican.va)
Betrachten wir noch ein drittes
Beispiel: Im Dezember 2014 empfing der Papst in Rom Vertreter der
Evangelischen Kirche in Deutschland und sprach von einem "gemeinsamen ökumenischen Weg", der
"von
Zusammenarbeit und geschwisterlichem Miteinander gekennzeichnet"
sei, "einen Weg der Freundschaft, der gegenseitigen Achtung". In den
Dogmen und Lehrverkündigungen seiner Kirche findet man solche
Aussagen jedoch nicht. Dort heißt es, "dass außerhalb
der römischen Kirche niemand gerettet werden kann; sie ist die
einzige Arche des Heils und jeder, der nicht in sie eintritt, muss
in der Flut untergehen". (Nr. 367)
Diese kirchlich verbindliche Glaubenslehre hat der Papst beim
offiziellen Empfang für die evangelischen Kirchenführer
verschwiegen, geändert hat er sie aber nicht.
Fragen wir weiter: Wer ist es gewesen, der die vielen Dogmen und
Lehrsätze der Kirche aufgestellt hat? Es waren frühere Päpste und
Kirchenheilige.
Kann ihnen der heutige Papst nicht zustimmen, dann müsste er als
Papst aber auch dazu stehen. Er müsste aufdecken, dass sie nach
römisch-katholischer Sicht Verbreiter von falschen Lehren sind, nach
kirchlichem Sprachgebrauch "Häretiker". Er müsste sie also der
Unwahrheit und damit der Sünde bezichtigen. Und er müsste sie
deswegen auch wieder entheiligen oder ihnen ihre Kirchen-Seligsprechung
wieder aberkennen. So zum Beispiel beim erst im Jahr 2000 kirchenselig
gesprochenen Papst Pius IX., von dem das Dogma bzw. die
Lehrverkündigung stammt – zur Wiederholung – "dass außerhalb der
römischen Kirche niemand gerettet werden kann; sie ist die einzige
Arche des Heils und jeder, der nicht in sie eintritt, muss in der
Flut untergehen".
Alle Päpste, die in ihrer Lehrverkündigung ex cathedra sprechen,
wörtlich "vom Lehrstuhl herab", wie es in der Kirche heißt, gelten
im Katholizismus als unfehlbar. Das bedeutet: In ihrer Eigenschaft
als oberste Lehrgewalt der Vatikankirche können sie laut
römisch-katholischem Dogma nicht irren. Doch viele Katholiken fragen
sich angesichts der vielen Widersprüche unter den Päpsten nun: Wer
ist jetzt nach katholischer Lehre der vermeintlich Unfehlbare? Und
wer nicht?
Seit seiner Amtsübernahme im Jahr 2013 versucht der Papst mit
salonfähigen Formulierungen den Eindruck zu erwecken, als würde er
die Lehre der Vatikankirche ändern, was unter den katholisch
Gläubigen zu immer größerer Verwirrung führt, bis hin, wie oben
dargelegt, zum Vorwurf der Häresie an den Papst, also der Irrlehre.
Doch ist es nicht auf jeden Fall eine Irrlehre, wenn eine Kirche mit
Priestern, Dogmen, Ritualen und Sakramenten, die Jesus, der
Christus, nie eingesetzt hat, sich christlich nennt? Gleich, mit
welchen weiteren Worten sie ihre Lehren präsentiert und wie sie ihre
Sakramente handhabt?
So mancher glaubt auch, der Papst würde doch in Wirklichkeit gar
nichts an der Lehre ändern. Und auch der Papst selbst vertritt diese
Meinung, und er beruft sich zum Beispiel beim Thema der Zulassung
zum Abendmahl auf den heilig gesprochene Kirchenlehrer des
Mittelalters, Thomas von Aquin.
Sollten die modernen päpstlichen Widersprüche zu bisherigen Dogmen
jedoch Unwahrheiten sein, die mittlerweile
salonfähig geworden sind, dann könnten wir ab jetzt dazu schweigen.
Jeder mag selbst entscheiden, was er
darüber denkt. Doch gleich, wie man dazu steht, mit Jesus, dem
Christus, haben diese Konflikte in der Vatikankirche nichts zu tun.
Er klärte auf über die Unwahrheiten, die den Sünden
zuzurechnen sind, und Er sagte: "Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben."
Für den Teufel, den Gegenspieler des Christus Gottes, ist die
Unwahrheit allerdings keine Sünde. Die Wahrheit ist für ihn jedoch
die schwerste Sünde. Jesus von Nazareth nannte ihn deshalb laut dem
Johannesevangelium der Bibel auch den "Vater der Lüge". (Johannes
8, 44)
2.4.2005 – "Geschieden – ausgeschieden? Was der Papst nicht sehen durfte – Erinnerungen an das Kirchenoberhaupt in Mainz im Jahr 1980;
von Dieter Potzel, Theologe – "Mit einigen Dutzend Passanten stand ich 1980 am Straßenrand in Mainz neben dem Studentenwohnheim, in dem ich damals wohnte. Wir warteten auf den Papst, der hier auf der vierspurigen Schnellstraße mit seinem ´Papamobil` vorbeifahren sollte. Alle waren neugierig und friedlich, auch eine Gruppe engagierter Katholiken, die zwei Transparente mit sich führten, auf denen zu lesen war ´Geschieden – ausgeschieden?` und ´Ökumene – nur ein leeres Wort?` Als sich uns zunächst ein gepanzerter Mannschaftswagen der Polizei langsam näherte, dachte ich noch an nichts Schlimmes. Wahrscheinlich eine normale Sicherheitsvorkehrung! Was dann aber folgte, hatte ich in dieser Schnelligkeit so ähnlich nur noch einmal erlebt – bei einem wahrscheinlichen Einsatz der gefürchteten rumänischen "Securitate" unter Regierungschef Ceausescu. Dabei wurde eine Frau aus einem belebten Kaufhaus heraus in einer Geschwindigkeit gekidnappt, in ein an der roten Ampel vor dem Kaufhaus wartendes Auto geschoben und weggefahren, dass es einem als zufällig vorbei kommenden Passanten schier den Atem verschlug.29.7.2005 / 30.12.2012 – Führt die Kommunität von Taizé die evangelischen Jugendlichen dem Papst zu? / Warum bekam Frére Roger Schütz kurz vor seinem Tod die katholische Hostie? –
Im Jahr 2011/2012 fand das in dieser Zeit alljährliche Jugendtreffen der Bruderschaft von Taizé, wo die Spiritualität von Taizé gepflegt wurde, in Berlin statt. Papst Joseph Ratzinger schickte Grußworte nach Berlin und wartete 2012 im Vatikan auf die Jugendlichen. Denn das nächste Jugendtreffen fand 2012/2013 in Rom statt. Dieser Ort und dieser Zeitpunkt sind dabei nicht nur vordergründig zu betrachten. Taizé steht seit Jahrzehnten für eine auf Weichheit und Unmerklichkeit angelegte allmähliche Vereinnahmung bzw. Verschlingung durch den "Drachen" Vatikan, der seinen Schlund still und leise, doch dafür ganz weit offen hat.
6.6. / 10.7.2012 / 18.2.2018 -
Riesen-Eklat im
Schatten von Vatileaks: Holte sich der Ministerpräsident Bayerns, Horst Seehofer (CSU), vom Papst verbotenerweise die Hostie? Zerfällt das vatikanische
Verbotswerk? Versprach Horst Seehofer eine Gegenleistung?
– Horst Seehofer nutzte offenbar die "Gunst der Stunde" im Tollhaus Vatikan und holte
sich von Papst Joseph Ratzinger verbotenerweise die Hostie. Denn Horst Seehofer
ist geschieden und wieder verheiratet, und solche Katholiken bekommen die Hostie
ausdrücklich nicht, und Horst Seehofer weiß das ganz genau. Kurz zuvor wurde
in einem vertraulichen Vatikan-Dokument der
vermeintliche Tod Benedikts noch 2012 bekannt gegeben und enthüllt, dass dort
ein Machtkampf tobt.
Weil auch der damalige Bundespräsident Christian Wulff ein wiederverheirateter
Geschiedener ist, wurde er vom Empfang der Hostie bei
der Eucharistie ausgeschlossen, als Joseph Ratzinger im Berliner Olympiastadion am
22.9.2011 die Messe zelebrierte. Und erst am Wochenende 2.6./3.6.2012 hatte Papst
Benedikt XVI. bekräftigt: "Es sei
eine ´große Aufgabe`, dafür zu sorgen, dass sich wiederverheiratete Geschiedene
´geliebt, akzeptiert und nicht ausgeschlossen fühlen, auch wenn sie nicht die
Beichte, die Absolution und die Eucharistie empfangen können.`" (abendzeitung-muenchen.de,
6.6.2012)
Nun schuf Horst Seehofer jedoch bereits vor einigen Wochen möglicherweise vollendete
gegenteilige Tatsachen, und das Foto, wie er seinen Mund öffnete und ihm Joseph
Ratzinger die Hostie auf die Zunge legt, ging europaweit durch die Presse. Die
Abendzeitung fragt: "Hat Seehofer den Papst ausgetrickst?" In diesem Fall
würde er mitsamt der Hostie später in die "ewige Hölle" fahren. Denn wer die
Hostie "unwürdig" zu sich nimmt wie anscheinend Ministerpräsident Horst Seehofer von der
CSU, der genieße den angeblichen "Leib Christi" angeblich "zum Tod und zur
Verdammung" (vgl. Neuner/Roos, Der Glaube der Kirche, Lehrsatz Nr. 587).
Dabei stellt sich allerdings auch die Frage: Hatte Benedikt
XVI. völlig die Orientierung verloren? Und die
Desorientierung war im Rückblick nur ein weiteres Symptom oder gar eine Art Mit-Auslöser für die nachfolgenden
Enthüllungen, um wieder Ordnung in den Vatikan zu bekommen? Oder rebelliert
jetzt selbst der Papst gegen die katholische Lehre und handelt teilweise anders
als er lehrt, und das vatikanische Verbotswerk zerfällt noch schneller als es eh
schon angezeigt ist? Auf jeden Fall kennt Joseph Ratzinger die familiäre Situation von
Horst Seehofer ganz genau. Und der Vatikan schweigt und verurteilt das aus
katholischer Sicht sogar "todeswürdige" Vergehen Seehofers ausdrücklich nicht.
Nun liegt der Vatikan ja in Italien und denkbar ist vor allem in
Südeuropa auch ein "Deal", eine Vereinbarung auf
Gegenseitigkeit, bei der der Spitzenpolitiker natürlich eine
Gegenleistung erbringt.
Es gibt allerdings noch eine weitere Möglichkeit der
Legitimation dieser kirchlichen Handlung. Für den Fall,
dass Horst Seehofer auf ehelichen Sex verzichtet oder zumindest
beim Papst den Eindruck erweckt, dass dies so sei, darf der
Kirchenführer dem ranghohen Politiker die Hostie geben. In diese
Richtung könnte die Rechtfertigung der Seehofer-Hostie durch
Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki gedeutet werden, der das
Handeln des Papstes mit den Worten verteidigte:
"Wer bin ich, dass ich die 'katholischen' Lebensumstände von
Horst Seehofer bewerte? ... Es muss doch auch möglich sein,
katholisch zu sein, ohne dass das bis ins Letzte immer überprüft
wird." (spiegel.de, 27.6.2012)
PS: Zur Verdeutlichung: Es
geht hier nicht um das uneheliche Kind, das der überzeugte Katholik
Horst Seehofer während seiner kirchlich ungültigen zweiten Ehe
mit seiner Frau Karin Seehofer mit seiner damaligen Geliebten
Anette F. in Berlin gezeugt hatte. Das Problem bei der
katholischen Hostie ist für
die Kirche nicht die Geliebte. Es ist
die kirchlich ungültige zweite Ehe des Spitzenpolitikers mit seiner Frau Karin, mit der er im Gegensatz
zur Lehre vom katholischen Ehesakrament drei Kinder gezeugt
hatte.
Allgemein gesprochen: Für den Fall des grundsätzlichen
Verzichts auf ehelichen Sex würde ein "wiederverheirateter"
geschiedener Katholik die Hostie bekommen. Außerehelicher
Sex, z. B. mit einer Geliebten, wäre vom katholischen Hostienverbot
jedoch nicht betroffen, da dieser nach jedem "Vollzug" laut
katholischer Lehre immer wieder vergeben werden könne, nicht
jedoch eine fortdauernde zweite Ehe.
Um die Situation
noch einmal zusammen zu fassen: Es geht hier nicht um
Spekulationen über die private Situation eines katholischen
Spitzenpolitikers. Es geht darum, dass der Papst und die
Bischöfe Hunderten von deutschen Priestern einerseits schwerste Strafen
androhen, weil sie wiederverheirateten Geschiedenen die Hostie
reichen. Er selbst aber, der Papst, macht es andererseits ganz genauso.
Doch da heißt es nun plötzlich, Joseph Ratzinger habe "so gehandelt,
wie es wohl jeder Seelsorger tut, der keinen zurückweisen will"
(Erzbischof Kardinal Woelki, spiegel.de, 27.6.2012).
Also Doppelmoral, zweierlei Maß, Scheinheiligkeit! Den einfachen
Priester trifft dafür der Bannfluch, beim Papst selbst gilt das
gleiche Verhalten als "seelsorgerliche"
Verantwortung. Das ist der Unterschied.
Doch schließlich steht das – für die Kirche einer Goldgrube
gleiche – "parasitäre" Verhältnis von Kirche und Staat in Bayern
auf dem Spiel – mit Millionen an Geldern vom Staat an die
Kirchen und willfährigen katholischen Politikern vor allem aus
der CSU in jeder Hinsicht. Da kann eine so kleine Hostie das
altbewährte Modell schon noch einmal festigen.
Mehr dazu siehe oben im
Text.
7.10.2013 –
Die
Ankündigung der Erzdiözese Freiburg, wiederverheirateten
Geschiedenen in Zukunft unter kirchlich genau definierten
Umständen doch die Hostie zu geben, auch wenn man auf diese
Weise gegen das "universale Lehramt" der Kirche verstößt,
wurde in der
Aktualisierung dieser Studie berücksichtigt.
23.1.2017 – Deutsche Bischofskonferenz macht klar: Papst Franziskus hat bislang "unfehlbare" Kirchenlehre über die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener geändert. Damit müsste er seine Vorgänger allesamt "entheiligen". Näheres dazu in dieser Studie.
20.8. / 13.9.2017 –
Kirchenspaltung spitzt sich zu: Kardinäle stellen Papst Ultimatum /
Der Tod der Papst-Kritiker Meisner und Cafarra
– Bis vor wenigen Jahren konnte man sich noch nicht vorstellen, dass
Papst Franziskus der letzte Papst ist, was die
Malachias-Prophezeiung, eine katholische Privatoffenbarung, nahe
legt. Mittlerweile ist es vorstellbar. Denn selbst Kardinäle sprechen in
unserer Zeit offen von Kirchenspaltung.
Dazu zwei weitere Beispiele:
1) Spiegel online schrieb am 9.8.2017 über den Konflikt zwischen
beiden Päpsten. Dass Franziskus die Gläubigen dazu aufrief, für die
Bischöfe und den Papst zu beten, "dass sie lernen, Abschied zu nehmen",
werteten Experten als eine "Kriegserklärung" an seinen Vorgänger,
der sich zuletzt wieder häufiger einmischte. Es sei ein "Wut-Gebet"
von Franziskus gewesen. "Alte Weggefährten sollen [Benedikt] immer
wieder beunruhigende Nachrichten überbracht haben, allerorten würden
Glaubenselemente auf dem Altar der modernen Beliebigkeiten geopfert", so
Spiegel online. So würden Konservative z. B. in Fragen der
"Liturgie" von Benedikt bestärkt und wer das tue, "das ist allen im
Vatikan klar, der stellt sich frontal gegen Franziskus".
Zuletzt sprach er bei seinem Abschiedsgruß bei der Beerdigung von
Kardinal Meisner von der Kirche als einem
Boot,
"das fast schon zum Kentern angefüllt ist".
Papstaudienz in
Rom. In der Mitte Franziskus, flankiert von drei ihm ergebenen
Kardinälen. Andere begehren auf. Im Hintergrund hat man den Eindruck,
als stünde die gesamte Macht der Unterwelt hinter den Männern, die im
Vordergrund die Audienz gewähren, sei es nun Franziskus oder vor ihm
Benedikt XVI. und Johannes Paul II.
Hauptstreitpunkt ist aber weiterhin
die
Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur katholischen Eucharistie
durch Franziskus.
2) Laut kath.net legen jetzt diejenigen Kardinäle nach, die "Zweifel" an
päpstlichen Lehramt äußerten (die Kardinäle Burke, Brandmüller, Caffara
und der mittlerweile verstorbene Kardinal Meisner), was allein schon als "Häresie" (=
"Irrlehre") gilt. Sie setzen Franziskus quasi die Pistole auf
die Brust. Kath.net schreibt am 19.8.2017: "Der Papst
werde eine offizielle Erklärung erhalten, in welcher die Lehre der
Kirche seinen Aussagen gegenüber gestellt werde.
Franziskus müsse
sein Amt wahrnehmen und die gegenwärtige Verwirrung und Spaltung beenden,
sagte Kardinal Burke [aus den USA] ...
Sie
[die Erklärung]
würde die
eindeutige Lehre der Kirche dem gegenüberstellen, was der gegenwärtige
Papst … verkünde.
Der Papst … sei verpflichtet, auf diese zu
antworten, erläuterte Burke. ´Wenn es einen Widerspruch gibt, ist der
Papst aufgerufen, seine eigenen Aussagen im Gehorsam gegenüber Christus
an das Lehramt der Kirche anzugleichen`, sagte er wörtlich," was
bedeutet, sie zu ändern."
Damit wird dem Papst ein Ultimatum gestellt, auch wenn
kein Zeitraum genannt wird: Dass Franziskus die "Erklärung" aussitzen
kann, wird ihm nicht gestattet. "Der Papst sei verpflichtet zu
antworten", so kath.net über die Erklärung der Kardinäle.
Aktualisierung:
Am 6.9.2017 sei nun auch Kardinal Carlo Caffara verstorben, der
zweite der vier Kardinäle, die kurz zuvor ihre "Zweifel" an der Lehre
von Franziskus äußerten. Erst am 5.7.2017 wurde
Kardinal Meisner tot
aufgefunden, mit dem Gebetbuch, das ihm aus der Hand gefallen sei
und nach einer unruhigen Nacht mit Telefonaten in Sorge um seine Kirche.
Näheres zu den Todesumständen Caffaras wurde nicht veröffentlicht. Doch
der spanische Journalist Gabriel Arizo hatte kurz vor seinem Tod mit ihm
gesprochen:
"Er sagte mir, zu wissen, dass die vier Kardinäle, die die
Dubia [= Zweifel an der Papst-Lehre] verfasst haben, beobachtet werden,
dass auf ihre Kommunikation zugegriffen wird, und sie kaum mehr tun
können, als sicherere Kommunikationsformen zu suchen." Der Kardinal vor
seinem Tod laut katholisches.info: "Ich werde überwacht, meine
Korrespondenz wird abgefangen." Und, so der Journalist Arizo: "In jedem
Fall hat die Eile überrascht, mit der nach seinem Tod das Begräbnis von
Kardinal Caffara durchgeführt wurde" (katholisches.info,
12.9.2017).
Carlo Cafarra wurde 79 Jahre alt.
*
Anmerkung:
Hier begann die Demontage
von Bundespräsident Christian Wulff
Im Grunde begann hier die Demontage des Ex-Präsidenten der Bundesrepublik
Deutschland, Dr. Christian Wulff. Da er nicht am Abendmahl teilnehmen durfte,
brüskierte ihn der damalige Papst Benedikt XVI. öffentlich als nicht "hostienwürdig" und
damit eindeutig als eine Art "Katholiken 2. Klasse" im Unterschied zu vielen
Tausend katholischen Bundesbürgern, die im Olympiastadion alle an ihrem
von der Kirche gedemütigten Präsidenten vorbei ziehen durften, um sich ihre Hostie zu holen und um
das "Heil zu schmecken". Doch Christian Wulff reagierte nicht mit
Unterwerfungsgesten und mit dem Flehen um Gnade für seine sündige Seele trotz seiner
Verfehlung, die ihn vom Sakrament der Eucharistie ausschließt, sondern
er reagierte mit vorsichtiger
und leicht süffisanter
Kritik am Papst. Doch damit hatte er offensichtlich sein politisches Todesurteil
gesprochen. Denn bei der Hostie kennen die Kirche und ihre treuesten Diener keine Gnade.
Es dauerte nun nicht mehr lange, da wurde alles nur Erdenkliche
aus der Biografie des damaligen Bundespräsidenten und aus der Biografie seiner Frau ans Licht der Öffentlichkeit
gezogen, was irgendwie kritisierbar ist oder sein könnte. Würde man Ähnliches auch mit allen anderen führenden
Politikern machen, wer weiß, was da noch alles ans Tageslicht käme!
Christian Wulff musste schließlich zurücktreten, oder besser: Er
wurde zuvor fallen gelassen, so dass ihm aus der notwendigen Selbstachtung
heraus gar nichts anderes mehr übrig blieb.
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