Die Sakramente und Rituale der Kirche
Nicht christlich, sondern Götzendienst – Verbindliche Dogmen und Originaldokumente

Der Theologe Nr. 18, aktualisiert am 1.10.2024

Originaldokumente der römisch-katholischen Kirche, zusammengestellt und bearbeitet von Josef Neuner, Heinrich Roos, Karl Rahner und Karl-Heinz Weger in: "Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung" / Was sind Dogmen? / Variationen der Höllenqualen in der evangelischen Kirche / Kirche und Wissenschaft


Möchten Sie die ausführlichen Einleitungsgedanken überspringen und gleich die Dogmen und Originaldokumente lesen, dann lesen Sie hier weiter!

Am 15.10.2011 fand im Vatikan eine Konferenz zur so genannten "Neuevangelisierung" der Welt durch die römisch-katholische Kirche und ihre Mission statt. 8000 Besucher kamen dazu in den Vatikanstaat, dem Kirchenstaat mit ca. 1000 Einwohnern. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Internetseite aleteia.org vorgestellt, die vom Vatikan für die Neuevangelisierung eingerichtet wurde. Das Wort "aleteia" ist griechisch und heißt übersetzt "Wahrheit". Es steht im Neuen Testament, im Johannesevangelium, z. B. an der Stelle, an der Jesus von Nazareth spricht: "Ich bin der Weg, die Wahrheit (aleteia) und das Leben."
Einmal mehr erhob auf diese Weise die Papstkirche also den Anspruch, Vertreterin der "Wahrheit" zu sein, und sie versucht, die Wahrheit, die durch Christus in die Welt gekommen ist, für sich zu vereinnahmen, obwohl sie damit fast nichts zu tun hat bzw. es massivst verfälscht hat bis hin zur Verkehrung ins Gegenteil. Der Frage nach dem Warum sind wir bereits auf unserer Hauptseite nachgegangen.
In dieser Ausgabe des Theologen soll es vor allem um die Frage gehen: Was lehrt die Kirche praktisch als ihre angebliche "Wahrheit", sozusagen als ihre "Betriebsanleitung"?

Die Kirchenoberen sprechen von "Neuevangelisierung", weil die Menschen den Glauben der Kirche kaum mehr kennen. Und das in der Gesellschaft verbreitete Wissen über den römisch-katholischen Glauben, über die Dogmen bzw. kirchlich verbindlichen Lehrinhalte der Kirche ist tatsächlich nicht sehr verbreitet, und es bestehen darüber viele Irrtümer.
Auf dieser Seite finden Sie deshalb einen Überblick und wesentliche Fakten zum Verständnis der Kirche und ihrer Lehre, also der Religion des Katholizismus.

 "Es ist ja die Angst, mit der ein System wie die Kirche zusammengehalten wird."
(Dr. Monsignore Krzysztof Charamsa, Kaplan Seiner Heiligkeit und von 2003-2015 als Theologe in der Glaubenskongregation des Vatikan tätig, zit. nach Stern Nr. 18/2017)

Diese Inhalte sind auch dadurch von großer gesellschaftlicher Bedeutung, da Papst Joseph Ratzinger (Benedikt XVI.) in Berlin in seiner Rede im Olympiastadion am 22.9.2011 die Katholiken mit Reben am "Weinstock" der katholischen Kirche verglich. Die Kirchenmitglieder wurden bei dieser Gelegenheit ermahnt, nicht aus der Kirche auszutreten, auch wenn sie dort noch so viel Böses finden. Fallen sie nämlich von der Kirche ab, würde das Feuer ihr Schicksal sein, so ein wesentlicher Inhalt der Papst-Rede vor vielen versammelten deutschen Politikern, darunter einem Großteil der damaligen Bundestagsabgeordneten. Joseph Ratzinger zitierte dazu den katholischen Kirchenheiligen Augustinus, einen Verfechter von Folter und Todesstrafe für Andersgläubige und Erfinder der an Grausamkeit nicht mehr zu überbietenden katholischen "Lehre von den stets brennenden und nie sterbenden Menschenleibern". Hier das wörtliche Augustinus-Zitat, das der Papst in Berlin vortrug: "Eines von beiden kommt der Rebe zu, entweder der Weinstock oder das Feuer; wenn sie nicht im Weinstock ist, wird sie im Feuer sein."
Dieses Zitat machte sich der Papst als Teil seiner Rede zustimmend zu eigen, indem er es nicht weiter kommentierte, was eine kaum verhüllte Drohung mit dem ewigen Höllenfeuer darstellt und den dort angeblich "stets brennenden und nie sterbenden Menschenleibern". Augustinus war derjenige katholische Theologe, der die katholische Lehre vom ewigen Höllenfeuer bis in die Details hinein entwickelt hatte (siehe hier) – eine Lehre, die dann im 5. und 6. Jahrhundert auch zu den verbindlichen Dogmen und Lehrentscheidungen der Kirche hinzugefügt wurde.
Und wie nah fast alle Menschen nach Überzeugung der Päpste der angeblich ewigen Hölle seien, erfahren Sie auch hier auf dieser Theologen-Seite.


Ewige Hölle für alle?
Lesen Sie dazu auch: Der Theologe Nr. 68100 ausgewählte Verfluchungen der römisch-katholischen Kirche
 

Doch nun ein Überblick über diese Ausgabe Nr. 18 des "Theologen", Der Glaube der Kirche – Verbindliche Dogmen und Originaldokumente.
 


Anleitung zum Lesen

Was sind die Dogmen und wie viele gibt es?

Die Dogmen, die "Gegenstände katholischen Glaubens"

Die "Hierarchie der Dogmen der Kirche"

Die "altkirchlichen" Dogmen

Auswahlversuche aus dem Dogmen-Dschungel

Dogmen als Ursache "ekklesiogener Neurosen"

Die kirchliche Bekräftigung ihrer angeblichen "Unfehlbarkeit" im 20. Jahrhundert

Warum auch ein Pädophiler "unfehlbar" sein könne

Alle Ungläubigen werden auf "ewig" verflucht


Original-Texte


Anhang:
1) Der Codex Iuris Canonici (CIC)

2) Katholiken fragen nach: Ist das wirklich unser Glaube?

3) Zu den Quellen – in eigener Sache

4) Die Lehre von der "ewigen Verdammnis" im Protestantismus

5) Kirche und Wissenschaft: Interview mit dem "Theologen"

 

"Wie man feststellen kann, ist die Kenntnis der Glaubensinhalte wesentlich, um die eigene Zustimmung zu geben, das heißt, um sich dem, was von der Kirche vorgelegt wird, mit Verstand und Willen völlig anzuschließen. Die Kenntnis des Glaubens führt in das Ganze des von Gott offenbarten Heilsgeheimnisses ein. Die gegebene Zustimmung schließt also ein, dass man, wenn man glaubt, freiwillig das gesamte Glaubensgeheimnis annimmt."

(Papst Joseph Ratzinger in seinem Schreiben "Porta fidei". Dieses so genannte Motu proprio (= Apostolisches Schreiben des Papstes) wurde für das damals neue katholische "Jahr des Glaubens" geschrieben, das vom 11.10.2012 bis 24.11.2013 gedauert habe; zit. bereits nach kath.net, 17.10.2011, da das Schreiben schon im Jahr zuvor veröffentlicht wurde)

"Was ein Theologe als wahr empfindet, das muss falsch sein: man hat daran beinahe ein Kriterium der Wahrheit."

(Der Philosoph Friedrich Nietzsche in: Der Antichrist, 1894, Kapitel 9)

 

Anleitung zum Lesen

Viele Menschen, Katholiken und Nichtkatholiken, fragen: Was ist katholisch? Was bedeutet katholisch? Nachfolgende Glaubenswahrheiten der römisch-katholischen Kirche stammen aus dem offiziellen Lehrwerk der römisch-katholischen Kirche von Josef Neuner – Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung, neubearbeitet von Karl Rahner und Karl-Heinz Weger, Regensburg 1971, 13. Auflage 1992.
Die von den Herausgebern "fett" gedruckten Ziffern bezeichnen dabei die katholisch "unfehlbaren" bzw. angeblich "irrtumslosen" Lehrsätze, die laut katholischem Glauben für alle Zeit gelten (Beleg dafür siehe hier). Die "
normal" gedruckten Ziffern sollen dann auf die übrigen Lehrsätze hinweisen, bei denen laut Verfasser "die Absicht der Kirche, endgültig zu binden, nicht klar ausgesprochen ist" (S. 24), die aber ebenfalls als "Wahrheit" gelten und damit als Teil des gesamten "Heilsgeheimnisses" (Benedikt XVI.), welches die Gläubigen glauben müssen, um ihr Seelenheil nicht zu verlieren. 
So mancher modernere katholische Zeitgenosse meint nun irrtümlich, wenigstens diesen "Wahrheiten" könne er laut der "Betriebsanleitung" seiner Kirche schadlos widersprechen, oder er müsse bei einem Widerspruch oder einer Kritik zumindest nicht dafür in die "ewige Hölle". Doch das ist nur ein frommer Wunsch, eine Selbsttäuschung über das Wesen des eigenen Glaubens.
Denn auch wer bei einem oder mehreren der Lehrsätze widerspricht, wo eine "Absicht der Kirche, endgültig zu binden" nicht ausdrücklich festgestellt werden könne, der stellt sich damit eindeutig gegen die Autorität des jeweiligen päpstlichen Lehramts, das einen bestimmten Lehrsatz einst aufgestellt hatte.
Das 2. Vatikanische Konzil schaffte hier nämlich Klarheit, indem es beschlossen hatte: "Dieser religiöse Gehorsam des Willens und des Verstandes ist aber in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Römischen Bischofs zu leisten, auch wenn er nicht ex cathedra spricht ..."
(zit. nach Heinrich Denzinger / Peter Hünermann, Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, Nr. 4149)

Doch welche Folgen werden dem Katholiken nun angedroht, wenn er ungehorsam ist?
Wer der päpstlichen "Unfehlbarkeit" aus dem Jahr 1870 und vergleichbaren Dogmen nicht zustimmt, der soll in eine ewige Hölle (siehe hier), das ist katholisch eindeutig. Doch was ist mit dem Gläubigen, der "dem authentischen Lehramt des Römischen Bischofs" keinen "religiösen Gehorsam" erweist, "auch wenn er nicht ex cathedra spricht?" Ihn soll das gleiche Schicksal ereilen, wie wir in dieser Ausgabe des Theologen darlegen.
An dieser Stelle vorab zunächst soviel dazu: Er wird dann entweder durch einen mit dem jeweiligen Lehrsatz verbundenen Bannfluch direkt Richtung "Hölle" verflucht oder er gerät indirekt auf dieses Gleis, da man dann dem jeweiligen päpstlichen oder kirchenamtlichen Autor misstraut oder gar widerspricht, obwohl man – um der Hölle angeblich zu entgehen – die "ganze Überlieferung" annehmen müsse. Dies ist in mehreren verbindlichen Lehrsätzen und Dogmen so festgelegt, z. B. hier; vgl. dazu auch die Papstworte aus dem Jahr 2011). Weiter unten jedoch noch Näheres dazu.

Wer an dieser Stelle bereits in die Inhalte einsteigen und mit dem Lesen der Dogmen beginnen möchte, kann den nachfolgenden Absatz "Was sind Dogmen der römisch-katholischen Kirche?" überspringen und hier weiterlesen. Der nachfolgende Absatz über die Dogmen beinhaltet zum Teil intellektuell verquere und hochkomplizierte Kost und entlarvt auf seine Weise, dass das darin Geschilderte mit dem Zimmermann Jesus von Nazareth nicht das Geringste zu tun hat. Doch er gibt dem theologisch interessierten Gottsucher Anleitungen um Hilfen, um das ganze römisch-katholische Menschenwerk auch vom Verstand her besser zu durchschauen.
 

"Jesus wollte nie eine Kirche, nie eine Hierarchie und keine Priester, die sich als Vermittler zwischen Mensch und Gott ausgeben. Aber da die ersten mächtigen Christen in dieser aufkommenden und sehr populären Religion eine Chance zur Macht sahen, begannen sie, die Lehre von Jesus zu manipulieren. Man sagte den Menschen, dass Jesus für unsere Sünden gestorben sei und uns so einen riesigen Schatz an Erlösung geschenkt hat. Dieser Schatz ist allerdings nicht für alle Menschen verfügbar. Dazu braucht es Kanäle, die diesen Schatz für die Menschen erreichbar machen. Diese Kanäle heißen Sakramente. Durch die Sakramente fließen den Gläubigen die Gnade und das Heil Gottes zu. Diese Kanäle mussten natürlich verwaltet werden.
Und so wurde dieser ganze Erlösungsschatz der Kirche, genauer den Priestern, zur ausschließlichen Verwaltung anvertraut. Nur Priester durften die Sakramente spenden. Denn nur den Priestern ist von Gott die Macht gegeben worden, die Sakramente wirksam spenden zu können. Dies ist die Lehre der katholischen Kirche, die damit die Menschen, die Gott suchen, entmündigt und abhängig macht."
(Kurt Meier, Ex-Priester, zit. nach sein.de, 25.9.2015)

Was sind die Dogmen der römisch-katholischen Kirche?

Die "unfehlbaren" bzw. unwiderruflichen Lehrsätze gelten in der Kirche auch als "Dogmen". So lautet die gewöhnlich vereinfachte Dogmen-Definition. Doch gibt es unter katholischen Theologen viele intellektuelle Debatten über die genaue Definition und damit auch über die genaue Anzahl der Dogmen. Unbestritten sind dabei zunächst die drei jüngsten "Dogmen":
1854 – die Lehre von der angeblich "unbefleckten" "Empfängnis" Marias im Leib ihrer Mutter Anna, also zum Zeitpunkt, als Anna beim Geschlechtsverkehr mit ihrem Mann, der Joachim geheißen haben soll, mit Maria schwanger wurde. Dies bedeutet, dass Maria bei ihrem Gezeugt-Werden nicht mit der "Erbsünde" behaftet worden sein soll – im Gegensatz zu allen anderen Menschen außer Jesus
1870 – die angebliche Unfehlbarkeit des päpstlichen Lehramtes, wenn eine Entscheidung als "ex cathedra" (= "vom Lehrstuhl aus" = unfehlbar) definiert wird
1950 – die angebliche leibliche Himmelfahrt Marias, wo nur sie und Jesus bereits mit ihren auferweckten ehemals materiellen Leibern existieren sollen, während die Seelen anderer späterer Himmelsbewohner erst am "Jüngsten Tag" mit ihren Leibern wiedervereinigt werden sollen und auf diese Weise in den Himmel nachkommen sollen

Die Dogmen, die "Gegenstände katholischen Glaubens"

Was nun aber die Zeit zuvor betrifft, zeigt, wie teilweise verworren der Katholizismus in dieser Hinsicht ist, obwohl Papst Paul VI. in Ausübung seines "unfehlbaren" Lehramtes in Zusammenarbeit mit seiner "Glaubenskongregation" erst 1973 deutlich machte, dass es letztlich Hunderte von Dogmen gibt.
Dies ergibt sich unter anderem aus der Erklärung der vatikanischen Glaubenskongregation (also der modernen obersten Inquisitionsbehörde) vom 24.6.1973 unter dem Titel Mysterium ecclesiae. Diese wurde von Papst Paul VI. "in der Audienz, die er am 11. Mai 1973 dem unterzeichneten Präfekten der Hl. Kongregation für die Glaubenslehre gewährte, bestätigt und bekräftigt und deren Veröffentlichung" von ihm "angeordnet". Darin heißt es wörtlich und – typisch für Theologen – sehr kompliziert:

"Nach der katholischen Lehre erstreckt sich die Unfehlbarkeit des Lehramtes der Kirche aber nicht nur auf die Hinterlassenschaft des Glaubens [Anmerkung: womit die Schriften ihrer Bibel gemeint sind], sondern auch auf jenes, ohne dass diese Hinterlassenschaft nicht richtig bewahrt und dargestellt werden kann [Anmerkung: also angeblich auf die Lehre der Kirche]. Die Erstreckung dieser Unfehlbarkeit auf die Hinterlassenschaft des Glaubens selbst [also ihre Bibel] aber ist eine Wahrheit, von der die Kirche schon vor den Anfängen an für sicher hielt, dass sie in den Verheißungen Christi geoffenbart sei.
Auf diese Wahrheit gestützt, definierte das 1. Vatikanische Konzil als Materie des katholischen Glaubens: ´Mit göttlichem und katholischem Glauben ist all das zu glauben, was im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten ist und von der Kirche sei es in feierlicher Entscheidung oder kraft ihres gewöhnlichen und allgemeinen Lehramtes als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird.` Diese Gegenstände des katholischen Glaubens also die mit dem Namen ´Dogmen` bezeichnet werden – sind und waren zu jeder Zeit notwendigerweise die unveränderliche Norm, wie für den Glauben, so auch für die theologische Wissenschaft."
(zit. nach Heinrich Denzinger, Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, 42. Auflage, Freiburg 2009, Nr. 4536)

Die "Hierarchie der Dogmen der Kirche"

Schon diese kirchliche Insider-Formulierung ist ein Gegensatz zu der klaren und schlichten der Lehre des Jesus von Nazareth! Doch auch der Inhalt ist gegensätzlich, was vor allem in der Ausgabe Nr. 25 von theologe.de dargelegt wurde.
Zum besseren Verständnis des Inhalts der katholischen Definition noch einmal verdeutlicht: Auch all das ist gemäß dieser Religion zu glauben, was von der Kirche "kraft ihres gewöhnlichen Lehramts" "als von Gott geoffenbart" gilt, und es wird als "Dogma" bezeichnet. Also vereinfacht ausgedrückt: Alle Dogmen seien angeblich von Gott offenbart. Und welche sollen das nun genau sein?
Das ist in dem von Papst Paul VI. autorisierten kirchlichen Lehrschreiben Mysterium ecclesiae eingangs ja so formuliert: Die angebliche "Unfehlbarkeit" erstrecke sich nicht nur auf die Bibel, sondern auch auf deren Interpretationen durch die Kirche und deren Päpste.
Und damit ist letztlich das gesamte offizielle Lehrwerk der römisch-katholischen Kirche gemeint, das sich ja in seiner Gesamtheit als einzig richtige Interpretation der ursprünglichen "Hinterlassenschaft des Glaubens" in ihren Bibeln versteht, was auch Papst Joseph Ratzinger 2012 in seinem Schreiben Porta Fidei noch einmal bekräftigt.

Ein einfaches Beispiel dazu ist die katholische Behauptung, dass Jesus bei Seinem letzten Mahl mit den Jüngern diese als Priester eingesetzt habe, obwohl das Unsinn ist. Jesus von Nazareth hat niemals Priester eingesetzt. Wobei man bei den Einzelheiten innerhalb der Dogmen ein klein wenig unterscheidet. In Mysterium ecclesiae wörtlich:

"Es besteht in der Tat eine Ordnung und gleichsam eine Hierarchie der Dogmen der Kirche, da ihr Zusammenhang mit dem Fundament des Glaubens verschieden ist. Diese Hierarchie aber macht deutlich, dass sich einige von den Dogmen auf andere als die grundlegenderen stützen und von ebendiesen erhellt werden. Alle Dogmen aber sind, da sie ja geoffenbart wurden [Anmerkung: !! also auch diejenigen weiter unten in der katholischen Hierarchie], mit demselben göttlichen Glauben zu glauben." (Denzinger, a.a.O., Nr. 4538)

Der letzte Satz ist nun entscheidend: "Alle Dogmen" gelten als "geoffenbart", was bedeutet "von Gott offenbart" . Damit setzen sich die Päpste und ihre Theologen an die Stelle Gottes. Sie machen sich damit entweder selbst zu Göttern (wie es auch Kaiser des alten Imperium Romanum taten) oder sie suggerieren damit, dass sie gleich den Gottespropheten Medien seien, welche Offenbarungen ihres "Gottes" in menschliche Sprache dolmetschen können. Hier wäre dann allerdings die Frage: Welches "Gottes"? Welcher jenseitige "Gott" bzw. "Götze" ist es, der seine Anweisungen an die Päpste weitergibt?
Als Antwort auf diese Fragen können die nachfolgenden gespreizten Lehrsätze des 2. Vatikanischen Konzils verstanden werden:

"Diese Überlieferung, die von den Aposteln stammt [Anmerkung: die also nach dem Dokument Mysterium ecclesiae so genannte "Hinterlassenschaft des Glaubens"], entwickelt sich in der Kirche unter dem Beistand des Heiligen Geistes weiter. Es wächst nämlich das Verständnis der überlieferten Dinge und Worte sowohl aufgrund des Nachsinnens und des Studiums der Gläubigen, die sie in ihrem Herzen erwägen, als auch aufgrund der inneren Einsicht in die geistlichen Dinge, die sie erfahren, sowie aufgrund der Verkündigung derer, die mit der Nachfolge im Bischofsamt die sichere Gnadengabe der Wahrheit empfangen haben." (2. Vatikanisches Konzil, zit. nach Denzinger, a.a.O., Nr. 4210)
... Die Aufgabe, das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes authentisch auszulegen, ist allein dem lebendigen Lehramt der Kirche anvertraut, ... da es ja dieses (Wort Gottes) nach göttlichem Auftrag und mit dem Beistand des Heiligen Geistes ehrfürchtig hört, heilig bewahrt und treu erklärt und all das, was es als von Gott offenbart zu glauben vorlegt, aus dieser einen Hinterlassenschaft des Glaubens schöpft.
(zit. nach Denzinger, a.a.O., Nr. 4214)

Man könnte demnach also zusammenfassen: Immer, wenn die Päpste sich in ihren Lehrschreiben in irgendeiner Weise auf ihre Bibel beziehen – wobei es auch eine an Haaren herbeigezogene "Weiterentwicklung" sein könne, die in diesem Buch selbst gar nicht zu finden ist –, sei es ein Dogma und damit auch "unfehlbar". Und dies gilt von ihrem Selbstverständnis her demzufolge für die gesamte kirchliche Lehrüberlieferung, da sinngemäß behauptet wird, diese sei unter dem "Beistand des Heiligen Geistes" die Fortsetzung der Bibel. Nur wenn ein Papst irgendetwas als seine private Alltagsmeinung schreibt und ausdrücklich oder indirekt zugesteht, dass man das als Katholik auch anders sehen könne wie er, wäre es demzufolge kein Dogma. Doch wie katholisch festgelegt: Das kirchliche Lehramt gründet grundsätzlich auf der Behauptung, mit seinen Lehren "das geschriebene [damit ist die Bibel gemeint] oder überlieferte Wort Gottes [damit ist laut Kirche die "Tradition" gemeint] authentisch auszulegen", so dass man von Hunderten, ja mehreren Tausend Dogmen sprechen kann, auch wenn es eine gängige Eingrenzung zum Beispiel auf 245 Dogmen mit angeblich "höchster Glaubensgewissheit" ("de fide") gibt, den "grundlegenderen" Dogmen, welche der katholische Dogmatik-Professor Dr. Ludwig Ott in seinem Buch Grundriss der katholischen Dogmatik 1952 vorgenommen hat. Womit man wieder beim Lehrsatz von der Dogmen-Hierarchie angekommen ist, deren Rangzuordnung wiederum im Ermessen des jeweiligen Theologen oder Papstes steht.

Die "altkirchlichen" Dogmen

Trotzdem kursieren nach wie vor auch andere Definitionsversuche; etwa von den drei oben genannten "sicheren" Dogmen von 1854, 1870 und 1950, zu denen noch ca. 10-20 weitere "unfehlbare" Dogmen hinzu kämen, die dem so genannten "allgemeinen ´affirmativen` Lehramt zugeordnet" würden (z. B. wikipedia.org) – ein weiterer intellektuell spitzfindiger katholischer Insider-Begriff. Laut Duden-Lexikon bedeutet "affirmativ" "bejahend", "zustimmend", "bekräftigend". Hierzu gehören zum Beispiel die angebliche "Dreieinigkeit" Gottes oder der bekannte kirchliche Glaubenssatz, Jesus Christus sei "wahrer Mensch" und "wahrer Gott" zugleich. Diese beiden Lehrmeinungen gehören also zu den so genannten "altkirchlichen" Dogmen, die auf den sieben Ökumenischen Konzilien beschlossen wurden, die im Prinzip sowohl von der römisch-katholischen als auch von den orthodoxen und evangelischen Kirchen anerkannt werden: Es sind diese die Konzilien von Nizäa (325: Christus sei ein Mensch und ein Gott), Konstantinopel (381: "Dreieinigkeit"), Ephesus (431: Die angebliche Jungfrau Maria sei nicht nur "Christusgebärerin", sondern "Gottesgebärerin"), Chalcedon (451: Christus habe zwei Naturen, sowohl Mensch als auch "Gott"), Konstantinopel (553: die angebliche ewige Verdammnis; Ablehnung der Präexistenz der Seele), Konstantinopel (680/681: Christus habe zwei Willen, einen göttlichen und einen menschlichen; Papst Honorius I. (625-638) wird nachträglich verflucht, weil er nur von einem Willen von Christus ausgegangen war, und dieser Fluch wird von späteren Päpsten bestätigt), Nizäa (787: Ikonen dürfen verehrt, aber nicht angebetet werden)). Für die orthodoxen Kirchen sind die Lehr-Beschlüsse dieser sieben Konzilien offenbar die einzigen Dogmen. Die verschiedenen evangelischen Kirchen erkennen auch entweder alle diese sieben Konzilien an oder nur die ersten sechs.

Weitere Auswahlversuche aus dem Dogmen-Dschungel

Doch das offizielle römisch-katholische Lehrbuch von Neuner-Roos veröffentlicht weit über Hundert weitere als "unfehlbar" markierte Lehrsätze (also nicht nur 10-20), die nach der von Papst Paul VI. bekräftigten Definition der vatikanischen Glaubenskongregation (siehe oben) auch eindeutig "Dogmen" sind logisch auch von daher, da eine Steigerung von "unfehlbar" nicht möglich ist. Ein als "unfehlbar" geglaubter Lehrsatz ist damit zweifelsfrei auch ein katholisches Dogma. Wir zitieren unten in "Fettdruck" nun beispielhaft einige Dutzend dieser sicher verbindlichen und unabänderbaren Lehrsätze = Dogmen. Wobei man dann im Katholizismus eben noch einmal unterscheidet zwischen "definitiv" verkündeten Dogmen (durch den Papst speziell; drei (1852, 1870 und 1950)) und "affirmativ" verkündeten Dogmen, also nicht als spezielle Dogmen verkündete "unfehlbare" Glaubenssätze.

Der Glaube der Kirche von Josef Neuner und Heinrich Roos, überarbeitet von dem renommierten Theologen Karl Rahner, unterteilt alle Dogmen und Lehrsätze in zwei grundsätzliche Kategorien. Zum einen die "unfehlbaren", wie oben dargelegt, deren Ziffer bzw. Randnummer "fett" gedruckt ist. Das sind in der neuesten Auflage insgesamt 238, was also ungefähr der Anzahl von 245 von Prof. Dr. Ludwig Ott in Grundriss der katholischen Dogmatik entspricht. Und zum zweiten die übrigen, die ebenfalls "verbindlich" und für "wahr" gehalten werden, wo aber, laut Verfasserangabe, "die Absicht der Kirche, endgültig zu binden, nicht klar ausgesprochen ist" (S. 24). Abgesehen davon, dass man hier wiederum unterscheiden muss zwischen "klar ausgesprochen" und "nicht klar ausgesprochen", könnte nun jemand folgende Deutung daraus ableiten: Nur was "fett" gedruckt sei, seit laut diesem mit päpstlicher Druckerlaubnis versehenem Lehrwerk ein Dogma. Doch der Unterschied zwischen beiden Kategorien ist letztlich geringfügig. Denn auch diese weiteren angeblichen "Wahrheiten" der römisch-katholischen Kirche (bei denen die voran gehende Randnummer unten nicht fett gedruckt ist) sind ja kirchenamtlich genauso gültig wie alle anderen. Ein Widerruf ist auf jeden Fall auch bei dieser zweiten Kategorie nicht vorgesehen. Die genaue Herkunft des jeweiligen Lehrsatzes ist immer im Anschluss vermerkt.

Nun kann man die Schrift Mysterium ecclesiae von 1973 vielleicht auch so zu interpretieren versuchen, dass Paul VI. und seine "Glaubenskongregation" vielleicht nur bei jenen Sätzen an "Dogmen" gedacht hätten, mit denen ausdrücklich "endgültig" gebunden werden sollte, obwohl das so nicht so geschrieben steht. Doch selbst wenn dem so wäre, und selbst wenn man sich mit dem Vatikan darauf einigen würde, dass die bei Neuner-Roos nicht "fett" gedruckten Lehrsätze nicht zu den "Dogmen" zählen, sondern eben "nur" zu den anderweitigen katholische "Wahrheiten", würde auch ein Widerspruch gegenüber diesen "anderweitigen" "Wahrheiten" in die katholisch geglaubte Hölle führen, da für eine vermeintliche Rettung daraus die gesamte Religionskonstruktion geglaubt werden müsse (siehe dazu z. B. hier). Die ganze theologische Akrobatik führt also im Endeffekt zum gleichen geglaubten grausamen Endpunkt.
Gerne kommen wir dem Vatikan hier aber noch einen Schritt weiter entgegen. Sollte es tatsächlich kirchlicherseits erlaubt sein, das Gegenteil der nicht "fett" gedruckten Lehrsätze zu glauben und trotzdem in den "Himmel" zu kommen, wie er in der Kirche geglaubt wird, dann wäre es doch für Papst Franziskus ein leichtes, dies unmissverständlich darzulegen. Und wir würden hier sofort darüber berichten. Doch, liebe Leserinnen und Leser, das wird nicht passieren, weil es nicht so ist. Das Feuer, in dem Sie ihr ewiges Dasein fristen sollen, ist im Gegenteil schon angeschürt.

Dogmen als Ursache "ekklesiogener Neurosen"

Ein katholischer Theologe hatte uns zur weiteren Vertiefung der hochkomplizierten katholischen Definitions-Fragen zum Thema "Wahrheit" einmal empfohlen, ein Universitäts-Seminar im Fach Dogmengeschichte zu belegen, worin wir als ehemalige Pfarrer bzw. Diplom-Theologen jedoch schon mehr als genug Erfahrung haben – man könnte sagen, bis zum Überdruss. Und mit einem solchen Vorschlag wird auch nur von den eigenen Denk-Verrenkungen abgelenkt und die Verantwortung für Unklarheiten dem Fragenden zugeschoben statt sie wahrheitsgemäß dem eigenen teilweise absurden Lehrgebäude zuzuschreiben.

Heute sehen wir es deshalb so: Wenn es auf einfache Fragen nach der Wahrheit keine einigermaßen klaren, verständlichen und der Frage entsprechenden Antworten gibt und man stattdessen mühsam einen weiteren Kurs (!) besuchen soll, kommt auch dies einer
Selbstentlarvung gleich, dass dies alles nicht das Geringste mit Jesus zu tun hat, den einst die Kinder verstehen konnten. Die Entstehung der kirchlichen Dogmen ist letztlich nichts anderes als ein intellektueller Sinkflug in die Unterwelt menschlicher Beschränktheiten und Absurditäten. Jedes Tier, auch ein einfaches Insekt, hat ein weiteres Bewusstsein und lebt in größerer Gottnähe als ein Mensch, der in kirchengebundene Theologie verstrickt ist.
Das Bewusstsein der Dogmenfrömmigkeit ist womöglich noch niedriger als das Stein-Bewusstsein, denn die moderne Quantenphysik weist klar auf die geistige Durchdringung aller Materie hin, auch von Steinen. Ein Mineral lebt also ohne menschliche Verformung in seiner schöpfungsmäßigen Bestimmung. Nur der Hochmut der Menschheit, ihre "Hybris", die im katholischen Unfehlbarkeitsdogma seine überheblichste Ausformung erfahren hat, stellt sich gegen den Schöpfergott, den Freien Geist, und gegen die Einheit allen Lebens und erhebt sich im egomanen Wahn faktisch selbst zur Göttlichkeit. Im Katholizismus spricht man vom "Stellvertreter Gottes" und von den Bischöfen und Priestern, die an dieser Stellvertretung angeblich teilhaben. Doch sind diese Theologen-"Protze" nicht in Wirklichkeit "Stellvertreter der Unterwelt"?
 
Deshalb ist es uns auch ein Anliegen, in dieser Ausgabe des Theologen das kirchliche Lehrgebäude so kurz und verständlich wie möglich und anhand einiger Beispiele darzulegen, so dass man sich – für sich persönlich – weitere Nachforschungen im Dogmen-Dschungel sparen kann – es sei denn, man möchte bei der Entlarvung einzelner Absurditäten, die einen besonders interessieren, mithelfen. Denn jeder kann sich in diesem Zusammenhang auch fragen, was es bringen soll, noch mehr Zeit und Energie für etwas aufzubringen, das ohnehin nichts mit Jesus von Nazareth zu tun hat und was zudem meist im Gegensatz zum gesunden Menschenverstand steht. Und darum liegt hier auch nicht zufällig die Ursache unzähliger Neurosen und Psychosen. So genannte "ekklesiogene Neurosen" sind mittlerweile ein eigenes Forschungsgebiet, und viele, die das gesamte kirchliche Lehrgebäude studiert haben, fragen sich, ob das alles letztlich nichts anderes ist als eine spezielle Ausformung menschlichen Wahnsinns.

Die kirchliche Bekräftigung ihrer angeblichen "Unfehlbarkeit" im 20. Jahrhundert

Gerne kommen wir den theologisch bzw. kirchengeschichtlich Interessierten aber auch noch einen weitere Schritt entgegen, und wir weisen an dieser Stelle auch auf eine der jüngsten offiziellen römisch-katholischen Lehraussagen zur "Unfehlbarkeit" hin, wie sie auf dem 2. Vatikanischen Konzil in der so genannten "Dogmatischen Konstitution" Lumen Gentium beschlossen wurde, und zwar in Kapitel 25 (zit. nach Heinrich Denzinger/Peter Hünermann, Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, Nr. 4149). In der Einführung haben wir oben bereits kurz darauf hingewiesen. Da hier ausdrücklich auch alle Bischöfe in die "Unfehlbarkeit" einbezogen werden, festigten die "Gehirn-Akrobaten" der Kirche damit im Wesentlichen ihren Glauben an ihre eigene angebliche Irrtumslosigkeit, während sie für ihr jahrelanges Debattieren über diese Dinge vom Volk durch dessen Steuern und Abgaben einmal mehr ausgehalten wurden und heute noch werden.

Wer das Nachfolgende liest, der versteht einmal mehr, warum man auf einfache Fragen in der katholischen Kirche keine einfachen Antworten bekommt, sondern stattdessen lange "dogmengeschichtliche" Abhandlungen. Wer sich das jedoch nicht länger antun will, dem wird empfohlen, hier aus unserem "Schnellkurs" zur Dogmengeschichte auszusteigen und das Zitat zu überspringen und stattdessen hier weiter zu lesen.
Zunächst als einen "Höhepunkt" der Dogmengeschichte jedoch nachfolgend das 2. Vatikanische Konzil (1962-1965), das ja als Reformkonzil für unsere Zeit gilt, über die angebliche Unfehlbarkeit:

"Wenn Bischöfe in Gemeinschaft mit dem Römischen Bischof lehren, sind sie von allen als Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren; die Gläubigen aber müssen mit einer im Namen Christi vorgetragenen Entscheidung ihres Bischofs über den Glauben und die Sitten übereinkommen und ihr mit dem religiösen Gehorsam ihres Herzens anhangen. Dieser religiöse Gehorsam des Willens und des Verstandes ist aber in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Römischen Bischofs zu leisten, auch wenn er nicht ex cathedra spricht ...
Auch wenn die einzelnen Vorsteher nicht über den Vorzug der Unfehlbarkeit verfügen, so verkünden sie dennoch, immer wenn sie ... authentisch Sachen des Glaubens und der Sitten lehren und dabei auf eine Aussage als endgültig verbindliche übereinkommen, die Lehre Christi auf unfehlbare Weise ...
Diese Unfehlbarkeit aber, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei der Bestimmung einer Lehre über den Glauben oder die Sitten ausgestattet sehen wollte, reicht so weit, wie die Hinterlassenschaft der göttlichen Offenbarung reicht, die unantastbar bewahrt und getreulich ausgelegt werden muss. Dieser Unfehlbarkeit jedoch erfreut sich der Römische Bischof, der Haupt des Kollegiums der Bischöfe, kraft seines Amtes, wenn er als oberster Hirt und Lehrer aller Christgläubigen, der seine Brüder im Glauben stärkt, eine Lehre über den Glauben oder die Sitten in einem endgültigen Akt verkündet. Daher heißen seine Bestimmungen zu Recht aus sich und nicht aus der Zustimmung der Kirche heraus unveränderlich, da sie ja unter dem Beistand des Heiligen Geistes, der ihm im seligen Petrus verheißen wurde, vorgebracht sind, und deshalb keiner Bestätigung durch andere bedürfen noch irgendeine Berufung an ein anderes Urteil zulassen. In diesem Fall trägt nämlich der Römische Bischof seine Entscheidung nicht als Privatperson vor, sondern legt als oberster Lehrer der gesamten Kirche, dem auf einzigartige Weise die Gnadengabe der Unfehlbarkeit der Kirche selbst innewohnt, die Lehre des katholischen Glaubens aus und schützt sie. Die der Kirche verheißene Unfehlbarkeit wohnt auch der Körperschaft der Bischöfe inne, wenn sie das oberste Lehramt zusammen mit dem Nachfolger des Petrus ausübt ..."

Warum auch ein Pädophiler "unfehlbar" sein könne

Praktisch heißt das: Der Papst kann sogar im Alleingang "unfehlbare" Dinge verkünden, die Bischöfe gemeinsam und mit dem Papst zusammen. Und demnach könnte grundsätzlich z. B. auch ein Pädophiler oder geistig Verwirrter "kraft seines Amtes" oder als "Teil der Körperschaft" "unfehlbar" sein, denn seine Lebensweise spielt gemäß dieser Definition überhaupt keine Rolle. Und so gilt auch sonst in der Kirche alles das als gültig, was die Amtsträger rituell "richtig" durchführen, und zwar völlig unabhängig davon, ob sie z. B. Schwerverbrecher sind oder Männer wären, die keine strafbaren Handlungen begangen haben (siehe hier).

Alle Ungläubigen werden auf "ewig" verflucht

Die dabei in den Dogmen bzw. Lehrsätzen bzw. Glaubenswahrheiten meist verwendete Formulierung "der sei ausgeschlossen" ist eine abgemilderte Übersetzung des Originals, der mithilfe des griechischen Wortes "anáthema" (= Fluch, Verfluchung) gebildeten lateinischen Formulierung "anáthema sit". Diese heißt wörtlich "der sei verdammt" bzw. "der sei verflucht". In älteren Quellen, die im Original statt in Latein in Griechisch formuliert sind, lautet der Fluch ausschließlich in Griechisch formuliert "anáthema ésto".
Der
"
Ausgeschlossene" bzw. "Verfluchte" muss nach römisch-katholischer Lehre nach seinem Tod für alle Zeit und Ewigkeiten die Hölle erleiden, und zwar ohne Aussicht auf Besserung oder Milderung, weil er den im Lehrsatz genannten Aspekt der katholischen Lehre zu Lebzeiten nicht für wahr halten konnte. Wie es dort nach dem Willen der Kirche zugehen soll, das hat der "heilige" Kirchenvater Augustinus in vielen Details hier beschrieben. (Anmerkung: Von dieser Verfluchung ist seit dem Konzil von Konstantinopel aus dem Jahr 681 auch Papst Honorius I. betroffen, doch man hat 1870 trotzdem die "Unfehlbarkeit" des Papstes durchgeboxt und seither ausgesessen; frei nach dem Motto: Die Kirche hat auch hier einen großen Magen und kann die Verfluchung eines ihrer Unfehlbaren gut verdauen.)

Und abschließend noch zur weiteren Erläuterung: Keinem der hier nachfolgend aufgeführten Lehrsätze bzw. Glaubenswahrheiten (aus der Zeit zwischen dem 4. Jahrhundert und 1962) wurde im 2. Vatikanischen Konzil (1962-1965) widersprochen, so dass die Ergebnisse des so genannten Reformkonzils Vaticanum II die hier dokumentierten verbindlichen Grundlagen des Katholizismus nicht berühren. Sie gelten damit sowohl der offiziellen römisch-katholischen Kirche als Grundlage als auch den so genannten Traditionalisten wie der von dem französischen Erzbischof Marcel Lefebvre (1905-1991) im Jahr 1970 gegründeten Piusbruderschaft St. Pius X.

Doch jetzt genug der Hintergründe
.
Jesus von Nazareth sprach: "Eure Rede aber sei ´Ja, ja; nein; nein. Was darüber ist, das ist vom Übel" (Matthäus 5, 37). Lesen Sie im Folgenden nun also einige Original-Beispiele für das "Übel".


 



Original-Texte

Hier nun einen Auswahl von aktuell gültigen so genannten "Glaubenswahrheiten" der Kirche zur ewigen Verdammnis, geordnet nach der Lehrsatz-Nummer in dem römisch-katholischen Standardwerk Der Glaube der Kirche (a.a.O.). Aus dem wissenschaftlichen römisch-katholischen Standardwerk Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen sind nachfolgende Lehrsätze zitiert: 1970

Wenn Sie in der hier folgenden Aufstellung die Nummer am Beginn eines jeden Lehrsatzes anwählen, werden Sie zur genauen Herkunft der jeweiligen römisch-katholischen Glaubensmeinung verlinkt.


49 Wer sagt, die Menschenvernunft sei so unabhängig, dass ihr der Glaube nicht von Gott befohlen werden könne, der sei ausgeschlossen.

52 – Wer sagt, Wunder könnten nicht geschehen, deshalb seien alle Wunderberichte, auch die in der Heiligen Schrift enthaltenen, unter die Legenden und Mythen zu verweisen; oder die Wunder könnten niemals sicher erkannt werden, und niemals könne durch sie der göttliche Ursprung der christlichen Religion rechtmäßig bewiesen werden, der sei ausgeschlossen.

56 – Wer sagt, die menschlichen Wissenschaften müssten mit solcher Freiheit behandelt werden, dass ihre Behauptungen als wahr festgehalten und von der Kirche nicht verworfen werden könnten, auch wenn sie der geoffenbarten Lehre widersprächen, der sei ausgeschlossen.


57
– Wer sagt, es sei möglich, dass man den von der Kirche vorgelegten Glaubenssätzen entsprechend dem Fortschritt der Wissenschaft gelegentlich einen anderen Sinn beilegen müsse als den, den die Kirche verstanden hat und versteht, der sei ausgeschlossen.

85 – Wer nicht die ganze kirchliche Überlieferung annimmt, die geschriebene wie die ungeschriebene, der sei ausgeschlossen.

93 – Niemand soll es wagen,  ... die Heilige Schrift im Vertrauen auf eigene Klugheit nach seinem eigenen Sinn zu drehen, gegen den Sinn, den die heilige Mutter, die Kirche, hielt und hält – ihr steht das Urteil über den wahren Sinn und die Erklärung der heiligen Schriften zu.

98 – Wer nicht alle Bücher der Heiligen Schrift mit allen ihren Teilen, wie sie die Kirchenversammlung von Trient [1545] anführte, als heilige kanonische Schriften anerkennt oder wer leugnet, dass sie von Gott eingegeben sind, der sei ausgeschlossen.

195 – Wer nicht mit den heiligen Vätern im eigentlichen und wahren Sinne die heilige und immer jungfräuliche und unbefleckte Maria als Gottesgebärerin bekennt, da sie eigentlich und wahrhaft das göttliche Wort selbst, das vom Vater vor aller Zeit gezeugte, in den letzten Zeiten, ohne Samen, vom Heiligen Geiste empfangen und unversehrt geboren hat, indem unverletzt blieb ihrer Jungfrauschaft auch nach der Geburt: der sei verworfen.

209 – In einer neuen Geburt ist er [Jesus] geboren worden, weil unberührte Jungfrauschaft, die das Beilager eines Mannes nicht kannte, ihm in ihrem durch die Überschattung des Heiligen Geistes fruchtbar gewordenen Schoß einen Leib bereitet hat. Diese Jungfrauengeburt kann mit natürlichem Verstand nicht begriffen werden und steht ohne Beispiel da. Könnte man sie natürlich begreifen, wäre sie nicht wunderbar ... Zwar hat Maria durch die Überschattung des Heiligen Geistes empfangen, doch darf man deswegen nicht glauben, dass der Heilige Geist der Vater des Sohnes sei.

213 – Es ist auch unser Glaube, dass die ganze Dreifaltigkeit die Fleischwerdung dieses Sohnes Gottes bewirkt habe, denn die Werke der heiligen Dreifaltigkeit sind untrennbar ...

325 – Wer sagt oder daran festhält, die Menschenseelen hätten ein Vorleben gehabt, d. h. sie seien zuvor Geister und heilige Gewalten gewesen, sie seien aber der göttlichen Anschauung satt geworden, hätten sich dem Bösen zugewandt, seien deswegen in der Liebe Gottes erkaltet, hätten so den Namen "Seelen" (= die Kalten) bekommen und seien zur Strafe dafür in die Körper gebannt worden, der sei ausgeschlossen.

Anmerkung: Es gehört zum Urwissen vieler Religionen und Bekenntnisse, dass sich Geistwesen, die Gott einst geschaffen hat, durch Zuwiderhandlung gegenüber den Geboten Gottes im Zeitraum von Äonen allmählich "verdichtet" haben. So sind gemäß dieser Überzeugung die heutigen menschlichen Körper entstanden, und in diesem Zusammenhang, manchmal "Fallgeschehen" genannt, hatte sich der von diesem Fallgeschehen betroffene Teil der ursprünglich geistigen Schöpfung ebenfalls mehr und mehr "verdichtet". Auf diese Weise ist das materielle Universum entstanden. Obwohl man dies gemäß dieser Überzeugung nicht als "Strafe" betrachtet, werden auch die Menschen mit diesem Glauben von dem katholischen Bannfluch im Lehrsatz Nr. 325 mit getroffen.

329 –  ... Auf dass allen die Wahrheit des reinen Glaubens bekannt und allen Irrtümern, die sich einschleichen könnten, der Zugang verschlossen sei, bestimmen wir, dass jeder, der von nun an hartnäckig dabei bleibt, zu behaupten, zu verteidigen und für wahr zu halten, die vernünftige oder verstandbegabte Seele sei nicht durch sich und wesentlich die Form des Leibes, als Irrlehrer zu betrachten ist.

Anmerkung: Dieser Lehrsatz klingt sehr kompliziert. Im römisch-katholischen Weltkatechismus wird er in etwas andere Worte gefasst. Dort heißt es in Nr. 365: "Die Einheit von Seele und Leib ist so tief, dass man die Seele als die ´Form` des Leibes zu betrachten hat ..."
Also soll nicht der Leib die Form der Seele sein bzw. den Seelenzustand widerspiegeln, was ein Aspekt geistigen Wissens wäre, sondern angeblich umgekehrt. Dem Leib wird so von der Vatikankirche eine  Priorität eingeräumt. Und was die Seele weiter betreffen soll, siehe in Nr. 366: "Die Kirche lehrt, dass jede Geistseele unmittelbar von Gott geschaffen ist ..." Aus dieser Glaubensbehauptung folgt wiederum, dass "Gott" nach römisch-katholischer Lehre zum Beispiel auch behinderte Geistseelen geschaffen habe, eben als "Form" eines behinderten Embryos bzw. eines behindert zur Welt gekommen Leibes.
Kurz gefasst könnte man den römisch-katholischen Glauben über die Erschaffung des jeweils einzelnen Menschen wie folgt skizzieren: Die Schaffung der Geistseele durch Gott würde demnach beim Zeugungsakt erfolgen, wobei dem gezeugten Menschen gleichzeitig die Erbsünde übertragen würde, wie nachfolgender Lehrsatz Nr. 356 bei Neuner-Roos darlegt. Diese ist wiederum der Keim für die spätere angebliche ewige Verdammnis, wenn der Mensch in seinem vor ihm liegenden Erdenleben den "Heilsweg" der Kirche nicht anerkennt.
PS: Eine Alternative zu diesem kirchlichen Glauben findet sich bei
Der Theologe Nr. 2 – Reinkarnation.

354 – Wer behauptet: Adams Sündenfall hat nur ihm, nicht aber seiner Nachkommenschaft Schaden zugefügt, und er hat die von Gott empfangene Heiligkeit und Gerechtigkeit, die er verloren hat, nur für sich, nicht aber auch für uns verloren; oder: befleckt durch die Sünde des Ungehorsams, hat er nur den Tod und die körperlichen Strafen auf das ganze Menschengeschlecht übertragen, nicht aber auch die Sünde, die der Tod der Seele ist: der sei ausgeschlossen ...

356 – Wer leugnet, dass die neugeborenen Kinder getauft werden müssen, ... der sei ausgeschlossen ... Denn was der Apostel gesagt hat: "Durch den einen Menschen ist die Sünde in die Welt eingetreten und durch die Sünde der Tod, und so kam der Tod über alle Menschen, in ihm haben alle gesündigt" (Röm 5, 12), das darf man nichts anders verstehen, als wie es die katholische Kirche, die überall verbreitet ist, immer verstanden hat. Wegen dieser Glaubensregel nämlich werden nach apostolischer Überlieferung auch die Kinder, die selbst noch keinerlei Sünden begehen konnten, deshalb wahrhaft zur Vergebung der Sünden getauft, damit in ihnen durch die Wiedergeburt gereinigt werde, was ihnen durch die Zeugung anhaftet [Anmerkung = die Erbsünde]."

367 – Im Glauben müssen wir festhalten, dass außerhalb der apostolischen, römischen Kirche niemand gerettet werden kann; sie ist die einzige Arche des Heils und jeder, der nicht in sie eintritt, muss in der Flut untergehen. Aber ebenso müssen wir sicher daran festhalten, dass von dieser Schuld vor den Augen des Herrn niemand betroffen wird, der da lebt in unüberwindlicher Unkenntnis der wahren Religion.

368 – So lehren Wir: Die Kirche ist nicht eine unverbindliche Gemeinschaft, bei der es für das Heil des Menschen gleichgültig ist, ob man sie kennt oder nicht, ob man in sie eintritt oder sie verlässt. Sie ist unbedingt notwendig, und zwar nicht nur infolge des Gebots unseres Herrn, wodurch der Erlöser allen Völkern den Eintritt in seine Kirche vorgeschrieben hat. Notwendig ist sie auch als Mittel, weil ... die Teilnahme an Wahrheit und Leben nicht erreicht werden kann außer in der Kirche und durch die Kirche ...

369Außerhalb der Kirche kann niemand gerettet werden. Freilich sind nicht alle, die in unüberwindlicher Unwissenheit über Christus und seine Kirche leben, schon aufgrund dieser Unwissenheit ewig zu verdammen ... Er [Christus] schenkt auch jedem seine Gnade, der sich nach Kräften müht, so dass er die Rechtfertigung und das ewige Leben erreichen kann. Diese Gnade erhält aber keiner, der von der Einheit des Glaubens oder von der Gemeinschaft der Kirche aus eigener Schuld getrennt ist und so aus diesem Leben scheidet. Wer nicht in dieser Arche ist, wird in der Sintflut umkommen. So verwerfen und verabscheuen Wir die gottlose Lehre von der Gleichwertigkeit aller Religionen ... Ebenso verurteilen Wir die gottlose Ansicht derer, die den Menschen das Himmelreich verschließen aus dem falschen Vorwand: es sei unpassend und jedenfalls zum Heil nicht notwendig, die Religion zu verlassen, in der man geboren, erzogen, aufgewachsen sei, auch wenn sie falsch ist. Ja, sie klagen selbst die Kirche an, die erklärt, sie sei die einzig wahre Religion, und die alle Religionen und Sekten, die von ihrer Gemeinschaft losgetrennt sind, verwirft und verurteilt (vgl. unten Nr. 381).

373 – Darum können jene Menschen nicht gerettet werden, die um die katholische Kirche und ihre von Gott durch Christus gestiftete Heilsnotwendigkeit wissen, in sie aber nicht eintreten oder in ihr nicht ausharren wollen (Beschluss des 2. Vatikanischen Konzils (1965) ist identisch auch in Nr. 417 (1964) eingearbeitet).

375 – Es gibt nur  e i n e  allgemeine Kirche der Gläubigen. Außer ihr wird keiner gerettet. In ihr ist Jesus Christus Priester und Opfer zugleich.

381 [Die heilige römische Kirche, durch das Wort unseres Herrn und Erlösers gegründet,] glaubt fest, bekennt und verkündet, dass niemand außerhalb der katholischen Kirche, weder Heide noch Jude noch Ungläubiger oder ein von der Einheit Getrennter – des ewigen Lebens teilhaftig wird, vielmehr dem ewigen Feuer verfällt, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist, wenn er sich nicht vor dem Tod ihr (der Kirche) anschließt. So viel bedeutet die Einheit des Leibes der Kirche, dass die kirchlichen Sakramente nur denen zum Heil gereichen, die in ihr bleiben, und dass nur ihnen Fasten, Almosen, andere fromme Werke und der Kriegsdienst des Christenlebens den ewigen Lohn erwirbt. ´Mag einer noch so viele Almosen geben, ja selbst sein Blut für den Namen Christi vergießen, so kann er doch nicht gerettet werden, wenn er nicht im Schoß und in der Einheit der katholischen Kirche bleibt.` ([Kirchenheiliger] Fulgentius) (vgl. oben Nr. 369)

382 – Die Kirche hat kraft ihrer göttlichen Einsetzung die Pflicht, auf das gewissenhafteste das Gut des göttlichen Glaubens unversehrt und vollkommen zu bewahren und beständig mit größtem Eifer über das Heil der Seelen zu wachen. Deshalb muss sie mit peinlicher Sorgfalt alles entfernen und ausmerzen, was gegen den Glauben ist oder dem Seelenheil irgendwie schaden könnte. Somit kommt der Kirche aus der ihr vom göttlichen Urheber übertragenen Machtvollkommenheit nicht nur das Recht zu, sondern sogar die Pflicht, gleich welche Irrlehren nicht nur nicht zu dulden, sondern vielmehr zu verbieten und zu verurteilen, wenn das die Unversehrtheit des Glaubens und das Heil der Seelen fordern.

391 – Die Kirche ... ist eine immerwährende und unvergängliche Gesellschaft. Auf dieser Welt ist nach ihr keine andere Heilsordnung zu erwarten, die vollständiger und vollkommener wäre ...

392 – ... Kirche ... ist die Säule und Grundfeste der Wahrheit, also frei und unberührt von jeder Gefahr des Irrtums und der Falschheit ... Wir lehren also: Der Gegenstand der Unfehlbarkeit geht so weit, wie das Glaubensgut reicht, und die Pflicht, dieses Gut zu schützen, es erfordert.

394 – Die Kirche ist ... nicht eine Gemeinschaft von Gleichgestellten, in der alle Gläubigen dieselben Rechte besäßen. Sie ist eine Gesellschaft von Ungleichen, und das nicht nur, weil unter den Gläubigen die einen Kleriker und die andern Laien sind, sondern vor allem deshalb, weil es in der Kirche eine von Gott verliehene Vollmacht gibt, die den einen zum Heiligen, Lehren und Leiten gegeben ist, den andern nicht ... So ist es Gegenstand des Glaubens, dass die Kirche Christi eine vollkommene Gesellschaft darstellt. Und diese wahre und so glückliche Kirche Christi ist keine andere als die eine, heilige, katholische und apostolische römische Kirche.

430 – Dem römischen Papst sich zu unterwerfen, ist für alle Menschen unbedingt zum Heile notwendig. Das erklären, behaupten, bestimmen und verkünden Wir.

434 – Wir bestimmen, dass der Heilige Apostolische Stuhl und der römische Bischof den Vorrang über den ganzen Erdkreis innehat ...

440 – Wer daher sagt, der heilige Apostel Petrus sei nicht von Christus, dem Herrn, zum Fürsten aller Apostel und zum sichtbaren Haupt der ganzen streitenden Kirche aufgestellt worden oder er habe nur einen Vorrang der Ehre und nicht einen Vorrang der wahren und eigentlichen Rechtsbefugnis von unserem Herrn Jesus Christus direkt und unmittelbar erhalten, der sei ausgeschlossen.

454 – Wenn der römische Bischof in höchster Lehrgewalt (ex cathedra) spricht, das heißt, wenn er seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen waltend, in höchster apostolischer Amtsgewalt endgültig entscheidet, eine Lehre über Glauben oder Sitten sei von der ganzen Kirche festzuhalten, so besitzt er auf Grund des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen ist, jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei endgültigen Entscheidungen in Glaubens- und Sittenlehren ausgerüstet haben wollte. Diese endgültigen Entscheidungen des römischen Bischofs sind daher aus sich und nicht aufgrund der Zustimmung der Kirche unabänderlich. Wenn sich jemand – was Gott verhüte – herausnehmen sollte, dieser unserer endgültigen Entscheidung zu widersprechen, so sei er ausgeschlossen.

470Jesus hätte sich nicht die Geburt aus einer Jungfrau gewählt, wenn er sie als so wenig enthaltsam hätte betrachten müssen, dass sie jene Geburtsstätte des Leibes durch menschliche Begattung entweihe.

475 – Zu verurteilen ist es deshalb, wenn Leute behaupten, man schulde den Reliquien der Heiligen keine Verehrung, keinen Ehrenerweis, oder es sei unnütz … Sie hat die Kirche schon verurteilt und verurteilt sie jetzt aufs Neue.

479 – Die Lehre, dass die seligste Jungfrau Maria im ersten Augenblick ihrer Empfängnis durch einzigartiges Gnadengeschenk und Vorrecht des allmächtigen Gottes, im Hinblick auf die Verdienste Christi Jesu, des Erlösers des Menschengeschlechts, von jedem Fehl der Erbsünde rein bewahrt blieb, ist von Gott geoffenbart und deshalb von allen Gläubigen fest und standhaft zu glauben. Wenn sich deshalb jemand, was Gott verhüte, anmaßt, anders zu denken, als es von Uns bestimmt wurde, so soll er klar wissen, dass er durch eigenen Urteilsspruch verurteilt ist, dass er an seinem Glauben Schiffbruch litt und von der Einheit der Kirche abfiel, ferner, dass er sich ohne weiteres die rechtlich festgesetzten Strafen zuzieht, wenn er in Wort oder Schrift oder sonst wie seine Auffassung äußerlich kundzugeben wagt.

483 – Da er [Gott] ihr [Maria] die große Ehre erweisen konnte, sie von der Verwesung des Todes zu bewahren, muss man also glauben, dass er es wirklich getan hat.

485 – Sie [Maria] erhielt als herrliche Krone aller ihrer Ehrenvorzüge, dass sie von der Verwesung im Grab verschont blieb.

487 … es ist eine von Gott offenbarte Glaubenswahrheit, dass die unbefleckte, immer jungfräuliche Gottesmutter Maria nach Vollendung ihres irdischen Lebenslaufes mit Leib und Seele zur himmlischen Herrlichkeit aufgenommen wurde.

Anmerkung: Die Lehrsätze Nr. 479 und Nr. 487 sind Auszüge aus den beiden "großen" Mariendogmen der römisch-katholischen Kirche von 1854 und 1950. Die Dogmen sind komplett publiziert in "Der Theologe Nr. 45", Die Mutter von Jesus von Nazareth und der katholische Marienkult, im 5. Kapitel.

"... der sei ausgeschlossen", das heißt im Original "anathema sit", was bedeutet: "Der sei verflucht", was wiederum bedeutet: "Der sei nach seinem Tod ewig verdammt." Und das ist die bis heute gültige römisch-katholische Lehre.

506 – Wer sagt, die Sakramente des Neuen Bundes seien nicht alle von Christus Jesus, unserem Herrn, eingesetzt, oder es seien mehr oder weniger als sieben, nämlich: Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Letzte Ölung, Weihe und Ehe, oder eines von diesen sieben sei nicht eigentlich und wirklich Sakrament, der sei ausgeschlossen.

509 – Wer sagt, ... die Menschen könnten ohne sie [die Sakramente] oder ohne das Verlangen nach ihnen durch den Glauben allein von Gott die Gnade der Rechtfertigung erlangen ..., der sei ausgeschlossen.

510 – Wer sagt, diese Sakramente seien allein dazu eingesetzt, den Glauben zu nähren, der sei ausgeschlossen.

544 – Wer sagt, die kleinen Kinder dürfe man nach Empfang der Taufe nicht zu den Gläubigen zählen, weil sie ja noch nicht tatsächlich glaubten, und sie müssten deshalb, wenn sie zu den Jahren der Unterscheidung kämen, wieder getauft werden, oder es sei besser, ihre Taufe zu unterlassen, als sie ohne eigenen Glaubensakt zu taufen nur aufgrund des Glaubens der Kirche, der sei ausgeschlossen.

545 – Wer sagt, solche kleinen Kinder, die getauft wurden, müsse man in reiferem Alter fragen, ob sie das bestätigen wollten, was die Paten in ihrem Namen bei der Taufe versprochen haben, und wenn sie antworten, sie wollten es nicht, dann müsse man sie ihrem eigenen Gutdünken überlassen und man dürfe sie einstweilen mit keiner anderen Strafe zum christlichen Leben zwingen, als dass man sie von dem Empfang der Eucharistie und der anderen Sakramente fernhalte, bis sie sich eines Bessern besännen, der sei ausgeschlossen.

Anmerkung: Offen bleibt in diesem "unfehlbaren" Lehrsatz, was die kirchliche Alternative zu der dort "verdammten" Anschauung ist. Offenbar wird hier als so genannte "Glaubenswahrheit" gefordert, dass der als Säugling einst ungefragt getaufte Katholik später nicht los bzw. frei gelassen werden darf, wenn er sich dafür entschieden hat, die Kirche zu verlassen. Was das im einzelnen bedeuten kann, zeigt die Geschichte der Kirche, wo Aussteiger über Jahrhunderte nicht nur von den Sakramenten ausgeschlossen, sondern hingerichtet wurden. Vgl. dazu den Lehrsatz Nr. 382: Die Kirche muss "mit peinlicher Sorgfalt alles entfernen und ausmerzen, was gegen den Glauben ist oder dem Seelenheil irgendwie schaden könnte." Das "Ausmerzen" wurde in diesen Fällen auch auf Menschenleben bezogen.

577 – Wer leugnet, dass im Sakrament der heiligsten Eucharistie wahrhaft, wirklich und wesentlich der Leib und das Blut zugleich mit der Seele und mit der Gottheit unseres Herrn Jesus Christus und folglich der ganze Christus enthalten ist, und behauptet, er sei in ihm nur wie im Zeichen, im Bild oder in der Wirksamkeit, der sei ausgeschlossen [= ewig verdammt].

578 – Wer sagt, im hochheiligen Sakrament der Eucharistie bleibe die Substanz von Brot und Wein zugleich mit dem Leib und Blut unseres Herrn Jesus Christus bestehen, und wer jene wunderbare und einzigartige Wandlung der ganzen Brotsubstanz in den Leib und der ganzen Weinsubstanz in das Blut leugnet, wobei nur Gestalten von Brot und Wein bleiben – diese Wandlung nennt die Kirche sehr treffend Wesensverwandlung (transsubstantiatio) –, der sei ausgeschlossen [= ewig verdammt].

580 – Wer sagt, im wunderbaren Sakrament der Eucharistie sei nach vollzogener Weihe nicht der Leib und das Blut unseres Herrn Jesus Christus, sondern nur beim Gebrauch, wenn es genossen wird, nicht aber vorher und nachher, und in den geweihten Hostien oder Brotteilchen, die nach der Kommunion aufbewahrt werden oder übrig bleiben, bleibe aber nicht der wahre Leib des Herrn zurück, der sei ausgeschlossen.

582 – Wer sagt, ... man solle ihn [Christus in der Hostie] nicht nach der lobenswerten und allgemein verbreiteten Sitte und Gewohnheit der heiligen Kirche bei Prozessionen feierlich umhertragen oder nicht öffentlich dem Volk zur Anbetung zeigen ... , der sei ausgeschlossen.

585 – Wer leugnet, jeder Christ beiderlei Geschlechts, der die Jahre der Unterscheidung erreichte, müsse jedes Jahr wenigstens an Ostern zur Kommunion gehen nach der Vorschrift der heiligen Mutter, der Kirche, der sei ausgeschlossen.

587 Wer sagt, der bloße Glaube sei eine hinreichende Vorbereitung auf den Genuss des Sakraments der heiligen Eucharistie, der sei ausgeschlossen. Damit ein so hohes Sakrament nicht unwürdig und so zum Tod und zur Verdammung genossen werde, so bestimmt und erklärt diese heilige Kirchenversammlung [Trient 1551], dass diejenigen, die das Gewissen einer schweren Sünde beschuldigt, wie sehr sie auch glauben, die Reue zu haben, doch notwendig vorher die sakramentale Beichte ablegen müssen, wenn sie einen Beichtvater erreichen können.

607 – Wer sagt, durch jene Worte "Tut dies zu meinem Andenken" habe Christus seine Apostel nicht zu Priestern bestellt, oder nicht angeordnet, dass sie selbst und die anderen Priester seinen Leib und sein Blut opferten, der sei ausgeschlossen.

608 – Wer sagt, das Messopfer sei nur Lob- und Danksagung oder das bloße Gedächtnis des Kreuzesopfers, nicht aber ein Sühneopfer; oder es bringe nur dem Nutzen, der kommuniziere; und man dürfe es nicht für Lebende und Verstorbene, für Sünden, Strafen, zur Genugtuung und für andere Nöte aufopfern, der sei ausgeschlossen.

612 – Wer sagt, die gottesdienstlichen Handlungen, Gewänder und äußeren Zeichen, deren sich die katholische Kirche bedient, seien eher ein Weg zur Gottlosigkeit als ein Mittel zur Frömmigkeit, der sei ausgeschlossen.

665 – Wer leugnet, dass das sakramentale Bekenntnis nach göttlichem Recht eingesetzt oder zum Heil notwendig ist, oder wer sagt, die Art des geheimen Sündenbekenntnisses vor dem Priester allein, die die Kirche von Anfang an stets beobachtet hat und beobachtet, sei der Einsetzung und dem Auftrag Christi nicht entsprechend und menschliche Erfindung, der sei ausgeschlossen.

668 – Wer sagt, die sakramentale Lossprechung des Priesters sei kein richterlicher Akt, sondern eine reine Dienstleistung der Verkündigung und Erklärung, dem Bekennenden seien die Sünden erlassen, falls er glaubt, dass er freigesprochen sei, ... der sei ausgeschlossen.

669 – Wer sagt, die Priester, die im Stand der Todsünde sind [Anmerkung: also wenn – um einmal ein zugespitztes Beispiel zu bringen – ein Priester unmittelbar vor einer von ihm gegebenen "sakramentalen Lossprechung" etwa ein Kind vergewaltigt hat], hätten nicht die Vollmacht, zu binden und zu lösen, ... der sei ausgeschlossen.

Anmerkung: Die katholische Kirche unterscheidet grundsätzlich zwischen "lässlichen Sünden" einerseits und "schweren Sünden" bzw. "Todsünden" andererseits. Demnach sei nicht erst ein Mord oder ein Sexualverbrechen z. B. an einem Kind (die leider zu Tausenden vorgekommen sind und weiter passieren) eine "Todsünde". Schon die Leugnung einer solchen katholischen Glaubensmeinung, von ihr "Glaubenswahrheit" genannt, zählt dazu, weil der Betroffene dadurch zum "Häretiker" (= "Irrlehrer") wird. Das hier genannte Beispiel ist jedoch bewusst drastischer ausgewählt, um den Sachverhalt besser zu veranschaulichen.
Dazu noch eine weiter gehende Frage: Was ist, wenn der Priester zuvor ausgerechnet das Kind des Beichtenden sexuell missbraucht hat und der Beichtende deswegen die Lossprechung von seinen Sünden durch den verbrecherischen Priester nicht akzeptiert? Wird er dann auch "ausgeschlossen", d. h. ewig in der Hölle verdammt? Nach der hier dargelegten Lehre ist das so. Der Priester hingegen könnte später den Himmel betreten, wenn er sich seinerseits durch einen anderen Priester "lossprechen" lässt.

674 – Wer sagt, die Schlüsselgewalt sei der Kirche nur zum Lösen, nicht aber auch zum Binden übergeben, und also handelten die Priester gegen den Zweck der Schlüsselgewalt und gegen die Einsetzung Christi, wenn sie den Beichtenden Strafen auferlegen, und es sei Einbildung, dass die zeitliche Strafe meist noch abzubüßen bleibe, nachdem die ewige Strafe kraft der Schlüsselgewalt aufgehoben sei, der sei ausgeschlossen.

688 – Da von Christus der Kirche die Vollmacht gegeben wurde, Ablässe mitzuteilen, ... verurteilt [die Kirche] diejenigen mit Ausschluss, die sie für unnütz erklären oder der Kirche das Recht absprechen, sie zu verleihen. Doch wünscht die heilige Kirchenversammlung, dass man bei der Verleihung von Ablässen nach altem bewährten Brauch der Kirche Maß halte, damit nicht bei zu großer Nachgiebigkeit die kirchliche Zucht entkräftet werden.

740 – Wer sagt, die Kirche irre, wenn sie gelehrt hat und lehrt ... auch der unschuldige Teil, der keinen Anlass zum Ehebruch gegeben hat, könne zu Lebzeiten des anderen Ehegatten keine andere Ehe eingehen, ... der sei ausgeschlossen [= nach dem Tod ewig verdammt].

743 – Wer sagt, Kleriker, die die heiligen Weihen empfangen haben, oder Ordensleute mit feierlichen Gelübde der Keuschheit könnten eine Ehe eingehen, und der Ehebund sei trotz des entgegenstehenden kirchlichen Gesetzes und des Gelübdes gültig, ... der sei ausgeschlossen.

746 –  Wer sagt, Eheangelegenheiten gehörten nicht vor den kirchlichen Richter, der sei ausgeschlossen.

826 – Wer behauptet, die Furcht vor der Hölle, durch die wir im Schmerz über die Sünden zu Gottes Barmherzigkeit unsere Zuflucht nehmen oder uns des Sündigens enthalten, sei Sünde oder mache den Sünder noch schlechter, der sei ausgeschlossen.

891 – Wer sagt oder glaubt: die Strafe der bösen Geister und gottlosen Menschen sei nur zeitlich und werde nach bestimmter Zeit ein Ende nehmen, und dann komme eine völlig Wiederherstellung (Apokatastasis) der bösen Geister und gottlosen Menschen, der sei ausgeschlossen.

895 – Die Strafe für die Erbsünde ist der Ausschluss von der Anschauung Gottes, die Strafe für die persönliche Sünde aber ist die Pein der ewigen Hölle.

896 – Er (Jesus Christus) wird kommen am Ende der Welt zum Gericht über Lebende und Tote, einem jeden zu vergelten nach seinen Werken, den Verworfenen wie den Auserwählten. Diese werden alle mit dem eigenen Leib, den sie hier tragen, auferstehen, damit die einen mit dem Teufel die ewige Strafe und die anderen mit Christus die ewige Herrlichkeit empfangen, je nach ihren guten oder schlechten Werken.

898 – Wer aber ohne Buße in der Todsünde stirbt [Anmerkung: = schwere Sünde im Unterschied zu "lässlicher" Sünde, wobei es bereits als eine schwere Sünde bzw. Todsünde gilt, wenn einer der hier angeführten Glaubenssätze nicht für wahr gehalten wird], wird ohne Zweifel von der Glut der ewigen Hölle auf immer gepeinigt.

905 – Ferner bestimmen Wir: Wie Gott allgemein angeordnet hat, steigen die Seelen derer, die in einer tatsächlichen schweren Sünde verschieden, sofort in die Hölle hinab, wo sie von höllischen Qualen gepeinigt werden ...

926 – Die Seelen derer aber, die in einer Todsünde oder auch nur in der Erbsünde verschieden [Anmerkung: Letztere sind v. a. Säuglinge und kleine Kinder], steigen sofort hinab in die Hölle, empfangen aber ungleiche Strafen. [Anmerkung: Zum Versuch, diesen Lehrsatz zu modernisieren, siehe hier]

(wird fortgesetzt)

Manche bedeutsamen und verbindlichen Urkunden der Lehrverkündigung sind im Neuner/Roos allerdings gekürzt, d. h. weggelassen. Sie stehen aber in dem umfassenderen wissenschaftlichen Standardwerk von Heinrich Denzinger, Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, Enchiridion smybolorium definitionum et declarationum de rebus fidei et morum, herausgegeben von Peter Hünermann, derzeit in der 43. Auflage, Freiburg 2011, einschließlich der bis dahin erfolgten  Lehrentscheidungen von Papst Benedikt XVI. erhältlich, hier zitiert nach der 42. Auflage, Freiburg 2009.
Aus diesem Grund zitieren wir nachfolgend hier weitere verbindliche Original-Dokumente nach Denzinger (im katholischen Sprachgebrauch auch Denzinger/Schönmetzer – Schönmetzer war der frühere Überarbeiter des ursprünglich von Denzinger zusammengestellten Werkes – bzw. Denzinger/Hünermann genannt), z. B. den Lehrsatz mit der Nummer 1970, in dem die katholische Kirche lehrt, dass selbst ein Mensch, der in der vollkommenen selbstlosen Liebe lebt, nach kirchlicher Lehre in die ewige Hölle müsse, wenn er ein  Dogma oder einen Lehrsatz für falsch hält. Die Zahl wurde in diesem Fall von uns "fett" markiert, da es sich um eine Papst-Bulle handelt mit der vatikanischen Prädikat "unfehlbar".

1970 – Der Mensch, der in der Todsünde bzw. in der Strafwürdigkeit der ewigen Verdammnis lebt, kann die wahre Liebe haben; und auch die vollkommene Liebe kann zusammen mit der Strafwürdigkeit der ewigen Verdammnis bestehen.



Auf gute Zusammenarbeit! Der Kirchenheilige und der Teufel
(Bildausschnitt im Bild von Michael Pacher "Kirchenvater Augustinus und der Teufel")
(
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Die genauen Quellen: (Diese Aufstellung überspringen und anschließend weiter lesen)

Die von den Herausgebern fett markierten Lehrsätze aus dem Neuner-Roos (bzw. dem einen von uns fett markierten Satz Nr. 1970 aus dem Denzinger) gelten als ausdrücklich "unfehlbar". Die weiteren gelten jedoch als ebenfalls gültig und zur "ganzen kirchlichen Überlieferung" gehörig, die man glauben müsse, um nicht "ausgeschlossen" und in der Folge angeblich ewig verdammt zu werden. Sie könnten als indirekt "unfehlbar" betrachtet werden, denn auch gegen sie wird kein Widerspruch kirchlich genehmigt.

49 – Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung, 1870, Lehrsätze über die religiöse Erkenntnis

52 – Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung, 1870, Lehrsätze über die religiöse Erkenntnis

56 – Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung, 1870, Lehrsätze über die religiöse Erkenntnis

57 – Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung, 1870, Lehrsätze über die religiöse Erkenntnis

85 – Die Allgemeine II. Kirchenversammlung zu Nizäa (2. Konzil von Nizäa) (787) – In der Übersetzung von Denzinger/Hünermann heißt der dogmatische Lehrsatz unter Nr. 609: "Wer die gesamte kirchliche Überlieferung, ob geschrieben oder ungeschrieben, verwirft, der sei mit dem Anathema belegt". Diese Übersetzung ist zwar wörtlich korrekt, allerdings trifft Neuner-Roos mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit den Sinn. Denn eine Person, welche "die gesamte kirchliche Überlieferung" "verwirft", war gar nicht im Blickfeld der Bischöfe und von Kaiserin Irene, die dieses "7. ökumenische Konzil" einberufen hatte, das übrigens bis heute auch von den orthodoxen Kirche anerkannt wird. Stattdessen ist der "unfehlbare" Lehrsatz des Konzils wohl eine Präzisierung eines Kanons der Synode im Lateran unter Papst Martin I. vom 23.10.649, der lautet: "
Wer nicht gemäß den heiligen Vätern im eigentlichen Sinne und wahrhaftig alles, was der heiligen katholischen und apostolischen Kirche Gottes sowohl von den heiligen Vätern selbst als auch den anerkannten fünf ökumenischen Konzilien überliefert und verkündet wurde, bis zum letzten Häkchen in Wort und Geist, bekennt, der ist verurteilt."

93 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 4. Sitzung (1546), Annahme der Heiligen Schriften und der Überlieferungen der Apostel

98 – Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung, 1870, Lehrentscheid über den katholischen Glauben

195 – Die römische Kirchenversammlung im Lateran (Laterankonzil) unter Papst Martin I. (649)

209 – Das Glaubensbekenntnis der XI. Kirchenversammlung zu Toledo (11. Konzil von Toledo) (675)

213 – Das Glaubensbekenntnis der XI. Kirchenversammlung zu Toledo (11. Konzil von Toledo) (675)

325 – Die Versammlung der Konstantinopolitanischen Kirchenprovinz (Konzil von Konstantinopel) (543/553), Lehrsätze gegen die Origenisten

329 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Vienne (Konzil von Vienne) (1311-1312), Gegen die Irrtümer des Peter Johannes Olivi

354 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 5. Sitzung (1546), Der Lehrentscheid über die Erbsünde

356 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 5. Sitzung (1546), Der Lehrentscheid über die Erbsünde

367 – Ansprache Papst Pius´ IX. (selig gesprochen) "Singulari Quadam" (1854)

368 – Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung (1870), Der erste Entwurf der Konstitution über die Kirche Christi

369 – Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung (1870), Der erste Entwurf der Konstitution über die Kirche Christi

373 – Die Allgemeine II. Kirchenversammlung im Vatikan (2. Vatikanisches Konzil bzw. Vaticanum II), 9. Sitzung (1965); identisch mit Nr. 417, 5. Sitzung (1964)

375 – Die Allgemeine IV. Kirchenversammlung im Lateran (4. Laterankonzil) (1215)

381 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Florenz (Konzil von Florenz) (1438-1445); Papst Eugen IV. in seiner Bulle "Cantate Domino" ("Singt dem Herrn"; 1442), auf dem Konzil von Florenz öffentlich bekannt gegeben und verlesen

382 – Brief von Papst Pius IX. (selig gesprochen) an den Erzbischof von München-Freising (1862)

391 – Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung (1870), Der erste Entwurf der Konstitution über die Kirche Christi

392 – Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung (1870), Der erste Entwurf der Konstitution über die Kirche Christi

394 – Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung (1870), Der erste Entwurf der Konstitution über die Kirche Christi

430 – Papst Bonifaz VIII., Bulle "Unam Sanctam" (1302)

434 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Florenz (Konzil von Florenz) (1438-1445), Lehrentscheid für die Griechen (1439)

440 – Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil bzw. Vaticanum I), 4. Sitzung (1870), Erster Lehrentscheid über die Kirche Christi

454 – Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil bzw. Vaticanum I), 4. Sitzung (1870), Erster Lehrentscheid über die Kirche Christi

470 – Brief des Papstes Siricius an Anysius, Bischof von Thessalonich (392)

475 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 25. Sitzung (1563), Die Anrufung und Verehrung der Heiligen, die Reliquien und die heiligen Bilder

479 – Die Verkündung des Dogmas von der unbefleckten Empfängnis durch Papst Pius IX. in der Bulle "Ineffabilis Deus" (8. Dezember 1854)

483 – Apostolische Konstitution Papst Pius´ XII. "Munificentissimus Deus" (1950)

485 – Apostolische Konstitution Papst Pius´ XII. "Munificentissimus Deus" (1950)

487 – Apostolische Konstitution Papst Pius´ XII. "Munificentissimus Deus" (1950)

506 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze über die Sakramente

509 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze über die Sakramente

510 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze über die Sakramente

544 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze über das Sakrament der Taufe

545 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze über das Sakrament der Taufe

577 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 13. Sitzung (1555), Lehrsätze über das Heiligste Sakrament der Eucharistie

578 –  Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 13. Sitzung (1555), Lehrsätze über das Heiligste Sakrament der Eucharistie

580 –  Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 13. Sitzung (1555), Lehrsätze über das Heiligste Sakrament der Eucharistie

582 –  Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 13. Sitzung (1555), Lehrsätze über das Heiligste Sakrament der Eucharistie

585 –  Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 13. Sitzung (1555), Lehrsätze über das Heiligste Sakrament der Eucharistie

587 –  Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 13. Sitzung (1555), Lehrsätze über das Heiligste Sakrament der Eucharistie

607 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 22. Sitzung (1562), Lehrsätze über das hochheilige Messopfer

608 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 22. Sitzung (1562), Lehrsätze über das hochheilige Messopfer

612 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 22. Sitzung (1562), Lehrsätze über das hochheilige Messopfer

665 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 14. Sitzung (1551), Lehrsätze über das Sakrament der Buße

668 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 14. Sitzung (1551), Lehrsätze über das Sakrament der Buße

669 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 14. Sitzung (1551), Lehrsätze über das Sakrament der Buße

674 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 14. Sitzung (1551), Lehrsätze über das Sakrament der Buße

688 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 25. Sitzung (1563), Lehrentscheid über den Ablass

740 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 24. Sitzung (1563), Lehrsätze über das Sakrament der Ehe

743 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 24. Sitzung (1563), Lehrsätze über das Sakrament der Ehe

746 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 24. Sitzung (1563), Lehrsätze über das Sakrament der Ehe

826 – Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 6. Sitzung (1547), Lehrsätze über die Rechtfertigung

891 – Die Versammlung der Konstantinopolitanischen Kirchenprovinz (Konzil von Konstantinopel) (543/553), Lehrsätze gegen die Origenisten

895 – Brief Papst Innozenz´ III. an Ymbertus, Bischof von Arles (1201)

896 – Die Allgemeine IV. Kirchenversammlung im Lateran (4. Laterankonzil) (1215)

898 – Brief Papst Innozenz´ IV. an den Bischof von Tusculum (1254)

905 – Lehrentscheid Papst Benedikts XII. über die beseligende Gottesschau und die letzten Dinge (1336), Konstitution "Benedictus Deus"

926 – Das Glaubensbekenntnis von Kaiser Michael Paläologus (1274), übernommen von der Allgemeinen Kirchenversammlung zu Florenz (Konzil von Florenz) (1438-1445)
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1970 – Papst Pius V (heilig gesprochen), Bulle "Ex omnibus afflictionibus" vom 1.10.1567; Papst Pius V. war auch als gnadenloser Großinquisitor tätig


 

Lieber Katholik, sind auch Sie bereits "ausgeschlossen"? Für die Hölle reicht die Verurteilung durch einen einzigen der oben (57-905) aufgeführten Lehrsätze. Und es gibt noch weit mehr als in dieser kleinen Auswahl ausgeführt. Sie sollten sich also nicht schon sicher fühlen, weil Sie dieser Auswahl an Glaubenssätzen zustimmen. Umgekehrt: Wenn Sie schon aufgrund dessen als "ewig Verdammter" gelten, könnten Sie sich überlegen, ob Sie unter diesen Umständen noch Kirchensteuer bezahlen möchten. Denn Ihre formelle Kirchenmitgliedschaft nützt Ihnen dann für ihr "Seelenheil" nichts mehr. So könnten Sie sich mit dem durch einen Kirchenaustritt eingesparten Geld auf der Erde wenigstens noch etwas Gutes gönnen, bevor man Sie dann im Jenseits grausam für alle Ewigkeiten foltern möchte. Oder Sie tun mit dem eingesparten Geld anderen etwas Gutes. Man hört, so mancher sei auf diese Weise schon dem Teufel von der Schippe gesprungen ...

(vgl. dazu auch das Kapitel: Katholiken fragen: Ist das wirklich unser Glaube?)
.


Zum Thema "Kirchenaustritt" lesen Sie auch die Broschüre Nr. 1 der Freien Christen: "Gott wohnt nicht in Kirchen aus Stein – darum treten Sie aus, Sie sind nicht allein!"

 


Anhang:

1)
Der Codex Iuris Canonici (CIC)

Zum Glauben der Kirche in den Urkunden und der Lehrverkündigung kommt für die römisch-katholische Kirche rechtsverbindlich seit 1917 noch der Codex Iuris Canonici, der Codex des Kanonischen Rechts hinzu (bis 1917: Corpus Iuris Canonici). Dort heißt es z. B. in der von Johannes Paul II. autorisierten 3. Auflage (auctoritate Ioannis Pauli PP. II promulgatus), Kevelaer 1989.

Can. 868 – § 2. In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt getauft.

 Anmerkung: Wohin das führen kann? Lesen Sie in Der Theologe Nr. 16

Can. 908 – Katholischen Priestern ist es verboten, zusammen mit Priestern oder Amtsträgern von Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften, die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, die Eucharistie zu konzelebrieren.

Can. 1364 – § 1. Der Apostat, der Häretiker oder der Schismatiker ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu ...

Anmerkung: Wer damit gemeint ist, erklärt Can. 751.

Can. 751 – Häresie nennt man die nach dem Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer kraft göttlichen oder katholischen Glaubens zu glaubenden Wahrheit [Anmerkung: siehe Glaubenssätze oben] oder einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit; Apostasie nennt man die Ablehnung des christlichen Glaubens im ganzen; Schisma nennt man die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche.

Anmerkung: Auch die Verneinung einer hier dargelegten katholischen Glaubensbehauptung oder ein "beharrlicher Zweifel" daran zählt demnach als schwere Sünde. Es gilt als Häresie. Wer also als Katholik seine Zweifel hat, ob Jesus wirklich "ohne männlichen Samen" gezeugt wurde, ist bereits ein Häretiker und zieht sich die Exkommunikation zu. Analoges gilt für weitere oben genannte Sätze. In diesem angeblichen "Stand der schweren Sünde" zu sterben, bedeutet für den davon Betroffenen nach römisch-katholischer Lehre automatisch die ewige Verdammnis, also nach dem Tod sofortige Höllenfahrt, wo die Betroffenen von nun an pausenlos "von höllischen Qualen gepeinigt werden". (Lehrsatz Nr. 905)
Der Can. 751 steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem voraus gehenden Can. 750, wo noch einmal klar gemacht wird, dass alles (!) zu glauben ist.

Can. 750 – Kraft göttlichen und katholischen Glaubens ist all das zu glauben, was im geschriebenen und überlieferten Wort Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird, sei es vom feierlichen Lehramt der Kirche, sei es von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt; das wird ja auch durch das gemeinsame Festhalten der Gläubigen unter der Führung des heiligen Lehramtes offenkundig gemacht; daher sind alle gehalten, diesen Glaubenswahrheiten entgegenstehende Lehren jedweder Art zu meiden.

Notwendig zum Verständnis ist noch die Erläuterung des CIC, was es denn nun genau mit der in Can. 1364 so bezeichneten "Tatstrafe" auf sich hat. Diese steht in Can. 1314.

Can. 1314 – Die Strafe ist meistens eine Spruchstrafe, so dass sie den Schuldigen erst dann trifft, wenn sie verhängt ist; sie ist jedoch, wenn das Strafgesetz oder das Strafgebot dies ausdrücklich festlegt [wie in Can. 1364], eine Tatstrafe, so dass sie von selbst durch Begehen der Straftat eintritt.

Anmerkung: Das heißt im Klartext: Die Strafe tritt sofort ein, also ohne Verkündigung, sobald man auch nur an einem Dogma oder an einem anderweitigen "Glaubensgut" zweifelt, gleich ob dieses dem "ordentlichen" oder dem "allgemeinen" "Lehramt" entsprungen ist.

Can. 1366 – Eltern oder solche, die Elternstelle vertreten, welche die nichtkatholische [Anmerkung: also z. B. eine evangelische] Taufe oder Erziehung ihrer Kinder veranlassen, sollen mit eine Beugestrafe oder einer anderen gerechten Strafe belegt werden.

Can. 1372 – Wer sich gegen eine Maßnahme des Papstes an ein Ökumenisches Konzil oder das Bischofskollegium wendet, soll mit einer Beugestrafe belegt werden. (vgl. oben Neuner-Roos Nr. 430)

Can. 1404 – Der Papst kann von niemandem vor Gericht gezogen werden.

Can. 1442 – Der Papst ist der oberste Richter für den gesamten katholischen Erdkreis. Er spricht Recht entweder persönlich oder durch die ordentlichen Gerichte des Apostolischen Stuhls oder durch von ihm delegierte Richter.

Anmerkung: Ordentliche Gerichte sind demnach nicht notwendig, wenn der Papst "persönlich" spricht.

 



2)
Katholiken fragen nach: Ist das wirklich unser Glaube?

Viele Leser, die das Werk von Neuner/Roos, Der Glaube der Kirche bisher nicht kannten, fragen mittlerweile nach, ob die hier veröffentlichten Dokumente tatsächlich die offizielle römisch-katholische Lehrmeinung wiedergeben. Die Antwort ist klar: Das ist so. Nachfolgend die Darlegung im Einzelnen.

Die Standardwerke

Das Werk von Neuner/Roos ist voll katholisch anerkannt und zählt neben der Lehrsammlung von Denzinger/Schönmetzer in Deutschland zu den beiden Standardwerken des römisch-katholischen Glaubens schlechthin. Mittlerweile wurde letzteres Grundwerk von Prof. Dr. Peter Hünermann neu herausgegeben (Imprimatur 1997) und ist jetzt intern unter der Kurzbezeichnung Denzinger/Hünermann bekannt (3. Auflage bzw. 43. Auflage des Gesamtwerkes, Freiburg 2011; 45. Auflage, Freiburg 2017). Beide Bücher – der Neuner/Roos und der Denzinger/Hünermann – haben im Wesentlichen die gleichen Inhalte und haben diesen zunächst nur unterschiedlich angeordnet.
Der Neuner-Roos zitiert nach Themenbereich, der Denzinger chronologisch. Denzinger/Hünermann zitieren des weiteren jeweils auch den lateinischen Originaltext des Dokuments und präsentieren weit mehr Quellen als der Neuner/Roos. Sie sind also insgesamt viel ausführlicher und umfangreicher in ihren Dokumentationen, Zitierungen und Erläuterungen, obwohl auch dieses Werk auf 1700 Seiten nur ein "Kompendium" bietet bzw. nur eine Auswahl der offiziellen römisch-katholischen Lehre.
Das Buch von Neuner/Roos erschien erstmals im Februar 1938 und wurde letztmals in der 8. Auflage im Jahr 1971 verändert, um die damals aktuellen Lehraussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils (Vaticanum II, 1962-1965) mit in das Werk einzuarbeiten. Seither wird es unverändert nachgedruckt, zuletzt in der 13. Auflage im Jahr 1992. Es ist über jede Buchhandlung erhältlich. Auch der Codex Iuris Canonici, das kirchliche Gesetzbuch, ist als zusätzliche kirchenjuristische Quellensammlung über jede Buchhandlung erhältlich. Der Neuner/Roos ist aufgrund seiner Komprimierung thematisch schneller erfassbar als der Denzinger/Hünermann, und auch aufgrund der Einleitungstexte für den interessierten Laien leichter verstehbar.

"Alle haben ein Recht, zu wissen, was die Kirche sagt"

Am 23.2.1971 und 8.9.1971 erhielt Der Glaube der Kirche zuletzt die offizielle Imprimatur (Autorisierung als römisch-katholisches Lehrbuch) der Kirche. Im Vorwort schreiben die Autoren im Jahr 1938, und dieses Vorwort wurde in der 13. Auflage im Jahr 1992 nachgedruckt: "Das Buch enthält die wichtigsten Urkunden über den katholischen Glauben in deutscher Sprache. In ihnen hat die Kirche selbst das Gut der Offenbarung, das ihr Christus anvertraut hat, in Worte gekleidet, und dem gläubigen Volk als Entscheidung oder Belehrung vorgelegt. Die kirchlichen Dokumente, die in ihrer Urfassung ja längst von Denzinger zusammengestellt wurden, wenden sich nicht an einen engen Kreis von Theologen. Alle haben ein Recht, zu wissen, was die Kirche selbst von ihrem Glauben sagt; und oft wird aus diesem Recht eine Pflicht, wenn das Gut dieses Glaubens in uns oder in andern bedroht wird und unsern Einsatz fordert. Das Buch stellt also den Versuch dar, weitere Kreise an diese Quellen katholischer Glaubenslehre zu führen, und möchte auch so aufgenommen werden. Möge es diesen Dienst an der heiligen Kirche und am katholischen Volk erfüllen."
Hierzu ist noch einmal hervorzuheben: Die Vatikankirche versteht ihre Lehren also als "Gut der Offenbarung, das ihr Christus anvertraut hat", also als Christusoffenbarung. Womöglich ist vieles davon tatsächlich aus den Astralwelten medial "offenbart", doch von Christus sicher nicht, doch die Widersprüche zu Seiner Lehre finden sich in anderen Darlegungen, z. B. in Der Theologe Nr. 25.

Das 2. Vatikanische Konzil

Eigentlich ist mit dem Zitat alles durch die Autoren des kirchlichen Quellenwerks selbst gesagt. Klar und deutlich. Einige römisch-katholische Amtsträger ignorieren jedoch schlicht die Fakten, indem sie z. B. behaupten, das Buch von Neuner/Roos würde vor allem die Lehre der römisch-katholischen Kirche vor dem 2. Vatikanischen Konzil beinhalten. Doch dieser scheinbare Einwand ist schlicht falsch. Denn im aktualisierten Vorwort aus dem Jahr 1971, das 1992 unverändert nachgedruckt wurde, weist der Bearbeiter des Neuner/Roos, der Jesuitenpater Karl-Heinz Weger, SJ (= Societas Jesu), ausdrücklich darauf hin, dass die Ergebnisse des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) eigens zu einer Überarbeitung des Werkes führten und ältere Texte nur bei "besonderer Bedeutung" berücksichtigt worden sind. Der Glaube der Kirche ist also keineswegs durch das Zweite Vatikanische Konzil relativiert worden, sondern im Gegenteil: Er wurde dadurch auf den neuesten Stand gebracht.
Wörtlich heißt es: "Neuere Lehraussagen der Kirche, vor allem aber das Zweite Vatikanische Konzil, machten eine Neubearbeitung und Erweiterung des Neuner/Roos erforderlich ... Ältere Texte wurden nur neu aufgenommen, wo ihnen eine besondere Bedeutung zukommt ... Sicher gilt heute [1971], vielleicht mehr denn je, dass es Recht und Pflicht des Gläubigen ist, zu wissen, was die Kirche selbst in den Urkunden der Lehrverkündigung über ihren Glauben gesagt hat und sagt."

"Unfehlbar" ...

Dabei werden die als unbestritten "unfehlbar" geltenden Lehraussagen freundlicherweise extra gekennzeichnet. Hierzu heißt es in der Einleitung auf S. 24 wörtlich: "Maßgebend für die bindende Kraft einer Lehrentscheidung ist immer der Wille der Kirche, soweit er in der Urkunde ausgedrückt ist. Nicht immer lässt sich daher die Frage nach dem dogmatischen Wert ganz eindeutig beantworten. Es gilt hier der Grundsatz des kirchlichen Rechtsbuches: Wo die Absicht der Kirche, endgültig zu binden, nicht klar ausgesprochen ist, da hat man auch kein Recht, von einer unfehlbaren Entscheidung zu sprechen. In der vorliegenden Zusammenstellung sind die unfehlbaren Entscheidungen mit fettgedruckten Randzahlen bezeichnet", und das erfolgte bei insgesamt 238 der vorgelegten 940 Lehrsätze.
Das bedeutet: Bei den oben fettgedruckten Randnummern besteht also nicht der geringste Zweifel über den "dogmatischen Wert" bzw. die Gültigkeit bis zum heutigen Tag. Doch auch, "wo die Absicht der Kirche, endgültig zu binden, nicht klar ausgesprochen" sei, wie Neuner/Roos es ausdrücken, gehört der Lehrsatz zur "kirchlichen Überlieferung", über die z. B. der wiederum als "unfehlbar" markierte Lehrsatz Nr. 85 schreibt: "Wer nicht die ganze kirchliche Überlieferung annimmt, die geschriebene wie die ungeschriebene, der sei ausgeschlossen." Und zu keinem späteren Zeitpunkt hat die Kirche gelehrt, dass dieser "unfehlbare" Lehrsatz ab einer bestimmten Zeit, nachdem die offizielle Überlieferung ja seither angewachsen ist, vielleicht nicht mehr gelte. Der Sachverhalt ist ja auch im Lehrsatz Nr. 915 eindeutig formuliert: "
Wer da selig werden will, der muss vor allem den katholischen Glauben festhalten; wer diesen nicht in seinem ganzen Umfange und unverletzt bewahrt, wird ohne Zweifel ewig verloren gehen."
Der Interpretationsspielraum tendiert also gegen Null, zumal das 2. Vatikanische Konzil darüber hinaus ausdrücklich bestimmte: "Dieser religiöse Gehorsam des Willens und des Verstandes ist aber in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Römischen Bischofs zu leisten, auch wenn er nicht ex cathedra spricht." (Lumen gentium, zit. nach Denzinger, a.a.O., Nr. 4149)

Und dass sich daran im 21. Jahrhundert nicht das Geringste geändert hat, das bekräftigte Papst Franziskus in seiner ersten Enzyklika Lumen Fidei aus dem Jahr 2013. Wörtlich: "Da der [römisch-katholische] Glaube aus einer Begegnung innerhalb der Geschichte hervorgeht und unseren Weg in der Zeit erleuchtet, muss er durch die Zeiten hindurch weitergegeben werden. Mittels einer ununterbrochenen Kette von Zeugnissen kommt die Gestalt Jesu zu uns … Da der Glaube einer ist, muss er in seiner ganzen Reinheit und Unversehrtheit bekannt werden. Gerade weil alle Glaubensartikel in Einheit verbunden sind, kommt die Leugnung eines von ihnen, selbst von denen, die weniger wichtig erscheinen, der Beschädigung aller gleich … Die Unversehrtheit des [römisch-katholischen] Glaubens wurde auch in Verbindung mit dem Bild der Kirche als Jungfrau gesehen, mit ihrer Treue in der bräutlichen Liebe zu Christus." (Absätze 38 und 48)

... oder trotzdem gültig

Zudem ist das Kriterium, es sei vielfach eine "Absicht der Kirche, endgültig zu binden, nicht klar ausgesprochen", in keiner Weise eine Abschwächung oder gar Relativierung der römisch-katholischen Lehre. So können zu diesen Entscheidungen "ex cathedra", wie es heißt, gemäß dem Lehrschreiben von Papst Paul VI. aus dem Jahr 1973 alle Lehrschreiben gezählt werden, wenn sie von Päpsten "kraft ihres gewöhnlichen allgemeinen Lehramts" als eine lehramtliche offizielle Auslegung der Bibel dargelegt werden.
Den Inhalt dieser Aussage zu verstehen, fordert dem, der es verstehen will, zunächst einiges an Gedankenenergie ab (man könnte schon fast davon sprechen, dass einem hier Gedankenkräfte geraubt werden). Und wer dann rückfragt, ob es denn auch päpstliche Lehrschreiben gibt, für die das nicht gilt, der bekommt keine weitere Antwort mehr. Die Antwort lautet also Nein, und das versteht sich auch von selbst aus der römisch-katholischen Lehre.
Und weiter: An keiner einzigen Stelle im römisch-katholischen Lehrwerk wird zugestanden, dass man einem solchen Satz, der vermeintlich keine "endgültige Bindung" enthält, ohne Verlust seines Seelenheils widersprechen darf. Es wird also immer Gehorsam gefordert. Das ist geradezu das Wesen aller dieser Lehraussagen, dass sie dem Gläubigen keinen Millimeter eigene Deutung zugestehen, sondern ihm alles bis ins Detail verbindlich vorschreiben.
Zusammenfassend kann man sagen: Wer ein Dogma nicht befürwortet, soll dafür in die ewige Hölle. Wer einen nicht als "endgültig" definierten Lehrsatz nicht befürwortet, ebenfalls. Andernfalls würden wir die Glaubenskongregation des Vatikan freundlich darum bitten, uns und vielen fragenden Katholiken doch mitzuteilen, welche Lehrsätze man verwerfen darf, ohne dass man deswegen sein "Seelenheil" verliert.
Wir versprechen
: Wir würden diese Lehrsätze, denen man als römisch-katholisch Gläubiger offen widersprechen dürfte, im "Theologen" allesamt an hervor gehobener Stelle veröffentlichen.

Die Rolle des Katholischen Katechismus

Trotzdem versuchen katholische Amtsträger verschiedentlich, die eigene Lehre zu verschweigen und bei Rückfragen z. B. nur auf den aktuelleren Katholischen Katechismus von 1992 (editio typica in Latein) zu verweisen. Doch abgesehen davon, dass man dort Ähnliches vorfindet wie im Neuner/Roos, ist dieses Vorgehen nicht redlich. Denn Sätze aus einem Katechismus, die im Wechsel von Jahrzehnten variieren können, haben niemals das Gewicht einer "unfehlbaren" oder anderweitig (z. B. in einer "Päpstlichen Bulle" verkündeten) verbindlichen Lehraussage, sondern sie werden genau umgekehrt (!), so Papst Johannes Paul II., "vom Lehramt der Kirche bezeugt oder erleuchtet". (Vorwort zur deutschen Übersetzung, München 1993, S. 34; unverändert in die neuere Übersetzung von 2005 aufgenommen, S. 33)
Zwar heißt es im Vorwort, der Katholische Katechismus
als solcher sei eine "sichere Norm für die Lehre des Glaubens" und ein "sicherer und authentischer Bezugstext für die Darlegung der katholischen Kirche und in besonderer Weise für die Ausarbeitung der örtlichen Katechismen" (S. 33 f.). Doch der Katechismus erhält diese Autorität eben nur durch die oben dargelegten Dogmen und Lehrsätzen. Er wird von dort "erleuchtet", und er gilt als deren zeitgemäße Auslegung. Er kann nach römisch-katholischer Lehre jedoch niemals an deren Stelle treten.
Und m
ehr noch: Johannes Paul II. weist sogar darauf hin, dass der Katechismus nicht einmal die anderen lokal gültigen katholischen Katechismen ersetzt. Im Vorwort schreibt Papst Johannes Paul II. nämlich weiter: "Dieser Katechismus ist nicht dazu bestimmt, die von den kirchlichen Autoritäten, den Diözesanbischöfen und den Bischofskonferenzen vorschriftsmäßig approbierten örtlichen Katechismen zu ersetzen, besonders wenn sie die Approbation des apostolischen Stuhles erhalten haben" (S. 34 f.). Erst recht nicht ersetzt der Katholische Katechismus dann Lehrsätze, die vom "Apostolischen Stuhl" sogar für "unfehlbar" erklärt worden sind. Oder aber die römisch-katholische Kirche beginnt gerade damit, ihr Lehrgebäude aufzulösen und es nun komplett ad absurdum zu führen und z. B. zu behaupten: "Was im Katechismus steht, ist verbindlicher als die Dogmen".

vatican.va

Sicher herrscht hinter den Kulissen größere Unruhe als vordergründig zugegeben wird, was bei diesen schon jetzt absurden, vielfach konfusen und gespreizt aneinander angepassten Gedankenkonstruktionen kein Wunder ist. So hält auch die Internetseite vatican.va wohl aus taktischen Gründen einiges zurück, was dem heutigen Zeitgeist nicht so entspricht. Doch es gilt selbstverständlich heute weiter, auch wenn manches auf vatican.va nicht auffindbar ist, und es ist bei einer einstigen Etikettierung mit "unfehlbar" auch keiner innerkirchlichen Korrektur oder Katechismusreform zugänglich.

Aus diesem Grund sind Formulierungen auf vatican.va und aus dem Katholischen Katechismus überhaupt nicht notwendig, um über den "Glauben der Kirche" aufzuklären. Dennoch kann es bei weiter gehenden Recherchen im Einzelfall sinnvoll sein, diese zeitgeschichtlich veränderbaren Deutungen mit heranzuziehen.
Käme es dabei zu Unstimmigkeiten, müsste jedoch der Katechismus in der nächsten Auflage geändert werden, nicht aber der Lehrsatz oder das Dogma, wie es im Lehrwerk von Neuner/Roos bzw. von Denzinger/Hünermann festgelegt ist.

Anmerkung: Für die Verantwortlichen von www.theologe.de ist der hier vorgestellte Gott, der Menschen in die ewige Hölle schickt bzw. diesen Ort für sie "vorsieht", und der ihnen dort dann jede Hilfe verweigert, ein bösartiger dämonischer Götze. Dazu passt auch, dass Menschen bereits wegen intellektueller Lappalien dieses ewige Schicksal erleiden sollen und dass man ihm angeblich nur entgehen könne, wenn man gegen seinen Verstand entscheidet. Aus diesem Grund lautete die Ausgabe des Theologen Nr. 18, Der Glaube der Kirche, ursprünglich auch Der Glaube Satans.

 



3)
Zu den Quellen – in eigener Sache

Zum vertiefenden Quellenstudium haben wir zunächst nur auf das Quellenwerk von Neuner-Roos selbst verwiesen. Die Dogmen- und Lehrsatzsammlung ist über jede Buchhandlung erhältlich. Denn das Werk von Neuner-Roos ist gleich dem von Denzinger-Hünermann (siehe hier) für so genannte "Laien" bereits zitierfähig. Lediglich in einer wissenschaftlichen Arbeit sollte bzw. muss angegeben werden, wer bei welchem Anlass genau einen katholischen Lehrsatz formuliert hatte. Aus diesem Grund gehören die beiden Standardwerke, vor allem die Dogmensammlung von Heinrich Denzinger, ja auch zum offiziellen Handwerkszeug für Theologen und Theologiestudenten, da dort im Detail zu jedem Lehrsatz ein entsprechender Quellenverweis auf den Ursprung aufgelistet ist.
Wer aber nicht so "tief theologisch" in diese desaströse Thematik einsteigen möchte, kann sich bewusst machen: Alle diese dort dokumentierten Lehrsätze und weit mehr sind gültige und verbindliche römisch-katholische Lehre, gleich ob sie nun im 5., im 13. oder im 20. oder 21. Jahrhundert formuliert worden sind (vgl. z. B. den Nachweis dafür). Mit genaueren Zuordnungen beschäftigen sich dann vor allem die vom Staat finanzierten bzw. subventionierten Theologen, während das "Volk" versucht, sich ehrlich um seinen Lebensunterhalt zu mühen.
Deshalb sollte sich niemand von einem Theologen "bluffen" lassen, wenn dieser mehr Details über die intellektuellen Erfindungen der Priestermänner in Vergangenheit und Gegenwart weiß.
Hierzu erinnern wir an Jesus von Nazareth, der den Schriftgelehrten seiner Zeit zurief: "Ihr verblendeten Führer, die ihr Mücken aussiebt, aber Kamele verschluckt!" (Matthäus 23, 24) Und man könnte aus manchen Erfahrungen heraus hinzufügen: Findet man keine Mücke, so wirft man einem "Gegner" oder Kritiker vielleicht heimlich eine Mücke ins Glas, um sich dann mit Getöse über das dort "entdeckte" Insekt zu ereifern.
Schon oft sollte auf diese Weise versucht werden, ehrliche Gottsucher zu verunsichern und vom Hinterfragen des römisch-katholischen Glaubens abzuhalten. 
 
 



4)
 
Die Lehre von der "ewigen Verdammnis" im Protestantismus:
Variationen der Höllenqual

Wem der Protestantismus als eine denkbare Alternative erscheint, der wechselt vom Regen in die Traufe. Anders als in der römisch-katholische Kirche gibt es in den evangelischen Kirchen zunächst kein verbindliches Lehrbuch aus dem 20. oder 21. Jahrhundert, in dem der Glaube der jeweiligen evangelischen Kirche vergleichbar umfassend dargelegt wäre wie der römisch-katholische Glaube. Bis heute unverändert gültig und verbindlich sind deshalb die Bekenntnisschriften aus dem 16. Jahrhundert.

Jeder evangelische Pfarrer muss bei seiner Ordination zum Pfarrer versprechen, sich an das Bekenntnis aus dem 16. Jahrhundert zu halten.
So lautet z. B. das Ordinationsgelübde für einen Pfarrer in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Württemberg:
"Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Diener des göttlichen Wortes zu führen und mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird ..." (Ordnung über die Einführung in kirchliche Dienste (Einführungsordnung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, zit. nach kirchenrecht-ekwue.de)
Wenn also heutige Theologen manchmal behaupten, so genau würden die Bekenntnisse der Reformation in der evangelischen Kirche doch heute nicht mehr genommen, dann stimmt das nicht. Die offizielle Lehre ist hier klar anders. Und auch hier wird der Zeitgenosse – wie im katholischen Glauben – von einem Höllenpfuhl in den nächsten geworfen. So schließt Martin Luther in Der große Katechismus, der zu den offiziellen evangelischen Bekenntnisschriften zählt, zunächst einmal alle Andersgläubigen vom Seelenheil aus
(vgl. die Römisch-Katholische Kirche in Nr. 381).

Der große Katechismus, 2. Teil, 3. Artikel – Darum scheiden und sondern diese Artikel des Glaubens uns Christen von allen andern Leuten auf Erden. Denn was außer[halb] der Christenheit ist, es seien Heiden, Türken, Juden oder falsche Christen und Heuchler, ob sie gleich nur [an] einen wahrhaftigen Gott glauben und anbeten, so wissen sie doch nicht, was er gegen ihn gesinnt ist [Anmerkung: Sinn unklar: Entweder =  wie er, der Mensch, gegen ihn, Gott, gesinnt ist; oder: = wie er, Gott, gegen ihn, den Menschen, gesinnt ist], können sich auch keiner Liebe noch Gut[e]s zu ihm versehen, darum sie in ewigem Zorn und Verdammnis bleiben. Denn sie den Herrn Christum nicht haben, dazu mit keinen Gaben durch den heiligen Geist erleuchtet und begnadet sind. (zit. nach Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, Göttingen 1982, S. 661)

Doch auch die Protestanten selbst müssen angeblich zu Millionen in die ewigen Höllenqualen. Eine kleine Auswahl der Kriterien hierfür findet sich in der bekanntesten und populärsten evangelischen Bekenntnisschrift, der Augsburger Konfession bzw. Confessio Augustana (CA) aus dem Jahr 1530, die mit der Zustimmung Martin Luthers vom Reformator Philipp Melanchthon verfasst wurde. Wer als Evangelischer zum Beispiel einen der nachfolgenden Artikel nicht für wahr hält, der muss wie oben der Katholik in die ewige Verdammnis. Hier einige ausgewählte Bekenntnissätze der Augsburger Konfession der evangelischen Kirche:

Confessio Augustana, Artikel 1 Erstlich wird einträchtiglich gelehrt, ... dass ein einig göttlich Wesen sei ... und sind doch drei Personen im demselben einigen göttlichen Weisen ... Derhalben werden verworfen alle Ketzereien, so diesem Artikel zuwider sind [ausdrücklich genannt werden die Manichäer, Valentianer, Arianer, Eunomianer, Mahometisten (wahrscheinlich Muslime), Samostaner] (CA I)

Confessio Augustana, Artikel 2
– Weiter wird bei uns gelehrt, dass nach Adams Fall alle natürlich geborenen Menschen in Sünde empfangen und geboren werden, das heißt, dass sie alle von Mutterleib an voll böser Lust und Neigung sind und von Natur keine wahre Gottesfurcht, keinen wahren Glauben an Gott haben können, ferner dass auch diese angeborene Seuche und Erbsünde wirklich Sünde ist und daher alle die unter den ewigen Gotteszorn verdammt, die nicht durch die Taufe und den Heiligen Geist wieder neu geboren werden. Hier werden verworfen die Pelagianer und andere, so die Erbsünde nicht für Sünde halten, womit sie die Natur fromm machen durch natürlich Kräfte ...

Anmerkung: Die evangelisch-lutherische Kirche lehrt also, dass das Baby sofort nach der Geburt "voll böser Lust" ist und deswegen im Falle seines Todes für alle Ewigkeiten in die ewige Hölle muss, wenn es nicht rechtzeitig kirchlich getauft wird, wodurch ihm angeblich die Erbsünde vergeben und der Heilige Geist verliehen würde. Wer das nicht glaubt, muss nach evangelischem Glauben ebenfalls für alle Zeiten grausame Höllenstrafen erleiden.

Confessio Augustana, Artikel 5 – Um diesen [den rechten evangelischen] Glauben zu erlangen, hat Gott das Predigtamt eingesetzt, das Evangelium und die Sakramente gegeben, durch die er als durch Mittel den Heiligen Geist gibt, der den Glauben, wo und wann er will, in denen, die das Evangelium hören, wirkt, das da lehrt, dass wir durch Christi Verdienst, nicht durch unseren Verdienst, einen gnädigen Gott haben, wenn wir das glauben. Und es werden verdammt die Wiedertäufer und andere, die lehren, dass wir den Heiligen Geist ohne das leibhaftige Wort des Evangeliums durch eigene Vorbereitung, Gedanken und Werke erlangen.

Anmerkung: In die ewige Hölle müsse demnach, wer glaubt, dass er auch ohne den Kirchgang gerettet werden könne.

Confessio Augustana, Artikel 8 – Ebenso, obwohl die christliche Kirche eigentlich nichts anderes ist als die Versammlung aller Gläubigen und Heiligen, jedoch in diesem Leben unter den Frommen viele falsche Christen und Heuchler, auch öffentliche Sünder bleiben, sind die Sakramente gleichwohl wirksam, auch wenn die Priester, durch die sie gereicht werden, nicht fromm sind ... Deshalb werden ... alle ... verdammt, so anders lehren.

Anmerkung: Auch wenn der Pfarrer also z. B. zuvor seine Frau erschlagen hätte (vgl. Der Theologe Nr. 21), so würde doch durch die anschließend von ihm gereichte Hostie der Heilige Geist übertragen. Wer das nicht glaubt, muss nach evangelischer Lehre in die ewige Verdammnis.

Confessio Augustana, Artikel 9 – Von der Taufe wird gelehrt, dass sie heilsnotwendig ist und dass durch sie die Gnade angeboten wird; dass man auch die Kinder taufen soll, die durch die Taufe Gott überantwortet und gefällig werden, d. h. in die Gnade Gottes aufgenommen werden. Deshalb werden die verworfen [= ewig verdammt], die lehren, dass die Kindertaufe nicht richtig sei.

Confessio Augustana, Artikel 12 – Von der Buße wird gelehrt, dass diejenigen, die nach der Taufe gesündigt haben, jederzeit, wenn sie Buße tun, Vergebung der Sünden erlangen und ihnen die Absolution von der Kirche nicht verweigert werden soll ... [Es] werden die verworfen [= ewig verdammt], die nicht lehren, dass man durch den Glauben Vergebung der Sünden erlangt, sondern durch unsere Genugtuung.

Anmerkung: Wer also sein Vergehen direkt mit dem Menschen in Ordnung bringt, an dem er schuldig geworden ist und nicht in die Kirche oder zum Pfarrer in die Beichte geht, wird nach evangelischer Lehre ewig verdammt. Um dieser Höchststrafe zu entgehen, bräuchte er nämlich den richtigen Glauben und die "Absolution" durch einen Pfarrer.

Confessio Augustana, Artikel 16 Von der Polizei (Staatsordnung) und dem weltlichen Regiment wird gelehrt, dass alle Obrigkeit in der Welt und geordnete Regiment und Gesetze gute Ordnung sind, die von Gott geschaffen und eingesetzt sind, und dass Christen ohne Sünde in Obrigkeit-, Fürsten- und Richteramt tätig sein können, nach kaiserlichen und anderen geltenden Rechten Urteile und Recht sprechen, Übeltäter mit dem Schwert bestrafen [Anmerkung: also Todesstrafen aussprechen und als Henker exekutieren], rechtmäßig Kriege führen, in ihnen mitstreiten, kaufen und verkaufen, auferlegte Eide leisten, Eigentum haben, eine Ehe eingehen können usw. Hiermit werden verdammt die Wiedertäufer, so lehren, dass das oben Angezeigte keines christlich sei.

Zentral für die evangelische Lehre von der ewigen Verdammnis ist schließlich der Artikel Nr. XVII der Confessio Augustana. Hier wird geglaubt, dass "Jesus Christus" selbst "die gottlosen Menschen", das heißt diejenigen, die von den Reformatoren als solche betrachtet werden, "zur ewigen Strafe verdammen wird." Gleichzeitig behaupten die lutherischen Kirchen bis heute (!), der Mensch habe gar keinen freien Willen, sich für den "richtigen" Glauben zu entscheiden (Nr. XVIII). Ein grausamer, ungerechterer und willkürlicher Gott wurde wohl in keiner anderen Religion erfunden als in der evangelischen Kirche. Wörtlich heißt es:

Confessio Augustana, Artikel 17 – Auch wird gelehrt, dass unser Herr Jesus Christus am Jüngsten Tag kommen wird, um zu richten und alle Toten aufzuerwecken, den Gläubigen und Auserwählten ewiges Leben und ewige Freude zu geben, die gottlosen Menschen aber und die Teufel in die Hölle und zur ewigen Strafe verdammen wird. Deshalb werden die verworfen, die lehren, dass die Teufel und die verdammten Menschen nicht ewige Pein und Qual haben werden.

Confessio Augustana, Artikel 18 – Vom freien Willen wird gelehrt, ... ohn Gnad, Hilfe und Wirkung des Heiligen Geistes vermag der Mensch nicht, Gott gefällig zu werden ... oder die angeborenen bösen Lüste aus dem Herzen zu werfen."

Dieser für lutherische Kirchenangehörige verbindliche Glaube wird in der so genannten Apologie der Confessio Augustana präzisiert, wo es wörtlich heißt:
Apologie, Artikel 18: So sagen wir doch, dass der freie Wille und Vernunft in geistlichen Sachen nichts vermag

Anmerkung: Die Brutalität des angeblichen Richters "Jesus Christus" – der in Wirklichkeit niemals richtet, sondern jeder Mensch richtet sich selbst im Gesetz von Saat und Ernte – laut Artikel 17 wird also in Verbindung mit dem nachfolgenden Artikel 18 dadurch gesteigert, da kein Mensch aus eigenem "freiem" Willen sich entweder für den "rechten Glauben" einerseits oder die "Gottlosigkeit" andererseits entscheiden könne. Es bedürfe zum "Heil" und zur Vermeidung der ewigen Verdammnis stattdessen des "Heiligen Geistes", der wiederum nur durch evangelische Predigt und amtskirchlich gereichte Sakramente vermittelt werde (z. B. CA V), wodurch auch hier (wie in der römisch-katholischen Kirche) die "Seligkeit" an die Institution Kirche gebunden wird.

Doch es kommt für die Protestanten noch schlimmer. So ist nämlich bei ihnen auch die katholische Unterscheidung von "lässlicher Sünde" und "Todsünde" aufgehoben. "Alles was den Eingang ins Himmelreich hindert, ist Todsünde. Auch die lässliche Sünde hindert dies," schrieb z. B. Martin Luther (zit. nach Rheinischer Merkur, "Gute Taten machen alles schlimmer", 14.5.2006). Dies führt dazu, dass nach evangelischer Lehre zunächst grundsätzlich alle Menschen für ewig grausame Höllenstrafen erleiden müssten. Dies gilt auch für einen Menschen, der nach den Geboten Gottes lebte, überwiegend voller selbstloser Nächstenliebe war und lediglich Kleinigkeiten in seinem Leben falsch gemacht hat. Er wird nach evangelischer Lehre im Hinblick auf sein Seelenheil einem Massenmörder gleich gestellt. Der evangelische Ausweg: Beide müssen nur im Sinne der evangelischen Lehre spätestens kurz vor dem Todeszeitpunkt richtig "glauben" (z. B. die oben genannten Artikel glauben). Dann kommen sie angeblich in den Himmel, sonst in die Hölle. Wie sie gelebt haben und was sie getan haben, spielt dabei ausdrücklich keine Rolle.

Doch was heißt nun für den Evangelischen "richtig glauben"? Dazu heißt es wörtlich:

Confessio Augustana, Artikel 18 – Weiter wird gelehrt, ... dass wir Vergebung der Sunde bekommen und vor Gott gerecht werden aus Gnaden umb Christus willen durch den Glauben, so wir glauben, dass Christus für uns gelitten habe und dass uns umb seinen willen die Sunde vergeben, Gerechtigkeit und ewiges Leben geschenkt wird. Dann diesen Glauben will Gott für Gerechtigkeit vor ihme halten und zurechnen, wie Sant Paul sagt zun Romern am 3. und 4."

Demnach könnte es den Anschein haben, dass letztlich die hier angeführte knappe Bedingung ("so wir glauben, dass Christus für uns gelitten habe und dass uns umb seinen willen die Sunde vergeben, Gerechtigkeit und ewiges Leben geschenkt wird") ausreichen könnte, um nach evangelisch-lutherischer Lehre trotzdem ewiges Leben zu bekommen, selbst wenn man wegen seiner Haltung zu den anderen Glaubensätzen (siehe oben CA I, CA II, CA V, CA VIII, CA IX, CA XI) zu den Verdammten zählen würde.
Vielleicht wird jemand so argumentieren, der die evangelische Lehre gegenüber kritischen Zeitgenossen zu verteidigen versucht. Doch nimmt man dann diese Lehre wirklich ernst? Das sollte man auf jeden Fall tun, denn bei bei ihrer Lehre versteht die Kirche keinen Spaß. Und wenn man sie ernst nimmt, muss man von Folgendem ausgehen: Bei dem zentralen evangelischen Glaubenssatz "Allein der Glaube genüge" und seiner Erklärung in
CA IV soll natürlich immer das ganze Glaubensgebäude um diesen Glauben herum mitgedacht werden, nicht nur eine Kurzfassung. Und so gesehen könne jemand dann diese "Zurechnung" seines Glaubens für das Seelenheil nach CA IV nicht für sich geltend machen, wenn er in einem der oben genannten für die Kirche wesentlichen Bereiche des Glaubens abweicht. Denn diese Bereiche sind ja keineswegs Randgebiete. Sondern sie sind offizielles Bekenntnis, gehören also zum Zentrum der Lehre. Und wenn jemand davon abweicht, dann würde er dadurch eben nur deutlich machen, dass das Kernstück seines Glaubens ("Allein der Glaube genüge") bei ihm auch nicht stimmig sein kann. Denn würde das andere Wesentliche nicht mitgeglaubt, wäre es eben auch nicht der nach CA IV gemeinte Glaube, so wie er "zugerechnet" werden könnte. Und genau deshalb wird ja eben bei Abweichungen bei den oben aufgeführten Themen (CA I, CA V, CA VII, CA IX, CA XII) ausdrücklich die Verdammnis des so angeblich falsch Glaubenden festgeschrieben, auch wenn bei den Betroffenen alles andere konform wäre. Denn dann wäre es eben summa summarum logischerweise doch nicht der angeblich richtige und "seligmachende" Glaube. Und es heißt deshalb ausdrücklich nicht: Die zugesprochene Verdammnis nach CA I, CA V, CA VII, CA IX und CA XI gelte nicht, wenn der Betreffende wenigstens CA IV annehme.
Die Menschen sollten sich also nicht von den butterweichen Verharmlosungen ihrer Lehre durch die heutigen evangelischen Pfarrer täuschen lassen. Doch selbst wenn die evangelische Kirche durch eine neue Lehrentscheidung den oben verdammten Personenkreis über eine Hintertür doch in ihr "rettendes" Boot zurückholen würde, so gilt dennoch: Diese Lehre ist eben evangelisch-lutherisch. Und wer sich so nennt, der sollte sich diese Lehre konsequenterweise eben in dieser Weise aneignen, wie sie gemeint ist. Mit Jesus, dem Christus, und der Wahrheit, die Er brachte, hat die evangelische Lehre aber ebenso nichts zu tun wie die katholische.


Für den, der hier nun tiefer einsteigen möchte, wird es jedoch noch komplizierter. Interessanterweise werden einzig bei der Abendmahlslehre nicht diejenigen verdammt, die es anders glauben. Sondern hier werden ausnahmsweise nicht die Personen, sondern die Lehre verdammt.
 
Wörtlich heißt der ganze Artikel CA X:
"Von dem Abendmahl des Herren wird also gelehrt, dass wahrer Leib und Blut Christi wahrhaftiglich unter der Gestalt des Brots und Weins im Abendmahl gegenwärtig sei und da ausgeteilt und genommen werden. Derhalben wird auch die Gegenlehr [wobei nicht ganz klar ist, welche genau gemeint ist; die katholische oder die evangelisch-reformierte, wobei es auf beide hinaus läuft] verworfen.
"

Wer also den
Artikel CA X nicht so glaubt, den Rest aber schon, würde dann wenigstens derjenige nach evangelisch-lutherischer Lehre sicher nicht ewig verdammt? Dies scheint logischerweise so zu sein. Bei den Details der Abendmahlslehre würden Abweichungen evangelischerseits demnach offenbar nicht zum Verlust des Seelenheils führen, obwohl die Abweichungen als solche "verworfen" werden. Und nur letzteres kann sicher aus CA X entnommen werden. Bei der Kindertaufe z. B. (CA IX) ist es jedoch anders. Hier kennt die Kirche bei Abweichungen keine Gnade. Und hier wird ja auch die Kirche in ihrer Substanz und in ihrem finanziellen Mark, in der Mitglieder-Rekrutierung schon im Säuglingsalter, getroffen (siehe dazu Der Theologe Nr. 40).
 
Besonders skurril stellt sich diese Situation für überzeugte protestantische Theologen oder Prediger dar, die zum Teil vehement die Lehre von der ewigen Verdammnis vertreten und zur deren Bekräftigung zahlreiche Bibelstellen anführen, welche dies angeblich belegen. Nach dem verbindlichen und "unfehlbaren" Lehrgut der römisch-katholischen Kirche zählen nämlich ausgerechnet jene evangelischen Verfechter dieser furchtbaren Lehre später selber zu den ewig Verdammten, wenn sie "sich nicht vor dem Tod ihr [der römisch-katholischen Kirche]" anschließen, wie es im Lehrsatz Nr. 381 bei Neuner und Roos nachzulesen ist. Darüber sprechen der Papst und die katholischen Kirchenführer allerdings nicht so gerne, da sie den Druck auf die Evangelischen im Rahmen der "Ökumene" nur vorsichtig erhöhen, und sie zitieren deshalb lieber aus "harmloseren" und unverbindlichen ökumenischen Verlautbarungen.

Wem das alles nicht behagt, ob katholisch oder lutherisch, der könnte einfach austreten
. Schon allein der Kirchenaustritt bringt einen Menschen Gott ein Stück näher. Denn der Schöpfergott wollte niemals eine institutionalisierte katholische oder evangelische Kirche mit Dogmen und Bekenntnissen, die das Gehirn und das Gemüt des Menschen schwer belasten. Und wer austritt, erfüllt deshalb in diesem Aspekt bereits den Willen Gottes. Und der Staat sollte die katholische und evangelische "Wissenschaft
" nicht länger mit Millionen und Milliarden von Euro subventionieren. Das eingesparte Geld könnte z. B. für eine gesunde Natur verwendet werden, die überlebenswichtig für den ganzen Planeten ist und alle seine Bewohner ist und wo Menschen z. B. wirkliche Gotteserfahrung machen können (mehr dazu z. B. in der Schrift Freie Christen Nr. 1).


 


 

5)
 Die Unvereinbarkeit von Kirche und Wissenschaft / Quantenphysik und Glaube an Gott
Interview mit dem "Theologen"

Die Physiker unserer Zeit erklären uns, dass die Materie, wie wir sie zu sehen glauben, nur eine Täuschung ist. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Quanten. Diese Quanten sind in der Materie aber gar nicht dingfest zu machen als so genannte kleinste Teilchen. Denn die kleinsten Teilchen, nach denen man einige Jahrhunderte lang suchte, gibt es gar nicht. Das ist die revolutionäre Entdeckung der modernen Quantenphysik. Die Quanten, die vordergründig wie Teilchen erscheinen, können sich nämlich genauso als Wellen zeigen. Und mehr noch: Es findet eine Kommunikation zwischen einzelnen Quanten auch über riesige Entfernungen statt, wie man herausgefunden hat. Es ist also nachweisbar eine immaterielle, also eine Art geistige Verbindung vorhanden.
Diese Quanten, so die Schlussfolgerung in einigen Forschungsergebnissen, sind demnach die Brücken zwischen der geistigen Welt und der materiellen Welt.
Viele Physiker sind deshalb überzeugt: Es gibt eine geistige Wirklichkeit hinter bzw. in allem, was wir auf der Erde im Bereich der Materie sehen. Und das bedeutet dann, dass alles, was wir mit unseren irdischen Augen sehen, von einer geistigen Wirklichkeit hinter dieser Materie durchdrungen wird, man könnte auch sagen "beatmet" wird.
Doch was hat das nun mit Gott zu tun? Einiges. Denn aufgrund dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse kann man schlussfolgern: Über und in allem Lebensformen ist der Freie Geist, das All-Sein, ist Gott, das Leben. Ein Glaube an den Freien Geist, den All-Geist oder Schöpfergott, außerhalb jeder Religion, ist also völlig mit der modernen Wissenschaft vereinbar. Ganz anders der Glaube der Kirche. Dazu ein Interview mit Dieter Potzel, Herausgeber des "Theologen".

Frage:
Wie steht die Kirche zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Quantenphysik und den Schlussfolgerungen, z. B. einer geistigen Wirklichkeit in der so genannten Materie?

Der Theologe:
Die Kirche gibt sich insofern aufgeschlossen, da es natürlich einen guten Eindruck macht, wenn man auf Wissenschaftler in den Reihen der eigenen Religion verweisen kann. Sie steht aber von vorne herein allem ablehnend gegenüber, was nicht mit ihren Dogmen übereinstimmt. Und die römisch-katholische Kirche bedroht Physiker und andere Wissenschaftler sogar mit der ewigen Hölle, wenn sie etwas anderes als Wahrheit heraus finden als das, was die Kirche zu einem bestimmten Thema lehrt. Ich möchte dazu einen Lehrsatz des 1. Vatikanischen Konzils zitieren, der in der römisch-katholischen Kirche als "unfehlbar" betrachtet wird. Er lautet: "Wer sagt, die menschlichen Wissenschaften müssten mit solcher Freiheit behandelt werden, dass ihre Behauptungen als wahr festgehalten werden und von der Kirche nicht verworfen werden könnten, wenn sie der geoffenbarten Lehre widersprechen, anathema sit", also "der sei verflucht" (siehe hier).

Mit anderen Worten: Der Wissenschaft wird eben ausdrücklich nicht die Freiheit von Forschung und Lehre zugestanden, sondern ihre Erkenntnisse werden verworfen, wenn sie der Kirchenlehre widersprechen. Und wenn ein Wissenschaftler diesen kirchlichen Verwerfungen nicht zustimmt, soll er dafür nach seinem Tod ins ewige Höllenfeuer. Das wurde unter dem im Jahr 2000 von Papst Johannes Paul II. selig gesprochenen Papst Pius IX. Ende des 19. Jahrhunderts angeblich "unfehlbar" für alle Zeiten so festgelegt.
Dies war also nicht nur zur Zeiten von Galileo Galilei im 17. Jahrhundert so, als es z. B. darum ging, ob die Erde eine Kugel ist oder eine Scheibe, wie die Kirche felsenfest behauptete, weil man ja von diesem Planeten herunter fallen würde, wenn er eine Kugel wäre, so unter anderem die Argumentation der Würdenträger. Sondern es ist bis heute noch genauso. Die Dogmen der Kirche werden nur mit ein paar moderneren Worten verbrämt und verschleiert, damit die Menschen nicht merken, welches nach wie vor die gültige Kirchenlehre ist und damit sie weiter Kirchensteuern bezahlen.

Frage
:
Aber hat die Kirche Galileo Galilei nicht rehabilitiert und wenigstens hier einmal ihren Irrtum eingestanden?

Der Theologe:
Hier ist es notwendig, einmal genauer hin zu sehen. Papst Johannes Paul II. hatte am 10.11.1979 seinen Wunsch geäußert, die – so wörtlich – "Überprüfung des Falles Galilei zu vertiefen und in aufrichtiger Anerkennung des Unrechts, von welcher Seite es auch immer gekommen sein mag, das Misstrauen beseitigen, das dieses Ereignis noch immer bei vielen gegen eine fruchtbare Zusammenarbeit von Glaube und Wissenschaft, von Kirche und Welt hervorruft", wie er es scheinheilig formulierte (vatican.va
, 31.1.1992). Allein die Formulierung vom "Unrecht", "von welcher Seite es auch immer gekommen sein mag", spricht schon Bände. So formuliert niemand, der eine Schuld ehrlich eingestehen will. Am 31.10.1992 hat der Papst in einer Ansprache an die Päpstliche Akademie der Wissenschaften zwar an einer Stelle beiläufig einen "Irrtum der Theologen von damals" zugegeben – nach fast 400 Jahren –, aber er hat auch in dieser Ansprache weder von einem Fehlurteil noch von einer Schuld des Inquisitionstribunals gesprochen. Eine Rehabilitation von Galilei wäre es gewesen, wenn Papst Wojtyla gesagt hätte: "Galilei hatte Recht und wir hatten Unrecht. Wir bitten ihn und allen, die aufgrund unseres Fehlurteils Leid erdulden mussten, um Vergebung." Stattdessen versuchte der Papst einmal mehr, mit mehrdeutigen Formulierungen und diffusen Anschuldigungen ("Unrecht, von welcher Seite es auch immer gekommen sein mag") den Kopf aus der Schlinge zu bekommen. Er fügte 1992 lediglich in allgemeiner Form hinzu: "Es ist eine Pflicht der Theologen, sich regelmäßig über die wissenschaftlichen Ergebnisse zu informieren, um eventuell zu prüfen, ob sie diese in ihrer Reflexion berücksichtigen oder ihre Lehre anders formulieren müssen". Hier darf man sich aber nicht von der Schönfärberei dieser Worte einlullen lassen. Es geht dem Papst ausschließlich darum, ein Dogma "eventuell" "anders" zu formulieren ohne es dabei allerdings im Geringsten anzutasten. Denn eine Änderung des kirchlichen Denkens gegenüber der Wissenschaft wurde beim 1. Vatikanischen Konzil für alle Zeiten definitiv ausgeschlossen, und ich zitiere das für den Katholizismus ebenfalls als "unfehlbar" markierte verbindliche Konzilsdokument wörtlich: "Wer sagt, es sei möglich, dass man den von der Kirche vorgelegten Glaubenssätzen entsprechend dem Fortschritt der Wissenschaft gelegentlich einen anderen Sinn beilegen müsse als den, den die Kirche verstanden hat und versteht, anathema sit, der sei verflucht" (siehe hier).

Das heißt: So wie die Kirche ihren Glauben z. B. im 17. Jahrhundert Galileo Galilei gegenüber definiert hat, so muss er auch heute definiert werden. Man darf lediglich etwas herumeiern, um "wissenschaftliche Ergebnisse" in der "Reflexion" "eventuell" zu berücksichtigen. Das ist Augenwischerei und es bedeutet: Die Kirche braucht sich nach ihrem Verständnis nicht von einem Fortschritt der Wissenschaften in Frage stellen zu lassen, denn ihre Glaubenssätze seien heute genauso zu verstehen wie z. B. vor tausend Jahren. Sie müssen also niemals der Wissenschaft angepasst werden, nur "eventuell" ein wenig anders verpackt werden. Und deshalb sind Berichte etwa über Nahtoderfahrungen, die der kirchlichen Lehre widersprechen, für den Katholizismus auch unwichtig und können ignoriert werden. Die Wissenschaft hat für die Kirche nur die Aufgabe, das katholische Dogma zu bestätigen bzw. zu "vertiefen". Wenn sie das aber nicht tut, wird Wissenschaftlern heute zwar nicht mehr mit dem Scheiterhaufen gedroht wie früher, dafür aber nach wie vor mit dem Fluch einer angeblich ewigen Hölle.
 
Das alles sagt man in der Öffentlichkeit natürlich nicht so deutlich, weil man nicht noch mehr Kirchenaustritte provozieren will. Aber so ist es weiterhin, auch im 21. Jahrhundert. Die Kirche wird sich also immer gegen die Wissenschaft sträuben und sie bekämpfen, wenn diese z. B. eine kirchliche Lehraussage beweisbar widerlegt.

Frage:
Gilt diese Ablehnung eines wissenschaftlichen Fortschritts auch für die evangelische Kirche, wenn die Wissenschaft der Kirche widersprechen sollte?

Der Theologe:
Die evangelische Kirche hat sich zum Thema "Wissenschaft" nicht so deutlich geäußert wie die katholische. Doch die Ergebnisse der modernen Quantenphysik von einer geistigen Realität in allen Lebensformen widersprechen klar der evangelischen Lehre, und deshalb schweigt man hier auch lieber. Die Quantenphysik beweist ja eine geistige Realität hinter bzw. in der Materie, wenn sie z. B. erklärt, dass Materie nicht als Ansammlung von kleinsten Teilen dingfest zu machen ist. Oder wenn sie eine Kommunikation von Quanten über große Entfernungen hinweg feststellt.
Fakt ist nämlich: Die evangelische Kirche lehnt überwiegend sogar die Unsterblichkeit der Seele ab. Ja, man leugnet sogar die Existenz einer Seele überhaupt. Dies gilt vor allem für das überhebliche Luthertum. Die lutherischen Theologen vertreten seit dem 16. Jahrhundert überwiegend eine so genannte "Ganztod-Theorie", das heißt eine komplette Vernichtung des Menschen durch den Tod. In einem lutherischen Dogmatik-Lehrbuch heißt es dazu über die evangelische Theologie des 20. Jahrhunderts: "
Der Tod betrifft nicht nur den Leib, sondern auch die Seele, die nicht ein Teil am Menschen ist, sondern er selbst."
Dies alles würde aber am "Jüngsten Tag" sozusagen völlig auf den Kopf gestellt. Die Menschen würden dann plötzlich von Jesus Christus wieder auferweckt und dann entweder in einen ewigen Himmel oder eine ewige Hölle geschickt. Die evangelische Dozentin Dr. Kirsten Huxel von der Universität Tübingen sagt sogar, dass die Lehre von der Unsterblichkeit der Seele mit der "biblischen Auferstehungshoffnung" unvereinbar sei (deepdyve.com). Und das ist auch die gängige evangelische Lehre.
Und hier zitiere ich einmal einige weitere Aussagen der renommiertesten und hoch geehrten protestantischen Theologen aus dem 20. Jahrhundert.
Etwa Karl Barth: "Es bleibt kein Seelchen übrig".
Oder Eberhard Jüngel: Der Tod ist eine "total abbrechende Verhältnislosigkeit".
Oder Paul Althaus: "Wenn der Seele ihr Leib genommen wird, wird sie auch sich selber genommen." Wenn die Seele unsterblich wäre, wäre die Auferweckung nur ein "halbes Werk". Usw. usf. (Quellenangaben hier)
Zusammenfassend kann man sagen: Die moderne Quantenphysik zeigt mehr und mehr auf, dass die Materie nur etwas Vordergründiges ist. Man könnte sagen: Alles ist beseelt. Beide Großkirchen verteufeln diese Haltung jedoch seit je her als ketzerischen "Pantheismus". Und sie bedroht die Menschen mit der ewigen Hölle, auch wenn man das nicht so lautstark tut, um – wie gesagt – nicht noch mehr Mitglieder zu verlieren.

Frage:
Aber könnten die Theologen nicht wenigstens einmal demütig zugeben: "Wir haben uns geirrt. Es war falsch, Unwahrheiten als ´unfehlbare Wahrheiten` auszugeben oder die Beseeltheit aller Lebensformen abzulehnen"?

Der Theologe:
Dazu ist der Leidensdruck für die Führer dieser Institutionen noch lange nicht groß genug. Sie werden ja nach wie vor von den Staaten, vor allem von Deutschland, mit Milliarden an Euro exzessiv subventioniert und unermesslich privilegiert und dadurch überhaupt in dieser Form am Leben gehalten. Außerdem befürchtet man zurecht, dass die Gläubigen dann fragen: "Wenn also das falsch war, was ist dann noch alles falsch? Stimmt überhaupt irgendetwas an der Lehre der Kirche?"
Und vor dieser Frage haben die Kirchenverantwortlichen große Angst, denn das meiste stimmt tatsächlich nicht, so dass ich sogar sagen würde: "Eine Lüge nach der anderen" (vgl. den Nachruf). Doch auf diesen Unwahrheiten baut die Macht und der Einfluss der Kirche auf. Und darauf baut dann wiederum die Reputation der Kirchenführer auf. Doch wenn immer mehr Menschen ihren gesunden Menschenverstand gebrauchen, dann wird aus den regelmäßigen Kirchenaustrittswellen ein Kirchenaustritts-Dammbruch, weswegen ja der Papst logischerweise vor dem gesunden Menschenverstand warnt.

Frage:
Eine letzte Frage dazu: Die Kirche unterhält ja auch Akademien, wo man sich mit den neuesten Forschungsergebnissen auseinander setzt. Und es gibt sogar, worauf Sie vorhin schon hingewiesen haben, eine Päpstliche Akademie der Wissenschaften. Hier wird nicht der Eindruck erweckt, als würde man sich aktuellen Forschungsergebnissen verschließen.

Der Theologe:
Man versucht natürlich, wie immer auf allen Hochzeiten zu tanzen und so zu tun, als wäre man allem Neuen gegenüber aufgeschlossen. Doch zunächst werden dort solche Akzente gesetzt, welche die Position der Kirche bekräftigen sollen. Und spätestens dann, wenn es darum geht, das kirchliche Bekenntnis oder Dogma anzutasten oder zu ändern, ist Schluss mit der Aufgeschlossenheit.
Solche Akademien oder dergleichen erweisen sich folglich als nur vordergründige Fassade. Oder man versucht eben, anerkannte Wissenschaftler in den Sumpf der Kirche mit hinein zu ziehen, indem man so tut, als bestünden hier Übereinstimmungen oder zumindest grundsätzliche Offenheiten. Letztlich versucht man, alle Widersprüche zwischen Kirche und Wissenschaft so lange auszusitzen, bis alle Kritiken einschlafen und verstummen.
Für mich besteht bei alldem ein grundsätzlicher Widerspruch zwischen Kirche und Wissenschaft. Das Geplänkel von einem Miteinander von Kirche und Wissenschaft halte ich für Augenwischerei. Denn jede ehrliche Forschung muss offen sein für neue Erkenntnisse, auch wenn Bisheriges dabei auf den Kopf gestellt werden muss. Kirche jedoch will immer am Alten, an der Tradition und an ihren angeblichen Geheimnissen festhalten, und wenn sie dreimal falsch sind. So hat sie es ein für alle Mal dogmatisiert oder in ihren Bekenntnisschriften fest geschrieben. Und wehe, jemand lüftet diese Geheimnisse! So werden diese Großinstitutionen wie immer die Erkenntnisse bekämpfen, die sie nicht vereinnahmen und in ihren Sumpf hinunter ziehen können. So ist es seit vielen Hundert Jahren, und so wird es bleiben, so lange man diesen Sumpf nicht trocken legt, indem man die Kirche einfach mal sich selbst überlässt statt sie dauernd staatlich zu finanzieren, zu subventionieren und zu unterwürfig zu hofieren.
 

PS: Die römisch-katholische und die evangelische Lehre haben mit Jesus von Nazareth nichts zu tun. Sie stehen meist im Gegensatz zu Jesus. Was Jesus lehrte, findet sich demgegenüber z. B. in den Evangelien des Neuen Testaments.
Und im
Neuen Testament heißt es auch: "Geht hinaus aus ihr [bzw. wörtlich übersetzbar auch mit: "Tretet aus aus ihr"], mein Volk, dass ihr nicht teilhabt an ihren Sünden und nichts empfangt von ihren Plagen" (Offenbarung 18, 4). Sehr viele Menschen beziehen diesen Satz über die "Hure Babylon" auf die Kirche und ziehen daraus die Konsequenz.


 


Der Text  kann wie folgt zitiert werden
:
Zeitschrift "Der Theologe", Hrsg. Dieter Potzel, Ausgabe Nr. 18: Die Sakramente und Rituale der Kirche – Nicht christlich, sondern Götzendienst – Verbindliche Originaldokumente, Wertheim 2005,  zit. nach theologe.de/theologe18.htm, erweiterte Fassung vom 1.10.2024;
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Literatur:
- z. B.
Der verbogene Glaube: Weihrauch oder das Reich Gottes, Marktheidenfeld 2011; 11,90 € + Versand (bitte Cover links anklicken)

 

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