Der Theologe Nr. 18, aktualisiert am 25.12.2024
Originaldokumente der römisch-katholischen Kirche,
zusammengestellt und bearbeitet von Josef Neuner, Heinrich Roos, Karl Rahner
und Karl-Heinz Weger in: "Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung"
/ Was sind Dogmen? / Variationen der Höllenqualen in der evangelischen
Kirche / Kirche und Wissenschaft
Möchten Sie die ausführlichen Einleitungsgedanken überspringen und gleich die Dogmen und Originaldokumente lesen, dann lesen Sie hier weiter!
Am 15.10.2011 fand im Vatikan eine
Konferenz zur so genannten "Neuevangelisierung"
der Welt durch die römisch-katholische Kirche und ihre Mission statt. 8000
Besucher kamen dazu in
den Vatikanstaat, dem Kirchenstaat mit ca. 1000 Einwohnern. Bei
dieser Gelegenheit wurde auch die Internetseite aleteia.org
vorgestellt, die vom Vatikan für die
Neuevangelisierung eingerichtet wurde. Das Wort "aleteia"
ist griechisch und
heißt übersetzt "Wahrheit". Es steht im Neuen Testament, im Johannesevangelium, z.
B. an der Stelle, an der Jesus von Nazareth spricht: "Ich bin der Weg, die
Wahrheit (aleteia) und das Leben."
Einmal mehr erhob auf diese Weise
die Papstkirche also den Anspruch, Vertreterin der "Wahrheit"
zu sein, und sie versucht, die Wahrheit, die durch Christus in die Welt gekommen ist,
für sich zu vereinnahmen, obwohl sie damit
fast nichts zu tun hat bzw. es massivst verfälscht hat bis hin zur
Verkehrung ins Gegenteil. Der Frage nach dem Warum sind wir bereits auf
unserer Hauptseite
nachgegangen.
In dieser Ausgabe des Theologen
soll es vor allem um die Frage
gehen: Was lehrt
die Kirche praktisch als ihre angebliche "Wahrheit",
sozusagen als ihre "Betriebsanleitung"?
Die Kirchenoberen sprechen von "Neuevangelisierung", weil die Menschen den Glauben
der Kirche kaum mehr kennen. Und das in der Gesellschaft
verbreitete Wissen über den römisch-katholischen Glauben, über die Dogmen
bzw. kirchlich verbindlichen Lehrinhalte der Kirche ist tatsächlich nicht sehr verbreitet, und es
bestehen darüber viele Irrtümer.
Auf dieser Seite finden Sie deshalb einen
Überblick und wesentliche Fakten zum Verständnis der Kirche und ihrer Lehre,
also der Religion des
Katholizismus.
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"Es ist ja die Angst, mit der ein System
wie die Kirche zusammengehalten wird." |
Diese Inhalte sind auch dadurch von großer
gesellschaftlicher Bedeutung, da Papst
Joseph Ratzinger (Benedikt XVI.) in Berlin in seiner Rede im Olympiastadion
am 22.9.2011 die Katholiken mit Reben am "Weinstock" der katholischen Kirche
verglich. Die
Kirchenmitglieder wurden bei dieser Gelegenheit ermahnt, nicht aus der Kirche auszutreten, auch
wenn sie dort noch so viel Böses finden. Fallen sie nämlich von der Kirche
ab, würde das Feuer ihr Schicksal sein, so ein wesentlicher Inhalt der Papst-Rede
vor vielen versammelten deutschen Politikern, darunter einem Großteil der
damaligen Bundestagsabgeordneten. Joseph Ratzinger zitierte dazu den
katholischen Kirchenheiligen
Augustinus, einen Verfechter von Folter und
Todesstrafe für Andersgläubige und Erfinder der an Grausamkeit nicht mehr zu
überbietenden katholischen "Lehre
von den stets brennenden und nie sterbenden Menschenleibern".
Hier das wörtliche Augustinus-Zitat, das der
Papst in Berlin vortrug: "Eines von beiden kommt
der Rebe zu, entweder der Weinstock oder das Feuer; wenn sie nicht im
Weinstock ist, wird sie im Feuer sein."
Dieses Zitat machte sich der Papst
als Teil seiner Rede zustimmend zu eigen, indem er es nicht weiter
kommentierte, was eine kaum verhüllte Drohung mit dem ewigen Höllenfeuer
darstellt und den dort angeblich "stets brennenden und nie sterbenden
Menschenleibern".
Augustinus war derjenige katholische
Theologe, der die katholische Lehre vom ewigen Höllenfeuer bis in die
Details hinein entwickelt hatte (siehe
hier) – eine Lehre, die dann im 5. und 6.
Jahrhundert auch zu den verbindlichen Dogmen und Lehrentscheidungen der
Kirche hinzugefügt wurde.
Und
wie nah fast alle Menschen nach Überzeugung der Päpste der angeblich ewigen Hölle
seien, erfahren Sie auch hier auf dieser Theologen-Seite.
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Doch nun ein Überblick über diese Ausgabe Nr. 18 des
"Theologen", Der Glaube der Kirche – Verbindliche Dogmen und Originaldokumente.
Anleitung zum Lesen
Was sind die Dogmen und wie viele gibt es?
Die Dogmen, die
"Gegenstände katholischen Glaubens"
Die "Hierarchie der
Dogmen der Kirche"
Die "altkirchlichen" Dogmen
Auswahlversuche aus dem Dogmen-Dschungel
Dogmen als Ursache "ekklesiogener
Neurosen"
Die kirchliche
Bekräftigung ihrer angeblichen "Unfehlbarkeit" im 20. Jahrhundert
Warum auch ein
Pädophiler "unfehlbar" sein könne
Alle Ungläubigen
werden auf "ewig" verflucht
Original-Texte
Anhang:
1)
Der Codex Iuris Canonici (CIC)
2)
Katholiken fragen nach: Ist das wirklich unser Glaube?
3)
Zu den Quellen – in eigener Sache
4)
Die Lehre von der "ewigen Verdammnis"
im Protestantismus
5) Kirche und Wissenschaft: Interview mit
dem "Theologen"
Hier gelangen Sie zum Ende der Seite
Anleitung zum
Lesen
Viele Menschen, Katholiken und
Nichtkatholiken, fragen: Was ist katholisch? Was bedeutet katholisch? Nachfolgende Glaubenswahrheiten der
römisch-katholischen Kirche
stammen aus dem offiziellen Lehrwerk der römisch-katholischen Kirche von
Josef Neuner – Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden der
Lehrverkündigung, neubearbeitet von Karl Rahner und Karl-Heinz Weger,
Regensburg 1971, 13. Auflage 1992.
Die von den Herausgebern "fett" gedruckten
Ziffern bezeichnen dabei die katholisch "unfehlbaren"
bzw. angeblich "irrtumslosen" Lehrsätze, die laut
katholischem Glauben für alle Zeit gelten
(Beleg dafür siehe hier).
Die "normal" gedruckten Ziffern
sollen dann auf die übrigen Lehrsätze
hinweisen, bei denen laut Verfasser
"die
Absicht der Kirche, endgültig zu binden, nicht klar ausgesprochen ist"
(S. 24), die aber ebenfalls als "Wahrheit" gelten und
damit als Teil des gesamten "Heilsgeheimnisses" (Benedikt XVI.), welches
die Gläubigen glauben müssen, um ihr Seelenheil nicht zu verlieren.
So mancher modernere katholische Zeitgenosse meint nun irrtümlich, wenigstens
diesen "Wahrheiten" könne er laut der "Betriebsanleitung"
seiner Kirche schadlos widersprechen, oder
er müsse bei einem Widerspruch oder einer Kritik zumindest nicht dafür
in die "ewige Hölle". Doch das ist nur ein frommer Wunsch,
eine Selbsttäuschung über das Wesen des eigenen Glaubens.
Denn auch wer bei einem oder mehreren der Lehrsätze widerspricht, wo
eine "Absicht der Kirche, endgültig zu binden" nicht
ausdrücklich festgestellt werden könne, der stellt sich damit eindeutig
gegen die Autorität des jeweiligen päpstlichen Lehramts, das einen
bestimmten Lehrsatz einst aufgestellt hatte.
Das 2.
Vatikanische Konzil schaffte hier nämlich Klarheit, indem es beschlossen
hatte:
"Dieser religiöse Gehorsam des Willens und des Verstandes ist aber in
besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Römischen Bischofs zu
leisten, auch wenn er nicht ex cathedra spricht ..."
(zit. nach Heinrich Denzinger / Peter
Hünermann, Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen
Lehrentscheidungen, Nr. 4149)
Doch welche Folgen werden dem Katholiken nun angedroht, wenn er ungehorsam
ist?
Wer der päpstlichen
"Unfehlbarkeit" aus dem Jahr 1870
und vergleichbaren Dogmen nicht zustimmt, der soll in eine ewige Hölle (siehe
hier),
das ist katholisch eindeutig. Doch was ist mit dem Gläubigen, der "dem authentischen Lehramt
des Römischen Bischofs" keinen "religiösen Gehorsam"
erweist, "auch wenn er nicht ex cathedra spricht?"
Ihn soll das gleiche Schicksal ereilen, wie wir in dieser Ausgabe des
Theologen darlegen.
An dieser Stelle vorab zunächst soviel dazu: Er
wird dann entweder durch einen mit dem jeweiligen
Lehrsatz verbundenen Bannfluch direkt Richtung "Hölle" verflucht oder er
gerät indirekt
auf dieses Gleis, da man dann dem jeweiligen
päpstlichen oder kirchenamtlichen Autor misstraut oder gar widerspricht,
obwohl man – um der Hölle angeblich zu entgehen – die "ganze
Überlieferung" annehmen müsse. Dies ist in mehreren
verbindlichen Lehrsätzen und Dogmen so festgelegt, z. B.
hier;
vgl. dazu auch die Papstworte aus dem Jahr 2011).
Weiter unten jedoch noch Näheres dazu.
Wer an dieser Stelle bereits in die Inhalte einsteigen und
mit dem Lesen der Dogmen beginnen möchte, kann den
nachfolgenden Absatz "Was sind Dogmen der
römisch-katholischen Kirche?" überspringen und
hier weiterlesen. Der nachfolgende
Absatz über die Dogmen beinhaltet zum Teil intellektuell
verquere und hochkomplizierte Kost und entlarvt auf seine Weise, dass das darin
Geschilderte mit dem Zimmermann Jesus von Nazareth nicht das Geringste
zu tun hat. Doch er gibt dem theologisch interessierten Gottsucher
Anleitungen um Hilfen, um das ganze römisch-katholische Menschenwerk
auch vom Verstand her besser zu durchschauen.
"Jesus wollte nie eine Kirche, nie eine
Hierarchie und keine Priester, die sich als Vermittler zwischen Mensch und
Gott ausgeben. Aber da die ersten mächtigen Christen in dieser aufkommenden
und sehr populären Religion eine Chance zur Macht sahen, begannen sie, die
Lehre von Jesus zu manipulieren. Man sagte den Menschen, dass Jesus für
unsere Sünden gestorben sei und uns so einen riesigen Schatz an Erlösung
geschenkt hat. Dieser Schatz ist allerdings nicht für alle Menschen
verfügbar. Dazu braucht es Kanäle, die diesen Schatz für die Menschen
erreichbar machen. Diese Kanäle heißen Sakramente. Durch die Sakramente
fließen den Gläubigen die Gnade und das Heil Gottes zu. Diese Kanäle mussten
natürlich verwaltet werden.
Und so wurde dieser ganze Erlösungsschatz der
Kirche, genauer den Priestern, zur ausschließlichen Verwaltung anvertraut.
Nur Priester durften die Sakramente spenden. Denn nur den Priestern ist von
Gott die Macht gegeben worden, die Sakramente wirksam spenden zu können. Dies ist die Lehre der katholischen Kirche, die damit die Menschen, die Gott
suchen, entmündigt und abhängig macht."
(Kurt Meier, Ex-Priester,
zit. nach sein.de, 25.9.2015)
Was sind die Dogmen der
römisch-katholischen Kirche?
Die
"unfehlbaren"
bzw. unwiderruflichen Lehrsätze gelten in der Kirche auch als "Dogmen".
So lautet die gewöhnlich vereinfachte Dogmen-Definition. Doch
gibt es unter katholischen Theologen viele intellektuelle Debatten über
die genaue Definition und damit auch über die genaue Anzahl der Dogmen.
Unbestritten sind dabei zunächst die drei jüngsten "Dogmen":
1854 – die Lehre von der angeblich "unbefleckten" "Empfängnis" Marias
im Leib ihrer Mutter Anna, also zum Zeitpunkt, als Anna beim
Geschlechtsverkehr mit
ihrem Mann, der Joachim geheißen haben soll, mit Maria schwanger wurde. Dies bedeutet, dass Maria bei
ihrem Gezeugt-Werden nicht mit der "Erbsünde" behaftet worden sein soll
– im Gegensatz zu allen anderen Menschen außer Jesus
1870 – die
angebliche Unfehlbarkeit des päpstlichen Lehramtes, wenn eine
Entscheidung als "ex cathedra" (= "vom Lehrstuhl aus" = unfehlbar)
definiert wird
1950 – die angebliche leibliche Himmelfahrt Marias,
wo nur sie und Jesus bereits mit ihren auferweckten
ehemals materiellen Leibern existieren sollen, während die Seelen anderer späterer
Himmelsbewohner erst am "Jüngsten Tag" mit ihren Leibern wiedervereinigt
werden sollen und auf diese Weise in den Himmel nachkommen sollen
Die Dogmen, die "Gegenstände katholischen Glaubens"
Was nun aber die Zeit zuvor betrifft, zeigt, wie
teilweise verworren der Katholizismus in dieser Hinsicht ist, obwohl
Papst Paul VI. in Ausübung seines "unfehlbaren" Lehramtes in
Zusammenarbeit mit seiner "Glaubenskongregation"
erst 1973 deutlich machte, dass es letztlich Hunderte von Dogmen gibt.
Dies ergibt sich unter anderem
aus der
Erklärung der vatikanischen Glaubenskongregation (also der modernen
obersten Inquisitionsbehörde) vom 24.6.1973 unter dem Titel Mysterium
ecclesiae. Diese wurde von Papst Paul VI.
"in der Audienz, die er am 11. Mai 1973 dem unterzeichneten Präfekten
der Hl. Kongregation für die Glaubenslehre gewährte, bestätigt und
bekräftigt und deren Veröffentlichung" von ihm
"angeordnet". Darin
heißt es wörtlich und – typisch für Theologen – sehr kompliziert:
"Nach der katholischen Lehre erstreckt sich die
Unfehlbarkeit des Lehramtes der Kirche aber nicht nur auf die
Hinterlassenschaft des Glaubens
[Anmerkung: womit die Schriften ihrer
Bibel gemeint sind], sondern
auch auf jenes, ohne dass
diese Hinterlassenschaft nicht richtig bewahrt und dargestellt werden
kann
[Anmerkung: also angeblich auf die Lehre der Kirche]. Die Erstreckung dieser Unfehlbarkeit auf
die Hinterlassenschaft des Glaubens selbst
[also ihre Bibel]
aber ist eine Wahrheit, von der die Kirche schon vor den Anfängen an für
sicher hielt, dass sie in den Verheißungen Christi geoffenbart sei.
Auf diese Wahrheit gestützt, definierte das 1. Vatikanische Konzil als
Materie des katholischen Glaubens: ´Mit göttlichem und katholischem
Glauben ist all das zu glauben, was im geschriebenen oder
überlieferten Wort Gottes enthalten ist und von der Kirche – sei es in
feierlicher Entscheidung oder kraft ihres gewöhnlichen und
allgemeinen Lehramtes – als von Gott geoffenbart zu glauben
vorgelegt wird.` Diese Gegenstände des katholischen Glaubens
also
–
die mit dem Namen ´Dogmen` bezeichnet werden
– sind
und waren zu jeder Zeit notwendigerweise die unveränderliche Norm, wie
für den Glauben, so auch für die theologische Wissenschaft."
(zit. nach Heinrich Denzinger, Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen
Lehrentscheidungen, 42. Auflage, Freiburg 2009,
Nr. 4536)
Die "Hierarchie der Dogmen der Kirche"
Schon diese kirchliche Insider-Formulierung
ist ein Gegensatz zu der klaren und schlichten der Lehre des Jesus von
Nazareth! Doch auch der Inhalt ist gegensätzlich, was vor allem in der
Ausgabe Nr. 25 von
theologe.de dargelegt wurde.
Zum besseren Verständnis des
Inhalts der katholischen Definition noch einmal verdeutlicht: Auch all das ist
gemäß dieser Religion zu glauben, was von
der Kirche "kraft ihres gewöhnlichen Lehramts" "als von Gott geoffenbart"
gilt,
und es wird als "Dogma" bezeichnet. Also vereinfacht ausgedrückt:
Alle Dogmen seien angeblich von Gott offenbart. Und welche sollen das nun genau sein?
Das ist in dem von Papst Paul VI. autorisierten kirchlichen Lehrschreiben
Mysterium ecclesiae eingangs ja so formuliert: Die angebliche
"Unfehlbarkeit" erstrecke sich nicht nur auf die Bibel, sondern auch auf
deren Interpretationen durch die Kirche und deren Päpste.
Und damit ist letztlich das gesamte offizielle Lehrwerk der
römisch-katholischen Kirche gemeint, das sich ja in seiner Gesamtheit als einzig richtige
Interpretation der ursprünglichen "Hinterlassenschaft des Glaubens"
in ihren Bibeln versteht, was auch Papst Joseph
Ratzinger 2012 in seinem Schreiben Porta Fidei noch einmal bekräftigt.
Ein einfaches Beispiel dazu ist die katholische Behauptung, dass Jesus
bei Seinem letzten Mahl mit den Jüngern diese als Priester
eingesetzt habe, obwohl das Unsinn ist. Jesus von Nazareth hat niemals
Priester eingesetzt.
Wobei man bei den
Einzelheiten innerhalb der Dogmen ein klein
wenig unterscheidet. In Mysterium ecclesiae wörtlich:
"Es besteht in der Tat eine Ordnung und gleichsam eine Hierarchie der Dogmen der Kirche, da ihr Zusammenhang mit dem Fundament des Glaubens verschieden ist. Diese Hierarchie aber macht deutlich, dass sich einige von den Dogmen auf andere als die grundlegenderen stützen und von ebendiesen erhellt werden. Alle Dogmen aber sind, da sie ja geoffenbart wurden [Anmerkung: !! also auch diejenigen weiter unten in der katholischen Hierarchie], mit demselben göttlichen Glauben zu glauben." (Denzinger, a.a.O., Nr. 4538)
Der letzte Satz ist nun entscheidend: "Alle Dogmen" gelten als
"geoffenbart", was bedeutet "von Gott offenbart"
. Damit setzen sich die
Päpste und ihre Theologen an die Stelle Gottes. Sie machen sich damit
entweder selbst zu Göttern (wie es auch Kaiser des alten Imperium Romanum
taten) oder sie suggerieren damit, dass sie gleich den Gottespropheten Medien
seien, welche Offenbarungen ihres "Gottes" in menschliche Sprache
dolmetschen können. Hier wäre dann allerdings die Frage: Welches "Gottes"?
Welcher jenseitige "Gott" bzw. "Götze" ist es, der seine Anweisungen an die
Päpste weitergibt?
Als Antwort auf diese Fragen können die nachfolgenden gespreizten Lehrsätze des 2. Vatikanischen Konzils
verstanden werden:
"Diese
Überlieferung, die von den Aposteln stammt
[Anmerkung: die
also nach dem Dokument Mysterium ecclesiae so genannte "Hinterlassenschaft des Glaubens"],
entwickelt sich in der Kirche unter dem Beistand des Heiligen Geistes weiter.
Es wächst nämlich das Verständnis der überlieferten Dinge und Worte sowohl
aufgrund des Nachsinnens und des Studiums der Gläubigen, die sie in ihrem
Herzen erwägen, als auch aufgrund der inneren Einsicht in die geistlichen
Dinge, die sie erfahren, sowie aufgrund der Verkündigung derer, die mit der
Nachfolge im Bischofsamt die sichere Gnadengabe der Wahrheit empfangen
haben."
(2. Vatikanisches Konzil, zit. nach Denzinger,
a.a.O., Nr. 4210)
... Die Aufgabe, das geschriebene oder
überlieferte Wort Gottes authentisch auszulegen, ist allein dem lebendigen
Lehramt der Kirche anvertraut, ... da es ja dieses (Wort Gottes)
nach göttlichem Auftrag und mit dem Beistand des Heiligen Geistes
ehrfürchtig hört, heilig bewahrt und treu erklärt und all das, was es als
von Gott offenbart zu glauben vorlegt, aus dieser einen Hinterlassenschaft
des Glaubens schöpft. (zit. nach Denzinger, a.a.O., Nr. 4214)
Man könnte demnach also zusammenfassen: Immer, wenn die Päpste sich in ihren Lehrschreiben in irgendeiner Weise auf ihre Bibel beziehen – wobei es auch eine an Haaren herbeigezogene "Weiterentwicklung" sein könne, die in diesem Buch selbst gar nicht zu finden ist –, sei es ein Dogma und damit auch "unfehlbar". Und dies gilt von ihrem Selbstverständnis her demzufolge für die gesamte kirchliche Lehrüberlieferung, da sinngemäß behauptet wird, diese sei unter dem "Beistand des Heiligen Geistes" die Fortsetzung der Bibel. Nur wenn ein Papst irgendetwas als seine private Alltagsmeinung schreibt und ausdrücklich oder indirekt zugesteht, dass man das als Katholik auch anders sehen könne wie er, wäre es demzufolge kein Dogma. Doch wie katholisch festgelegt: Das kirchliche Lehramt gründet grundsätzlich auf der Behauptung, mit seinen Lehren "das geschriebene [damit ist die Bibel gemeint] oder überlieferte Wort Gottes [damit ist laut Kirche die "Tradition" gemeint] authentisch auszulegen", so dass man von Hunderten, ja mehreren Tausend Dogmen sprechen kann, auch wenn es eine gängige Eingrenzung zum Beispiel auf 245 Dogmen mit angeblich "höchster Glaubensgewissheit" ("de fide") gibt, den "grundlegenderen" Dogmen, welche der katholische Dogmatik-Professor Dr. Ludwig Ott in seinem Buch Grundriss der katholischen Dogmatik 1952 vorgenommen hat. Womit man wieder beim Lehrsatz von der Dogmen-Hierarchie angekommen ist, deren Rangzuordnung wiederum im Ermessen des jeweiligen Theologen oder Papstes steht.
Trotzdem kursieren nach wie vor auch andere Definitionsversuche; etwa von den drei oben genannten "sicheren" Dogmen von 1854, 1870 und 1950, zu denen noch ca. 10-20 weitere "unfehlbare" Dogmen hinzu kämen, die dem so genannten "allgemeinen ´affirmativen` Lehramt zugeordnet" würden (z. B. wikipedia.org) – ein weiterer intellektuell spitzfindiger katholischer Insider-Begriff. Laut Duden-Lexikon bedeutet "affirmativ" "bejahend", "zustimmend", "bekräftigend". Hierzu gehören zum Beispiel die angebliche "Dreieinigkeit" Gottes oder der bekannte kirchliche Glaubenssatz, Jesus Christus sei "wahrer Mensch" und "wahrer Gott" zugleich. Diese beiden Lehrmeinungen gehören also zu den so genannten "altkirchlichen" Dogmen, die auf den sieben Ökumenischen Konzilien beschlossen wurden, die im Prinzip sowohl von der römisch-katholischen als auch von den orthodoxen und evangelischen Kirchen anerkannt werden: Es sind diese die Konzilien von Nizäa (325: Christus sei ein Mensch und ein Gott), Konstantinopel (381: "Dreieinigkeit"), Ephesus (431: Die angebliche Jungfrau Maria sei nicht nur "Christusgebärerin", sondern "Gottesgebärerin"), Chalcedon (451: Christus habe zwei Naturen, sowohl Mensch als auch "Gott"), Konstantinopel (553: die angebliche ewige Verdammnis; Ablehnung der Präexistenz der Seele), Konstantinopel (680/681: Christus habe zwei Willen, einen göttlichen und einen menschlichen; Papst Honorius I. (625-638) wird nachträglich verflucht, weil er nur von einem Willen von Christus ausgegangen war, und dieser Fluch wird von späteren Päpsten bestätigt), Nizäa (787: Ikonen dürfen verehrt, aber nicht angebetet werden)). Für die orthodoxen Kirchen sind die Lehr-Beschlüsse dieser sieben Konzilien offenbar die einzigen Dogmen. Die verschiedenen evangelischen Kirchen erkennen auch entweder alle diese sieben Konzilien an oder nur die ersten sechs.
Weitere Auswahlversuche aus dem Dogmen-Dschungel
Doch das
offizielle römisch-katholische Lehrbuch von
Neuner-Roos
veröffentlicht weit über Hundert weitere
als "unfehlbar"
markierte Lehrsätze
(also nicht nur 10-20), die nach der von Papst Paul VI.
bekräftigten Definition der vatikanischen Glaubenskongregation (siehe
oben)
auch eindeutig "Dogmen"
sind
– logisch auch von daher, da eine Steigerung von
"unfehlbar"
nicht möglich ist.
Ein als "unfehlbar"
geglaubter
Lehrsatz ist damit zweifelsfrei auch ein katholisches Dogma.
Wir zitieren
unten
in "Fettdruck"
nun
beispielhaft einige Dutzend dieser sicher verbindlichen und unabänderbaren Lehrsätze =
Dogmen. Wobei man dann im Katholizismus
eben noch einmal unterscheidet zwischen "definitiv" verkündeten Dogmen
(durch den Papst speziell; drei (1852, 1870 und 1950)) und "affirmativ" verkündeten
Dogmen, also nicht als spezielle Dogmen verkündete "unfehlbare"
Glaubenssätze.
Der Glaube der Kirche von Josef Neuner und
Heinrich Roos, überarbeitet von dem renommierten Theologen Karl
Rahner, unterteilt alle Dogmen und Lehrsätze in zwei
grundsätzliche Kategorien. Zum einen die
"unfehlbaren", wie oben dargelegt,
deren Ziffer bzw. Randnummer "fett" gedruckt ist. Das
sind in der neuesten Auflage insgesamt 238, was also ungefähr der Anzahl
von 245 von Prof. Dr. Ludwig Ott in Grundriss der katholischen
Dogmatik entspricht. Und
zum zweiten
die übrigen, die ebenfalls "verbindlich" und für "wahr" gehalten werden,
wo aber, laut Verfasserangabe, "die Absicht
der Kirche, endgültig zu binden, nicht klar ausgesprochen ist"
(S.
24).
Abgesehen davon, dass man hier wiederum unterscheiden muss zwischen "klar
ausgesprochen" und "nicht klar ausgesprochen", könnte nun jemand
folgende Deutung daraus ableiten: Nur was "fett" gedruckt sei,
seit laut diesem
mit päpstlicher Druckerlaubnis versehenem Lehrwerk ein Dogma. Doch der
Unterschied zwischen beiden Kategorien ist letztlich geringfügig. Denn auch diese weiteren
angeblichen "Wahrheiten" der römisch-katholischen Kirche
(bei denen die voran gehende Randnummer
unten nicht fett gedruckt ist)
sind ja kirchenamtlich genauso gültig wie alle anderen. Ein Widerruf ist auf jeden Fall auch bei dieser zweiten Kategorie
nicht vorgesehen.
Die
genaue Herkunft
des jeweiligen Lehrsatzes ist immer im Anschluss
vermerkt.
Dogmen als Ursache "ekklesiogener Neurosen"
Ein katholischer Theologe hatte uns zur
weiteren Vertiefung der
hochkomplizierten katholischen Definitions-Fragen zum Thema "Wahrheit" einmal empfohlen, ein Universitäts-Seminar im
Fach
Dogmengeschichte zu belegen, worin wir als ehemalige Pfarrer bzw. Diplom-Theologen
jedoch schon mehr als genug Erfahrung haben – man könnte sagen, bis zum
Überdruss. Und mit einem solchen Vorschlag wird
auch nur von
den eigenen Denk-Verrenkungen abgelenkt und die Verantwortung für Unklarheiten
dem Fragenden zugeschoben statt sie wahrheitsgemäß dem eigenen
teilweise absurden Lehrgebäude zuzuschreiben.
Heute sehen wir es deshalb so: Wenn
es auf einfache Fragen nach der Wahrheit keine einigermaßen klaren,
verständlichen und der Frage
entsprechenden Antworten gibt und
man stattdessen mühsam einen weiteren Kurs (!) besuchen soll, kommt auch dies einer
Selbstentlarvung
gleich, dass dies alles nicht das Geringste mit Jesus zu tun hat, den
einst die Kinder verstehen konnten. Die Entstehung der kirchlichen Dogmen
ist letztlich nichts anderes als ein intellektueller Sinkflug in die
Unterwelt menschlicher Beschränktheiten und Absurditäten. Jedes Tier, auch
ein einfaches Insekt, hat ein weiteres Bewusstsein und lebt in größerer
Gottnähe als ein Mensch, der in kirchengebundene Theologie verstrickt ist.
Das Bewusstsein der
Dogmenfrömmigkeit ist womöglich noch niedriger als das Stein-Bewusstsein, denn
die moderne Quantenphysik weist klar auf die geistige Durchdringung aller
Materie hin, auch von Steinen. Ein Mineral lebt also ohne menschliche
Verformung in seiner schöpfungsmäßigen Bestimmung. Nur der Hochmut der
Menschheit, ihre "Hybris",
die im katholischen Unfehlbarkeitsdogma seine überheblichste
Ausformung erfahren hat, stellt sich gegen den Schöpfergott, den Freien
Geist, und gegen die Einheit allen Lebens und erhebt sich im egomanen Wahn
faktisch selbst zur Göttlichkeit. Im Katholizismus spricht man vom
"Stellvertreter Gottes" und von den Bischöfen und Priestern, die an dieser
Stellvertretung angeblich teilhaben. Doch sind diese Theologen-"Protze"
nicht in Wirklichkeit "Stellvertreter der Unterwelt"?
Deshalb ist es uns auch ein Anliegen, in
dieser Ausgabe des Theologen
das kirchliche Lehrgebäude so kurz und verständlich wie möglich und
anhand einiger Beispiele darzulegen, so dass
man sich – für sich persönlich – weitere Nachforschungen im
Dogmen-Dschungel sparen kann – es sei denn, man möchte bei der Entlarvung
einzelner Absurditäten, die einen besonders interessieren, mithelfen.
Denn jeder kann sich in diesem Zusammenhang auch fragen, was es
bringen soll, noch mehr Zeit und Energie
für etwas aufzubringen, das ohnehin nichts mit
Jesus von Nazareth zu tun
hat und was zudem meist im Gegensatz zum gesunden
Menschenverstand steht. Und darum liegt hier auch nicht zufällig
die Ursache unzähliger Neurosen und Psychosen. So genannte "ekklesiogene
Neurosen" sind mittlerweile ein eigenes Forschungsgebiet, und viele,
die das gesamte kirchliche Lehrgebäude studiert haben, fragen sich, ob das
alles letztlich nichts anderes ist als eine spezielle Ausformung menschlichen Wahnsinns.
Die kirchliche Bekräftigung ihrer angeblichen "Unfehlbarkeit" im 20. Jahrhundert
Gerne kommen wir den theologisch bzw. kirchengeschichtlich Interessierten
aber auch noch einen weitere
Schritt entgegen, und wir weisen an dieser Stelle auch auf eine der jüngsten offiziellen römisch-katholischen
Lehraussagen zur
"Unfehlbarkeit" hin, wie sie auf dem 2. Vatikanischen Konzil in der so
genannten "Dogmatischen Konstitution" Lumen
Gentium beschlossen wurde, und zwar in Kapitel
25
(zit. nach Heinrich Denzinger/Peter
Hünermann, Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen
Lehrentscheidungen, Nr. 4149). In der
Einführung haben wir oben bereits kurz darauf hingewiesen. Da hier
ausdrücklich auch alle Bischöfe in die
"Unfehlbarkeit" einbezogen werden, festigten die "Gehirn-Akrobaten"
der Kirche damit im Wesentlichen ihren Glauben an ihre eigene angebliche Irrtumslosigkeit, während sie
für ihr jahrelanges Debattieren über diese Dinge vom Volk durch
dessen Steuern und Abgaben einmal mehr ausgehalten wurden und heute noch
werden.
Wer das Nachfolgende liest, der versteht
einmal mehr, warum man auf einfache Fragen in der katholischen Kirche
keine einfachen Antworten bekommt,
sondern stattdessen lange "dogmengeschichtliche" Abhandlungen.
Wer sich das jedoch nicht länger antun will, dem wird empfohlen, hier
aus unserem "Schnellkurs" zur Dogmengeschichte auszusteigen und das Zitat zu
überspringen und stattdessen
hier weiter zu
lesen.
Zunächst als einen "Höhepunkt"
der Dogmengeschichte jedoch nachfolgend das 2. Vatikanische Konzil (1962-1965),
das ja als Reformkonzil für unsere Zeit gilt,
über die angebliche Unfehlbarkeit:
"Wenn Bischöfe in Gemeinschaft mit
dem Römischen Bischof lehren, sind sie von allen als Zeugen der
göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren; die Gläubigen aber
müssen mit einer im Namen Christi vorgetragenen Entscheidung ihres
Bischofs über den Glauben und die Sitten übereinkommen und ihr mit dem
religiösen Gehorsam ihres Herzens anhangen. Dieser religiöse Gehorsam
des Willens und des Verstandes ist aber in besonderer Weise dem
authentischen Lehramt des Römischen Bischofs zu leisten, auch wenn er
nicht ex cathedra spricht ...
Auch wenn die einzelnen Vorsteher nicht über den Vorzug der
Unfehlbarkeit verfügen, so verkünden sie dennoch, immer wenn sie ...
authentisch Sachen des Glaubens und der Sitten lehren und dabei auf eine
Aussage als endgültig verbindliche übereinkommen, die Lehre Christi
auf unfehlbare Weise ...
Diese
Unfehlbarkeit aber, mit der der
göttliche Erlöser seine Kirche bei der Bestimmung einer Lehre über den
Glauben oder die Sitten ausgestattet sehen wollte, reicht so weit, wie
die Hinterlassenschaft der göttlichen Offenbarung reicht, die
unantastbar bewahrt und getreulich ausgelegt werden muss. Dieser
Unfehlbarkeit jedoch erfreut sich der
Römische Bischof, der Haupt des Kollegiums der Bischöfe, kraft seines
Amtes, wenn er als oberster Hirt und Lehrer aller Christgläubigen, der
seine Brüder im Glauben stärkt, eine Lehre über den Glauben oder die
Sitten in einem endgültigen Akt verkündet. Daher heißen seine
Bestimmungen zu Recht aus sich und nicht aus der Zustimmung der Kirche
heraus unveränderlich, da sie ja unter dem Beistand des Heiligen
Geistes, der ihm im seligen Petrus verheißen wurde, vorgebracht sind,
und deshalb keiner Bestätigung durch andere bedürfen noch irgendeine
Berufung an ein anderes Urteil zulassen. In diesem Fall trägt nämlich
der Römische Bischof seine Entscheidung nicht als Privatperson vor,
sondern legt als oberster Lehrer der gesamten Kirche, dem auf
einzigartige Weise die Gnadengabe der Unfehlbarkeit der Kirche selbst innewohnt, die Lehre des
katholischen Glaubens aus und schützt sie. Die der Kirche verheißene
Unfehlbarkeit wohnt auch der Körperschaft
der Bischöfe inne, wenn sie das oberste Lehramt zusammen mit dem
Nachfolger des Petrus ausübt ..."
Warum auch ein Pädophiler "unfehlbar" sein könne
Praktisch heißt das: Der Papst kann sogar im Alleingang "unfehlbare" Dinge verkünden, die Bischöfe gemeinsam und mit dem Papst zusammen. Und demnach könnte grundsätzlich z. B. auch ein Pädophiler oder geistig Verwirrter "kraft seines Amtes" oder als "Teil der Körperschaft" "unfehlbar" sein, denn seine Lebensweise spielt gemäß dieser Definition überhaupt keine Rolle. Und so gilt auch sonst in der Kirche alles das als gültig, was die Amtsträger rituell "richtig" durchführen, und zwar völlig unabhängig davon, ob sie z. B. Schwerverbrecher sind oder Männer wären, die keine strafbaren Handlungen begangen haben (siehe hier).
Alle Ungläubigen werden auf "ewig" verflucht
Die dabei in den Dogmen bzw. Lehrsätzen bzw.
Glaubenswahrheiten meist verwendete Formulierung "der sei ausgeschlossen" ist
eine abgemilderte Übersetzung des Originals, der mithilfe des griechischen
Wortes "anáthema"
(= Fluch, Verfluchung) gebildeten lateinischen Formulierung "anáthema sit".
Diese heißt wörtlich "der sei verdammt"
bzw. "der sei
verflucht".
In älteren Quellen, die im Original statt in Latein in Griechisch
formuliert sind, lautet der Fluch ausschließlich in Griechisch
formuliert "anáthema ésto".
Der "Ausgeschlossene"
bzw. "Verfluchte"
muss nach römisch-katholischer Lehre nach seinem Tod für alle Zeit und
Ewigkeiten die Hölle erleiden, und zwar ohne Aussicht auf Besserung oder
Milderung, weil er den im Lehrsatz genannten Aspekt der katholischen
Lehre zu Lebzeiten nicht für wahr halten konnte. Wie es dort nach
dem Willen der Kirche zugehen soll, das hat der
"heilige" Kirchenvater Augustinus in vielen Details
hier beschrieben.
(Anmerkung: Von dieser Verfluchung ist seit dem Konzil von
Konstantinopel aus dem Jahr 681 auch Papst Honorius I. betroffen, doch
man hat 1870 trotzdem die "Unfehlbarkeit" des Papstes durchgeboxt
und seither ausgesessen; frei nach dem Motto: Die
Kirche hat auch hier einen großen Magen und kann die Verfluchung eines ihrer
Unfehlbaren gut verdauen.)
Und abschließend noch zur weiteren Erläuterung: Keinem der hier
nachfolgend aufgeführten Lehrsätze
bzw. Glaubenswahrheiten
(aus der Zeit zwischen dem 4. Jahrhundert und 1962) wurde im 2.
Vatikanischen Konzil (1962-1965) widersprochen, so dass die Ergebnisse
des so genannten Reformkonzils Vaticanum II die hier dokumentierten verbindlichen Grundlagen
des Katholizismus nicht berühren. Sie gelten damit sowohl der offiziellen römisch-katholischen Kirche
als Grundlage als auch den so genannten Traditionalisten wie der von dem
französischen Erzbischof Marcel Lefebvre (1905-1991) im Jahr 1970
gegründeten Piusbruderschaft
St. Pius X.
Doch jetzt genug der Hintergründe.
Jesus von Nazareth sprach: "Eure Rede aber sei
´Ja, ja; nein; nein. Was darüber ist, das ist vom Übel" (Matthäus 5, 37).
Lesen Sie im Folgenden
nun also einige Original-Beispiele für das
"Übel".
Hier nun einen Auswahl von aktuell
gültigen so genannten "Glaubenswahrheiten" der Kirche zur ewigen Verdammnis, geordnet nach der
Lehrsatz-Nummer in dem römisch-katholischen Standardwerk
Der Glaube der Kirche (a.a.O.).
Aus dem wissenschaftlichen römisch-katholischen Standardwerk Kompendium
der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen sind
nachfolgende Lehrsätze zitiert:
1970
Anmerkung: Es gehört zum Urwissen
vieler Religionen und Bekenntnisse,
dass sich Geistwesen, die Gott einst geschaffen hat, durch Zuwiderhandlung gegenüber den
Geboten Gottes im Zeitraum von Äonen allmählich "verdichtet" haben. So
sind gemäß dieser Überzeugung die
heutigen menschlichen Körper entstanden, und in diesem Zusammenhang,
manchmal "Fallgeschehen" genannt,
hatte sich der von diesem Fallgeschehen betroffene Teil der ursprünglich geistigen Schöpfung ebenfalls mehr
und mehr
"verdichtet". Auf diese Weise ist das materielle Universum entstanden.
Obwohl man dies gemäß dieser Überzeugung nicht als "Strafe" betrachtet, werden auch die Menschen
mit diesem Glauben von dem katholischen Bannfluch im Lehrsatz Nr. 325 mit getroffen.
329 – ... Auf dass allen die Wahrheit des reinen Glaubens bekannt und
allen Irrtümern, die sich einschleichen könnten, der Zugang verschlossen
sei, bestimmen wir, dass jeder, der von nun an hartnäckig dabei bleibt,
zu behaupten, zu verteidigen und für wahr zu halten, die vernünftige
oder verstandbegabte Seele sei nicht durch sich und wesentlich die
Form
des Leibes, als Irrlehrer zu betrachten ist.
Anmerkung: Dieser Lehrsatz klingt sehr kompliziert. Im römisch-katholischen
Weltkatechismus wird er in etwas andere Worte gefasst.
Dort heißt es in Nr. 365: "Die Einheit von Seele und Leib
ist so tief, dass man die Seele als die ´Form` des Leibes zu betrachten
hat ..."
Wenn Sie in der hier folgenden Aufstellung die Nummer am Beginn
eines jeden Lehrsatzes anwählen, werden Sie zur genauen
Herkunft der jeweiligen römisch-katholischen Glaubensmeinung verlinkt.
49
–
Wer sagt, die Menschenvernunft sei
so unabhängig, dass ihr der Glaube nicht von Gott befohlen werden könne,
der sei ausgeschlossen.
52 – Wer sagt,
Wunder könnten nicht geschehen, deshalb seien alle Wunderberichte, auch
die in der Heiligen Schrift enthaltenen, unter die Legenden und Mythen
zu verweisen; oder die Wunder könnten niemals sicher erkannt werden, und
niemals könne durch sie der göttliche Ursprung der christlichen Religion
rechtmäßig bewiesen werden, der sei ausgeschlossen.
56
– Wer sagt, die
menschlichen Wissenschaften müssten mit solcher Freiheit behandelt
werden, dass ihre Behauptungen als wahr festgehalten und von der Kirche
nicht verworfen werden könnten, auch wenn sie der geoffenbarten Lehre
widersprächen, der sei ausgeschlossen.
57 –
Wer sagt, es sei möglich, dass man den von der
Kirche vorgelegten Glaubenssätzen entsprechend dem Fortschritt der
Wissenschaft gelegentlich einen anderen Sinn beilegen müsse als den, den
die Kirche verstanden hat und versteht, der sei ausgeschlossen.
85 –
Wer nicht die ganze kirchliche Überlieferung annimmt, die
geschriebene wie die ungeschriebene, der sei ausgeschlossen.
93 – Niemand soll es wagen, ... die
Heilige Schrift im Vertrauen auf eigene Klugheit nach seinem eigenen
Sinn zu drehen, gegen den Sinn, den die heilige Mutter, die Kirche,
hielt und hält – ihr steht das Urteil über den wahren Sinn und die
Erklärung der heiligen Schriften zu.
98
– Wer nicht alle Bücher der
Heiligen Schrift mit allen ihren
Teilen, wie sie die Kirchenversammlung von Trient [1545] anführte, als heilige
kanonische Schriften anerkennt oder wer leugnet, dass sie von Gott
eingegeben sind, der sei ausgeschlossen.
195 – Wer nicht
mit den heiligen Vätern im eigentlichen und wahren Sinne die heilige und
immer jungfräuliche und unbefleckte Maria als Gottesgebärerin bekennt,
da sie eigentlich und wahrhaft das göttliche Wort selbst, das vom Vater
vor aller Zeit gezeugte, in den letzten Zeiten, ohne Samen, vom Heiligen
Geiste empfangen und unversehrt geboren hat, indem unverletzt blieb
ihrer Jungfrauschaft auch nach der Geburt: der sei verworfen.
209 – In einer neuen Geburt ist er [Jesus] geboren worden, weil
unberührte Jungfrauschaft, die das Beilager eines Mannes nicht kannte,
ihm in ihrem durch die Überschattung des Heiligen Geistes fruchtbar
gewordenen Schoß einen Leib bereitet hat. Diese Jungfrauengeburt kann
mit natürlichem Verstand nicht begriffen werden und steht ohne Beispiel
da. Könnte man sie natürlich begreifen, wäre sie nicht wunderbar ...
Zwar hat Maria durch die Überschattung des Heiligen Geistes empfangen,
doch darf man deswegen nicht glauben, dass der Heilige Geist der Vater
des Sohnes sei.
213 – Es ist auch unser Glaube, dass
die ganze Dreifaltigkeit die Fleischwerdung dieses Sohnes Gottes bewirkt
habe, denn die Werke der heiligen Dreifaltigkeit sind untrennbar ...
325 – Wer sagt oder daran festhält, die Menschenseelen hätten ein
Vorleben gehabt, d. h. sie seien zuvor Geister und heilige Gewalten
gewesen, sie seien aber der göttlichen Anschauung satt geworden, hätten
sich dem Bösen zugewandt, seien deswegen in der Liebe Gottes erkaltet,
hätten so den Namen "Seelen" (= die Kalten) bekommen und seien zur
Strafe dafür in die Körper gebannt worden, der sei ausgeschlossen.
Also soll nicht der Leib die Form der Seele sein bzw. den Seelenzustand
widerspiegeln, was ein Aspekt geistigen Wissens wäre, sondern angeblich
umgekehrt. Dem Leib wird so von der Vatikankirche eine Priorität
eingeräumt. Und was die Seele weiter betreffen soll, siehe in Nr. 366: "Die Kirche lehrt, dass jede Geistseele
unmittelbar von Gott geschaffen ist ..." Aus dieser
Glaubensbehauptung folgt wiederum, dass "Gott" nach römisch-katholischer Lehre
zum Beispiel auch behinderte
Geistseelen geschaffen habe, eben als "Form" eines behinderten Embryos
bzw. eines behindert zur Welt gekommen Leibes.
Kurz gefasst könnte man den römisch-katholischen Glauben über die
Erschaffung des jeweils einzelnen Menschen wie folgt skizzieren: Die Schaffung der Geistseele
durch Gott würde demnach beim Zeugungsakt erfolgen, wobei dem gezeugten Menschen
gleichzeitig die Erbsünde übertragen würde, wie nachfolgender Lehrsatz
Nr. 356 bei Neuner-Roos darlegt. Diese ist wiederum der Keim für die spätere angebliche
ewige Verdammnis, wenn der Mensch in seinem vor ihm liegenden Erdenleben
den "Heilsweg" der Kirche nicht anerkennt.
PS: Eine Alternative zu diesem
kirchlichen Glauben findet sich bei
356 – Wer leugnet, dass
die neugeborenen Kinder getauft werden
müssen, ... der sei ausgeschlossen ... Denn was der Apostel gesagt hat:
"Durch den einen Menschen ist die Sünde in die Welt eingetreten und
durch die Sünde der Tod, und so kam der Tod über alle Menschen, in ihm
haben alle gesündigt" (Röm 5, 12), das darf man nichts anders verstehen,
als wie es die katholische Kirche, die überall verbreitet ist, immer
verstanden hat. Wegen dieser Glaubensregel nämlich werden nach
apostolischer Überlieferung auch die Kinder, die selbst noch keinerlei
Sünden begehen konnten, deshalb wahrhaft zur Vergebung der Sünden
getauft, damit in ihnen durch die Wiedergeburt gereinigt werde, was
ihnen durch die Zeugung anhaftet [Anmerkung = die Erbsünde]."
367
–
Im Glauben müssen wir festhalten, dass außerhalb der apostolischen, römischen
Kirche niemand gerettet werden kann; sie ist die einzige Arche des Heils und
jeder, der nicht in sie eintritt, muss in der Flut untergehen. Aber ebenso
müssen wir sicher daran festhalten, dass von dieser Schuld vor den Augen des
Herrn niemand betroffen wird, der da lebt in unüberwindlicher Unkenntnis der
wahren Religion.
368 – So lehren Wir:
Die Kirche ist nicht eine unverbindliche Gemeinschaft, bei der es für
das Heil des Menschen gleichgültig ist, ob man sie kennt oder nicht, ob
man in sie eintritt oder sie verlässt. Sie ist unbedingt notwendig, und
zwar nicht nur infolge des Gebots unseres Herrn, wodurch der Erlöser
allen Völkern den Eintritt in seine Kirche vorgeschrieben hat. Notwendig
ist sie auch als Mittel, weil ... die Teilnahme an Wahrheit und Leben
nicht erreicht werden kann außer in der Kirche und durch die Kirche ...
369 –
Außerhalb der Kirche kann niemand gerettet werden. Freilich sind nicht
alle, die in unüberwindlicher Unwissenheit über Christus und seine
Kirche leben, schon aufgrund dieser Unwissenheit ewig zu verdammen ...
Er [Christus] schenkt auch jedem seine Gnade, der sich nach Kräften
müht, so dass er die Rechtfertigung und das ewige Leben erreichen kann.
Diese Gnade erhält aber keiner, der von der Einheit des Glaubens oder
von der Gemeinschaft der Kirche aus eigener Schuld getrennt ist und so
aus diesem Leben scheidet. Wer nicht in dieser Arche ist, wird in der
Sintflut umkommen. So verwerfen und verabscheuen Wir die gottlose Lehre
von der Gleichwertigkeit aller Religionen ... Ebenso verurteilen Wir die
gottlose Ansicht derer, die den Menschen das Himmelreich verschließen
aus dem falschen Vorwand: es sei unpassend und jedenfalls zum Heil nicht
notwendig, die Religion zu verlassen, in der man geboren, erzogen,
aufgewachsen sei, auch wenn sie falsch ist. Ja, sie klagen selbst die
Kirche an, die erklärt, sie sei die einzig wahre Religion, und die alle
Religionen und Sekten, die von ihrer Gemeinschaft losgetrennt sind,
verwirft und verurteilt (vgl.
unten Nr. 381).
373 – Darum können jene Menschen
nicht gerettet werden, die um die katholische Kirche und ihre von Gott durch
Christus gestiftete Heilsnotwendigkeit wissen, in sie aber nicht eintreten oder
in ihr nicht ausharren wollen (Beschluss des 2. Vatikanischen Konzils (1965)
ist identisch auch in Nr. 417 (1964) eingearbeitet).
375 – Es gibt nur e i n e allgemeine
Kirche der
Gläubigen. Außer ihr wird keiner gerettet. In ihr ist Jesus Christus
Priester und Opfer zugleich.
381
–
[Die heilige römische Kirche, durch das
Wort unseres Herrn und Erlösers gegründet,] glaubt fest, bekennt und
verkündet, dass niemand außerhalb der katholischen Kirche, weder Heide
noch Jude noch Ungläubiger oder ein von der Einheit Getrennter – des ewigen
Lebens teilhaftig wird, vielmehr dem ewigen Feuer verfällt, das dem Teufel
und seinen Engeln bereitet ist, wenn er sich nicht vor dem Tod ihr
(der
Kirche) anschließt. So viel bedeutet die Einheit des Leibes der Kirche,
dass die kirchlichen Sakramente nur denen zum Heil gereichen, die in ihr
bleiben, und dass nur ihnen Fasten, Almosen, andere fromme Werke und der
Kriegsdienst des Christenlebens den ewigen Lohn erwirbt. ´Mag einer noch so
viele Almosen geben, ja selbst sein Blut für den Namen Christi vergießen, so
kann er doch nicht gerettet werden, wenn er nicht im Schoß und in der
Einheit der katholischen Kirche bleibt.`
([Kirchenheiliger] Fulgentius) (vgl. oben
Nr. 369)
382 – Die Kirche hat kraft ihrer göttlichen Einsetzung
die Pflicht, auf das gewissenhafteste das Gut des göttlichen Glaubens
unversehrt und vollkommen zu bewahren und beständig mit größtem Eifer
über das Heil der Seelen zu wachen. Deshalb muss sie mit peinlicher
Sorgfalt alles entfernen und ausmerzen, was gegen den Glauben ist oder
dem Seelenheil irgendwie schaden könnte. Somit kommt der Kirche aus der ihr
vom göttlichen Urheber übertragenen Machtvollkommenheit nicht nur das
Recht zu, sondern sogar die Pflicht, gleich welche Irrlehren nicht
nur nicht zu dulden, sondern vielmehr zu verbieten und zu verurteilen, wenn
das die Unversehrtheit des Glaubens und das Heil der Seelen fordern.
391 – Die Kirche ... ist eine immerwährende und unvergängliche
Gesellschaft. Auf dieser Welt ist nach ihr keine andere Heilsordnung zu
erwarten, die vollständiger und vollkommener wäre ...
392
– ... Kirche ... ist die Säule und Grundfeste der Wahrheit, also frei
und unberührt von jeder Gefahr des Irrtums und der Falschheit ... Wir
lehren also: Der Gegenstand der Unfehlbarkeit geht so weit, wie das
Glaubensgut reicht, und die Pflicht, dieses Gut zu schützen, es
erfordert.
394 – Die Kirche ist ... nicht eine
Gemeinschaft von Gleichgestellten, in der alle Gläubigen dieselben Rechte
besäßen. Sie ist eine Gesellschaft von Ungleichen, und das nicht nur,
weil unter den Gläubigen die einen Kleriker und die andern Laien sind, sondern
vor allem deshalb, weil es in der Kirche eine von Gott verliehene Vollmacht
gibt, die den einen zum Heiligen, Lehren und Leiten gegeben ist, den andern
nicht ... So ist es Gegenstand des Glaubens, dass die Kirche Christi eine
vollkommene Gesellschaft darstellt. Und diese wahre und so glückliche Kirche
Christi ist keine andere als die eine, heilige, katholische und apostolische
römische Kirche.
430 – Dem römischen
Papst
sich zu unterwerfen, ist für alle Menschen unbedingt zum Heile notwendig.
Das erklären, behaupten, bestimmen und verkünden Wir.
434 – Wir bestimmen, dass der Heilige Apostolische Stuhl und der
römische Bischof den Vorrang über den ganzen Erdkreis innehat ...
440 – Wer daher sagt, der heilige Apostel
Petrus sei nicht von
Christus, dem Herrn, zum Fürsten aller Apostel und zum sichtbaren Haupt
der ganzen streitenden Kirche aufgestellt worden oder er habe nur einen
Vorrang der Ehre und nicht einen Vorrang der wahren und eigentlichen
Rechtsbefugnis von unserem Herrn Jesus Christus direkt und unmittelbar
erhalten, der sei ausgeschlossen.
454 – Wenn der römische Bischof in
höchster Lehrgewalt (ex cathedra) spricht, das heißt, wenn er seines Amtes als
Hirt und Lehrer aller Christen waltend, in höchster apostolischer Amtsgewalt
endgültig entscheidet, eine Lehre über Glauben oder Sitten sei von der ganzen
Kirche festzuhalten, so besitzt er auf Grund des göttlichen Beistandes, der ihm
im heiligen Petrus verheißen ist, jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche
Erlöser seine Kirche bei endgültigen Entscheidungen in Glaubens- und
Sittenlehren ausgerüstet haben wollte. Diese endgültigen Entscheidungen des
römischen Bischofs sind daher aus sich und nicht aufgrund der Zustimmung der
Kirche unabänderlich. Wenn sich jemand – was Gott verhüte – herausnehmen sollte,
dieser unserer endgültigen Entscheidung zu widersprechen, so sei er
ausgeschlossen.
470 – Jesus hätte sich nicht die Geburt aus einer Jungfrau gewählt, wenn
er sie als so wenig enthaltsam hätte betrachten müssen, dass sie jene
Geburtsstätte des Leibes durch menschliche Begattung entweihe.
475 – Zu verurteilen ist es deshalb, wenn Leute behaupten, man schulde
den Reliquien der Heiligen keine Verehrung, keinen Ehrenerweis, oder es
sei unnütz … Sie hat die Kirche schon verurteilt und verurteilt sie
jetzt aufs Neue.
479 – Die Lehre, dass die seligste Jungfrau
Maria im ersten
Augenblick ihrer Empfängnis durch einzigartiges Gnadengeschenk und
Vorrecht des allmächtigen Gottes, im Hinblick auf die Verdienste Christi
Jesu, des Erlösers des Menschengeschlechts, von jedem Fehl der Erbsünde
rein bewahrt blieb, ist von Gott geoffenbart und deshalb von allen
Gläubigen fest und standhaft zu glauben. Wenn sich deshalb jemand, was
Gott verhüte, anmaßt, anders zu denken, als es von Uns bestimmt wurde,
so soll er klar wissen, dass er durch eigenen Urteilsspruch verurteilt
ist, dass er an seinem Glauben Schiffbruch litt und von der Einheit der
Kirche abfiel, ferner, dass er sich ohne weiteres die rechtlich
festgesetzten Strafen zuzieht, wenn er in Wort oder Schrift oder
sonst wie seine Auffassung äußerlich kundzugeben wagt.
483 – Da er [Gott] ihr [Maria] die große Ehre erweisen konnte, sie
von
der Verwesung des Todes zu bewahren, muss man also glauben, dass er es
wirklich getan hat.
485 – Sie [Maria] erhielt als herrliche Krone aller ihrer Ehrenvorzüge,
dass sie von der Verwesung im Grab verschont blieb.
487
–
… es ist eine von Gott offenbarte
Glaubenswahrheit, dass die unbefleckte, immer
jungfräuliche Gottesmutter Maria nach Vollendung ihres irdischen
Lebenslaufes mit Leib und Seele zur himmlischen Herrlichkeit aufgenommen
wurde.
Anmerkung: Die Lehrsätze Nr. 479 und Nr. 487 sind Auszüge aus den beiden "großen" Mariendogmen der römisch-katholischen Kirche von 1854 und 1950. Die Dogmen sind komplett publiziert in "Der Theologe Nr. 45", Die Mutter von Jesus von Nazareth und der katholische Marienkult, im 5. Kapitel.
|
"... der sei ausgeschlossen", das heißt im Original "anathema sit", was bedeutet: "Der sei verflucht", was wiederum bedeutet: "Der sei nach seinem Tod ewig verdammt." Und das ist die bis heute gültige römisch-katholische Lehre. |
506 – Wer sagt, die
Sakramente des Neuen Bundes seien nicht alle von
Christus Jesus, unserem Herrn, eingesetzt, oder es seien mehr oder
weniger als sieben, nämlich: Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Letzte
Ölung, Weihe und Ehe, oder eines von diesen sieben sei nicht eigentlich
und wirklich Sakrament, der sei ausgeschlossen.
509
– Wer sagt, ... die Menschen könnten ohne sie [die Sakramente] oder ohne
das Verlangen nach ihnen durch den Glauben allein von Gott die Gnade der
Rechtfertigung erlangen ..., der sei ausgeschlossen.
510 – Wer sagt, diese
Sakramente seien allein dazu eingesetzt, den
Glauben zu nähren, der sei ausgeschlossen.
544
– Wer sagt, die kleinen Kinder dürfe man nach Empfang der
Taufe nicht zu
den Gläubigen zählen, weil sie ja noch nicht tatsächlich glaubten, und
sie müssten deshalb, wenn sie zu den Jahren der Unterscheidung kämen,
wieder getauft werden, oder es sei besser, ihre Taufe zu unterlassen,
als sie ohne eigenen Glaubensakt zu taufen nur aufgrund des Glaubens der
Kirche, der sei ausgeschlossen.
545 –
Wer sagt, solche kleinen Kinder, die getauft wurden, müsse man in
reiferem Alter fragen, ob sie das bestätigen wollten, was die Paten in
ihrem Namen bei der Taufe versprochen haben, und wenn sie antworten, sie
wollten es nicht, dann müsse man sie ihrem eigenen Gutdünken überlassen
und man dürfe sie einstweilen mit keiner anderen Strafe zum christlichen
Leben zwingen, als dass man sie von dem Empfang der Eucharistie und der
anderen Sakramente fernhalte, bis sie sich eines Bessern besännen, der
sei ausgeschlossen.
Anmerkung: Offen bleibt in diesem "unfehlbaren" Lehrsatz, was die kirchliche Alternative zu der dort "verdammten" Anschauung ist. Offenbar wird hier als so genannte "Glaubenswahrheit" gefordert, dass der als Säugling einst ungefragt getaufte Katholik später nicht los bzw. frei gelassen werden darf, wenn er sich dafür entschieden hat, die Kirche zu verlassen. Was das im einzelnen bedeuten kann, zeigt die Geschichte der Kirche, wo Aussteiger über Jahrhunderte nicht nur von den Sakramenten ausgeschlossen, sondern hingerichtet wurden. Vgl. dazu den Lehrsatz Nr. 382: Die Kirche muss "mit peinlicher Sorgfalt alles entfernen und ausmerzen, was gegen den Glauben ist oder dem Seelenheil irgendwie schaden könnte." Das "Ausmerzen" wurde in diesen Fällen auch auf Menschenleben bezogen.
577
– Wer leugnet, dass
im Sakrament der heiligsten Eucharistie wahrhaft, wirklich und
wesentlich der Leib und das Blut zugleich mit der Seele und mit der
Gottheit unseres Herrn Jesus Christus und folglich der ganze Christus
enthalten ist, und behauptet, er sei in ihm nur wie im Zeichen, im Bild
oder in der Wirksamkeit, der sei ausgeschlossen [= ewig verdammt].
578
– Wer sagt, im hochheiligen Sakrament der Eucharistie bleibe die
Substanz von Brot und Wein zugleich mit dem Leib und Blut unseres Herrn
Jesus Christus bestehen, und wer jene wunderbare und einzigartige
Wandlung der ganzen Brotsubstanz in den Leib und der ganzen Weinsubstanz
in das Blut leugnet, wobei nur Gestalten von Brot und Wein bleiben –
diese Wandlung nennt die Kirche sehr treffend Wesensverwandlung
(transsubstantiatio) –, der sei ausgeschlossen [= ewig verdammt].
580
– Wer sagt, im wunderbaren Sakrament der Eucharistie sei nach
vollzogener Weihe nicht der Leib und das Blut unseres Herrn Jesus
Christus, sondern nur beim Gebrauch, wenn es genossen wird, nicht aber
vorher und nachher, und in den geweihten Hostien oder Brotteilchen, die
nach der Kommunion aufbewahrt werden oder übrig bleiben, bleibe aber
nicht der wahre Leib des Herrn zurück, der sei ausgeschlossen.
582
– Wer sagt, ... man solle ihn [Christus in der Hostie] nicht
nach der lobenswerten und allgemein verbreiteten Sitte und Gewohnheit
der heiligen Kirche bei Prozessionen feierlich umhertragen oder nicht
öffentlich dem Volk zur Anbetung zeigen ... , der sei ausgeschlossen.
585
– Wer leugnet, jeder Christ beiderlei Geschlechts, der die
Jahre der Unterscheidung erreichte, müsse jedes Jahr wenigstens an
Ostern zur Kommunion gehen nach der Vorschrift der heiligen Mutter, der
Kirche, der sei ausgeschlossen.
587
–
Wer sagt, der bloße Glaube sei eine hinreichende Vorbereitung
auf den Genuss des Sakraments der heiligen Eucharistie, der sei
ausgeschlossen. Damit ein so hohes Sakrament nicht unwürdig und so zum
Tod und zur Verdammung genossen werde, so bestimmt und erklärt diese
heilige Kirchenversammlung [Trient 1551], dass diejenigen, die das
Gewissen einer schweren Sünde beschuldigt, wie sehr sie auch glauben,
die Reue zu haben, doch notwendig vorher die sakramentale Beichte
ablegen müssen, wenn sie einen Beichtvater erreichen können.
607
– Wer sagt,
durch jene Worte "Tut dies zu meinem Andenken" habe Christus seine
Apostel nicht zu Priestern bestellt, oder nicht angeordnet, dass sie
selbst und die anderen Priester seinen Leib und sein Blut opferten, der
sei ausgeschlossen.
608 – Wer sagt, das
Messopfer
sei nur Lob- und Danksagung oder das bloße Gedächtnis des Kreuzesopfers,
nicht aber ein Sühneopfer; oder es bringe nur dem Nutzen, der
kommuniziere; und man dürfe es nicht für Lebende und Verstorbene, für
Sünden, Strafen, zur Genugtuung und für andere Nöte aufopfern, der sei
ausgeschlossen.
612 – Wer sagt,
die
gottesdienstlichen Handlungen, Gewänder und äußeren Zeichen, deren sich
die katholische Kirche bedient, seien eher ein Weg zur Gottlosigkeit als
ein Mittel zur Frömmigkeit, der sei ausgeschlossen.
665 – Wer
leugnet, dass das sakramentale Bekenntnis nach göttlichem Recht eingesetzt oder
zum Heil notwendig ist, oder wer sagt, die Art des geheimen Sündenbekenntnisses
vor dem Priester allein, die die Kirche von Anfang an stets beobachtet hat und
beobachtet, sei der Einsetzung und dem Auftrag Christi nicht entsprechend und
menschliche Erfindung, der sei ausgeschlossen.
668
– Wer sagt, die sakramentale
Lossprechung des Priesters sei kein
richterlicher Akt, sondern eine reine Dienstleistung der Verkündigung
und Erklärung, dem Bekennenden seien die Sünden erlassen, falls er
glaubt, dass er freigesprochen sei, ... der sei ausgeschlossen.
669 – Wer sagt, die
Priester, die im Stand der Todsünde sind [Anmerkung: also wenn
– um einmal ein zugespitztes Beispiel zu bringen – ein Priester unmittelbar vor
einer von ihm gegebenen "sakramentalen Lossprechung"
etwa ein Kind vergewaltigt hat], hätten nicht die Vollmacht, zu
binden und zu lösen, ... der sei ausgeschlossen.
Anmerkung: Die katholische Kirche unterscheidet
grundsätzlich zwischen "lässlichen Sünden" einerseits und "schweren
Sünden" bzw. "Todsünden" andererseits. Demnach sei nicht
erst ein Mord oder ein Sexualverbrechen z. B. an einem Kind (die leider zu
Tausenden vorgekommen sind und weiter passieren) eine "Todsünde".
Schon die Leugnung
einer solchen katholischen Glaubensmeinung, von ihr "Glaubenswahrheit"
genannt, zählt dazu, weil der
Betroffene dadurch zum "Häretiker" (= "Irrlehrer") wird. Das hier genannte Beispiel ist
jedoch bewusst drastischer ausgewählt, um den Sachverhalt besser zu
veranschaulichen.
Dazu noch eine weiter gehende Frage: Was ist, wenn der
Priester zuvor ausgerechnet das Kind des Beichtenden sexuell missbraucht hat und der
Beichtende deswegen die Lossprechung von seinen Sünden durch den
verbrecherischen Priester nicht akzeptiert? Wird er dann auch
"ausgeschlossen", d. h. ewig in der Hölle verdammt? Nach der hier dargelegten Lehre ist
das so. Der Priester hingegen könnte später den Himmel betreten, wenn er
sich seinerseits durch einen anderen Priester "lossprechen" lässt.
674
– Wer sagt, die Schlüsselgewalt sei der Kirche nur zum Lösen, nicht aber
auch zum Binden übergeben, und also handelten die Priester gegen den
Zweck der Schlüsselgewalt und gegen die Einsetzung Christi, wenn sie den Beichtenden Strafen auferlegen, und es sei Einbildung, dass die
zeitliche Strafe meist noch abzubüßen bleibe, nachdem die ewige Strafe
kraft der Schlüsselgewalt aufgehoben sei, der sei ausgeschlossen.
688 – Da von Christus der Kirche die Vollmacht gegeben wurde,
Ablässe mitzuteilen, ... verurteilt [die Kirche] diejenigen mit
Ausschluss, die sie für unnütz erklären oder der Kirche das Recht
absprechen, sie zu verleihen. Doch wünscht die heilige
Kirchenversammlung, dass man bei der Verleihung von Ablässen nach altem
bewährten Brauch der Kirche Maß halte, damit nicht bei zu großer
Nachgiebigkeit die kirchliche Zucht entkräftet werden.
740 – Wer sagt, die Kirche irre, wenn sie
gelehrt hat und lehrt ... auch der unschuldige Teil, der keinen Anlass zum
Ehebruch gegeben hat, könne zu Lebzeiten des anderen Ehegatten keine andere Ehe
eingehen, ... der sei ausgeschlossen [= nach dem Tod ewig verdammt].
743 – Wer sagt,
Kleriker, die die heiligen Weihen empfangen
haben, oder Ordensleute mit feierlichen Gelübde der Keuschheit könnten
eine Ehe eingehen, und der Ehebund sei trotz des entgegenstehenden
kirchlichen Gesetzes und des Gelübdes gültig, ... der sei
ausgeschlossen.
746 – Wer sagt,
Eheangelegenheiten gehörten nicht vor den kirchlichen Richter, der sei
ausgeschlossen.
826 – Wer behauptet, die
Furcht
vor der Hölle, durch die wir im Schmerz über die Sünden zu Gottes
Barmherzigkeit unsere Zuflucht nehmen oder uns des Sündigens enthalten,
sei Sünde oder mache den Sünder noch schlechter, der sei ausgeschlossen.
891 – Wer sagt oder glaubt: die Strafe der bösen Geister und gottlosen
Menschen sei nur zeitlich und werde nach bestimmter Zeit ein Ende
nehmen, und dann komme eine völlig Wiederherstellung (Apokatastasis) der
bösen Geister und gottlosen Menschen, der sei ausgeschlossen.
895 – Die Strafe für die Erbsünde ist der Ausschluss von der Anschauung
Gottes, die Strafe für die persönliche Sünde aber ist die Pein der
ewigen Hölle.
896 – Er (Jesus Christus) wird kommen am Ende der Welt zum
Gericht über Lebende und Tote, einem jeden zu vergelten nach seinen
Werken, den Verworfenen wie den Auserwählten. Diese werden alle mit dem
eigenen Leib, den sie hier tragen, auferstehen, damit die einen mit dem
Teufel die ewige Strafe und die anderen mit Christus die ewige
Herrlichkeit empfangen, je nach ihren guten oder schlechten Werken.
898 – Wer aber ohne Buße in der Todsünde
stirbt [Anmerkung: = schwere Sünde im Unterschied zu
"lässlicher" Sünde, wobei es bereits als eine schwere Sünde bzw.
Todsünde gilt, wenn einer der hier angeführten Glaubenssätze nicht für
wahr gehalten wird], wird ohne Zweifel von der Glut der ewigen
Hölle auf immer gepeinigt.
905 – Ferner bestimmen
Wir: Wie Gott allgemein angeordnet hat, steigen die Seelen derer, die in
einer tatsächlichen schweren Sünde verschieden, sofort in die Hölle
hinab, wo sie von höllischen Qualen gepeinigt werden ...
926 – Die Seelen derer aber, die in einer Todsünde oder auch nur in der
Erbsünde verschieden [Anmerkung: Letztere sind v. a. Säuglinge und
kleine Kinder], steigen sofort hinab in die Hölle, empfangen aber
ungleiche Strafen. [Anmerkung: Zum Versuch, diesen Lehrsatz zu
modernisieren, siehe hier]
(wird fortgesetzt)
Manche bedeutsamen und verbindlichen Urkunden der Lehrverkündigung sind im
Neuner/Roos allerdings gekürzt, d. h. weggelassen. Sie stehen aber in dem
umfassenderen wissenschaftlichen Standardwerk von Heinrich Denzinger,
Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen,
Enchiridion smybolorium definitionum et declarationum de rebus fidei et
morum, herausgegeben von Peter Hünermann, derzeit in der 43. Auflage,
Freiburg 2011, einschließlich der bis dahin erfolgten
Lehrentscheidungen von Papst Benedikt XVI. erhältlich, hier zitiert nach der
42. Auflage, Freiburg 2009.
Aus diesem Grund zitieren wir nachfolgend hier weitere verbindliche
Original-Dokumente nach Denzinger (im katholischen Sprachgebrauch auch
Denzinger/Schönmetzer – Schönmetzer war der frühere Überarbeiter des
ursprünglich von Denzinger zusammengestellten Werkes – bzw. Denzinger/Hünermann genannt), z. B.
den Lehrsatz mit der Nummer 1970, in dem die katholische Kirche lehrt,
dass selbst ein Mensch, der in der vollkommenen selbstlosen Liebe lebt, nach
kirchlicher Lehre in die ewige Hölle müsse, wenn er ein Dogma oder
einen Lehrsatz für falsch hält. Die Zahl wurde in diesem Fall von uns
"fett" markiert, da es sich um eine Papst-Bulle handelt mit der
vatikanischen Prädikat "unfehlbar".
1970 – Der Mensch, der in der Todsünde
bzw. in der Strafwürdigkeit der ewigen Verdammnis lebt, kann die wahre Liebe
haben; und auch die vollkommene Liebe kann zusammen mit der Strafwürdigkeit
der ewigen Verdammnis bestehen.
49
–
Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil
bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung, 1870, Lehrsätze über die religiöse
Erkenntnis
Anhang:
1)
Zum Glauben der Kirche in den Urkunden und der Lehrverkündigung kommt
für die römisch-katholische Kirche rechtsverbindlich seit 1917 noch der
Codex Iuris
Canonici, der
Codex des Kanonischen Rechts hinzu
(bis 1917: Corpus Iuris Canonici). Dort heißt
es z. B. in der von Johannes Paul II. autorisierten
3. Auflage
(auctoritate Ioannis Pauli PP. II promulgatus), Kevelaer 1989.
Anmerkung: Wohin das führen kann? Lesen Sie
in
Der Theologe Nr. 16
Can. 908 – Katholischen Priestern ist es verboten, zusammen mit
Priestern oder Amtsträgern von Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften,
die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen,
die Eucharistie zu konzelebrieren.
Can. 1364 – § 1. Der Apostat, der Häretiker oder der Schismatiker ziehen
sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu ...
Anmerkung: Wer damit gemeint ist, erklärt Can. 751.
Can. 751 – Häresie nennt man die nach dem
Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer kraft göttlichen
oder katholischen Glaubens zu glaubenden Wahrheit [Anmerkung: siehe
Glaubenssätze oben] oder
einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit; Apostasie
nennt man die Ablehnung des christlichen Glaubens im ganzen; Schisma
nennt man die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der
Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche.
Anmerkung: Auch die Verneinung einer hier dargelegten
katholischen Glaubensbehauptung oder ein "beharrlicher Zweifel" daran zählt
demnach als schwere Sünde. Es gilt als
Häresie.
Wer also als Katholik seine Zweifel hat, ob Jesus wirklich "ohne
männlichen Samen" gezeugt wurde, ist bereits ein Häretiker und
zieht sich die Exkommunikation zu. Analoges gilt für
weitere oben genannte Sätze. In diesem angeblichen "Stand der schweren Sünde" zu
sterben, bedeutet für den davon Betroffenen nach römisch-katholischer Lehre automatisch
die ewige Verdammnis, also nach dem Tod sofortige Höllenfahrt, wo die
Betroffenen von nun an pausenlos "von höllischen Qualen gepeinigt
werden". (Lehrsatz Nr. 905)
Can. 750 – Kraft göttlichen und katholischen Glaubens ist all das zu
glauben, was im geschriebenen und überlieferten Wort Gottes als dem
einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut enthalten ist und zugleich als
von Gott geoffenbart vorgelegt wird, sei es vom feierlichen Lehramt der
Kirche, sei es von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt; das wird
ja auch durch das gemeinsame Festhalten der Gläubigen unter der
Führung des heiligen Lehramtes offenkundig gemacht; daher sind alle
gehalten, diesen Glaubenswahrheiten entgegenstehende Lehren jedweder Art
zu meiden.
Notwendig zum
Verständnis ist noch die Erläuterung des CIC, was es denn nun
genau mit der in Can. 1364 so bezeichneten "Tatstrafe" auf sich
hat. Diese steht in Can. 1314.
Can. 1314 –
Die Strafe ist meistens eine Spruchstrafe, so dass
sie den Schuldigen erst dann trifft, wenn sie verhängt ist; sie ist jedoch, wenn
das Strafgesetz oder das Strafgebot dies ausdrücklich festlegt [wie in Can.
1364], eine Tatstrafe, so dass sie von selbst durch Begehen der Straftat
eintritt.
Anmerkung:
Das heißt im Klartext: Die Strafe tritt sofort ein, also ohne
Verkündigung, sobald man auch nur an einem Dogma oder an einem
anderweitigen "Glaubensgut" zweifelt, gleich ob dieses dem
"ordentlichen" oder dem "allgemeinen" "Lehramt" entsprungen ist.
Can. 1366 – Eltern oder solche, die Elternstelle vertreten, welche die
nichtkatholische [Anmerkung: also z. B. eine evangelische]
Taufe oder Erziehung ihrer Kinder veranlassen, sollen mit eine
Beugestrafe oder einer anderen gerechten Strafe belegt werden.
Can. 1404 – Der Papst kann von niemandem vor Gericht gezogen werden.
Can. 1442 – Der Papst
ist der oberste Richter für den gesamten
katholischen Erdkreis. Er spricht Recht entweder persönlich oder durch
die ordentlichen Gerichte des Apostolischen Stuhls oder durch von ihm
delegierte Richter.
Anmerkung:
Ordentliche Gerichte sind demnach nicht notwendig, wenn der Papst
"persönlich" spricht.
Viele Leser, die das Werk von Neuner/Roos,
Der Glaube der Kirche bisher nicht
kannten, fragen mittlerweile nach, ob die hier veröffentlichten
Dokumente tatsächlich die offizielle römisch-katholische Lehrmeinung
wiedergeben. Die Antwort ist klar: Das ist so.
Die Standardwerke
"Alle haben ein Recht, zu
wissen, was die Kirche sagt"
Am 23.2.1971 und 8.9.1971 erhielt Der Glaube der Kirche zuletzt die offizielle Imprimatur
(Autorisierung als römisch-katholisches Lehrbuch) der Kirche. Im
Vorwort schreiben die Autoren im Jahr 1938, und dieses Vorwort wurde in
der 13. Auflage im Jahr 1992 nachgedruckt: "Das Buch enthält die
wichtigsten Urkunden über den katholischen Glauben in deutscher Sprache.
In ihnen hat die Kirche selbst das Gut der Offenbarung, das ihr Christus
anvertraut hat, in Worte gekleidet, und dem gläubigen Volk als
Entscheidung oder Belehrung vorgelegt. Die kirchlichen Dokumente,
die in ihrer Urfassung ja längst von Denzinger zusammengestellt wurden,
wenden sich nicht an einen engen Kreis von Theologen. Alle haben ein
Recht, zu wissen, was die Kirche selbst von ihrem Glauben sagt; und oft
wird aus diesem Recht eine Pflicht, wenn das Gut dieses Glaubens in uns
oder in andern bedroht wird und unsern Einsatz fordert. Das Buch
stellt also den Versuch dar, weitere Kreise an diese Quellen
katholischer Glaubenslehre zu führen, und möchte auch so aufgenommen
werden. Möge es diesen Dienst an der heiligen Kirche und am katholischen
Volk erfüllen."
Eigentlich
ist mit dem Zitat alles durch die Autoren des kirchlichen Quellenwerks selbst gesagt. Klar und deutlich. Einige römisch-katholische Amtsträger ignorieren
jedoch schlicht die
Fakten, indem sie z. B. behaupten, das Buch von Neuner/Roos würde vor
allem
die Lehre der römisch-katholischen Kirche vor dem 2. Vatikanischen
Konzil beinhalten. Doch dieser scheinbare Einwand ist schlicht falsch. Denn im aktualisierten Vorwort aus dem Jahr 1971, das 1992
unverändert nachgedruckt wurde, weist der Bearbeiter des Neuner/Roos,
der Jesuitenpater Karl-Heinz Weger, SJ (= Societas Jesu), ausdrücklich darauf hin, dass die
Ergebnisse des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) eigens zu einer
Überarbeitung des Werkes führten und ältere Texte nur bei "besonderer
Bedeutung" berücksichtigt worden sind. Der Glaube der Kirche
ist also keineswegs durch das Zweite Vatikanische Konzil relativiert
worden, sondern im Gegenteil: Er wurde dadurch auf den neuesten
Stand gebracht.
Dabei werden die als
unbestritten "unfehlbar" geltenden Lehraussagen
freundlicherweise extra gekennzeichnet. Hierzu heißt es in der
Einleitung auf S. 24 wörtlich: "Maßgebend für die bindende Kraft einer
Lehrentscheidung ist immer der Wille der Kirche, soweit er in der
Urkunde ausgedrückt ist. Nicht immer lässt sich daher die Frage nach dem
dogmatischen Wert ganz eindeutig beantworten. Es gilt hier der Grundsatz
des kirchlichen Rechtsbuches: Wo die Absicht der Kirche, endgültig zu
binden, nicht klar ausgesprochen ist, da hat man auch kein Recht, von
einer unfehlbaren Entscheidung zu sprechen. In der
vorliegenden Zusammenstellung sind die unfehlbaren Entscheidungen mit
fettgedruckten Randzahlen bezeichnet", und das erfolgte bei
insgesamt 238 der vorgelegten 940 Lehrsätze.
... oder trotzdem
gültig
Zudem ist das Kriterium, es sei vielfach eine "Absicht der
Kirche, endgültig zu binden, nicht klar ausgesprochen", in keiner
Weise eine Abschwächung oder gar Relativierung der römisch-katholischen
Lehre. So können zu diesen Entscheidungen "ex cathedra", wie es heißt,
gemäß dem Lehrschreiben von Papst Paul VI.
aus dem Jahr 1973 alle Lehrschreiben gezählt werden, wenn sie von
Päpsten "kraft ihres gewöhnlichen allgemeinen Lehramts" als eine
lehramtliche offizielle Auslegung der Bibel dargelegt werden.
Die Rolle des Katholischen
Katechismus
Trotzdem versuchen katholische Amtsträger
verschiedentlich, die eigene
Lehre zu verschweigen und bei Rückfragen z. B. nur auf den aktuelleren
Katholischen Katechismus von 1992
(editio typica in Latein) zu verweisen. Doch abgesehen davon, dass man dort Ähnliches
vorfindet wie im Neuner/Roos, ist dieses Vorgehen nicht redlich.
Denn Sätze aus einem Katechismus, die im Wechsel von Jahrzehnten
variieren können, haben niemals das Gewicht einer "unfehlbaren" oder
anderweitig (z. B. in einer "Päpstlichen Bulle" verkündeten) verbindlichen Lehraussage, sondern sie werden
genau umgekehrt (!),
so Papst Johannes Paul II., "vom Lehramt der Kirche bezeugt oder
erleuchtet". (Vorwort zur deutschen Übersetzung, München 1993, S.
34; unverändert in die neuere Übersetzung von 2005 aufgenommen, S. 33)
vatican.va
Sicher herrscht hinter den Kulissen größere Unruhe als
vordergründig zugegeben wird, was bei diesen schon jetzt absurden,
vielfach konfusen und gespreizt aneinander angepassten Gedankenkonstruktionen kein Wunder ist. So hält auch die Internetseite vatican.va
wohl aus taktischen Gründen
einiges zurück, was dem heutigen Zeitgeist nicht so entspricht. Doch
es gilt selbstverständlich heute weiter, auch wenn manches auf vatican.va nicht
auffindbar ist, und es ist bei einer einstigen Etikettierung mit "unfehlbar" auch keiner
innerkirchlichen Korrektur
oder Katechismusreform zugänglich.
Anmerkung: Für die Verantwortlichen von
www.theologe.de ist der hier
vorgestellte Gott, der Menschen in die ewige Hölle schickt bzw. diesen
Ort für sie "vorsieht", und der ihnen dort dann jede Hilfe verweigert, ein
bösartiger dämonischer Götze. Dazu passt auch, dass Menschen bereits
wegen intellektueller Lappalien dieses ewige Schicksal erleiden sollen und
dass man ihm angeblich nur entgehen könne, wenn man gegen seinen Verstand
entscheidet. Aus diesem Grund lautete die Ausgabe des
Theologen Nr.
18, Der Glaube der Kirche, ursprünglich auch
Der Glaube
Satans.
Zum vertiefenden Quellenstudium haben wir zunächst
nur auf das Quellenwerk von Neuner-Roos
selbst verwiesen. Die Dogmen- und Lehrsatzsammlung ist über jede Buchhandlung erhältlich.
Denn das Werk von Neuner-Roos
ist gleich
dem von Denzinger-Hünermann
(siehe hier)
für so genannte "Laien"
bereits
zitierfähig.
Lediglich in einer wissenschaftlichen Arbeit sollte bzw. muss
angegeben werden, wer bei welchem Anlass genau einen katholischen Lehrsatz
formuliert hatte. Aus diesem Grund gehören die beiden Standardwerke, vor allem die
Dogmensammlung von Heinrich Denzinger, ja auch zum offiziellen Handwerkszeug für
Theologen und Theologiestudenten, da dort im Detail zu jedem Lehrsatz ein
entsprechender Quellenverweis auf den Ursprung aufgelistet ist.
Wem der Protestantismus als eine
denkbare Alternative erscheint, der wechselt vom Regen in die Traufe.
Anders als in der römisch-katholische Kirche gibt es in den
evangelischen Kirchen zunächst kein verbindliches Lehrbuch aus dem 20.
oder 21. Jahrhundert, in dem der Glaube der jeweiligen evangelischen
Kirche vergleichbar umfassend dargelegt wäre wie der römisch-katholische
Glaube. Bis heute unverändert gültig und verbindlich sind deshalb die
Bekenntnisschriften aus dem 16. Jahrhundert.
Confessio Augustana,
Artikel 1 –
Anmerkung: Die evangelisch-lutherische Kirche
lehrt also, dass das Baby sofort nach der Geburt "voll böser Lust" ist
und deswegen im Falle seines Todes für alle Ewigkeiten in die ewige
Hölle muss, wenn es nicht rechtzeitig kirchlich getauft wird, wodurch
ihm angeblich die Erbsünde vergeben und der Heilige Geist verliehen
würde. Wer das nicht glaubt, muss nach evangelischem Glauben ebenfalls
für alle Zeiten grausame Höllenstrafen erleiden.
Confessio Augustana, Artikel 5
– Um diesen [den rechten
evangelischen] Glauben zu erlangen, hat Gott das Predigtamt eingesetzt,
das Evangelium und die Sakramente gegeben, durch die er als durch Mittel
den Heiligen Geist gibt, der den Glauben, wo und wann er will, in denen,
die das Evangelium hören, wirkt, das da lehrt, dass wir durch Christi
Verdienst, nicht durch unseren Verdienst, einen gnädigen Gott haben, wenn
wir das glauben. Und es werden verdammt die Wiedertäufer und andere, die lehren, dass wir den
Heiligen Geist ohne das leibhaftige Wort des Evangeliums durch eigene
Vorbereitung, Gedanken und Werke erlangen.
Anmerkung: In die ewige Hölle müsse demnach, wer
glaubt, dass er auch ohne den Kirchgang gerettet werden könne.
Confessio Augustana, Artikel 8
– Ebenso, obwohl die christliche
Kirche eigentlich nichts anderes ist als die Versammlung aller Gläubigen
und Heiligen, jedoch in diesem Leben unter den Frommen viele falsche
Christen und Heuchler, auch öffentliche Sünder bleiben, sind die
Sakramente gleichwohl wirksam, auch wenn die Priester, durch die sie
gereicht werden, nicht fromm sind ... Deshalb werden ... alle ... verdammt,
so
anders lehren.
Anmerkung: Auch wenn der Pfarrer also z. B. zuvor
seine Frau erschlagen hätte (vgl.
Der
Theologe Nr. 21), so würde doch durch die anschließend von ihm
gereichte Hostie der Heilige Geist übertragen. Wer das nicht glaubt,
muss nach evangelischer Lehre in die ewige Verdammnis.
Confessio Augustana, Artikel 9
– Von der Taufe wird gelehrt, dass
sie heilsnotwendig ist und dass durch sie die Gnade angeboten wird; dass
man auch die Kinder taufen soll, die durch die Taufe Gott überantwortet
und gefällig werden, d. h. in die Gnade Gottes aufgenommen werden.
Deshalb werden die verworfen [= ewig verdammt], die lehren, dass die
Kindertaufe nicht richtig sei.
Anmerkung: Wer also sein Vergehen direkt mit dem
Menschen in Ordnung bringt, an dem er schuldig geworden ist und nicht in
die Kirche oder zum Pfarrer in die Beichte geht, wird nach evangelischer
Lehre ewig verdammt. Um dieser Höchststrafe zu entgehen, bräuchte er
nämlich den richtigen Glauben und die "Absolution" durch einen Pfarrer.
Confessio
Augustana, Artikel 16 –
Von der Polizei (Staatsordnung)
und dem weltlichen Regiment wird gelehrt, dass alle Obrigkeit in der
Welt und geordnete Regiment und Gesetze gute Ordnung sind, die von Gott
geschaffen und eingesetzt sind, und dass Christen ohne Sünde in
Obrigkeit-, Fürsten- und Richteramt tätig sein können, nach kaiserlichen
und anderen geltenden Rechten Urteile und Recht sprechen, Übeltäter mit
dem Schwert bestrafen [Anmerkung: also Todesstrafen aussprechen und
als Henker exekutieren], rechtmäßig Kriege führen, in ihnen
mitstreiten, kaufen und verkaufen, auferlegte Eide leisten, Eigentum
haben, eine Ehe eingehen können usw. Hiermit werden verdammt die
Wiedertäufer, so
lehren, dass das oben Angezeigte keines christlich sei.
Confessio Augustana, Artikel 18 –
Vom freien Willen wird gelehrt, ... ohn Gnad, Hilfe und Wirkung des
Heiligen Geistes vermag der Mensch nicht, Gott gefällig zu werden ...
oder die angeborenen bösen Lüste aus dem Herzen zu werfen."
Anmerkung: Die Brutalität
des angeblichen Richters "Jesus Christus" – der in
Wirklichkeit niemals richtet, sondern jeder Mensch richtet sich selbst
im Gesetz von Saat und Ernte – laut Artikel 17 wird also in Verbindung mit
dem nachfolgenden Artikel 18 dadurch gesteigert, da kein Mensch aus
eigenem "freiem" Willen sich entweder für den "rechten Glauben"
einerseits oder die
"Gottlosigkeit" andererseits entscheiden könne.
Doch es kommt für die Protestanten noch schlimmer. So ist nämlich bei ihnen auch die katholische Unterscheidung
von "lässlicher Sünde" und "Todsünde"
aufgehoben.
"Alles was den Eingang ins Himmelreich hindert, ist
Todsünde. Auch die lässliche Sünde hindert dies,"
schrieb z. B. Martin Luther (zit. nach Rheinischer Merkur, "Gute Taten machen
alles schlimmer", 14.5.2006). Dies führt dazu, dass nach
evangelischer Lehre zunächst grundsätzlich alle Menschen für ewig
grausame Höllenstrafen erleiden müssten. Dies gilt auch für einen
Menschen, der nach den Geboten Gottes lebte, überwiegend voller
selbstloser Nächstenliebe war und lediglich Kleinigkeiten in seinem
Leben falsch gemacht hat. Er wird nach evangelischer Lehre im
Hinblick auf sein Seelenheil einem Massenmörder gleich gestellt.
Der evangelische Ausweg: Beide müssen nur im Sinne der
evangelischen Lehre spätestens kurz vor dem Todeszeitpunkt richtig "glauben" (z. B. die oben
genannten Artikel glauben). Dann
kommen sie angeblich in den Himmel, sonst in die Hölle. Wie sie
gelebt haben und was sie getan haben, spielt dabei ausdrücklich keine
Rolle.
Die Physiker
unserer Zeit erklären uns, dass die Materie, wie wir sie zu sehen glauben, nur eine
Täuschung ist. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Quanten. Diese
Quanten sind in der Materie aber gar nicht dingfest zu machen als so
genannte kleinste Teilchen. Denn die kleinsten Teilchen, nach denen man
einige Jahrhunderte lang suchte, gibt es gar nicht. Das ist die
revolutionäre Entdeckung der modernen Quantenphysik. Die Quanten, die
vordergründig wie Teilchen erscheinen, können sich nämlich genauso als
Wellen zeigen. Und mehr noch: Es findet eine Kommunikation zwischen
einzelnen Quanten auch über riesige Entfernungen statt, wie man
herausgefunden hat. Es ist also nachweisbar eine immaterielle, also eine Art geistige Verbindung
vorhanden.
Auf gute
Zusammenarbeit! Der Kirchenheilige und der Teufel
(Bildausschnitt im Bild von Michael Pacher
"Kirchenvater Augustinus und der Teufel")
(The
work of art depicted in this
image and the reproduction thereof are in the public domain
worldwide.
The reproduction is part of a collection of reproductions
compiled by The Yorck Project.
The compilation copyright is held by Zenodot Verlagsgesellschaft mbH and licensed under the GNU
Free Documentation License)
Die von den Herausgebern fett markierten
Lehrsätze aus dem Neuner-Roos (bzw. dem einen von uns fett
markierten Satz Nr. 1970 aus dem Denzinger) gelten als
ausdrücklich "unfehlbar". Die weiteren gelten jedoch als ebenfalls gültig
und zur "ganzen kirchlichen Überlieferung" gehörig, die man glauben
müsse, um nicht "ausgeschlossen" und in der Folge angeblich ewig
verdammt zu werden. Sie könnten als indirekt "unfehlbar" betrachtet
werden, denn auch gegen sie wird kein Widerspruch kirchlich genehmigt.
52 –
Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil
bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung, 1870, Lehrsätze über die religiöse
Erkenntnis
56 –
Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil
bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung, 1870, Lehrsätze über die religiöse
Erkenntnis
57 –
Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches
Konzil bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung, 1870,
Lehrsätze über die religiöse Erkenntnis
85 –
Die Allgemeine II. Kirchenversammlung zu Nizäa (2. Konzil von Nizäa) (787)
– In der Übersetzung von Denzinger/Hünermann heißt der
dogmatische Lehrsatz unter Nr. 609: "Wer die gesamte kirchliche
Überlieferung, ob geschrieben oder ungeschrieben, verwirft, der sei mit
dem Anathema belegt". Diese Übersetzung ist zwar wörtlich korrekt,
allerdings trifft Neuner-Roos mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit
den Sinn. Denn eine Person, welche "die gesamte kirchliche
Überlieferung" "verwirft", war gar nicht im Blickfeld der Bischöfe und
von Kaiserin Irene, die dieses "7. ökumenische Konzil" einberufen hatte,
das übrigens bis heute auch von den orthodoxen Kirche anerkannt wird.
Stattdessen ist der "unfehlbare" Lehrsatz des Konzils wohl eine
Präzisierung eines Kanons der Synode im Lateran unter Papst Martin I.
vom 23.10.649, der lautet: "Wer nicht gemäß den heiligen
Vätern im eigentlichen Sinne und wahrhaftig alles, was der heiligen
katholischen und apostolischen Kirche Gottes sowohl von den heiligen
Vätern selbst als auch den anerkannten fünf ökumenischen Konzilien
überliefert und verkündet wurde, bis zum letzten Häkchen in Wort und
Geist, bekennt, der ist verurteilt."
93 – Die
Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 4. Sitzung (1546), Annahme der
Heiligen Schriften und der Überlieferungen der Apostel
98 –
Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches
Konzil bzw. Vaticanum I), 3. Sitzung, 1870,
Lehrentscheid über den katholischen Glauben
195 – Die
römische Kirchenversammlung im Lateran (Laterankonzil) unter Papst Martin I. (649)
209 – Das
Glaubensbekenntnis der XI. Kirchenversammlung zu Toledo (11. Konzil von
Toledo) (675)
213 – Das
Glaubensbekenntnis der XI. Kirchenversammlung zu Toledo (11. Konzil von
Toledo) (675)
325 – Die
Versammlung der Konstantinopolitanischen Kirchenprovinz (Konzil von
Konstantinopel) (543/553), Lehrsätze
gegen die Origenisten
329 – Die
Allgemeine Kirchenversammlung zu Vienne (Konzil von Vienne) (1311-1312), Gegen die Irrtümer
des Peter Johannes Olivi
354
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 5. Sitzung (1546), Der
Lehrentscheid über die Erbsünde
356
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 5. Sitzung (1546), Der
Lehrentscheid über die Erbsünde
367 –
Ansprache Papst Pius´ IX. (selig gesprochen) "Singulari Quadam" (1854)
368 – Die
Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil
bzw. Vaticanum I),
3. Sitzung (1870), Der erste Entwurf der Konstitution über die Kirche
Christi
369 – Die
Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil
bzw. Vaticanum I),
3. Sitzung (1870), Der erste Entwurf der Konstitution über die Kirche
Christi
373 – Die
Allgemeine II. Kirchenversammlung im Vatikan (2. Vatikanisches Konzil
bzw. Vaticanum II), 9. Sitzung (1965); identisch mit Nr. 417, 5. Sitzung
(1964)
375
– Die Allgemeine IV. Kirchenversammlung im Lateran (4. Laterankonzil)
(1215)
381
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Florenz (Konzil von Florenz) (1438-1445);
Papst Eugen IV. in seiner Bulle "Cantate Domino" ("Singt dem Herrn";
1442), auf dem Konzil von Florenz öffentlich bekannt gegeben und
verlesen
382 –
Brief von Papst Pius IX. (selig gesprochen) an den Erzbischof von München-Freising (1862)
391 – Die
Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil
bzw. Vaticanum I),
3. Sitzung (1870), Der erste Entwurf der Konstitution über die Kirche
Christi
392 – Die
Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil
bzw. Vaticanum I),
3. Sitzung (1870), Der erste Entwurf der Konstitution über die Kirche
Christi
394 – Die
Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches Konzil
bzw. Vaticanum I),
3. Sitzung (1870), Der erste Entwurf der Konstitution über die Kirche
Christi
430
– Papst Bonifaz VIII., Bulle "Unam Sanctam" (1302)
434
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Florenz (Konzil von Florenz) (1438-1445),
Lehrentscheid für die Griechen (1439)
440
– Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches
Konzil bzw. Vaticanum I), 4. Sitzung (1870), Erster Lehrentscheid über die Kirche
Christi
454
– Die Allgemeine I. Kirchenversammlung im Vatikan (1. Vatikanisches
Konzil bzw. Vaticanum I), 4. Sitzung (1870), Erster Lehrentscheid über die Kirche Christi
470 –
Brief des Papstes Siricius an Anysius, Bischof von Thessalonich (392)
475 – Die
Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 25. Sitzung (1563), Die
Anrufung und Verehrung der Heiligen, die Reliquien und die heiligen
Bilder
479
– Die Verkündung des Dogmas von der unbefleckten Empfängnis durch Papst
Pius IX. in der Bulle "Ineffabilis Deus" (8. Dezember 1854)
483 –
Apostolische Konstitution Papst Pius´ XII. "Munificentissimus Deus"
(1950)
485 –
Apostolische Konstitution Papst Pius´ XII. "Munificentissimus Deus"
(1950)
487
– Apostolische Konstitution Papst Pius´ XII. "Munificentissimus Deus"
(1950)
506
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze
über die Sakramente
509
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze
über die Sakramente
510
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze
über die Sakramente
544
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze
über das Sakrament der Taufe
545
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze
über das Sakrament der Taufe
577
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum),
13. Sitzung (1555), Lehrsätze
über das Heiligste Sakrament der Eucharistie
578
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient
bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 13. Sitzung (1555), Lehrsätze
über das Heiligste Sakrament der Eucharistie
580
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient
bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 13. Sitzung (1555), Lehrsätze
über das Heiligste Sakrament der Eucharistie
582
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient
bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 13. Sitzung (1555), Lehrsätze
über das Heiligste Sakrament der Eucharistie
585
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient
bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 13. Sitzung (1555), Lehrsätze
über das Heiligste Sakrament der Eucharistie
587
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient
bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 13. Sitzung (1555), Lehrsätze
über das Heiligste Sakrament der Eucharistie
607
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum),
22. Sitzung (1562), Lehrsätze
über das hochheilige Messopfer
608
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum),
22. Sitzung (1562), Lehrsätze
über das hochheilige Messopfer
612
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum),
22. Sitzung (1562), Lehrsätze
über das hochheilige Messopfer
665
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum),
14. Sitzung (1551), Lehrsätze
über das Sakrament der Buße
668
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum),
14. Sitzung (1551), Lehrsätze
über das Sakrament der Buße
669
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum),
14. Sitzung (1551), Lehrsätze
über das Sakrament der Buße
674
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum),
14. Sitzung (1551), Lehrsätze
über das Sakrament der Buße
688
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum),
25. Sitzung (1563), Lehrentscheid über den Ablass
740
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 24. Sitzung (1563), Lehrsätze
über das Sakrament der Ehe
743
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum),
24. Sitzung (1563), Lehrsätze über das Sakrament der Ehe
746
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 24. Sitzung (1563), Lehrsätze
über das Sakrament der Ehe
826
– Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum),
6. Sitzung (1547), Lehrsätze über die Rechtfertigung
891 – Die
Versammlung der Konstantinopolitanischen Kirchenprovinz (Konzil von
Konstantinopel) (543/553), Lehrsätze
gegen die Origenisten
895 –
Brief Papst Innozenz´ III. an Ymbertus, Bischof von Arles (1201)
896
– Die Allgemeine IV. Kirchenversammlung im Lateran (4. Laterankonzil)
(1215)
898 –
Brief Papst Innozenz´ IV. an den Bischof von Tusculum (1254)
905
– Lehrentscheid Papst Benedikts XII. über die beseligende Gottesschau
und die letzten Dinge (1336), Konstitution "Benedictus Deus"
926 – Das
Glaubensbekenntnis von Kaiser Michael Paläologus (1274), übernommen von
der Allgemeinen Kirchenversammlung zu Florenz (Konzil von Florenz)
(1438-1445)
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1970 – Papst Pius V (heilig
gesprochen), Bulle "Ex omnibus afflictionibus" vom 1.10.1567;
Papst Pius V. war auch als gnadenloser
Großinquisitor tätig
Lieber Katholik, sind auch Sie bereits
"ausgeschlossen"? Für die
Hölle reicht die Verurteilung durch einen einzigen der oben (57-905) aufgeführten Lehrsätze. Und es gibt noch weit mehr als in
dieser kleinen Auswahl ausgeführt. Sie sollten sich also nicht schon
sicher fühlen, weil Sie dieser Auswahl an Glaubenssätzen zustimmen.
Umgekehrt: Wenn Sie schon aufgrund dessen als "ewig
Verdammter" gelten, könnten Sie sich überlegen, ob Sie unter
diesen Umständen noch Kirchensteuer bezahlen möchten. Denn Ihre
formelle Kirchenmitgliedschaft nützt Ihnen dann für ihr "Seelenheil"
nichts mehr. So
könnten Sie sich mit dem durch einen Kirchenaustritt eingesparten Geld auf der Erde wenigstens noch
etwas Gutes gönnen, bevor man Sie dann im Jenseits grausam für alle
Ewigkeiten foltern möchte. Oder Sie tun mit dem eingesparten Geld anderen etwas Gutes.
Man hört, so mancher sei auf diese Weise schon dem Teufel von der
Schippe gesprungen ...
(vgl. dazu auch das Kapitel:
Katholiken fragen: Ist das wirklich unser Glaube?).
Der Codex Iuris Canonici (CIC)
Can. 868 – § 2. In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch
nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt
getauft.
Der Can. 751 steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem
voraus gehenden Can. 750, wo noch einmal klar gemacht wird, dass alles
(!) zu glauben ist.
Can. 1372 – Wer sich gegen eine Maßnahme des Papstes an ein Ökumenisches
Konzil oder das Bischofskollegium wendet, soll mit einer Beugestrafe
belegt werden. (vgl. oben Neuner-Roos Nr. 430)
2)
Katholiken fragen nach: Ist das
wirklich unser Glaube?
Der Neuner-Roos zitiert nach Themenbereich, der Denzinger
chronologisch.
Denzinger/Hünermann zitieren des weiteren jeweils auch den lateinischen Originaltext des
Dokuments und präsentieren weit mehr Quellen als der Neuner/Roos. Sie
sind also insgesamt viel ausführlicher und umfangreicher in ihren
Dokumentationen, Zitierungen und Erläuterungen, obwohl auch dieses Werk auf 1700
Seiten nur ein "Kompendium" bietet bzw. nur eine Auswahl der
offiziellen römisch-katholischen Lehre.
Das
Buch von Neuner/Roos erschien erstmals im Februar 1938 und wurde
letztmals in der 8. Auflage im Jahr 1971 verändert, um die damals
aktuellen Lehraussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils (Vaticanum II,
1962-1965) mit in das Werk einzuarbeiten. Seither wird es
unverändert nachgedruckt, zuletzt in der 13. Auflage im Jahr 1992. Es
ist über jede Buchhandlung erhältlich.
Auch der Codex Iuris Canonici, das kirchliche Gesetzbuch, ist als zusätzliche
kirchenjuristische Quellensammlung über jede Buchhandlung erhältlich. Der Neuner/Roos ist aufgrund
seiner Komprimierung thematisch schneller erfassbar als der Denzinger/Hünermann,
und auch aufgrund der Einleitungstexte für den interessierten Laien leichter
verstehbar.
Hierzu ist noch einmal hervorzuheben: Die Vatikankirche versteht ihre
Lehren also als "Gut der Offenbarung, das ihr Christus anvertraut hat",
also als Christusoffenbarung. Womöglich ist vieles davon tatsächlich aus
den Astralwelten medial "offenbart", doch von Christus sicher nicht,
doch die Widersprüche zu Seiner Lehre finden sich in anderen
Darlegungen, z. B. in
Der Theologe Nr. 25.
Wörtlich heißt es:
"Neuere Lehraussagen der Kirche, vor allem aber das Zweite Vatikanische
Konzil, machten eine Neubearbeitung und Erweiterung des Neuner/Roos
erforderlich ... Ältere Texte wurden nur neu aufgenommen, wo ihnen eine
besondere Bedeutung zukommt ... Sicher gilt heute [1971], vielleicht mehr
denn je, dass es Recht und Pflicht des Gläubigen ist, zu wissen, was die
Kirche selbst in den Urkunden der Lehrverkündigung über ihren Glauben
gesagt hat und sagt."
Das bedeutet:
Bei den oben
fettgedruckten Randnummern besteht also nicht der geringste Zweifel über
den "dogmatischen Wert" bzw. die
Gültigkeit bis zum heutigen Tag. Doch auch,
"wo die Absicht der Kirche, endgültig zu binden, nicht klar
ausgesprochen" sei, wie Neuner/Roos es ausdrücken, gehört der
Lehrsatz zur
"kirchlichen Überlieferung", über die z. B. der wiederum als "unfehlbar"
markierte
Lehrsatz Nr. 85 schreibt: "Wer nicht die ganze kirchliche Überlieferung
annimmt, die geschriebene wie die ungeschriebene, der sei
ausgeschlossen." Und zu keinem späteren Zeitpunkt hat die Kirche
gelehrt, dass dieser "unfehlbare" Lehrsatz ab einer bestimmten Zeit,
nachdem die offizielle Überlieferung ja seither angewachsen ist,
vielleicht nicht mehr gelte. Der Sachverhalt ist ja auch im Lehrsatz
Nr. 915 eindeutig formuliert: "
Der Interpretationsspielraum tendiert also gegen
Null, zumal das 2. Vatikanische Konzil darüber hinaus ausdrücklich bestimmte:
"Dieser religiöse Gehorsam des Willens und des Verstandes ist aber in
besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Römischen Bischofs zu
leisten, auch wenn er nicht ex cathedra spricht." (Lumen gentium, zit.
nach Denzinger, a.a.O., Nr. 4149)
Den Inhalt dieser Aussage zu
verstehen, fordert dem, der es verstehen will, zunächst einiges an
Gedankenenergie ab (man könnte schon fast davon sprechen, dass einem
hier Gedankenkräfte geraubt werden). Und wer dann rückfragt, ob es denn
auch päpstliche Lehrschreiben gibt, für die das nicht
gilt, der bekommt keine weitere Antwort mehr. Die Antwort lautet also
Nein, und das versteht sich auch von selbst aus der römisch-katholischen
Lehre.
Und weiter: An keiner einzigen
Stelle im römisch-katholischen Lehrwerk wird zugestanden, dass man einem
solchen Satz, der vermeintlich keine "endgültige Bindung" enthält, ohne
Verlust seines Seelenheils widersprechen darf. Es wird also immer
Gehorsam gefordert. Das ist geradezu das Wesen aller dieser
Lehraussagen, dass sie dem Gläubigen keinen Millimeter eigene Deutung
zugestehen, sondern ihm alles bis ins Detail verbindlich vorschreiben.
Zusammenfassend kann man sagen:
Wer ein Dogma nicht befürwortet,
soll dafür in die ewige Hölle. Wer einen nicht als "endgültig"
definierten Lehrsatz nicht befürwortet, ebenfalls. Andernfalls
würden wir die Glaubenskongregation des Vatikan freundlich darum bitten,
uns und vielen fragenden Katholiken doch mitzuteilen, welche Lehrsätze
man verwerfen darf, ohne dass man deswegen sein "Seelenheil"
verliert.
Wir versprechen: Wir würden diese Lehrsätze, denen man als
römisch-katholisch Gläubiger offen widersprechen dürfte, im "Theologen"
allesamt an hervor gehobener Stelle veröffentlichen.
Zwar heißt es im Vorwort, der Katholische Katechismus
Und mehr noch: Johannes Paul II.
weist sogar darauf hin, dass der Katechismus nicht einmal die anderen
lokal gültigen katholischen Katechismen ersetzt. Im Vorwort schreibt
Papst Johannes Paul II. nämlich weiter: "Dieser Katechismus ist nicht dazu bestimmt, die von den
kirchlichen Autoritäten, den Diözesanbischöfen und den
Bischofskonferenzen vorschriftsmäßig approbierten örtlichen Katechismen
zu ersetzen, besonders wenn sie die Approbation des apostolischen
Stuhles erhalten haben" (S. 34 f.). Erst recht nicht ersetzt
der Katholische Katechismus dann Lehrsätze, die vom "Apostolischen Stuhl" sogar
für "unfehlbar" erklärt worden sind. Oder aber die
römisch-katholische Kirche beginnt gerade damit, ihr Lehrgebäude
aufzulösen und es nun komplett ad absurdum zu führen und z. B. zu behaupten:
"Was im
Katechismus steht, ist verbindlicher als die Dogmen".
Aus diesem Grund sind Formulierungen auf vatican.va und aus dem
Katholischen Katechismus überhaupt nicht notwendig, um über den
"Glauben der Kirche" aufzuklären. Dennoch
kann es bei weiter
gehenden Recherchen
im Einzelfall sinnvoll sein, diese zeitgeschichtlich veränderbaren
Deutungen mit heranzuziehen.
3)
Zu den Quellen – in eigener Sache
Wer aber nicht so "tief theologisch" in diese
desaströse Thematik einsteigen möchte,
kann sich bewusst machen: Alle diese dort dokumentierten Lehrsätze und weit mehr sind gültige und
verbindliche römisch-katholische Lehre, gleich ob sie nun im 5., im 13. oder im
20. oder 21. Jahrhundert formuliert worden sind (vgl. z. B. den
Nachweis
dafür). Mit genaueren Zuordnungen beschäftigen
sich dann vor allem die vom Staat finanzierten bzw. subventionierten Theologen, während das
"Volk"
versucht, sich ehrlich um seinen Lebensunterhalt zu mühen.
Deshalb sollte sich niemand von einem Theologen "bluffen" lassen, wenn
dieser mehr Details über die intellektuellen Erfindungen der Priestermänner in
Vergangenheit und Gegenwart weiß.
Hierzu erinnern
wir an Jesus von Nazareth, der den Schriftgelehrten seiner Zeit zurief: "Ihr
verblendeten Führer, die ihr Mücken aussiebt, aber Kamele verschluckt!"
(Matthäus 23, 24) Und man könnte aus manchen Erfahrungen heraus hinzufügen: Findet man keine Mücke, so
wirft man einem "Gegner" oder Kritiker vielleicht heimlich eine Mücke ins Glas, um sich dann mit Getöse
über das dort "entdeckte" Insekt zu ereifern.
Schon oft sollte auf diese Weise versucht werden,
ehrliche Gottsucher zu verunsichern und vom Hinterfragen des
römisch-katholischen Glaubens abzuhalten.
4)
Die Lehre von der "ewigen
Verdammnis" im Protestantismus:
Variationen der Höllenqual
Jeder evangelische Pfarrer muss bei seiner Ordination zum Pfarrer
versprechen, sich an das Bekenntnis aus dem 16. Jahrhundert zu halten.
So lautet z. B. das Ordinationsgelübde für einen Pfarrer in der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Württemberg:
"Im Aufsehen auf Jesus
Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als
Diener des göttlichen Wortes zu führen und mitzuhelfen, dass das
Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben
und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt
verkündigt wird ..." (Ordnung
über die Einführung in kirchliche Dienste (Einführungsordnung der
Evangelischen Landeskirche in Württemberg, zit. nach
kirchenrecht-ekwue.de)
Wenn also heutige Theologen manchmal behaupten, so genau würden die
Bekenntnisse der Reformation in der evangelischen Kirche doch heute
nicht mehr genommen, dann stimmt das nicht. Die offizielle Lehre ist
hier klar anders. Und auch hier wird der Zeitgenosse – wie im
katholischen Glauben – von einem Höllenpfuhl in den nächsten geworfen.
So schließt Martin Luther in Der große Katechismus, der zu den
offiziellen evangelischen Bekenntnisschriften zählt, zunächst einmal
alle Andersgläubigen vom Seelenheil aus
(vgl. die
Römisch-Katholische Kirche in
Nr. 381).
Der große Katechismus, 2. Teil, 3. Artikel – Darum scheiden
und sondern diese Artikel des Glaubens uns Christen von allen andern
Leuten auf Erden. Denn was außer[halb] der Christenheit ist, es seien
Heiden, Türken, Juden oder falsche Christen und Heuchler, ob sie gleich
nur [an] einen wahrhaftigen Gott glauben und anbeten, so wissen sie doch
nicht, was er gegen ihn gesinnt ist [Anmerkung: Sinn unklar: Entweder =
wie er, der Mensch, gegen ihn, Gott, gesinnt ist; oder: = wie er,
Gott, gegen ihn, den Menschen, gesinnt ist], können sich auch keiner
Liebe noch Gut[e]s zu ihm versehen, darum sie in ewigem Zorn und
Verdammnis bleiben. Denn sie den Herrn Christum nicht haben, dazu mit
keinen Gaben durch den heiligen Geist erleuchtet und begnadet sind.
(zit. nach Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen
Kirche, Göttingen 1982, S. 661)
Doch auch die Protestanten selbst müssen angeblich zu Millionen
in die ewigen Höllenqualen. Eine kleine Auswahl der Kriterien hierfür
findet sich in der bekanntesten und populärsten evangelischen
Bekenntnisschrift, der Augsburger Konfession bzw. Confessio
Augustana (CA) aus dem Jahr 1530, die mit der Zustimmung Martin
Luthers vom Reformator Philipp Melanchthon verfasst wurde. Wer
als Evangelischer zum Beispiel einen der nachfolgenden Artikel nicht für
wahr hält, der muss – wie oben der Katholik – in die
ewige Verdammnis.
Hier einige ausgewählte Bekenntnissätze der Augsburger Konfession der
evangelischen Kirche:
Confessio Augustana, Artikel 2 – Weiter wird bei uns gelehrt, dass
nach Adams Fall alle natürlich geborenen Menschen in Sünde empfangen und
geboren werden, das heißt, dass sie alle von Mutterleib an voll böser
Lust und Neigung sind und von Natur keine wahre Gottesfurcht, keinen
wahren Glauben an Gott haben können, ferner dass auch diese angeborene
Seuche und Erbsünde wirklich Sünde ist und daher alle die unter den
ewigen Gotteszorn verdammt, die nicht durch die Taufe und den Heiligen
Geist wieder neu geboren werden. Hier werden verworfen die Pelagianer
und andere, so die Erbsünde nicht für Sünde halten, womit sie die Natur
fromm machen durch natürlich Kräfte ...
Confessio Augustana, Artikel 12
– Von der Buße wird gelehrt, dass
diejenigen, die nach der Taufe gesündigt haben, jederzeit, wenn sie Buße
tun, Vergebung der Sünden erlangen und ihnen die Absolution von der
Kirche nicht verweigert werden soll ... [Es] werden die verworfen [=
ewig verdammt], die nicht lehren, dass man durch den Glauben Vergebung
der Sünden erlangt, sondern durch unsere Genugtuung.
Zentral für die evangelische Lehre von der ewigen Verdammnis ist
schließlich der Artikel Nr. XVII der Confessio Augustana. Hier wird
geglaubt, dass "Jesus Christus" selbst "die
gottlosen Menschen", das heißt diejenigen, die von den
Reformatoren als solche betrachtet werden, "zur ewigen
Strafe verdammen wird." Gleichzeitig behaupten die lutherischen Kirchen bis
heute (!), der Mensch habe gar keinen freien Willen, sich für den
"richtigen" Glauben zu entscheiden (Nr. XVIII). Ein grausamer,
ungerechterer und willkürlicher Gott wurde wohl in keiner anderen
Religion erfunden als in der evangelischen Kirche. Wörtlich heißt es:
Confessio Augustana, Artikel 17
– Auch wird gelehrt, dass unser
Herr Jesus Christus am Jüngsten Tag kommen wird, um zu richten und alle
Toten aufzuerwecken, den Gläubigen und Auserwählten ewiges Leben und
ewige Freude zu geben, die gottlosen Menschen aber und die Teufel in die Hölle und zur ewigen Strafe verdammen wird. Deshalb werden die
verworfen, die lehren, dass die Teufel und die verdammten Menschen nicht
ewige Pein und Qual haben werden.
Dieser für lutherische Kirchenangehörige verbindliche Glaube wird in der
so genannten Apologie der Confessio Augustana präzisiert,
wo es wörtlich heißt:
Apologie, Artikel 18: So sagen wir doch, dass der freie Wille und
Vernunft in geistlichen Sachen nichts vermag
Doch was heißt nun für den Evangelischen "richtig glauben"? Dazu
heißt es wörtlich:
Confessio
Augustana, Artikel 18 –
Weiter wird gelehrt, ... dass wir Vergebung der Sunde bekommen und vor Gott
gerecht werden aus Gnaden umb Christus willen durch den Glauben, so wir glauben,
dass Christus für uns gelitten habe und dass uns umb seinen willen die Sunde
vergeben, Gerechtigkeit und ewiges Leben geschenkt wird. Dann diesen Glauben
will Gott für Gerechtigkeit vor ihme halten und zurechnen, wie Sant Paul sagt
zun Romern am 3. und 4."
Demnach könnte es den Anschein haben, dass letztlich die hier angeführte knappe
Bedingung ("so wir glauben, dass Christus für uns gelitten habe und dass uns umb
seinen willen die Sunde vergeben, Gerechtigkeit und ewiges Leben geschenkt
wird") ausreichen könnte, um nach evangelisch-lutherischer Lehre trotzdem ewiges Leben zu
bekommen, selbst wenn man wegen seiner Haltung zu den anderen Glaubensätzen
(siehe oben
CA I,
CA II, CA V, CA VIII, CA IX, CA
XI) zu den Verdammten zählen würde.
Vielleicht wird jemand so argumentieren, der die
evangelische Lehre gegenüber kritischen Zeitgenossen zu verteidigen versucht.
Doch nimmt man dann diese Lehre wirklich ernst? Das sollte man auf jeden Fall tun, denn bei
bei ihrer Lehre versteht die Kirche keinen Spaß. Und wenn man sie ernst
nimmt, muss man von Folgendem ausgehen: Bei dem zentralen evangelischen Glaubenssatz
"Allein der Glaube genüge" und seiner Erklärung in
CA IV
soll natürlich immer das ganze Glaubensgebäude um diesen Glauben herum mitgedacht
werden, nicht nur eine Kurzfassung. Und so gesehen könne jemand dann diese "Zurechnung"
seines Glaubens für das Seelenheil nach
CA IV nicht für sich geltend machen, wenn er in
einem der oben genannten für die Kirche wesentlichen Bereiche des Glaubens
abweicht. Denn diese Bereiche sind ja keineswegs Randgebiete. Sondern sie sind
offizielles Bekenntnis, gehören also zum Zentrum der Lehre. Und wenn jemand
davon abweicht, dann würde er dadurch eben nur deutlich machen,
dass das Kernstück seines
Glaubens ("Allein der Glaube genüge") bei ihm auch nicht stimmig sein kann. Denn würde das
andere Wesentliche nicht mitgeglaubt, wäre es eben auch nicht der nach
CA IV gemeinte Glaube, so wie er
"zugerechnet" werden könnte.
Und genau deshalb wird ja eben bei Abweichungen
bei den oben aufgeführten Themen
(CA I, CA V, CA VII, CA
IX, CA XII) ausdrücklich die Verdammnis des so angeblich falsch Glaubenden
festgeschrieben, auch wenn bei den Betroffenen alles andere konform wäre. Denn dann
wäre es eben summa summarum logischerweise doch nicht der angeblich richtige und
"seligmachende" Glaube. Und es
heißt deshalb ausdrücklich nicht: Die zugesprochene Verdammnis nach
CA I, CA V, CA VII, CA IX und CA XI
gelte nicht, wenn der
Betreffende wenigstens
CA IV annehme.
Die Menschen sollten sich also nicht von den butterweichen Verharmlosungen ihrer
Lehre durch die heutigen evangelischen Pfarrer täuschen lassen. Doch selbst wenn
die evangelische Kirche durch eine neue Lehrentscheidung den oben verdammten
Personenkreis über eine Hintertür doch in ihr "rettendes" Boot zurückholen
würde, so gilt dennoch: Diese Lehre ist eben evangelisch-lutherisch. Und wer sich so
nennt, der sollte sich diese Lehre konsequenterweise eben in dieser Weise aneignen,
wie sie gemeint ist. Mit
Jesus, dem Christus, und der Wahrheit, die Er brachte, hat die evangelische Lehre aber
ebenso nichts zu tun wie die katholische.
Für den, der hier
nun tiefer einsteigen möchte, wird es jedoch noch komplizierter. Interessanterweise
werden einzig bei der Abendmahlslehre nicht
diejenigen verdammt, die es anders glauben. Sondern hier werden ausnahmsweise nicht die
Personen, sondern die Lehre verdammt.
Wörtlich heißt der ganze
Artikel CA X:
"Von dem Abendmahl des Herren wird also gelehrt, dass wahrer Leib und Blut
Christi wahrhaftiglich unter der Gestalt des Brots und Weins im Abendmahl
gegenwärtig sei und da ausgeteilt und genommen werden. Derhalben wird auch die
Gegenlehr [wobei nicht ganz klar ist, welche genau gemeint ist; die katholische oder
die evangelisch-reformierte, wobei es auf beide hinaus läuft] verworfen."
Wer also den
Artikel CA X nicht so glaubt, den
Rest aber schon, würde dann wenigstens derjenige nach evangelisch-lutherischer
Lehre sicher nicht ewig verdammt? Dies scheint logischerweise so zu sein. Bei den
Details der Abendmahlslehre würden Abweichungen evangelischerseits demnach
offenbar
nicht zum Verlust des Seelenheils führen, obwohl die Abweichungen als solche
"verworfen" werden. Und nur letzteres kann sicher aus
CA X
entnommen werden. Bei der Kindertaufe z. B. (CA IX)
ist es
jedoch anders. Hier kennt die Kirche bei Abweichungen keine Gnade. Und hier wird
ja auch die Kirche in ihrer Substanz und in ihrem finanziellen Mark, in der
Mitglieder-Rekrutierung schon im Säuglingsalter, getroffen (siehe dazu
Der Theologe Nr. 40).
Besonders skurril stellt sich diese Situation für überzeugte
protestantische Theologen oder Prediger dar, die zum Teil vehement die
Lehre von der ewigen Verdammnis vertreten und zur deren Bekräftigung
zahlreiche Bibelstellen anführen, welche dies angeblich belegen.
Nach dem verbindlichen und
"unfehlbaren"
Lehrgut der römisch-katholischen Kirche zählen nämlich ausgerechnet jene
evangelischen Verfechter dieser furchtbaren Lehre später selber zu den
ewig Verdammten, wenn sie
"sich
nicht vor dem Tod ihr
[der
römisch-katholischen Kirche]"
anschließen, wie es im
Lehrsatz Nr. 381 bei Neuner und Roos nachzulesen ist.
Darüber sprechen der Papst und die katholischen Kirchenführer allerdings
nicht so gerne, da sie den Druck auf die Evangelischen im Rahmen der
"Ökumene"
nur vorsichtig erhöhen, und sie zitieren deshalb lieber aus
"harmloseren"
und unverbindlichen ökumenischen Verlautbarungen.
Wem das alles nicht behagt, ob katholisch oder lutherisch, der
könnte
einfach austreten. Schon allein der Kirchenaustritt bringt einen Menschen Gott
ein Stück näher. Denn der Schöpfergott wollte niemals eine institutionalisierte
katholische oder evangelische Kirche mit Dogmen
und Bekenntnissen, die das Gehirn und das Gemüt des Menschen schwer belasten.
Und wer austritt, erfüllt deshalb in diesem Aspekt bereits den Willen Gottes. Und der
Staat sollte die katholische und evangelische "Wissenschaft" nicht länger mit
Millionen und Milliarden von Euro subventionieren. Das eingesparte Geld könnte
z. B. für eine gesunde Natur verwendet werden, die überlebenswichtig für den
ganzen Planeten ist und alle seine Bewohner ist und wo Menschen z. B. wirkliche Gotteserfahrung machen können
(mehr dazu z. B. in der
Schrift Freie Christen Nr. 1).
Interview mit dem "Theologen"
Diese Quanten, so die Schlussfolgerung in einigen Forschungsergebnissen,
sind demnach die Brücken zwischen der geistigen Welt und der materiellen
Welt.
Viele Physiker sind deshalb überzeugt: Es gibt eine geistige Wirklichkeit
hinter bzw. in allem, was wir auf der Erde im Bereich der Materie sehen. Und das bedeutet
dann, dass alles, was wir mit unseren irdischen Augen sehen, von einer
geistigen Wirklichkeit hinter dieser Materie durchdrungen wird, man könnte
auch sagen "beatmet"
wird.
Doch was hat das nun mit Gott zu tun? Einiges. Denn aufgrund dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse
kann man schlussfolgern: Über und in allem Lebensformen ist der Freie Geist, das
All-Sein, ist Gott, das Leben. Ein Glaube an den Freien Geist, den All-Geist
oder Schöpfergott, außerhalb jeder Religion, ist also völlig mit der
modernen Wissenschaft vereinbar. Ganz anders der Glaube der Kirche. Dazu ein
Interview mit Dieter Potzel, Herausgeber des "Theologen".
Frage:
Wie steht die Kirche zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen der
Quantenphysik und den Schlussfolgerungen, z. B. einer geistigen Wirklichkeit
in der so genannten Materie?
Der Theologe:
Die Kirche gibt sich insofern aufgeschlossen, da es natürlich
einen guten Eindruck macht, wenn man auf Wissenschaftler in den Reihen der
eigenen Religion verweisen kann. Sie steht aber von vorne herein allem ablehnend gegenüber, was
nicht mit ihren Dogmen übereinstimmt. Und die römisch-katholische Kirche bedroht
Physiker und andere Wissenschaftler sogar mit der ewigen Hölle, wenn sie etwas anderes als Wahrheit
heraus finden als das, was die Kirche zu einem bestimmten Thema
lehrt.
Ich möchte dazu einen Lehrsatz des 1. Vatikanischen Konzils zitieren, der in der
römisch-katholischen Kirche als "unfehlbar" betrachtet wird. Er lautet: "Wer
sagt, die menschlichen Wissenschaften müssten mit solcher Freiheit behandelt
werden, dass ihre Behauptungen als wahr festgehalten werden und von der
Kirche nicht verworfen werden könnten, wenn sie der geoffenbarten Lehre
widersprechen, anathema sit", also "der sei verflucht" (siehe
hier).
Mit anderen Worten: Der Wissenschaft
wird eben ausdrücklich nicht die Freiheit von Forschung und Lehre
zugestanden, sondern ihre Erkenntnisse werden verworfen,
wenn sie der Kirchenlehre widersprechen. Und wenn ein Wissenschaftler diesen
kirchlichen Verwerfungen nicht zustimmt, soll er dafür nach seinem Tod ins ewige Höllenfeuer. Das wurde
unter dem im Jahr 2000 von Papst Johannes Paul II. selig gesprochenen Papst Pius IX. Ende des 19. Jahrhunderts angeblich "unfehlbar" für
alle Zeiten so festgelegt.
Dies war also nicht nur zur Zeiten von
Galileo Galilei im 17. Jahrhundert so, als es z. B. darum ging, ob die Erde
eine Kugel ist oder eine Scheibe, wie die Kirche felsenfest behauptete, weil man ja
von diesem Planeten herunter fallen würde, wenn er eine Kugel wäre, so unter
anderem die Argumentation der Würdenträger. Sondern es ist
bis heute noch genauso. Die Dogmen der Kirche werden nur mit ein paar moderneren Worten verbrämt
und verschleiert, damit die Menschen nicht merken, welches nach wie vor die gültige
Kirchenlehre ist und damit sie weiter Kirchensteuern bezahlen.
Frage:
Aber hat die Kirche Galileo Galilei nicht rehabilitiert und wenigstens
hier einmal ihren Irrtum eingestanden?
Der Theologe:
Hier ist es notwendig, einmal genauer hin zu sehen. Papst Johannes Paul II. hatte am 10.11.1979 seinen Wunsch
geäußert, die – so wörtlich – "Überprüfung des Falles Galilei zu vertiefen
und in aufrichtiger Anerkennung
des Unrechts, von welcher Seite es auch immer gekommen sein mag, das
Misstrauen beseitigen, das dieses Ereignis noch immer bei vielen gegen eine
fruchtbare Zusammenarbeit von Glaube und Wissenschaft, von Kirche und Welt
hervorruft", wie er es scheinheilig formulierte
(vatican.va,
31.1.1992).
Allein die Formulierung vom "Unrecht", "von welcher Seite es auch immer
gekommen sein mag", spricht schon Bände. So formuliert niemand, der
eine Schuld ehrlich eingestehen will. Am 31.10.1992 hat der
Papst in einer Ansprache an die Päpstliche Akademie der
Wissenschaften zwar an einer Stelle beiläufig einen "Irrtum der Theologen von
damals" zugegeben – nach fast 400 Jahren –, aber er hat auch in dieser
Ansprache weder von einem Fehlurteil noch von
einer Schuld des Inquisitionstribunals gesprochen. Eine Rehabilitation von
Galilei wäre es gewesen, wenn Papst Wojtyla gesagt hätte: "Galilei hatte Recht und wir
hatten Unrecht. Wir bitten ihn und allen, die aufgrund unseres Fehlurteils
Leid erdulden mussten, um Vergebung." Stattdessen versuchte der Papst
einmal mehr,
mit mehrdeutigen Formulierungen und diffusen Anschuldigungen ("Unrecht,
von welcher Seite es auch immer gekommen sein mag") den Kopf aus der
Schlinge zu bekommen.
Er fügte 1992 lediglich in allgemeiner Form hinzu: "Es
ist eine Pflicht der Theologen, sich regelmäßig über die wissenschaftlichen
Ergebnisse zu informieren, um eventuell zu prüfen, ob sie diese in ihrer
Reflexion berücksichtigen oder ihre Lehre anders formulieren müssen".
Hier darf man sich aber nicht von der Schönfärberei dieser Worte einlullen lassen. Es geht dem
Papst ausschließlich darum, ein Dogma "eventuell" "anders" zu formulieren
ohne es dabei allerdings im Geringsten anzutasten.
Denn eine Änderung des
kirchlichen Denkens gegenüber der Wissenschaft wurde beim 1.
Vatikanischen Konzil für alle Zeiten definitiv ausgeschlossen, und ich
zitiere das für den Katholizismus ebenfalls als "unfehlbar" markierte verbindliche
Konzilsdokument wörtlich: "Wer sagt, es sei möglich, dass man den von der
Kirche vorgelegten Glaubenssätzen entsprechend dem Fortschritt der
Wissenschaft gelegentlich einen anderen Sinn beilegen müsse als den, den die
Kirche verstanden hat und versteht, anathema sit, der sei verflucht"
(siehe hier).
Das heißt: So wie die Kirche ihren
Glauben z. B. im 17. Jahrhundert Galileo Galilei gegenüber definiert hat, so
muss er auch heute definiert werden. Man darf lediglich etwas herumeiern, um
"wissenschaftliche Ergebnisse" in der "Reflexion"
"eventuell" zu berücksichtigen. Das ist Augenwischerei und es bedeutet: Die
Kirche braucht sich nach ihrem Verständnis nicht von einem Fortschritt
der Wissenschaften in Frage stellen zu lassen, denn ihre Glaubenssätze seien
heute genauso zu verstehen wie z. B. vor tausend Jahren. Sie müssen also
niemals der Wissenschaft angepasst werden, nur "eventuell" ein wenig anders
verpackt werden. Und deshalb sind Berichte etwa über Nahtoderfahrungen, die
der kirchlichen Lehre widersprechen,
für den Katholizismus auch unwichtig und können ignoriert werden. Die
Wissenschaft hat für die Kirche nur die Aufgabe, das katholische Dogma zu bestätigen bzw.
zu "vertiefen". Wenn sie das aber nicht tut, wird Wissenschaftlern heute
zwar nicht mehr mit dem Scheiterhaufen gedroht wie früher, dafür aber nach
wie vor mit dem Fluch einer angeblich ewigen Hölle.
Das alles sagt man in der
Öffentlichkeit natürlich nicht so deutlich, weil man nicht noch mehr
Kirchenaustritte provozieren will. Aber so ist es weiterhin, auch im 21.
Jahrhundert. Die Kirche wird sich also immer gegen die Wissenschaft sträuben
und sie bekämpfen, wenn diese z. B. eine kirchliche Lehraussage beweisbar
widerlegt.
Frage:
Gilt diese Ablehnung eines wissenschaftlichen Fortschritts auch
für die evangelische Kirche, wenn die Wissenschaft der Kirche widersprechen
sollte?
Der Theologe:
Die evangelische Kirche hat sich zum Thema "Wissenschaft" nicht so
deutlich geäußert wie die katholische. Doch die Ergebnisse der modernen
Quantenphysik von einer geistigen Realität in allen Lebensformen widersprechen klar der evangelischen
Lehre, und deshalb schweigt man hier auch lieber. Die Quantenphysik beweist
ja eine geistige Realität hinter bzw. in der Materie, wenn sie z. B. erklärt, dass
Materie nicht als Ansammlung von kleinsten Teilen dingfest zu machen ist.
Oder wenn sie eine Kommunikation von Quanten über große
Entfernungen hinweg feststellt.
Fakt ist nämlich:
Die evangelische Kirche lehnt überwiegend sogar die Unsterblichkeit der
Seele ab. Ja, man leugnet sogar die Existenz einer Seele überhaupt. Dies gilt vor allem
für das überhebliche Luthertum. Die lutherischen Theologen vertreten seit dem 16.
Jahrhundert überwiegend eine so genannte "Ganztod-Theorie", das heißt eine
komplette Vernichtung des Menschen durch den Tod. In einem lutherischen
Dogmatik-Lehrbuch heißt es dazu über die evangelische Theologie des 20.
Jahrhunderts: "Der
Tod betrifft nicht nur den Leib, sondern auch die Seele, die nicht ein Teil
am Menschen ist, sondern er selbst."
Dies alles würde aber am "Jüngsten Tag" sozusagen völlig auf den Kopf
gestellt. Die Menschen würden dann plötzlich von Jesus Christus wieder auferweckt und dann entweder in einen
ewigen Himmel oder eine ewige Hölle geschickt. Die evangelische Dozentin Dr.
Kirsten Huxel von der Universität Tübingen sagt sogar, dass die Lehre von der
Unsterblichkeit der Seele mit der "biblischen Auferstehungshoffnung"
unvereinbar sei
(deepdyve.com).
Und das ist auch die gängige evangelische Lehre.
Und hier zitiere ich einmal einige
weitere Aussagen der renommiertesten und
hoch geehrten protestantischen Theologen aus dem 20. Jahrhundert.
Etwa Karl Barth: "Es bleibt kein Seelchen übrig".
Oder Eberhard Jüngel: Der Tod ist eine "total abbrechende
Verhältnislosigkeit".
Oder Paul Althaus: "Wenn der Seele ihr Leib genommen wird, wird sie auch
sich selber genommen." Wenn die Seele unsterblich wäre, wäre die
Auferweckung nur ein "halbes Werk". Usw. usf. (Quellenangaben
hier)
Zusammenfassend kann man sagen: Die moderne Quantenphysik zeigt mehr und
mehr auf, dass die Materie nur etwas Vordergründiges ist. Man könnte sagen:
Alles ist beseelt. Beide Großkirchen verteufeln diese Haltung jedoch seit je her als
ketzerischen "Pantheismus". Und sie bedroht die Menschen mit der ewigen Hölle,
auch wenn man das nicht so lautstark tut, um – wie gesagt – nicht noch mehr
Mitglieder zu verlieren.
Frage:
Aber könnten die Theologen nicht wenigstens einmal demütig
zugeben: "Wir haben uns geirrt. Es war falsch, Unwahrheiten als ´unfehlbare
Wahrheiten` auszugeben oder die Beseeltheit aller Lebensformen abzulehnen"?
Der Theologe:
Dazu ist der Leidensdruck für die Führer dieser Institutionen noch
lange nicht groß
genug. Sie werden ja nach wie vor von den Staaten, vor allem von
Deutschland, mit Milliarden an Euro exzessiv subventioniert und
unermesslich
privilegiert und
dadurch überhaupt in dieser Form am Leben gehalten. Außerdem
befürchtet man zurecht, dass die Gläubigen dann fragen: "Wenn also das
falsch war, was ist dann noch alles falsch? Stimmt überhaupt irgendetwas an
der Lehre der Kirche?"
Und vor dieser Frage haben die Kirchenverantwortlichen große Angst, denn das
meiste stimmt tatsächlich nicht, so dass ich sogar sagen würde: "Eine Lüge
nach der anderen" (vgl. den Nachruf). Doch
auf diesen Unwahrheiten baut die Macht und der Einfluss der Kirche auf. Und
darauf baut dann wiederum die Reputation der
Kirchenführer auf.
Doch wenn immer mehr Menschen ihren gesunden Menschenverstand gebrauchen,
dann wird aus den regelmäßigen Kirchenaustrittswellen ein Kirchenaustritts-Dammbruch,
weswegen ja der Papst
logischerweise vor dem gesunden Menschenverstand warnt.
Frage:
Eine letzte Frage dazu: Die Kirche unterhält ja auch Akademien,
wo man sich mit den neuesten Forschungsergebnissen auseinander setzt. Und es
gibt sogar, worauf Sie vorhin schon hingewiesen haben, eine Päpstliche Akademie der Wissenschaften. Hier wird nicht der
Eindruck erweckt, als würde man sich aktuellen Forschungsergebnissen
verschließen.
Der Theologe:
Man versucht natürlich, wie immer auf allen Hochzeiten zu tanzen
und so zu tun, als wäre man allem Neuen gegenüber aufgeschlossen. Doch
zunächst werden dort solche Akzente gesetzt, welche die Position der Kirche
bekräftigen sollen. Und spätestens dann, wenn es darum geht, das kirchliche Bekenntnis
oder Dogma anzutasten oder zu ändern, ist Schluss mit der Aufgeschlossenheit.
Solche Akademien oder dergleichen erweisen sich folglich als nur vordergründige
Fassade. Oder man versucht eben, anerkannte Wissenschaftler in den Sumpf der
Kirche mit hinein zu ziehen, indem man so tut, als bestünden hier
Übereinstimmungen oder zumindest grundsätzliche Offenheiten. Letztlich
versucht man, alle Widersprüche zwischen Kirche und Wissenschaft so lange auszusitzen, bis alle Kritiken
einschlafen und verstummen.
Für mich besteht bei alldem ein grundsätzlicher Widerspruch zwischen Kirche
und Wissenschaft. Das Geplänkel von einem Miteinander von Kirche und
Wissenschaft halte ich für Augenwischerei. Denn jede
ehrliche Forschung muss offen sein für neue Erkenntnisse, auch wenn
Bisheriges dabei auf den Kopf gestellt werden muss. Kirche jedoch will
immer am Alten, an der Tradition und an ihren angeblichen Geheimnissen festhalten, und wenn
sie dreimal falsch sind. So hat sie es ein für alle Mal dogmatisiert oder in
ihren Bekenntnisschriften fest geschrieben. Und wehe, jemand lüftet diese Geheimnisse! So werden
diese Großinstitutionen wie immer die Erkenntnisse bekämpfen, die sie nicht
vereinnahmen und in ihren Sumpf hinunter ziehen können. So ist es seit vielen
Hundert Jahren, und so wird es bleiben, so lange man diesen Sumpf nicht
trocken legt, indem man die Kirche einfach mal sich selbst überlässt statt
sie dauernd staatlich zu finanzieren, zu subventionieren und zu unterwürfig
zu hofieren.
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PS: Die römisch-katholische und die evangelische Lehre haben mit Jesus von Nazareth nichts zu tun. Sie stehen meist im Gegensatz zu Jesus. Was Jesus
lehrte, findet sich demgegenüber z. B. in den
Evangelien des Neuen Testaments. |
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Literatur:
- z. B.
Der verbogene Glaube: Weihrauch oder das
Reich Gottes, Marktheidenfeld 2011; 11,90 € + Versand (bitte Cover links
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