DER THEOLOGE
Nr. 21
Der wegen Totschlags
verurteilte Pfarrer Geyer
und die
lutherische Lehre vom grausamen Gott
Am 16. April 1998 wird der evangelisch-lutherische Pfarrer Klaus Geyer
aus Beienrode bei Braunschweig wegen Totschlags an seiner Ehefrau Veronika
Geyer-Iwand zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Verurteilung erfolgt
aufgrund zahlreicher schwerwiegendster Indizien: Dazu gehört vor allem eine zertretene
Ameise an der Schuhsohle des Pfarrers - eine seltene Art, die jedoch neben
dem Leichenfundort ein Nest hatte.*** Hinzu kommen nachgewiesene Lügen:
Ein
Telefonat führte der Pastor aus einer Telefonzelle in der Nähe des Tatortes,
was er solange bestritt, bis er es durch Beweis nicht mehr leugnen konnte.
Und schließlich gibt es Zeugenaussagen, wonach Geyer mit seiner Frau streitend in der Nähe
des Tatorts gesehen wurde bzw. alleine in der Nähe des späteren Fundorts der
Leiche. Außerdem hatte er eine Bekannte um eine Lüge bzw. einen Meineid zu
seinen Gunsten gebeten.
Das
Gesicht der Theologin und Pfarrfrau war regelrecht zertrümmert. Es wäre
vielleicht
"nur" eine furchtbare Familientragödie, wenn
der beschuldigte Pastor Klaus
Geyer nicht auch ein bekennender Lutheraner gewesen wäre. So aber können
auch Fragen nach der evangelisch-lutherischen Lehre über das "Böse" eine wichtige Rolle
spielen, die Pfarrer Klaus Geyer in
Predigten zuvor öffentlich vertreten hatte. Deshalb soll hier auch nicht
über den Menschen Klaus Geyer, sein Lebensumfeld und das Ausmaß seiner
Schuld bzw. Unschuld geurteilt werden.
Sondern der Pastor rückt in dieser Studie in seinem Denken und Lehren als Repräsentant seiner Institution in den
Mittelpunkt. Und es wird dabei nach dem Anteil gefragt, den seine Kirche und das
kirchliche Milieu an den Ereignissen haben können. So wird vor dem
Hintergrund der Familientragödie im "Pfarrhaus Geyer" auf diese Weise auch das
Selbstverständnis der Kirche hinterfragt, der er und seine Frau dienten.
Während nämlich die kirchlichen "Sektenbeauftragten" landauf
landab religiöse Minderheiten verleumden, predigen die Pfarrer ihren Gläubigen
unter anderem "Sündige tapfer" - ein bekannter Ausspruch von Martin Luther. Und die evangelischen Religionslehrer unterrichten
die Schüler auf Staatskosten in der totalitären lutherischen
Zwei-Reiche-Lehre, wonach Staat und Kirche (die beiden "Reiche"
angeblich zur Linken und zur Rechten "Gottes") einander
dienen sollen. Für die Religionsfreiheit des deutschen Grundgesetzes ist
in der lutherischen Staatslehre kein Platz. Folglich werden
unbequeme andere Gemeinschaften von der lutherischen Kirche auch bis heute
bekämpft, auch wenn sich die Kirche vordergründig tolerant gibt. Martin
Luther leugnete zudem die Willensfreiheit des Menschen, eines der
wesentlichen Persönlichkeitsmerkmale, die auch zu den Grundwerten in einer Demokratie
zählt.
Luthers
Nachfolger, die evangelisch-lutherischen Theologen, haben sich zwar
äußerlich mit den neuzeitlichen Demokratien arrangiert, waten aber in ihren
Lehren weiter im mittelalterlichen lutherischen Sumpf. Zu den
bekanntesten "Lutheranern" gehört auch der Schwiegervater von Pfarrer Klaus Geyer,
der deutsche Theologe Hans Joachim Iwand (1899-1960). Dabei
erörtern lutherische Theologen z. B. in ihrer "Prädestinationslehre"
(= Lehre von einer vermeintlichen Vorherbestimmung) die angeblich satanische Besessenheit aller derer,
die nicht von "Gott", so wie er in der evangelischen Kirche gelehrt wird, zum
"ewigen Heil" vorherbestimmt seien. Diese dunklen
Abgründe der kirchlichen Lehre blieben in der Öffentlichkeit deshalb solange unentdeckt,
weil die Kirche lange Zeit vieles erfolgreich auf kleine
Gemeinschaften projizieren konnte, die sie als angebliche "Sekten" bekämpft. Doch das Verhalten und das Schicksal von Pastor Klaus Geyer
zeigen einige reale Gefahren auf, die gerade von diesem Glauben ausgehen.
Klaus Geyer bestreitet bis zuletzt seine Schuld und wählt in der
Todesanzeige für seine Frau ein Bibelzitat, in dem von einem "grausamen"
Gott die Rede ist. "Du hast dich mir verwandelt in einen Grausamen" heißt es in
Hiob 30, 21. Doch sprechen die protestantischen Theologen
vielleicht gerade deshalb so oft vom "grausamen" Gott oder von
dessen "unergründlichen Geheimnissen", weil sie so von ihren eigenen
Vergehen und dem Versagen ihrer Kirche ablenken können? Auf jeden Fall
macht auch Pastor Geyer - unabhängig von der Schuldfrage am gewaltsamen Tod seiner Frau
- auf diese Weise auf seinen lutherischen Glauben aufmerksam.
Im Folgenden soll nun detaillierter der Frage nachgegangen
werden: Gibt es Zusammenhänge zwischen dem
Leben des 1998 zu acht Jahren Haft verurteilten Pastors, der am
Allerheiligentag 2003
im Alter von 62 Jahren verstorben ist, und seinem
evangelisch-lutherischen Glauben? Zunächst jedoch eine Schilderung der
Geschehnisse:
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben, dass Pastor Klaus
Geyer ganz offensichtlich nicht damit rechnet, dass seine zunächst "vermisste" Frau
wie gewohnt nach Hause kommen würde. Schon am Tag ihres "Verschwindens", dem 25.7.1997, schläft der Pfarrer im Ehebett des
Pfarrhauses, wo er sonst neben seiner Frau die Nächte verbrachte, mit einer anderen Frau, ebenfalls einer Pfarrerin. Die Türe ist
nicht einmal abgesperrt - also keine Vorsorgemaßnahme vor einer
normalerweise heimkehrenden Ehefrau, der sich Klaus Geyer nach eigenen Angaben immer
unterlegen gefühlt habe. Am nächsten
Tag hat Pfarrer Geyer dann mit einer Frau aus dem Kirchenchor Geschlechtsverkehr, am
übernächsten wieder mit der Pfarrerin. Das sind Verhaltensweisen, die u. a.
darauf schließen lassen, dass der Pfarrer nicht mit der Heimkehr seiner Frau
rechnete. Sie zählen später auch zu den
Indizien, die den Pfarrer belasten. "Der Tod macht geil. Alte Erfahrung
nach Beerdigungen", schreibt Pastor Geyer dazu später in sein
Tagebuch. Und, als hätte er sich versehentlich selbst entlarvt, fügt er
gleich "korrigierend" hinzu: "War sie tot in dem Moment? Das wusste damals
doch keiner." (zit. nach Claus Just, Tagebuchseiten, Abschriften für den Psychiater, zit. bei www.schule-des-schreibens.de)
Einen weiteren Tag später wird die von
schweren Schlägen im Gesicht entstellte Leiche seiner Frau Veronika
Geyer-Iwand mit zertrümmertem
Kopf in
einem Waldstück am Rand von Braunschweig gefunden. "Es hat ihr jemand mit
sieben Hieben den Schädel so eingeschlagen, dass ein Ohr abgetrennt, das
Gesicht völlig zerschmettert und Augen und Hirn in den Kopf getrieben
wurden. Hier hat nicht einer getötet, hier hat einer vernichtet,
ausradiert" schreibt die bekannte Journalistin Alice Schwarzer in der Frauenzeitschrift
Emma (Nr.
3/1998). Für so genannte "Profiler" in der Verbrechensaufklärung
sind dies Indizien für eine "Beziehungstat", wo Täter und Opfer sich intensiv kannten.
Und einer früheren
langjährigen Geliebten des Pfarrers, einer leitenden kirchlichen
Mitarbeiterin, kommt bei der Todesnachricht in den Sinn: "Jetzt hat er [der
Pfarrer], was er wollte" (Stern Nr. 50/1997). Zur möglichen
Täterschaft des Pfarrers wollte sie sich damit aber nicht äußern. Ihre eigene Ehe
war zuvor wegen ihrer früheren Beziehung mit Pfarrer Geyer kaputt gegangen. Im
Zuge der Ermittlungen kommt schließlich auch heraus, dass die damalige Hauptgeliebte des Pastors im
Tatzeitraum gerade mit ihm Schluss gemacht hatte. Des weiteren, dass der
evangelische Pfarrer seine Frau im Pfarrhaus u. a. auch mit einem 15-jährigen Mädchen aus der
Nachbarschaft betrogen hatte (idea-spektrum Nr. 11/2003, Emma
Nr. 3/1998).
Umgekehrt ergaben die Ermittlungen auch, dass Veronika Geyer-Iwand ihrerseits mit
einigen anderen Männern Liebesbeziehungen oder Affären hatte. Ein Konflikt innerhalb der offenbar chaotischen Ehesituation
des Pfarrer-Ehepaares wäre
damit auch ein nahe liegendes Tatmotiv. Auch die vier Kinder des Paares glauben
an die Schuld ihres Vaters und versuchen, das Andenken ihrer Mutter
demgegenüber in Ehren
zu halten. Ihr Vater habe die Tage bis zu seiner Festnahme genutzt, um "noch
Beweismittel beiseite zu schaffen", so einer der Söhne (Bild, 9.3.2003).
"Er hat getäuscht und
gelogen", erklärt er gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen
Zeitung. (zit. nach Bild)
Eine Braunschweiger Lokalzeitung listet in einer Spalte die Zehn Gebote auf,
und in einer zweiten Spalte, wie der damals 56jährige Pfarrer dagegen verstoßen hatte. Z. B., wie
Pastor Klaus Geyer CDs gestohlen hat, weswegen er vorbestraft war; oder wie er eine
Zeugin um einen falschen Eid zu seinen Gunsten bittet. Diese vertraut sich
jedoch weinend dem Gericht an, und der Anstiftungsversuch des Pastors zum Meineid fliegt
auf. Das Sonntagsblatt schreibt: "Wie war das noch mit den Zehn
Geboten? Und welche hat dieser Pastor eigentlich nicht gebrochen?" (3.4.1998) Mittlerweile reagierten auch seine Vorgesetzten
und suspendierten ihn vom Dienst.
Für sein Seelenheil spielt das Verhalten des lutherischen Pfarrers und sein
Verstoß gegen die Zehn Gebote allerdings keine Rolle, so die evangelisch-lutherische
Lehre. Martin Luther lehrt in seiner Grundsatzschrift Von der Freiheit eines Christenmenschen
nämlich, dass das Halten der Gebote kein Weg zu Gott und zum
Heil sei. Und die lutherischen Kirchen haben dies als Glaubenssatz so übernommen und geben
es heute an ihre Gläubigen weiter - auch auf Staatskosten an die Jugendlichen und Kinder
in ihrem konfessionellen Religionsunterricht. Denn der "Christenmensch" habe "am Glauben genug" und ist
"gewisslich von allen Geboten und Gesetzen" "entbunden", so Luther wörtlich.
Martin Luther wollte mit seiner
im Widerspruch zu Jesus stehenden Lehre offiziell bzw. angeblich erreichen, dass jemand durch das Halten
der Gebote nur seinem Nächsten diene, ohne auf sein eigenes Heil zu schauen.
Doch hat er mit seiner Lehre nicht vor allem die Hemmschwelle gesenkt, um gegen die Gebote
verstoßen zu können? Tatsächlich hat er nachweislich diese Hemmschwelle gesenkt, und
zwar in einem erheblichen Ausmaß. Dies gilt für
ihn selbst, wenn er z. B. die
Hinrichtung von Prostituierten, Andersgläubigen, Esoterikern,
so genannten "Wucherern", sich zu ihrem Glauben öffentlich bekennenden Juden und vielen Menschen mehr
fordert. Auch wer seine "Rechtfertigungslehre" nicht befürwortet, soll des
Todes sterben, so der Reformator aus Wittenberg (siehe dazu
viele Beispiele in
Der Theologe Nr. 3). Und
auch seine Nachfolger senkten immer wieder diese Hemmschwelle, wie eben auch
Pfarrer Klaus Geyer, der in seinem
Privatleben gegen die Zehn Gebote wüten konnte und dabei nicht im Geringsten
um sein Seelenheil
fürchten müsste - vorausgesetzt, der evangelisch-lutherische Glaube stimme,
wonach "allein der Glaube" für den "Himmel" genüge (vgl. dazu auch
Der Theologe Nr. 36).
Erst die weltlichen Richter stoppen
den Theologen. Auf seinen Glauben ist Pfarrer Geyer offensichtlich auch stolz,
und er gibt dazu vor Gericht langwierige Erklärungen ab.
In der Haft wird es
dann öffentlich ruhiger um den Pfarrer. Dort erkrankt er später an Prostata-Krebs, der
bald auch auf die Knochen
übergreift. An seiner Sichtweise der Dinge ändert sich dadurch aber offenbar
nichts. Ein Fernsehteam des ZDF gibt einem Film über Pfarrer Geyer den
Arbeitstitel Hiob. Die
biblische Figur ist sich, wie der Pfarrer, keiner Schuld bewusst, in der
Bibel geht es aber, sie wird aber nicht wegen Mordes angeklagt. Später wird der Titel in
Mord im Hause des Herrn
umbenannt, wobei man fragen könnte: Welches "Herrn"? Denn den Schöpfergott
oder Christus sollte man bei den bereits nachgewiesenen Vorgängen im evangelischen Pfarrhaus (und
auch in vielen anderen Pfarrhäusern) und darum herum aus dem Spiel lassen. Klaus Geyer wird
schließlich im November 2002
bereits nach ca. 4 1/2 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen und stirbt
am 1.11.2003 in Hannover im Alter von 62 Jahren (er wurde am 11.9.1941 in
Berlin geboren) an den Folgen seiner Krankheit.
Klaus Geyer machte Karriere in der Kirche. Er ist einige Zeit stellvertretender Superintendent des Kirchenkreises Wolfsburg und sieht sich in der Tradition der "Bekennenden Kirche", die sich im Dritten Reich nicht mit den Nazi-Gremien gleichschalten ließ, obwohl sie Hitler politisch überwiegend unterstützte. Zuvor lehrte er als Assistent am "Friedensforschungsinstitut der evangelischen Kirchen" in Heidelberg, einem "Institut, das von den kirchlichen Eliten anerkannt war" (Pastor Geyer lt. Stern, 5.3.1998). Er ist schließlich Theologischer Assistent des bekannten evangelischen Theologieprofessors Helmut Gollwitzer (1908-1993), der bei der Beerdigung der RAF-Terroristin Ulrike Meinhof am 15.5.1976 in Berlin sinngemäß predigte, sie würde jetzt in den "liebenden Armen Gottes ruhen"*. Von 1990 - 1993 ist Klaus Geyer zudem Bundesvorsitzender der "Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste" (ASF). Als Gemeindepfarrer steht er der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Ochsendorf vor, einem Stadtteil im niedersächsischen Königslutter. Der Wohnort der Pfarrfamilie ist ein altes Rittergut im benachbarten Stadtteil Beienrode. Bei dem von Klaus Geyer ins Leben gerufenen "Beienroder Konvent" "wurden die Grundlagen der historischen EKD-Ostdenkschrift gelegt" (Deutsches Sonntagsblatt, 15.8.1997), einer offiziellen Schrift der Evangelischen Kirche in Deutschland. Und sogar der damalige EKD-Vorsitzende und Landesbischof Eduard Lohse kam als Gast des Ehepaares Geyer und des Konvents einst nach Beienrode (Rhein-Zeitung, 16.4.1998). Hier hatte also nicht ein einzelner unbeherrschter Dorfpfarrer vor Ort seine Sünden ausgelebt, sondern man befand sich mitten in einem Zentrum protestantischer Spiritualität, wohin an Pfingsten bis zu 3500 Anhänger der kirchlichen Friedensbewegung pilgerten, u. a., um Pfarrer Klaus Geyer predigen zu hören.
Das theologische Erbe des Schwiegervaters Hans Joachim Iwand
Und auch Klaus Geyers Familie steht in hervorgehobener lutherischer
Tradition. Denn sein Schwiegervater Hans Joachim Iwand zählt zu den
bedeutendsten evangelisch-lutherischen Theologen des 20. Jahrhunderts
überhaupt, und er hat
von der Kirche in hohem Maße gewürdigte Bücher und Aufsätze über den
evangelischen Glauben geschrieben. Klaus Geyer ist der
Nachlassverwalter seines theologischen Erbes, und zusammen mit dessen Tochter Veronika Geyer-Iwand betreut Geyer auch die
Hans-Iwand-Stiftung in Beienrode. Das Ehepaar Geyer und Geyer-Iwand ist
gerade damit beschäftigt, den Nachlass
von Hans Joachim Iwand beim Bertelsmann-Verlag herauszugeben, als
das Verbrechen geschieht. Geyers Schwiegervater war sehr der Tradition Luthers verpflichtet. Am intensivsten studierte Iwand, vor
allem während des weltweiten Tötens und Mordens im 2. Weltkriegs, Luthers Schrift
De servo arbitrio (= Vom geknechteten Willen). Darin verneint Luther den freien Willen des
Menschen. Hans Joachim Iwands Schlussfolgerung: "Wer diese Schrift
nicht aus der Hand legt mit der Erkenntnis, dass die evangelische Theologie
mit dieser Lehre vom unfreien Willen steht und fällt, der hat sie umsonst
gelesen" (Münchner Ausgabe der
Lutherschriften, Theologische Einführung, München 1975,
S. 253).
Es handelt sich bei dem Thema der
geleugneten Willensfreiheit also um keine
Fußnote der evangelischen Lehre, sondern um ihr Herzstück.
Während Luther selbst dabei dem Menschen jegliche Willensfreiheit abspricht,
mildern seine Nachfolger bis heute diese Lehre dahingehend ab, dass dies nur
im Hinblick auf jenes Tun gelte, das für das Seelenheil des Menschen
bedeutsam sei.
Hans Joachim Iwand in seinen Ausführungen über Luther dazu wörtlich:
"Was
Menschen tun und lassen, so hat er [Luther] immer gelehrt, ist
Gottes Werk. Sie sind Gottes Hand und Fuß, seine Larven, in denen er als der unerkennbare, dunkle Gott das Spiel des
Weltgeschehens treibt" (Hans Joachim Iwand, Glaubensgerechtigkeit.
Lutherstudien, München 1980, S. 141).
Gott bewirke laut dieser Glaubensmeinung also sowohl das Gute als auch das Böse. Was für eine Lehre! Und was
für eine Zuspitzung vor dem
Hintergrund der unermesslichen Leiden des 2. Weltkriegs und der Atombombenabwürfe
auf Hiroshima und Nagasaki in Japan!
Diese dunkle und böse Lehre legt sich so auch wie ein schwerer Schatten auf positiv
wahrgenommene
Unternehmungen Hans Joachim Iwands zum Thema "Frieden" und "Versöhnung" (z. B. das "Haus
der helfenden Hände" in Beienrode, um Vertriebenen zu helfen; oder seine
Verfasserschaft des Darmstädter Worts,
in dem Hans Joachim Iwand und der Schweizer Theologe Karl Barth 1947 anders
als fast alle deutschen Kirchenführer wenigstens einige "Irrwege" der Kirche
während der NS-Zeit eingestanden hatten). Auch Klaus Geyer vertieft
sich in diese Bücher seines Schwiegervaters über Luther und denkt intensiv darüber nach. Und er befindet sich
damit in guter Gesellschaft mit den von seiner Kirche beauftragten
Verleumdern Andersgläubiger.
So hatte sich
auch der evangelisch-lutherische
"Sektenbeauftragte" (1991 - 2014) und ehemalige "SPD-Genosse" Wolfgang Behnk diese Schrift Martin Luthers
einst ausgewählt, um durch
ihre Vertiefung seinen theologischen Doktorhut zu erlangen. Dies gelingt
ihm, und seine Promotion erscheint unter dem Titel Contra Liberum
Arbitrium Pro Gratia Dei (= Gegen den freien Willen für die Gnade Gottes)
als Europäische Hochschulschrift Nr. XXIII / Band 188, Frankfurt 1982 (mehr
dazu in Der Theologe Nr. 1).
Beim Lesen tut sich dabei eine furchtbare Schlangengrube auf. Immer wieder
geht es auch um Mord und Totschlag.
So erörtert Kirchenrat
Dr. Wolfgang Behnk z. B. Martin Luthers Glaube, wonach es Gott nicht nur zulassen kann, dass sich
ein Mensch "immer mehr in das Böse verstrickt" sondern er,
"Gott" treibe ihn "regelrecht" dorthin (S. 336).
Und fast zwangsläufig kann man fragen: Und wie ist es später
womöglich bei Klaus Geyer? Wohin
hat ihn schließlich sein "Gott" getrieben? Und was will er damit sagen, wenn
er in der Todesanzeige für seine Frau auf den "grausamen Gott" hinweist? Gilt
das auch, wenn er, Geyer, selbst es war, der seiner Frau den Schädel zertrümmert hatte,
worauf alle wesentlichen Indizien hindeuten? "Gute" lutherische
Theologen würden natürlich an dieser Stelle zu längeren vernebelnden Ausführungen ansetzen, um das
ganze Wenn und Aber der Verantwortung des Menschen intellektuell und
spitzfindig mal hierhin und mal dorthin zu drehen. Die Politiker könnten sich jedoch einmal mehr
fragen: Wollen sie, nach allem, was über diesen Glauben schon
bekannt ist, diesen wirklich weiterhin staatlich
privilegieren (siehe dazu
www.stop-kirchensubventionen.de)? Und wollen sie den lutherischen Glaubenshütern
auch dann Glauben schenken, wenn sie Andersgläubige und Kirchenaussteiger,
die sich von der lutherischen Lehre aus guten Grund distanzieren, verleumden?
Im Verlauf
des Prozesses wird deutlich, wie Pfarrer Klaus Geyer sich mit der lutherischen
Tradition von der angeblich dunklen Seite Gottes identifiziert. So
vergleicht er seine Situation auch mit Berichten ehemaliger
KZ-Insassen in Auschwitz. Selbst der Holocaust an den jüdischen Mitbürgern (den die Kirche übrigens
maßgeblich mit vorbereitet hat; siehe dazu Der Theologe
Nr. 4) muss herhalten, um den vieler Delikte überführten Kirchenmann
als Märtyrer erscheinen zu lassen - selbst bei einer Unschuldsvermutung am Tod
seiner Frau ein hanebüchener Vergleich.
Doch Pastor Geyer wirbt unverdrossen und
voller Selbstmitleid um Verständnis für sein Verhalten, und er zeigt
offenbar auch dort keine Reue, wo man ihm nachweisen kann, gelogen zu haben. Ein
"Indiz der Demut" (Süddeutsche Zeitung), das für ihn hätte sprechen können,
fehlt.
Auch Martin Luther bereut zahlreiche Vergehen wie die grausame
Verfolgung und Hinrichtung Andersgläubiger nicht, und er fordert noch drei
Tage vor seinem Tod Judenverfolgungen - obwohl er sonst immer wieder
von
"Buße" spricht. Für die Hinrichtung zahlloser seiner Opfer glaubte Luther nicht,
Buße tun zu müssen. Denn diese grausamen Taten hielt er für richtig. Es ist ein Bereich, zu dem das
Positive in seinem Gewissen keinen Zugang mehr hatte, obwohl bei Martin Luther
wenigstens der Sachverhalt geklärt ist. Anders bei seinem Nachfolger Klaus Geyer. Doch
vielleicht liegt hier dennoch eine Spur zum Verstehen. Hat dieser die
Tat in ihrer Ungeheuerlichkeit vielleicht innerlich so massiv verdrängt und aus seinem
Bewusstsein abgespalten, dass er für viele
seiner immer noch zahlreichen Anhänger sogar glaubhaft die Rolle des Märtyrers einnehmen kann (vgl. dazu
diese Meldung **)? Oder es ist doch viel banaler?
Ein Prozessbeobachter schildert
Pastor Geyer als "eiskalten Hund" (Hamburger Morgenpost, 27.3.1998). Und
Motive, um ein Verbrechen, das man getan hat, zu leugnen, gibt es immer. Ist
dies auch hier der Fall, wenn Pastor Geyer schreibt: "Aber ich gebe doch nicht alles auf, was wir aufgebaut haben. Ein
Friedenswerk. Die Liebe der Gemeinde?" (zit. nach Just,
a.a.O.) - Worte, die Klaus Geyer selbst gebraucht, um für seine
Unschuld zu werben. Ihr Inhalt könnte aber auch genau der Grund sein, warum
jemand niemals
zugeben würde, ein bestimmtes Verbrechen begangen zu haben, auch wenn er der
Täter ist. Denn dann wäre das eigene so genannte "Friedenswerk"
endgültig zerstört. So aber wird es auf jeden Fall immer einige geben, die an
die Unschuld eines Angeklagten glauben - trotz
nahezu erdrückender gegenteiliger Indizien. Ein Beispiel ist in diesem Fall der eben erwähnte
Prozessbeobachter, der trotz seiner charakterlichen Beschreibung Geyers als "eiskalt" nicht glaubte, dass dieser auch den brutalen Mord bzw. den Totschlag
an seiner Frau begangen habe. Oder, allgemein gesprochen: Vielleicht steckt bei einigen Menschen auch noch ein Rest
an falscher Ehrfurcht gegenüber Pfarrern und Pastoren in den Gliedern, denen man zwar
mittlerweile viele Verbrechen zutraut, aber doch vielleicht nicht ein solches
...
Woran denkt Klaus Geyer dann, wenn er als kirchlicher Theologe z. B. über
"Buße" theologisiert?
Er sagt später in Haft einmal, er sei sich seiner "Schuld" wegen der Ehebrüche bewusst
(Panorama, 17.9.1998), doch hat er darüber auch Reue empfunden? Prozessbeobachter und
einige der Medienvertreter fragten
sich jedenfalls: Wie könne ein Pfarrer so schamlos lügen? Kann er dann auch so brutal töten?
Oder kann er dies nicht? Vielleicht, weil bei einem Pfarrer, wie bereits
erwähnt, für manche nicht
sein kann, was nicht sein darf ...
Doch wer so denkt, der kennt nicht die Lehren
der Kirche. Klaus Geyer selbst erklärt dazu in einem Panorama-Interview
nach seiner Verurteilung: "Im
Prinzip kann jeder Menschen in bestimmten Situationen totschlagen, wenn er
dorthin geführt wird. Das liegt im Bereich des Menschenmöglichen.
Das habe ich schon vorher gepredigt." (17.9.1998)
Diese Aussage klingt fast wie ein Geständnis mit anschließender Rechtfertigung, frei
nach dem Motto: "Töten, das kann halt mal passieren." Auf jeden Fall können
mit einer solchen Lehre schlimmste Verbrechen mit dem Hinweis auf die
allgemeine Sündhaftigkeit der Menschen bagatellisiert werden. Und dies hat
die Kirche
im Hinblick auf ihre eigenen Verbrechen in der Vergangenheit
auch immer so getan. Der Inhalt der Geyerschen Predigten ist aber auch ein gutes Beispiel
für Projektion. Vermutlich hat keiner seiner Predigthörer, denen erklärt
wurde, dass sie in bestimmten Situationen zu Totschlägern würden,
tatsächlich später einen Totschlag oder Mord begangen. Nur den Pfarrer selbst hätte
im Falle seiner Schuld seine
Predigt eingeholt. Und dann hätte er zuvor auf der Kanzel seine eigene
unterschwellige Totschlagsbereitschaft auf seine Mitmenschen projiziert. Was
ihn also selbst umgetrieben hätte, würde in einer Predigt einfach verallgemeinert.
Grundsätzlich kommt dies bei allen Predigern vor. So ähnlich war
es bei Martin Luther. Und so ähnlich ist es auch wieder bei den kirchlichen
Sektenbeauftragten: Die Ungeheuerlichkeiten, die sie in ihren Predigten
und Vorträgen anderen unterstellen, sind in Wirklichkeit ihre eigenen
Probleme oder die Probleme in ihrer Kirche. Würde dieser Mechanismus
einmal von unseren Politikern durchschaut oder auch nur probeweise
durchgespielt, hätte die Religionsfreiheit in unserem Land noch eine gute
Chance, und der "religiöse
Meinungsführer Kirche" müsste einmal selbst auf den Prüfstand, den er immer
wieder für andere einfordert.
Bei einer solchen Lehre, dass im Prinzip jeder einen anderen in bestimmten
Situationen totschlagen könne, kann einem zudem Angst und Bange werden. Mit Jesus von Nazareth hat das
auf jeden Fall nichts zu tun, denn Jesus
setzte sich schlicht und klar für die Zehn Gebote ein, wozu auch gehört "Du
sollst nicht töten". Und wenn Jesus das sagt, dann heißt das auch, dass es
aus Seiner Sicht möglich und geboten ist, sich daran zu halten. Anders
vielfach Luther und die Kirche. Dort werden Anschauungen über die massive "Sündhaftigkeit"
und "tiefste Verdorbenheit" aller Menschen, wie sie auch Pfarrer Geyer
gelehrt hatte, philosophisch-theologisch verankert und das Verstoßen
gegenüber den Geboten damit begründet. Und in den Sonntagspredigten heißt es
dann mit den Worten Martin Luthers "Sündige tapfer, aber glaube noch tapferer".
"Da kann es schon einmal
passieren, dass man auch tötet", so könnte man fortsetzen. Oder: "Das liegt im Bereich
des Menschenmöglichen", so predigte Pastor Geyer wörtlich. Oder, etwas provozierend
umschrieben: "Töten wird man ja wohl noch dürfen ..."
Totale Verfügungsgewalt einer jenseitigen Macht
Ein Blick in die evangelisch-lutherische Tradition zeigte bereits, wie Martin Luther die Unfreiheit des Menschen lehrt. Und es lohnt sich, dieses Thema noch weiter zu vertiefen. Wenn der Mensch nach Martin Luther nämlich keine Willensfreiheit hat, wie kann man sich dann die Motivation oder den Antrieb seines Verhaltens erklären? Martin Luther hat dafür eine Antwort: Entweder sei der Mensch von Gott oder von Satan besessen, "zwei ihm übergeordnete Entscheidungsinstanzen, ... welche über ihn totale Verfügungsgewalt haben" (zit. beim "Sektenbeauftragten" Wolfgang Behnk, a.a.O., S. 339). Wobei Gott dies angeblich alles vorherbestimme. Die einen würden von ihm dazu vorherbestimmt, später von ihm selbst "geritten" zu werden, die anderen dazu, später von Satan "geritten" zu werden! Die lutherischen Theologen nennen dieses krankhafte und totalitäre Weltbild beschönigend "doppelte Prädestinationslehre" (mehr dazu im Buch von Behnk, a.a.O.), und sie verteilen für dessen intellektuelle Durchdringung Doktorhüte. Was für ein Glaube! Und in welche Situation kann jemand ganz real geraten, der sich täglich auf diesen Glauben stützt und ihn lehrt? "Sündige tapfer, aber glaube noch tapferer", so das bekannte und beliebte Predigtthema der evangelischen Pfarrer. Ein kritischer Analytiker wird jedoch hier nachfragen. Z. B. mit der Frage: Wäre der evangelische Christ immer noch von "Gott" besetzt bzw. würde er von ihm "geritten", wie Luther es ausdrückt, wenn er nicht nur ein wenig "tapfer sündigt" sondern in erheblichem Maß? Und kann dies dann wiederum mit "noch tapfererem Glauben" kompensiert werden?
Luther: Theologen sind "gerecht und im Himmel"
Dazu eine grundsätzliche Anmerkung: Mit den Worten "Sündige tapfer, aber glaube noch tapferer" will Martin Luther die Situation eines "Christenmenschen" darlegen, der scheinbar zu schwach sei, nicht zu sündigen. Doch ab welchem Punkt würde jemand nach der Lehre Luthers dann vom Satan "geritten"? Das ist für den evangelisch-lutherischen Glauben eine wesentliche Frage. Denn mit dem "Ritt Satans" auf der betroffenen Person wäre auch die spätere ewige Verdammnis des auf diese Weise "Gerittenen" gemäß des kirchlichen Glaubens eine sichere Sache. Und eine weitere Frage ist, inwiefern auch Pfarrer, Priester, Pastoren, Bischöfe usw. davon bedroht oder betroffen sein können? Martin Luther verneint dies. Er sagt dazu einmal, die Theologen seien bereits "gerecht und im Himmel" (Luther Deutsch. Die Werke Martin Luthers in neuer Auswahl für die Gegenwart. Herausgegeben von Kurt Aland. Band 9: Tischreden. Dritte, völlig neu bearbeitete Auflage, Stuttgart 1960; Reclam-Ausgabe, Ditzingen 1987, 361). Dann aber eine weitere Frage: Gilt das auch für Pfarrer Klaus Geyer, oder hängt das dann z. B. davon ab, ob er nun seine Frau erschlug oder nicht? Und wenn die aufgrund der Indizien weit über 90-prozentige Wahrscheinlichkeit seiner Täterschaft Gewissheit würde: Wäre er dann gemäß Luthers Lehre von "Satan" oder von "Gott" "geritten" gewesen? Nach der evangelisch-lutherischen Lehre kann Gott eben auch ein "grausamer Gott" sein, wie Pfarrer Geyer und seine Familie ja auch in der Todesanzeige für Veronika Geyer-Iwand dokumentierten. Aber wollen evangelische Theologen Gott tatsächlich einen Anteil der Verantwortung dafür zuschieben, dass Veronika Geyer-Iwand der Schädel zertrümmert wurde - von wem auch immer? Hier müsste man dann auch fragen: Was ist das bloß für ein "Gott"?
Das kirchliche Magazin idea-spektrum schreibt:
"Ganz unterschiedlichen Beobachtern ... ist diese Zerrissenheit in der
Persönlichkeit Geyers aufgefallen" (Nr. 17/1998). Und die
Gerichtszeichnerin Christine Boer sagt in einem Fernsehbericht: "Es ist
etwas Doppeltes in den Augen, manchmal denkt man, es sitzt eine andere
Person noch neben ihm"
(ARD, 16.4.1998). Vielleicht ist das auch so, wie es
beobachtet wurde, und es wäre tatsächlich eine
Situation von teilweiser "Besessenheit" durch eine fremde Seele - wenn man
an solche Möglichkeiten glauben mag (vgl. Der
Theologe Nr. 9 über die "Besessenheit" der Katholikin Anneliese
Michel). Immerhin könnte dies erklären helfen,
dass manche Täter subjektiv das Gefühl haben, sie seien unschuldig, weil ja ein anderer
durch sie gehandelt hätte oder weil sie "Stimmen" hörten, die ihnen die Tat
befohlen hätten. Doch selbst wenn dem so wäre, kann man sich damit
nicht herausreden, da man dann selbst dafür die Voraussetzungen geschaffen
hätte.
Parapsychologischen Untersuchungen zufolge kann man nämlich nur von solchen Kräften
oder Seelen beeinflusst oder gesteuert
werden, bei denen Gleiches oder Ähnliches vorliegt wie bei einem selbst.
Keiner wird also aus heiterem Himmel von fremden "Stimmen" und
zerstörerischen "Mächten" überfallen
(siehe dazu Der Theologe Nr. 9). Und
im evangelisch-lutherischen Weltbild von Pfarrer Geyer geht es ohnehin
monumentaler zu. Dort kämen - wie oben beschrieben - vor allem "Gott" oder
der "Satan" als mögliche Hintergrundtäter in Frage.
Als Pfarrer Geyer den Schuldspruch und das Urteil des Gerichts über acht
Jahre Haft hört, beginnt
er, laut zu schimpfen: "Unverschämtheit, d a s muss ich mir
anhören" (Bild, 17.4.1998).
Er hatte das Gericht nicht nur um "Freispruch" sondern auch, so weit
möglich, um "Rehabilitation" gebeten. Dass die Richter aufgrund der
Beweislage aber kaum anders entscheiden konnten, dafür zeigt er einmal mehr kein Verständnis.
Doch damit neigte sich die bittere Show um einen monströsen Mord auch schon
dem Ende zu.
Pfarrer Klaus Geyer macht nach dem Tod seiner Frau (Ende Juli 1997)
und während des Prozesses (März/April 1998) in allen deutschen
Zeitungen Schlagzeilen, wird zur Person der Zeitgeschichte. Inwieweit
stürzte er in den dunklen Abgrund der kirchlichen Lehre? (Die Collage
ist aus Seiten der Zeitungen Bild, Süddeutsche, Focus und Spiegel
zusammengesetzt)
Theologie kann Schuldspruch nicht verhindern
Doch wäre das Urteil vielleicht noch milder ausgefallen als es vielen
ohnehin schon schien, wenn Martin Luther für seinen Nachfolger Klaus
Geyer in den Zeugenstand hätte treten können. Für den angenommenen Fall einer
Schuld hätte er den Richtern etwas von den angeblich "dunklen
Geheimnissen Gottes" erzählen können und davon, dass "Gott" Menschen
angeblich dahin "treiben" könne, sich in das Böse zu verstricken. Der lutherische Kirchenrat und
"Sektenbeauftragte" Dr. Wolfgang Behnk erklärt die betreffende Lehre Martin Luthers
in diesem Zusammenhang am Beispiel des Jüngers Judas. Judas habe Jesus zwar
"unfreiwillig" verraten, aber dennoch
"willig" (Behnk, a.a.O., S. 336 f).
Womöglich hätten die Richter dann ein Urteil über jemanden fällen sollen,
der - wenn er denn der Täter ist - zwar "willig"
tötete, aber auch "unfreiwillig", was immer das
heißen mag. Und für den
"unfreiwilligen"
Anteil müssten dann "Gott" oder der "Satan"
anteilig zur Rechenschaft gezogen werden.
Doch Theologie und
Verbrechensaufklärung sind zweierlei. Und auch die
theologischen "Gerichtspredigten" in eigener Sache von Pastor Geyer,
der scheibchenweise nur das zugibt, was mit der Zeit unumstößlich bewiesen werden kann, beirren
die Richter nicht. Diese erleben nämlich, wie der Pfarrer seine Version der
Geschichte immer dem jeweils neuesten Ermittlungsstand anpasst. Und so gibt es am
Ende keinen Freispruch, weder aus sachlichen noch aus "theologischen" Gründen. Die Justiz schickt den
Theologen aufgrund der erdrückenden Indizienlast ins Gefängnis,
wo ihn nach einigen Jahren sein Schicksal in Form einer schlimmen
Krankheit
ereilt.
Es kann dabei als Fortschritt gewertet werden, wenn Behörden in Deutschland Pfarrer und kirchliche
Theologen mit demselben Maßstab messen wie andere Menschen auch und wenn sie mit der
gebotenen Nüchternheit auf deren akrobatische Ecken- und Winkelzüge und ihre rhetorisch
ausgefeilten Predigten reagieren. An dem Beispiel dieser Behörden sollten
sich auch die Politiker orientieren. Und so kann
man fragen: Wie lange werden die Politiker
noch brauchen, um sich nicht mehr von den kirchlichen Theologen an der Nase
herumführen zu lassen? Und wie lange werden sie brauchen, um ihnen nicht mehr zu glauben, wie
"gut" doch der Glaube der Kirche sei und wie
"dubios" oder "gefährlich" der Glaube von anderen, die von der Kirche
verleumdet werden?
Anmerkungen:
* Ulrike Meinhof ging als Verantwortliche der RAF (= Rote Armee Fraktion)
auch "über Leichen", stiftete andere zur Gewalt an, um politische Ziele zu
erreichen. In ihrer Gefängniszelle hängte sie sich später offenbar auf (Ihre Anhänger glauben
jedoch nicht an Selbstmord). Und wo ist sie jetzt? "Ruht" sie
nun "in den liebenden Armen Gottes", wie der evangelische Theologieprofessor
und Lehrer von Klaus Geyer, der Theologe Helmut Gollwitzer, predigte?
Würde ein Vertreter einer religiösen Minderheit so etwas sagen, man würde
ihn als "Prediger des Terrors" beschimpfen und seine Organisation sehr
wahrscheinlich
als
verfassungsfeindlich einschätzen. Und würde ein islamischer Iman predigen, der
Terrorist XY hätte nach einem Selbstmord-Attentat den "Himmel" betreten, würde
man sich über diesen "Hassprediger" empören.
Nur bei der evangelischen Kirche lässt man solches und Ähnliches durchgehen, lobt
dann gar
die innere Größe, Gewandtheit oder Güte ihrer Theologen. Doch mit der Größe und Güte von Jesus
sollte man Predigten wie die von Helmut Gollwitzer nicht verwechseln. Der Mann aus Nazareth verurteilte zwar niemanden, auch keinen
Verbrecher oder politisch motivierten Gewalttäter. Und Er sprach auch von einer
dauernden Liebe Gottes zu allen Geschöpfen und nicht von einer ewigen
Verdammnis wie die Kirchen. Doch Jesus lehrte auch unmissverständlich: Bereue, bitte um Vergebung, mache deine schlimme Taten
wieder gut und "sündige hinfort nicht mehr". Jesus lehrte weiterhin das Gesetz von
Saat und Ernte (Was der Mensch sät, das wird er ernten; siehe z. B. Matthäus 5, 25-26), und nicht, dass ein
Gewalttäter ohne Reue und Buße nach seinem Tod "in die liebenden Arme Gottes"
hinüber gleitet.
** So war es z.B. bei
Pfarrer Bernhard D., der als 25jähriger Mann am Hochzeitsabend seine
Braut ermordete, um ihre Lebensversicherung zu kassieren: Er schubste sie 1972 vom 30 m hohen Salisbury-Felsen im Queenspark von Edinburgh/Schottland in den Abgrund.
Während der 16jährigen Haft studierte er als Freigänger Evangelische
Theologie und wurde danach evangelisch-lutherischer
Pfarrer in der Nordelbischen Kirche. Er heiratete erneut, ist heute Vater
mehrerer Kinder und berichtet später: "Auch 20 Stunden nach der Tat, die Polizei
hatte mich verhört, glaubte ich an meine Unschuld". Und auf die Frage, ob er
die Eltern des Opfers vor deren verbittertem Tod noch um Vergebung gebeten habe:
"Ich konnte sie nicht um Vergebung bitten, denn ich glaubte damals
wirklich: Das war ich nicht". Er bestritt die Tat noch lange. Erst
viel später stellte er sich dann dem Verbrechen, "ging auf die Knie"
und kann
heute den Tathergang des Mordes genau schildern (Bild, 2./3.5.2006;
Name von der Redaktion geändert): "Ich stand auf, legte
die Hand auf ihre Schulter – und täuschte vor zu stolpern. Sie
sollte nicht merken, dass ich ein Mörder bin"
(2.5.2006). Er hatte den Mord von langer Hand geplant, täuschte dazu
Verliebtheit vor. "Er
will mit einem Schlag alle Sorgen los werden. Und dazu, so sein Entschluss,
muss Helga K. sterben ... ´Zuvor habe ich ihr noch von Liebe erzählt`,
berichtet Bernhard D. Jahre später, ´von Kindern, von einer gemeinsamen
Zukunft. Sie sollte nicht mitkriegen, dass ich sie töte.`"
(Spiegel online, 24.7.2006)
Gemäß kirchlicher Lehre hätte Gott ihm den Mord vergeben, und es sei
dafür nicht von Bedeutung, ob auch das Opfer und seine Angehörigen vergeben
oder nicht. Notwendig sei angeblich nur der Glaube des Täters, dass
der kirchliche Vergebungs-Zuspruch identisch mit der "Vergebung Gottes"
sei. Und der Pfarrer, der einst diesen scheußlichen Mord am Hochzeitstag
begangen hatte, lehrt mittlerweile sogar, dass Gott
angeblich die
Sünden bereits vergeben habe, "bevor
wir sie begangen haben" (24.7.2006).
Jesus, der Christus, erklärt jedoch, dass die Versöhnung mit dem
Opfer bzw. seinen Angehörigen notwendig ist (z. B. Matthäus 5, 23-25; vgl. Der
Theologe Nr. 2 zum Thema "Vergeben").
Und die Tante der ermordeten jungen Frau sagt dazu 34 Jahre nach der Tat
[2006]: "Ich
kann ihm das nicht verzeihen"
(3.5.2006).
Das ist für sie auch schwer, da der Mörder sich mit solchen theologischen
und fadenscheinigen Worthülsen umgarnt, dass für einen Betroffenen große
Zweifel an seiner Reue aufkommen könnten.
***
Den Fachartikel zum Gutachten von Dipl.biol. Dr.rer.medic. Mark Benicke und Dipl.biol. Dr.rer.nat. Bernd
Seifert finden Sie unter
http://wiki.benecke.com/index.php?title=Forensische_Entomologie_am_Beispiel_eines_T%C3%B6tungsdeliktes.
Darin heißt es u. a.: "Die an der
Bluse der Getöteten asservierten Ameisen und die am Stiefel [von Pastor
Klaus Geyer] asservierte Ameise gehören zweifelsfrei zu der gleichen
Spezies. Es handelt sich um Lasius fuliginosus (Latreille 1798). Die
Sicherheit der Determination ist 100 %, da es sich um den einzigen
mitteleuropäischen Vertreter der unverwechselbaren Untergattung Dendrolasius
handelt ... Die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Mensch beim
zufallsverteilten Gehen in diversen Kunst- und Naturhabitaten der
Kulturlandschaft des östlichen Niedersachsen auf ein Exemplar von Lasius
fuliginosus tritt und dieses auch noch am Stiefel haften bleibt, muss
als statistisch sehr gering angenommen werden. Da der Täter am
Leichenfundort unmittelbar vor den Nestausgängen einer volkreichen
L.fuliginosus Kolonie herumgelaufen ist, wo im Hochsommer Tausende von
Arbeitern über den Waldboden laufen, waren die Chancen für das Eintreten
dieses Ereignisses deutlich erhöht. Die Wahrscheinlichkeit, hier auf einen
Lasius fuliginosus zu treten, dürfte um den Faktor 102 bis 104 höher
gewesen sein als beim zufallsverteilten Gehen in der Kulturlandschaft."
Sowie: "Mehrere nacheinander herangezogene
bodenkundliche Gutachter hatten die gleichartige Zusammensetzung der
Bodenproben vom Leichenfundort und von der Stiefelanhaftung bestätigt
(mineralische und organische Bodenpartikel, Streu, Pollen und sonstige
organische Bestandteile) und konnten mit Sicherheit ausschließen, dass die
Anhaftung vom Wohnsitz des Angeklagten, dem Gutspark in Beienrode [Anmerkung:
wie anscheinend vom Pastor behauptet], stammt."
Anhang: "Die Hölle im Pfarrhaus" [Stand: 2006]
Eine der letzten von Pfarrer Klaus Geyer veröffentlichten
Aufsätze ist eine Buchbesprechung über den bekannten evangelischen
Oberkirchenrat Ernst Lange, der Selbstmord beging. Pfarrer Geyer schreibt,
dieser sei ein "visionärer Anwalt der real existierenden Kirche im ´Alltag
der Welt`" gewesen, was immer das heißt (Junge
Kirche Nr. 4/1997). Selbstmorde in der evangelischen Kirche häufen sich in den letzten Jahren:
Vizepräses Dr. K. (Selbstmord durch Autoabgase), Pfarrer Rudolf B.
(Selbstmord durch Erhängen), Theologe Lothar R. (ließ sich von einem Zug
überrollen) sind nur wenige aus einer langen Reihe.
Hinzu kommen
Verbrechen und Vergehen von Pfarrern in den letzten Jahren, in sehr vielen
Fällen Vergewaltigungen oder Missbrauch von Kindern: z. B. durch Pfarrer Rainer S.
(nach Kindsmissbrauch in der Psychiatrie); Pfarrer Harry R. aus Schkeuditz
(wg. Missbrauchs von Jugendlichen in 42 Fällen angeklagt; PS: Er filmte auch den
Sex mit seinem Hund und zeigte das Video offenbar in der Jugendarbeit); Pfarrer X. aus dem
Oberbergischen Kreis (vergewaltigt im Ehebett immer wieder seine Tochter;
zwischen deren 10. und 17. Lebensjahr).
Daneben kamen auch weitere Fälle von Mord und Totschlag vor: Brutal z. B.
die Tat von Pfarrfrau K. aus Schwarzenbach an der Saale in Oberfranken: Mordversuch an ihren Kindern durch Autoabgase und Selbstmord durch Werfen vor fahrendes Auto
-
aus
Verzweiflung über ihren Mann, Pfarrer Günter K. Oder die Taten von Pfarrer Pandy aus
Belgien, der gleich mehrere unmittelbare Familienangehörige der Reihe nach ermordete.
In der Münchner
Abendzeitung gab es deswegen schon 1998 eine Serie mit dem Titel:
"Die
Hölle im Pfarrhaus". Es ist angesichts dieser menschlichen Tragödien eine besondere
Infamie, wenn der oben zitierte evangelisch-lutherische Kirchenrat Dr. Wolfgang
Behnk (mit
Billigung seines damaligen Landesbischofs Dr. Johannes Hanselmann) z. B. völlig unbescholtenen religiösen Minderheiten
unterstellt, bei ihnen könnte sich in Zukunft unter bestimmten
Voraussetzungen vielleicht ein "Massenselbstmord" ereignen (Näheres
dazu siehe Der Theologe Nr. 12).
Dies ist umso gravierender, da diese
Menschen weder in ihrem Denken noch in ihrem Tun den geringsten
Anhaltspunkt für eine solche Anschuldigung liefern. Demgegenüber ignoriert der
damalige "Weltanschauungsbeauftragte" der evangelischen Kirche in diesem Zusammenhang die tatsächlichen
und massiert auftretenden Selbstmorde von Kirchenmitgliedern und von Pfarrern sowie die
zahllosen Verbrechen in diesen Kreisen, darunter sehr viele Morde. Das
Magazin Focus schreibt z. B. unter Berufung auf den Historiker und
Buchautor Udo Grashoff: "Protestantische Konfession und Druck der Verhältnisse
erhöhen die Bereitschaft zum Selbstmord" (Nr. 19/2006). Und am Beispiel der
früheren DDR: "Die Freitodneigung ging in der DDR in dem Maß zurück, wie auch
die strenge evangelisch-lutherische Prägung zerfiel, die gerade in Sachsen und
Thüringen tief wurzelte." Faktisch werden von der Kirche die eigenen
Verzweiflungen und Grausamkeiten auf andere
projiziert, was die übliche Methode der kirchlichen Inquisition über viele
Jahrhunderte war und leider immer noch ist.
Auch katholische Priester verbreiten
vielfach die "Hölle" auf Erden. Ein Beispiel dazu aus Mexiko: Der Priester, der
seine schwangere Geliebte nach der Ostermesse 2006 erwürgte und anschließend
in Stücke zerschnitt. Die Leichenteile packte er in Tüten und warf sie in
der Nähe des Friedhofs weg. Laut der Mutter des Opfers "habe die Tochter den Priester kennen gelernt,
als sie 13 Jahre alt war". Beide haben bereits ein gemeinsames Kind. Im
Anschluss daran wurde ermittelt, ob der Amtsträger ein
Serientäter sein könnte.
(http://www.netzeitung.de/vermischtes/393433.html)
In Ruanda waren katholische Amtsträger im Jahr 1994 maßgeblich an den
Massakern an 800.000 Angehörigen des Tutsi-Stammes (im Unterschied zu den
hauptsächlich römisch-katholischen Hutus v. a. Anhänger von Naturreligionen)
beteiligt: Ein Priester lockte die Opfer z. B. in seine Kirche und ließ sie dort
mit einem Bulldozer zermalmen. Er konnte in einem italienischen Kloster
untertauchen. Zwei Nonnen wurden jedoch in Belgien zu Haftstrafen verurteilt,
weil sie Flüchtlinge mit Benzin übergossen und angezündet hatten. (z. B.
Spiegel Nr. 1/2000; Main-Post,
19.4.2001)
Bei den Sexualverbrechen von Pfarrern an Kindern, sowohl Jungen als
auch Mädchen, scheint erst die
Spitze des Eisbergs entdeckt. Immerhin wurden in den USA bis zum Jahr
2002 schon über 1.000
Verfahren gegen über 1.600 römisch-katholische Priester
durchgeführt, und die römisch-katholische Kirche hatte bis dahin schon über eine Milliarde
Dollar an Schmerzens- und Schweigegeld gezahlt. Aktuellere Zahlen sind
noch erschreckender. Einer Information des italienischen Informationsdienstes
axteismo.press2@yahoo.it vom
19.4.2007 zufolge sind bis jetzt 4.392 Priester in den USA
angeklagt, sich an Kindern sexuell vergangen zu haben - es handelt sich also
offenbar auch um ein berufsbedingtes Verbrechen. Und in Irland haben in den 50er-Jahren kirchliche Amtsträger Kinder in römisch-katholischen Heimen
nicht nur sexuell missbraucht, sondern es kam hinterher auch zu mindestens einem
Mord.
"Protestantische
Konfession und Druck der Verhältnisse |
Lt. Spiegel (Nr. 13/2001)
bzw. Tagesspiegel vom 21.3.2001 liegen zudem aus 23 Ländern
Verbrechensberichte vor, wonach katholische Bischöfe und Priester Nonnen oder
andere Frauen vergewaltigten oder unter Androhungen zum Sex gezwungen haben.
Da sowohl die evangelisch-lutherische als auch die
römisch-katholische Kirche durch ihre "Sektenbeauftragten", die man als "neue Inquisitoren" bezeichnen kann, religiöse Minderheiten wegen ihrer
angeblichen Gefährlichkeit bekämpfen, wird ihnen in einer eigenen Ausgabe
(Nr. 24) mit dem Titel Die
Kirche und die Hölle auf Erden fortlaufend der Spiegel vorgehalten. Denn das, was
sie anderen meist zu Unrecht unterstellen, sind vielfach Projektionen
ihrer eigenen Gefährlichkeit bzw. Niedertracht.
Der Text kann wie folgt zitiert werden: |
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