Der Theologe Nr. 82, aktualisiert am 21.7.2024
Hier zunächst noch einmal einige Fakten in
Verbindung zu den
Zahlen der letzten Jahre, um auch die Entwicklung deutlich zu machen:
Als im Jahr 2010 unzählige Kinderschänderverbrechen von Priestern
erstmals in größerem Ausmaß bekannt wurden, traten ca. 326.000
Kirchenmitglieder aus den beiden Großkirchen aus. 2018 waren es dann
bereits 436.000 Mitglieder, die ausgetreten sind, fast eine halbe
Million. Gab es im Jahr 2017 ca. 2 % mehr Kirchenaustritte als 2016, so
betrug die Steigerung von 2017 auf 2018 ca. 20 %, also das Zehnfache. Trotz des
Zwangsmitgliedschaftssystems der Säuglingstaufen mit Androhung von
Höllenstrafen bei Unterlassung stieg auch 2019 die Zahl der Kirchenaustritte
aus der römisch-katholischen Kirche noch einmal kräftig an. 2020 waren die
Austrittszahlen zwar sehr leicht rückläufig, doch der Anteil der Großkirchenmitglieder betrug zum Jahresende 2020
nur noch 51 %.
Doch schon 2021 zeichneten sich wieder neue Rekordzahlen ab. Zum
Jahresende waren es nun schon ca. 639.000, so dass bis Jahresende 2021 die
Marke von 50 % erstmals unterschritten wurde auf 49,7 % (26,0 %
Katholiken und 23,7 % Evangelische), Tendenz weiter stark sinkend. Im Januar 2022 kam es dann zu einer noch nie da gewesenen Flut
von Kirchenaustritten aufgrund neuer erschreckender Veröffentlichungen
über Sexualverbrechen an Kindern durch Priester in den letzten Jahren
und Jahrzehnten und deren kirchenamtlicher Vertuschung, wobei auch eine
Lüge von Papst Benedikt XVI. aufgedeckt wurde, er wäre als ehemaliger
Münchner Erzbischof angeblich nicht dabei gewesen, als über einen der
Täter gesprochen wurde. Zum Jahresende 2022 wurden also nochmals neue
Rekordwerte erreicht. Durch 522.821 Austritte aus der katholischen und
380.000 Austritte aus der evangelischen Kirche, insgesamt ca. 903.000, sank die Kirchenmitgliederzahl
damit auf nur noch 47,5 % der Bevölkerung,
24,8 %
Katholiken und 22,7 % Protestanten. Fast eine Million Austritte im Jahr! Und weiter sinkt das
marode Kirchenschiff. Und für 2023 steht nun fest: Nur noch 21,9 % Protestanten und laut
Hochrechnungen nur noch 24 % Katholiken, ergibt nur noch 45,9 % der
Bevölkerung.
"Man kommt fast auf das Dreifache der Kriminalitätsbelastung bei sexuellem Missbrauch in der Kirche gegenüber dem normalen deutschen Durchschnittsmann. Also, die Kirche, durchaus in gewisser Weise ein Hotspot der Kriminalität." (Prof. Dr. Dieter Rösner, Rechtswissenschaftler, zit. nach Abschottung oder Aufbruch?, ZDF 2019) |
Teil 1
"Papst Franziskus hat den sexuellen Missbrauch von Kindern [in der Kirche] mit ´Menschenopfern` gleichgesetzt. Kindesmissbrauch erinnere ihn an die in einigen Kulturen einst weitverbreitete ´grausame` religiöse Praxis, Menschen ´in heidnischen Ritualen` zu opfern." (zit. nach focus.de, 24.2.2019) |
Sie gehen also mit Ihrem Personalausweis (oder
Reisepass) in den meisten deutschen Bundesländern zum Standesamt
Ihrer Wohnsitzgemeinde. In Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen
gehen Sie zu dem für Sie zuständigen
Amtsgericht,
in Hessen zum Bürgeramt. Dort wird der Austritt in ca. 10 Minuten
problemlos erfolgen. Sie füllen dazu ein Formular aus und müssen den
Schritt nicht begründen. Lassen Sie sich den Austritt auf jeden Fall
schriftlich bestätigen. Leider müssen
Sie meist auch eine Gebühr bezahlen, aber alles Weitere erledigt dann
die staatliche Behörde. Verheiratete, Verwitwete und Geschiedene können
zur Sicherheit ihr Stammbuch mitnehmen. Mehr
brauchen Sie im Normalfall nicht zu wissen. Doch nicht in jedem Fall
geht es so ganz einfach. Dafür nun die näheren Ausführungen, auch mit
Antworten auf weitere gestellten Fragen.
Schwieriger kann es für Sie werden, wenn Sie zwar Deutscher sind und in
Deutschland in eine Kirche hinein getauft wurden, heute aber Ihren
Wohnsitz im Ausland haben. Möglich ist ein Austritt in der Regel nur
dann, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Austrittserklärung trotz ihres
Wohnsitzes im Ausland in Deutschland
kirchensteuerpflichtig sind, weil sie in
Deutschland arbeiten und vom Arbeitgeber in Deutschland die
Kirchensteuer abgeführt wird. In Bayern ist dann beispielsweise ein
Austritt zentral beim Standesamt in München möglich, in anderen
Bundesländern bitte erkundigen. Hier sollten Sie
sich in allen Bundesländern auch vorher erkundigen, was alles genau Sie mitbringen müssen, z. B. durch Anruf
bei diesem oder einem anderen Standesamt, oder indem Sie Näheres zuvor recherchieren.
Aber letztlich dürfte es keine Probleme geben.
Wenn Sie jedoch im Ausland wohnen und in Deutschland auch keine
Kirchensteuer bezahlen – die weitaus häufiger vorkommende Situation –, dann können Sie in Deutschland
leider auch nicht aus
der Kirche austreten.
Sie
bleiben in diesem Sinne also ein Gefangener der Kirche, in die man sie
einst hineingetauft hat
– eine Gemeinheit des deutschen Staatskirchenrechts.
Nun taucht natürlich die Frage auf: Kann ich nicht an
meinem ausländischen Wohnsitz austreten? Dazu müssten Sie zunächst in
Erfahrung bringen, ob eine dem deutschen Verfahren vergleichbare Möglichkeit dort überhaupt besteht
bzw. ob es die Kirche, in der Sie einst Mitglied geworden sind, dort
überhaupt gibt – bei der katholischen ist dies anzunehmen, bei den
evangelischen eher nicht.
Doch wie geht es nun in ihrem Lebenslauf weiter? Nehmen wir einmal an, Sie haben
im Ausland einen
entsprechenden Modus des Kirchenaustritts gefunden und Sie kehren eines Tages wieder nach
Deutschland zurück und bezeichnen sich jetzt als
"konfessionslos", ist es jedoch nicht sicher, was jetzt
passiert. Im günstigsten Fall nimmt es das deutsche Finanzamt so hin; im
ungünstigen Fall wird – wie in der Regel beim
Umzug nach Berlin oder Brandenburg – zunächst ein Nachweis des Austritts verlangt.
Nun ist die Frage, ob eine irgendwo im Ausland erstellte Bescheinigung rückwirkend
dort anerkannt wird. Wenn nicht, müssen Sie in Deutschland erneut
austreten. Aber man sollte den Teufel
auch nicht an die Wand malen. Auf jeden Fall sollten Sie sich alle
Maßnahmen amtlich bescheinigen lassen.
Doch als in Deutschland rechtlich sicher wissen wir nur von einer
Möglichkeit: Sie reisen nach Deutschland
ein, melden hier irgendwo wieder einen Wohnsitz an, treten
dann dort aus der Kirche aus und melden den Wohnsitz dann wieder ab. Ihre eventuellen
Flugkosten für diese Prozedur (z. B. von Sydney/Australien und
wieder dorthin zurück) erstattet Ihnen jedoch niemand. Der Vorteil: Sie
haben einen sicheren Weg für den Austritt gefunden, der sicher auch in
Deutschland zählt.
Selbst ein Notar kann Ihnen hier nicht anderweitig helfen,
wenn kein Amt sich dafür rechtlich
zuständig erklärt, die gegebenenfalls von einem Notar angefertigten und mit notariellem
Siegel versehenen Kirchenaustritts-Dokumente überhaupt entgegen
zu nehmen – außer vielleicht ein Sachbearbeiter in irgendeinem Konsulat
oder einer kirchlichen Behörde, der die Unterlagen dann gefälligkeitshalber in irgendeiner Schublade aufbewahrt.
Eine Sicherheit, dass solches – auch wenn es gut und offiziell aussieht
– im Konfliktfall in irgendeiner Weise
vielleicht doch als rechtswirksam anerkannt wird, haben Sie nicht.
Deshalb unbedingt beachten:
Wer seinen Wohnsitz ins Ausland
verlegen möchte, sollte vorher unbedingt noch in Deutschland aus der
Kirche austreten!
Dann ist dieser Schrift ohne Komplikationen geschafft.
"Tretet aus von ihr, mein Volk, dass ihr nicht
teilhabt an ihren Sünden und empfangt von ihren Plagen. Denn ihre Sünden reichen
bis an den Himmel." |
Manchmal werden Bürger allerdings gebeten, zusätzlich zum Pass noch eine
Meldebescheinigung
des Wohnsitzes, die nicht älter als sechs Monate sein soll, mit
vorzulegen, die man beim Einwohnermeldeamt bekommt und die vielleicht
eine Gebühr von fünf Euro kostet. Dies wird möglicherweise nur dann verlangt, wenn
man beim Austritt statt eines Personalausweises den Reisepass vorlegt.
Denn auf dem Personalausweis ist ja der aktuelle Wohnsitz vermerkt, im
Reisepass nicht. Doch
ein
Standesbeamter findet den Wohnsitz normalerweise auch auf seinem PC.
Wenn Sie aber nur einen Reisepass griffbereit haben statt
Personalausweis und auf Nummer sicher gehen möchten, dann rufen Sie am besten vorher
bei der jeweiligen Austrittsstelle an und erkundigen sich, ob Sie für
den Austritt eine Meldebescheinigung brauchen.
Achtung: Wenn Sie verheiratet, verwitwet oder
geschieden sind, wird in der Regel auch nach Ihrem
persönlichen
Stammbuch gefragt, irrtümlich manchmal "Familienbuch" genannt, wo
unter Umständen Ihre bisherige Konfessionszugehörigkeit vermerkt ist und nun
geändert werden kann. Auch dienen die Angaben im Stammbuch dem Standesbeamten zur Weiterleitung der
nun geänderten Daten an das
Standesamt der einstigen Eheschließung, in dem das "Eheregister"
geführt wird und an das "Geburtenregister" im dafür einst zuständigen Standesamt
sowie – wenn bekannt – an das Pfarramt, von dem sie einst von der Kirche
vereinnahmt wurden. Notwendig sind solche Konfessionsangaben in den
staatlichen Ehe- und Geburtenregistern jedoch nicht mehr, sie werden nur
auf Wunsch der Betroffenen dort mit vermerkt. Und sie
brauchen hierüber auch gar keinen Eintrag in Ihren persönlichen
Stammbuch-Unterlagen vornehmen zu lassen. Wenn in den seit 2009 in
Deutschland elektronisch geführten Personenstandsregistern (Geburtsregister,
Eheregister; geführt bei dem für das Ereignis verantwortlichen Standesamt, das
auch die Registernummer vergeben hat) jedoch bisher Ihre Konfessionszugehörigkeit
auf Wunsch von Ihnen oder Ihren Eltern eingetragen war, wird nun auch der Austritt dort vermerkt. Und Sie selbst können
eine entsprechende Eintragung in Ihrem Stammbuch auch auf Ihren Wunsch vornehmen lassen. Zur Sicherheit sollte man das Stammbuch, falls vorhanden,
also mitnehmen, damit eindeutige Angaben vorliegen bzw. veraltete
Angaben korrigiert werden können. Aber wie gesagt: Wenn Sie es nicht wollen,
wird dort nichts vermerkt und werden keine Daten von dort entnommen.
Nichts wie ab in die Freiheit!
Sicher
ist weiterhin: Taufschein, Konfirmationsurkunde oder eventuell andere
kirchliche Dokumente
sind nicht nötig.
Denn: Der Kirchenaustritt erfolgt in Deutschland beim Staat, nicht
bei der Kirche – immer noch. Oft wird jedoch noch nach dem
Taufschein gefragt, der dokumentiert, in welchem konfessionellen Pfarramt Sie einst in das
dortige kirchliche Taufregister
eingetragen worden sind. Oder Sie werden mündlich befragt, in welcher
Kirchengemeinde Sie einst getauft worden sind. Ihre Angaben hierzu sind
freiwillig. Sie können diese
Frage jedoch in Ihrem eigenen Interesse korrekt beantworten, damit eben auch im kirchlichen
Taufregister des
einstigen Taufortes ein Eintrag über
Ihren Kirchenaustritt gemacht werden kann.
Zwischen dem 12. und dem 14. Lebensjahr bedarf es der Zustimmung des Kindes und
(!) der Eltern,
weshalb auch ein Zwölfjähriger bei seinem Kirchenaustritt persönlich mit
seinem Erziehungsberechtigten vor der staatlichen Behörde erscheinen
muss.
Bis zum 12. Lebensjahr entscheiden alleine die Erziehungsberechtigten.
Dieser Tatbestand ist durch entsprechende Personenstands-Dokumente
nachzuweisen. Dies gilt z. B. auch für das gleichberechtigte Sorgerecht
eines erwachsenen Vaters, der nicht mit der Mutter des Kindes
verheiratet ist, z. B. durch eine kostenfreie Sorgerechtsbescheinigung
des Jugendamtes, die mit vorzulegen ist. Beide Eltern müssen sich beim
Kirchenaustritt des Kindes also
einig sein, während die Kirche auch eine
illegale,
d. h. gegen die staatlichen Gesetze verstoßende Taufe eines Kindes,
bei der einer der Sorgeberechtigten nicht einverstanden war oder nicht
informiert wurde, für kirchlich und damit auch steuerrechtlich
verbindlich erklärt. Und der Staat hängt sich hier letztendlich an die
Kirche und das Kirchenrecht dran. Das ist ein Skandal, aber so ist die Kirche eben.
Und der Staat beugt sich hier dem Kirchenrecht – ein Beispiel mehr
dafür, dass der Staat mit einem Ross
verglichen werden kann und die Kirche mit dem Reiter, der das Ross lenkt.
Zum Vergleich: Die Kirche versucht seit Jahrhunderten und
Jahrzehnten auch, unzählige Priester, die zu Sexualverbrechern an
Kindern wurden, der staatlichen Gesetzgebung zu entziehen. Sie wurden
nicht der Polizei gemeldet, sondern innerkirchlich betreut und oft nur
versetzt, und Opfer wurden zusätzlich mit angeblichem Verlust ihres
Seelenheils bedroht, wenn sie gegen die "Päpstliche
Geheimhaltungspflicht" bei innerkirchlichen Verfahren verstoßen.
Der Beamte sagt Ihnen genau, was Sie ausfüllen müssen, oder er füllt das Formular nach Ihren Angaben selbst aus, und er liest Ihnen Ihre Angaben darauf hin noch einmal vor – das gilt als Protokoll. Die Gründe für den Austritt will er nicht wissen. In Berlin und Brandenburg ist der Austritt gratis. In anderen Bundesländern zahlen Sie – so weit uns derzeit bekannt ist [Stand: 2017] zwischen 5,00 € (zuletzt in Bremen) und 60,00 € bis 100 € Verwaltungsgebühr (in einigen Kommunen in Baden-Württemberg) – nicht schön, aber wenig im Vergleich zu den Tausenden, die man möglicherweise einspart. In Hessen wurde die Gebühr im Jahr 2017 z. B. von 25 € auf 30 € erhöht, in Bayern zahlen Sie auch 25 €, zusammen mit der Bescheinigung dann 31 €.
Eine Kirchenaustrittsbescheinigung kostet
normalerweise noch ein paar Euro extra (in Bayern z. B. 6,00 €). Doch die Kirche hat in der jüngeren
Vergangenheit vor allem in Ostdeutschland in Spürhund-Manier Taufregister
durchforstet und Bürger auch nachträglich zur Kirchensteuerzahlung heran
gezogen, deren
Namen in irgendeinem alten Taufregister der DDR gefunden wurden.
Können Sie für diesen Fall den Austritt nicht
nachweisen (da er z. B. in der DDR nicht amtlich dokumentiert wurde bzw.
sie damals keine Bescheinigung erhalten haben), kann es Ihnen passieren, dass Sie eventuell sogar
fünf Jahre rückwirkend
zur Kirchensteuerzahlung aufgefordert werden, auch wenn der Austritt zum
Beispiel 40 Jahre zurück liegt. Denn die Beweispflicht, dass Sie
ausgetreten sind, liegt nicht bei der Kirche, die Ihr Geld fordert,
sondern bei Ihnen, und die Einträge auf den Lohnsteuerkarten werden vor
Gericht nicht anerkannt, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin
entschied.
Und auch in Westdeutschland
ist Ihr Austritt nicht unbedingt auf Dauer gespeichert, da die Daten zum
Beispiel bei den Amtsgerichten nach
zehn Jahren gelöscht werden. Doch der Nachweis kann nötig werden, wenn
Sie Ihren Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen. Derzeit wird er
in Berlin und in Brandenburg verlangt. Wenn Sie also nach Berlin oder
Brandenburg ziehen und keine Kirchenaustrittsbescheinigung vorlegen
können, werden Sie dort nach bestimmten Ermessenskriterien unter
Umständen wieder neu zum "Kirchenmitglied" erklärt und zur
Kirchensteuerzahlung verpflichtet. Praktisch kann das bedeuten: Um jemanden, der als
Konfession "konfessionslos" angibt, vielleicht trotzdem als
Kirchensteuerzahler rekrutieren zu können, werden Sie nach der Ummeldung
von der Kirchensteuerbehörde in Berlin z. B. auch nach
dem Wohnort Ihrer Eltern zum Zeitpunkt Ihrer Geburt befragt. Mit diesen
Daten kann
sich die Behörde dann Zugriff auf die kirchlichen Taufregister in diesem
Zeitraum verschaffen. Und wehe, Ihr Taufeintrag wird dort gefunden und
Sie können den Austritt aus diesem System der Zwangschristianisierung nicht
nachweisen. 4000 Menschen pro Jahr kamen laut einer Untersuchung im
Jahr 2010 auf diese Weise ins Fadenkreuz der evangelischen Kirche.
Beispiel: Ein Neubürger in Berlin
wurde durch den Staat wieder neu zwangsweise zum Kirchenmitglied und
Kirchensteuerzahler gemacht,
nachdem die "Spürhunde" der Kirchensteuerbehörden einen alten Taufregistereintrag
dieser Person
gefunden hatten und
die Austrittsunterlagen bei der Behörde, bei welcher der Kirchenaustritt einst
völlig korrekt und rechtswirksam erfolgte worden war, längst geschreddert worden
waren – mehr zu
diesem und weiteren Kirchen-Skandalen siehe
hier.
Über das "skrupellose Geschäftsgebaren" (der Fachanwalt Karste
Sommer) der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische
Oberlausitz unter den Bischöfen Wolfgang Huber (bis 2009) und Markus
Dröge (ab 2009), mit dem sie Tausende konfessionsloser ehemaliger
DDR-Bürger abgezockt hat, berichtete zum Beispiel die
Frankfurter Allgemeine Zeitung am 22.12.2010.
Die ein bis
zwei Monate werden Sie in diesem Fall auch noch überstehen. Sie müssen keine Ersatzsteuer oder ähnliches zahlen,
Ihr bisheriger Kirchensteuerabzug fällt ersatzlos weg.
Seit dem 1. Januar 2011 sind in Deutschland nicht mehr die Gemeinden und ihre Bürgerämter,
sondern ausschließlich die Finanzämter zuständig für die Änderung
des "Kirchensteuermerkmals" auf der Lohnsteuerkarte. Und seit dem Jahr
2012 wird die seither elektronisch geführte Lohnsteuerkarte nach dem Kirchenaustritt
durch das Finanzamt automatisch geändert. Die Kommunikation zwischen Finanzamt und
Arbeitgeber ist in Deutschland jedoch noch nicht immer ausgereift,
vor allem, wenn der Arbeitgeber diese elektronisch geführte
Lohnsteuerkarte im Internet nicht abrufen kann.
Aus diesem Grund
kann es zu Verzögerungen bei der Änderung bei Ihren Lohnauszahlungen
geben, was aber rückwirkend korrigiert wird. Oder Sie informieren in
einem kleinen Betrieb den Arbeitergeber mithilfe Ihrer
Austrittsbescheinigung
selbst über Ihren
Kirchenaustritt – was allein schon dadurch ein Dauer-Skandal ist, dass
der Arbeitgeber in Deutschland immer über Ihren Konfessions-Status
Bescheid weiß. Diese aus datenschutzrechtlichen Gründen bestehende
Ungeheuerlichkeit wird so lange Bestand haben wie die Arbeitgeber vom
Gesetzgeber (der leider überwiegend oder fast ausschließlich aus Kirchen-Lobbyisten
besteht) verpflichtet werden,
den Kirchensteuerabzug direkt von Ihrem Lohn zu veranlassen.
Seien Sie auf jeden Fall wachsam, ob auch alles richtig abläuft.
Sie haben es bei den Amtskirchen
immerhin mit denjenigen Organisationen zu tun, die – wie keine anderen in
vielen hundert Jahren – die Bürger seelisch und organisatorisch "im Griff" hatten,
die im Laufe der Geschichte ein unermesslich kriminelles Potenzial
entwickelten
und wo vieles nach Jahrhunderte altem "Gewohnheitsrecht" abläuft
nach dem Motto "Das war bei uns schon immer so", dem
sich aber niemand mehr beugen muss.
Sie haben nichts falsch gemacht. Mittlerweile hat der Staat die Kirche
über Ihren Austritt informiert. Zwar landet das Schreiben der
kommunalen Behörde dann in dem Pfarramt, zu dessen Bezirk Ihr erster
Wohnsitz gehört, doch die Inquisitionsbehörden sind zumindest offiziell
nicht mehr in den einzelnen Kirchengemeinden tätig, sondern meist
zentralisiert in den Kirchenämtern der so genannten "Sekten- und
Weltanschauungsbeauftragten".
In den Amtsstuben der Kirchen liegen
jedoch vielfach vorformulierte Briefe bereit, in denen die Priester und
Pfarrer dann ihr Bedauern über
Ihren Schritt ausdrücken und je nach individueller konfessioneller
Glaubensstrenge Ihnen noch die eine oder andere kircheninterne Drohung
oder "gute Wünsche", eventuell "Rückkehrwünsche", mit auf den Weg geben.
Doch was immer man dort über Sie denkt – eines
ist aus Sicht der Amtskirchen natürlich nachvollziehbar, wenn auch
ethisch völlig ungerechtfertigt: Wer verliert schon gerne die Kuh, die er bisher gemolken hat!
Meistens bietet Ihnen der Pfarrer ein Gespräch an, das Sie höflich und
bestimmt ausschlagen können. Sie müssen nicht mehr mit dem Priester oder
Pfarrer reden, wenn Sie das nicht von sich aus wollen.
Sollten Sie jedoch dazu bereit sein, große Vorsicht: Der Priester oder
Pfarrer ist in der Regel ein versierter Experte für Kirchenfinanzen und
Manipulations-Tricks auf diesem Gebiet. Wenn Sie nicht ebenfalls in
diesen Dingen sehr gut und vor allem neutral informiert sind, droht
Ihnen die Gefahr, dass Sie mit Aussagen eingewickelt werden, die nicht
der Wahrheit entsprechen oder mit so viel Raffinement vorgetragen
werden, dass man von einer gezielt falschen Eindrucksvermittlung
sprechen kann, die moralisch verwerflich ist, allerdings nicht strafbar.
Mehr dazu z. B. in unserer Informationsausgabe über Kirchenfinanzen.
Weil Sie jedoch nicht alleine sind, sondern im Verbund mit
Hunderttausenden, ja mit Millionen von Mitmenschen, welche die Machtkonglomerate
Katholisch und Evangelisch nicht mehr unterstützen wollen, legte die
Vatikankirche in Deutschland im Jahr 2012 noch einmal auf spezielle Art
und Weise nach. Seit Ende September 2012 ist es so, dass alle Bürger, die aus der
katholischen Kirche ausgetreten sind, automatisch ein Schreiben mit dem
Inhalt bekommen, dass
Sie über den bereits erfolgten Austritt noch einmal mit dem Priester reden können. Dieser soll Ihnen
dann noch einmal verdeutlichen, welche
kirchlichen "Rechte" Sie verlieren (die Sie auch gar nicht mehr
brauchen) und dass Sie nun später angeblich in eine angeblich ewige Hölle
müssen, was die
Kirche für alle Zeiten "unfehlbar" so beschlossen hat. Das
sagen die Priester in unserer Zeit in den meisten Fällen und auch in den
entsprechenden Formschreiben zwar nicht so direkt, doch das
ist die Lehre, zu deren Verkündigung die Funktionäre bzw. Amtsträger verpflichtet
sind, wenn sie nicht als "Häretiker" ebenfalls kirchenintern angeblich
ihr Seelenheil gefährden wollen.
Und
der Priester ist kirchenamtlich sogar ermächtigt, Sie sogleich wieder in die Kirche
aufzunehmen, wenn Sie dem Druck, den Drohungen, Manipulationen oder den honigsüßen
Argumenten, die er Ihnen vorhält, nicht standhalten und wenn Sie Ihren Kirchenaustritt
"bereuen" und wieder reuevoll bitten, doch wieder in das
klerikale Machtsystem aufgenommen
zu werden.
Deshalb noch einmal in aller Klarheit: Sie brauchen überhaupt nicht zu reagieren, wenn Sie nicht wollen.
Es passiert Ihnen nichts! Sie haben keine Verpflichtungen mehr gegenüber
der Kirche und brauchen sich von niemandem ein schlechtes Gewissen oder
Ängste einreden zu lassen. Sie haben den Austritt geschafft. Und selbst
wenn der Priester trotzdem ungefragt und dreist an Ihrer Haustüre klingelt, können
Sie ihn höflich aber bestimmt wieder wegschicken. Denn es handelt sich
weder um die Polizei noch um den Stromableser, den Schornsteinfeger noch um einen
Gerichtsvollzieher, die Sie nicht so ohne Weiteres wieder wegschicken
können. Die Kirche kann Sie nicht mehr wie in früheren Jahrhunderten z.
B. wegen Ihrer Glaubensabweichungen vom Dogma den staatlichen Behörden
zu Folter oder Hinrichtung übergeben oder Ihre Familienangehörigen
enterben, verjagen und Ihr Haus zwangsweise der Kirche überschreiben.
die Sie in den
letzten Jahren bezahlt haben, weil Sie sich z. B. über die wahren Inhalte
der Kirche getäuscht hatten. Hätten
sie so manches gewusst, so sagen heute viele Menschen – wären sie
also wahrheitsgemäß über alles aufgeklärt worden, über die
Dogmen mit
ihren Hunderten von Verfluchungen oder die
kirchliche Skandal- und
Verbrechensgeschichte – wären sie schon viel
früher ausgetreten.
Oder Sie könnten die
Gelegenheit nutzen, um dem Pfarrer bzw. den Kirchenbehörden klar zu machen,
dass Sie auch aus dem
Taufregister gestrichen werden wollen.
Bei von der Kirche als
"Sekten" verteufelten Minderheiten ist es in der Regel selbstverständlich, dass
die Daten von "Aussteigern" komplett gestrichen werden, wenn
diese nichts mehr damit zu tun
haben wollen. Und bei den Großkirchen selbst handelt es sich ja nach dem
Historiker Karlheinz Deschner um eine Organisation, die wie keine andere
in dieser Welt "so
scheußlich mit Verbrechen belastet ist" (zit. nach Die beleidigte
Kirche, S. 42 f.). Und wenn z. B. jemand Mitglied bei einer Art
Mafia war und nichts mehr damit zu tun haben soll, dann müsste es
eigentlich sogar gesetzlich vorgeschrieben sein, dass dort alle seine
Daten gelöscht werden müssen.
Doch die kirchlichen
"Großsekten" weigern sich, dies zu tun, und sie bekommen dabei bisher
Rückendeckung von den staatlichen Gerichten, die ja meist auch von konfessionell
gebundenen
Richtern besetzt sind, die laut Kirchenlehre dazu verpflichtet sind,
ihrer Kirche auch in ihrem Beruf zu dienen. (mehr dazu siehe
hier)
Doch immer größte Vorsicht, wenn Sie in diesem Zusammenhang mit einem
Pfarrer reden! Priester, Theologen und Kirchenjuristen sind
auch rhetorisch in der Regel sehr geschickt und argumentativ meist "mit allen
Wassern gewaschen", da sie eine entsprechende Predigt- und
Argumentationsausbildung durchlaufen haben und darin fortgesetzt geschult
werden. Erst wenn der Priester keine Chance mehr sieht, bei Ihnen eines seiner
Ziele zu erreichen, wird er für sich
das Gespräch beenden.
Sollten Sie aus irgendeinem Grund wieder in eine der großen
Konfessionskirchen eintreten
wollen, sei der Vollständigkeit halber hinzu gefügt: Ein Wiedereintritt
würde nicht beim Standesamt oder Amtsgericht erfolgen, den beiden
Austrittsbehörden, sondern bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Pfarrer
der jeweiligen Konfession. Für den Fall, Sie wollen nur die
Konfession wechseln, müssen Sie zuerst in der oben beschriebenen
Weise aus der einen Konfession austreten und dann anschließend beim
Pfarrer der anderen Konfession einen Eintritt beantragen.
Bei einem Wunsch nach einem Konfessionswechsel legen die Kirchenoberen
und Pfarrer Wert darauf, die Antragssteller nicht durch zu hohe Hürden zu
beunruhigen, und man gibt sich "ökumenisch" aufgeschlossen. Das zeigt
sich etwa daran, dass das katholische Taufwasser von den
Protestanten nachträglich anerkannt wird. Und das protestantische
Taufwasser wird in diesem Fall nachträglich sogar vom Papst und den Katholiken
anerkannt, so dass z. B.
die einstige evangelische Säuglingstaufe nach einem Wechsel automatisch auch die
Mitgliedschaft in der Vatikankirche begründet, obwohl es ansonsten laut
katholischem Dogma auch für das
protestantisch getaufte Baby den Weg in angeblich ewiges Feuer einleiten
soll.
Doch diese teilweisen Anerkennungen sind nur vordergründig und Teil
eines Blendwerks, das dem modernen Zeitgeist angepasst ist, der den
Namen "Ökumene" trägt. Denn in beiden deutschen Großkonfessionen werden
die Angehörigen der jeweils anderen Konfession weiterhin nach ihrem Tod
in eine angeblich ewige Hölle verflucht – in der Vatikankirche klar formuliert, in den
Lutherkirchen sind die Glaubenssätze etwas versteckter (näheres dazu lesen sie unter
theologe19.htm#Oekumene). Das heißt, Sie
kommen bei einem Konfessionswechsel sprichwörtlich nur "vom Regen in
die Traufe", weswegen wir einen solchen Schritt nicht empfehlen.
Sind Sie also ganz ausgetreten (und haben nicht nur die Großkirche
gewechselt) und werden Sie
dann später einmal nach Ihrer "Konfession" gefragt, könnten Sie z. B. "o. K."
angeben, also "ohne Konfession", also, wenn man so will, alles
"okay".
Jesus von Nazareth wollte keine mit dem Staat verfilzten Kirchen und
schon gar keine Kirchensteuer. Er wollte überhaupt keine Kirchen aus
Stein mit Pfarrern, Priestern, Kanzeln, Dogmen, Altären, Talaren,
"Sakramenten", Zeremonien usw.
Jesus war ein Mann des Volkes und ein freier Geist und Er hat niemals
eine Religion gegründet.
Und der
Schritt aus der Kirche heraus ist für jeden auch ein Schritt in Richtung
dieser inneren Freiheit, die auch Jesus von Nazareth vorlebte. So haben es viele
Menschen schon erlebt.
Sie brauchen weder einen kirchlichen
Hochzeitssegen für Ihre Ehe noch einen kirchlichen
Sterbesegen für Ihr Seelenheil. Die Lehre von einer ewigen Verdammnis
stammt – wie so vieles in der Kirche – nicht von Jesus, sondern ist eine
Irreführung der Kirche,
die erst im 6. Jahrhundert kirchenintern
abschließend festgeschrieben wurde, um Sie
einzuschüchtern. Damit ist es jetzt vorbei. Keine Sorge wegen der
Bestattung: Sie bekommen mittlerweile über jeden Bestatter eine
würdige Begräbnisfeier ohne Kirche vermittelt.
Und auch für eine Ehe-Zeremonie gibt es vielfältige ansprechende und
feierliche Angebote ohne Kirche.
In
Österreich gehen Sie zum Magistrat der Stadt oder zur Bezirkshauptmannschaft der Gemeinde. Dort gibt es bei den Bezirksämtern eine amtliche Kirchenaustrittsstelle. Für alle Fälle sollten Sie Geburtsurkunde, Meldezettel Ihres Wohnsitzes, Taufschein (normalerweise jedoch nicht nötig) und – wenn vorhanden – Heiratsurkunde mitbringen, die Bestimmungen sind je nach Amt etwas verschieden. Der Austritt kostete in Salzburg z. B. vor der Währungsumstellung 335 Schilling Gebühr, meist ist er aber kostenlos. In Österreich ist der Austritt auch schriftlich (per Einschreiben) möglich. Er ist sofort wirksam. Die staatlichen Behörden informieren die kirchlichen, und die Kirchenbeitragspflicht erlischt im folgenden Monat.In der
Schweiz genügt ein formloses Schreiben mit Ihren Personendaten an das für Sie bisher zuständige Pfarramt. In der Regel wird Ihr Schreiben ohne weitere Nachfrage bestätigt und an die staatlichen Behörden weitergeleitet, die bisher die Kirchensteuer einzogen. Falls der Pfarrer sich meldet und um ein Gespräch bittet (kommt vor allem in ländlichen Regionen vor), können Sie dankend ablehnen. In bestimmten Orten ist es auch möglich, das Austrittsschreiben bzw. die Austrittserklärung an die politische Gemeinde zu richten. Am besten, Sie informieren sich nach den genauen Regelungen vor Ort.
Für Leser, die tiefer in das Thema aus theologischer Sicht einsteigen möchten
Kirchendrohung: Sobald das Geld nicht mehr im Kasten klingt, die Seele in die Hölle springt. |
Natürlich ist das Unsinn. Aber es ist eben das, womit sich alle Katholiken, die es bleiben
wollen oder auch nicht, auseinandersetzen müssen. Die Süddeutsche
Zeitung schrieb deshalb am 20.9.2012 einen Bericht mit dem Titel
Kein Glaube ohne Kirchensteuer, und sie beendet ihren
Kommentar vom 21.9.2012 mit den Worten: "Glaubt nur, wer zahlt?"
Hier ließen sich unzählige weitere Kommentare ergänzen, die zeigen,
worauf es den Würdenträgern vor allem ankommt: aufs Geld.
Denn sonst würden sie ja auch eine beitragsfreie Mitgliedschaft für
Einkommensteuerzahlende erlauben, und sie würden niemanden nur aus
dem Grund später in die angebliche "ewige Verdammnis" schicken, weil er
sich vom Finanzamt keine
Kirchensteuer mehr abbuchen lassen will, sondern die Summe oder gar höhere
Summen z. B. lieber spenden möchte oder das Geld vielleicht lieber direkt im
Vatikan abgeben möchte. Damit wird die Kirchensteuer von den
Bischöfen in Deutschland faktisch auf die Stufe eines Dogmas
gehoben, auch wenn dies offiziell natürlich nicht so formuliert wird.
Im folgenden sind nun aus dem betreffenden
Allgemeinen Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zum
Kirchenaustritt wortwörtlich einige kirchliche "Rechte"
aufgeführt, welche der Aussteiger aus dem amtskirchlichen
Machtappart verliert, jeweils mit einem kurzen Kommentar versehen.
"Die aus der Kirche ausgetretene Person darf die Sakramente der
Buße, Eucharistie, Firmung und Krankensalbung – außer bei
Todesgefahr – nicht mehr empfangen".
Kommentar: Das
Sakrament der Buße ist eine grobe Täuschung der Menschen, denn
kein Priester kann Sünden vergeben. Vergebung geschieht nur, wenn
sich die Menschen untereinander vergeben. Die
Eucharistie ist
nur ein dreister Versuch, Christus zu vereinnahmen und gemäß der Einsetzungsworte "Hoc est
corpus meus" ("Dies ist mein Leib") im Grunde ein "Hokuspokus" (das Wort stammt von daher), und sie bringt
überhaupt nichts. Die Firmung gehört zur Verführung von Jugendlichen
und die "Krankensalbung"
bringt auch überhaupt nichts außer vielleicht einem Placebo-Effekt
verbunden mit dem Gefühl einer falschen
Sicherheit. Der Verlust dieser "Rechte" ist für Sie in
Wirklichkeit eine Entledigung von Täuschungen und Irreführungen,
letztlich also Gewinn.
"Die aus der Kirche ausgetretene Person kann nicht Taufpate und
nicht Firmpate sein."
Kommentar: Hier nützt die Kirche seit
Jahrhunderten den verständlichen
Wunsch der Eltern nach einem "Paten" aus, der sich mit
ihnen um das Wohl des Kindes sorgt,
und sie erklärt den Paten zum "Vertreter der Kirche" bei
dieser kirchlichen Handlung. Der Pate aus kirchlicher Sicht ist also
nicht gleichbedeutend mit dem Paten, so wie ihn sich die Eltern wünschen.
Eltern können aber jederzeit einen "Paten" wählen, den
sie wollen, nur eben nicht kirchlich offiziell und ohne kirchliche
Urkunde etc. Entweder sie verzichten in diesem Zusammenhang dann
auch ganz auf die katholische Taufe und entscheiden sich z. B. für
eine freie christliche Segnung ohne Kirche mit frei gewähltem Paten,
wenn sie möchten, z. B. mithilfe eines Freien Theologen. Oder sie geben eben einen offiziellen Paten für
die Kirchenbücher an, wählen aber für sich noch einen anderen, ohne
sich um die Kirchendekrete zu kümmern. Mehr dazu
hier.
"Damit aus der Kirche Ausgetretene eine kirchliche Ehe schließen
können, muss die Erlaubnis zur Eheschließungsassistenz beim
Ortsordinarius eingeholt werden. Diese setzt Versprechen über die
Bewahrung des Glaubens und die katholische Kindererziehung voraus."
Kommentar: Auch hier gilt: Am besten auf die
kirchliche Ehezeremonie verzichten und stattdessen z. B. eine
festliche Trauung ohne Kirche wählen. Die Alternative wäre, zähneknirschend
(z. B.
aus vermeintlicher Rücksicht auf Befindlichkeiten bestimmter Familienmitglieder,
darunter die berüchtigte "Oma", der man doch nicht antun können, die
Kirche zu meiden)
die Kröten zu schlucken, die man einem in den Mund stopft, z. B. das "Versprechen",
dass Kinder später katholisch getauft und erzogen werden, was wir
jedoch definitiv nicht empfehlen. Fakt ist jedoch: Ob man
dieses dann später einhält, ist einem selbst überlassen. Die
Kirche kann Sie deswegen nicht mehr hinrichten und auch nicht mehr
hinter Gitter bringen und dort foltern. So könnte jemand auch argumentieren, das
"Versprechen" sei ihm in einer
seelischen Notlage abgezwungen worden oder sei von vorne
herein bereits sittenwidrig gewesen. Doch wie gesagt: Das ist
ausdrücklich keine Empfehlung, und wir raten von allen Kompromissen
mit dieser Institution ab. Doch jeder muss dies letztlich
selbst entscheiden. Doch sei an dieser Stelle noch einmal gewarnt, gegenüber
dieser seelischen Macht-Organisation irgendwelche "Versprechen"
abzugeben, nur um Befindlichkeiten innerhalb des Familienverbundes
zu beruhigen, denn meist bewegt es einen dann doch mehr als man
vorher denkt.
Deshalb also hier die ernste Mahnung, ob man sich diese
kirchliche Handlung mit dem ganzen Rankenwerk darum herum
wirklich antun will.
"Falls die aus der Kirche ausgetretene Person nicht vor dem Tod
irgendein Zeichen der Reue [für den Kirchenaustritt !] gezeigt hat,
kann das kirchliche Begräbnis verweigert werden."
Kommentar: Seien Sie froh, wenn am Ende des irdischen
Lebens kein Priester am Grab steht und dort beständig falsche Worte von sich
gibt. Da nahezu jeder Katholik von mindestens einem Bannfluch
getroffen wird (siehe z. B. den
Glaubenstest),
müsste der Priester bei den meisten Beerdigungen den Verstorbenen
ehrlicherweise in die "ewige Hölle" verfluchen. Dies tut der Pfarrer
aber aus Angst vor den Angehörigen nicht oder weil er selbst nicht
an das glaubt, was ihm zu glauben verbindlich vorgeschrieben ist. In
beiden Fällen aber ist es eine Heuchelei.
Würdige Abschiedsfeiern ohne Kirche können Sie mit freien
Theologen oder anderen Sprechern nach Ihren Vorstellungen und Ihrem
Glauben mit Niveau gestalten, wenn diese dafür offen sind
(hier gibt es viele Ansprechpartner).
Sie können übrigens auch als Noch-Kirchenmitglied
auf Ihr "Recht auf eine spätere kirchliche Bestattung" verzichten.
Es passiert Ihren Angehörigen nichts. Doch konsequenter wäre der
rechtzeitige Kirchenaustritt.
"Wenn aus der Reaktion des Gläubigen, der den Kirchenaustritt
erklärt hat, auf einen schismatischen, häretischen oder
apostatischen Akt zu schließen ist, wird der Ordinarius dafür
sorgen, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen."
Kommentar: "Schismatisch" heißt für die Bischöfe, wenn
sich jemand nicht mehr dem gegenwärtigen Papst "unterwerfen" will (vgl. das Dogma
hier).
"Häretisch" heißt für sie, wenn man fortgesetzt bereits an einem der
vielen Dogmen und Lehrsätze (z. B. der angebliche Jungfrauengeburt
von Jesus) zweifelt oder ein Dogma ablehnt. Und "apostatisch" heißt,
jemand wird stattdessen z. B. Moslem, Buddhist, Protestant, Urchrist,
Atheist oder
er schließt sich einer anderen Gemeinschaft oder Religion an.
Früher hieß "die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen",
schon mal, das Holz für den Scheiterhaufen zu sammeln. Heute wird
eventuell die innerkirchliche "Verleumdungsabteilung" (die so genannten "Sektenbeauftragten") verständigt.
Diese ist geübt darin, gegen Andersdenkende und deren Umfeld
verleumderisch tätig zu werden, wenn man es für kirchlich
erforderlich hält.
Auch aus diesem Grund
haben viele Menschen die gute Erfahrung gemacht, ein Gespräch mit dem "Ordinarius",
also dem Priester, besser gemieden zu haben. Denn dieser ist eben auch der Vertreter derjenigen Organisation,
über die der Historiker Karlheinz Deschner einmal geschrieben hat:
"Nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte des
Christentums kenne ich in Antike, Mittelalter und Neuzeit,
einschließlich und
besonders des 20. Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die
zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen
belastet ist wie die ... Kirche, ganz besonders die
römisch-katholische Kirche." (zit. nach Die beleidigte Kirche, S. 42 f.)
Das Negativ-Potenzial dieser Organisation – und damit auch ihrer heutigen Vertreter
– sollten Sie nie unterschätzen, auch wenn
diese sich vordergründig zugänglich oder "harmlos" geben.
Ebenfalls für Leser, die tiefer in das Thema aus theologischer Sicht einsteigen möchten
Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschied am 26.9.2012 zugunsten der römisch-katholischen Kirche, was bedeutet: Wer sich beim Staat von der Kirchensteuerpflicht gegenüber der römisch-katholischen Kirche abmeldet, habe damit automatisch auch die katholische Religion verlassen, selbst wenn er deren Inhalte weiterhin genauso glaubt wie bisher. Der Jurist Dr. Hartmut Zapp hat den Prozess verloren. "Er will keine Kirchensteuern mehr zahlen, aber trotzdem gläubiges Mitglied der katholischen Kirche sein" (bild.de, 26.9.2012). Das sei nicht möglich, so urteilten die Verwaltungsrichter in Leipzig und bestätigten damit die Position der Kirche. Niemand könne also gläubiges Mitglied der Vatikankirche bleiben, wenn er in Deutschland als Einkommensteuerzahler keine Kirchensteuern mehr zahlen will. Die Abmeldung von der Kirchensteuerpflicht wird also gleichzeitig als Glaubensabfall betrachtet. Im Umkehrschluss bedeutet das: Zum Glauben gehört auch das Zahlen. Oder: Die Kirchensteuer ist laut katholischer Lehre für die deutschen Katholiken faktisch "heilsnotwendig".
28.1.2015 –
Wenn die Kirchensteuerzahler wüssten ... Pastor Ulrich Rüß kommentiert: "Wenn die Kirchensteuerzahler wüssten, wie wenig von ihren Kirchensteuern der eigenen Gemeinde zugute kommt und was alles an Fragwürdigem – was also nicht dem Auftrag der Kirche entspricht – von ihrem Geld finanziert wird, würden sie in großen Scharen die Kirche verlassen." (zit. nach idea-spektrum, Nr. 5, 28.1.2015)
Literatur, Video, Hinweise bei weiteren Fragen:
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