Kirchenaustritt – Das Priester-System nicht länger unterstützen und innere Freiheit gewinnen!
Neue Zahlen von 2024 für 2023 für die beiden Großkirchen:
54,1 % der Bundesbürger sind weder katholisch noch evangelisch

Wie trete ich aus der Kirche aus? Ein kleiner Ratgeber zum Kirchenaustritt

Erstmals war Ende 2021 der Anteil der Großkirchenmitglieder in Deutschland mit 49,7 % unter die Hälfte der Einwohner gefallen. Der weitere Absturz erfolgte dann erwartungsgemäß 2022: 380.000 Mitglieder traten aus der Evangelischen Kirche aus, ein neuer Rekord, und in der katholischen Kirche kam es zu einem noch höheren Rekord von genau 522.821 Austritten, ergab noch ca. 40 Millionen Großkirchenmitglieder, was nur noch ca. 47,5 % der Bevölkerung  entsprach. 2023 ging es weiter bergab. Nur noch 21,9 % waren am Jahresende evangelisch und 24,0 % römisch-katholisch, ergibt gesamt nur noch 45,9 % Großkirchenmitglieder bei einer Einwohnerzahl von ca. 84,7 Millionen. Umgekehrt heißt das: 54,1 % der Bevölkerung waren weder römisch-katholisch noch Mitglieder der evangelischen so genannten Landeskirchen, mit 2024 weiter drastisch steigender Tendenz. Dies wirft auch die Frage auf: Wenn endlich wird die unsägliche staatliche Milliardenfinanzierung der Religionsorganisationen ersatzlos gestrichen – im Sinne des guten deutschen Grundgesetzes, das die Trennung von Staat und Kirche schon seit Jahrzehnten fordert?

Der Theologe Nr. 82, aktualisiert am 21.7.2024


Hier zunächst noch einmal einige Fakten in Verbindung zu den Zahlen der letzten Jahre, um auch die Entwicklung deutlich zu machen: Als im Jahr 2010 unzählige Kinderschänderverbrechen von Priestern erstmals in größerem Ausmaß bekannt wurden, traten ca. 326.000 Kirchenmitglieder aus den beiden Großkirchen aus. 2018 waren es dann bereits 436.000 Mitglieder, die ausgetreten sind, fast eine halbe Million. Gab es im Jahr 2017 ca. 2 % mehr Kirchenaustritte als 2016, so betrug die Steigerung von 2017 auf 2018 ca. 20 %, also das Zehnfache. Trotz des Zwangsmitgliedschaftssystems der Säuglingstaufen mit Androhung von Höllenstrafen bei Unterlassung stieg auch 2019 die Zahl der Kirchenaustritte aus der römisch-katholischen Kirche noch einmal kräftig an. 2020 waren die Austrittszahlen zwar sehr leicht rückläufig, doch der Anteil der Großkirchenmitglieder betrug zum Jahresende 2020 nur noch 51 %. Doch schon 2021 zeichneten sich wieder neue Rekordzahlen ab. Zum Jahresende waren es nun schon ca. 639.000, so dass bis Jahresende 2021 die Marke von 50 % erstmals unterschritten wurde auf 49,7 % (26,0 % Katholiken und 23,7 % Evangelische), Tendenz weiter stark sinkend. Im Januar 2022 kam es dann zu einer noch nie da gewesenen Flut von Kirchenaustritten aufgrund neuer erschreckender Veröffentlichungen über Sexualverbrechen an Kindern durch Priester in den letzten Jahren und Jahrzehnten und deren kirchenamtlicher Vertuschung, wobei auch eine Lüge von Papst Benedikt XVI. aufgedeckt wurde, er wäre als ehemaliger Münchner Erzbischof angeblich nicht dabei gewesen, als über einen der Täter gesprochen wurde. Zum Jahresende 2022 wurden also nochmals neue Rekordwerte erreicht. Durch 522.821 Austritte aus der katholischen und 380.000 Austritte aus der evangelischen Kirche, insgesamt ca. 903.000, sank die Kirchenmitgliederzahl damit auf nur noch 47,5 % der Bevölkerung, 24,8 % Katholiken und 22,7 % Protestanten. Fast eine Million Austritte im Jahr! Und weiter sinkt das marode Kirchenschiff. Und für 2023 steht nun fest: Nur noch 21,9 % Protestanten und laut Hochrechnungen nur noch 24 % Katholiken, ergibt nur noch 45,9 % der Bevölkerung.

Unzählige Menschen mehr sagen nun "Jetzt reicht´s" und ihnen gelingt, worüber sie schon oft nachgedacht haben, was bereits im letzten Jahr die Anzahl der noch übrig gebliebenen Mitglieder auf eben nur noch 45,9 % sinken ließt, mit weiter stark sinkender Tendenz. Für immer mehr Menschen ist auch klar: Die Kirche ist am Ende. Und der Kirchenaustritt ist schon von daher nahe liegend, da kaum jemand freiwillig eingetreten ist. Und auch der Wille von weitaus den meisten Eltern, die dies einst veranlasst hatten, war ja bekanntermaßen gar nicht auf Kirchenmitgliedschaft ausgerichtet, sondern auf eine Art "Segen" für das Baby bzw. Kleinkind, der jedoch bei einer Kirchentaufe nichts mit Gott zu tun hat. Es handelt sich im Kern nur um einen Ritus einer Religionsorganisation, mit welchem der Mensch rechtlich an die entsprechende Tauf-Institution gebunden wird und dieser Organisation quasi als "Kirchenschaf" übereignet wird.

Der Austritt geschieht dann so: Im Prinzip geht man einfach mit dem Personalausweis (oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung oder ausländischem Pass) während der Bürozeiten zum Standesamt oder Amtsgericht (je nach Bundesland) seines Wohnsitzes (oder Zweitwohnsitzes) und tritt aus. In Deutschland ist dabei leider immer noch das persönliche Erscheinen erforderlich, was wenig mobilen, behinderten oder pflegebedürftigen Menschen den Austritt erheblich erschwert. Dies ist eine aus kirchlicher Sicht kluge Erschwernis des Kirchenaustritts. Denn wenn z. B. bettlägerige oder schwer gehbehinderte Menschen austreten möchten, es aber nicht mehr aus dem Haus schaffen, muss man für den Austritt einen Notar zu sich in die Wohnung kommen lassen. Dies kostet natürlich einiges mehr an Euros und Aufwand, doch auch so geht es, und man hat den Kirchenaustritt dann auf diese Weise geschafft. Diesen Aufwand einsparen zu wollen, ist allerdings nicht ratsam. Denn wer möchte schon auf Dauer mitverantwortlich für ein System sein, das wie kein anderes seit Jahrhunderten bis in die Gegenwart mit schwersten Verbrechen belastet ist und das den guten Namen "Christus" nur für eine Priesterreligion mit ihre Ritualen als Etikett missbraucht? Denn solche Institutionen wie die katholische oder die evangelischen Kirchen hatte der mutige junge Mann aus Nazareth nie eingesetzt, was zum Beispiel für viele undogmatische Gottsucher oder Gottgläubige von vorne herein ein klarer Austrittsgrund ist.
Einige Gepflogenheiten beim Kirchenaustritt, die von Bundesland zu Bundesland bzw. von Ort zu Ort etwas verschieden sind, verunsichern allerdings manche Menschen. Doch selbst dann ist eine mögliche Hürde leicht zu überwinden, schlimmstenfalls eben mit einem zweiten Anlauf. Worum es dabei genau geht und welche Informationen dabei noch hilfreich sein könnten, lesen Sie hier.

"Man kommt fast auf das Dreifache der Kriminalitätsbelastung bei sexuellem Missbrauch in der Kirche gegenüber dem normalen deutschen Durchschnittsmann. Also, die Kirche, durchaus in gewisser Weise ein Hotspot der Kriminalität." (Prof. Dr. Dieter Rösner, Rechtswissenschaftler, zit. nach Abschottung oder Aufbruch?, ZDF 2019)

Teil 1
1 - Wo muss ich hin? Was muss ich mitbringen?

2 - Ist eine Anmeldung nötig? Was ist mit dem Stammbuch?

3 - Kann ein Kind oder Jugendlicher selbstständig austreten?

4 - Was kostet der Kirchenaustritt?

5 - Brauche ich eine Kirchenaustritts-Bescheinigung?

6 - Ab wann muss ich keine Kirchensteuer mehr zahlen?

7 - Wie reagiere ich, wenn ich einen Brief von der Kirche bekomme?

8 - Kann ich eine Rückerstattung meiner gezahlten Kirchensteuern fordern?

9 - Was ist, wenn ich die Konfession wechseln will?
Teil 2

Und wenn ich austreten will, doch ins Zweifeln komme ... z. B. wegen

Jesus

Gott

des "Guten", das angeblich durch die Kirchensteuer geschehen soll

meiner Hochzeitspläne oder dem späteren Sterbesegen / oder der Kinder
Teil 3
Wie ist das in Österreich und der Schweiz?
Teil 4
Kann ich auch aus dem Taufregister gestrichen werden?
Teil 5

Was bedeutet das "Dekret" der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt von 2012 hinsichtlich

der kirchlichen "Sakramente"

dem Paten-Amt bei katholischen Taufen

der katholischen Eheschließung

dem katholischen Begräbnis

... und wenn mir ein anderer Glaube jetzt besser gefällt?

Teil 6
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.9.2012:
Auch überzeugte Katholiken sollen in die ewige Hölle, wenn sie austreten

Teil 7
Nachrichten zur Kirchensteuer und zum Kirchenaustritt


Weitere Literatur

"Papst Franziskus hat den sexuellen Missbrauch von Kindern [in der Kirche] mit ´Menschenopfern` gleichgesetzt. Kindesmissbrauch erinnere ihn an die in einigen Kulturen einst weitverbreitete ´grausame` religiöse Praxis, Menschen ´in heidnischen Ritualen` zu opfern." (zit. nach focus.de, 24.2.2019)


 



Zu den Einzelheiten – Teil 1:

1.)
Was nehme ich mit?

Sie gehen also mit Ihrem Personalausweis (oder Reisepass) in den meisten deutschen Bundesländern zum Standesamt Ihrer Wohnsitzgemeinde. In Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen gehen Sie zu dem für Sie zuständigen Amtsgericht, in Hessen zum Bürgeramt. Dort wird der Austritt in ca. 10 Minuten problemlos erfolgen. Sie füllen dazu ein Formular aus und müssen den Schritt nicht begründen. Lassen Sie sich den Austritt auf jeden Fall schriftlich bestätigen. Leider müssen Sie meist auch eine Gebühr bezahlen, aber alles Weitere erledigt dann die staatliche Behörde. Verheiratete, Verwitwete und Geschiedene können zur Sicherheit ihr Stammbuch mitnehmen. Mehr brauchen Sie im Normalfall nicht zu wissen. Doch nicht in jedem Fall geht es so ganz einfach. Dafür nun die näheren Ausführungen, auch mit Antworten auf weitere gestellten Fragen.

Schwieriger kann es für Sie werden, wenn Sie zwar Deutscher sind und in Deutschland in eine Kirche hinein getauft wurden, heute aber Ihren Wohnsitz im Ausland haben. Möglich ist ein Austritt in der Regel nur dann, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Austrittserklärung trotz ihres Wohnsitzes im Ausland in Deutschland kirchensteuerpflichtig sind, weil sie in Deutschland arbeiten und vom Arbeitgeber in Deutschland die Kirchensteuer abgeführt wird. In Bayern ist dann beispielsweise ein Austritt zentral beim Standesamt in München möglich, in anderen Bundesländern bitte erkundigen. Hier sollten Sie sich in allen Bundesländern auch vorher erkundigen, was alles genau Sie mitbringen müssen, z. B. durch Anruf bei diesem oder einem anderen Standesamt, oder indem Sie Näheres zuvor recherchieren. Aber letztlich dürfte es keine Probleme geben.
Wenn Sie jedoch im Ausland wohnen und in Deutschland auch keine Kirchensteuer bezahlen – die weitaus häufiger vorkommende Situation –, dann können Sie in Deutschland leider auch nicht aus der Kirche austreten. Sie bleiben in diesem Sinne also ein Gefangener der Kirche, in die man sie einst hineingetauft hat – eine Gemeinheit des deutschen Staatskirchenrechts
.


Nun taucht natürlich die Frage auf: Kann ich nicht an meinem ausländischen Wohnsitz austreten? Dazu müssten Sie zunächst in Erfahrung bringen, ob eine dem deutschen Verfahren vergleichbare Möglichkeit dort überhaupt besteht bzw. ob es die Kirche, in der Sie einst Mitglied geworden sind, dort überhaupt gibt – bei der katholischen ist dies anzunehmen, bei den evangelischen eher nicht.
Doch wie geht es nun in ihrem Lebenslauf weiter? Nehmen wir einmal an, Sie haben im Ausland einen entsprechenden Modus des Kirchenaustritts gefunden und Sie kehren eines Tages wieder nach Deutschland zurück und bezeichnen sich jetzt als "konfessionslos", ist es jedoch nicht sicher, was jetzt passiert. Im günstigsten Fall nimmt es das deutsche Finanzamt so hin; im ungünstigen Fall wird – wie in der Regel beim Umzug nach Berlin oder Brandenburg – zunächst ein Nachweis des Austritts verlangt. Nun ist die Frage, ob eine irgendwo im Ausland erstellte Bescheinigung rückwirkend dort anerkannt wird. Wenn nicht, müssen Sie in Deutschland erneut austreten. Aber man sollte den Teufel auch nicht an die Wand malen. Auf jeden Fall sollten Sie sich alle Maßnahmen amtlich bescheinigen lassen.

Doch als in Deutschland rechtlich sicher wissen wir nur von einer Möglichkeit: Sie reisen nach Deutschland ein, melden hier irgendwo wieder einen Wohnsitz an, treten dann dort aus der Kirche aus und melden den Wohnsitz dann wieder ab. Ihre eventuellen Flugkosten für diese Prozedur (z. B. von Sydney/Australien und wieder dorthin zurück) erstattet Ihnen jedoch niemand. Der Vorteil: Sie haben einen sicheren Weg für den Austritt gefunden, der sicher auch in Deutschland zählt.
Selbst ein Notar kann Ihnen hier nicht anderweitig helfen, wenn kein Amt sich dafür rechtlich zuständig erklärt, die gegebenenfalls von einem Notar angefertigten und mit notariellem Siegel versehenen Kirchenaustritts-Dokumente überhaupt entgegen zu nehmen – außer vielleicht ein Sachbearbeiter in irgendeinem Konsulat oder einer kirchlichen Behörde, der die Unterlagen dann gefälligkeitshalber in irgendeiner Schublade aufbewahrt. Eine Sicherheit, dass solches – auch wenn es gut und offiziell aussieht – im Konfliktfall in irgendeiner Weise vielleicht doch als rechtswirksam anerkannt wird, haben Sie nicht.

Deshalb unbedingt beachten: Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen möchte, sollte vorher unbedingt noch in Deutschland aus der Kirche austreten! Dann ist dieser Schrift ohne Komplikationen geschafft.

"Tretet aus von ihr, mein Volk, dass ihr nicht teilhabt an ihren Sünden und empfangt von ihren Plagen. Denn ihre Sünden reichen bis an den Himmel."
(Ein Engel der Himmel durch den Gottespropheten Johannes von Patmos über die Endzeit der materialistischen Welt, Bibel, Offenbarung 18, 4-5)

2.)
Eine Voranmeldung zum Kirchenaustritt ist normalerweise nicht nötig. Erkundigen Sie sich einfach nach den Öffnungszeiten des jeweiligen Standesamtes oder Amtsgerichts! Wie ist das mit eventuell weiteren Dokumenten neben dem dafür nötigen Personalausweis?

Manchmal werden Bürger allerdings gebeten, zusätzlich zum Pass noch eine Meldebescheinigung des Wohnsitzes, die nicht älter als sechs Monate sein soll, mit vorzulegen, die man beim Einwohnermeldeamt bekommt und die vielleicht eine Gebühr von fünf Euro kostet. Dies wird möglicherweise nur dann verlangt, wenn man beim Austritt statt eines Personalausweises den Reisepass vorlegt. Denn auf dem Personalausweis ist ja der aktuelle Wohnsitz vermerkt, im Reisepass nicht. Doch ein Standesbeamter findet den Wohnsitz normalerweise auch auf seinem PC. Wenn Sie aber nur einen Reisepass griffbereit haben statt Personalausweis und auf Nummer sicher gehen möchten, dann rufen Sie am besten vorher bei der jeweiligen Austrittsstelle an und erkundigen sich, ob Sie für den Austritt eine Meldebescheinigung brauchen.

Achtung
: Wenn Sie verheiratet, verwitwet oder geschieden sind, wird in der Regel auch nach Ihrem persönlichen Stammbuch gefragt, irrtümlich manchmal "Familienbuch" genannt, wo unter Umständen Ihre bisherige Konfessionszugehörigkeit vermerkt ist und nun geändert werden kann. Auch dienen die Angaben im Stammbuch dem Standesbeamten zur Weiterleitung der nun geänderten Daten an das Standesamt der einstigen Eheschließung, in dem das "Eheregister" geführt wird und an das "Geburtenregister" im dafür einst zuständigen Standesamt sowie – wenn bekannt – an das Pfarramt, von dem sie einst von der Kirche vereinnahmt wurden. Notwendig sind solche Konfessionsangaben in den staatlichen Ehe- und Geburtenregistern jedoch nicht mehr, sie werden nur auf Wunsch der Betroffenen dort mit vermerkt. Und sie brauchen hierüber auch gar keinen Eintrag in Ihren persönlichen Stammbuch-Unterlagen vornehmen zu lassen. Wenn in den seit 2009 in Deutschland elektronisch geführten Personenstandsregistern (Geburtsregister, Eheregister; geführt bei dem für das Ereignis verantwortlichen Standesamt, das auch die Registernummer vergeben hat) jedoch bisher Ihre Konfessionszugehörigkeit auf Wunsch von Ihnen oder Ihren Eltern eingetragen war, wird nun auch der Austritt dort vermerkt. Und Sie selbst können eine entsprechende Eintragung in Ihrem Stammbuch auch auf Ihren Wunsch vornehmen lassen. Zur Sicherheit sollte man das Stammbuch, falls vorhanden, also mitnehmen, damit eindeutige Angaben vorliegen bzw. veraltete Angaben korrigiert werden können. Aber wie gesagt: Wenn Sie es nicht wollen, wird dort nichts vermerkt und werden keine Daten von dort entnommen.

Nichts wie ab in die Freiheit!

Sicher ist weiterhin: Taufschein, Konfirmationsurkunde oder eventuell andere kirchliche Dokumente sind nicht nötig.
Denn: Der Kirchenaustritt erfolgt in Deutschland beim Staat, nicht bei der Kirche – immer noch. Oft wird jedoch noch nach dem Taufschein gefragt, der dokumentiert, in welchem konfessionellen Pfarramt Sie einst in das dortige kirchliche Taufregister eingetragen worden sind. Oder Sie werden mündlich befragt, in welcher Kirchengemeinde Sie einst getauft worden sind. Ihre Angaben hierzu sind freiwillig. Sie können diese Frage jedoch in Ihrem eigenen Interesse korrekt beantworten, damit eben auch im kirchlichen Taufregister des einstigen Taufortes ein Eintrag über Ihren Kirchenaustritt gemacht werden kann.


Nach Abschluss der Vorgangs, also des Kirchenaustritts, informiert die staatliche Behörde, welche der Kirche hier mühevolle Arbeiten abnimmt (!), die kirchlichen Behörden; zum einen das Pfarramt, das kirchenintern für Ihren Wohnsitz zuständig ist und gegebenenfalls eben auch das einstige Taufpfarramt.

Weitere Informationen je nach Bundesland in Deutschland und auch für die Länder Österreich und Schweiz siehe bei kirchenaustritt.de/
Doch Achtung: Aufgrund der häufigen Änderungen in den letzten Jahren im staatlichen Personenstandswesen kann es sein, dass auf den zugänglichen Internet-Seiten auch nicht immer alle Details (z. B. Austrittskosten) auf den neuesten Stand gebracht sind. Aber vom Prinzip steht es dort richtig.


3.)
Schon als Jugendlicher mit 14 Jahren kann man in Deutschland selbstständig – ohne Zustimmung der Eltern – aus der Kirche austreten.

Zwischen dem 12. und dem 14. Lebensjahr bedarf es der Zustimmung des Kindes und (!) der Eltern, weshalb auch ein Zwölfjähriger bei seinem Kirchenaustritt persönlich mit seinem Erziehungsberechtigten vor der staatlichen Behörde erscheinen muss. Bis zum 12. Lebensjahr entscheiden alleine die Erziehungsberechtigten. Dieser Tatbestand ist durch entsprechende Personenstands-Dokumente nachzuweisen. Dies gilt z. B. auch für das gleichberechtigte Sorgerecht eines erwachsenen Vaters, der nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, z. B. durch eine kostenfreie Sorgerechtsbescheinigung des Jugendamtes, die mit vorzulegen ist. Beide Eltern müssen sich beim Kirchenaustritt des Kindes also einig sein, während die Kirche auch eine illegale, d. h. gegen die staatlichen Gesetze verstoßende Taufe eines Kindes, bei der einer der Sorgeberechtigten nicht einverstanden war oder nicht informiert wurde, für kirchlich und damit auch steuerrechtlich verbindlich erklärt. Und der Staat hängt sich hier letztendlich an die Kirche und das Kirchenrecht dran. Das ist ein Skandal, aber so ist die Kirche eben. Und der Staat beugt sich hier dem Kirchenrecht – ein Beispiel mehr dafür, dass der Staat mit einem Ross verglichen werden kann und die Kirche mit dem Reiter, der das Ross lenkt.
Zum Vergleich: Die Kirche versucht seit Jahrhunderten und Jahrzehnten auch, unzählige Priester, die zu Sexualverbrechern an Kindern wurden, der staatlichen Gesetzgebung zu entziehen. Sie wurden nicht der Polizei gemeldet, sondern innerkirchlich betreut und oft nur versetzt, und Opfer wurden zusätzlich mit angeblichem Verlust ihres Seelenheils bedroht, wenn sie gegen die "Päpstliche Geheimhaltungspflicht" bei innerkirchlichen Verfahren verstoßen.


4.)
In jeder Behörde gibt es entsprechende Formulare für den Austritt.

Der Beamte sagt Ihnen genau, was Sie ausfüllen müssen, oder er füllt das Formular nach Ihren Angaben selbst aus, und er liest Ihnen Ihre Angaben darauf hin noch einmal vor – das gilt als Protokoll. Die Gründe für den Austritt will er nicht wissen. In Berlin und Brandenburg ist der Austritt gratis. In anderen Bundesländern zahlen Sie – so weit uns derzeit bekannt ist [Stand: 2017] zwischen 5,00 € (zuletzt in Bremen) und 60,00 € bis 100 € Verwaltungsgebühr (in einigen Kommunen in Baden-Württemberg) – nicht schön, aber wenig im Vergleich zu den Tausenden, die man möglicherweise einspart. In Hessen wurde die Gebühr im Jahr 2017 z. B. von 25 € auf 30 € erhöht, in Bayern zahlen Sie auch 25 €, zusammen mit der Bescheinigung dann 31 €.

 

5.)
Lassen Sie sich auf jeden Fall den Kirchenaustritt auf einer Bescheinigung bestätigen, was nicht automatisch gemacht wird.

Eine Kirchenaustrittsbescheinigung kostet normalerweise noch ein paar Euro extra (in Bayern z. B. 6,00 €). Doch die Kirche hat in der jüngeren Vergangenheit vor allem in Ostdeutschland in Spürhund-Manier Taufregister durchforstet und Bürger auch nachträglich zur Kirchensteuerzahlung heran gezogen, deren Namen in irgendeinem alten Taufregister der DDR gefunden wurden.
Können Sie für diesen Fall den Austritt nicht nachweisen (da er z. B. in der DDR nicht amtlich dokumentiert wurde bzw. sie damals keine Bescheinigung erhalten haben), kann es Ihnen passieren, dass Sie eventuell sogar fünf Jahre rückwirkend zur Kirchensteuerzahlung aufgefordert werden, auch wenn der Austritt zum Beispiel 40 Jahre zurück liegt. Denn die Beweispflicht, dass Sie ausgetreten sind, liegt nicht bei der Kirche, die Ihr Geld fordert, sondern bei Ihnen, und die Einträge auf den Lohnsteuerkarten werden vor Gericht nicht anerkannt, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin entschied.
Und auch in Westdeutschland ist Ihr Austritt nicht unbedingt auf Dauer gespeichert, da die Daten zum Beispiel bei den Amtsgerichten nach zehn Jahren gelöscht werden. Doch der Nachweis kann nötig werden, wenn Sie Ihren Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen. Derzeit wird er in Berlin und in Brandenburg verlangt. Wenn Sie also nach Berlin oder Brandenburg ziehen und keine Kirchenaustrittsbescheinigung vorlegen können, werden Sie dort nach bestimmten Ermessenskriterien unter Umständen wieder neu zum "Kirchenmitglied" erklärt und zur Kirchensteuerzahlung verpflichtet. Praktisch kann das bedeuten: Um jemanden, der als Konfession "konfessionslos" angibt, vielleicht trotzdem als Kirchensteuerzahler rekrutieren zu können, werden Sie nach der Ummeldung von der Kirchensteuerbehörde in Berlin z. B. auch nach dem Wohnort Ihrer Eltern zum Zeitpunkt Ihrer Geburt befragt. Mit diesen Daten kann sich die Behörde dann Zugriff auf die kirchlichen Taufregister in diesem Zeitraum verschaffen. Und wehe, Ihr Taufeintrag wird dort gefunden und Sie können den Austritt aus diesem System der Zwangschristianisierung nicht nachweisen. 4000 Menschen pro Jahr kamen laut einer Untersuchung im Jahr 2010 auf diese Weise ins Fadenkreuz der evangelischen Kirche.
Beispiel: Ein Neubürger in Berlin wurde durch den Staat wieder neu zwangsweise zum Kirchenmitglied und Kirchensteuerzahler gemacht, nachdem die "Spürhunde" der Kirchensteuerbehörden einen alten Taufregistereintrag dieser Person gefunden hatten und die Austrittsunterlagen bei der Behörde, bei welcher der Kirchenaustritt einst völlig korrekt und rechtswirksam erfolgte worden war, längst geschreddert worden waren – mehr zu diesem und weiteren Kirchen-Skandalen siehe hier.
Über das "skrupellose Geschäftsgebaren" (der Fachanwalt Karste Sommer) der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz unter den Bischöfen Wolfgang Huber (bis 2009) und Markus Dröge (ab 2009), mit dem sie Tausende konfessionsloser ehemaliger DDR-Bürger abgezockt hat, berichtete zum Beispiel die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 22.12.2010.


6.)
Ihre Kirchensteuerpflicht endet je nach Bundesland in dem Monat, in dem Sie ausgetreten sind, oder erst im darauf folgenden oder gar erst im übernächsten Monat.

Die ein bis zwei Monate werden Sie in diesem Fall auch noch überstehen. Sie müssen keine Ersatzsteuer oder ähnliches zahlen, Ihr bisheriger Kirchensteuerabzug fällt ersatzlos weg.
Seit dem 1. Januar 2011 sind in Deutschland nicht mehr die Gemeinden und ihre Bürgerämter, sondern ausschließlich die Finanzämter zuständig für die Änderung des "Kirchensteuermerkmals" auf der Lohnsteuerkarte. Und seit dem Jahr 2012 wird die seither elektronisch geführte Lohnsteuerkarte nach dem Kirchenaustritt durch das Finanzamt automatisch geändert. Die Kommunikation zwischen Finanzamt und Arbeitgeber ist in Deutschland jedoch noch nicht immer ausgereift, vor allem, wenn der Arbeitgeber diese elektronisch geführte Lohnsteuerkarte im Internet nicht abrufen kann.

Aus diesem Grund kann es zu Verzögerungen bei der Änderung bei Ihren Lohnauszahlungen geben, was aber rückwirkend korrigiert wird. Oder Sie informieren in einem kleinen Betrieb den Arbeitergeber mithilfe Ihrer Austrittsbescheinigung selbst über Ihren Kirchenaustritt – was allein schon dadurch ein Dauer-Skandal ist, dass der Arbeitgeber in Deutschland immer über Ihren Konfessions-Status Bescheid weiß. Diese aus datenschutzrechtlichen Gründen bestehende Ungeheuerlichkeit wird so lange Bestand haben wie die Arbeitgeber vom Gesetzgeber (der leider überwiegend oder fast ausschließlich aus Kirchen-Lobbyisten besteht) verpflichtet werden, den Kirchensteuerabzug direkt von Ihrem Lohn zu veranlassen.
Seien Sie auf jeden Fall wachsam, ob auch alles richtig abläuft. Sie haben es bei den Amtskirchen immerhin mit denjenigen Organisationen zu tun, die – wie keine anderen in vielen hundert Jahren – die Bürger seelisch und organisatorisch "im Griff" hatten, die im Laufe der Geschichte ein unermesslich kriminelles Potenzial entwickelten und wo vieles nach Jahrhunderte altem "Gewohnheitsrecht" abläuft nach dem Motto "Das war bei uns schon immer so", dem sich aber niemand mehr beugen muss.


7.)
Wenn Sie vielleicht nach einigen Tagen oder Wochen einen Brief vom ehemaligen Pfarramt bekommen, keine Angst!

Sie haben nichts falsch gemacht. Mittlerweile hat der Staat die Kirche über Ihren Austritt informiert. Zwar landet das Schreiben der kommunalen Behörde dann in dem Pfarramt, zu dessen Bezirk Ihr erster Wohnsitz gehört, doch die Inquisitionsbehörden sind zumindest offiziell nicht mehr in den einzelnen Kirchengemeinden tätig, sondern meist zentralisiert in den Kirchenämtern der so genannten "Sekten- und Weltanschauungsbeauftragten". In den Amtsstuben der Kirchen liegen jedoch vielfach vorformulierte Briefe bereit, in denen die Priester und Pfarrer dann ihr Bedauern über Ihren Schritt ausdrücken und je nach individueller konfessioneller Glaubensstrenge Ihnen noch die eine oder andere kircheninterne Drohung oder "gute Wünsche", eventuell "Rückkehrwünsche", mit auf den Weg geben.
Doch was immer man dort über Sie denkt – eines ist aus Sicht der Amtskirchen natürlich nachvollziehbar, wenn auch ethisch völlig ungerechtfertigt: Wer verliert schon gerne die Kuh, die er bisher gemolken hat! Meistens bietet Ihnen der Pfarrer ein Gespräch an, das Sie höflich und bestimmt ausschlagen können. Sie müssen nicht mehr mit dem Priester oder Pfarrer reden, wenn Sie das nicht von sich aus wollen.
Sollten Sie jedoch dazu bereit sein, große Vorsicht: Der Priester oder Pfarrer ist in der Regel ein versierter Experte für Kirchenfinanzen und Manipulations-Tricks auf diesem Gebiet. Wenn Sie nicht ebenfalls in diesen Dingen sehr gut und vor allem neutral informiert sind, droht Ihnen die Gefahr, dass Sie mit Aussagen eingewickelt werden, die nicht der Wahrheit entsprechen oder mit so viel Raffinement vorgetragen werden, dass man von einer gezielt falschen Eindrucksvermittlung sprechen kann, die moralisch verwerflich ist, allerdings nicht strafbar. Mehr dazu z. B. in unserer Informationsausgabe über Kirchenfinanzen.

Weil Sie jedoch nicht alleine sind, sondern im Verbund mit Hunderttausenden, ja mit Millionen von Mitmenschen, welche die Machtkonglomerate Katholisch und Evangelisch nicht mehr unterstützen wollen, legte die Vatikankirche in Deutschland im Jahr 2012 noch einmal auf spezielle Art und Weise nach. Seit Ende September 2012 ist es so, dass alle Bürger, die aus der katholischen Kirche ausgetreten sind, automatisch ein Schreiben mit dem Inhalt bekommen, dass Sie über den bereits erfolgten Austritt noch einmal mit dem Priester reden können. Dieser soll Ihnen dann noch einmal verdeutlichen, welche kirchlichen "Rechte" Sie verlieren (die Sie auch gar nicht mehr brauchen) und dass Sie nun später angeblich in eine angeblich ewige Hölle müssen, was die Kirche für alle Zeiten "unfehlbar" so beschlossen hat. Das sagen die Priester in unserer Zeit in den meisten Fällen und auch in den entsprechenden Formschreiben zwar nicht so direkt, doch das ist die Lehre, zu deren Verkündigung die Funktionäre bzw. Amtsträger verpflichtet sind, wenn sie nicht als "Häretiker" ebenfalls kirchenintern angeblich ihr Seelenheil gefährden wollen.
Und der Priester ist kirchenamtlich sogar ermächtigt, Sie sogleich wieder in die Kirche aufzunehmen, wenn Sie dem Druck, den Drohungen, Manipulationen oder den honigsüßen Argumenten, die er Ihnen vorhält, nicht standhalten und wenn Sie Ihren Kirchenaustritt "bereuen" und wieder reuevoll bitten, doch wieder in das klerikale Machtsystem aufgenommen zu werden.
Deshalb noch einmal in aller Klarheit: Sie brauchen überhaupt nicht zu reagieren, wenn Sie nicht wollen. Es passiert Ihnen nichts! Sie haben keine Verpflichtungen mehr gegenüber der Kirche und brauchen sich von niemandem ein schlechtes Gewissen oder Ängste einreden zu lassen. Sie haben den Austritt geschafft. Und selbst wenn der Priester trotzdem ungefragt und dreist an Ihrer Haustüre klingelt, können Sie ihn höflich aber bestimmt wieder wegschicken. Denn es handelt sich weder um die Polizei noch um den Stromableser, den Schornsteinfeger noch um einen Gerichtsvollzieher, die Sie nicht so ohne Weiteres wieder wegschicken können. Die Kirche kann Sie nicht mehr wie in früheren Jahrhunderten z. B. wegen Ihrer Glaubensabweichungen vom Dogma den staatlichen Behörden zu Folter oder Hinrichtung übergeben oder Ihre Familienangehörigen enterben, verjagen und Ihr Haus zwangsweise der Kirche überschreiben.


8.)
Wenn Sie es sich zutrauen, können Sie ja einmal einen Antrag auf Rückzahlung von Kirchensteuern stellen oder um die Rückerstattung von Spenden bitten.


die Sie in den letzten Jahren bezahlt haben, weil Sie sich z. B. über die wahren Inhalte der Kirche getäuscht hatten. Hätten sie so manches gewusst, so sagen heute viele Menschen – wären sie also wahrheitsgemäß über alles aufgeklärt worden, über die Dogmen mit ihren Hunderten von Verfluchungen oder die kirchliche Skandal- und Verbrechensgeschichte – wären sie schon viel früher ausgetreten.
Oder Sie könnten die Gelegenheit nutzen, um dem Pfarrer bzw. den Kirchenbehörden klar zu machen, dass Sie auch aus dem Taufregister gestrichen werden wollen.
Bei von der Kirche als "Sekten" verteufelten Minderheiten ist es in der Regel selbstverständlich, dass die Daten von "Aussteigern" komplett gestrichen werden, wenn diese nichts mehr damit zu tun haben wollen. Und bei den Großkirchen selbst handelt es sich ja nach dem Historiker Karlheinz Deschner um eine Organisation, die wie keine andere in dieser Welt "
so scheußlich mit Verbrechen belastet ist" (zit. nach Die beleidigte Kirche, S. 42 f.). Und wenn z. B. jemand Mitglied bei einer Art Mafia war und nichts mehr damit zu tun haben soll, dann müsste es eigentlich sogar gesetzlich vorgeschrieben sein, dass dort alle seine Daten gelöscht werden müssen.
Doch die kirchlichen "Großsekten" weigern sich, dies zu tun, und sie bekommen dabei bisher Rückendeckung von den staatlichen Gerichten, die ja meist auch von konfessionell gebundenen Richtern besetzt sind, die laut Kirchenlehre dazu verpflichtet sind, ihrer Kirche auch in ihrem Beruf zu dienen. (mehr dazu siehe hier)
Doch immer größte Vorsicht, wenn Sie in diesem Zusammenhang mit einem Pfarrer reden! Priester, Theologen und Kirchenjuristen sind auch rhetorisch in der Regel sehr geschickt und argumentativ meist "mit allen Wassern gewaschen", da sie eine entsprechende Predigt- und Argumentationsausbildung durchlaufen haben und darin fortgesetzt geschult werden. Erst wenn der Priester keine Chance mehr sieht, bei Ihnen eines seiner Ziele zu erreichen, wird er für sich das Gespräch beenden.


 
9.)
Und was bedeutet ein Konfessionswechsel?

Sollten Sie aus irgendeinem Grund wieder in eine der großen Konfessionskirchen eintreten wollen, sei der Vollständigkeit halber hinzu gefügt: Ein Wiedereintritt würde nicht beim Standesamt oder Amtsgericht erfolgen, den beiden Austrittsbehörden, sondern bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Pfarrer der jeweiligen Konfession. Für den Fall, Sie wollen nur die Konfession wechseln, müssen Sie zuerst in der oben beschriebenen Weise aus der einen Konfession austreten und dann anschließend beim Pfarrer der anderen Konfession einen Eintritt beantragen.
 
Bei einem Wunsch nach einem Konfessionswechsel legen die Kirchenoberen und Pfarrer Wert darauf, die Antragssteller nicht durch zu hohe Hürden zu beunruhigen, und man gibt sich "ökumenisch" aufgeschlossen. Das zeigt sich etwa daran, dass das katholische Taufwasser von den Protestanten nachträglich anerkannt wird. Und das protestantische Taufwasser wird in diesem Fall nachträglich sogar vom Papst und den Katholiken anerkannt, so dass z. B. die einstige evangelische Säuglingstaufe nach einem Wechsel automatisch auch die Mitgliedschaft in der Vatikankirche begründet, obwohl es ansonsten laut katholischem Dogma auch für das protestantisch getaufte Baby den Weg in angeblich ewiges Feuer einleiten soll.
Doch diese teilweisen Anerkennungen sind nur vordergründig und Teil eines Blendwerks, das dem modernen Zeitgeist angepasst ist, der den Namen "Ökumene" trägt. Denn in beiden deutschen Großkonfessionen werden die Angehörigen der jeweils anderen Konfession weiterhin nach ihrem Tod in eine angeblich ewige Hölle verflucht – in der Vatikankirche klar formuliert, in den Lutherkirchen sind die Glaubenssätze etwas versteckter (näheres dazu lesen sie unter theologe19.htm#Oekumene). Das heißt, Sie kommen bei einem Konfessionswechsel sprichwörtlich nur "vom Regen in die Traufe", weswegen wir einen solchen Schritt nicht empfehlen. Sind Sie also ganz ausgetreten (und haben nicht nur die Großkirche gewechselt) und werden Sie dann später einmal nach Ihrer "Konfession" gefragt, könnten Sie z. B. "o. K." angeben, also "ohne Konfession", also, wenn man so will, alles "okay".
 




Teil 2 – Sollten Ihnen dennoch Zweifel kommen, können Sie sich Folgendes klar machen:

Jesus von Nazareth wollte keine mit dem Staat verfilzten Kirchen und schon gar keine Kirchensteuer. Er wollte überhaupt keine Kirchen aus Stein mit Pfarrern, Priestern, Kanzeln, Dogmen, Altären, Talaren, "Sakramenten", Zeremonien usw. Jesus war ein Mann des Volkes und ein freier Geist und Er hat niemals eine Religion gegründet.

Und der Schritt aus der Kirche heraus ist für jeden auch ein Schritt in Richtung dieser inneren Freiheit, die auch Jesus von Nazareth vorlebte. So haben es viele Menschen schon erlebt.

Wenn Sie der Kirche den Rücken kehren, aber den Gott, an den Sie glauben, die Treue halten wollen, bedenken Sie: "Gott ja, Kirche nein, damit sind Sie nicht allein!" Schon in der Bibel, in der Johannesoffenbarung (18,3-4), heißt es: "Ziehet aus von ihr, mein Volk!" Wörtlich kann man die Bibelstelle auch übersetzen mit: "Tretet aus von ihr, mein Volk!" Gemeint ist der Auszug aus der "Hure Babylon"; nach Auslegung vieler Bibelexperten ein Symbol für die Macht-Kirche der Endzeit.

Sie können mit der eingesparten Kirchensteuer nun so viel Gutes tun, wie Sie wollen – und zwar genau das, was Sie für sinnvoll halten und nicht das, was die Kirche für sinnvoll hält, um vor allem den Kirchenapparat am Laufen zu halten und das Milieu aufrecht zu erhalten, in dem offiziell weiterhin mit ewigen Höllenstrafen gedroht wird und in dem Zigtausende von Kindern vergewaltigt oder anderweitig sexuell missbraucht worden sind.
Denn mit der Kirchensteuer haben Sie bislang vor allem die Kirchenbürokratie am Leben erhalten oder auch zu den 30 Millionen Euro innerkirchlichen Kosten für den letzten Papstbesuch 2011 in Deutschland beigetragen. Jetzt können Sie stattdessen freiwillig dort etwas geben, wo Ihr eigenes Gewissen es Ihnen sagt.

Sie brauchen weder einen kirchlichen Hochzeitssegen für Ihre Ehe noch einen kirchlichen Sterbesegen für Ihr Seelenheil. Die Lehre von einer ewigen Verdammnis stammt – wie so vieles in der Kirche – nicht von Jesus, sondern ist eine Irreführung der Kirche, die erst im 6. Jahrhundert kirchenintern abschließend festgeschrieben wurde, um Sie einzuschüchtern. Damit ist es jetzt vorbei. Keine Sorge wegen der Bestattung: Sie bekommen mittlerweile über jeden Bestatter eine würdige Begräbnisfeier ohne Kirche vermittelt.
Und auch für eine Ehe-Zeremonie gibt es vielfältige ansprechende und feierliche Angebote ohne Kirche.


Und wenn Sie Ihre Kinder nicht mehr taufen lassen, erweisen Sie diesen einen sehr großen Dienst. Und weit mehr noch: Sie treffen damit eine klare Entscheidung für Ihr Kind: Sie respektieren seine Freiheit. Dann können die Kinder später selbst entscheiden, ob sie einer Kirche oder Religionsgemeinschaft beitreten wollen oder nicht und sich vorher selbst darüber informieren, was das dann für sie genau bedeutet. Schließlich meldet man seinen Säugling ja auch nicht gleich bei der CDU an oder beim Schützenverein oder dergleichen.
Und wem Gottes Segen für das Kind wichtig ist, für den gilt: Ihr Kind ist in jedem Fall von Gott gesegnet und angenommen. Aus unserer Sicht kann niemand einem anderen – sei es einem Erwachsenen oder einem Kind – einen "Segen" treffsicher zusprechen, weder Papst noch Pfarrer noch sonst wer. Es handelt sich lediglich um allenfalls telepathisch registrierbare Vorgänge, wenn ein Mensch einem anderen bestimmte Gedanken und Empfindungen bzw. Inhalte, die dann mit "Segen" bezeichnet werden, zuspricht oder zudenkt. Hier gibt es jedoch unterschiedliche Vorstellungen, und so mancher möchte doch ein gesprochenes so genanntes Segenswort für das eigene Kind. Auch hier gibt es Möglichkeiten, dass ihm [dieser aus unserer Sicht schon vorhandene] Segen eigens [noch einmal] zugesprochen wird, z. B. durch einen Freien Theologen oder ganz privat durch ein Mitglied der Familie oder des Freundeskreises, vielleicht bei einer kleinen Geburtsfeier. Nur Mut! Man muss hier auch gar nicht von "Segen" sprechen, sondern Freunde und Verwandte können dem Kind auch ihre guten Herzenswünsche zusprechen. Was hier geschieht, vollzieht sich nach den allgemeinen Prinzipien von "Senden und Empfangen", was mehr oder weniger wirksam sein kann oder auch nicht. Und Sie können auch ganz privat "Paten" bestimmen, ohne kirchliche Beurkundungen. Und wenn Sie wollen, können Sie auch das schriftlich festhalten, vielleicht sogar in Form einer kleinen Urkunde. Fühlen Sie sich frei oder lassen Sie sich vielleicht beraten von jemandem, der nicht kirchlich gebunden ist.


Werden Ihre Fragen hier noch nicht beantwortet, können Sie auch versuchen, ob Sie einen Theologen und ehemaligen evangelischen Pfarrer (der heute unter anderem freie Bestattungen durchführt) telefonisch erreichen unter: 09394 / 994 222 – Gratis-Beratung; am ehesten zu den üblichen Bürozeiten erreichbar

 



Teil 3 – Kirchenaustritt in Österreich und in der Schweiz

In Österreich gehen Sie zum Magistrat der Stadt oder zur Bezirkshauptmannschaft der Gemeinde. Dort gibt es bei den Bezirksämtern eine amtliche Kirchenaustrittsstelle. Für alle Fälle sollten Sie Geburtsurkunde, Meldezettel Ihres Wohnsitzes, Taufschein (normalerweise jedoch nicht nötig) und – wenn vorhanden – Heiratsurkunde mitbringen, die Bestimmungen sind je nach Amt etwas verschieden. Der Austritt kostete in Salzburg z. B. vor der Währungsumstellung 335 Schilling Gebühr, meist ist er aber kostenlos. In Österreich ist der Austritt auch schriftlich (per Einschreiben) möglich. Er ist sofort wirksam. Die staatlichen Behörden informieren die kirchlichen, und die Kirchenbeitragspflicht erlischt im folgenden Monat.

In der Schweiz genügt ein formloses Schreiben mit Ihren Personendaten an das für Sie bisher zuständige Pfarramt. In der Regel wird Ihr Schreiben ohne weitere Nachfrage bestätigt und an die staatlichen Behörden weitergeleitet, die bisher die Kirchensteuer einzogen. Falls der Pfarrer sich meldet und um ein Gespräch bittet (kommt vor allem in ländlichen Regionen vor), können Sie dankend ablehnen. In bestimmten Orten ist es auch möglich, das Austrittsschreiben bzw. die Austrittserklärung an die politische Gemeinde zu richten. Am besten, Sie informieren sich nach den genauen Regelungen vor Ort.

Achtung! Unsere zusammenfassende Information über den Kirchenaustritt in Österreich und in der Schweiz wurde nicht darauf hin überprüft, ob sie weiterhin dem aktuellen Stand entspricht. Im Zweifelsfall also vor Ort nachfragen.

 



Teil 4 – Die Taufregister – Kirchlicher Besitzanspruch auf Ihre Seele

Wer den Kirchenaustritt erfolgreich geschafft hat, kann noch einen weiteren Schritt tun. Sie können die Kirchengemeinde, in der Sie einst getauft worden sind, auffordern, Sie aus dem Taufregister zu streichen. Bislang wird dort in einer Randnotiz lediglich Ihr Austritt vermerkt, wenn Sie bei diesem Anlass das Pfarramt angegeben haben, bei dem Sie einst getauft worden waren.

Bei der Streichung stellt sich die Kirche bis jetzt stur und behauptet, die einst von ihr durchgeführte Taufe könne nicht rückgängig gemacht werden, weswegen sie weiter dokumentiert werden müsse. Eine Streichung könne von daher nicht vorgenommen werden.

Doch hier geht es den Kirchen in Wirklichkeit um weit mehr als um "Dokumentation". Vor allem die römisch-katholische Kirche erdreistet sich sogar öffentlich, auch den ehemaligen Katholiken trotz Kirchenaustritts weiter als "Katholiken" zu betrachten. Die Begründung dafür ist hanebüchen: Angeblich hätte "Gott" selbst – damals bei der Taufe – dem Menschen, in der Regel dem Baby, das katholische Tauf-"Siegel" unlöschbar eingebrannt. Doch das ist Humbug, und es ist zudem unmoralisch und sittenwidrig, sowohl "Gott" als auch den einst Getauften in dieser Weise für alle Zeiten und Ewigkeiten kirchlich vereinnahmen zu wollen.
Die evangelische Kirche formuliert diesen fortdauernden Besitzanspruch der Kirche auf den Menschen zwar nicht so drastisch, doch im Ergebnis läuft es auch dort auf das gleiche hinaus. Auch dort habe angeblich "Gott" – dieses Mal im evangelischen Sinne – "unwiderruflich" an dem Getauften seine "Gnade" erwiesen, und auch hier gebe es angeblich niemals mehr ein Entkommen.

Man stelle sich vor, eine von den Kirche als "Sekte" bekämpfte religiöse Minderheit würde Ähnliches praktizieren! Die Empörung der Kirchenvertreter wäre riesengroß, und dieser Gemeinschaft würde vermutlich sogar das Verbot drohen. Oder man stelle sich vor, ein ehemaliges Mafia-Mitglied möchte dort aussteigen, doch die Mafia würde darauf bestehen, den Aussteiger weiterhin per Dokumentation als "Mafiosi" zu betrachten, und zwar bis in alle Ewigkeit. Jeder würde sich mit Recht über ein solches Verhalten empören.
Nur in den Großkirchen wird ein vergleichbares Verhalten als "normal" betrachtet. Und da katholische und evangelische Kirche ihre Taufen auch gegenseitig anerkennen, wird also auch die evangelische Handlung von beiden Groß-Institutionen als eine Art "unauslöschbares Siegel" betrachtet.

Wie unseriös diese Lehre ist, ergibt sich auch daraus, dass der "unauslöschbare" Eintritt in die jeweilige Kirche durch Taufe in der Regel sogar ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgt war, eben als dieser noch ein Säugling war.

Man könnte sich bei den Kirchenvertretern deshalb über den fortdauernden Eintrag im Taufregister beschweren bzw. darauf bestehen, dass zumindest ein Vermerk über den Löschungsantrag in das Register eingetragen wird. Sie können mit Nachdruck darlegen, dass Sie alle mit der konfessionellen Taufe verbundenen kirchlichen Verwicklungen rückgängig machen möchten und sich nicht ewig kirchlich vereinnahmen lassen. Und Sie können darauf hinweisen, dass Sie in keinster Weise mit der Kirchenlehre übereinstimmen, wie sie z. B. von Bischof Thomas Tobin aus den USA im Oktober 2010 formuliert wurde, als er gesagt hatte:
"
Ehemalige Katholiken gibt es nicht. Wenn Sie katholisch getauft sind, dann sind Sie ein Leben lang katholisch, sogar wenn Sie dies widerrufen haben oder in eine andere Kirche eingetreten sind. Die Taufe hat in Ihre Seele sozusagen katholische DNA eingegossen die Taufe definiert, wer und was Sie sind." (zit. nach kath.net/detail.php?id=29343)

Nur eine Eintragung des späteren Kirchenaustritts im Taufregister (der normalerweise erfolgt, wenn Sie beim Austritt das Pfarramt benennen, in dem Sie einst getauft worden waren) ist gerade angesichts des fortdauernden kirchlichen Besitzanspruches aus geistiger Sicht ungenügend. Aber handeln müsste hier die Kirche, und Sie können diese nicht dazu zwingen. Doch man sollte sich auch nicht gleich mit der ersten freundlichen kirchlichen Absage abspeisen lassen, dass eine Streichung angeblich nicht möglich sei, weil es sich ja um eine "Beurkundung" handle oder dergleichen. Denn steter Tropfen durch viele Menschen löst auch hier irgendwann das konfessionelle "Siegel" bzw. die kirchliche Fessel, indem z. B. Politiker nicht mehr zulassen, dass eine solche undemokratische und die Freiheitsrechte und vor allem den Datenschutz des Einzelnen mit Füßen tretende Institution staatlicherseits auch noch als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" gefördert wird und nicht einmal die Forderung nach Löschung von Daten ehemaliger Mitglieder befolgen muss. Was Sie tun können: Von Ihrer Seite können Sie schon jetzt die kirchlichen Lehren als für Sie null und nichtig betrachten. Doch man muss in einer Gesellschaft, die sich in ihrem Grundgesetz zur Religionsfreiheit bekennt, ebenfalls verlangen, dass eine Kirche eine solche Entscheidung anerkennt und auch entsprechende Gesetze und Verordnungen erlässt.

Mehr Wissenswertes zur Taufe siehe bei:
taufe_katholisch_evangelisch.htm


 


Für Leser, die tiefer in das Thema aus theologischer Sicht einsteigen möchten

Teil 5 – Das "Dekret" der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt 2012, und wie Katholiken und Ex-Katholiken darauf reagieren können

Am 20.9.2012 erließ die Deutschen Bischofskonferenz neue Leitlinien zum Umgang mit Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind. Das Dokument lautet: Allgemeines Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt. (dbk.de)
Der Kernpunkt darin ist gemäß vielen Kommentaren in den Medien: Angeblich "alleinseligmachender" Glaube und "Kirchensteuer zahlen" sollen untrennbar zusammen gehören (siehe unten Teil 6). Kein Katholik soll sagen dürfen: Ich glaube alles und bin 150%-iger Katholik, möchte aber keine Kirchensteuer zahlen, und ich trete deshalb aus der  Amtskirche aus. Wer sich also beim Staat (!) der Bundesrepublik Deutschland aus der Großkirche als verfasster so genannter "Körperschaft des Öffentlichen Rechts" abmeldet, fällt damit laut Dekret der Bischöfe automatisch vom "rechten Glauben" ab und er soll dafür nach seinem Tod in die ewige Hölle.
Es fehlte nur noch, dass die Städte und Gemeinden nun ihre Standesämter in den Keller des Rathauses neben den Heizkessel verlegen müssen, um den Austrittswilligen zu veranschaulichen, dass er sich mit der Abmeldung von der Großkirche jetzt angeblich in der "Hölle" anmelde.

Kirchendrohung: Sobald das Geld nicht mehr im Kasten klingt, die Seele in die Hölle springt.

Natürlich ist das Unsinn. Aber es ist eben das, womit sich alle Katholiken, die es bleiben wollen oder auch nicht, auseinandersetzen müssen. Die Süddeutsche Zeitung schrieb deshalb am 20.9.2012 einen Bericht mit dem Titel Kein Glaube ohne Kirchensteuer, und sie beendet ihren Kommentar vom 21.9.2012 mit den Worten: "Glaubt nur, wer zahlt?"
Hier ließen sich unzählige weitere Kommentare ergänzen, die zeigen, worauf es den Würdenträgern vor allem ankommt: aufs Geld. Denn sonst würden sie ja auch eine beitragsfreie Mitgliedschaft für Einkommensteuerzahlende erlauben, und sie würden niemanden nur aus dem Grund später in die angebliche "ewige Verdammnis" schicken, weil er sich vom Finanzamt keine Kirchensteuer mehr abbuchen lassen will, sondern die Summe oder gar höhere Summen z. B. lieber spenden möchte oder das Geld vielleicht lieber direkt im Vatikan abgeben möchte. Damit wird die Kirchensteuer von den Bischöfen in Deutschland faktisch auf die Stufe eines Dogmas gehoben, auch wenn dies offiziell natürlich nicht so formuliert wird.

Im folgenden sind nun aus dem betreffenden Allgemeinen Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt wortwörtlich einige kirchliche "Rechte" aufgeführt, welche der Aussteiger aus dem amtskirchlichen Machtappart verliert, jeweils mit einem kurzen Kommentar versehen.

"Die aus der Kirche ausgetretene Person darf die Sakramente der Buße, Eucharistie, Firmung und Krankensalbung – außer bei Todesgefahr – nicht mehr empfangen".
Kommentar: Das Sakrament der Buße ist eine grobe Täuschung der Menschen, denn kein Priester kann Sünden vergeben. Vergebung geschieht nur, wenn sich die Menschen untereinander vergeben. Die Eucharistie ist
nur ein dreister Versuch, Christus zu vereinnahmen und gemäß der Einsetzungsworte "Hoc est corpus meus" ("Dies ist mein Leib") im Grunde ein "Hokuspokus" (das Wort stammt von daher), und sie bringt überhaupt nichts. Die Firmung gehört zur Verführung von Jugendlichen und die "Krankensalbung" bringt auch überhaupt nichts außer vielleicht einem Placebo-Effekt verbunden mit dem Gefühl einer falschen Sicherheit. Der Verlust dieser "Rechte" ist für Sie in Wirklichkeit eine Entledigung von Täuschungen und Irreführungen, letztlich also Gewinn.

"Die aus der Kirche ausgetretene Person kann nicht Taufpate und nicht Firmpate sein."
Kommentar: Hier nützt die Kirche seit Jahrhunderten den verständlichen Wunsch der Eltern nach einem "Paten" aus, der sich mit ihnen um das Wohl des Kindes sorgt, und sie erklärt den Paten zum "Vertreter der Kirche" bei dieser kirchlichen Handlung. Der Pate aus kirchlicher Sicht ist also nicht gleichbedeutend mit dem Paten, so wie ihn sich die Eltern wünschen. Eltern können aber jederzeit einen "Paten" wählen, den sie wollen, nur eben nicht kirchlich offiziell und ohne kirchliche Urkunde etc. Entweder sie verzichten in diesem Zusammenhang dann auch ganz auf die katholische Taufe und entscheiden sich z. B. für eine freie christliche Segnung ohne Kirche mit frei gewähltem Paten, wenn sie möchten, z. B. mithilfe eines Freien Theologen. Oder sie geben eben einen offiziellen Paten für die Kirchenbücher an, wählen aber für sich noch einen anderen, ohne sich um die Kirchendekrete zu kümmern. Mehr dazu hier.

"Damit aus der Kirche Ausgetretene eine kirchliche Ehe schließen können, muss die Erlaubnis zur Eheschließungsassistenz beim Ortsordinarius eingeholt werden. Diese setzt Versprechen über die Bewahrung des Glaubens und die katholische Kindererziehung voraus."
Kommentar: Auch hier gilt: Am besten auf die kirchliche Ehezeremonie verzichten und stattdessen z. B. eine festliche Trauung ohne Kirche wählen. Die Alternative wäre, zähneknirschend (z. B. aus vermeintlicher Rücksicht auf Befindlichkeiten bestimmter Familienmitglieder, darunter die berüchtigte "Oma", der man doch nicht antun können, die Kirche zu meiden) die Kröten zu schlucken, die man einem in den Mund stopft, z. B. das "Versprechen", dass Kinder später katholisch getauft und erzogen werden, was wir jedoch definitiv nicht empfehlen. Fakt ist jedoch: Ob man dieses dann später einhält, ist einem selbst überlassen. Die Kirche kann Sie deswegen nicht mehr hinrichten und auch nicht mehr hinter Gitter bringen und dort foltern. So könnte jemand auch argumentieren, das "Versprechen" sei ihm in einer seelischen Notlage abgezwungen worden oder sei von vorne herein bereits sittenwidrig gewesen. Doch wie gesagt: Das ist ausdrücklich keine Empfehlung, und wir raten von allen Kompromissen mit dieser Institution ab. Doch jeder muss dies letztlich selbst entscheiden. Doch sei an dieser Stelle noch einmal gewarnt, gegenüber dieser seelischen Macht-Organisation irgendwelche "Versprechen" abzugeben, nur um Befindlichkeiten innerhalb des Familienverbundes zu beruhigen, denn meist bewegt es einen dann doch mehr als man vorher denkt. Deshalb also hier die ernste Mahnung, ob man sich diese kirchliche Handlung mit dem ganzen Rankenwerk darum herum wirklich antun will.

"Falls die aus der Kirche ausgetretene Person nicht vor dem Tod irgendein Zeichen der Reue [für den Kirchenaustritt !] gezeigt hat, kann das kirchliche Begräbnis verweigert werden."
Kommentar: Seien Sie froh, wenn am Ende des irdischen Lebens kein Priester am Grab steht und dort beständig falsche Worte von sich gibt. Da nahezu jeder Katholik von mindestens einem Bannfluch getroffen wird (siehe z. B. den Glaubenstest), müsste der Priester bei den meisten Beerdigungen den Verstorbenen ehrlicherweise in die "ewige Hölle" verfluchen. Dies tut der Pfarrer aber aus Angst vor den Angehörigen nicht oder weil er selbst nicht an das glaubt, was ihm zu glauben verbindlich vorgeschrieben ist. In beiden Fällen aber ist es eine Heuchelei.
Würdige Abschiedsfeiern ohne Kirche können Sie mit freien Theologen oder anderen Sprechern nach Ihren Vorstellungen und Ihrem Glauben mit Niveau gestalten, wenn diese dafür offen sind (hier gibt es viele Ansprechpartner).
Sie können übrigens auch als Noch-Kirchenmitglied auf Ihr "Recht auf eine spätere kirchliche Bestattung" verzichten. Es passiert Ihren Angehörigen nichts. Doch konsequenter wäre der rechtzeitige Kirchenaustritt.


"Wenn aus der Reaktion des Gläubigen, der den Kirchenaustritt erklärt hat, auf einen schismatischen, häretischen oder apostatischen Akt zu schließen ist, wird der Ordinarius dafür sorgen, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen."
Kommentar: "Schismatisch" heißt für die Bischöfe, wenn sich jemand nicht mehr dem gegenwärtigen Papst "unterwerfen" will (vgl. das Dogma hier). "Häretisch" heißt für sie, wenn man fortgesetzt bereits an einem der vielen Dogmen und Lehrsätze (z. B. der angebliche Jungfrauengeburt von Jesus) zweifelt oder ein Dogma ablehnt. Und "apostatisch" heißt, jemand wird stattdessen z. B. Moslem, Buddhist, Protestant, Urchrist, Atheist oder er schließt sich einer anderen Gemeinschaft oder Religion an.
Früher hieß "die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen", schon mal, das Holz für den Scheiterhaufen zu sammeln. Heute wird eventuell die innerkirchliche "Verleumdungsabteilung" (die so genannten "Sektenbeauftragten") verständigt. Diese ist geübt darin, gegen Andersdenkende und deren Umfeld verleumderisch tätig zu werden, wenn man es für kirchlich erforderlich hält.


Auch aus diesem Grund haben viele Menschen die gute Erfahrung gemacht, ein Gespräch mit dem "Ordinarius", also dem Priester, besser gemieden zu haben. Denn dieser ist eben auch der Vertreter derjenigen Organisation, über die der Historiker Karlheinz Deschner einmal geschrieben hat: "Nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die ... Kirche, ganz besonders die römisch-katholische Kirche." (zit. nach Die beleidigte Kirche, S. 42 f.)
Das Negativ-Potenzial dieser Organisation – und damit auch ihrer heutigen Vertreter – sollten Sie nie unterschätzen, auch wenn diese sich vordergründig zugänglich oder "harmlos" geben.


 


Ebenfalls für Leser, die tiefer in das Thema aus theologischer Sicht einsteigen möchten

Teil 6 – Kann man aus der Kirche austreten und trotzdem Katholik bleiben? Nein. Denn die Kirche lehrt sinngemäß: "Sobald das Geld nicht mehr im Kasten klingt, die Seele in die Hölle springt!" Die Kirchensteuer soll für Katholiken in Deutschland faktisch "heilsnotwendig" sein. 

Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschied am 26.9.2012 zugunsten der römisch-katholischen Kirche, was bedeutet: Wer sich beim Staat von der Kirchensteuerpflicht gegenüber der römisch-katholischen Kirche abmeldet, habe damit automatisch auch die katholische Religion verlassen, selbst wenn er deren Inhalte weiterhin genauso glaubt wie bisher. Der Jurist Dr. Hartmut Zapp hat den Prozess verloren. "Er will keine Kirchensteuern mehr zahlen, aber trotzdem gläubiges Mitglied der katholischen Kirche sein" (bild.de, 26.9.2012). Das sei nicht möglich, so urteilten die Verwaltungsrichter in Leipzig und bestätigten damit die Position der Kirche. Niemand könne also gläubiges Mitglied der Vatikankirche bleiben, wenn er in Deutschland als Einkommensteuerzahler keine Kirchensteuern mehr zahlen will. Die Abmeldung von der Kirchensteuerpflicht wird also gleichzeitig als Glaubensabfall betrachtet. Im Umkehrschluss bedeutet das: Zum Glauben gehört auch das Zahlen. Oder: Die Kirchensteuer ist laut katholischer Lehre für die deutschen Katholiken faktisch "heilsnotwendig".
Ein Austritt aus der Institution Kirche zieht also nach
kirchlicher Lehre immer eine angeblich ewige Hölle nach sich, auch wenn z. B. ein streng katholisch Gläubiger in Deutschland damit nur seine formelle Mitgliedschaft beenden möchte. Grundlage dafür ist der als angeblich "unfehlbar" eingeordnete Lehrsatz Nr. 381 gemäß der Lehrsatzsammlung von Neuner/Roos, der lautet: "[Die heilige römische Kirche, durch das Wort unseres Herrn und Erlösers gegründet,] glaubt fest, bekennt und verkündet,
dass niemand außerhalb der katholischen Kirche, weder Heide noch Jude noch Ungläubiger oder ein von der Einheit Getrennter – des ewigen Lebens teilhaftig wird, vielmehr dem ewigen Feuer verfällt, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist, wenn er sich nicht vor dem Tod ihr (der Kirche) anschließt. So viel bedeutet die Einheit des Leibes der Kirche, dass die kirchlichen Sakramente nur denen zum Heil gereichen, die in ihr bleiben, und dass nur ihnen Fasten, Almosen, andere fromme Werke und der Kriegsdienst des Christenlebens den ewigen Lohn erwirbt. ´Mag einer noch so viele Almosen geben, ja selbst sein Blut für den Namen Christi vergießen, so kann er doch nicht gerettet werden, wenn er nicht im Schoß und in der Einheit der katholischen Kirche bleibt.` (Fulgentius)
In Deutschland gilt folglich sinngemäß das kirchliche Motto: "Sobald das Geld nicht mehr im Kasten klingt, die Seele in die Hölle springt."

Kommentar:
Der Schuss geht für die Kirche jedoch nach hinten los, sobald die Leute mit dem Nachdenken beginnen. Denn das Urteil bedeutet: Nur wer sich den Kirchensteuergesetzen unterwirft, ist ein Katholik im Sinne des Dogmas. Wer hier aber bewusst aussteigt, soll laut Dogma das Seelenheil verlieren und dafür wiederum laut Dogma später ins "ewige Feuer" müssen.

Mit anderen Worten: Wer aus der deutschen Kirchensteuergesetzgebung aussteigt wie der überzeugte Katholik Dr. Hartmut Zapp, soll dafür für alle Ewigkeiten grausamste Höllenqualen erleiden. Das ist nun mal die Kirche, ohne Wenn und Aber. Allerdings ist es inhaltlich Lüge.

Andersherum betrachtet: Auch wenn man als deutscher Einkommenssteuerzahler das ganze katholische Dogmenwerk glauben würde, reicht das nicht. Man stehe zwar kurz vor dem angeblichen Seelenheil, müsse sich dieses aber dann noch mit den Steuer-Euros erkaufen. Das heißt: Der Glaube allein genüge nicht, es müsse auch eine formelle Mitgliedschaft sein.

Es ist also faktisch immer noch so wie im 16. Jahrhundert, als es hieß: "Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt!" Schon damals hatten viele Menschen "genug" von der Amtskirche und ihrem unchristlichen Treiben. Und auch heute werden es täglich mehr. Die letzte Steigerung erfolgte im Jahr 2018 im Vergleich zum Jahr 2017. Die nächste Steigerung wird im Jahr 2019 erfolgen im Vergleich zum Jahr 2018.

 


 

Teil 7 – Nachrichten zum Kirchenaustritt und zur Kirchensteuer


10.11.2019 –
Auslaufmodell Kirche – Zwei Drittel der Kirchenmitglieder sagen: Wir brauchen Kirche für unseren Glauben nicht Eine neuere Untersuchung aus dem Jahr 2019 ergibt: Unter den Kirchenmitgliedern "vertraten zwei Drittel die Auffassung, sie brauchten die Kirche nicht, um ihren Glauben zu leben". Damit sind die Weichen deutlicher als zuvor in den Niedergang gestellt. Die Institution Kirche und die immer noch kirchenabhängigen Politiker in den Regierungen im Bund und in den Ländern sind Auslaufmodelle. Immer mehr Menschen sehnen sich nach dem Neuen Zeitalter, der Zeit des Freien Geistes, ohne Kirche, ohne Religion, ohne Priester und Dogmen. In der gleichen Untersuchung wurden auch noch einmal speziell die Austrittswilligen zu ihren Motive befragt. Mit einem klaren Ergebnis: "62 Prozent sagten, die Kirche lebe nicht mehr das, was ´Jesus eigentlich wollte`, weitere 20 Prozent stimmen dieser Aussage teilweise zu", also 82 % ist mehr oder weniger klar, dass Treue zu Christus oder Nachfolge Jesu und Kirchenmitgliedschaft zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte sind, die nicht zusammen gehören. (katholisch.de, 6.11.2019)

28.1.2015 – Wenn die Kirchensteuerzahler wüssten ... Pastor Ulrich Rüß kommentiert: "Wenn die Kirchensteuerzahler wüssten, wie wenig von ihren Kirchensteuern der eigenen Gemeinde zugute kommt und was alles an Fragwürdigem – was also nicht dem Auftrag der Kirche entspricht – von ihrem Geld finanziert wird, würden sie in großen Scharen die Kirche verlassen." (zit. nach idea-spektrum, Nr. 5, 28.1.2015)

 

Literatur, Video, Hinweise bei weiteren Fragen:

Lesen Sie dazu auch die Online-Broschüre der Freien Christen, Nr. 1 – Gott wohnt nicht in Kirchen aus Stein. Darum treten Sie aus, Sie sind nicht allein.

Werden Ihre Fragen hier noch nicht beantwortet, können Sie versuchen, ob Sie einen ehemaligen evangelischen Pfarrer telefonisch erreichen unter: 09394 / 994 222 – Gratis-Beratung; am ehesten zu den üblichen Bürozeiten erreichbar

Weitere Literatur – Online-Zeitschrift Der Theologe:
Ausgabe Nr. 24:    Die Kirche und die Hölle auf Erden

Ausgabe Nr. 24 a: Sexuelle Verbrechen und Vergehen in der Kirche

Ausgabe Nr. 24 b: Weitere Verbrechen und Vergehen in der Kirche

Ausgabe Nr. 43:    Schwarzbuch Katholische Kirche

Ausgabe Nr. 44:    Schwarzbuch Evangelische Kirche


Sowie gratis erhältlich die Aufklärungsschrift: Das Priesterjahr – Lasset die Kinder zu mir kommen, denn sie sind ohne Arg (rechts) – Schicken Sie einfach eine E-Mail mit Ihrer Postadresse an info@theologe.de und fordern das Heft Das Priesterjahr an, und es wird Ihnen von dort kostenlos zugeschickt.

Und:
Der Bestseller von Geoffrey Robertson, dem britischen Kronanwalt, The Case the Pope, für nur 9,95 € nun auch in deutscher Übersetzung

 


Der Text  kann wie folgt zitiert werden
:
Zeitschrift "Der Theologe", Herausgeber Dieter Potzel, Ausgabe Nr. 82, Wie trete ich aus der Kirche aus? Ein kleiner Ratgeber zum Kirchenaustritt, zit. nach theologe.de/kirchenaustritt_wie.htm, Fassung vom 21.7.2024,
Copyright © und Impressum siehe hier.
 

 

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