Lasst euer Kind nicht taufen, weder katholisch noch evangelisch!

Eltern, handelt nicht gegen die Weisung des Christus! Denn die Kirchentaufe ist wie ein Angelhaken. Wer ist der Angler?

Der Theologe Nr. 40, aktualisiert am 14.8.2022
 


"Erst lehrt, dann tauft", so steht es in den Bibeln als Jesusworte. Die Kirche macht es umgekehrt. Sie vereinnahmt zuerst den Säugling als Mitglied. Später belehrt sie ihn uns schüchtert ihn ein, dass er bei einem Austritt angeblich sein Seelenheil verliere. Sehr lieblich kommt dabei das übliche Brauchtum der Taufe zunächst daher. Doch in Wirklichkeit geht es hier um eine Rekrutierung von noch unmündigen Babys für eine Institution, die auch sonst gegen die Lehre des Jesus, des Christus, gerichtet ist.
 
Vordergründig werden auf vielen Fotos goldig anzusehende lächelnde Säuglinge und stolze Eltern gezeigt, die sich freuen; dazu Verwandte, Freunde und Bekannte, die dem kleinen Erdenbürger alles nur erdenklich Gute wünschen. Und man sieht auf den Fotos auch Paten, die versprochen haben, im Notfall für das Kind da zu sein. Und meist ist es Brauch, dass sie ihm dann zu jedem Geburtstag etwas schenken, zumindest bis es erwachsen ist. Sie sind oft auch stolz, dass man sie als Paten auswählte und sie nehmen ihre – wenn auch im Verhältnis zu den Eltern kleine – Verantwortung gerne wahr. Alles das ist meist eingebettet in schöne Familienfeiern. Die Eltern und Verwandten meinen es also sehr gut. Doch hört man das Öfteren, dass das Baby plötzlich furchtbar zu schreien beginnt, wenn sich der Pfarrer mit dem konfessionellen Taufwasser nähert – was man gut als Symbol dafür betrachten kann, dass es jetzt gegen seinen Willen in eine Institution einverleibt wird, über welche der bekannte Autor Karlheinz Deschner einmal schrieb, er kenne "in Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die ... Kirche, ganz besonders die römisch-katholische Kirche."

Deshalb die Mahnung: "Machen Sie, wenn Sie möchten, ein schönes Familienfest anlässlich der Geburt Ihres Kindes, geben Sie sich alle Mühe, lassen Sie in Gegenwart Ihres Kindes, wenn es Ihnen ein Anliegen ist, vielleicht einen freien Sprecher oder Theologen einige Segensworte sprechen oder jemandem aus dem Freundeskreis, doch lassen Sie das Kind nicht kirchlich taufen, wenn Sie wirklich etwas Gutes für das Kind tun wollen."
Entscheiden Sie sich nämlich für eine kirchliche Taufe, drücken Sie Ihrem Kind einen Stempel auf, den es – so reklamiert es die Kirche selbst – niemals mehr los werden soll, weder im irdischen Leben noch in der jenseitigen Welt. Dies wird bei den "Argumenten", mit welchen die Kirchen für ihre Konfessionstaufe werben, in der Regel verschwiegen.

Foto: Angelhaken (Public Domain; Lunibaer) Die Taufe ist wie ein Angelhaken. Wer aufgrund der Lockungen der Kirche dort anbeißt oder sein Kind dort symbolisch gesprochen – "aufspießt", den oder dessen Kind will sie nie wieder loslassen und ewig in ihrem System gefangen halten.

Der Erzbischof der Erzdiözese Madrid betonte, "dass die katholische Taufe niemals aufgehoben werden kann ... Kardinal Rouco sagte dazu, dass die Taufe ein Sakrament ist, das ein unauslöschliches Zeichen hinterlässt, und dass die Person, die es empfangen hatte, immer Katholik bleiben wird. Kardinal Rouco erinnert daran, dass die Taufe für ´immer und ewig` gilt, obwohl man seinen Glauben leugnen kann. Katholik zu sein ist etwas, das man nicht löschen kann ´es ist ein Teil` ´unserer DNS.`"

(Kardinal Antonio Maria Ruoco Varela, von 1999-2005 und von 2008-2014 Vorsitzender der Spanischen Bischofskonferenz, in kath.net, 13.7.2004)

Paten können Sie natürlich trotzdem aussuchen, nämlich privat und ohne kirchliche Genehmigung. Dann bleibt Ihr Kind frei. Außerdem ist (!) es gesegnet – aber nicht durch einen Rekrutierungssegen eines konfessionellen Talarträgers, sondern durch den Freien Geist und die unendliche Liebe Gottes und durch alle Menschen, die ihm selbstlos Gutes wünschen und tun.
 
Und andernfalls, Klartext gesprochen: Bei einer Taufe übereignen Sie Ihr Kind einer ominösen Macht, die über 1700 Jahren bewiesen hat, was hinter ihr steckt und die niemanden mehr freiwillig loslässt. Diese Aussage halten Sie für übertrieben, da doch hier Änderungen erfolgt seien? Dann nehmen Sie sich ein wenig Zeit, sich über die kirchlichen Praktiken bei der Taufe und die Hintergründe bis heute näher zu informieren und lesen Sie diese Ausgabe des "Theologen". Wer steckt wirklich hinter der Taufe? Was geschieht bei der Taufe? Und was sind die negativen Folgen der Taufe?

"Ehemalige Katholiken … gibt es nicht. Wenn Sie katholisch getauft sind, dann sind Sie ein Leben lang katholisch, sogar wenn Sie dies widerrufen haben oder in eine andere Kirche eingetreten sind. Die Taufe hat in Ihre Seele sozusagen katholische DNA eingegossen – die Taufe definiert, wer und was Sie sind“.

(Bischof Thomas Tobin, Providence/USA, im Oktober 2010, zit. nach kath.net (damals einsehbar unter /detail.php?id=29343); siehe dazu auch die Erklärung von Kardinal Karl Lehmann)

Es war Papst Benedikt XVI., der am 27.6.2007 in einer Ansprache in Rom die Worte des Kirchenheiligen Cyrill von Alexandria (380-444) (nach anderer Schreibweise: Kyrill) über den kirchlich Getauften zitierte, welche lauten: "Du bist in die Netze der Kirche gefallen".
Diese Kirche war zu Cyrills Zeit bereits die alleinige und für alle Menschen verpflichtende Staatsreligion im Römischen Reich. Und was sagte der Kirchenheilige weiter? Es sei angeblich Jesus, der den Getauften, durch die kirchliche Taufe "an seinen Angelhaken" nehmen würde, "um dir nach dem Tod die Auferstehung zu geben" (vatican.va, audiences/2007). Die Taufe sei also vergleichbar dem Angelhaken für einen Fisch. Doch was passiert, wenn ein Fisch in diesen Haken beißt? Er wird aus seinem eigentlichen Lebensmilieu, dem frischen Wasser, gezogen, und er geht in einer Umgebung, die nicht die seine ist, jämmerlich zugrunde. Die Taufe ist also demnach wie ein Angelhaken. Und wer ist der Angler? Und was macht er mit dem "Fisch"?

Mit Jesus, dem Christus, und Seiner Botschaft hat eine kirchliche Taufe nichts zu tun. Christus legt keine Köder aus – vergleichbar den falschen kirchlichen Versprechungen, der Säugling würde durch die Taufe angeblich die "Gnade Gottes" erhalten –, so dass der Fisch, vom diesem Köder angelockt, in den Angelhaken beißt. Und Er rekrutierte niemals Mitglieder für eine religiöse Kult-Organisation. Außerdem taufte Er überhaupt nicht. Und wenn Er von Taufe sprach, dann meinte Er etwas ganz anderes; nämlich eine Geisttaufe, was in dieser Ausgabe des "Theologen" später noch erläutert wird. Der Kirchenheilige Cyrill sagt also auch im Hinblick auf Jesus die Unwahrheit.

"Die Taufe wird ein für alle Mal gespendet; sie kann nicht wiederholt werden und bezeichnet den Christen mit einem unauslöschlichen geistlichen Siegel."

(Papst Franziskus bei einer Generalaudienz am 9.5.2018, zit. nach w2.vatican.va
; faktisch beschreibt der Kirchenführer damit die angeblich lebenslang nachwirkende geistige Vergewaltigung eines Säuglings, der sich dagegen nicht wehren konnte)

Der Mainzer Kardinal Karl Lehmann erklärt, "dass die katholische Kirche theologisch und spirituell keinen ´Kirchenaustritt` kennt, wenn man darunter den völligen Verlust der durch Glaube und Taufe grundgelegten Zugehörigkeit zu Jesus Christus und der Kirche versteht. So gilt durchaus der alte Grundsatz: Semel catholicus, semper catholicus, das heißt: einmal katholisch, immer katholisch."

(zit. nach oecumene.radiovaticana.org, 19.3.2011)

Nachfolgende Überlegungen sind eine Zusammenstellung von Informationen und Erfahrungen zur Taufe, und alles Wesentliche werden Sie hier lesen. Jedes der nachfolgenden Kapitel ist letztlich ein Argument, die Kirchentaufe zu meiden. Manches wiederholt sich dabei auch, da es in verschiedenen Zusammenhängen und aus verschiedenen Blickwinkeln dargestellt wird.
Der Autor hatte als evangelischer Vikar und später als Pfarrer einst selbst Säuglinge getauft. Und er hat mittlerweile bei Eltern und Getauften für sein damaliges Tun um Vergebung gebeten.

Viele Menschen interessieren hierbei zunächst auch ganz praktische Fragen, da sie noch unsicher sind, wie sie sich bei diesem Thema verhalten sollen, da es in ihrem Umfeld zu "Tradition" und "Brauchtum" geworden ist. Fragen, die häufig gestellt werden, und die hier ebenfalls beantwortet werden, lauten zum Beispiel:

Ist es möglich, wenn wir beide aus der Kirche austreten und später ein gemeinsames Kind vielleicht trotzdem kirchlich taufen lassen? so eine Frage eines jüngeren Paares. Antwort

Oder: Ich trete nun aus der Kirche aus, weiß aber nicht, ob ich dann weiterhin Pate oder Patin meines Patenkindes bleiben kann? Antwort

 

INHALTSVERZEICHNIS 

   Was hat die Taufe der großen Kirchen eigentlich für eine Bedeutung?

  1) Was wäre das für ein Gott?

  2)  Evangelisch? Katholisch? Eltern und Paten haben andere Vorstellungen als Kirche

  3) Kirche gibt vor, dem Säugling eine angebliche Erbsünde zu vergeben

  4) Das lehrt die römisch-katholische Kirche über die Taufe
      Säugling wird zur lebenslangen Abhängigkeit verurteilt

  5) Taufe soll reinigen, was Babys "durch die Zeugung anhaftet"

  6) Tauferinnerung, Weihwasser und Schweinegrippe

  7) Das lehrt die evangelisch-lutherische Kirche über die Taufe

  8) Reformator Melanchthon: Wer Kinder nicht taufen lässt, muss hingerichtet werden

  9) Was wollten Johannes der Täufer und Jesus von Nazareth?

10) Wie die Kirche die Bibel unmerklich fälschte


11) Warum die Vernebelung und Irreführung, warum Lüge und Betrug?


12) Wie hat sich die Säuglingstaufe entwickelt?

13) Kirchliche Taufe entstammt aus einem alten Götzen-Ritual

14) Kirche schürt bei Eltern gezielt Ängste, um sie psychisch abhängig zu machen

15) 21. Jahrhundert: Kirche zweifelt ihre bisherige Lehre von der "Vorhölle" an

16) Strafandrohung der Kirche an junge Eltern

17)
Eltern und Paten widersagen dem "Teufel" – der Exorzismus an dem Baby

18) Vollzug der Taufe, ihre Todes-Symbolik und Begründung der Kirchenmitgliedschaft

19) Aus Götzenkulten stammende Todeslehre, Verbindung zu Inquisition und Kreuzzügen

20)
Leibeigenschaft und Sklaven-Mal

21) Kirche erklärt Taufe für gültig, die gegen staatliches Sorgerecht verstieß

22) Als jüdischen Eltern ihr Kind entführt und vom Papst weggenommen wurde

23) Wie die Katholische Dogmenlehre Kindsentführung und Kinderraub fordert

24) Der Kirchenaustritt als Versuch, die Vereinnahmung rückgängig zu machen

25) Die Kirche lässt die Ausgetretenen nicht ziehen

26) Taufe im kirchlichen Eherecht: Katholische Kirche ignoriert Kirchenaustritt

27) Nichtkatholiken: Zwischen angeblicher Erbsünde und angeblicher ewiger Verdammnis

28)
Ex-Pfarrer bittet um Vergebung für die Taufen, die er als Pfarrer durchführte

29) Aufforderung an die Kirche, den Getauften aus dem Taufregister zu streichen


30) Im Zentrum des Verrats getroffen: Wer sein Kind nicht tauft, wird verfolgt

31) Die erste ökumenischen Christenverfolgung

32) Münster: "Täufer" entfernen sich von Christus und werden den Katholiken ähnlich

33) Auseinandersetzung um die Kindertaufe: Kirche wütet mit Folter und Hinrichtungen

34) Die Kirche kennt keine Gnade: Hingerichtet, obwohl Dirk Willems einem Verfolger das Leben rettete

35) Die Taufe – Angelhaken der dunklen Macht im Jenseits

36) Kirche versucht, Rückkehr der Seele in die ewige Heimat zu verhindern

37)
Die Kirchensteuer und die Steuerung durch niedere Kräfte

38) Ökumene: Elf Kirchen erkennen ihre Taufen gegenseitig an

39) Wer will noch alles mit in den Bauch der Hydra?


40) Aufruf an die Politiker: Weist die Kirche in Schranken!

41) Widerspruch und Enttaufungs-Rituale – Kann man sich enttaufen lassen?

42) Appell an die Eltern: Macht Euch frei von der kirchlichen Einschüchterung


Praktische Fragen:

Eltern schon aus der Kirche ausgetreten, aber das Baby soll katholisch oder evangelisch getauft werden. Ist das möglich?

Wer kann für die Kirche Pate sein und was passiert, wenn ein Pate später austritt?

Nachrichten:

Forderung nach Rücktrittsrecht bei Taufe

Lutherisches "Jahr der Taufe" nach Vergebungsbitte gegenüber den Mennoniten

Neue Kirchenaustrittswelle und Christsein ohne Kirche

Die Seelenfänger: Taufen als Druckmittel auf dem Arbeitsmarkt
 

 

1.) Was wäre das für ein Gott?


Wissen Sie eigentlich, was die Taufe bedeutet? Gott würde das Kind bei der Taufe angeblich als "Sein" Kind annehmen. So ähnlich sagt Ihnen das vielleicht der Pfarrer oder Priester. Doch was soll das für ein Gott sein, der erst bei der kirchlichen Taufe ein Kind annehmen würde? Was ist dann in der Zeit davor? Und was ist mit einem nicht getauften Kind? Nimmt Gott dieses Kind dann etwa nicht auf gleiche Art und Weise an? Oder würde es von Ihm nicht auf die gleiche Weise geliebt? Alleine an dieser Überlegung merken Sie schon, dass einiges nicht stimmen kann an dem, was die Theologen predigen. Und diese Überlegung und dieses ungute Gefühl sind eine gute Spur.

Die katholische und die evangelische Kirche behaupten, bei ihrer Taufe würde in Wirklichkeit Gott handeln. Ihr "Sakrament", d. h. ihre Zeichenhandlung, sei also eine Tat "Gottes". Was der Priester oder der Pfarrer tun, sei nur das für die Augen Sichtbare. Dahinter stünde angeblich "Gott" und Er sei es, der beim kirchlichen Taufakt die eigentliche Taufe an dem Täufling vollziehen würde! So wird es behauptet.
Doch diese Theorie ist in Wirklichkeit nur ein kläglicher Versuch, Gott, den All-Geist, den Schöpfergott, kirchlich zu vereinnahmen! Dahinter steckt die massive Vermessenheit, zu glauben, dass Gott für Sein Wirken einen kirchlichen Amtsträger bräuchte und auch die Vermessenheit, dass jemand, der nicht Priester ist oder kirchlich legitimiert, dieses angebliche "Heilshandeln" nicht vollziehen könne.

Es ist bei näherem Hinsehen nur ein "Hirngespinst" gottferner Menschen, die glauben, sie selbst wären quasi kraft ihres kirchlichen Amtes sozusagen der verlängerte Arm Gottes auf Erden. Und es ist im Kern der beispiellose geistige Hochmut der Theologen, wenn diese glauben, ihre kirchlichen Amtshandlungen entsprechen dem Wirken Gottes auf dieser Erde; ja, schlimmer noch: wenn diese Theologen glauben, Gott brauche angeblich die Pfarrer oder Priester, damit Er durch deren Amtshandlungen die wichtigen Dinge auf der Erde tun könne. Was für ein kläglicher Gott, dem ohne einen Pfarrer oder Priester im Hinblick auf das Seelenheil der Menschen quasi die Hände gebunden wären.
Damit an dieser Stelle kein Missverständnis entsteht: Natürlich handelt Gott durch Menschen. Und Er tut es immer, wenn diese selbstlos etwas Gutes tun, aber selten handelt Er durch Priester, Pfarrer und Theologen, sehr selten, und diese werden für ihr Tun, falls es hier und da positive Wirkungen hat, ja auch üppig bezahlt; durch Kirchensteuer oder durch staatliche Subventionen aus dem allgemeinen Steuertopf. Ihr Tun entspricht also in den meisten Fällen ihrer beruflichen Pflicht und ist von daher nicht selbstlos. Und bei den Lobhudeleien, die ihnen oftmals entgegen gebracht werden, wird eben dies oft vergessen: dass sie für ihr Tun gut bezahlt werden.
Tatsache ist weiter: Jesus, der Christus, hat niemals Pfarrer, Priester und Theologen eingesetzt, und Er hat diese auch niemals gewollt. Sie haben sich letztlich selbst eingesetzt.
Und nun taufen sie im Namen von Christus, und zwar vor allem Säuglinge, und sie behaupten dabei dreist, "Gott" würde das durch sie tun. Niemals hat Jesus von Nazareth solches gelehrt. Und dies ist schon einmal ein entscheidender Punkt vorweg, welcher das Wesen der kirchliche Taufe aufzudecken hilft. Später wird hierzu die tatsächliche Lehre von Jesus von Nazareth noch näher betrachtet.
 

2.) Evangelisch? Katholisch?
Die Eltern und Paten haben ganz andere Vorstellungen als die Kirche


Doch bevor noch näher darauf eingegangen wird, was Jesus wollte, hier zunächst in etwas größerer Ausführlichkeit die Lehren der römisch-katholischen und der evangelisch-lutherischen Kirche über die Taufe – zusammengestellt aus bis heute verbindlichen Original-Dokumenten ihrer Lehre.
Liebe Leserinnen, liebe Leser! Vielleicht merken Sie beim Lesen dieser Lehraussagen bereits, dass dies nicht das ist, was Sie Ihrem Kind oder sich selbst zumuten wollten oder wollen. Die meisten Eltern möchten eine Art Segen für ein Kind. Sie wünschen sich, dass es in dieser immer härteren Welt geschützt und geborgen aufwachsen kann. Und sie sind dankbar, wenn sich Paten aus dem Freundes- oder Verwandtenkreis finden, welche sie, die Eltern, in ihrer elterlichen Verantwortung unterstützen.
Auch das ist bereits ein Widerspruch zur kirchlichen Taufe: Denn in der Kirche gelten die Paten nicht als Menschen, die privat Verantwortung für das Kind übernehmen, sondern sie gelten als die Vertreter der Kirchengemeinde dem Kind gegenüber, weswegen die Paten bei einer katholische Taufe folglich römisch-katholisch sein müssen und bei den vielen evangelischen Kirchen in der Regel mindestens ein Pate der betreffenden evangelischen Konfession angehören muss.* Nicht einmal die Eltern müssen in den meisten evangelischen Kirchen Mitglieder einer Kirche oder der betreffenden Konfession sein. Sie müssen nur dem Pfarrer glaubhaft machen, dass eine konfessionell-kirchliche Erziehung des Kindes befürwortet und von ihnen nicht behindert wird. Und um dafür eine formale Grundlage zu haben, muss deshalb mindestens ein Pate der jeweiligen Kirche angehören.
Doch abgesehen davon, dass die meisten Eltern die wesentlichen Inhalte der Konfessions-Erziehung gar nicht kennen oder nur nebulöse Vorstellungen davon haben: Für die Eltern spielt es meistens auch keine Rolle, ob ein Pate Mitglied einer bestimmten Kirchenkonfession ist. Sondern für sie ist die Zusage des Paten ein privater Freundschaftsdienst, und die Auswahl des Paten erfolgte nicht aufgrund dessen Religion oder Konfession. Ist der Pate dann tatsächlich Mitglied der betreffenden Kirche, dann träfe sich das ja gerade "gut", doch dessen Kirchenzugehörigkeit war für die meisten Eltern in der Regel nicht das entscheidende Kriterium. Sie wünschen sich stattdessen einen Paten, dem das Wohl des Kindes in Absprache mit den Eltern ein großes Anliegen ist, der vielleicht später eine weitere Vertrauensperson für den noch kleinen Menschen sein kann und der im Notfall auch bereit ist, größere Verantwortung zu übernehmen. Auch ist es für manche Eltern gar nicht entscheidend, ob das Kind jetzt "katholisch" oder "evangelisch" getauft wird, sondern sie könnten sich grundsätzlich beides oder auch etwas Drittes vorstellen und wählen oft aus bestimmten Gefühlslagen heraus, aus Rücksichtnahme vor bestimmten familiären Empfindlichkeiten (z. B. "wegen der Oma") oder einfach "Umstände halber" aus, z. B. gemäß folgender Überlegung: Im Dorf gebe es hauptsächlich Katholische, und ihr Kind solle später einmal kein Außenseiter sein, weswegen die Entscheidung für "katholisch" fällt. In einem Dorf mit mehrheitlich Evangelischen wäre jedoch die Entscheidung für "evangelisch" gefallen.
Wer so denkt und handelt, blendet aber völlig aus, was er seinem Kind damit antut und was auch er eigentlich gar nicht will.
 
So wollen die Eltern meist gar nicht, dass das Kind jetzt zum vollen Kirchenmitglied wird und dass es dadurch automatisch auch zum späteren Kirchensteuerzahler wird. Oder dass ihm nun eine angebliche Erbsünde vergeben oder eine Art Exorzismus an ihm durchgeführt wird, um angeblich dem "Teufel" den Zugriff zu verwehren. Und die Eltern glauben auch meistens nicht, dass die Taufe angeblich "heilsnotwendig" für das Seelenheil des Kindes sei, wie es die Kirche lehrt. Sondern sie wollen einfach Gottes Segen für das Kind haben, verstanden vor allem als eine Art Schutz vor Unglück oder Leiden. Und sie wollen selber in die Pflicht genommen werden in ihrer Verantwortung als Eltern und als Paten natürlich genauso.
 

3.) Kirche gibt vor, dem Säugling eine angebliche Erbsünde zu vergeben


Doch das, was Eltern und Paten möchten, ist eben gerade nicht der Sinn der Taufe. Anders ausgedrückt: Die Eltern und Paten wünschen eigentlich eine Feier, eine Zeremonie oder ein Ritual, das ihren verständlichen Wünschen entsprechen würde. Da dies aber in ihrem Umfeld nicht angeboten wird, wählen sie gewohnheitsmäßig die Kirchentaufe, weil das eben in den letzten Generationen auch schon so gewesen sei. Und notgedrungen nimmt man dann eben den ganzen kirchlichen Inhalt mit hin, obwohl man ihn kaum kennt:
Dass dem Säugling angeblich die Sünden vergeben werden, obwohl er doch noch gar nicht zwischen Gut und Böse unterscheiden kann. Dass ihm der "Heilige Geist" vermittelt würde und die angebliche Erbsünde vergeben würde. Dass er vom Teufel befreit würde und die ewige Seligkeit auf diese Weise bekommen würde, weswegen es auch eines Tages bei der dereinstigen Beerdigung einmal heißen wird: "Er ist getauft und hat geglaubt", und er könne deshalb nun angeblich den Himmel betreten. Doch wohin seine Seele dann wirklich gerät, das sei an dieser Stelle vorerst dahin gestellt.
Die Kirche erklärt in diesem Zusammenhang verbindlich, dass das "Trachten des menschlichen Herzens" nach ihrer Meinung böse sei; und zwar seit der Zeugung des Embryos, dem die Erbsünde beim Sexualakt der Eltern übertragen worden sei, wie es das Konzil von Trient katholisch unfehlbar beschlossen hat. Und auch, wenn es in unserer Zeit selten so deutlich kirchlich ausformuliert wird: Da es sich definitiv um eine körperliche Übertragung der "Erbsünde" handele, gerät hier also vor allem der Orgasmus des Vaters ins Visier der klerikalen Lehr-Erfindungen, der ja die Zeugung von männlicher Seite her faktisch bewirkte. 

Nach dem Psychoanalytiker Sigmund Freud stammt die Erbsünden-Lehre aus den orphischen Mysterienkulten der vorchristlichen Zeit (Totem und Tabu, S. 185). Und diese Lehre dient nun wiederum als Grundlage der kirchlichen Lehre von einer angeblich ewigen Verdammnis. Diese habe sich der Mensch bei der Zeugung seines Embryos aufgrund der Übertragung der Erbsünde beim Geschlechtsakt der Eltern quasi zeitgleich zugezogen; und zwar dann, wenn die Kirche dem Baby nicht kurz darauf durch ihr späteres Taufhandeln sozusagen das angebliche "Gegenmittel" verabreicht hatte. Das Baby soll also bei diesen natürlichen Zeugungs- und Geburtsvorgängen nach kirchlicher Lehre gleich mit "ewiger Hölle" infiziert worden sein. Und daraus folge eben dann laut absurder Kirchenlogik, dass bereits dem Säugling diese "Sünde" angeblich vergeben werde müsse, um sein späteres "Seelenheil" zu ermöglichen. Und zwar so schnell wie möglich. Aus diesem von dem "Heiligen" Augustinus und seinesgleichen verbreiteten Lehren leitete dann die Synode von Karthago im Jahr 418 einen bis heute (!) verbindlichen Höllenfluch ab, welcher lautet:

"Wer leugnet, dass kleine Kinder gleich vom Mutterleibe weg zu taufen sind, oder sagt, sie würden zwar zur Vergebung der Sünden getauft, aber zögen nichts von einer Ursünde [= Erbsünde] aus Adam auf sich, was durch das Bad der Wiedergeburt [= angeblich die Kirchentaufe] gesühnt werde, ... der sei mit dem Anathema belegt [= nach dem Tod ewig in die Hölle verflucht ] ... Wegen dieser Glaubensregel nämlich werden auch kleine Kinder, die bis dahin noch keine Sünde begehen konnten, deshalb wahrhaft zur Vergebung der Sünden getauft, damit in ihren durch Wiedergeburt gereinigt werde, was sie sich durch Geburt zugezogen haben."
(zit. nach Heinrich Denzinger, Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, 42. Auflage, Freiburg 2009, Lehrsatz Nr. 223)

Dies alles ist jedoch ein einziger Hohn und Spott auf den großen Weisheitslehrer Jesus von Nazareth. Ja nicht einmal der "heilige" Kirchenlehrer Paulus lehrte eine Erbsünde. Erst die kirchenheiligen römisch-katholischen Kirchenväter Augustin und Thomas von Aquin haben dieses Dogma entwickelt. Thomas von Aquin sprach im Mittelalter dann verbindlich von einer peccatum originale = Ursprungssünde = Erbsünde, obwohl also nicht einmal der Kirchenlehrer Paulus eine solche Sünde kannte, geschweige denn Jesus. Ja, auch an keiner anderen Stelle in ihren eigenen Bibeln ist von einer "Erbsünde" die Rede.
Die Lehre von der Erbsünde ist also weder christlich noch ist sie biblisch. Sondern sie ist vielleicht "orphisch", wie Sigmund Freud erklärt. In jedem Fall aber ist sie katholisch oder evangelisch oder orthodox, und von ihrem Inhalt her ist sie eine kirchliche Erfindung.
Doch bis heute quält die Kirche die Menschen mit dieser Lehre und machte sie sogar zur Grundlage ihrer noch schlimmeren Lehrdrohung von der angeblichen ewigen Verdammnis.

So weit reicht das Detail-Wissen bei den meisten Eltern aber nicht, und sie fragen auch lieber nicht nach. Auch die kirchliche Deutung des Paten-Amtes, das den Paten als Vertreter der Kirchengemeinde betrachtet, wird hingenommen, weil man ja sonst die Kirchentaufe gar nicht bekäme. Doch niemand hat die Eltern in der Regel darüber aufgeklärt, was man ihnen und ihrem Kind dabei im Einzelnen antut. Deshalb mehr dazu in den nächsten Kapiteln.

Wird Ihnen das Lesen der kirchlichen Lehren schon an dieser Stelle zuviel und ist es Ihnen zu kompliziert oder zu unverständlich, überspringen Sie einfach die einzelnen Lehrsätze und lesen Sie dann weiter im Text bei Jesus von Nazareth. Und bedenken Sie: Das Nachfolgende haben nicht wir Ihnen "eingebrockt". Das ist die abstruse kirchliche Lehre, die wir nur zitieren. Weiter unten im Text wird es wieder verständlicher.
 

4.) Das lehrt die römisch-katholische Kirche über die Taufe


Wir entnehmen die Lehre der Kirche im Folgenden zunächst einer Klageschrift der Freien Christen gegen die römisch-katholischen Kirche aus dem Jahr 2009 mit der Aufforderung, dass die Kirche sich in Zukunft nicht mehr "christlich" nennt. So heißt es in diesem vom Kläger autorisierten Klagetext:

Die Beklagte [die Kirche] erwirbt ihre Mitglieder durch einen Zwangsakt, nämlich durch die Taufe willenloser Säuglinge, wie im Can. 96 des Codex des Kanonischen Rechts (C.I.C.) festgelegt:
"Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert ..." Die Taufe erfolgt in aller Regel im Säuglingsalter. Katholische Eltern leben in dem Glauben, dass das neugeborene Kind mit dem Makel der Erbsünde belastet ist, von dem es nur durch die Taufe befreit werden könne.
 
Wörtlich heißt es hierzu im heute gültigen Katechismus der Katholischen Kirche:
"Da die Kinder mit einer gefallenen und durch die Erbsünde befleckten Menschennatur zur Welt kommen, bedürfen auch sie der Wiedergeburt in der Taufe, um von der Macht der Finsternis befreit und in das Reich der Freiheit der Kinder Gottes versetzt zu werden, zu der alle Menschen berufen sind ... Die Kirche und die Eltern würden dem Kind die unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes zu werden, wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe gewähren." (Katechismus, 1250)

Und im Codex des Kanonischen Rechts heißt es in Can.867 – § 1:
"Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder innerhalb der ersten Wochen getauft werden; möglichst bald nach der Geburt, ja sogar schon vorher, haben sie sich an den Pfarrer zu wenden, um für ihr Kind das Sakrament zu erbitten und um entsprechend darauf vorbereitet zu werden."

Falls das Kind in Todesgefahr ist, habe die Taufe sogar gegen den Willen der Eltern [!] zu erfolgen. Can. 868, § 2 C.I.C. legt hierzu fest:
"In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch nicht katholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt getauft." (!!)

Die meisten katholischen Eltern beugen sich dieser Aussage und lassen ihre Kinder möglichst früh, meist wenige Wochen nach der Geburt, taufen. Nach herrschender Meinung reicht hierfür ihr Erziehungsrecht aus, obwohl die Taufe nach katholischer Lehre den Täufling in unauflöslicher Weise bindet.
Der Katholische Katechismus
sagt hierzu folgendes:
"Zu einem Glied der Kirche geworden, gehört der Getaufte nicht mehr sich selbst, sondern dem, der für uns gestorben und auferstanden ist. Darum soll er sich in der Gemeinschaft der Kirche den anderen unterordnen, ihnen dienen, und den Vorstehern der Kirche gehorchen, sich ihnen unterordnen, sie anerkennen und hoch achten." (Katechismus, 1269)

Die Eingliederung des Täuflings in die katholische Kirche ist unwiderruflich (vgl. hierzu auch Axel von Campenhausen, Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland, 2. Auflage, Berlin 1994, S.759 f.), weshalb sich die Kirche auch weigert, Ausgetretene aus dem Register der Getauften zu streichen.

Man kann die Taufe auch nicht damit verharmlosen, indem man auf die Möglichkeit eines späteren Kirchenaustritts hinweist. Denn die Wahrnehmung der [später] bestehenden Austrittsmöglichkeit wird in den folgenden Jahren mit massiven Hürden versehen, der Jugendliche davon abhalten soll, den Schritt zu gegebener Zeit zu vollziehen. Viele Jahre über wurde ihnen im Religionsunterricht und in Ergänzung dazu in besonderen Unterweisungen zur Erstkommunion und zur Firmung ein Glaube nahe gebracht, der den Kirchenaustritt als "Todsünde" ansieht. Bereits die Vernachlässigung der so genannten Sonntagspflicht gilt als "schwere Sünde" (vgl. Katechismus, 2181). Erst recht gilt dies für die endgültige Abwendung von der katholischen Kirche durch den Kirchenaustritt.
 
In einer Erklärung der Deutschen Diözesanbischöfe heißt es hierzu:
"Wenn also ein Katholik seinen Austritt aus der Kirche erklärt – aus welchen Gründen auch immer –, so stellt dies eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft dar." (Erklärung der Diözesanbischöfe vom Dezember 1969, zit. nach Axel von Campenhausen, a.a.O., S.761)
Die Erklärung der Bischöfe, die von einer "schweren Verfehlung" spricht, knüpft an die Definition der Todsünde als "schwerwiegende" Verfehlung an (vgl. Katechismus, 1857: "Eine Todsünde ist jene Sünde, die eine schwerwiegende Materie zum Gegenstand hat ...")
Nach der Lehre der katholischen Kirche führt dies dann später zum "ewigen Tod in der Hölle", wie es der Katholische Katechismus für den Fall einer schweren Sünde ausdrücklich definiert.

Der Taufzwang und das Festhalten der zwangsweise erworbenen Mitglieder durch Drohungen mit ewigen Höllenqualen widerspricht dem freiheitlichen Geist des Jesus, des Christus, der sagte: "(Zuerst) lehret und (dann) taufet“ [mehr dazu unten]. Die Zwangstaufe widerspricht außerdem der Religionsfreiheit gem. Art. 4 GG, Art. 9 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention), die die freie Religionswahl einschließt, die durch den Mechanismus der Säuglingstaufe und der späteren Androhung von Sündenstrafen im Fall des Austritts äußerst erschwert bzw. ausgeschlossen wird. Und schließlich widerspricht die mit der Zwangstaufe verbundene geistige Vergewaltigung von Säuglingen der Menschenwürde im Sinne von Art.1 Abs.1 GG.
Dass hieran bislang kein Anstoß genommen wird und die Betroffenen sich damit abspeisen lassen, dass für den unmündigen Täufling ja dessen Eltern gehandelt hätten, ist lediglich darauf zurückzuführen, dass man sich an dieses mittelalterliche System und die furchtbare Drohbotschaft im Rahmen einer langen Tradition gewöhnt hat. In Wirklichkeit handelt es sich um eine menschenrechtswidrige Tradition, gegen die freie Christen aufstehen, ähnlich wie freie Bürger seinerzeit gegen Sklavenhandel und die Rassentrennung aufstanden.
Hierzu passt, dass der Vatikan die Europäische Menschenrechtskonvention bis heute nicht unterzeichnet hat, angeblich, weil er gar kein "Mitglied" des Europarates ist.
 

5.) Taufe soll reinigen, was Babys "durch die Zeugung anhaftet"


Zur Ergänzung hier noch einige weitere Lehrsätze der römisch-katholischen Kirche über die Taufe, zitiert nach der Lehrbuchsammlung von Josef Neuner und Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche. Alle drei nachfolgenden Sätze gelten als unfehlbar und damit schon von daher absolut keiner Korrektur mehr zugänglich.

Lehrsatz Nr. 356 – "Wer leugnet, dass die neugeborenen Kinder getauft werden müssen, ... der sei ausgeschlossen ... [Anmerkung: Das bedeutet auch: "später ewig in der Hölle verdammt"] Denn was der Apostel gesagt hat: ´Durch den einen Menschen ist die Sünde in die Welt eingetreten und durch die Sünde der Tod, und so kam der Tod über alle Menschen, in ihm haben alle gesündigt` (Röm 5, 12), das darf man nicht anders verstehen, als wie es die katholische Kirche, die überall verbreitet ist, immer verstanden hat. Wegen dieser Glaubensregel nämlich werden nach apostolischer Überlieferung auch die Kinder, die selbst noch keinerlei Sünden begehen konnten, deshalb wahrhaft zur Vergebung der Sünden getauft, damit in ihnen durch die Wiedergeburt gereinigt werde, was ihnen durch die Zeugung anhaftet" [Anmerkung = die Erbsünde].
(Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient. Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum, 5. Sitzung (1546), Der Lehrentscheid über die Erbsünde; hier wird die Entscheidung der Synode von Karthago aus dem Jahr 418 bekräftigt und präzisiert; so hafte dem Menschen nicht erst seit der Geburt die Erbsünde an, wie in Karthago noch vorsichtiger definiert, sondern bereits seit der Zeugung (!)).

Lehrsatz Nr. 544 – "Wer sagt, die kleinen Kinder dürfe man nach Empfang der Taufe nicht zu den Gläubigen zählen, weil sie ja noch nicht tatsächlich glaubten, und sie müssten deshalb, wenn sie zu den Jahren der Unterscheidung kämen, wieder getauft werden, oder es sei besser, ihre Taufe zu unterlassen, als sie ohne eigenen Glaubensakt zu taufen nur aufgrund des Glaubens der Kirche, der sei ausgeschlossen."
(Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze über das Sakrament der Taufe)

Lehrsatz Nr. 545 – "Wer sagt, solche kleinen Kinder, die getauft wurden, müsse man in reiferem Alter fragen, ob sie das bestätigen wollten, was die Paten in ihrem Namen bei der Taufe versprochen haben, und wenn sie antworten, sie wollten es nicht, dann müsse man sie ihrem eigenen Gutdünken überlassen und man dürfe sie einstweilen mit keiner anderen Strafe zum christlichen Leben zwingen, als dass man sie von dem Empfang der Eucharistie und der anderen Sakramente fernhalte, bis sie sich eines Bessern besännen, der sei ausgeschlossen."
(Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (Konzil von Trient bzw. Tridentinisches Konzil bzw. Tridentinum), 7. Sitzung (1547), Lehrsätze über das Sakrament der Taufe)


Nicht ganz geklärt ist in diesem "unfehlbaren" Lehrsatz Nr. 545, was die kirchliche Alternative zu der dort "verdammten" Anschauung ist. Offensichtlich wird hier als "unfehlbare" Glaubenswahrheit gefordert, dass der als Säugling einst ungefragt getaufte Katholik später nicht los- bzw. frei gelassen werden darf, wenn er sich dann dafür entschieden hat, die Kirche zu verlassen.
Und was das im Einzelnen bedeuten kann, zeigt ja deutlich die Geschichte der Kirche, wo Aussteiger über Jahrhunderte nicht nur von den Sakramenten ausgeschlossen, sondern hingerichtet wurden.
Vgl. dazu den verbindlichen kirchlichen Lehrsatz Nr. 382: Die Kirche muss "mit peinlicher Sorgfalt alles entfernen und ausmerzen, was gegen den Glauben ist oder dem Seelenheil irgendwie schaden könnte" (Brief von Papst Pius IX. an den Erzbischof von München-Freising (1826)). Das "Ausmerzen" wurde seither in Millionen Fällen auch auf Menschenleben bezogen.


Schließlich ein dogmatisch verfasster Lehrsatz aus dem 20. Jahrhundert, vom 2. Vatikanischen Konzil, zit. nach Heinrich Denzinger, Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, 42. Auflage, Freiburg 2009, Lehrsatz Nr. 4127:
"Durch die Taufe der Kirche einverleibt, werden die Gläubigen durch die Prägung zur christlichen Gottesverehrung bestellt und sind wiedergeboren zu Kindern Gottes, gehalten, den Glauben, den sie von Gott durch die Kirche empfangen haben, vor den Menschen zu bekennen." (Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 21.11.1964)

Wer zwischen den Zeilen liest, entdeckt in diesem Glaubenssatz auch den schroffen Gegensatz des Katholizismus zum Schöpfergott. Nach der natürlichen Schöpfungsordnung wird das Kind geboren, doch sofort müsse nun die Kirche kommen und die Vorgänge der Schöpfungsordnung verändern, indem sie sogleich nach der eigentlichen Geburt, die angeblich ohne kirchliches Eingreifen zu einer ewigen Hölle führen solle, eine "Wiedergeburt" einleiten müsse, die in den Himmel führen soll.

Und hier noch ein weiterer Satz aus dem katholischen Kirchenrecht, dem Codex Iuris Canonici (CIC):
Can. 1366 – "Eltern oder solche, die Elternstelle vertreten, welche die nichtkatholische [Anmerkung: also z. B. eine evangelische] Taufe oder Erziehung ihrer Kinder veranlassen, sollen mit eine Beugestrafe oder einer anderen gerechten Strafe belegt werden."

Schon der Säugling wird zur lebenslangen Abhängigkeit verurteilt – Ein echter demokratischer Rechtsstaat muss hier zum Schutz der Kinder eingreifen

Katholischer Katechismus, Lehrsatz Nr. 1269 – "Zu einem Glied der Kirche geworden, gehört der Getaufte nicht mehr sich selbst, sondern dem, der für ihn gestorben und auferstanden ist. Darum soll er sich in der Gemeinschaft der Kirche den anderen unterordnen, ihnen dienen, und den Vorstehern der Kirche gehorchen, sich ihnen unterordnen, sie anerkennen und hochachten."

Jesus sprach jedoch nie von Unterordnung unter kirchliche Obrigkeiten. Die Kirche verurteilt jedoch bereits den getauften Säugling zum Gehorsam gegenüber den Papst und den Bischöfen, ohne dass dieser dagegen Einspruch erheben kann und sich wehren kann.
Hinzu kommt: Möchte der Säugling später als Erwachsener diese Entscheidung revidieren, sagt man ihm, dies sei nicht möglich. Und wenn er es trotzdem versucht, soll er dafür angeblich ewige Höllenstrafen erleiden.

Liebe Leserinnen, liebe Leser! Ist das nicht eine Ungeheuerlichkeit?
Deshalb sollte die Säuglingstaufe unter diesen Umständen in einem demokratischen Rechtsstaat zum Schutz der Kinder nicht erlaubt werden
, ebenso wie die sehr schmerzhafte
Beschneidung von Säuglingen aus religiösen Gründen. Diese wurde jedoch in Deutschland erst 2012 durch den deutschen Bundestag ausdrücklich erlaubt mit 434 gegen 100 Stimmen und 46 Enthaltungen. Die Erlaubnis kam vor allem von CDU, CSU und FDP. Lediglich die Linke stimmte mehrheitlich deutlich mit Nein.

Und im Hinblick auf die Taufe gilt weiter:
Der Erwachsene könne später seine Identität ja gerne an die kirchlichen Obrigkeiten abgeben, wenn er religionsmündig ist und das freiwillig möchte, aber einem Kind das anzutun, ist ein krasser Widerspruch zu Jesus von Nazareth und zu einem freiheitlichen Staat, der die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.12.1948 achtet.

Der Vatikan ist jedoch sehr ausweichend, wenn es um diese Themen geht. So hat er bis heute die Europäische Menschenrechtskonvention vom 4.11.1950 nicht unterzeichnet. Warum nicht? Angeblich, weil er neben Weißrussland kein Mitglied des Europarates ist. Doch warum nicht? Diese Frage mag sich auch angesichts dieser Fakten jeder selbst beantworten.


Wenn freie Christen hier gegen die Tradition der Säuglingstaufe aufstehen, wie sie früher gegen Sklavenhandel oder Rassentrennung aufstanden, dann mag dieser Vergleich für manchen, der das erste Mal davon hört, womöglich ein wenig unverhältnismäßig klingen. Wer sich jedoch näher mit der Taufe beschäftigt, der weiß, dass der Vergleich trifft und seinen Grund hat. Wenn man auf sich wirken lässt, dass die Kirche den Wunsch des einst als Kind Getauften, die Mitgliedschaft später durch Kirchenaustritt beenden zu können, mit einer angeblichen ewigen Hölle bedroht, dann sollte spätestens dadurch jedem klar sein, dass hier kein scheinbar harmloser Tauf-"Gottesdienst" mit anschließender Familienfeier in Nachhinein madig gemacht werden soll. Sondern dass man hier ins Mark einer dunklen Macht trifft, welche seit ihrer Entstehung vor ca. 1900 Jahren die Welt zu beherrschen und zu knechten versucht, körperlich und/oder seelisch; und welche die Taufe einsetzt als wirksames Instrument dieser Machtausübung.
Dass dies so ist, wird auch dadurch bewiesen, dass freie Bürger, welche ihre Stimme gegen die Säuglingstaufe erhoben haben, bis Anfang des 18. Jahrhunderts auf Veranlassung der Kirche gefoltert, als Gefangene an die Ruder der Galeeren gekettet oder gleich hingerichtet wurden. Deren freiheitliche und dem gesunden Menschenverstand entsprechenden Gedanken galten nicht als harmlose Abweichungen von der katholischen oder lutherischen Machtkirche. Sondern sie haben ins Zentrum der unheilvollen Brut getroffen. Und vor allem im 16. Jahrhundert mussten Zigtausende von ehrlichen Gottsuchern dafür mit dem Leben bezahlen (vgl. z. B. Wikipedia-Artikel über "Täufer"; mehr dazu siehe unten). Doch ihr Tod war nicht vergeblich. Denn was sie an Positivem auf die Erde gebracht haben, wirkte in allen nachfolgenden Generationen weiter und wirkt heute wieder kraftvoll und klar, und es wird noch vielen Menschen die Augen öffnen, wenn diese sie öffnen wollen.
 

6.) Tauferinnerung, Weihwasser, Schweinegrippe und Corona


Derweil versucht die Kirche, die Gläubigen mit weiteren Ritualen und Zeremonien im eigenen Pferch zu halten, welche an die Taufe erinnern sollen. Dazu gehören die Weihwasser-Praktiken, die laut römisch-katholischer, orthodoxer oder anglikanischer Lehre als "Tauferinnerung" dienen sollen bzw. als Gedächtnis und Erneuerung der eigenen Taufe (Wikipedia, Stand: 31.12.2009). Die Gläubigen tunken z. B. ihren Finger in das Weihwasser-Becken ein und bekreuzigen sich dann damit, während sie die Taufformel "Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes" leise vor sich hin sprechen. Auch der Sarg mit einem darin liegenden Verstorbenen wird mit so genanntem Weihwasser besprengt, denn jetzt soll sich ja bewahrheiten, dass dem Toten die katholische Taufe einst den Weg in den Himmel geebnet haben soll.

Doch unabhängig von Tauferinnerung bzw. Tauferneuerung kann unter ungünstigen hygienischen Bedingungen und in Zeiten von Epidemien und Seuchen Weihwasser auch zum großen Problem werden. Das Wasser ist ohnehin mit zahllosen Bakterien und Viren verseucht. Denken Sie nur daran, wie viele Menschen, z. B. Besucher in einem Dom, vor Ihnen ihre Finger in das Weihwasserbecken tauchten! Und bedenken Sie, dass z. B. in Ländern mit mangelnder Hygiene auch die Körperreinigung nach dem Toilettenbesuch oft notgedrungen mit dem Finger erfolgt. Zudem könnte es z. B. auch den Schweinegrippe-Virus enthalten. Der anglikanische Bischof von Chelmsford in Großbritannien, John Gladwin, forderte deshalb im Jahr 2009 alle Priester seines Bistums auf, kein Weihwasser mehr zu verwenden, um die Ausbreitung der Schweinegrippe zu stoppen: "Wenn Besucher ihre Finger in das Weihwasserbecken tauchten, bevor sie ein Kreuz machen, könnte das Weihwasserbecken ´schnell zur Infektionsquelle werden`, erklärte der Geistliche" (Ärztezeitung, 15.7.2009). Und auch die Deutsche Bischofskonferenz sah im Herbst 2009 diese Gefahr: "Ratsam ist vorübergehend eine Zurückhaltung bei der Nutzung des Weihwasserbeckens in den Kirchen", erklärte die Bischofskonferenz (Rheinpfalz, 12.11.2009). Dies gilt auch seit 2020 durch die vielfachen Übertragungswege des Corona-Virus.
Sehr bedenklich erscheint im Zusammenhang der Schweinegrippe auch folgende Empfehlung der Bischofskonferenz: "Priester und Kommunionhelfer sollen vor ihrem Dienst die Hände waschen". Anscheinend ist dies bis dahin nicht selbstverständlich gewesen.
Wie real die Gefahr durch Weihwasser werden kann, beweisen auch die Vorgänge am 19.1.2010 im russischen Irkutsk. 269 Gläubige der orthodoxen Kirche, darunter 156 Kinder, erkrankten durch verseuchtes Weihwasser an "schweren Magen-Darm-Infektionen". (news.yahoo.com, 26.1.2010)
Dazu folgende Überlegung: Wenn nun der Weihwasser-Stopp also beispielsweise die Schweinegrippe und andere Krankheiten – auch für die Zukunft – eindämmen hilft, dann könnte man doch gleich ganz auf Weihwasser verzichten. Denn wer weiß, welche Viren noch alles übertragen werden? Entsprechend blieben in Zeiten der Corona-Pandemie die Weihwasser-Becken auch leer.
Auch das Taufwasser ist nicht unproblematisch. Ein Pfarrer hatte es z. B. einmal aus dem stark verschmutzten Fluss Jordan in Israel geschöpft und nach Deutschland eingeführt. Und die Eltern hatten dem uns vorliegenden Bericht zufolge dem Säugling nach der Taufe mit diesem Wasser nicht den Kopf gewaschen. Zum Glück kam es in diesem Fall aber zu keiner Infektion.
 

7.) Das lehrt die evangelisch-lutherische Kirche über die Taufe


Von möglichen Gefahren bei der äußeren Wirkung zurück zur Lehre über die angeblich geistigen Wirkungen der Taufe: Nicht viel anders als in der katholischen ist es in der evangelischen Kirche. Auch dort wird dem "Ungläubigen" mit einer ewigen Verdammnis gedroht. Und Bürger, welche die kirchliche Säuglingstaufe nicht unterstützten, wurden auch auf Veranlassung der evangelischen Kirche über viele Generationen grausam gefoltert und hingerichtet.

Wir entnehmen diese Lehre der Kirche im Folgenden einer Klageschrift der Freien Christen gegen die evangelische Kirche aus dem Jahr 2010 mit der Aufforderung, dass die Kirche sich in Zukunft nicht mehr "christlich" nennt. Viele altertümlichen Formulierungen in den für die evangelisch-lutherische Kirche bis heute verbindlichen Bekenntnisschriften wurden hier beibehalten. Sie wurden nur dort der Schreibweise des 21. Jahrhunderts angepasst, wo dies für das Verständnis notwendig oder sinnvoll war. So heißt es also in diesem vom Kläger autorisierten Klagetext:

Die Beklagte erwirbt ihre Mitglieder in der Regel durch einen Zwangsakt, nämlich durch die Taufe willenloser Säuglinge, wie z. B. in den Bekenntnisschriften der Evangelisch-lutherischen Kirche von 1580 festgelegt ist, welche bis heute Gültigkeit haben.
 
Hier eine Auswahl gültiger Lehraussagen der evangelischen Kirche, wie sie niedergelegt sind in dem Lehrwerk Die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche, herausgegeben im Gedenkjahr der Augsburgischen Konfession 1930, 9. Auflage, Göttingen 1982:

"Von der Tauf wird gelehret, dass sie nötig sei und dass dadurch die Gnad angeboten werden; dass man auch die Kinder taufen soll, welche durch solche Tauf Gott überantwortet und gefällig werden.“ (Augsburger Konfession, CA IX)

"Wir bekennen, dass die Taufe zur Seligkeit vonnöten sei, und dass die Taufe der jungen Kinder nicht vergeblich sei, sondern nötig und seliglich ... Darum ist auch recht christlich und not, die Kinder zu täufen, damit sie des Evangelii, der Verheißung des Heils und der Gnaden teilhaftig werden, wie Christus befiehlet: ´Gehet hin, täufet alle Heiden.` ... Dass aber Gott Gefallen hat an der Taufe der jungen Kinder, zeigt er damit an, dass er vielen, so in der Kindheit getauft sein, den heiligen Geist hat gegeben; denn es sind viel heiliger Leute in der Kirchen gewesen, die nicht anders getauft sein.“ (Apologie der Konfession, Ap.IX.2.3)

"Die Wiedertäufer [deren Lehre von der evangelischen Kirche verworfen wird] ... führen ... solche Lehre, die weder in der Kirche noch in der Polizei noch in der Haushaltung zu dulden noch zu leiden [mehr zu ihrer deshalb erfolgten grausamen Hinrichtung, siehe hier]: ... [nämlich] Dass die Kinder nicht sollen getauft werden, bis sie zu ihrem Verstande kommen und ihren Glauben selbst bekennen könnten. [Und] Dass der Christen Kinder darum, weil sie von christlichen oder gläubigen Eltern geboren, auch ohne und vor der Taufe heilig und Gottes Kinder seien.“ (Konkordienformel, XII.2.7.8)

"Ist doch die Taufe unser einziger Trost und Eingang zu allen göttlichen Gütern ... Der Täufer spreche: ´Fahr aus Du unreiner Geist und gib Raum dem heiligen Geist.`“ (Martin Luther, Kleiner Katechismus, S.537 f.9-11; vgl. die Schrift "Was ist lutherisch?“ unter www.velkd.de: Die Taufe reiße nach Luther die Getauften "dem Teufel aus dem Hals“; S. 42)

"So kann ich auch rühmen, dass die Taufe kein Menschenwerk sei, sondern von Gott selbst eingesetzt, dazu ernstlich und streng geboten, dass wir uns müssen täufen lassen oder sollen nicht selig werden ... Denn in Gottes Namen getauft werden, ist nicht von Menschen, sondern von Gott selbst getauft werden; darum ob es gleich durch des Menschen Hand geschieht, so ist es doch wahrhaftig Gottes eigen Werk, daraus ein jeglicher selbst wohl schließen kann, dass es viel höher ist denn kein Werk, von einem Menschen oder Heiligen getan. Denn was kann man für Werk größer machen denn Gottes Werk?“ (Martin Luther, Großer Katechismus, S.692 f. 6.10)

Mittelalterliches Taufbecken in Wittenberg, über dem Martin Luther taufte. Wer sein Kind nicht dorthin brachte, wurde hingerichtet.

"Darum fasse es aufs allereinfältigst also, dass dies der Taufe Kraft, Werk, Nutz, Frucht und Ende sei, dass sie selig mache ... Selig werden aber weiß man wohl, dass nichts anderes heißet, denn von Sunden, Tod und Teufel erlöset in Christus´ Reich kommen und mit ihm ewig leben. Da siehest Du abermal, wie teuer und wert die Taufe zu halten sei, weil wir solchen unaussprechlichen Schatz darinnen erlangen.“ (Martin Luther, Großer Katechismus, S.695f.24-26)

"Wer die Taufe verwirft, der verwirft Gottes Wort, den Glauben und Christum, der uns dahin weiset und an die Taufe bindet.“ (Martin Luther, Großer Katechismus, S.697.31)

"Darum bleibt die Taufe immerdar stehen.“ (Martin Luther, Großer Katechismus, S.706.77)


Auch in der jüngsten evangelischen Bekenntnisschrift aus dem Jahr 1973 wird diese Tauflehre bestätigt. Darin heißt es:
"Die Taufe wird im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes mit Wasser vollzogen. In ihr nimmt Jesus Christus den der Sünde und dem Sterben verfallenen Menschen unwiderruflich [Unterstreichung von uns] in seine Heilsgemeinschaft auf ...“ (Leuenberger Konkordie 2a, 1973, zit. nach http://www.ekd.de/bekenntnisse/143.html)

Die meisten evangelischen Eltern beugen sich diesen Aussagen und lassen ihre Kinder möglichst früh, meist wenige Wochen nach der Geburt, taufen. Nach herrschender Meinung reicht hierfür ihr einfaches Erziehungsrecht aus, obwohl die Taufe nach evangelischer Lehre den Täufling in unauflöslicher und unwiderruflicher Weise [in alle Ewigkeiten] bindet.
Die Eingliederung des Täuflings in die evangelische Kirche ist also unwiderruflich (vgl. hierzu auch von Axel Campenhausen, Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland, 2. Auflage, Berlin 1994, S.759 f.), weshalb sich die Kirche auch weigert, Ausgetretene aus dem Register der Getauften zu löschen.

 


8.) Reformator Melanchthon: Wer Kinder nicht taufen lässt, muss hingerichtet werden

Weiter heißt es in der Klageschrift:

Und was den unterschwelligen Druck betrifft, der auf den Eltern lastet, wirkt auch noch nach, dass der bis heute hoch verehrte Reformator der evangelischen Kirche, Philipp Melanchthon, die Hinrichtung aller Eltern bzw. Menschen forderte, welche ihre Kinder nicht als Säuglinge taufen lassen wollten. In seinem Gutachten für die Universität Wittenberg formulierte der Reformator Philipp Melanchthon wie folgt:
"Kindertaufe, Erbsünde ... dieweil diese Artikel auch wichtig sind, denn es ist wenig daran gelegen, die Kinder aus der Christenheit zu werfen und in einen ungewissen Stand zu setzen, ja zur Verdammnis zu bringen ... Dieweil man doch sieht und greift, dass grobe, falsche Artikel [bei den Andersgläubigen] sind, schließen wir, dass in diesem Fall die Halsstarrigen auch mögen getötet werden.“
(Philipp Melanchthons Gutachten „Ob christliche Fürsten schuldig sind, der Wiedertäufer unchristliche Sekte mit leiblicher Strafe und mit dem Schwert zu wehren“, 1536; Tomos [= Name dieser Lutherausgabe aus dem 16. Jahrhundert] 8, S.383 ff.; Melanchthon und Luther hatten den Inhalt mit anderen Worten bereits in einem Gutachten aus dem Jahr 1531 veröffentlicht)

Zwar sind solche Hinrichtungs-Forderungen der evangelischen Reformatoren gegenüber Andersdenkenden in unserer Rechtsordnung nicht mehr durchsetzbar. Doch erleiden bis heute kirchliche Mitarbeiter Sanktionen, die z. B. ihre Säuglinge noch nicht taufen lassen möchten. Dies zeigt u. a. das Beispiel eines evangelischen Jugend-Diakons in Würzburg im Jahr 1989, der aufgrund seiner Entscheidung für einen  "Taufaufschub" bei seinem Kleinkind nicht mehr in der Jugendarbeit seiner Kirche tätig sein durfte. Er hatte sich nur gewünscht, dass seine Tochter alt genug sein sollte, um die an ihm vollzogene Kirchenhandlung bewusst erleben zu können. (Leserbrief in: Evangelisches Sonntagsblatt Nr. 30, 23.7.1989 unter Bezugnahme auf einen Artikel in Nr. 26/1989)

Und der Gründervater der evangelischen Kirche, der Reformator Martin Luther, forderte sogar dann die Todesstrafe für Menschen, wenn sie sich nicht der Ordnung der Kirche unterwerfen wollen. Und zwar selbst dann, wenn sie aus Luthers Sicht das Richtige lehren. So schrieb  Martin Luther:
"
... wenn sie gleich das reine Evangelium wollten lehren, ja wenn sie gleich Engel und Gabriel vom Himmel wären ... Will er predigen, so beweise er den Beruf oder Befehl [der Kirche] ... Will er nicht, so befehle die Obrigkeit solchen Buben dem rechten Meister, der Meister Hans heißt (= dem Henker)." (Der 82. Psalm durch D. M. L., geschrieben und ausgelegt Anno 1530, Tomos 5, S. 74 b ff.)

Im Namen der Freiheit der Christen, die der freiheitlichen Lehre des Jesus von Nazareth folgen, wenden sich die Kläger gegen die oben geschilderte zwangsweise Rekrutierung von Menschen als Mitglieder der evangelischen Organisation. Die Kläger erleben gegenwärtig, dass sich die Beklagte sogar weigert, die Ausgetretenen aus den Kirchenbüchern zu streichen. Die kirchliche Organisation krallt sich in den Seelen ehemaliger Mitglieder durch Urkunden fest, was für die Kläger ein weiterer Grund ist, die unchristliche Haltung der Beklagten anzuprangern.

Man kann die Taufe auch nicht damit verharmlosen, indem man auf die Möglichkeit eines späteren Kirchenaustritts hinweist. Denn ... die Wahrnehmung der [später] bestehenden Austrittsmöglichkeit wird in den folgenden Jahren mit massiven Hürden versehen, der Jugendliche davon abhalten soll, den Schritt zu gegebener Zeit zu vollziehen. Viele Jahre über wurde ihnen im Religionsunterricht und in Ergänzung dazu in besonderen Unterweisungen zur Konfirmation ein Glaube nahe gebracht, der den Kirchenaustritt mit dem Verlust des Seelenheils in Verbindung bringt.

So heißt es wörtlich in den Evangelischen Bekenntnisschriften: "Auch wird gelehret, dass unser Herr Jesus Christus am jüngsten Tag kommen wird, zu richten und alle Toten auferwecken, den Gläubigen und Auserwählten ewiges Leben und ewige Freude geben, die gottlosen Menschen aber und die Teufel in die Hölle und ewige Straf verdammen." (Augsburger Konfession, CA XVII)


Und die Abwendung von der Kirche führt nach evangelischem Selbstverständnis automatisch in den Unglauben und in die Gottlosigkeit bzw. ist bereits ein Ausdruck davon. Wie bereits erwähnt, gilt in der evangelisch-lutherischen Kirche dabei bis heute, "dass der freie Wille und Vernunft in geistlichen Sachen nichts vermag" (Apologie XVIII). Nötig dafür sei der "heilige Geist", wozu es nun aber unbedingt die Institution Kirche und ihre Dienstleistungen brauche. Denn um den "heiligen Geist" zu bekommen, hätte Gott nach kirchlicher Lehre "das Predigtamt eingesetzt, Evangelium und Sakrament [ge]geben, dadurch er als durch Mittel den heiligen Geist gibt, welcher den Glauben, wo und wenn er will, in denen, so das Evangelium hören, wirket ..." (Augsburger Konfession, CA V)

Der Mensch könne also nach evangelisch-lutherischer Lehre ohne kirchliche Taufe, ohne Predigt des Pfarrers und ohne kirchliches Abendmahl den "heiligen Geist" nicht vermittelt bekommen. Diesen Geist brauche er aber, damit er in ihm wiederum den Glauben bewirke, der notwendig (!) sei, um gerettet und nicht ewig verdammt zu werden.

Die Schlussfolgerung daraus ist: Eine Loslösung von diesem Glaubenssystem, z. B. durch einen Kirchenaustritt, würde ihn in die ewige Katastrophe führen, nämlich "in die Helle und ewige Straf". So wird der Mensch an die Kirche gekettet.


Der Taufzwang und das Festhalten der zwangsweise erworbenen Mitglieder durch Drohungen mit ewigen Höllenqualen widerspricht dem freiheitlichen Geist des Jesus, des Christus, der sagte: "(Zuerst) lehret und (dann) taufet" [mehr dazu siehe unten]. Die Zwangstaufe widerspricht außerdem der Religionsfreiheit gemäß Art.4 GG, Art.9 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention), die die freie Religionswahl einschließt, die durch den Mechanismus der Säuglingstaufe und der späteren Androhung von Sündenstrafen im Fall des Austritts äußerst erschwert bzw. ausgeschlossen wird. Und schließlich widerspricht die mit der Zwangstaufe verbundene geistige Vergewaltigung von Säuglingen der Menschenwürde im Sinne von Art.1 Abs.1 GG.


Dass hieran bislang kein Anstoß genommen wird und die Betroffenen sich damit abspeisen lassen, dass für den unmündigen Täufling ja dessen Eltern gehandelt hätten, ist lediglich darauf zurückzuführen, dass man sich an dieses mittelalterliche System und die furchtbare Drohbotschaft im Rahmen einer langen Tradition gewöhnt hat. In Wirklichkeit handelt es sich um eine menschenrechtswidrige Tradition, gegen die freie Christen aufstehen, ähnlich wie freie Bürger seinerzeit gegen Sklavenhandel und die Rassentrennung aufstanden.

So weit also der Auszug aus der Klageschrift gegen die evangelische Kirche. Wie notwendig die Aufklärung und die Klage sind, zeigt sich auch daran, dass die furchtbaren Theologen und Juristen der Kirche aus früheren Zeiten auch im 21. Jahrhundert noch hoch verehrt werden. So feierte die evangelisch-lutherische Kirche im Jahr 2010 z. B. das Melanchthon-Jahr mit zahlreichen Veranstaltungen in Melanchthons Geburtsort Bretten in Baden und an seiner späteren Wirkungsstätte in Wittenberg. Der "große" Kirchenmann war am 19.4.1560 in Wittenberg verstorben, weswegen das Jahr 2010 sein 450. Todesjahr war. Im Jahr 1553 hatte Philipp Melanchthon noch seinem Reformatoren-Kollegen Johannes Calvin in Genf zur Hinrichtung des Arztes Michael Servet gratuliert, weil dieser nicht an die kirchliche Dreieinigkeit glaubte (mehr dazu hier), die ja formelhaft auch das Kernstück der kirchlichen Taufhandlung ausmacht ("Ich taufe dich im Namen des dreieinigen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes").
Und seit dem Jahr 2007 bis zum Jahr 2017 feierte man das Reformationsjubiläum mit Höhepunkt im Jahr 2017, als man gedachte, dass 500 Jahre zuvor Martin Luther seine berühmt gewordenen "95 Thesen" bekannt gemacht hatte.


Hierzu ergänzend noch eine weitere Lehraussage der evangelisch-lutherischen Kirche über die Taufe aus der Augsburger Konfession, Artikel 2, verfasst von Philipp Melanchthon.
"Weiter wird bei uns gelehrt, dass nach Adams Fall alle natürlich geborenen Menschen in Sünde empfangen und geboren werden, das heißt, dass sie alle von Mutterleib an voll böser Lust und Neigung sind und von Natur keine wahre Gottesfurcht, keinen wahren Glauben an Gott haben können, ferner dass auch diese angeborene Seuche und Erbsünde wirklich Sünde ist und daher alle die unter den ewigen Gotteszorn verdammt, die nicht durch die Taufe und den Heiligen Geist wieder neu geboren werden
..."
 
Auch die evangelisch-lutherische Kirche lehrt also, dass das Baby schon seit dem Mutterleib "voll böser Lust" ist und deswegen im Falle seines Todes für alle Ewigkeiten in die ewige Hölle muss, wenn es nicht rechtzeitig kirchlich getauft würde, wodurch ihm angeblich eine so genannte Erbsünde vergeben und ihm der "Heilige Geist" verliehen würde. Und wer das nicht glaube, müsse nach evangelischem Glauben ebenfalls für alle Zeiten grausame Höllenstrafen erleiden.

Doch es sind nicht nur religiöse Grunde, sondern wohl vor allem finanzielle, welche die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in einem "Impulspapier" von 2006 bewogen hat, eine Erhöhung der "Taufquote" bei Säugligen anzustreben und das Jahr 2011 zwischenzeitlich zum "Jahr der Taufe" auszurufen. Denn jeder Getaufte wird ja bekanntlich später automatisch kirchensteuerpflichtig, weswegen man das Jahr 2011 zutreffender "Jahr der Kirchensteuer" hätte nennen sollen. Kritiker nannten es im Kontrast dazu "Jahr des Kirchenaustritts", wobei nach kirchlicher Lehre nicht einmal ein Kirchenaustritt die Taufe und die damit verbundenen kirchlichen Ansprüche aufhebt oder neutralisiert. Doch dazu später mehr.
 

9.) Was wollten Johannes der Täufer und Jesus von Nazareth?


Im krassen Gegensatz zu den Amtskirchen stehen die Lehren von Johannes dem Täufer und Jesus von Nazareth. Jesus wollte den Kindern Vertrauen zu Gott, ihrem himmlischen Vater, dem Vater-Mutter-Gott, vermitteln, der es immer gut mit ihnen meint. Niemals hätte Er zugestimmt, sie im Säuglingsalter ungefragt zu Mitgliedern einer Kirche zu machen. Auch hat Jesus von Nazareth selbst nicht getauft (vgl. Johannes 4, 2). Er lehrte die Menschen, Gottes Gebote zu halten. Und wer dies kontinuierlich und konsequent tut, empfängt, so Jesus, nach einer gewissen Zeit die Geisttaufe, die aber ein inneres Erleben ist (vgl. die Berichte der Apostelgeschichte über das Pfingstgeschehen) und mit einer kirchlichen Zeremonie nichts zu tun hat.

Jesus achtete immer den freien Willen des Menschen. Zu Seinen Jüngern habe Er gemäß des Matthäusevangeliums gegen Ende Seiner irdischen Lebenszeit sinngemäß gesagt: "Lehret, dann taufet, und dann lehret weiter" (Matthäus 28, 19-20). Möglicherweise ist hier ein Zugeständnis zu einer Art Taufe mit Wasser, ähnlich wie es Johannes praktizierte, gemeint. Grundsätzlich ist mit Taufe bei Jesus jedoch eine Geisttaufe gemeint, keine Wassertaufe.
Alle vier Evangelien der Bibel berichten übereinstimmend, dass auch Johannes der Täufer diesen Sachverhalt so bestätigt. So erklärt er: "Ich taufe euch mit Wasser zur Buße; der aber nach mir kommt, ist stärker als ich; ... der wird euch mit dem Heiligen Geist und mit Feuer taufen." (Matthäus 3, 11 und Lukas 3, 16)
Die Geisttaufe von Jesus sollte also die Wassertaufe des Johannes, die ein Zeichen der Umkehr und der Buße war, später ablösen. Doch nicht nur die Geisttaufe ist in den Amtskirchen unbekannt. Auch die Buße, die bei Johannes im Zentrum seiner Wassertaufe stand, spielt in den Kirchen bei der Taufe praktisch keine Rolle mehr. Denn ein Säugling kann überhaupt keine Buße tun, und die meisten Kirchenmitglieder werden eben als Säuglinge getauft. Man hat den Gedanken der Buße nur ein wenig in die kirchliche Dogmatik mit eingestreut, um einen biblischen Bezug herstellen zu können und den wahren Ursprung des kirchlichen Sakraments aus den antiken Götzenkulten besser verschleiern zu können. Tatsächlich nahmen sich die Kirchen nämlich die antiken Götter- und Herrscherkulte und ihre Einweihungs- und Aufnahmeriten (die so genannten "Initiationsriten") zum Vorbild. Und sie institutionalisierten im Gegensatz zu Jesus eine auch in den vielen heidnischen Kulten übliche Kulthandlung mit Wasser und machten diese gar zu einer angeblich "heilsnotwendigen" Verpflichtung.

Was kann man sich stattdessen unter einer Geisttaufe vorstellen? Menschen, die bereits über längere Zeit die Botschaft des Christus, das Erlernen der Gottes- und Nächstenliebe, verwirklichen, empfangen durch ihr beständiges Leben nach den Geboten Gottes diese Geisttaufe. Und sie schließen sich auf diese Weise den Jüngern an, die von Christus mit Hilfe des "Inneren Wortes" (= der Führung durch den Heiligen Geist über das Innere = das Herz des Menschen) unmittelbar geführt werden können. So hatte es sich Jesus gedacht. Diese Taufe ist also kein veräußerlichtes Ritual. Sondern es ist ähnlich wie bei den so genannten Pfingst-Ereignissen. Christus offenbarte sich dabei durch Prophetenmund, wodurch die frühe christliche Urgemeinde geführt und geleitet wurde, und der Heilige Geist zeigt sich – vergleichbar "Feuerzungen" – über dem Haupt der Getauften. Die auf diese Weise Getauften konnten dabei nicht beliebig ausgewählt werden. Sondern sie mussten durch ihr Leben die Voraussetzung dafür geschaffen haben, diese zusätzliche geistige Kraft zu empfangen. Und die so Getauften werden in Zukunft weiterhin in allem gelehrt, was für sie und für ihre Aufgabe auf der Erde notwendig ist. Das war der Wille von Jesus: Erst lehret, dann taufet, dann lehret weiter. So weit einige umschreibende Gedanken zur christlichen Geisttaufe.

Und während Jesus im Taufauftrag gemäß der Bibel folglich hinzu fügt "Lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe", ersetzte die Kirche diese Botschaft durch die Kirchenlehre "Allein der Glaube genüge" – der nächste gravierende Widerspruch zu Jesus, dem es immer auf das Halten der Gebote ankam (siehe z. B. hier).

Die voraus gegangene Wassertaufe des Johannes war demgegenüber als Vorbereitung für das Kommen von Jesus, dem Christus, gedacht. Johannes sprach: "Aber damit er [Jesus] Israel offenbart werde, darum bin ich gekommen zu taufen mit Wasser." (Johannes 1, 31)
Das bedeutete: Jemand bereut seine Fehlhaltung und entscheidet sich neu, nach den Geboten Gottes zu leben, indem er täglich sein "Sündhaftes", also seine Fehlhaltungen, bereinigt und mit Gottes Hilfe nicht mehr tut. So hilft er mit, durch sein Leben Christus den Weg zu bereiten, und er wird Jesus von Nazareth dann auch später als den Christus erkennen, so wie es auch Johannes der Täufer erklärt hatte und wie es dem Auftrag des Johannes entsprach.
Säuglinge waren bei diesem Aufruf jedoch nicht gemeint. Kleine Kinder sind nämlich für Jesus grundsätzlich willkommen, denn Er sagte ja auch: "Lasset die Kinder zu mir kommen"; doch nicht, um eine rituelle Kulthandlung bzw. ein "Sakrament" an ihnen zu vollziehen, sondern um ihnen etwas von der Liebe zu geben, die jedes Kind braucht, um zu einem seelisch gesunden jungen Menschen heran zu wachsen.

Wie hielt es Jesus von Nazareth selbst mit der Taufe? Auch Er ließ sich von Johannes dem Täufer taufen. Dies war ein Symbol für Seine Verbundenheit mit Gott und für Seine übergroße Demut. Doch Jesus selbst taufte nicht mit Wasser. Und auch die ersten Nachfolger Christi tauften weder mit Wasser noch tauften sie Säuglinge.
Dies begann erst um das Jahr 200. Die in dieser Zeit entstehende Zeremonienkirche übernahm dazu zahlreiche Rituale und Bräuche aus den antiken heidnischen Mysterienkulten, die damals im Mittelmeerraum weit verbreitet waren. Die Kirche folgt also weder Johannes noch Jesus, sondern sie übernahm heidnische Initiations- also "Einführungs"-Riten und prägte sie nach ihren Vorstellungen um, und sie entlarvt sich damit auch selbst als "heidnischer" Götzenkult. Denn Johannes lehrte die Wassertaufe zur Umkehr für Erwachsene. Und diese Wassertaufe wurde im Urchristentum abgelöst durch die Geisttaufe von Jesus und Seinen Jüngern. Die Kirche jedoch folgt den heidnischen Mysterienkulten und führte wie diese eine Kult-Wassertaufe ein, und sie fordert bis heute sogar diese Taufe von Säuglingen. Dazu fälschte sie unter anderem ihre Bibel.
 

10.) Wie die Kirche ihre Bibel unmerklich fälschte


Zur Begründung ihres "Sakraments" bzw. ihrer Zeremonie berufen sich die Kirchen auf den so genannten "Taufbefehl", eine angebliche Äußerung des Jesus von Nazareth, der laut Bibel gesagt haben soll: "Machet alle Menschen zu meinen Jüngern und taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes." (Matthäus 28, 19)
Dieser einzige biblische Hinweis auf die Wortkombination "Vater, Sohn und Heiliger Geist" am Schluss des Matthäusevangeliums ist jedoch nach Überzeugung der meisten Wissenschaftler eine spätere Hinzufügung, wohl aus dem 2. Jahrhundert, zu einem bis dahin bestehenden Text,  Denn sie fehlt in früheren biblischen Handschriften, z. B. in Bibel-Handschriften des Kirchenvaters Eusebius vor dem Jahr 325 bzw. in Zitierungen bei den Kirchenvätern Justin und Aphraates.


Auch tauften die ersten Urchristen entweder gar nicht mit Wasser oder, wenn doch – um den Menschen, welche sich ein solches äußeres Ereignis als Umkehrpunkt in ihrem Leben wünschten, entgegen zu kommen – dann immer "auf den Namen des Herrn Jesus" oder "in dem Namen Jesu Christi". Siehe die Beweise bzw. Belege dafür z. B. in den Bibeln in Apostelgeschichte 8, 15 f.; 10, 44-48; 19, 3-5. Wäre die so genannte "trinitarische" Tauf-Aufforderung im Matthäusevangelium ("auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes") ursprünglich bzw. echt, dann hätten Petrus, alle Apostel und Paulus allesamt dagegen verstoßen, und erst die Kirche hätte es später richtig gemacht. Allein dies müssten doch dem gesunden Menschenverstand einleuchten.
Wenn die beiden Großkirchen also heute behaupten, bei einer Taufe (auch bei einer angeblichen "Nottaufe") sei für die Gültigkeit entscheidend, dass auf den "dreieinigen" (!) Gott getauft worden sei, dann entlarvt sie sich damit selbst. Denn der so genannte "dreieinige" oder "dreieine" Gott ist eben nicht der Gott, auf den Petrus, Paulus und die Apostel tauften. Er ist, wenn man ihn so nennen möchte, der Kirchengott, der sich im Laufe des 4. Jahrhunderts zu dem "Dreieinigen" entwickelte, als der er noch heute von den Konfessionen präsentiert wird.

Wie ist es dann zu dieser so genannten "Dreieinigkeit" gekommen? Die Formel "Vater, Sohn und Heiliger Geist" wurde im so genannten Frühkatholizismus immerhin schon um das Jahr 100 entwickelt, ca. 70 Jahre nach der Kreuzigung von Jesus von Nazareth, woraus sich dann bis zum 4. Jahrhundert eine spezielle kirchliche "Dreieinigkeitslehre" (= "Trinitätslehre", davon abgeleitet "trinitarische" Formel = "Dreieinigkeitsformel" ableitete). Doch ursprünglich waren "Vater, Sohn und Heiliger Geist" eben noch nicht diese "drei Personen" einer "Dreieinigkeit", wie es kirchliche Gehirne später kirchenintern verbindlich definierten. Sondern man wusste von dem "Vater-Mutter-Gott" gleich Schöpfergott, welchen Christus, Sein Sohn, der in dem Menschen Jesus von Nazareth lebte, den Menschen näher brachte. Und man wusste von dem All-Geist = dem "Heiligen Geist", der alles Leben beatmet, dem Odem Gottes in allem Sein, dem Ursprung allen Lebens und der Kraft die alles bewirkt und erhält. Aus diesem All-Geist = "heiligem" Geist, dem Urstrom, manifestierte sich einst auch der Schöpfergott selbst, auch "Gott-Vater" genannt. Und dieser legte in die Schöpfung die Polarität von "männlich" und "weiblich" hinein, auch eine Polarität von "Geben" und "Empfangen", beides in völliger Gleichheit, in dessen Folge Er auch Söhne und Töchter als Sein Kindervolk schuf, darunter als ersten Sohn Christus. So zusammengefasst das urchristliche Wissen, das jedoch nur in außerbiblischen Schriften ausführlich enthalten ist. Die neue kirchliche Lehre einer "Dreieinigkeit" weicht erheblich davon ab und wurde erst in den Jahren 325 und 381 auf Kirchenkonzilien ausschließlich von intellektuellen Männern so beschlossen und dogmatisch festgelegt, während man Andersdenkende von Anfang an grausam verfolgen und bald auch ermorden ließ.

Authentisch an dem so genannten "Taufbefehl" der Kirchenbibeln ist wahrscheinlich nur der Satz-Kern "Erst lehrt und dann tauft".
Doch auch dieses Wort wird in der Kirche bewusst und gezielt falsch ausgelegt. Denn in den modernen Bibelübersetzungen heißt es jetzt meist: "Machet zu Jüngern und dann tauft". Doch der moderneren deutschen Übersetzung "Machet zu Jüngern" entspricht im griechischen Urtext schlicht und einfach ein Wort, das nichts anderes bedeutet als "Lehret sie" ("mathäteusate"). So hat es deshalb auch Martin Luther übersetzt, und so stand es in den Lutherbibeln bis 1984, ehe es durch die "Bibelverbesserer" der Amtskirchen in der "revidierten Fassung" von 1984 durch "Machet zu Jüngern" ersetzt wurde. Und so stand "Lehrt sie" auch in den katholischen Bibeln, ehe es in der Einheitsübersetzung von 1984 ebenfalls durch "Macht zu Jüngern" ersetzt wurde, was auch in der Überarbeitung von 2016 Bestand hat.
Doch die Lutheristen kehrten für ihre Überarbeitung der Lutherbibel aus dem Jahr 2017 wieder zur tatsächlichen Luther-Übersetzung zurück. Dort heißt es jetzt wieder "Lehret".
 
Die neue (katholisch) bzw. zwischenzeitlich neue (lutherisch) Übersetzung wäre nun nicht von vorne herein völlig falsch, wenn man die auf diese Weise neu übersetzten deutschen Worte richtig interpretieren würde. Das zugehörige Substantiv "mathätäs" bedeutet ja "Schüler", und es geht folglich auch von daher eindeutig darum, bereitwillige Schüler zu finden, die lernen möchten, bevor man sie dann tauft.
Doch warum hatte man die korrekte Übersetzung "lehrt" dann überhaupt geändert? Und warum wählte bzw. wählt man stattdessen die eher nebulöse Formulierung "Macht zu Jüngern" statt die klare Formulierung "Macht zu Schülern"? Genau darin besteht die unmerkliche Bibelfälschung und das ist diabolisch, und man weiß nie so genau, wie es kirchlich gerade gedreht und gewendet wird und zu welchem Zweck.

Denn unzweifelhaft heißt es in den Bibeln: Man soll die Menschen gemäß dieser Bibelstelle erst belehren und dann taufen und später natürlich weiter lehren (V. 20). Und auch in der katholisch dogmatisierten und damit für Katholiken bis heute einzig verbindlichen lateinischen Vulgata steht in Vers 19 das Wort "docete", also "lehrt". Dieses Wort wird dann in Vers 20 wiederholt ("docentes"). Deshalb noch einmal klar und eindeutig die Bedeutung in den Bibeln: Man soll die Menschen demnach erst belehren und dann taufen bzw. in die Gemeinschaft aufnehmen und später natürlich weiter lehren.
Die beiden deutschen Großkirchen jedoch verwischen seit einigen Jahren gezielt dessen klare Bedeutung, indem sie vernebeln, was mit der neuen deutschen Formulierung "Machet zu Jüngern" gemeint ist, nämlich nichts anderes als das frühere "Lehren", das bis 1984 auch noch unangefochten in den evangelischen und katholischen Bibeln stand. Und auch wenn es in der evangelischen Kirche seit 2017 nun wieder korrekt "lehren" heißt, so denkt diese Kirche der Reformation aber nicht daran, daraus Konsequenzen zu ziehen. Die Bedeutungsverwischungen und Verdrehungen gehen weiter, denn auch die kirchlich für notwendig erklärte evangelische Babytaufe wird von der Religionsbevollmächtigten nicht angetastet.
 

11.) Warum die Vernebelung und Irreführung? Warum Lüge und Betrug?


Doch warum diese Vernebelungen und Irreführungen? Bei jeder katholischen Säuglingstaufe liest der Priester nämlich diese Bibelstelle vor. "Machet zu Jüngern und taufet ..." Und dabei wird dann bewusst und gezielt mit dieser Wortwahl der falsche Eindruck erzeugt, das Kind werde jetzt zu einem "Jünger" gemacht, indem man es tauft. Und es ist eine Frage, wie viele evangelischen Pfarrer auch die dort weiterhin die von 1984 bis 2017 übliche vernebelnde Formulierung verwenden. Doch genau das, was damit suggeriert werden soll, ist von Jesus nie und nimmer gemeint (!). Oder der jeweilige Pfarrer verbiegt es dadurch, indem er so tut, als werde das Kind eben jetzt schon – angeblich gemäß dem Willen von Jesus – getauft und mit der Zeit dann eben auch noch zu einem "Jünger" gemacht. Doch wie die Theologen es mit ihrem Intellekt drehen und wenden: Immer (!) wird von ihnen gezielt falsche Eindruck vermittelt, das kirchliche Tun bei der nun folgenden Taufe sei genau das, was Jesus hier "eingesetzt" oder zumindest gewollt habe. Doch die Kindertaufen der Kirchen sind klar gegen den Willen von Jesus, dem Christus. Aus vielen kleinen Lügen wird dort aufs Ganze gesehen also eine große Lüge konstruiert, und am Ende kommt das Gegenteil von dem heraus, was Jesus wollte. Das ist es, was hier Sache ist.
Wer diese Verwirr-Methode der Kirche, die sie auch in anderen Bereichen anwendet, einmal durchschaut hat, hat eines ihrer Geheimnisse, von denen sie immer so nebulös spricht (vgl. hier), entschlüsselt.
 
Doch das ist noch nicht alles. Kirchenmänner und -frauen lügen auch dann, wenn sie sagen, Jesus habe zwar in erster Linie an Erwachsene gedacht, doch er könnte mit seinem "Taufbefehl" auch schon Säuglinge gemeint haben, auch wenn er davon nicht direkt spreche. Das hat er aber sicher nicht (!) gemeint, auch nicht eventuell. Denn die Bedeutung der Formulierung "Machet zu Jüngern", noch einmal zur Wiederholung, ist eindeutig "Lehrt sie". Die ursprüngliche Übersetzung "Lehrt sie", wie sie von Martin Luther und Jahrhunderte lang von der katholischen Kirche überliefert wurde, war in diesem Fall also richtig. Also: Erst lehren, dann taufen. Und bei einem Säugling ist das eben noch nicht möglich.

Damit die Irreführung der Menschen aber noch besser gelingt, wird bei kirchlichen Taufhandlungen noch ein weiteres Jesuswort missbraucht, indem man es aus dem Zusammenhang reißt und in einen völlig anderen Kontext hinein montiert, nämlich: "Lasset die Kinder zu mir kommen und wehret ihnen nicht" (Markus 10, 14). Dieses Jesuswort hat nämlich mit einer Taufe überhaupt nichts zu tun. Jesus hatte die Kinder selbstlos geliebt, ihren Kopf kurz berührt und ein Herzensgebet gesprochen, aber Er hat sie nicht getauft und ungefragt zu Mitgliedern einer Institution gemacht. Seine Worte jedoch in einem ganz anderen Zusammenhang zu zitieren, nämlich bei der kirchlichen Taufhandelung, ist die nächste Vernebelungslüge, um das große kirchliche Betrugswerk besser verschleiern zu können.

Um es also noch einmal unmissverständlich zu sagen: Die kirchliche Taufe hat mit Jesus nichts zu tun. Und die von den institutionellen Amtskirchen geforderte Säuglingstaufe widerspricht klar dem Auftrag von Jesus im Matthäusevangelium, der zwar auch eine Taufe enthält, der aber seinen Schwerpunkt und seine notwendige Voraussetzung klar im Lehren hat. In der Kirche hingegen wird nicht der Mensch, der sich aufgrund der Lehre frei für diesen Glauben entscheidet, durch eine Taufe aufgenommen, sondern ein unmündiger Säugling wird durch eine Tauf-Zeremonie unter Missachtung des Menschenrechts eines freien Willens für immer vereinnahmt.
Und dahinter steckt natürlich auch der kirchliche Hintergedanke, dass er auf diese "elegante" Weise auch gleich zu einem späteren Kirchensteuerzahler geworden ist. Müsste er sich als religionsmündiger Jugendlicher oder junger Erwachsener nämlich selbst für eine Taufe entscheiden, würde die Kirche niemals annähernd so viele Kirchensteuerzahler bekommen. Und auch die Kirchensteuer hat Jesus natürlich niemals gewollt.

Doch damit noch immer nicht genug mit den Bibelfälschungen. Hinzu kommt eine weitere: Der Jesus ebenfalls zugeschriebene Satz in Markus 16, 16, "Wer da glaubt und getauft wird, der wird selig werden", ist wahrscheinlich ebenfalls eine Fälschung. So weist die theologische Wissenschaft der Kirchen seit längerem auf diesen "unechten" und von einem Unbekannten später hinzugefügten Schluss des Markusevangeliums (Markus 16, 9-20) hin. Vernebelung, Irreführungen, Lügen und Fälschungen also, wohin man blickt, vor allem durch intellektuelle Finessen, die von den Normalbürgern kaum nachvollzogen werden können. Aber so soll es ja auch sein, damit diese glauben, man bräuchte diese Theologen.

Und dieser Satz am Schluss des Markusevangeliums widerspricht auch allem, was Jesus sonst zu dem Thema lehrt, dass es nämlich auf das richtige Tun ankomme, nicht auf Glaube und Taufe, wie hier behauptet wird.
Zum eindeutigen Beweis dazu einmal vier klare Beispiele: entsprechender Worte von Jesus von Nazareth:
1) "Es werden nicht alle, die zu mir sagen: Herr, Herr!, in das Himmelreich kommen, sondern die den Willen tun meines Vaters im Himmel." (Matthäus 7, 21)
2) "Darum, wer diese meine Rede hört und tut sie, der gleicht einem klugen Mann, der sein Haus auf Fels baute." (Matthäus 7, 24)
3) "Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihr ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten." (Matthäus 7, 12)
4) Ein Schriftgelehrter fragt Jesus, was er tun muss, um das ewige Leben zu erben. Der Mann zitiert das Gebot der Gottes- und Nächstenliebe, und Jesus sagt zu ihm: "Tu das, so wirst du leben." (Lukas 10, 25-27)

Damit wird auch inhaltlich bestätigt bzw. unmissverständlich nahe gelegt, dass der Satz in Markus 16, 16 entweder eine Fälschung ist; oder Jesus meint hier- wie auch sonst bei diesem Thema – eine Geisttaufe, die aber das rechte Tun immer voraus setzt. Dann würde der Satz stimmen, nicht aber die fälschende Deutung der Kirche heute.
 

12.) Wie hat sich die kirchliche Säuglingstaufe entwickelt?


Die Säuglingstaufe entstand aus einer zunehmenden Verfälschung des ursprünglich von Christus Gelehrten
. Wir haben es zunächst anhand der Bibeln erläutert und möchten auf die Entwicklung jetzt noch etwas ausführlicher eingehen. Und zwar geschah in etwa Folgendes:

Während sich in der Zeit des frühen Christentums immer weniger Menschen finden, welche sich die innere Reife für eine Geisttaufe erarbeiten, so gibt es zumindest immer wieder Menschen, welche die Absicht äußern, ihr Leben im Sinne von Christus führen zu wollen. In diesem Zusammenhang wird deshalb die Geisttaufe allmählich durch das Symbol der Wassertaufe ersetzt.

Im entstehenden Christentum wird diese Taufe ausschließlich für Erwachsene praktiziert, die zuvor in allem Wesentlichen unterwiesen werden, so wie es auch im Matthäusevangelium gelehrt wird. So heißt es z. B. in der Didache [Aussprache: Betonung auf dem "e"] (7, 1), der ältesten erhaltenen Gemeindeordnung um das Jahr 100: "Tauft so: Nachdem ihr dies alles [die in einem Katechismus enthaltene Sittenlehre] mitgeteilt habt, tauft auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."
Man übernimmt es an dieser Stelle also annähernd so, wie es gemäß des Matthäusevangeliums von Jesus vorgegeben wurde: "Erst lehrt, dann tauft." Die "Dreier-Formel" bei der Taufhandlung ist allerdings schon eine Abweichung von den ersten Taufen, wo "nur" auf "Christus" getauft wurde. Doch sie ist zu diesem Zeitpunkt noch keine so genannte "Dreieinigkeit" (wenn sie nicht auch in der Didache eine nachträgliche Fälschung ist). Dies wird sie erst ab dem Konzil von Konstantinopel im Jahr 381 – ein Jahr, nachdem das kirchliche Christentum zur einzig erlaubten Staatsreligion aufgestiegen ist und für andere Religionen die Todesstrafe eingeführt wurde.

Auch um das Jahr 150 gibt es noch keine Kindertaufen. Der bekannte Kirchenvater Justin erklärt, wie sich ein Mensch auf die Taufe vorbereitet:
"So viele überzeugt sind und glauben, es sei wahr, was wir gelehrt und gesagt haben, [und] auch versprechen, nach Kräften so zu leben, die werden unterwiesen zu beten, und unter Fasten von Gott die Vergebung ihrer zuvor begangenen Sünden zu erflehen; und wir beten und fasten mit ihnen. Darauf werden sie von uns dorthin gebracht, wo es Wasser gibt ... [denn auch] sie empfangen dann die Waschung mit Wasser ..."
(Apologie I, 61-67)


Es geht also darum, "nach Kräften so zu leben", wie ein Christ leben sollte. Doch aus dem Symbol für die innere Reinigung, für die Vergebung der Sünden und für ein Leben nach der Bergpredigt des Jesus von Nazareth, das es noch bei Johannes dem Täufer und bei den ersten Christen war, wird allmählich ein veräußerlichter Ersatz. Man hält zunehmend das Symbol für das "Eigentliche". Das Entscheidende aber, die Verwirklichung der Lehre des Jesus von Nazareth, tritt mehr in den Hintergrund.
Bereits beim "Kirchenvater" Justin heißt es, der Getaufte werde bei der Taufe "wiedergeboren" (Apologie, siehe oben), obwohl die Wassertaufe doch nur das Symbol ist. So entsteht aus dieser Zeremonie allmählich ein kirchliches "Gnadenmittel" (= Sakrament), bei dessen Durchführung sich die "Reinigung" des Lebens angeblich automatisch vollziehe. Und der Wille des Christus, nämlich der aktive Glaube, wozu z. B. die "Bereinigung" des Negativen bzw. die Versöhnung mit unserem Nächsten gehört, spielt eine immer geringere Rolle, bis schließlich alles im Lauf der Zeit gar ins Gegenteil verkehrt wird und nur noch ein passiver Glaube nötig sei. Doch wie ging es unmittelbar weiter?
 

13.) Die kirchliche Taufe entstammt aus einem alten "Götzen"-Ritual


Die Wassertaufe für Erwachsene wird allmählich zum Fest ausgestaltet und durch Übernahme von Elementen und Riten aus den heidnischen Religionen (die im biblischen Sprachgebrauch als "Götzendienste" gelten) noch weiter veräußerlicht. Im Kirchentum entwickeln sich z. B. die Benutzung eines Taufsteins, die Durchführung der Taufe durch einen Priester, das Sprechen bestimmter Taufformeln, Fastengebote, bestimmte Taufgewänder, die Einführung bestimmter Tauf-Gedenktage usw.
Zum Vergleich: Auch bei der Einweihung in den Isis-Kult trägt der Isis-Jünger z. B. ein weißes Kleid (Apuleius von Madaura, Metamorphosen 15, 4), wie später auch der frühkirchlich Getaufte unmittelbar nach seiner Taufe. Taufkleid, Taufkerze, Taufpaten und Taufgelöbnis stammen auch nicht von Jesus von Nazareth, sondern wurden ebenfalls aus den okkulten heidnischen Mysterienreligionen übernommen. Der dabei vorgenommene "kleine Exorzismus" (die Widersagung an Satan) stammt aus archaischen voodoo-ähnlichen Kulten und hat ebenfalls mit Jesus nicht das Geringste zu tun.

Der gesamte Initiations-Ritus (bzw. das Aufnahme-Sakrament) stammt aus der hellenistischen Götterfrömmigkeit und wurde auch im Kult des Gottes Mithras praktiziert, der nach dem kirchlichen Kult die zweitstärkste Religion im antiken Mittelmeerraum war; dort allerdings noch nicht für Säuglinge.


Im Jahr 200 ist die Babytaufe auch in der Kirche noch nicht üblich, doch anscheinend nehmen die ersten Kirchenanhänger ihre Kinder mit zum Ritual hinzu. Bekannt aus dieser Zeit sind die Tauffragen von Bischof Hippolyt von Rom (um 170-230) in der ihm zugeschriebenen Gemeindeordnung. Die Fragen erfordern eine bewusste Antwort des Täuflings, was darauf hinweist, dass die Taufe nach wie vor grundsätzlich an erwachsenen Gläubigen vollzogen wurde. Dann aber heißt es dort weiter: "Für die, die nicht für sich sprechen können, sollen die Eltern sprechen oder ein anderes Familienmitglied." (zit. nach Prof. Dorothea Wendebourg in idea-spektrum Nr. 3 von 19.1.2011)

Die heidnischen Taufriten vermischt die Kirche ab dem 3. Jahrhundert nun immer mehr mit dem Jesuswort "Lasset die Kinder zu mir kommen!" Und man übernimmt dazu Riten für den Lebensbeginn bei Säuglingen aus heidnischen Weihen. Doch Jesus hatte Kinder niemals getauft. Er ließ sie zu sich kommen und er "segnete" sie. Das heißt, Er sandte ihnen vermehrt Kraft aus Seinem Inneren zu. Er machte sie aber nicht zu Mitgliedern einer Kirche und brannte ihnen auch kein angeblich unzerstörbares "Siegel" ein. Das ist bei der kirchlichen Säuglingstaufe, die aus Götzenkulten entlehnt wurde, jedoch völlig anders.
In der Kirche versteigt man sich derweil in zahlreiche weitere Denkprobleme und deren angeblicher "Lösung", wobei sich die Kirche dabei weiter und weiter von Jesus entfernt und in die entgegen gesetzte Richtung bewegt. Die Taufe soll demzufolge z. B. auch Sünden abwaschen können. Doch Säuglinge können ja noch nicht zwischen Gut und Böse unterscheiden und deshalb auch nicht sündigen, weswegen – selbst wenn diese kirchliche Magie funktionieren sollte – sie bei Säuglingen völlig unangebracht ist.

Die kirchliche "Lösung" dieses hausgemachten Denkproblems ist die Neuentwicklung einer Erbsündenlehre, die das urchristliche Wissen um die Reinkarnation allmählich in den Hintergrund drängt und schließlich ersetzt. Demnach komme jeder Säugling mit einer Erbsünde auf die Welt, die ihm bei der Taufe angeblich vergeben wird bzw. gelöscht wird.
Die Neuentwicklung einer Erbsündenlehre geht ab dem 3. Jahrhundert bis ins Mittelalter dann einher mit der Neuentwicklung einer Lehre von einer ewigen Verdammnis für Ungläubige bzw. Ungetaufte.

Mit Erörterungen darüber, wer genau angeblich ewig verdammt werde und wer nicht, schafft sich die Kirche beim Volk dann zunehmend ein wirkungsvolles Instrument der Einschüchterung. Im Jahr 418 entscheidet die Kirche dann dreist und bösartig: "Wenn Kinder ungetauft sterben, kommen sie in die Hölle" (Synode von Karthago). Im Mittelalter mildert man diese Lehre dann wieder ab: Das Baby komme nur ewig an eine Art neutralen Ort ohne Freude und Leid. Dafür denkt man sich den Begriff der "Vorhölle" aus, den "limbus infantium" (= Raum der ungetauft verstorbenen Kinder). Dieser Raum sei zwar offiziell ein Teil der Hölle, also einer vermeintlich ewigen Gottferne, jedoch ohne die damit verbundenen Höllenqualen, die es nur in der Haupt-Hölle gebe (zur aktuellen innerkirchlichen Diskussion über die Vorhölle siehe hier). Der Horror entwickelt sich weiter.

Doch ob Höllenqualen oder "nur" "neutraler" Ort ohne "Anschauung" Gottes? Welche Eltern wollen schon so etwas für das Kind? Aus Angst lassen sie das Kind deshalb jetzt sofort nach der Geburt taufen. Auch wird in der Kirche dazu eine spezielle Lehre von der "Nottaufe" ausgefeilt. Bei Lebensgefahr für das Baby brauche es ausnahmsweise keinen Priester oder Diakon für die Zeremonie. Jedes Kirchenmitglied könne dann taufen. Ja, mehr noch: Es sei sogar verpflichtet (!), kirchlich zu taufen – auch ohne Zustimmung der Eltern. Dazu genüge es, dass das Kirchenmitglied die richtige Taufformel spreche: "Ich taufe dich im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes". Und die kirchliche Taufe ist damit voll gültig und unwiderrufliche für alle Ewigkeiten vollzogen, auch wenn das Kirchenmitglied sich z. B. die "Todesgefahr" nur einbildete und ein Arzt dies keineswegs so gesehen hätte. Auf diese Weise hat der Vatikan noch im 19. Jahrhundert jüdischen Eltern das Kind weg genommen, nachdem dies von einem katholischen Kindermädchen, die eine "Not" vermutete, "unwiderruflich" katholisch getauft worden war (mehr dazu siehe unten).

Der "heilige" römisch-katholische Kirchenvater Thomas von Aquin definiert für die heutige Kirche verbindlich die Erbsünde als peccatum originale = Ursprungssünde, die auch bereits dem Säugling vergeben werden müsse.

Im Mittelalter lässt die Kirche dann alle Bevölkerungsgruppen ausrotten, in denen Kinder nicht katholisch getauft werden. Spätestens jetzt entlarvt sich die Teufelei.

Wenn einzelne Bürger ihr Kind nicht kirchlich taufen wollen, werden sie vom Staat auf Betreiben sowohl der katholischen Kirche als auch der im 16. Jahrhundert neu entstanden evangelischen Kirche hingerichtet. Ihre Kinder werden anschließend zwangsgetauft und kirchlichen Erziehungseinrichtungen zur weiteren Indoktrination übergeben.
Am bekanntesten ist in diesem Zusammenhang der Kreuzzug gegen die so genannten "Katharer" in Südfrankreich.
Wegweisend für die evangelischen Kirchen wird das vom "Reformator" Philipp Melanchthon verfasste und von Martin Luther befürwortete evangelische Gutachten der Universität Wittenberg, das die Hinrichtung unwilliger Eltern durch die staatlichen Behörden fordert. Auch in der Schweiz werden viele Bürger auf Verlangen der "Reformatoren" Huldrych Zwingli und Johannes Calvin grausam hingerichtet, wenn sie ihre Kinder nicht der Kirche übereignen (siehe unten).

Trotz Rückgangs der kirchlichen Macht in der Zeit der Aufklärung und der Neuzeit wirkt die tief sitzende Angst und das Gift in den Seelen der Menschen nach über 1500 Jahren kirchlicher Indoktrination immer noch weiter. Die Säuglingstaufe bleibt für die Mehrheit der Bevölkerung eine maßgebliche "Tradition", ein Brauchtum, das man weiter vollzieht.

Erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verzeichnen die Kirchen in Europa Einbrüche bei den Taufanmeldungen, zunächst in der DDR, später auch in westlichen Demokratien. Als Reaktion passen die Kirchen ihre Tauflehren immer mehr dem Denken der Menschen an, die ihrerseits zunehmend ihren Verstand einsetzen. So tritt eine kirchliche Werbung für die Säuglingstaufe oft an die Stelle von offensichtlicher Einschüchterung, wie es Jahrhunderte lang zuvor praktiziert wurde.
 

14.) Kirche schürt bei Eltern gezielt Ängste,
um sie von ihren "Heilsangeboten" abhängig zu machen
 

Bedrohliche Lehraussagen werden von den Priestern und Pfarrern nun meist verschwiegen. Dafür bemühen sich die kirchlichen Theologen, nur das scheinbar Positive bei der Taufe herauszustellen, z. B. ein bewusst nicht näher definiertes "Ja Gottes zum Menschen", das angeblich bei diesem Kult dem Kind übertragen würde. Unterschwellig und oft schwerer zu erkennen wirken darin aber die alten Drohungen weiter. Denn was würde mit den Ungetauften geschehen? Und was ist mit den Eltern, die von der kirchlichen "Einladung" für ihr Kind keinen Gebrauch machen? Gilt den Ungetauften etwa nicht gleichermaßen uneingeschränkt das "Ja Gottes" wie den Getauften?

Die Kirche verneint dies und entlarvt sich damit ein weiteres Mal, denn sie erklärt unmissverständlich: "Die Kirche und die Eltern würden dem Kind die unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes zu werden, wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe gewährten." (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1250)
Eltern, welche die Weisung des Jesus, des Christus befolgen und ihr Kind nicht taufen, hindern also nach katholischer Lehre das Kind daran, "Kind Gottes" zu werden.
Für gewaltigen moralischen Druck ist damit auch in unserer Zeit zu Genüge gesorgt: Wer will schon riskieren, dass sein Kind nicht zu Gott komme, d. h. später in der Hölle lande, auch wenn dies nur mehr indirekt ausgesprochen wird?
Und die Eltern müssen hier nicht nur um das Seelenheil des Kindes fürchten, sondern auch um ihr eigenes, wenn sie nicht so handeln, wie die Kirche es ihnen vorzuschreiben versucht. Außerdem pflanzt die Kirche auf diese Weise eine böse Saat, die zur Zerstörung von Familien führen kann. Man stelle sich eine Familie vor, in der z. B. dem einen Teil vom anderen vorgeworfen werde, er würde das Baby daran hindern, "Kind Gottes" zu werden. Kaum auszudenken, welches Leid und welche Verwerfungen hier durch die Lehre der Kirche in das Leben von Menschen hinein getragen werden können, was praktisch auch vielfach geschieht.

Diese Art von Einschüchterungsmethoden durch die Kirche wirkt auf jeden Fall tief in das Unterbewusstsein vieler Eltern hinein. Und sie wirkt auch auf das Denken von ansonsten vernünftigen Eltern ein, das dann etwa wie folgt lautet: "Selbst wenn die Taufe dem Kind nichts nütze, schaden tue sie ihm ja auch nicht. Und es sei auf jeden Fall besser als nicht zu taufen. Denn man könne ja nie wissen, sicher sei sicher. Vielleicht habe die Kirche ja doch recht."
Hinter dieser skizzierten eher oberflächlichen Einstellung liegen jedoch die alten tief sitzenden Ängste und das Gift der kirchlichen Indoktrination
. Und sie ist nachweislich falsch. Denn wie eine Taufe dem Kind vielfach schaden kann, das wird in dieser Studie mehrfach dokumentiert (ein besonders eindringliches Beispiel stammt direkt aus dem Vatikan selbst).

Der kirchenheilige Thomas: Todesstrafe für Getaufte, wenn sie später abweichen. Deshalb: Finger weg von der Taufe!

"Thomas von Aquin ... lieferte auch die Legitimation der Todesstrafe für Häretiker ... Der Mensch war zwar darin frei, das Christentum anzunehmen oder nicht, sofern er Heide war. Aber wer einmal getauft war, musste den Glauben, so, wie ihn die Kirche lehrte, unverfälscht und unverkürzt bewahren."

(So die Lehre des großen Kirchenheiligen und Kirchenlehrers Thomas von Aquin, 1225-1274, zit. nach Michael Hebeis, Schwarzbuch Kirche, Köln 2012, S. 235)

Doch weil man den eigenen Ängsten nicht auf den Grund kommt, wird das Kind eben "sicherheitshalber" zur Taufe gebracht. Es erhält eine Taufkerze und es wird vom Priester gesalbt (in nicht wenigen Fällen von einem pädophilen Priester), und manchmal wird ihm sogar ein eigenes Taufkleid angezogen. Eltern oder Paten sprechen für den kleinen Menschen, der noch keinen Gedanken ausdrücken kann, ein "Taufgelöbnis", die "bösen Geister" werden angeblich von ihm vertrieben, und es wird mit Wasser übergossen, während der Priester die richtige "Dreieinigkeits-Formel" spricht. Wäre die "Formel" jedoch falsch, wäre alles ungültig; wie bei einem falschen Zauberspruch.
Der Unterschied zwischen dem bekannten Romanheld Harry Potter und der Kirche besteht dann letztlich darin, dass es in der Harry-Potter-Geschichte nachprüfbar ist, ob es die richtige "Formel" war und ob die gewünschte Wirkung eintritt. Bei der Kirche kann man überhaupt nichts nachprüfen, stattdessen nur glauben – bis zum bösen Erwachen (siehe dazu auch Der Papst, Harry Potter und die "Heiligtümer des Todes"). Und wer weiß, ob die Seele in manchen schreiende Babys sich nicht auch auf diese Weise wehrt.

Doch wer weiterhin kirchlich denkt und glaubt, der bleibt kirchengebunden und auf dem Weg zu Gott blockiert. Erst wenn die zugrunde liegenden Ängste aufgrund der Drohungen und Einschüchterungen bereinigt werden, verliert die Kirche ihre Macht über die Menschen, und Eltern können unbeschwert nach der Weisung des Jesus, des Christus fragen. Befolgen sie dann Seine Lehre, lassen sie ihr Kind nicht taufen.
 

15.) 21. Jahrhundert – Kirche zweifelt ihre Lehre von der "Vorhölle" an


Es ist vielfach die Verunsicherung oder innere Not von Menschen, die einen guten Nährboden für die Kirche darstellen, um mit ihren angeblichen "Heilsangeboten" bei den Menschen Gehör zu finden. Und diese willigten zu Tausenden ein, zahlten zeitlebens Kirchensteuer und verließen sich auf die Heilsversprechen der Kirche: Wer glaubt und getauft ist, der werde "selig" werden, heißt es z. B. in der evangelischen Kirche, wobei durch das Handeln des Pfarrers und Priesters bei der Säuglingstaufe nach kirchlicher Lehre angeblich Gott handle und das Kind beim Vollzug des kirchlichen Sakraments annehmen würde. Doch was ist das für ein "Gott", der ungetaufte Kinder angeblich nicht so annimmt wie getaufte und sie im Falle ihres Todes ewig im so genannten "Limbus infantium" (dem Raum für ungetauft verstorbene Kinder) ausharren lässt, wie es die katholische Kirche seit Jahrhunderten vermutet bzw. lehrt?

Das Wesen des Katholizismus,
seine furchtbare Tauflehre und manche Folgen

besingt der österreichische Liedermacher Ludwig Hirsch in seinem Lied Der Dorftrottel.
Die Tragödie in dem Dorf beginnt, nachdem das Kind einer einflussreichen katholischen Familie gestorben ist, bevor es katholisch getauft wurde ...
 

In diesem "Raum für die Kinder, die ungetauft verstorben sind", würden die Kinder zwar keine Sündenstrafen erleiden, aber doch ewig von der Anschauung Gottes ausgeschlossen sein, was in der Kirche als mildeste Form der Hölle gilt! Mit dieser bösen Art der Einschüchterung zwang die katholische Kirche bis in jüngste Zeit faktisch die Eltern zur Taufe ihrer Säuglinge. Und sowohl auf Verlangen der katholischen als auch der evangelischen Kirche wurden viele Menschen in früheren Jahrhunderten hingerichtet, die sich nicht einschüchtern ließen. So fordert z. B. ein vom Reformator Philipp Melanchthon im Auftrag der Universität Wittenberg verfasstes Gutachten aus dem Jahr 1536, dass diese "Halsstarrigen auch mögen getötet werden". Dieses Gutachten wurde in Absprache mit dem Reformator und "großen Deutschen" Martin Luther erstellt.

Zwar zeigt der Staat dem Herrschaftsanspruch der Kirchen über Leben und Tod heute teilweise Grenzen auf, doch das Grauen der Tradition sitzt noch vielen Menschen in den Gliedern. Allerdings trägt auch die Kirche selbst dem Zeitgeist Rechnung und vertraut mittlerweile ungetauft verstorbene Kinder der "Barmherzigkeit Gottes" an. (Katholischer Katechismus Nr. 1261)
Doch hört, hört: Es wird keineswegs klar gesagt: Gott ist gegenüber diesen Kindern barmherzig. Sondern die Kirche lässt mit ihrer spitzfindigen Formulierung bewusst offen, ob ihr Gott einen "Heilsweg" für diese Kinder habe oder womöglich doch nicht. So ist die "Internationale Theologische Kommission" des Vatikan nach dreijähriger Beratung (PS: wer finanziert das?) im April 2007 zu der noch ein wenig weiter gehenden Schlussfolgerung gelangt, es gebe "
schwerwiegende theologische und liturgische Gründe zur Hoffnung, dass ungetauft sterbende Kinder Rettung finden und sich der glückseligen Schau erfreuen werden" (Die Hoffnung auf Rettung für ungetauft verstorbene Kinder, Absatz Nr. 102, vatican.va, 19.4.2007). Einschränkend wird jedoch gleich hinzugefügt: "Wir betonen, dass es sich eher um Gründe für betende Hoffnung als um Gründe für sicheres Wissen handelt." Erinnert wird nämlich auch beispielsweise an die Päpste Paul III., Benedikt XIV. und Clemens XIII., die im 16. Jahrhundert "das Recht der Katholiken" betonen," die strenge Sicht des Augustinus zu lehren, wonach Kinder, die allein mit der Ursünde sterben, verdammt und mit der immerwährenden Qual des Höllenfeuers bestraft werden, wenn auch mit dem ´mildesten Schmerz` (Augustinus) im Vergleich zu dem, was Erwachsene erleiden, die für ihre Todsünden bestraft werden." (Absatz Nr. 26)
Die bisherige römisch-katholische Vorstellung einer Art nur mit "mildestem Schmerz" für die Babys einhergehenden Vorhölle" als ewiger Bestimmungsort dieser Kinder sei dann laut des vatikanischen Gutachtens von 2007 womöglich ein wenig zu streng gewesen. Doch es sei eben nur eine "Hoffnung", dass es so sei.

Weiterhin muss man zurückfragen: Wo sind denn jetzt alle die Seelen hin, die in den vergangenen Jahrhunderten angeblich den "Limbus infantium", die Vorhölle, bevölkerten? Sind sie nun von dort befreit oder gilt die eventuelle "Amnestie" erst ab 2007?
Doch die Kirche taktiert wie immer nach allen Seiten. So heißt es an anderer Stelle der von Papst Benedikt XVI. autorisierten offiziellen katholischen Verlautbarung ausdrücklich auch:
"Es muss klar zugegeben werden, dass die Kirche kein sicheres Wissen über das Heil ungetauft sterbender Kinder hat." (Absatz Nr. 79)
Das heißt: Die Kirche hat ihre Lehre nicht wirklich geändert, sondern nur weiter aufgebläht und um zusätzliche Denkmöglichkeiten erweitert. Und die Angst bleibt. So wird auch noch einmal daran erinnert, was für viele Katholiken auch klar bis 2007 Fakt war und ist:
"Der Limbus [also die Vorhöllen-Lehre] war jedoch die allgemeine katholische Lehre bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts" (Absatz Nr. 26). Und die Kirche hält sich weiter die Hintertüre zu der "strengen Sicht" ihres Kirchenheiligen Augustinus offen, was Jahrhunderte lang auch das sie zu diesem Thema Jahrhunderte lang zuvor gelehrt hatte.

Zudem flößt man den Eltern, die den Neugeborenen nicht taufen lassen, weiterhin Furcht und Schrecken ein. Sie würden ihre Kinder weiterhin daran "hindern", "zu Christus zu kommen" (Katechismus, Nr. 1261). "Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder innerhalb der ersten Wochen getauft werden; möglichst bald nach der Geburt", heißt es im Gesetzbuch der Katholischen Kirche, dem Codex Iuris Canonici (CIC Can. 867). Und die Begründung dafür steht wiederum im Katechismus. Auch die Kinder bedürfen der "Wiedergeburt in der Taufe, um von der Macht der Finsternis befreit und in das Reich der Freiheit der Kinder Gottes versetzt zu werden ... Die Kirche und die Eltern würden dem Kind die unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes zu werden, wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe gewährten." (Nr. 1250)

16.) Strafandrohung an junge Eltern
 

Wenn Eltern dies anders sehen, sind sie "Häretiker", denn es heißt im Katholischen Katechismus auch: "Häresie nennt man die nach Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer mit göttlichem oder katholischem Glauben zu glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit" (Nr. 2089), wozu die Notwendigkeit der Taufe auch für Säuglinge gehört, damit diese angeblich das volle Heil erlangen. Die Folge dieser Leugnung oder des "beharrlichen Zweifels" steht dann in Can. 1364 des CIC: "Der Apostat [wer den katholischen Glauben ganz ablehnt], der Häretiker oder der Schismatiker [wer sich dem Papst nicht unterordnet] zieht sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu."

Und eine Verfehlung, die mit einer Exkommunikation bestraft wird, zählt nun als "schwere Sünde". Und diese ziehe wiederum die ewige Verdammnis nach sich (Josef Neuner, Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden und Lehrverkündigungen, neu bearbeitet von Karl Rahner und Karl Heinz Weger, Regensburg 1971, 13. Auflage 1992, S. 410, wonach die Kirche ihren Priestern auch die Macht zur "Nachlassung der Sünden und ewigen Sündenstrafen" zuspricht; einzelne Lehrsätze dazu dann von Seite 411-428; siehe auch Der Theologe Nr. 55), weswegen die Kirche es ja auch in Todesgefahr ihren Priestern ermöglicht, diese Strafe auszusetzen (CIC can. 1335). Was für ein Horror-Verdammnis-Szenario und was für ein Priesterwahn!

Was aber passiert mit einem Katholiken, der sein Kind evangelisch taufen lässt, weil z
. B. der Partner evangelisch ist? Dazu heißt es kirchenamtlich:
"Eltern oder solche, die Elternstelle vertreten, welche die nichtkatholische [also z. B. evangelische] Taufe oder Erziehung ihrer Kinder veranlassen, sollen mit einer Beugestrafe oder einer anderen gerechten Strafe belegt werden" (CIC, can. 1366). Dabei lässt man das Kirchenmitglied über die Art und Schwere der tatsächlichen oder vermeintlichen Strafe hier im Unklaren, was zusätzliche Ängste auslösen kann. 
Eine besonders schwere Zwangsmaßnahme ist die Pflicht für jeden Katholiken, einen Säugling in Todesgefahr auch gegen den Willen der Eltern katholisch zu taufen bzw
. "notzutaufen". Wörtlich heißt es:
"In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt getauft." (CIC, can. 868 § 2)
Dies führte ja z. B. im 19. Jahrhundert dazu, dass ein von einem katholischen Kindermädchen in Bologna katholisch "notgetauftes" jüdisches Kind seinen verzweifelten Eltern von der Polizei ein für alle Mal weggenommen und direkt in den Vatikan gebracht und dort streng katholisch aufgezogen wurde. Die Eltern durften es nie mehr sehen.


Alle die hier genannten  Glaubensinhalte werden im 21. Jahrhundert aber nur mehr selten direkt ausgesprochen. So findet sich im Katechismus z. B. nicht mehr wortwörtlich der Satz, dass einer Exkommunikation eine "schwere Sünde" vorausgehe. Doch es wird natürlich selbstverständlich vorausgesetzt: Wer exkommuniziert wird, also z. B. der "Häretiker", habe durch seine voraus gehende Haltung eine "schwere Sünde" begangen. Denn es wird im Katholizismus im Grundsatz nur zwischen zwei Arten der Sünde unterschieden. Wörtlich heißt es:
 Die "Unterscheidung zwischen Todsünde und lässlicher Sünde wurde von der Überlieferung der Kirche übernommen" (Nr. 1854), wobei schon die Abwendung vom Gott der Kirche und die Hinwendung zu einem "minderen Gut" als Todsünde gilt (Nr. 1855).
Früher ließ man die Menschen ja auch zu Tausenden deswegen hinrichten. Doch bei manchen Schauerlichkeiten tut man heute eben lieber so, als würden sie unter die angeblichen "Geheimnisse Gottes" fallen als sie direkt beim Namen zu nennen. Denn sonst würden noch weit mehr Zeitgenossen erkennen, wie Menschen durch den kirchlichen Glauben in Einschüchterung, Angst und Abhängigkeit gehalten werden und auf schlimme Art und Weise in die Irre geführt werden.


Allen Lesern, denen diese kirchliche Lehre auch heute noch Angst macht, sei deshalb auch an dieser Stelle einmal gesagt: Zahlreiche ehrliche Gottsucher bezeugen: Die Kirchenlehre ist völliger Unsinn. Sie verliert ihre Macht über den, der sich von ihr auf jede nur mögliche Weise distanziert.
Wer jedoch Mitglied der Kirche bleibt, trägt dazu bei, den Schrecken der Kirchenlehre auch in die jeweils nachfolgende Generation weiter zu tragen, wie dies seit Generationen geschieht. Aus diesem Grund forderte schon der Seher Johannes in seiner Endzeit-Offenbarung die Menschen auf, die ´Hure Babylon`, die mit den ´Königen der Erde` gehurt hat, zu verlassen (Bibel, Offenbarung 18). Und passt diese Beschreibung nicht gut zu der Kirche, die sich zu allen Zeiten mit nahezu allen politisch Mächtigen verbündet hat? Sogar die ´sieben Hügel`, auf denen die ´Hure` sitzt, würden zu den sieben Hügeln Roms passen, die den Vatikan umgeben. Durch den Seher Johannes spricht ein himmlischer Engel wörtlich: "Gehet hinaus aus ihr (bzw. ´Tretet aus von ihr`), mein Volk, auf dass ihr nicht mitschuldig werdet ihrer Sünden und teilhaftig ihrer Plagen!" (V. 4) Siehe dazu auch Der Theologe Nr. 41 – Apokalypse – Die Offenbarung des Johannes erfüllt sich in unserer Zeit.

"Tretet aus von ihr, mein Volk", heißt es also beim Propheten Johannes. Der ursprüngliche Eintritt erfolgte dabei bei den meisten Menschen unfreiwillig, eben durch die Taufe als Säuglinge. Die Kirchen dichten der Taufe mehrere angebliche Wirkungen an, wie oben bereits dargelegt. Fest steht aber nur: Bei der Taufe wird die evangelische bzw. katholische Kirchenmitgliedschaft begründet und in manchen Ländern damit automatisch auch eine Kirchensteuerpflicht bei späterem eigenen Verdienst.
 

17.) Eltern und Paten widersagen dem "Teufel" – der Exorzismus an dem Baby 


Wie wird die Taufe nun genau durchgeführt? Die dabei vorgeschriebenen Elemente sind dabei immer die gleichen, werden jedoch je nach Priester und Kirchengemeinde etwas variiert und haben sich im Laufe der Zeit auch geringfügig verändert, ohne dass das Ritual damit im Kern verändert wurde.

Bis 1969 hatte laut offiziellem Taufritus der Priester bereits an der Schwelle zur Kirche dem Baby "dreimal sanft ins Gesicht" gehaucht (und bei manchen Taufen hat man dabei auch eine Alkohol-Fahne gerochen). Dann sprach der Priester: "Weiche von ihm, böser Geist, und gib Raum dem Heiligen Geist ..." Dann machte er mit dem Daumen ein Kreuzzeichen auf die Stirn und die Brust des Kindes. Anschließend legte der Priester die Hand auf die Stirn des Säuglings und betete u. a.: "Gott, ... blicke gnädig herab auf diesen deinen Diener, den du in Gnaden zu den Anfängen des Glaubens berufen hast. Nimm von ihm alle Blindheit des Herzens. Zerreiße alle Fesseln Satans, mit denen er gebunden war."
Darauf hin folgte nach dem "alten Taufritus" (bis 1969) und noch vor der eigentliche Kirchentaufe an dieser Stelle der Exorzismus, eingebunden in den so genannten "Effata-Ritus", bei welchem der Priester eine Heilungserzählung von Jesus imitiert. "Der Priester befeuchtete den Daumen mit dem Speichel seines Mundes und berührt damit Ohren und Nase des [dabei oft furchtbar schreienden] Kindes. Bei den Ohren spricht er: ´Epheta, quod est adaperire` ["Öffne dich"]. Bei der Nase spricht er" – und er spricht dabei den Teufel, der angeblich in dem Kind wohnen soll, direkt an – "In odorem suavitatis. Tu autem effugare, diabole; appropinquavit enim judicium Dei`" ["Im Geruch des Liebreizes. Weiche auch du, Teufel, denn das Gericht Gottes hat sich genähert"].
Und dann weiter: "Im Namen dessen, der deine Sinne nun geöffnet hat, frage ich dich":
Priester: "Widersagst du dem Satan."
Pate legt in den Säugling die Worte hinein: "Ich widersage."
Priester: "Und allen seinen Werken?"
Pate legt in den Säugling die Worte hinein: "Ich widersage."
Priester: "Und all seinem Gepränge?"
Pate legt in den Säugling die Worte hinein: "Ich widersage."
Der Priester wendet sich dann dem [möglicherweise weiterhin furchtbar schreiendem] Baby zu und sprach früher: "Unheiliger Geist, wiederum beschwöre ich dich ..." Dann folgten weitere Elemente und die dazu gehörigen lateinischen Formulierungen, die dabei außer dem Priester ohnehin kaum jemand versteht. (zit. nach introibo.net)
 

18.) Der Vollzug der Taufe und die Begründung der Kirchenmitgliedschaft



Seit 1969 hat die Kirche die Elemente nun hier und da etwas anders angeordnet, vor allem sprachlich modernisiert, dabei vor allem den Exorzismus etwas vorsichtiger formuliert und in die Handlung eingebettet, aber nichts geändert.
Ein aktuelles Beispiel für eine römisch-katholische Taufe siehe dazu unter seelsorgeeinheit-stetten-akm.
Dabei passiert folgendes:
Nach der 1) "Bezeichnung mit dem Kreuzzeichen" (siehe oben), 2) der Anrufung der "Kirchenheiligen" (die Nachfahren der antiken Götzen aus der Zeit der Vielgötterei), 3) einer ersten "Ölung" des Kindes mit Olivenöl vor der Kirchentaufe, die so genannte "Katechumenensalbung" (Katechumene = "Taufbewerber"), und eine 4) "Weihe" mit dem späteren Taufwasser, erfolgt nun die so genannte 5) "Absage". So nennt man nun vielfach den Exorzismus.
Ein Pfarrer oder Priester vollzieht also auch seit 1969 weiterhin einen so genannten "kleinen" Exorzismus an dem Säugling.
Im aktuellen Katechismus der Katholischen Kirche heißt es dazu unter Nr. 1237:
"Weil die Taufe Zeichen der Befreiung von der Sünde und deren Anstifter, dem Teufel, ist, spricht man über den Täufling einen Exorzismus (oder mehrere). Der Zelebrant salbt den Täufling oder legt ihm die Hand auf; danach widersagt der Täufling ausdrücklich dem Satan. So vorbereitet, kann er den Glauben der Kirche bekennen, dem er durch die Taufe ´anvertraut` wird."
Und bei der Säuglingstaufe, welche in der Kirche die Regel ist, "widersagen" nun "stellvertretend" die Eltern und die Paten.

Nach dem "neuen" Taufritus seit 1969 sind dabei folgende Inhalte vorgeschrieben:
Priester: "Widersagen Sie dem Bösen, um in der Freiheit der Kinder Gottes leben zu können."
Eltern und Paten im Chor stellvertretend für den Säugling: "Ich widersage".
Priester: Widersagen Sie den Verlockungen des Bösen, damit es nicht Macht über Sie gewinnt?"
Eltern und Paten im Chor stellvertretend für den Säugling: "Ich widersage."
Priester: "Widersagen Sie dem Satan, dem Urheber des Bösen?"
Eltern und Paten im Chor stellvertretend für den Säugling: "Ich widersage."

"Stellvertretend" bekennen sich Eltern und Paten weiterhin zur kirchlichen Lehre (oder nur der Pate) bzw. dazu, das Kind in dieser Lehre zu erziehen. Erst danach darf die 6) Besprengung mit Wasser, die eigentliche Kirchentaufe, durchgeführt werden. Dort lässt der Pfarrer oder Priester aus seiner Hand dreimal Wasser über den Scheitel des Säuglings fließen und spricht dabei die Worte "Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes". Die Taufe wird also im Namen eines so genannten "dreieinigen" Gottes vollzogen, der ein Gott in drei Personen sein soll; auch dies, wie bereits oben dargelegt, eine heidnische Göttervorstellung. Von diesem Augenblick an ist das Kind Mitglied der jeweiligen Kirche.
Ist die eigentliche Taufe mit Wasser dann vollzogen, wird das Baby dann 7) erneut mit Öl eingecremt (die so genannte "Chrisam-Salbung"), bevor nun der nach hinten verlagerte 8) modernisierte Effata-Ritus durchgeführt wird, wonach der Priester jetzt (statt früher Ohren und Nase) Ohren und Mund des Babys berührt und "Effata" spricht, was bedeutet "Öffne dich" (keine angenehme Vorstellung, wenn man bedenkt, dass viele Priester pädophile Neigungen haben). Die Bedeutung: "Der Zelebrant [also der Priester] kann mit dem Ruf Effata (= Öffne dich) den Neugetauften Ohren und Mund öffnen."

Gemäß dem Evangelisten Markus habe Jesus von Nazareth auf diese Weise einen taubstummen Mann geheilt (Kapitel 7). Doch das Kind ist ja in der Regel nicht taubstumm, weswegen auch hier der Bezug auf den vollmächtigen Heiler Jesus ein grober kirchlicher Missbrauch ist. Und so findet in der katholischen Kirche auch keinerlei Heilung statt. Sondern im kirchlichen Ritual wird der Neugeborenen nun stattdessen für die katholische Lehre "geöffnet". Vgl. dazu auch den Zauberspruch aus der Geschichte "Ali Baba und die 40 Räuber" "Sesam, öffne dich" (Fakten entnommen der Seite bistum-wuerzburg.de).

Ähnliches wie die katholische Kirche lehrt auch die evangelische Kirche, wenn auch in dieser der Ritus deutlich verschlichtet bzw. abgespeckt wurde. Doch der Exorzismus zählt auch für die Evangelischen zum verbindlichen Bestandteil der Taufe. Hier ist das Taufbüchlein von Martin Luther verbindlicher Glaube, wonach der Täufer, also der Pfarrer oder Pastor, zu dem Baby unter anderem spricht: "Fahr aus, Du unreiner Geist, und gib Raum dem heiligen Geist." "Danach", so Martin Luther, "mach er ihm ein Kreuz an die Stirn und Brust und spreche: ´Nimm das Zeichen des heiligen Kreuzes beide an der Stirn und an der Brust.`" (zit. nach Die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche, Göttingen 1982, S. 538)


19.) Die aus Götzenkulten stammende Todeslehre und die Verbindung zu Inquisition und Kreuzzügen


Die Anklänge an die Inquisition ("Ich widersage") oder die Kreuzzüge ("Nimm hin das Zeichen des heiligen Kreuzes") sind bei der Taufe deutlich hörbar.

Dieser Initiations-Ritus
(bzw. das Aufnahme-Sakrament) stammt seinem Wesen nach aus den hellenistischen Mysterienreligionen und wurde ähnlich z. B. auch im Kult des Gottes Mithras praktiziert. Das Besprengen mit Wasser, das Anhauchen des Kindes zur Vertreibung unreiner Geister, das weiße Taufkleid, die Taufkerze, den Taufpaten, das Taufgelübde – all dies sind heidnische Praktiken, aber keine christlichen. Denn mit Jesus, dem Christus, haben sie überhaupt nichts zu tun.

Das kirchliche Tauf-Ritual ist dabei auch voller archaischer Todes-Symbolik. Das Baby soll etwa "in den Tod von Jesus" hineingetauft werden, um später wie dieser aufzuerstehen. Der "alte Mensch" werde dabei "ertränkt", auch schon der Säugling, und er sei fortan der Sünde "abgestorben".

Liebe Eltern, wollen Sie Ihrem Kind dies alles wirklich zumuten
, auch wenn heute im katholischen Bereich z. B. nur noch die moderneren Widersagungsformeln gesprochen werden müssen? Die wache Seele, die in dem Kind inkarniert ist, wehrt sich oft mit furchtbarem Geschrei gegen ihre in diesem Augenblick stattfindende Übereignung an die Kirche. Doch Eltern und Paten verstehen das Schreien des Säuglings womöglich nicht richtig zu deuten. Sie glauben, dem Kind etwas Gutes oder gar Notwendiges zu tun.
 
In unserer modernen Zeit sind die Formulierungen um das Geschehen herum oft noch weiter dem derzeitigen Zeitgeist angepasst. Oder die Pfarrer und Priester lassen einiges weg, denn sie wollen die Taufgesellschaft natürlich nicht verprellen. Dabei dürfen die Eltern den eventuell "süßen" Worten des Pfarrers nicht trauen.
 
Dazu ein Beispiel:
Als früherer Pfarrer habe ich selbst alles gestrichen und umformuliert, was mir möglich schien, um Eltern und Verwandte nicht zu schockieren und meinen Teil zu einer schönen Familienfeier beizutragen. Doch im Kern hat sich nichts geändert, in keiner der beiden Großkonfessionen. Und es ist auch in keiner Weise verbindlich, was einzelne Pfarrer in der Kirche für Ideen haben und mit welchen Methoden sie die Taufe für die Betroffenen "versüßen". Sondern es gilt, was in den Dogmen und Bekenntnisschriften der Kirche steht. Und deshalb haben die Nettigkeiten einzelner Pfarrer auch keine Bedeutung. Man lässt sie gewähren, weil man genau weiß, dass man sonst bei der Rekrutierung neuer Mitglieder auf größere Schwierigkeiten stoßen würde. Doch damit streut man den Menschen Sand in die Augen, was die wahren Inhalte der kirchlichen Lehre betrifft.

20.) Leibeigenschaft und "Sklaven-Mal"


Zusammenfassend kann man sagen
: Die Kirche hat einen heidnischen Ritus genommen und diesen totalitär perfektioniert. Innerlich dadurch, dass er zur "Heilsnotwendigkeit" erklärt wurde – ein in seiner Echtheit umstrittenes Jesuswort zur Geisttaufe (Markus 16, 16) bezieht man dazu fälschlicherweise auf den kircheninternen Wasser-Ritus. Und äußerlich z. B. durch Einführung einer "Nottaufe" eines Kindes auch gegen den Willen seiner Eltern. Wer sein Kind noch nicht taufen lassen möchte (sondern den Menschen später selbst entscheiden lassen will), wurde früher auf Veranlassung der katholischen und der evangelischen Kirche hingerichtet. Und heute droht ihm bei beiden großen Kirchen der Verlust seines Arbeitsplatzes.

Dabei wird von den Gläubigen eine Missachtung des freien Willens des Menschen verlangt, ein Widerspruch zu den Werten der demokratischen Grundordnungen, die von den meisten anderen gesellschaftlichen Gruppierungen selbstverständlich akzeptiert werden. Schließlich meldet man sein neugeborenes Kind ja auch nicht gleich bei der CDU oder der CSU als Mitglied an, sondern man lässt es später selbst entschieden, wie es politisch denken will. Und das sollte man erst recht bei einer so persönlichen Sache wie dem Glauben tun: dem Kind den freien Willen lassen, sich später selbst zu entscheiden.
Jemand kann das Kind ja z. B. katholisch erziehen und es in alles einführen, wovon man glaubt, dass es gut für das Kind sei. Das wird allerdings nur jemand tun, der entweder die kirchliche Lehre nur wenig kennt oder der – aus welchen Gründen auch immer – keinen guten Einfluss auf sein Kind ausübt. Immerhin würde dann wenigstens der freie Wille respektiert, und entscheiden muss sich dann der auf diese Weise "Erzogene" zu gegebener Zeit selbst.


Anders die Kirche: Um leicht an immer neuen Nachwuchs zu kommen, ist die Säuglingstaufe das zentrale Instrument der Kirche schlechthin. Vordergründig benützt man dafür so genannte "liberale" "menschenfreundliche" Priester oder Pfarrer, welche den Gläubigen vorgaukeln, hier ginge es um Schutz und Segen für das Kind. In Wirklichkeit werden aber durch einen finsteren und nur vordergründig freundlichen Kult vor allem Mitglieder rekrutiert. Der Säugling wird dabei ungefragt der "Einheit des Leibes" der Kirche unterstellt, wie es – zur Erinnerung – unter Lehrsatz Nr. 381 heißt, und zwar, indem ihm angeblich ein "unauslöschliches Merkmal" eingeprägt wird (z. B. auch die Lehrsätze Nr. 504, 514, 526, 542, 709, 722, 932), das man auch durch den späteren Kirchenaustritt nicht ablegen könne.
So kann man auch fragen: Erinnert diese angebliche "Einheit des Leibes" nicht an die "Leibeigenschaft"? Auch den Sklaven wurde früher vielfach ein Sklaven-Mal in die Haut gebrannt, das sich nicht mehr entfernen ließ. Und so wie der Leibeigene und seine Kinder früher zeitlebens Sklaven ihrer Herren waren, es sei denn, sie wurden von diesen frei gelassen, so beansprucht die Kirche auch heute zeitlebens den Anspruch auf diesen Menschen. Nur: Die Kirche lässt niemals jemanden frei, weswegen Eltern nur gewarnt werden können, ihr Kind taufen zu lassen und es damit dem "Leib" der Kirche "eigen" zu machen.


Im Konfliktfall gilt hier z. B. in Deutschland auch kirchliches Recht mehr als staatliches Recht, wie ein entsetzter sorgeberechtigter Vater eines Tages feststellen musste.

 

21.) Tauferschleichung – Kirche erklärt Taufe auch für gültig,
wenn sie gegen das staatliche Sorgerechts-Gesetz verstößt


Obwohl dieser Vater aus Bünde in Westfalen gemeinsam mit der von ihm getrennt lebenden Mutter seiner beiden Kinder das Sorgerecht für die Kinder ausübt, erschlich sich die Mutter entgegen dem Willen des Vaters die evangelisch-lutherische Taufe der beiden Kinder im Vorschulalter. Auch die beiden Kinder selbst wurden aufgrund dieser Geheimhaltung überhaupt nicht auf ihre Taufe vorbereitet – damit die Kinder es nämlich nicht dem Vater erzählen können und dieser die geplante Taufe aufgrund seines Sorgerechts hätte legal verhindern könne.
Somit erschlich sich die Mutter die evangelisch-lutherische Taufe der Kinder also unter Bruch der staatlichen Gesetze. Der Vater zog deshalb im Bewusstsein seines Rechtes vor das Verwaltungsgericht. "Da seine Frau nicht das alleinige Sorgerecht habe und die Taufvorbereitung nicht ordnungsgemäß erfolgt sei, seien die Taufen ungültig", so die einleuchtende Position des Vaters. (idea-spektrum Nr. 33/2008)
Doch das Gericht wies die Klage überraschend ab. Die Taufe könne nach kirchlichem Recht nicht rückgängig gemacht werden und außerdem sei das Gericht nicht zuständig, so das Urteil. Obwohl also von der Mutter eindeutig gegen das staatliche Sorgerecht verstoßen wurde, ist das Verwaltungsgericht vor dem kirchlichen Recht eingeknickt und wies die Klage des Vaters ab. Einmal mehr wurde hier in Deutschland das kirchliche über das staatliche Recht gestellt und auch hier stellt sich die Frage nach der Neutralität der Richter (vgl. auch hier). Waren sie nun katholisch oder evangelisch, wovon auszugehen ist, waren sie in beiden Fällen nicht neutral, da sie gemäß ihres Glauben bei Androhung ewiger Verdammnis auch in ihrem Beruf die Lehre der Kirche zu befolgen haben.

Doch hier könnten der Gesetzgeber und die staatlichen Gerichte insgesamt ohne weiteres einen Riegel vorschieben, wenn sie wirklich wollten: Wenn nämlich kirchliches Recht dem staatlichen widerspricht (in diesem Fall den eindeutigen Bestimmungen des Sorgerechts), sollte es im Konfliktfall aus staatlicher Sicht als nichtig erklärt werden. Aus staatlicher Sicht wären die beiden eindeutig illegal getauften Kinder demnach weiterhin als "konfessionslos" zu behandeln. Zumindest solange, wie die beiden nicht "religionsmündig" sind. Dann, ab Vollendung des 14. Lebensjahres, könnten sie z. B. selbst entscheiden, ob sie der von ihrer Mutter erschlichenen Taufe und deren kirchenrechtlichen und staatlichen Konsequenzen nachträglich zustimmen oder ob sie diese endgültig annullieren. Zudem müsste das Kirchenrecht einmal dringend auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft werden. Doch solange die Richter und Politiker überwiegend römisch-katholisch oder evangelisch-lutherisch sind und gemäß ihres Glaubens in ihrem Beruf auch ihrer Kirche dienen müssen, wird sich der Staat wohl auch hier der Kirche beugen. Was nämlich eine vorurteilsfreie Prüfung ergeben würde, kann sich jeder, der die kirchliche Lehre kennt, denken. Den kirchlichen Machthabern im Staat würden die Grenzen aufgezeigt, so dass sich ihnen die Politiker mit ihren Egos nicht mehr so ohne weiteres unterzuordnen  hätten, wie es die Kirche von ihnen verlangt; nachzulesen z. B. in der katholischen Zwei-Schwerter-Lehre.

Leider ist die im Einzelfall auch gegen das Sorgerecht verstoßende Zwangschristianisierung von Babys kein Einzelfall. Im September 2010 wurde nach den uns vorliegenden Unterlagen im Saarland ein Mädchen gegen den ausdrücklichen Willen des neben der Mutter ebenfalls sorgeberechtigten Vaters römisch-katholisch getauft – mit allen Konsequenzen, obwohl die Taufe auch hier gegen die staatlichen Sorgerechtsgesetze verstoßen hat. Und solange die Kirche es überhaupt nicht für nötig erachtet, vor einer Kindertaufe die dafür staatlich notwendige Zustimmung aller Erziehungsberechtigten einzuholen, stellt dies letztlich eine Verhöhnung der staatlichen Gerichtsbarkeit dar und einmal mehr eine Entlarvung des kirchlichen Wesens. Auch in diesem Fall wurde der Vater damit "vertröstet", er müsse sich nun eben damit "abfinden".


Doch die Kirche trieb und treibt es noch schlimmer. Sie fing über das Instrument der "Nottaufe" auf brutale Weise auch Kinder ein, die weder selbst getauft werden wollten noch von einem Elternteil oder Paten zur Taufe gebracht wurden. Dies ging bis zur kirchlichen Legalisierung von brutalster lebenslanger Kindsentführung, nur weil die Eltern nicht katholisch waren. Der für eines dieser scheußlichen Verbrechen verantwortliche Papst Pius IX. wurde im Jahr 2000 von Papst Johannes Paul II. selig gesprochen. Schließlich habe er ja nur ausgeführt, wozu er laut den Dogmen verpflichtet war, was sogar stimmt. Im nächsten Kapitel lesen Sie dazu mehr. Mancher mag es gar nicht glauben, und doch ist es wahr und zeigt auf, welche Macht hier am Wirken ist.
 

22.) Als jüdischen Eltern ihr kleines Kind entführt
 und vom "seligen" Papst für immer weggenommen wurde


Was war geschehen? Der von Papst Johannes Paul II. am 3.9.2000 selig gesprochene psychopathisch veranlagte Papst Pius IX. (1792-1878) ließ über seinen Inquisitor ein siebenjähriges Kind jüdischer Eltern in der Stadt Bologna (die damals offiziell zum Kirchenstaat gehörte) kidnappen und in den Vatikan entführen.
Als es dem Säugling Edgardo Mortara (bzw. Edgar Mortara) (geboren 1851) einmal nicht so gut zu gehen schien, hatte das römisch-katholische Kindermädchen Anna Morisi an ihm die katholische Nottaufe vollzogen. Man hatte ihr nämlich in der Kirche beigebracht, dass dies notwendig sei, um die Seele des Kindes jüdischer Eltern zu retten, da es nicht in den Himmel komme, wenn es ungetauft sterben würde, die übliche katholische Lehre über ihre angebliche Vorhölle. Edgardo Mortara war jedoch bald wieder wohlauf und gesund und die ganze Angelegenheit schien vergessen.
Einige Jahre später erzählte Anna Morisi jedoch einer anderen Dienstmagd von der von ihr einst durchgeführten "Nottaufe" an dem Kind Edgardo, und diese ihre Kollegin zeigte ihr nun bekanntes Wissen beim Inquisitor des Vatikan an. Dieser wiederum bestellte darauf hin Anna Morisi zu sich und lobte sie für ihr damaliges vorbildliches Verhalten gegenüber dem jüdischen Säugling Edgardo Mortara. Gleichzeitig gab ihr der Beauftragte des Vatikan für ihr Verhalten und ihre Aussage so viel Geld, dass sie sich mit dieser "Aussteuer" eine eigene Familie aufbauen könne. Dafür wurde jedoch von ihr vor dem Kruzifix mit dem ermordeten Jesus ein Schwur abverlangt, in dieser Sache in Zukunft zu schweigen.

Das Unheil zog sich nun allmählich über der noch nichtsahnenden jüdischen Familie mit ihrem Sohn zusammen, und heimlich wurde von den Verantwortlichen der Romkirche ein besonders böse Verbrechen vorbereitet. Eines Tages war es dann so weit: Die Polizei überfiel ohne Vorwarnung die jüdische Familie und nahm bei dieser vom Vatikan eingefädelten Aktion den entsetzten und verzweifelten Eltern ihr Kind weg und verschleppte es in den Vatikan. Was die überfallenen Eltern damals noch nicht wussten: Für immer.

Die Aufforderung zur Kindsentführung durch die Dogmen des Vatikan !!!

"Diejenigen also betrifft diese unsere Rede, die weder von den Eltern noch von anderen, die eine Rechtsbefugnis über sie [die Kinder] haben, zur Taufe gebracht werden, sondern von jemandem, der keine Befugnis hat ... Wenn sie das Sakrament aber schon empfangen haben, sollen sie entweder festgehalten oder von den hebräischen Eltern wiedererlangt und Christgläubigen übergeben werden, damit sie von diesen fromm und heilig ausgebildet werden; dies ist nämlich die Folge einer zwar unerlaubten, jedoch wahren und gültigen Taufe." (Dogmensammlung von Denzinger/Hünermann, Lehrsatz Nr. 2562)

PS: Die Nottaufe des jüdischen Kindes Edgardo Mortara durch das katholische Kindermädchen war noch nicht einmal kirchlich "unerlaubt", sondern aufgrund der von dem Kindermädchen subjektiv so empfundenen Notlage des Säuglings sogar kirchlich geboten. Dafür gilt dann die Anweisung der "Wiedererlangung" des Kindes erst recht.

Seine Eltern taten darauf hin unverzüglich alles, um ihr Kind wieder zu bekommen und stellten auch ihr ehemaliges Kindermädchen Anna Morisi zur Rede. Und Anna Morisi gab ihnen gegenüber auch zu, was sie vor einigen Jahren getan hatte. Doch anstatt die Wahrheit zugunsten der Mortaras notariell beglaubigen zu lassen, floh sie aus der Stadt – denn sie hatte ja der Vatikankirche bei der Leiche von Jesus geschworen, in Zukunft zu schweigen. Die dämonisch inspirierten Kirchenführer in Rom hatten ihr natürliches Empfinden und ihre Ethik korrumpiert und auch ihre Seele massivst geschädigt.
 
Und die Kirche blieb einmal mehr knüppelhart und verweigerte sogar eine Begegnung zwischen Eltern und Kind. Der entführte kleine Jude wurde von nun an einer strengen katholischen Umerziehung unterzogen. Denn durch die einstige "Nottaufe" des Kindermädchens gehöre das jüdische Kind nach römisch-katholischer Auffassung nun kirchenrechtlich völlig "korrekt" zum "Leib" der Kirche, und seine jüdischen Eltern waren für seine weitere Erziehung nach Ansicht der Kleriker in Rom deshalb nicht mehr geeignet und auch nicht mehr zuständig, so die Rechtsauffassung des Vatikan. Nur eine kirchenrechtliche Möglichkeit hätte es gegeben:
"Den verzweifelten Eltern sagte er [Papst Pius IX.], sie bräuchten nur katholisch zu werden, um ihr Kind wieder zu sehen, die weltweiten Proteste beantwortete er ´Wenn es dazu käme, würde ich es wieder tun` und ´den Jungen präsentierte er [später] der Weltöffentlichkeit in den Kleidern eines katholischen Seminaristen`." (heiligenlexikon.de/BiographienP/Pius_IX.html)
Er sei der "Hölle" (in diesem Fall aufgrund des jüdischen Glaubens] entkommen, so der Vatikan und wäre nun in der Kirche auf dem Weg in den Himmel. Alle oben angeführten "Glaubenswahrheiten" = kirchlichen Lügen fanden nun ihre praktische Anwendung, so der für "unfehlbar" erklärte dogmatischen Lehrsatz Nr. 381 gemäß der Dogmen- und Lehrsatzsammlung von Neuner und Roos:
"[Die heilige römische Kirche, durch das Wort unseres Herrn und Erlösers gegründet,] glaubt fest, bekennt und verkündet, dass niemand außerhalb der katholischen Kirche, weder Heide noch Jude noch Ungläubiger oder ein von der Einheit Getrennter des ewigen Lebens teilhaftig wird, vielmehr dem ewigen Feuer verfällt, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist, wenn er sich nicht vor dem Tod ihr (der Kirche) anschließt."
 
Der von Johannes Paul II. später selig gesprochene Papst schuf dazu einen knallharten Präzedenzfall und hat das entführte jüdische Kind zur noch besseren Fesselung an seine totalitäre Organisation adoptiert. Und die verzweifelten Eltern haben ihr Kind nie wieder zurück bekommen. Stattdessen wurde es von den alten Männern in Rom zu einem gehorsamen und unterwürfigen Priester indoktriniert, zu einem der Ihren, den sie so weit brachten, dass er dann später als geweihter katholischer Priester auch keinen Kontakt mehr zu seinen Eltern wollte. Und dass Edgardo Mortara später als erwachsener römisch-katholischer Priester seine Treue zur Rom-Kirche bezeugte, betrachteten viele Katholiken nachträglich sogar als Legitimierung des bösen Verbrechens ihres Anführers.

Das ist Kirche, das ist diabolisch, wie es diabolischer kaum sein könnte. Und das gehört zum Wesen der Romkirche. Und die Kirche hat sich nicht geändert. Sonst hätte sie den dafür Verantwortlichen nicht im 21. Jahrhundert auch noch selig gesprochen, was bedeutet, dass er die "Vollkommenheit" schon im Erdenleben erreicht habe. Und wehe, Edgardo Mortara hätte versucht, seine Wurzeln wieder zu finden oder gar zu seinen Wurzeln zurück zu kehren!
 
Denn kein Hitler und kein Stalin konnten einem Abtrünnigen je so drohen wie die Kirche. Die weltlichen Diktatoren nahmen ihnen nur das irdische Leben. Die Kirche jedoch drohte und droht bis heute mit unendlichen Qualen für alle Ewigkeiten, und sie droht mit einem Gott, dessen Höllenstrafen für diesen Fall an Grausamkeiten nicht zu überbieten seien und deren Bestialität jegliches menschliche Vorstellungsvermögen übersteigt (siehe dazu Der Theologe Nr. 19). Dies ergibt sich allein schon dadurch, dass diese Hölle angeblich nie ende und auch keine Pausen kenne, auch wenn man sich heute kirchlicherseits in der geglaubten Intensität des dauernden Leidens aus Gründen des Zeitgeistes zurückhaltender gibt. Dahinter steht ein Gott, der – gemäß der aus römisch-katholischer Sicht "unfehlbaren" Glaubenswahrheit Nr. 381 in dem Lehrwerk Der Glaube der Kirche – selbst folgendes tut: Der katholische "Gott" lässt sogar "Glaubenszeugen", die ihr "Blut für den Namen Christi vergießen", in der Hölle unendlich quälen, wenn sie nicht als Katholiken gestorben sind, so dieser Glaube. Es kommt dem Moloch in Rom – der in unserer Zeit vor allem im Vatikan nun täglich Kreide frisst – also nur auf die Zugehörigkeit zur Kirche durch die Taufe an. Und morden ließ man obendrein – in vielen Jahrhunderten mit mehr Opfern als alle anderen Diktatoren je zusammen gemordet haben.
 

23.) Wie die katholische Dogmenlehre Kindsentführung mit anschließendem Kinderraub fordert


Und bis heute ist beispielsweise ein solcher Kinderraub für die römisch-katholische Kirche kein Verbrechen
. Im Gegenteil. Nach dem Kirchenrecht hat sich der Papst nämlich richtig verhalten. Ja, er musste (!) sogar so handeln, um nicht selbst zum "Häretiker" zu werden und sein katholisches "Heil" zu gefährden. Und bis heute stellt die römisch-katholische Kirche ihr vielfach böses Kirchenrecht über jedes staatliche Recht, auch bei den Hunderttausenden von Vergewaltigungen von Kindern durch katholische Priester. Im Fall von Edgardo Mortara findet der Lehrsatz Nr. 1315 in Verbindung mit Nr. 2562 Anwendung, zitiert gemäß dem Enchiridion symbolorum definitionum et declarationum de rebus fidei et morum von Heinrich Denzinger, Freiburg 2009, 42. Auflage. Eine wesentliche Grundlage ist die Bulle Exultate Deo von Papst Eugen IV., verkündet während des Konzils von Florenz am 22. November 1439, darunter Lehrsatz Nr. 1315. Weitere auch für die Zukunft der Kirche verbindliche Anweisungen von Papst Benedikt XIV. sind in seiner Instruktion Postremo mense vom 28. Februar 1747 niedergelegt, darunter die Lehrsätze Nr. 2555 und Nr. 2562:

Nr. 1315: "Im Notfall kann nicht nur ein Priester oder Diakon, sondern auch ein Laie oder eine Frau, ja sogar ein Heide und Häretiker taufen, sofern er nur die Form der Kirche wahrt und die Absicht hat, das zu tun, was die Kirche tut."

Damit wird das Verhalten des katholischen Kindermädchens zunächst ausdrücklich befürwortet, die aufgrund des von ihr so empfundenen "Notfalls" das jüdische Kind katholisch taufte. Die Kirche in den folgenden Jahrhunderten ging noch weiter. So wird der Notfall ausdrücklich ausgedehnt etwa auf jüdische Kinder, die "gefunden werden", wo Beispiele z. B. auch aus der Zeit des Dritten Reiches im 20. Jahrhundert in Deutschland denkbar sind.

Nr. 2555: "Wenn es geschieht, dass von einem Christen ein dem Tod nahes Kind der Hebräer [also ein jüdisches Kind] gefunden wird, so wird ... derjenige sicherlich etwas Lobenswertes und Gott Wohlgefälliges tun, der dem Kind mit reinigendem Wasser unsterbliches Heil gewährt."

Doch es geht noch weiter. Was ist, wenn z. B. Katholiken ein Kind Andersdenkender entführen und zum katholischen Priester bringen, um es katholisch taufen zu lassen? In diesem Fall wäre die Taufe zwar nicht kirchlich "erlaubt", weil die Entführer nicht die Erziehungsberechtigten des Kindes seien. Wird sie aber auf Verlangen der Entführer trotzdem vollzogen, ist sie genauso wahr und gültig wie die kirchlich "erlaubten" Taufen, mit allen kirchenrechtlichen Konsequenzen, z. B. das Kind darauf hin auch offiziell den Eltern weg zu nehmen, wenn eine staatliche Gesetzgebung das nicht verhindern würde. Hier die dogmatische Festlegung:

Nr. 2562: "Diejenigen also betrifft diese unsere Rede, die weder von den Eltern noch von anderen, die eine Rechtsbefugnis über sie haben, zur Taufe gebracht werden, sondern von jemandem, der keine Befugnis hat ... Wenn sie das Sakrament ... schon empfangen haben, sollen sie entweder festgehalten oder von den hebräischen Eltern wiedererlangt [also den Eltern wieder weg genommen !] werden und Christgläubigen [gemeint sind hier die Katholiken] übergeben werden, dass sie von diesen fromm und heilig ausgebildet werden; dies ist nämlich die Folge einer zwar unerlaubten, jedoch wahren und gültigen Taufe."

Nach diesen Dogmen bzw. Lehrverkündigungen handelte Papst Pius IX. So ging es also darum, das Kind "von den hebräischen Eltern" wieder zu erlangen, nachdem er von der katholischen Nottaufe erfahren hatte. Ein solches Verhalten wird von der Vatikankirche ja lt. Nr. 2562 bereits nach "unerlaubten" Taufen verlangt. Und es gilt natürlich erst recht bei den kirchlich "erlaubten" wie der "Nottaufe" von Edgardo Mortara durch das Kindermädchen Anna Morisi.
Und im Jahr 2000 gab es von Papst Johannes Paul II. obendrauf auch noch die Seligsprechung für den Papst. Dies könnte vielen Eltern auch eine Warnung sein, dass sie ihr Kind niemals in eine Welt hinein taufen lassen sollten, in der sich solche Verbrecher bzw. charakterlose Menschen tummeln. Und natürlich wird auch Papst Jorge Bergoglio hier keinen Wandel bringen können, denn er ist nur der Mann der "schönen" und "naiv-herzlich" gewählten Worthülsen, während in der Substanz alles beim Alten bleibt.


Doch ob
"Seelenmord von Kindern durch Entführung und Gottesvergiftung" oder "Seelenmord aufgrund von Vergewaltigungen und sexuellem Missbrauch durch Priester": Die ungesühnte und unermessliche Schuld der Kirche gegenüber Kindern drängt in unserer Zeit immer mehr zur Wirkung.
 

24.) Der Kirchenaustritt als Versuch,
die Vereinnahmung rückgängig zu machen


Um es jedoch an dieser Stelle noch einmal deutlich zu sagen
: Die kirchlichen Lehren zu diesem Thema sind völliger Unsinn und dienen nur dazu, die Menschen durch Angst und Schuldgefühle weiterhin in Abhängigkeit zu halten.
Mittlerweile verabschieden sich aber immer mehr ehrliche Gottsucher von der Kirche mit ihren Drohgebärden und zwielichtigen Heilsangeboten, und sie tun es zunächst innerlich. Was ihnen vielfach hilft, ist die Gewissheit: Der wahre Gott lässt sich nicht in Kirchen aus Stein finden. Er ist ein Gott der Freiheit und in keiner Weise an eine kirchliche Instanz und schon gar nicht an deren so genannte Sakramente gebunden.
Der äußere Schritt des Kirchenaustritts ist früher oder später die logische Folge, doch manche wägen noch ab, ob der äußere Verbleib in der Kirche vielleicht doch das Angenehmere sein könnte. Man könne ja innerlich glauben, was man wolle und daran könne einen ja niemand hindern, so denken manche.
Doch wer so denkt, unterschätzt die dann fortgesetzte Situation. Man ist, wenn man nicht austritt, einer der Ihren geblieben, ein Blatt an einem Stammbaum von Mord und Verbrechen, deren Opfer gerade solche Menschen waren, welche die kirchlichen Sakramenten-Lehren nicht befürworteten.
 
Als kleines Beispiel dafür erinnern wir in einem späteren Kapitel an aufrichtige Männer und Frauen, die auf Veranlassung der Kirche hingerichtet wurden, weil sie die Kindertaufe nicht für richtig hielten. Und weil man als Kirchenmitglied ein Blatt am Stammbaum unzähliger Verbrechen bleibt, deshalb sprach ein Engel des Himmels durch den Seher Johannes ja auch: "Tretet aus von ihr, mein Volk, dass ihr nicht teilhabt an ihren Sünden und nichts empfangt von ihren Plagen." (Offenbarung 18, 4)
Aus diesem Grund treten auch immer mehr Menschen aus der Kirche aus. Andere stimmen auch einfach nicht mehr mit der Kirche überein bzw. sie fühlen sich vereinnahmt, und sie treten deshalb aus. In Deutschland kann jemand mit 14 Jahren die bei der Taufe begründete Mitgliedschaft ohne Zustimmung der Eltern kündigen, vor dem 14. Lebensjahr müssen es die Eltern für das Kind tun, und vom 12.-14. Lebensjahr bedürfen die Eltern dabei der Zustimmung des Kindes.

Doch auch dieser Austritt wird den Menschen so massiv wie möglich erschwert. Bei jeder anderen Institution oder Organisation ist eine schriftliche Kündigung möglich. Nur beim Kirchenaustritt muss man persönlich beim staatlichen (!) Standesamt oder staatlichen (!) Amtsgericht erscheinen und eine Gebühr von mittlerweile bis zu ca. 60 Euro bezahlen – ein deutliches Indiz dafür, das man es in Deutschland im Grunde mit zwei Staatskirchen zu tun hat. Bettlägerige oder gehunfähige Menschen müssen gar einen Notar ins Haus holen, was natürlich noch mehr kostet, um aus der Institution Kirche wenigstens steuerrechtlich heraus zu kommen. Auch werden alle Arbeitnehmer in Deutschland seit Adolf Hitler (der bis an sein Lebensende Katholik war und blieb; siehe hier) vom Staat gezwungen, ihre Konfessionszugehörigkeit bei ihren persönlichen Daten im Finanzamt (die auch dem Arbeitgeber zugänglich gemacht werden) eintragen zu lassen, was bis 1933 nicht der Fall war. Damit weiß seither jeder Arbeitgeber auch darüber Bescheid, und er kann Bewerber oder Angestellte im Probedienst unter fadenscheinigen Gründen ablehnen oder wieder entlassen, wenn er z. B. mit der Eintragung "konfessionslos" nicht einverstanden ist. Und diese Situation ist nicht konstruiert, sondern vielfach Realität. Und seit 2015 fragen in Deutschland auch alle Banken, bei denen man ein Konto hat, nach der Konfessionszugehörigkeit bzw. man muss diesem "Regelfall" widersprechen, denn auch die Banken sind seither verpflichtet, steuerliche Geldtransaktionen zu Gunsten der Kirchen durchzuführen.
Und während z. B. bei einem Gerichtsprozess, bei dem die Kirche Prozesspartei ist (und nebenbei vom Staat von Gerichtsgebühren befreit ist), die Richter nicht darüber Auskunft geben müssen, ob sie selbst evangelisch oder katholisch sind und es ein Prozessgegner der Kirche hinnehmen muss, den Prozess deswegen zu verlieren, weil die Richter katholisch oder evangelisch sind, muss der einfache Arbeitnehmer immer seine Konfession darlegen.
Der Hintergrund: Auch ein atheistischer oder moslemischer Arbeitgeber muss für seinen Angestellten die Steuer an die Kirche abführen – anstatt dass die Kirche sich selbst darum kümmert, wie sie von ihren Mitgliedern die Beiträge bekommt, was in einem wirklich weltanschaulich neutralen Staat selbstverständlich sein sollte.
Doch neben dem Genuss dieser äußerlichen Privilegien üben die kirchlichen Großinstitutionen auch auf die Seelen der Menschen massiven Druck aus, die aus der Kirche austreten möchten.
 

25.) Die Kirche lässt die Ausgetretenen nicht ziehen


Denn die Kirche lässt selbst die Ausgetretenen nicht wirklich ziehen, ähnlich wie einst der Pharao von Ägypten das Volk Israel nicht aus seiner Gefangenschaft ziehen lassen wollte. Denn den "Bund", den angeblich "Gott", in Wirklichkeit der katholische oder lutherische Konfessionsgötze, beim Taufakt mit dem Säugling geschlossen habe, soll nach der Lehre der Kirchen kein Getaufter jemals rückgängig machen können. Das stimmt aber hinten und vorne nicht, denn Gott schließt bei keiner kirchlichen Taufhandlung einen Bund mit einem Menschen. Er wohnt ja in jedem Menschen, ob kirchlich getauft oder nicht. Und Er liebt und behandelt alle Menschen gleich ohne Ansehung der Konfessions- oder Kirchenzugehörigkeit oder eines Taufscheins. So möchten die meisten Menschen durch einen Kirchenaustritt die bei der Taufe hergestellte Kirchenbindung im Äußeren auch wieder vollständig lösen. Doch die Kirche weigert sich, diesen Wunsch anzuerkennen. Für die Kirche bleibt die Taufhandlung im Taufregister kirchlich voll gültig stehen, und die Kirchenführer betrachten den Ausgetretenen aus geistiger Sicht weiter als "Katholiken" oder "Evangelischen" und damit weiterhin als einen von Ihresgleichen, eine ungeheure Anmaßung und Vermessenheit, gleich einem Seelenraub und gleichzeitig ein massiver Verstoß gegen einfachste Gesetze zum Datenschutz.

So schrieb der ehemalige Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Johannes Hanselmann, im Jahr 1985 z. B. in einem Brief:
"Ich möchte Ihnen aber nur zu bedenken geben, dass man aus der Kirche, in die man durch die heilige Taufe eingegliedert wurde [Anmerkung der Redaktion: meist unfreiwillig], nicht aus- und eintreten kann wie bei einem Verein, wenn man anderswo etwas gefunden hat, was einem vielleicht mehr zusagt. Man kann Gott den Bund, den er in der heiligen Taufe mit uns geschlossen hat, nicht einfach kündigen." (Brief vom 6.9.1985)
Hier wird versucht, "Gott" für die Kirche zu vereinnahmen. Doch der in der Kirche geschlossene Bund, von dem der Bischof hier spricht, hat – wie gesagt – mit Gott nichts, aber auch gar nichts zu tun.

Noch dicker trägt der Kanzler des Bischöflichen Ordinariats aus Innsbruck, Dr. Hermann Steidl, auf, der in einem Brief zum Thema folgende kirchenrechtlich korrekte Auskunft gab, die sinngemäß auch bei der evangelischen Kirchen gilt:
 "Eine Beendigung der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist nach deren Selbstverständnis nicht möglich und auch nicht vorgesehen. Was den von Ihnen angesprochenen ´Kirchenaustritt` betrifft, so ist dieser eine Einrichtung des religiös neutralen Staates, durch die dieser seinen Bürgern ermöglicht, sich für den staatlichen Rechtsbereich den Folgen der Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft zu entziehen. Dieser staatliche ´Kirchenaustritt` hat keine Auswirkungen auf die korporative Zugehörigkeit zur katholischen Kirche, d. h. der Ausgetretene bleibt aus der Sicht der katholischen Kirche weiterhin Katholik. Die katholische Kirche wertet diesen Akt aber als ´formellen Abfall von der katholischen Kirche` und sanktioniert dieses öffentliche Lossagen von ihr mit verschiedenen Rechtsbeschränkungen ... Unbeschadet dessen bleiben jedoch die von Ihnen erwähnten Sakramente gültig ... Wurden sie einmal gültig gespendet, so können sie durch keine Macht der Welt ausgelöscht werden." (Brief vom 14.9.1998)

Eine solche Institution, die nach ihrem Selbstverständnis eine Beendigung der "korporativen Zugehörigkeit" überhaupt nicht zulässt, entlarvt sich auf diese Weise selbst, denn was hier den meist durch die Säuglingstaufe ungefragt rekrutierten Mitgliedern zugemutet wird, ist eine Nötigung und aus weltlicher Sicht ein krasser Verfassungsverstoß, ja verfassungsfeindlich.

In diesem Zusammenhang ist auch ein Blick auf die kirchlichen Psycho-Techniken aufschlussreich: Katholische Eltern sind nach kirchlichem Recht unter Androhung von Kirchenstrafen ja sogar "verpflichtet", ihren Säugling taufen zu lassen, wie oben bereits im Rahmen der Klageschrift der Freien Christen dargelegt (Can. 867). Andernfalls würden sie angeblich auch ihr eigenes Seelenheil gefährden.
Dazu die Frage: Ist das nicht auch ein brutaler Versuch, Menschen geistig zu versklaven? Die Kirchenmitgliedschaft durch Säuglingstaufe trägt dabei Charakterzüge einer modernen Zwangschristianisierung und verstößt von vorne herein gegen das Recht des Einzelnen, selbst darüber entscheiden zu können, welcher Organisation er sich anschließen möchte und welcher nicht.
Doch wer steckt hinter diesen Lehren? Ist das nicht immer noch die "alte Schlange", die Jahrhunderte lang Blut und Schrecken über die Menschheit bringen konnte? Und die sich in unserer Zeit nur widerwillig in die Demokratien hinein gewunden hat, wo sie ihren Herrschaftsanspruch vorwiegend mit seelischer Gewaltausübung durchzusetzen versucht, weil ihr der Staat nicht mehr wie in früherem Ausmaß unmittelbar und quasi auf Befehl zur Verfügung steht (vgl. dazu jedoch Der Theologe Nr. 23 – Das Staatsross und sein kirchlicher Reiter).

Ein Beispiel, was das praktisch bedeutet, dass die Kirche ein ausgetretenes Ex-Mitglied weiterhin als Katholiken betrachtet und seinen Austritt nicht respektiert, gibt das von Papst Benedikt im Jahr 2009 neu gefasste kirchliche Eherecht.

26.) Die Bedeutung der Taufe im kirchlichen Eherecht:
Katholische Kirche ignoriert Kirchenaustritt


Es ist wie ein Bombe mit langer Zündschnur. Bis man begriffen hat, was der Papst hier eigentlich verfügte, muss man sich erst einmal mal bis zum Sprengstoff vorarbeiten. In einem päpstlichen Motu Proprio (= Apostolisches Schreiben) mit dem Namen Omnium in mentem werden beim kirchlichen Eherecht aus der Kirche Ausgetretene wieder genauso wie Kirchenmitglieder behandelt, und der Kirchenaustritt wird damit praktisch nicht anerkannt (radiovaticana.org). Hintergrund ist folgender:
Bislang brauchte der Katholik für eine katholisch gültige Ehe mit einem aus der Kirche ausgetretenen Menschen nämlich eine Ausnahmegenehmigung seines Bistums. Diese kirchliche Genehmigung ist nun deshalb nicht mehr nötig, weil der Ausgetretene aufgrund seiner Taufe, meist der Säuglingstaufe, eben jetzt auch im Eherecht weiter als Katholik betrachtet wird und weil bei einer Eheschließung zwischen zwei "Katholiken" eben nun mal keine besondere Erlaubnis nötig sei. Was also wie eine "Erleichterung" für die Bürger erscheint, ist in Wirklichkeit ein sehr heimtückischer Vorteil. Denn der Kirchenaustritt wird also auch im katholischen Eherecht also nicht mehr respektiert, so dass eben ein Katholik eine katholisch gültige Ehe mit dem Ausgetretenen in Zukunft ohne kirchliche Genehmigung eingehen könne.

Doch das ist nur die eine Seite der kirchlichen Gesetzesänderung. Denn seither wird eine kirchliche Genehmigung stattdessen von einem Kirchenaussteiger (!) verlangt, wenn dieser eine Ehe mit einem von vorne herein nicht kirchlich getauften Bürger eingehen möchte, damit diese Ehe von der Kirche anerkannt werden solle. Bislang hatte sich die Kirche hier nicht mehr eingemischt und Ehen zwischen Kirchenaussteigern und Nichtmitgliedern als "außerhalb ihres Einflussbereichs" geschlossen betrachtet. Und diese Ehen waren für die Kirche bisher ebenso gültig wie z. B. auch die Ehe zwischen zwei Muslimen von der Kirche als "Ehe" anerkannt wurde.
Seit Inkrafttreten von Omnium in mentem sind solche Ehen jedoch keine "gültigen" Ehen mehr, weil der Ausgetretene aufgrund seiner einstigen Säuglingstaufe weiterhin katholischem Kirchenrecht untersteht und für eine Eheschließung mit einem Ungetauften genauso eine kirchliche Erlaubnis braucht wie ein Kirchenmitglied. Andernfalls geht er für die Kirche eben keine gültige Ehe ein.
Der Kirchenaussteiger wird also weiter wie ein Kirchenmitglied behandelt, für den die Kirche zuständig bleibe. Und er muss deshalb, wie jeder Katholik auch, die Kirche darum bitten, die Ehe für "gültig" zu erklären, wenn sein Ehepartner nicht getauft ist.
Nun mag jemand sagen: "Das Kirchenrecht interessiert mich nicht mehr. Die Kirche kann von mir aus im Sechseck springen, wie sie will. Es ist mir egal."
Doch wer so denkt, unterschätzt diese Mächte. Abgesehen vom familiären Unfrieden, der damit gestiftet werden kann (wenn z. B. die Eltern des Kirchenaussteigers sich eine kirchlich gültige Ehe des Kindes wünschen), steckt dahinter eine massive Missachtung eines Menschenrechts – nämlich durch den kirchlichen Besitzanspruch auf einen einst unfreiwillig Getauften für alle Ewigkeiten. Die kirchenrechtliche Missachtung eines Kirchenaustritts nun auch auf dem Gebiet der Eheschließung hat also genau diesen Hintergrund, dass dem Menschen bei der Taufe angeblich ein "unauslöschliches Zeichen" eingebrannt wurde.  Der Ausgetretene wird also nach der Lehre "Einmal Katholik immer Katholik" behandelt. Und das ist nicht harmlos. Das ist moderne seelische Sklaverei und die erneute Basis für noch Schlimmeres.

Abgesehen davon, was passiert, falls die Kirche auch politisch wieder mehr mittelalterliche Macht bekommt, ist Folgendes zu bedenken: Gelingt der Kirche auch hier die Einschüchterung der Menschen, dann kann sich dies für den Betroffenen spätestens nach dem Tod wie ein Angelhaken erweisen. Der lange kalte Atem dieser Organisation macht bekanntlich auch vor Sterben und Tod nicht Halt, weshalb logisch ist, dass ihr Besitzanspruch auch auf die Seelen von Verstorbenen weiterwirkt. Auch dort würden demzufolge diese Mächte versuchen, das ehemalige Mitglied als für immer zu ihr gehörig gefangen zu halten und auf seinem Weg zurück zu Gott in die ewige Heimat abzuhalten – worauf in unserer Zeit Propheten und hellsichtige Menschen mehrfach hingewiesen haben.
Hier gilt auch das Jesuswort gegenüber der damaligen "Priesterkaste": "
Ihr Heuchler, die ihr das Himmelreich zuschließt vor den Menschen! Ihr geht nicht hinein und die hineinwollen, lasst ihr nicht hineingehen." (Matthäus 23, 13)
Diese Prognose im Hinblick auf das Jenseits können wir natürlich nicht beweisen. Aber wir erfahren in unserer Zeit solches eben durch Menschen, die hinter die Nebelwand kirchlicher "Geheimnisse" blicken können (mehr dazu hier). Und die Kirche hilft ja zum "Glück" auch selbst mit, sich weiter zu entlarven. Aus diesem Grund lassen wir auch nicht nach, die Streichung aus den kirchlichen Taufregistern zu fordern, was die Kirche bis heute kategorisch ablehnt. Denn dieser Registereintrag kommt einer Steuerkarte gleich – im Diesseits für die Kirchensteuer, im Jenseits im Dienste einer Steuerung der Seele zurück in den "Bauch" dieser züngelnden Macht.
Letztlich ist es wie so oft in der Geschichte der Kampf um ein Menschenrecht gegen den Widerstand der Kirche; in diesem Fall, dass der Kirche vom Staat untersagt werden muss, einst von ihr zwangsgetaufte Säuglinge für ewig als zu ihr gehörig betrachten zu dürfen. Oder die Kirche bleibt eben außerhalb der verfassungsmäßigen Menschenrechte stehen und ist dann aber entsprechend zu behandeln wie andere verfassungsfeindliche Organisationen auch.
Es ist der alte mittelalterliche Größenwahn dieser religiösen Machtorganisation, die ihr kirchliches Recht als höher betrachtet als jedes Menschenrecht, ob Grundrecht, geistiges oder weltliches Recht. Und wenn der Staat demgegenüber schwach und kirchenhörig ist, wird dies für die Zukunft auch erhebliche politische Folgen haben.

Dazu ein Bild: Wie ist es, wenn ein fehlerhafter Mensch behauptet, er wäre der "Rektor der Welt" oder der "Lenker des Erdkreises" (vgl. hier) und nach seinen Gesetzen und Vorstellungen müsse sich die ganze übrige Welt richten oder sie würde von ihm und seinem Gott bestraft? Ist es in diesem Fall gleichgültig, ob dieser Mensch z. B. in einer Fachklinik für Psychiatrie betreut wird oder aus einer einflussreichen Machtposition im Herrschaftsgefüge dieser Welt heraus handelt? Man wird sagen müssen "Nein". Im ersten Fall bekommt er z. B. regelmäßig seine Medikamente, im zweiten Fall beeinflusst seine Überzeugung jedoch die ganzen Geschicke der Menschheit. Es ist letztlich die Verantwortung einer jeden Gesellschaft selbst, wem sie z. B. eine Therapie anbietet und wen sie in seinem Tun auch noch finanziert bzw. von wem sie sich gar beherrschen lässt.

 

27.) Massive Drohung an Nichtkatholiken:
Ein Leben zwischen angeblicher Erbsünde und angeblicher ewiger Verdammnis


Selbst die noch ungeborenen und
"ungeplanten" Kinder werden von der Kirche reklamiert: Ein Katholik darf z. B. nur dann "evangelisch" heiraten, wenn er verspricht, sich dafür einzusetzen, dass etwaige Kinder später katholisch werden. Und ein katholischer Religionslehrer bekommt ohne dieses Versprechen der späteren katholischen Taufe seiner eventuellen Kinder gar keine kirchliche Lehrerlaubnis, ohne die er vom Staat wiederum nicht als vom Staat finanzierter katholischer Religionslehrer an Staatsschulen beschäftigt werden kann.

Ist ein Kind dann tatsächlich geboren, scheint es nichts Wichtigeres zu geben als das möglichst schnelle Handeln der Kirche. So hatte die Kirche beispielsweise das Instrument der "Nottaufe" erfunden, um zu signalisieren, dass ungetauft verstorbene Kinder angeblich in Ewigkeit keine Anschauung Gottes erlangen würden, wie bereits oben dargelegt. Nur Sündenstrafen müsse das kleine Kind nicht erleiden, da es in seiner kurzen Lebensspanne keine Gelegenheit hatte, gegen die Gebote der Kirche aufzubegehren. Die Kirche geht in diesem Fall davon aus, dass bereits der Säugling mit der "schweren Sünde" der "Erbsünde" behaftet sei, und alle "Seelen, die in schwerer Sünde aus dem Leben scheiden", müssen nach kirchlicher Lehre nun mal in eine angeblich ewige Verdammnis. Ein Nichtgetaufter führe demnach ein Leben zwischen angeblicher Erbsünde und angeblicher ewiger Hölle. Das sei alles, was ihm das Leben biete und wofür der Konfessionsgötze ihn geschaffen habe.

Dazu heißt es im amtlichen kirchlichen Lehrbuch von Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche, über die Hölle: "Sie besteht für die Seelen, die nur mit der Erbsünde behaftet waren [also Säuglinge und kleine Kinder], im Verlust der Anschauung Gottes" (Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche, S. 530). Und wörtlich heißt der offizielle Lehrsatz Nr. 926: "Die Seelen derer aber, die in einer Todsünde oder auch nur in der Erbsünde verschieden, steigen sofort hinab in die Hölle, empfangen aber ungleiche Strafen" (S. 554; mehr zu diesem Thema in Der Theologe Nr. 18 – Der Glaube der Kirche).

Trotz jüngerer Verlautbarungen, dass die Kirche dennoch an einen "Heilsweg" auch für diese Kinder glaube (siehe oben), kann man kaum in Worte fassen, welche Einschüchterung und welche seelische Vergewaltigung hier auf Menschen ausgeübt wurde und auch noch wird. Dies kann eindrücklich von jenen bestätigt werden, die unter dieser furchtbaren "Gottesvergiftung" gelitten haben (vgl. das Buch Gottesvergiftung von Tilmann Moser). Und gelingt dem Zwangskatholiken später oftmals nach langen Seelenkämpfen der Austritt, dann zählt dies erst recht zu den "schweren Sünden", deren Folge die ewige Verdammnis sei (diesmal einschließlich der dort geglaubten qualvollen Sündenstrafen). Dies ist weiterhin aktuell [2021] gültige kirchliche Lehre unter Papst Jorge Bergoglio, auch wenn sich der Kanzler des Innsbrucker Bischofs hütete, dies in dem Brief an den kritischen Zeitgenossen darzulegen.

 

28.) Bitte um Vergebung für die Taufen, die man als Pfarrer durchgeführt hat


Das alles ist also kein harmloser Skandal, und wir werden weiter unten noch näher darlegen, was es damit auf sich hat und was man tun kann, um sich das nicht gefallen zu lassen. Deshalb bat ich als Ex-Pfarrer Eltern und erwachsen gewordene Kinder auch um Vergebung für die Taufen, die ich früher als evangelischer Pfarrer durchgeführt habe. Dazu habe ich folgende Erklärung abgegeben, die am 19.12.2009 unter anderem in der Zeitung Fränkischer Tag in Bamberg als Anzeige erschienen ist:

"Von 1988-1992 war ich evangelisch-lutherischer Pfarrer in Bamberg-St. Stephan und in der Philippuskirche am Klinikum. In dieser Zeit habe ich auch viele Säuglinge getauft. Doch das hat Jesus nicht gewollt. Er wollte laut dem Zeugnis der Bibel, dass man die Menschen zuerst ´lehrt` (so steht es auch korrekt in den ursprünglichen Übersetzungen) und erst dann tauft und nach der Taufe natürlich weiter unterrichtet. Seine Botschaft ´Erst lehrt, dann tauft`, wird durch das kirchliche ´Erst tauft, dann lehrt` jedoch ins Gegenteil verkehrt. Die Kirche verstößt mit ihrem Tauf-´Sakrament` also gegen Jesus. Und sie macht die Kinder auf diese Weise gleichzeitig zu Mitgliedern ihrer Institution, welche Jesus ebenfalls niemals gewollt hat. Und der Mann aus Nazareth befürwortete auch niemals einen Bau von Kirchen aus Stein mit Kanzel, Altar, Taufbecken und dergleichen. Jesus sagte zwar: ´Lasset die Kinder zu mir kommen`. Doch damit meinte er nicht, dass die Kinder getauft und auf diese Weise zu Mitgliedern einer Kirche gemacht werden sollen.
Heute bedauere ich deshalb, bei den Taufen als Pfarrer mitgewirkt zu haben, und ich möchte alle Eltern und Kinder um Vergebung bitten. Es waren damals meine Handlungen im Auftrag der Kirche, nicht jedoch das Handeln Gottes, wie es die Kirche fälschlicherweise darstellt. Gott macht keine Unterschiede zwischen Getauften und Nichtgetauften, und die Taufe ist auch kein besonderer Schutz oder Segen. Und die kirchliche Erlaubnis einer so genannten ´Nottaufe` in Todesgefahr ist deshalb auch sinnlos.
Mit Gott und Christus hat das Taufsakrament der Kirche also nichts zu tun und auch für das spätere Seelenheil ist die Taufe nutzlos. Sie ist sogar hinderlich, weil der Getaufte dadurch an eine äußere Kirche gebunden ist. Und dies erschwert ihm nach dem Tod seine Rückkehr als freies Kind Gottes in die ewige Heimat zu Gott. So glaube ich es heute. Deshalb: Bitte verzeihen Sie mir. Dieter Potzel, ehemaliger evangelischer Pfarrer."

29.) Aufforderung an die Kirche,
den Getauften aus ihrem Taufregister zu streichen

Der Kirchenaustritt ist nun der erste Schritt, um die durch die Taufe erzeugte Fessel an die Kirche zu lösen. Doch die Kirche lässt den Ausgetretenen nicht ziehen und lehnt folglich auch eine Löschung des Taufeintrags in den Taufregistern ab, was soweit bekannt, überall in Europa so gehandhabt wird. Und die Politiker und derzeitigen [2021] Vertreter der Staaten betrachten dies als "innerkirchliche Angelegenheit", in welche sie sich nicht einmischen wollen, was aber nur ein Vorwand ist, denn was den Umgang mit persönlichen Daten betrifft, die sich Besitz Dritter befinden, sind sie ansonsten vor allem innerhalb der EU bestrebt, sogar Kleinigkeiten bis zum Exzess gesetzlich zu regeln und bei Verstößen mit Bußgeldern zu drohen.

Doch wer
aus der Kirche ausgetreten ist, steht weiterhin im kirchlichen Taufregister, und er gilt, wie die Briefe des evangelischen Bischofs und katholischen Kanzlers oben bestätigen, als "Kirchenschaf", wenn auch als eine Art "verlorener Sohn", eine "verlorene Tochter" bzw. ein "verlorenes Schaf", für das aber weiter kirchliche "Hoffnung" bestehe. In Wirklichkeit sind die Kirchenmänner selbst – und im Protestantismus auch die Kirchenfrauen – die verlorenen Söhne und Töchter, weil sie sich gegen Gott und Seinen Willen stellen, wie ihn Jesus, der Christus, den Menschen nahe brachte, und dazu gehört die Freiheit jeder Seele und jedes Menschen, sich in allem frei zu entscheiden und um auch eine Beziehung zu "Gott in uns" oder wie auch immer jemand dies sehen möchte in aller Freiheit aufbauen zu können – ohne Kirchenorganisation oder angebliche Mittler, die es aus geistiger Sicht nicht gibt.

Zwar wird der Kirchenaustritt im Taufregister oder einem entsprechenden weiteren Eintrag des kirchlichen Tauf-Ortes vermerkt, wenn man in Deutschland beim Kirchenaustritt auf dem Standesamt oder Amtsgericht angibt, in welcher Kirchengemeinde man einst getauft worden ist, doch mehr auch nicht. Die im dortigen Taufregister dokumentierte angeblich ewige Bindung an die Kirche wird nicht rückgängig gemacht und die Daten werden ausdrücklich auch nicht gelöscht. Alle Bürger, die das nicht länger hinnehmen wollten, wurden bisher [bis 2021] von der deutschen Justiz und ihren überwiegend katholischen und evangelischen Richtern, die laut Kirchenlehre auch in ihrem Beruf ihrer Kirche dienen müssen, abgewiesen.
Damit wird von Staats wegen verlangt, dass der einst Kirchengetaufte weiterhin in den Mitgliederlisten jener Organisation verzeichnet bleiben muss, die nach den Worten des Historikers Karlheinz Deschner wie keine andere "zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist"
(Die beleidigte Kirche, Freiburg 1982, S. 42 f.) – ein letztlich ungeheuerlicher Zustand, vergleichbar damit, wie wenn ein ehemaliges Mafia-Mitglied auch nach seinem Ausstieg auf Verlangen des Staates ewig im Daten-Verzeichnis der Mafia verzeichnet bleiben müsste und der Staat der Mafia zusichert, dass die Clan-Bosse den Abtrünnigen trotzdem weiterhin als Mafiosi betrachten dürfen.
Kein ehemaliges Mitglied einer Mafia muss jedoch hinnehmen, dauerhaft dort als Mitglied geführt zu werden, wenn er dort ausgestiegen ist und sich von allen distanziert, nur bei der Kirche gilt das nicht. Jeder Aussteiger muss den Anspruch einer ewigen Mitgliedschaft durch die Anführer dieser Organisation hinnehmen.

Diese bisherige Rechtssprechung, wonach jene Organisation fortgesetzter Verbrechen, von der Karlheinz Deschner schrieb, die Daten ihrer Aussteiger weiterhin speichern darf, wurde bisher immer wieder damit begründet, "die Löschung des Eintrags im Taufbuch sei eine rein innerkirchliche Angelegenheit, die gemäß Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV dem staatlichen Zuständigkeitsbereich entzogen sei"  (gesetze-bayern.de
). So steht es wörtlich in einem Gerichtsbeschluss, der eine Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts München für unzulässig erklärte und dem Antragsteller auch noch die Kosten des Verfahrens aufbürdete. Und was hier dem Ausgetretenen zugemutet wird, kann man wohl wirklich noch besser erfassen, wenn es heißen würde, es handle sich um eine rein innere Angelegenheit eines Verbrecher-Clans, die dem staatlichen Zuständigkeitsbereich entzogen sei. Und die Millionen von Verbrechensopfer auf Betreiben der beiden Kirchen im Laufe ihrer Geschichte sind ja unbestritten.

Doch die innere Haltung und Empörung des Einzelnen gegenüber dieser unsäglichen Kirchenmacht über den Staat und dessen Bürger erscheint uns in diesem Fall auch nicht ausreichend. Deshalb halten wir es aus geistiger Sicht trotz des Bollwerks an Ablehnung für ratsam, nicht nur aus der Kirche auszutreten, sondern weiterhin die Streichung aus dem kirchlichen Taufregister zu fordern. Dies tut die Kirche zwar noch nicht, doch handelt sie damit grundgesetz- und sittenwidrig, auch wenn die derzeit amtierenden (und meist kirchlich indoktrinierten) Richter das Anfang des 21. Jahrhunderts [2021] immer noch anders sehen. Das kann und wird nicht auf Dauer so bleiben.
Von Ihrer Seite aus haben Sie mit der Forderung der Streichung aus dem Taufregister immerhin schon einmal die Voraussetzung für eine spätere Streichung geschaffen. Denn Sie haben der Anmaßung der Kirche, Sie weiterhin als Katholiken oder Evangelischen zu betrachten (sozusagen als "verlorenes Schaf", das aber immer noch zur katholischen oder evangelischen Kirchenherde dazu gehören soll), mit allem, was Ihnen momentan möglich ist, widersprochen.
Sie könnten dabei zum Beispiel wie folgt vorgehen: Schreiben Sie an das Pfarramt der Kirchengemeinde, in der Sie getauft worden sind und geben Sie neben Ihrem Geburtsdatum auch Ihr Taufdatum an, so weit bekannt, und den Taufort, sowie das Datum und den Ort Ihres Kirchenaustritts – wenn vorhanden, auf jeden Fall auch eine Kopie der Austrittsbescheinigung beilegen.
Ein Muster für einen aussagekräftigen Brief finden Sie hier.

Wer sich ausführlicher damit beschäftigen will, hier zum Vergleich mit dem eher kurzen Brief ein anderes Schreiben, das der Autor diese Studie an die Kirchengemeinde geschrieben hat, in welcher er einst getauft worden war:
"Sehr geehrter Herr Pfarrer N.N., ich wurde am xx.xx.xxxx in der Kirche in X. kirchlich getauft. Am 7. Februar 1992 bin ich auf dem Standesamt in Bamberg aus der evangelischen Kirche ausgetreten. Eine Kopie der Austrittsbescheinigung liegt bei. Nun bitte ich Sie, mich komplett aus dem Taufregister zu streichen, da ich aus Gewissensgründen in keine äußere oder innere Bindung mehr mit der Institution Kirche und ihrer Geschichte gebracht werden möchte. Mir ist bewusst, dass in der Kirche geglaubt werden soll, dass Gott einst der eigentliche Täufer gewesen sei und dass eine Taufe deshalb nicht rückgängig gemacht werden könne und dass die ´Taufgnade` bliebe und ähnliches. Doch genau das halte ich für eine Irreführung der Menschen. Gott macht nach meiner Überzeugung nicht den geringsten Unterschied zwischen einem getauften und einem nicht getauften Menschen und Er ist keineswegs der Täufer bei einer kirchlichen Taufe, sondern der Pfarrer. Und im Hinblick auf das spätere Seelenheil ist eine kirchliche Taufe nach meiner Überzeugung völlig nutzlos und wegen der dadurch entstandenen Bindung an eine äußere Kirche sogar hinderlich.
Weiterhin ist die kirchliche Taufe nicht christlich. Denn Jesus, der Christus, hat nicht mit Wasser getauft, sondern er sprach von der Geisttaufe
(siehe z. B. Markusevangelium 1, 8)
. Außerdem hat Jesus keine Taufe für Säuglinge geboten, im Gegenteil: Er sagte gemäß der Bibel wörtlich: ´Erst lehret, dann taufet` (das steht auch so noch in der Original-Luther-Übersetzung), und dann lehrt die Getauften weiter. Säuglinge können jedoch vor ihrer Taufe noch nicht gelehrt werden. Und auch Johannes der Täufer, der als Vorläufer von Jesus gilt, taufte keine Säuglinge, sondern nur Erwachsene, wenn diese ihr Leben ändern wollten.
Dennoch praktiziert die Evangelisch-Lutherische Kirche die Säuglingstaufe und schreibt diese in ihrem Bekenntnis sogar als ´nötig` vor. Dabei kann sie sich aber weder auf Jesus von Nazareth noch auf Johannes den Täufer berufen.
Und dies ist nicht der einzige Gegensatz der kirchlichen Lehre zur Lehre des Christus, so dass für mich die evangelische Lehre heute zwar ´evangelisch` ist und neben vielen heidnischen Elementen auch einige christliche enthält, doch sie ist eben nicht christlich. Nähere Ausführungen dazu würden jedoch über das Anliegen dieses Briefes hinaus gehen, so dass ich in diesem Zusammenhang nicht weiter darauf eingehen möchte.
Mir sind viele Theologen bekannt, die sich der Widersprüche zwischen Christus und Kirche bewusst sind und dennoch so tun, als könnte die Kirche im Namen von Christus taufen. Angesichts des oben angedeuteten Sachverhalts ist dies jedoch eine Irreführung. Geht man weiter von einem Vorteil aus, welcher der Kirche durch dieses Handeln entsteht, z. B. die spätere automatische Kirchensteuerpflicht des Getauften, und ist dieser Vorteil für den Pfarrer oder die Kirchenleitung in irgendeiner Weise für ihre Einstellung oder ihr Handeln maßgeblich, dann stellt der Vorgang der Säuglingstaufe nach unserer Rechtssprechung sogar eine arglistige Täuschung dar.
... Aufgrund dieses Sachverhalts halte ich eine Streichung aus dem Taufregister nicht nur für moralisch geboten und eine Sache des guten Anstands, sondern auch für rechtens. Das heißt: Der Vorgang sollte von Ihnen auf Anfrage ohne kirchenbürokratische oder kircheninterne Hemmnisse durchgeführt werden.
Der Sachverhalt, dass ich im Alter von 13 Jahren im April 1973 meine einstige Säuglingstaufe in einem Konfirmationsversprechen in X. bestätigt hatte, ist demgegenüber nichtig, da ich in diesem Alter noch nicht religionsmündig war.
Ich bitte Sie deshalb, mir die entsprechende Bestätigung der Streichung aus dem Taufregister zukommen zu lassen und verbleibe mit guten Wünschen und freundlichen Grüßen."


Darauf hin erhielt ich folgenden ausweichenden Antwortbrief: "Wir haben Ihr Schreiben zur Kenntnis genommen. Ihr Kirchenaustritt vom 7.2.1992 wurde in unseren Kirchenbüchern registriert und eingetragen. Von unserer Seite ist der Vorgang somit bearbeitet."
Mit anderen Worten: Die Streichung aus dem Taufregister, um die es mir ging, ist ausdrücklich nicht erfolgt, wie leider nicht anders zu erwarten war. Doch man hofft, der Antragsteller würde in Zukunft Ruhe geben, wenn man ihm noch einmal seinen einstigen Kirchenaustritt bestätigt.
 
Doch wir werden nicht eher "Ruhe" geben, bis deutlich geworden ist, dass das kirchliche Tun nichts mit Christus zu tun hat und bis es gelungen ist, sich von jeder Art von Zugriff oder Anspruch der Kirche auf die eigene Seele befreit zu haben, und sei es nur auf dem Weg des Zugriffs auf persönliche Daten. Deshalb können wir solche und ähnliche Antworten natürlich nicht akzeptieren, solange die Kirche uns und zahllose andere Menschen weiterhin als wie auch immer zur Kirche zugehörig betrachtet und nicht endlich ohne Wenn und Aber frei lässt.

Ein möglicher nächster Schritt nach einem Ablehnungsbescheid könnte sein, von der Kirchengemeinde zu verlangen, die Forderung auf Streichung aus dem Taufregister durch den einst Kirchengetauften als ergänzenden Eintrag im Taufregister zu dokumentieren
. Zwar kann dies nach derzeitiger [2022] Rechtsprechung von der Kirche ebenfalls nicht zwingend eingefordert werden, doch damit in naher Zukunft das Staats-Ross den "Reiter" Kirche endlich abwirft, wie es zum Beispiel das deutschen Grundgesetz seit je her vorsieht, bedarf es eben auch vieler einzelner Vorarbeiten.
Unseres Wissens hat hier bisher noch kein Kirchenaussteiger versucht, eine solche Dokumentation auf dem staatlichen Klageweg durchzusetzen. Dann wäre nämlich der Antrag auf Streichung aus dem Taufregister in dem besagten Register dort zunächst einmal amtlich registriert, und es wird deutlich, dass der fortdauernde Eintrag in den Kirchenbüchern von der Kirche gegen den ausdrücklichen Willen des einst von ihr Vereinnahmten bzw. Zwangsvereinnahmten aufrecht erhalten wird. Zumal diese Register von der Kirche in Berlin-Brandenburg auch auf üble Weise durchforstet werden, um Bürger, die einst in der DDR ausgetreten sind, aber damals keine Bescheinigung erhalten haben, erneut zu angeblichen Kirchenmitgliedern zu machen und nachträglich hohe Kirchensteuerforderungen gegen die Ausgetretenen erheben.

Und hier noch ein weiteres etwas ausführlicheres Beispiel für ein Schreiben an die Kirche zur Streichung aus dem Taufregister, das andere Aspekte mehr hervor hebt und teilweise noch deutlicher formuliert ist als das Schreiben des Autors dieser Untersuchung. Beide hier veröffentlichten Briefe sind jedoch aufs Ganze gesehen sehr maßvoll gehalten und dem Empfänger wird nicht von vorne herein unterstellt, dass er das notwendige und berechtigte Anliegen abweist, was dann aber jeweils geschehen ist und in vergleichbaren Situationen ebnefalls immer abgewiesen worden ist.

"Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit meinem Kirchenaustritt vom xx.xx.xxxx beim Standesamt in xxxxx machte ich deutlich, dass ich kein Kirchenmitglied mehr sein möchte. Aus diesem Grund fordere ich Sie auch auf, mich aus Ihrem Taufregister zu streichen.
Ich wurde am xx.xx.xxxx in der xxx-Kirche getauft. Meinen Eltern, die mich im guten Glauben taufen ließen, damit etwas Gutes für mich zu tun, wussten jedoch nicht, dass diese Handlung aus kirchlicher Sicht niemals mehr rückgängig zu machen ist. Auch wurden sie über diesen Sachverhalt von Ihrer Seite her damals überhaupt nicht aufgeklärt. Deshalb gingen die Eltern davon aus, dass ich die Taufe später als Erwachsener selbstverständlich rückgängig machen könne. Da dem aber aus Ihrer Sicht nicht so ist, liegt hier der Sachverhalt einer arglistigen Täuschung durch Verschweigen von wesentlichen Informationen vor. Dies gilt auch im Hinblick für die mit einer Kirchenmitgliedschaft verbundenen Inhalte. Auch darüber wurden meine Eltern nur unvollständig aufgeklärt
(siehe Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche [bei ehemaligen Katholiken] bzw. Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche [bei ehemaligen Evangelischen, z. B. hier oder in Der Theologe Nr.  1]). Schon aus diesen Gründen ist die Taufe im Nachhinein nichtig, wenn der einst Getaufte, was ich hiermit tue, ihr widerspricht.
Mir ist bewusst, dass Sie mir entgegnen werden, dass beim Taufakt angeblich ´Gott` an mir gehandelt habe, womit Sie zu begründen versuchen, warum Sie mich nicht aus Ihrem Register streichen wollen. Doch können Sie das beweisen? Sicher nicht. Beweisbar ist nämlich nur, dass der Pfarrer an mir gehandelt hat. Außerdem können Sie nicht einerseits ´Gott` vereinnahmen, indem Sie behaupten, er hätte angeblich damals die Taufe an mir vollzogen. Und andererseits tun Sie so, als ob Sie für die Rückgängigmachung der Taufe ´Gott` nicht mehr bemühen könnten. Entweder ´Gott` habe damals gehandelt und er handelt heute wieder, indem er sein damaliges Handeln annulliert (denn Gott zwingt bekanntlich auch nach Ihrer modernisierten Lehre niemandem seinen Segen auf). Oder er habe damals nicht gehandelt und braucht deshalb heute auch nicht zu handeln, weswegen Sie auch ohne Einbeziehung ´Gottes` die Streichung vornehmen können. Entweder – oder.
Jedoch zu behaupten, Gott hätte zwar damals gehandelt, könne aber heute diesbezüglich nichts mehr tun, ist eine trickreiche Konstruktion Ihrer Institution, die ich als sittenwidrig betrachte und die zudem im Widerspruch zu den Freiheitsrechten des deutschen Grundgesetzes steht.
Deshalb möchte ich meine Forderung nach einer Streichung aus dem Taufregister hiermit noch einmal bekräftigen. Natürlich können Sie den Eintrag streichen, wenn Sie den guten Willen dafür haben. Haben Sie das getan, bitte ich nachfolgend auch um Streichung aus dem
[Firm- bzw.] Konfirmationsregister. Für diesen Fall gilt: Ich war damals noch ein Kind und habe die Tragweite dieser Art Taufbestätigung überhaupt nicht ermessen können.
Ein ergänzender Eintrag im Taufregister, dass ich am xx.xx.xxxx aus der Kirche ausgetreten bin, reicht mir nicht, denn ich verwahre mich mit allem Nachdruck dagegen, von Ihnen als eine Art ´verlorener Sohn`
[´verlorene Tochter`] betrachtet zu werden, den Sie weiterhin als zu Ihrer Herde zugehörig betrachten können. Dies würde ich für eine Ungeheuerlichkeit halten. Bitte bestätigen Sie mir deshalb bis zum xx.xx.xxxx, dass zwischen Ihrer Institution und mir keinerlei Verbindung mehr besteht und alle früheren Bindungen, einschließlich der Taufe, gelöscht sind. Mit etwas gutem Willen Ihrerseits dürfte das kein Problem sein.
Mit freundlichen Grüßen, N.N." 


30.) Ins Zentrum des Verrats getroffen:
Wer sein Kind nicht tauft, wird verfolgt


Dass die Säuglingstaufe ein Zentrum des kirchlichen Verrats an Jesus darstellt, zeigt auch die Vehemenz, mit der die Kirche gegen alle Menschen vorging, die es wie die Urchristen halten wollten und die Säuglingstaufe nicht befürworteten. Zu den Verrätern wurden vor allem die so genannten evangelischen "Reformatoren" Huldreich Zwingli, Johannes Calvin, Martin Luther und Philipp Melanchthon, die im 16. Jahrhundert durch die Verfolgung damaliger Urchristen klar machten, dass es ihnen im Grunde nur um eine Reform des Katholizismus im Dienste des Machterhalts der Kirche geht, nicht um eine Erneuerung der Christenheit im urchristlichen Geist. Doch genau dies war damals sehr vielen engagierten Menschen ein Anliegen, und die Zeit war damals dafür reif. Doch viele ehrliche Gottsucher ließen sich von den Reformatoren täuschen. Sie wurden vereinnahmt und letztlich verraten, sofern die Menschen glaubten, auch den Reformatoren ginge es um Christus.
 
Nachfolgend ein Ausschnitt aus dem Wikipedia-Artikel zu dem Stichwort "Täufer" (Stand: 17.12.2009) mit Fakten vor allem aus der Schweiz. Zu den "Täufern" gehören die damaligen Urchristen, welche nur mündige Menschen taufen lassen wollten. Ein Schwerpunkt der Bewegung war die Schweiz, vor allem Zürich, sowie Österreich und Süddeutschland. Vor allem in der Schweiz waren die Täufer auch Pazifisten und auch in dieser Hinsicht Urchristen, während vor allem in Süddeutschland manche Täufer den Kriegsdienst noch befürwortetet hatten.

"Der Rat der Stadt Zürich erließ ... am 11. August 1524 einen Befehl, alle Kinder taufen zu lassen ... Dieser Anordnung widersetzte sich der Kreis um Manz und Grebel [vgl. dazu Konrad Grebels Aussage in Der Theologe Nr. 1] ... Am 17. Januar 1525 fand vor Vertretern des Rates, der Bürgerschaft und von Gelehrten die erste Täuferdisputation zwischen Zwingli und den Täufern Manz, Grebel und Wilhelm Reublin statt, bei der die Täufer nach Ansicht der Jury [aus kirchenhörigen Richtern, ähnlich wie noch heute] unterlagen. Der Rat der Stadt Zürich erließ deshalb am folgenden Tag ein so genanntes Ratsmandat, in dem – in verschärfter Form – ein weiterer Taufzwang verordnet wurde. Am 21. Januar 1525 erhielten Grebel und Manz seitens des Rates ein Redeverbot. Grebel und Manz ignorierten das Verbot und versammelten ihre Anhänger nach wie vor zum gemeinsamen Bibelstudium. Am Abend des 21. Januar 1525 traf sich der Grebelsche Kreis im Haus der Mutter von Felix Manz. In der ältesten Chronik der hutterischen Brüder, dem Großen Geschicht-Buch, ist ein Bericht über den Verlauf dieser Zusammenkunft erhalten. Die Chronik berichtet, dass ´die Angst begann und auf sie kam` und ´dass ihre Herzen bedrängt wurden` ... [Dann wurde der Priester Jörg Blaurock getauft] Die im Kreis um Grebel und Manz vollzogene Gläubigentaufe blieb nicht geheim. Die Repressionen seitens der Zürcher Stadtrates führten dazu, dass Grebel, Manz und Blaurock in das Zürcher Umland flohen ... Auch auf Basel griff die täuferische Bewegung über. Wilhelm Reublin gewann den Wallfahrtspriester und glühenden Marienverehrer Balthasar Hubmaier aus Waldshut für die täuferischen Ideen ... [Es] waren es vor allem die Verfolgungen und Vertreibungen, die der Bewegung ein rasches Wachstum bescherten ... Schon bald wurde den Täufern der Vorwurf gemacht, die Obrigkeit zu missachten und Aufruhr anzustiften. In der Folge erfuhren sie überall härteste Verfolgungen ...
Bestand in den Augen der Obrigkeit Gefahr, dass sie die öffentliche Ordnung bedrohten, wurden sie in der Regel inhaftiert bzw. des Landes verwiesen. In den Niederlanden wurden ... viele Täufer auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Besonders lang anhaltend war die Verfolgung der Schweizer Täufer. Die reformierten Städte Zürich und Bern wendeten noch im 17. Jahrhundert die in den meisten Fällen mit dem Tod endende Galeerenstrafe an. Die Stadt Bern richtete im Jahr 1699 eine besondere Täuferkammer ein, die die Verfolgungen koordinieren und die Güter der geflohenen oder vertriebenen Täufer verwalten sollte. Um die schweizerischen Täufer auffinden und festsetzen zu können, waren besondere Täuferjäger [vergleichbar den heutigen kirchlichen Sektenbeauftragten] aktiv. Bereits im Jahr 1709 sollen infolge der Berner Rats mit Hilfe der Täuferkammer etwa 500 Personen aus der Schweiz vertrieben worden seien. Im österreichischen Weinviertel wurden 1538 in den Verliesen der Burg Falkenstein zahlreiche, aus Mähren vertriebene Täufer inhaftiert. Die Frauen und Kinder wurden bald wieder freigelassen, während die Männer in Triest auf habsburgische Galeeren kamen."
 

31.) Die erste ökumenische Christenverfolgung


Für jemanden, der Christus nachfolgen wollte, bestand also vor allem in der Zeit der Reformation allergrößte Gefahr, ermordet zu werden. Diese Gefahr war deshalb sogar größer als früher, da die "Reformatoren" die "besseren" Kirchenleute sein wollten und deshalb oft besonders grausam gegen Abweichungen vorgingen, um ihren angeblich "rechten" Glauben damit unter Beweis zu stellen (In diesem Sinne sind in unserer Zeit auch evangelische "Sektenbeauftragte" meist noch verlogener und inquisitorischer als katholische). Und so heißt es in dem Wikipedia-Artikel unter dem Stichwort "Täufer" weiter:

[Beim Zweiten Reichstag zu Speyer 1529] "... wurde ein Mandat verabschiedet, das die Todesstrafe gegen die Täufer [also damalige Urchristen] reichsrechtlich verfügte ... Das so genannte Wiedertäufermandat von Speyer schuf die gesetzliche Grundlage für eine groß angelegte Verfolgung der täuferischen Bewegung; es hatte folgenden Inhalt:

1. Wer wiedergetauft oder sich der Wiedertaufe unterzogen hat, ob Mann oder Frau, ist mit dem Tode zu bestrafen, ohne dass vorher noch ein geistliches Inquisitionsgericht tätig zu werden braucht.
2. Wer sein Bekenntnis zu den Wiedertäufern widerruft und bereit ist, für seinen Irrtum zu sühnen, soll begnadigt werden. Er darf jedoch nicht Gelegenheit erhalten, sich durch Anweisung in ein anderes Territorium einer ständigen Aufsicht zu entziehen und eventuell rückfällig zu werden. Die Hartnäckigkeit, auf täuferischen Lehren zu beharren, soll mit dem Tode bestraft werden.
3. Wer die Wiedertäufer anführt oder ihre Anweisungen vorantreibt, soll ´keineswegs`, also auch bei Widerruf nicht, begnadigt werden.
4. Wer nach einem ersten Widerruf rückfällig geworden ist und abermals widerruft, soll nicht mehr begnadigt werden. Ihn trifft die volle Strafe.
5. Wer die Taufe für seine neugeborenen Kinder verweigert, fällt ebenfalls unter die Strafe, die auf die Wiedertaufe steht [also die Todesstrafe].
6. Wer von den Täufern in ein anderes Territorium entwichen ist, soll dort verfolgt und der Bestrafung zugeführt werden.
7. Wer von den Amtspersonen nicht bereit ist, nach diesen Anordnungen streng zu verfahren, muss mit kaiserlicher Ungnade und schwerer Strafe rechnen."

Der hier aufgeführte siebte Artikel des "Wiedertäufermandats" ist insofern besonders hinterhältig, da er auch diejenigen Katholiken oder lutherisch Denkenden in staatlichen Ämtern mit dem Tode bedroht, welche Mitleid mit den von der Kirche verfolgten Christen hatten und sie nicht ermorden wollten. Spätestens hier hat sich die noch junge evangelische "Reformation", die zusammen mit dem Katholizismus die Christenverfolgung auch brutal durchführte, vollends entlarvt als lediglich eine Variante des mörderischen Molochs (mehr dazu siehe auch in Der Theologe Nr. 1).

Es begann die erste "ökumenische" Christenverfolgung in Deutschland, nachdem die damaligen Christen aber schon zuvor wechselweise von katholischen oder lutherischen Fürsten massakriert worden waren. Diese mörderische Verfolgung wird damit zur Geburtsstunde der so genannten bis heute beschworenen katholisch-evangelischen Ökumene. Als ein Beispiel von vielen sei hier nur Eitelhans Langenmantel genannt, ein angesehener Mann aus einer Oberschicht-Familie aus Augsburg (1480-1528), der bei einer Verhaftungswelle gegen die "Täufer" im September 1527 erstmals festgesetzt worden war und dem dann am 11.5.1528 durch die Abgesandten des Schwäbischen Bundes verschiedener katholischer und evangelische Obrigkeiten  wegen seines Glaubens der Kopf abgeschlagen worden ist (siehe Porträt rechts von Albrecht Dürer). Gleiches geschah mit seinem Knecht. Auch ihm wurde wegen seines Glaubens der Kopf abgeschlagen, während die konfessionellen Obrigkeiten seine Magd aus eben diesen Glaubensgründen ertränkt hatten. "In seinen 1526 und 1527 erschienenen Schriften griff Langenmantel den römischen Katholizismus und – im Ton erheblich schärfer – die noch junge lutherische Reformationsbewegung an. Er stellte sie als die ´neuen Papisten` vor; sie seien falsche Propheten, ´inwendig reißende Wölfe` und von der Geldgier noch stärker gefangen genommen als die ´alten Papisten.`" (zit. nach Wikipedia Stand: 3.7.2018)
 

32.) Münster: "Täufer" entfernen sich von Christus
und werden den Katholiken ähnlich

Doch mit einem Geschichtstrick hat man nun versucht, die nachfolgenden Generationen gegen die friedfertigen Nachfolger Jesu zu indoktrinieren, die man in der Geschichtsschreibung den so genannten pazifistischen "Täufern" zurechnen kann. Den Anlass dazu gab eine Gruppe von "Täufern" in der westfälischen Stadt Münster, wo ein katholischer Bischof residierte. Im Gegensatz zu fast allen anderen Gruppen gelangten in Münster einige Täufer ab 1533 in führende Positionen der Stadt (Bernd Knipperdolling, Bernd Krechting, Jan van Leiden, Jan Matthys, Bernd Rothmann u. a.). Es ist überliefert, dass sich diese hier und da an Katholiken rächten und anscheinend ihrerseits Gewalt gegen einzelne Katholiken angewandt haben. Sie hatten im Februar 1534 kurzzeitig auch die politische Verantwortung in Münster inne, und sie sollen es auch mit der Moral manchmal nicht so genau genommen haben, indem es z. B. bei manchen neben der Frau noch eine oder mehrere Geliebte gegeben habe. So entfernten sie sich also durch ihr Verhalten von der christlichen Lehre, wenn man der ihnen gegenüber von vorne herein feindlich eingestellten kirchlichen Geschichtsschreibung hier glauben kann (welche allerdings zumindest fragwürdig ist), und sie verhielten sich dann womöglich ähnlich wie zuvor die dort herrschenden Katholiken. Dabei kam es zu weiteren Missständen und sogar zu Todesurteilen, während man zumindest die im Katholizismus vor den katholisch betriebenen Hinrichtungen "übliche" vorausgehende Folter abgeschafft hatte.
 
Doch während die so genannten "Täufer" von Münster noch in der Stadt regierten, bereitete die römisch-katholische Kirche bereits den Vernichtungsschlag gegen sie vor. Die Stadt Münster wurde schließlich von den katholischen Truppen eingeschlossen und die Bürger ausgehungert. Während die Not in der Stadt immer größer wurde, wartete der Bischof auf den günstigen Moment zum Angriff. Diese durch die Belagerung der Stadt dramatische Zuspitzung der Lage hat natürlich auch zur anscheinenden Radikalisierung und Traumatisierung der in die Ecke getriebenen "Täufer" in der eingeschlossenen Stadt beigetragen. Und dies hat dann offenbar auch zu einzelnen hier genannten negativen Reaktionen und Verhaltensweisen geführt, die unter den Bedingungen von Toleranz und ohne den Aushungerungs-Krieg der Katholiken wohl nicht erfolgt wären.

Das Heer des römisch-katholischen Bischofs Franz von Waldeck hatte die Stadt Münster bereits seit 1534 belagert, bis der Bischof dann am 24. Juni 1535 – im übertragenen Sinne – den Daumen nach unten zeigte. Der Angriff auf die geschwächten und geschundenen Einwohner begann. Es war ein grausames Massaker des kirchenhörigen Bischofsheeres an den Einwohnern von Münster. Es gab ca. 650 Tote, und sehr viele Menschen wurden vertrieben bzw. konnten sich nur durch Flucht vor der Ermordung retten. Drei Anführer der Besiegten wurden zum Foltertod verurteilt und auf Befehl des katholischen Bischofs aufs Grausamste gefoltert mit dem Ziel einer allmählichen Hinrichtung und einer langsamen und dadurch besonders grausamen Beförderung in die angebliche ewige Hölle. "In vier Stunden dauernder Tortur wurde den drei gefangenen Täuferführern [mit glühenden Zangen] das Fleisch von den Knochen gerissen, bevor man sie endlich erdolchte und die zerschundenen Leichen in eisernen Körben an der Südseite des Lamberti-Kirchturms aufhängte. Die Obrigkeit besiegelte ihren Triumph mit einem Warnzeichen an die Bürger Münsters" (merian.de, a-6428333.html)). Die Ermordeten wurden in Käfige geworfen, und die Käfige wurden am Turm der Lambertikirche in Münster für alle sichtbar aufgehängt. Der Katholizismus zelebrierte auf diese Weise eine öffentliche Verwesung der Abtrünnigen. Und diese Käfige hängen noch heute [2021] am Turm der Lambertikirche in Münster – nicht nur aus historischen Gründen, sondern weiterhin zur Abschreckung, wovon Kirchenkritiker ausgehen, auch wenn die Kirche dies nicht mehr öffentlich zugibt. Die Skelette der dort Gefolterten und Ermordeten hatte man erst im Jahr 1881 aus den Käfigen heraus genommen.
 
Die Kirche war also hier einmal so richtig wütend geworden, und das tatsächliche oder angebliche Fehlverhalten dieser speziellen "Täufer"-Gruppe bestimmte in späteren Jahrhunderten bis in die Gegenwart hinein das kirchlich manipulierte und gefälschte Geschichtsbild über diese gesellschaftliche Gruppierung. Im Merian-Reiseführer über Münster ist deshalb zu lesen: "Das Auf- und Umschreiben der Affäre mit dem unwiderstehlichen Sex-and-Crime-Appeal geriet kaum weniger abenteuerlich als das Geschehen selbst", so dass man nicht sicher sein kann, welche der kirchlichen Vorwürfe überhaupt zutreffen. Die Kirche habe "unberechenbaren Fanatikern" gegenüber angeblich wieder Ruhe und Ordnung hergestellt. Doch wie dem auch sei: Die Gruppe in Münster war wie immer sie auch genau lebte nicht repräsentativ für die Bewegung. Die allergrößte Mehrheit der so genannten "Täufer" lebte auf jeden Fall urchristlich und völlig friedfertig. Doch die Rache der Kirche war gerade gegenüber diesen Menschen, denen man nichts anhängen konnte außer einer Abweichung vom kirchlichen Glauben, bestialisch. Denn sie hatten in ein Zentrum des kirchlichen Verrats an Jesus, dem Christus getroffen, der kirchlichen Taufe. Und diese Entlarvung empfand die Kirche – so wie heute – so schon damals als sehr große Bedrohung für ihren Machterhalt.
 

33.) Auseinandersetzung um die Kindertaufe:
Die Kirche wütet bei ihrer Christenverfolgung mit Folter und Hinrichtungen


Nachfolgend einige Einzelschicksale von Menschen, die sich nicht der katholischen Dogmatik oder den lutherischen Bekenntnisschriften beugen wollten. Das  "Verbrechen" bzw. Haupt-"Verbrechen" dieser Menschen: Sie wollten ihre neu geborenen Kinder nicht der kirchlichen Taufe unterziehen und damit nicht dem Machtmoloch Kirche einverleiben.

Jörg Blaurock wird 1539 in Klausen in Südtirol lebendig verbrannt. Hans Denck stirbt, durch viele Vertreibungen zuvor geschwächt, 1527 in Basel an der Pest. Eberli Bolt wird 1525 in der Schwyz lebendig verbrannt. Konrad Grebel wird durch die Einkerkerung im Zürcher Hexenturm extrem geschwächt und stirbt 1526 an der Pest. Hans Haslibacher wird 1571 in Bern geköpft. Ludwig Hetzer wird 1529 in Konstanz der Kopf abgeschlagen. Melchior Hofmann überlebt 10 Jahre strengste Kerkerhaft in Straßburg. Dann ist er mit seinen Kräften am Ende und stirbt in Haft. Balthasar Hubmaier (Hubmeier) wird 1529 in Wien auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Als die Flammen in schon umzüngelten, ruft er seine letzten Worte: "Die Wahrheit ist untödlich." Drei Tage später wird sein Ehefrau grausam ertränkt. Auch sie wollte nicht, dass Säuglinge kirchlich getauft werden. Hans Hut zieht sich 1527 im Gefängnis in Augsburg bei einem Gefängnisbrand schwerste Brandverletzungen zu, an denen er kurz darauf stirbt. Jakob Hutter wird 1536 in Innsbruck vor der heutigen "Touristen-Attraktion" Goldenes Dachl lebendig verbrannt. Allein in Tirol werden 360 weitere Urchristen auf den Scheiterhaufen verbrannt. Hans Krüsi wird 1525 in Luzern "zu Pulver und Asche" verbrannt. Felix Manz wird 1527 in Zürich ertränkt. Seine letzten Worte sind gleich den Worten von Jesus am Kreuz: "In deine Hände, Herr, übergebe ich meinen Geist." Er stirbt, ähnlich wie es Jesus von Nazareth voraus gesagt hatte: "Selig seid ihr, wenn euch die Menschen um meinetwillen schmähen und verfolgen und reden allerlei Übles wieder euch, da sie damit lügen ... Denn ebenso haben sie verfolgt die Propheten, die vor euch gewesen sind (Matthäus 5, 11-12). Und: "Dann werden sie euch der Bedrängnis preisgeben und euch töten." (Matthäus 24, 9)

Im Todesurteil des unter der Herrschaft des Reformators Huldreich Zwingli stehenden Rats der Stadt Zürich heißt es u. a.: "Genannter Felix Manz soll ... weil er gegen die christliche Regierung und die bürgerliche Einheit gehandelt hat, dem Nachrichter [= Scharfrichter] übergeben werden, der ihm seine Hände binden, in ein Schiff setzen, zu dem unteren Hütly bringen und auf dem Hütly die Hände gebunden über den Kopf streifen und einen Knebel zwischen den Armen und Beinen durchstossen und ihn also gebunden in das Wasser werfen soll, um ihn im Wasser sterben und verderben zu lassen."

Das also ist die so genannte evangelische "Reformation". Und so ging speziell die Reformation in der Schweiz mit Menschen um, die ihre Kinder nicht als Säuglinge taufen lassen wollten. Und weiter. Leonhard Schiemer wird 1528 in Rattenberg in Tirol grausam gefoltert und schließlich durch Abschlagen seines Kopfes von der Folter "erlöst". In einem Gedicht und gleichzeitig einem Gebet zu Gott, dem All-Einen, hatte er 1526 das Schicksal der damaligen Nachfolger Jesu während der Christenverfolgung durch die katholische und evangelische Kirche unter anderem in folgende Worte gefasst:
"Wir schleichen in den Wäldern um, man sucht uns mit den Hunden / man führt uns als die Lämmlein stumm, gefangen und gebunden / Man zeigt uns an vor jedermann, als wären wir Aufrührer / wir sind geächt´ wie Schaf zur Schlacht als Ketzer und Verführer / Viel´ sind auch in den Banden eng an ihrem Leib verdorben / etliche durch die Marter streng umkommen und gestorben / ohn´ alle Schuld; hier ist Geduld der Märtyrer auf Erden / Man hat sie an die Bäum´ gehenkt, erwürget und zerhauen / heimlich und öffentlich ertränkt viel Weiber und Jungfrauen / Die haben frei ohn´ alle Scheu der Wahrheit Zeugnis geben / dass Jesus Christ die Wahrheit ist, der Weg und auch das Leben / Noch tobt die Welt und ruhet nicht, ist gar unsinnig worden / Viel Lügen sie auf uns erdicht´ mit Brennen und mit Morden / tut sie uns bang / O Herr ... lass Dein Thron aufsteigen." (zit. nach Gedenkstätte für alle wahren Gottespropheten und Gottesprophetinnen und alle gerechten Männer und Frauen in der Nachfolge des Jesus, des Christus, Marktheidenfeld 2019, S. 84 f.)

Michael Sattler wird nach bestialischer Folter 1527 im Bischofssitz Rottenburg bei Stuttgart hingerichtet.
 
Hier die Anklageschrift gegen Michael Sattler gemäß dem Internet-Lexikon Wikipedia (Stand: 17.12.2009):
"* (1) Er sei ungehorsam gegenüber den kaiserlich Befehlen;
* (2) er leugne die reale Gegenwart Christi im Sakrament;
* (3) er lehre, dass die Kindertaufe nicht rette;
* (4) er verwerfe das Sakrament der letzten Ölung;
* (5) er verachte die Mutter Gottes und die Heiligen;
* (6) er lehre die Verweigerung des Eides;
* (7) er setze eine neue Form des Abendmahls ein, bei der man Brot von einem Teller und Wein aus einem Kelch trinke;
* (8) er habe seinen katholischen Orden verlassen und geheiratet; er behaupte, das sei rechtmäßig, da das Neue Testament erzwungene Ehelosigkeit verdamme;
* (9) er lehre, dass Christen nicht gegen die Türken kämpfen sollen; wenn er die Wahl hätte und ein Krieg überhaupt recht wäre, dann würde er lieber auf Seiten der Türken kämpfen
[vgl. der Reformator Martin Luther, der die Kirchenchristen zum "Morden, Rauben und Schaden tun" gegenüber den Türken aufrief, solange sie "eine Ader regen können". Dadurch würden sie "selig und heilig".]

In seiner Entgegnung bestritt Michel Sattler den Punkt 1 der Anklage. In den Punkten 4 und 5 führte er aus, dass er zwar Maria als Vorbild des Glaubens achte, nicht aber an ihre Mittlerfunktion zwischen Mensch und Gott glaube. Die Krankensalbung halte er für biblisch, ein besonderes geweihtes, päpstliches Öl sei aber für ihre Wirksamkeit nicht vonnöten.
Den Anklagepunkten 2, 3, 6, 7 und 8 widersprach Sattler nicht, sondern bestätigte, dass hier seine Überzeugung richtig wiedergegeben sei. Zum letzten Anklagepunkt ergänzte er: ´Christen dürfen niemandem das Leben nehmen, sie können nur Gott um ihren Schutz anrufen. Wenn die Türken gegen Christen in den Krieg ziehen, so liegt es daran, dass sie es als Muslime nicht besser wissen. Menschen, die sich Christen nennen und Türken töten, sind türcken nach dem geist.`"

 

34.) Die Kirche kannte keine Gnade: Hingerichtet, obwohl Dirk Willems einem Verfolger das Leben rettete


Gegenüber dieser Lehre versuchen die konfessionellen Mordbestien – in diesem Fall die katholischen und ihrer Kirche und dem Papst treu ergebenen Richter von Michael Sattler in Rottenburg bei Stuttgart –, sich eine Strafe auszudenken, die so grässlich wie nur irgendwie möglich sein sollte. Und diese wird von den Vollstreckern des kirchlichen Willens dann auch durchgeführt:

Zuerst wird Michael Sattler die Zunge heraus gerissen, dann werden mit glühenden Schmiedeisen Löcher in seinen Leib gebrannt, danach wird er ganz
"zu Pulver" verbrannt. Drei Tage später wird seine Frau solange immer wieder in den Neckar getaucht, bis sie ertrunken ist, also eine Wasserfolter mit abschließendem Foltertod. Und die Kirche triumphiert. Kaum einer, der mitbekommen hat, wie man Michael Sattler und seine Frau zu Tode folterte, wagt es nun mehr, sein Kind nicht kirchlich taufen zu lassen. Die Säuglinge werden wieder flächendeckend kirchlich einverleibt, die Kirchenmitgliederzahl nähert sich also wieder 100 %. Auf diese Weise bilden sich in der Folgezeit nun zwei so genannte "Volkskirchen", da die Bevölkerung in Deutschland und auch in Nachbarländern wie der Schweiz entweder der einen oder der anderen Kirche angehören musste, um zu überleben. Das nennt man heute "Tradition".

Ein weiteres Schicksal:
Dirk Willems wird 1569 bei lebendigem Leib in Asperen in den Niederlanden verbrannt, weil auch er nicht evangelisch oder katholisch sein wollte und deshalb gemäß des "Wiedertäufermandats" des Reichstags von Speyer die Todesstrafe bekam.
Ein besonders infames Detail, das die teuflische Niedertracht des Kirchenchristentums aufzeigt, zeigt sich bei der Gefangennahme von Dirk Willems, dem zuvor die Flucht aus dem Gefängnis gelungen war.
Der niederländische Urchrist konnte nur gefasst und hingerichtet werden, weil er einem seiner evangelischen Verfolger zuvor das Leben gerettet hat. Dieser war bei der Verfolgung Willems über das Eis eines zugefrorenen Sees durch Unvorsicht an einer Stelle eingebrochen und droht zu versinken. Dirk Willems lebte nach der Bergpredigt des Jesus von Nazareth, in der es heißt "Tut Gutes denen, die Euch hassen". Deshalb kehrt er, als er das Unglück sieht, um. Und es gelingt ihm tatsächlich, seinen Verfolger aus dem Wasser zu ziehen und ihm so das Leben zu retten.
Aufgrund seiner Rückkehr an den Unglücksort wird er allerdings von den anderen Verfolgern gefasst, sofort festgenommen und anschließend lebendig verbrannt. Denn die Kirche kannte auch in diesem Fall nicht die geringste Gnade, wenn jemand die Babys nicht mehr taufen lassen will und damit von ihrem Machtbereich fern zu halten versucht.

Der Christ Dirk Willems rettet einen seinem Verfolger, der auf einem zugefrorenen See durch das Eis gebrochen war, das Leben. Dadurch verlor er seinen Vorsprung vor den Verfolgern und wurde von den amtskirchlichen Mörderbanden gefangen genommen und einige Zeit danach lebendig verbrannt.
 
Und so wurde von den Kirchenmitgliedern hier auch das Minimum an "soldatischer" Rest-Ethik und Moral noch weit unterschritten. Keine Armee vorher und nachher hat es wohl aufs Ganze gesehen schlimmer getrieben (vgl. dazu auch Der Theologe Nr. 90 über die Kreuzzüge), bis in unsere heutige Zeit hinein. Alles das und sehr, sehr vieles mehr sind Beweise für die Worte des Historikers Karlheinz Deschner, der schrieb: "Nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in Antike, Mittelalter und Neuzeit ... keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die ... Kirche, ganz besonders die römisch-katholische Kirche." (in: Die beleidigte Kirche, Freiburg 1986, S. 42 f.)

Die Liste der grässlichen Folterungen und Hinrichtungen von aufrichtigen und friedfertigen Menschen, welche sich nicht den großen Machtkirchen unterworfen haben oder ihnen gar widersprochen hatten, lässt sich schier endlos fortsetzen. Es sind Zigtausende von Menschen, die für die Wahrheit und für ihr Eintreten für die Ethik des Jesus von Nazareth einen grausamen Tod durch Priester- und Pfarrerhand sterben müssen. Und die klerikale Hydra mutiert in dieser so genannten "Reformationszeit" in Mitteleuropa von einem einköpfigen zu einem doppelköpfigen Ungeheuer: nun mit einem katholischen Kopf und einem zweiten Kopf, einem evangelischen, im übertragenen Sinne die große katholische "Hure" und ihre Missgeburt, ihre evangelische Tochter.

Zum Thema siehe auch Der Theologe Nr. 10 – Thomas Müntzer und die Zwickauer Propheten – auf den Spuren von Christus, von Luther verfolgt. Auch die Zwickauer Propheten wollen keine Säuglinge mehr taufen. Sie werden von Martin Luther mit dämonischer Magie vor Ort "niedergepredigt" und anschließend verfolgt.
 

35.) Die Taufe – Angelhaken der dunklen Macht im Jenseits


Warum dieser mörderische Kampf, ja warum dieser furchtbare Krieg der Kirche zur gewaltsamen Durchsetzung ihrer Kinder- bzw. Säuglingstaufen?
Eine Antwort auf die Frage nach den Hintergründen gibt der bekannte Kardinal von Madrid, Antonio Maria Rouco Varela. Der Erzbischof der Erzdiözese Madrid betonte, "dass die katholische Taufe niemals aufgehoben werden kann ... Kardinal Rouco sagte dazu, dass die Taufe ein Sakrament ist, das ein unauslöschliches Zeichen hinterlässt, und dass die Person, die es empfangen hatte, immer Katholik bleiben wird. Kardinal Rouco erinnert daran, dass die Taufe für ´immer und ewig` gilt, obwohl man seinen Glauben leugnen kann. Katholik zu sein ist etwas, das man nicht löschen kann ´es ist ein Teil` ´unserer DNS.`" (kath.net, 13.7.2004)
 
Hier spricht einmal einer der höchsten Würdenträger deutlicher aus, was sonst manchmal nur versteckt in moderneren kirchlichen Aussagen zu finden ist. Es geht um ein "unauslöschliches" geistiges Besitzrecht der Kirche an dem Getauften, ganz gleich, ob dieser damit einverstanden ist oder nicht. Und letztlich genau aus diesem Grund verweigern die katholische und die evangelische Kirche bis heute halsstarrig die Löschung aus dem Taufregister. Denn sie möchten alle Menschen und Seelen als ihre Untertanen und damit im übertragenen Sinne als ihre Energielieferanten in ihrem Bauch einverleiben, was sie durch die Taufe tut, weshalb die Kirche so bestialisch gegen Menschen vorging, die sich dieser Zwangschristianisierung nicht fügten. Und sie möchten weiterhin alle Getauften in ihrem Bauch einverleibt behalten, weswegen sie sich bis heute weigert, Einträge aus ihrem Taufregister zu streichen. Man könnte sagen: Die Kirche lässt nie freiwillig einen Menschen oder eine Seele los, die sie einmal gefangen nehmen konnte. So kommt es auf den Einzelnen an, durch eine klare Distanzierung im Tun, Reden, Denken, Fühlen und Empfinden von sich aus einen klaren Schlussstrich zu ziehen, um auch in Zukunft keine Einfallspforte mehr für die klerikale Zugriffs-Gier zu bieten.

Wer beim Thema "Taufe" also zu Kompromissen mit der Kirchenmacht neigt, der sollte deshalb bedenken: Auch eine kleine offene Hintertüre, die man nicht zu schließen versucht, macht es Pfarrern und Priestern leichter, auf diese Weise wieder dort einzudringen oder mit  ihrem langen Arm irgendwann wieder hinein zu greifen. Und man darf dabei nicht nur auf äußere Vorgänge in der materiellen Welt blicken. Denn die Kirche denkt nicht nur in irdischen Dimensionen. Sie denkt ins Jenseits hin weiter.
Denn nicht einmal der Tod des Getauften könne ihn angeblich von diesem Brandmal befreien, das ihm bei der Taufe eingebrannt worden sei, so die kirchliche Lehre. Auch im Jenseits wird der Verstorbene von der Kirche von daher als "Katholik" betrachtet, auch wenn dieser zu Lebzeiten ausgetreten ist und sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln von der Kirche distanziert und sich gegen alle Vereinnahmungsversuche gewehrt hat. Denn er wurde getauft, das heißt, angeblich "ewig" kirchlich einverleibt. So legen die Kircheninstitutionen Wert darauf, auch die Seelen der Katholiken und Zwangskatholiken bzw. Zwangsevangelischen im Jenseits im eigenen Pferch bzw. Wasserbecken gefangen zu halten, auch wenn man Mühe hat, sich das konkret vorzustellen. Vielleicht hilft einem dabei der "Kirchenheilige" Cyrill, der vom "Netz der Kirche" und einem Angelhaken sprach, der einen über den Tod zur angeblichen "Auferstehung" im Jenseits ziehe. Und "zappelnd am Angelhaken Gottes" – so auch der Titel einer Erzählung über eine katholische Ordensschwester in der Festschrift Jahr der Berufung des Bischofs von Augsburg, Dezember 2003-November 2004 (S. 5). Nur: Welche Art von "Auferstehung" wird wohl den gefangenen Fisch erwarten?

 

36.) Kirche versucht, Rückkehr der Seele in die ewige Heimat zu verhindern


Und während alles auf das Diesseits Bezogene nachprüfbare Fakten sind, können wir nachfolgende abschließende Bemerkungen für den Verstand noch nicht beweisen. Doch sie entstammen dem Urwissen der Menschheit und Hinweisen aus dem prophetischen Gottesgeist. Und wir möchten sie dem interessierten Leser nicht vorenthalten:

Nach dem Urwissen der Menschheit verlässt beim Tod die unsterbliche Seele des Menschen ihren sterblichen Leib und sie geht ihren Weg in den jenseitigen Bereichen weiter. Das Ziel aus christlicher Sicht ist die Rückkehr in die ewige Heimat ins Reich Gottes, von wo aus einst jede Seele, jedes Geistwesen, ausgegangen ist. Wer dorthin zurück kehren möchte, muss jedoch früher oder später die Bindung an äußere Religionen oder Konfessionen lösen. Dieses ewige "Reich", das Ziel der Reise, die ewige Heimat, ist nämlich wieder gleich der einst "guten Schöpfung Gottes". Folglich gibt es dort kein "katholisch", "evangelisch" oder "orthodox" mehr und auch keine andere Konfession oder Religion. Niemand kommt also beispielsweise als Katholik oder Protestant zu Gott, sondern nur als Kind des ewigen Vater-Mutter-Gottes, als Kind des "freien All-Geistes", der den ganzen Kosmos durchströmt. So kann ein Gottsucher zwar die Suche etwa als Katholik beginnen und auch noch als Katholik den einen oder anderen Schritt tun. Doch irgendwann, wenn er den Weg konsequent geht, muss er der Kirche den Rücken kehren, und hier gilt auch: Desto früher, desto besser, denn das konfessionelle Rankenwerk oder die Bestimmungen äußerer Religionen sind letztlich schwerwiegende Hindernisse für jede Gotteserfahrung.

Was geschieht nun aber nach dem Sterben? Die Seele, die beim Tod ins Jenseits hinüber geht, wird – grob gesprochen – von den jenseitigen Bereichen angezogen, die ihrem Bewusstsein entsprechen, das sie hier zuletzt auch auf der Erde hatte. Stirbt ein Mensch also bewusst als Katholik oder Protestant, wird sich auch die Seele im Jenseits zunächst als Katholik oder Protestant fühlen, bzw. sie wird von den entsprechenden jenseitigen konfessionellen Bereichen angesendet und wie magnetisch dort hin gezogen werden. Es handelt sich damit um Bereiche, die von den Kräften beherrscht werden, die auch auf der Erde hinter der Kirche stehen. Und diese Mächte werden nun auch im Jenseits versuchen, die sich neu orientierende Seele auf ihre Seite zu ziehen bzw. dort festzuhalten und letztlich an ihrer Rückkehr in die ewige Heimat zu hindern, indem sie erneut in die Irre geführt wird. Denn es geht diesen Kräften um die Macht über Menschen und Seelen. Und dazu dient ihnen vor allem die kirchliche Lehre von der Taufe.
Sinngemäß heißt es dann im Jenseits: "Du bist getauft. Du gehörst zu uns. Du hast ein unauslöschliches Merkmal in deiner Seele. Dies wurde dir bei deiner Taufe auf der Erde eingebrannt."
 

37.) Die Kirchensteuer und die Steuerung durch niedere Kräfte


Hat sich der Verstorbene nun noch nicht völlig vom kirchlichen Denken gelöst, ist er also für solche und ähnliche Einflüsterungen und Manipulationsversuche anfällig. Und auch wenn die Seele z. B. einst als Mensch aus der Kirche ausgetreten war, kann sie über Einschüchterung und den Tauf-Angelhaken (!) der Kirche in der anderen Welt wieder auf die kirchliche Seite gezogen werden. Eventuell geht die Seele von dort dann zu einer neuen Inkarnation auf die Erde und inkarniert dann erneut in ein kirchliches Umfeld, wird wieder als Säugling katholisch oder evangelisch getauft und hat unter Umständen von den jenseitigen Kräften, die hinter der Kirche stehen, sogar eine bestimmte Aufgabe für die neue Inkarnation mit bekommen. Diese Gefahr droht also, wenn die innere Bindung an die Kirche z. B. trotz Kirchenaustritt nicht gelöst war.
Kirche hat jedoch nichts mit Gott und mit Christus zu tun. Im Gegenteil. Hinter dieser Institution steckt ein ganz anderer "Gott" als der, den uns Jesus von Nazareth lehrte. An den überwiegenden kirchlichen "Werken" im Lauf der Kirchengeschichte kann man erkennen, um welchen "Gott" es sich dabei handelt. Und auch wenn sich dieser "Gott" in unserer heutigen Zeit dem Zeitgeist anpasst, so lässt er sich z. B. dadurch entlarven, dass sich heutige Kirchenführer zu dieser dunklen "Tradition" und den dazu gehörigen Dogmen und Lehrsätzen bekennen und sich als Teil dieser Geschichte verstehen.

Aus diesem Grund ist es eben nicht egal, ob die Kirche einen Menschen, der aus ihr ausgetreten ist, nun auch aus ihrem Taufregister streicht oder nicht. Denn das Taufregister bleibt eine Art "Steuerkarte" – zu irdischen Lebzeiten des Getauften für die Kirchensteuer, nach dem Tod zum klerikal angestrebten Zweck einer manipulativen Steuerung durch dunkle und niedere Kräfte, wenn die Seele noch anfällig dafür ist. Erst wenn der Mensch jede Form der Bindung an die Institution Kirche gelöst hat, und wenn er gegen jede Anfälligkeit für kirchlichen Säusel immun geworden ist – nicht nur durch den Kirchenaustritt, sondern auch in seinem Herzen und in seiner Seele –, dann ist die Seele auch im Jenseits davon frei. So gilt für jeden Menschen auch das sinngemäße Jesuswort: "Alles, was ihr auf Erden bindet, daran werdet ihr auch im Himmel gebunden sein. Und alles, was ihr auf Erden löst, davon werdet ihr auch im Himmel frei sein" (vgl. Matthäus 18, 18).
Und zurück zu Gott geht der Weg über Christus, nicht über die Institutionen Kirche, die Jesus, der Christus, nie und nimmer gewollt hat. Von ihr muss sich der Mensch früher oder später lösen, um Christus in seinem Herzen nicht nur zu ahnen, sondern Ihm deutlich näher kommen und Ihn letztlich als inneren Schatz finden zu können (vgl. hier die Erlösung durch Christus).
Aus diesem Grund können wir Eltern nur raten, ihr Kind gar nicht erst taufen zu lassen. Nützen Sie die Chance, den Säugling in dieser Inkarnation nicht zur Taufe zu bringen. Es braucht in diesem Leben nicht so viel Mut wie früher. Sie werden dieses Mal nicht hingerichtet.
Dennoch könnte man weiterhin von dem "hinterlistigsten aller Sakramente" sprechen, da dem Tauf-"Opfer" vom Zeitpunkt der Taufe an vorgegaukelt wird, er könne sich niemals mehr davon lösen.
So also ein Rat: Liebe Eltern, lasst Euer Kind gar nicht erst nicht taufen. Dann erfüllt Ihr den Willen von Jesus, dem Christus. Helft dem Kind dabei, ein Mensch mit Anstand, guter Ethik und Niveau zu werden, was auch zu den fünf urchristlichen Prinzipien hinführt: Freiheit, Gleichheit, Einheit, Brüderlichkeit und Gerechtigkeit. Das ist der Wille von Jesus, dem Christus. Eine Institution Kirche mit ihren Priestern und Pfarrern wollte Er nicht. Doch jeder ist frei und kann sein Kind auch zur Kirchentaufe bringen und damit alles das, was dort dazu gehört, bei ihm veranlassen.

 

38.) Elf Kirchen erkennen ihre Taufen künftig gegenseitig an


So mancher mag vielleicht einwenden: Ich möchte mein Kind zwar nicht dem grausamen Katholizismus einverleiben, aber es gibt doch auch kleinere Kirchen, deren Lehren nicht so schlimm seien, auch nicht so schlimm, wie man es vielleicht auch aus der Geschichte der lutherischen und der evangelisch-reformierten Kirche weiß.
Hier ist jedoch die derzeitige Entwicklung der so genannten Ökumene zu bedenken. Bei einem Festakt am 29.4.2007 im Dom in Magdeburg erkannten die römisch-katholische Kirche in Deutschland, die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie orthodoxe und altorientalische Kirchen sowie einige so genannte Freikirchen ihre Taufen gegenseitig an. Insgesamt hatten sich elf Kirchen hier verbündet. Wechselt also ein Kirchenmitglied innerhalb dieses Verbunds die Kirche, wird seine ursprüngliche Taufe auch von seiner neuen Kirche anerkannt.
Man kann also die hier beteiligten Kirchen nicht von den anderen lösen. Hinter ihnen steht folglich derselbe "Gott". Man könnte auch sagen: Die Hydra in der griechischen Mythologie hat zwar nur neun Köpfe, aber in ihrem Bauch hat sie noch mehr Platz. Somit hängen zunächst folgende elf Kirchen zusammen und betrachten ihre Taufen gegenseitig als "gültig":

- Äthiopisch-Orthodoxe Kirche
- Arbeitsgemeinschaft Anglikanisch-Episkopaler Gemeinden in Deutschland
- Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche in Deutschland
- Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen
- Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeinde
- Evangelische Kirche in Deutschland
- Evangelisch-methodistische Kirche
- Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland
- Orthodoxe Kirche in Deutschland bzw. Orthodoxe Bischofskonferenz in Deutschland
- Römisch-Katholische Kirche
- Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche

Alle beteiligten Kirchen praktizieren auch die Säuglingstaufe, die Jesus nicht gelehrt hat. Denn Jesus sagte sinngemäß: "Erst lehret, dann taufet" (zum Sachverhalt siehe oben). Die Taufe ist in den genannten Kirchen jeweils eine rituelle Wassertaufe, welche die Mitgliedschaft in der entsprechenden Institution (und teilweise auch eine Kirchensteuerpflicht) begründet und von dieser als "heilsnotwendig" angesehen wird. Zur Erinnerung: Bei Jesus von Nazareth und im Urchristentum gab es keine Mitgliedschaft, geschweige denn eine Heilsnotwendigkeit einer Wassertaufe. Auch lehrte Jesus keine rituelle Wassertaufe an Erwachsenen. Sondern wenn Er von Taufe sprach, meinte Er in der Regel eine Taufe mit dem Heiligen Geist.
Schließlich taufen die hier genannten elf Kirchen, die ihre Taufen jetzt gegenseitig anerkennen, alle auf einen angeblich
"dreieinigen" Gott, der von der katholischen Kirche auf dem Konzil von Nizäa im Jahr 325 zum Dogma erhoben wurde. Mit Jesus von Nazareth und den Urchristen hat dieses kopflastige Gottesbild einer "Dreieinigkeit" oder "Trinität" aber ebenfalls nichts zu tun (siehe dazu auch hier).


39.) Wer will noch alles mit in den Bauch der Hydra?
 

Doch auch einige Kirchen aus dem so genannten "Arbeitskreis christlicher Kirchen" (ACK), welche sich bei dieser gegenseitigen Tauf-Anerkennung noch vorsichtig zurück hielten, begleiteten diese Ökumene-Prozedur mit Wohlwollen und ließen im Jahr 2007 ein freundschaftliches Grußwort durch Pastor Werner Funk von den Mennoniten ausrichten (st-bonifatius-dietenhofen.de). Einige von ihnen fühlen sich als heutige geistige Nachkommen der "Täufer". Doch sie verraten durch ihre heutige Anbiederung an die Machtkirchen das, wofür die "Täufer" einst gekämpft haben und wofür sie gefoltert und ermordet wurden, da die Institutionen "Katholisch" und "Evangelisch" einst das Blut dieser treuen Zeugen auf grausame Weise vergossen haben (vgl. dazu auch die Vergebungsbitte des Lutherischen Weltbundes gegenüber den Mennoniten im Jahr 2010). Ja, sie verraten damit Christus, dem ihre geistigen Vorfahren ehrlich zu dienen versuchten und distanzieren sich damit faktisch von denen, deren Namen sie heute formal tragen.

Die Großkirchen gehen folglich davon aus, dass einige dieser mit ihnen sympathisierenden Kirchen sich der gegenseitigen Tauf-Anerkennung aus dem Jahr 2007 noch anschließen werden, wenn diese schließlich auch die "richtige" "Erkenntnis" gewinnen würden, welche in den Kirchenkonzernen in vielen Jahrhunderten vor allem mit blutiger Gewalt durchgesetzt wurde.

Zu den weiteren Kandidaten, die auf die Hydra zu marschieren, zählen demnach:
 
- Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden in Deutschland
- Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (Baptisten)
- Die Heilsarmee in Deutschland
- Koptisch-Orthodoxe Kirche in Deutschland
- Syrisch-Orthodoxe Kirche von Antiochien in Deutschland
- Apostelamt Jesu Christi (G)
- Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland (G)
- Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten (G)
- Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden
- Arbeitsgemeinschaft Ökumenischer Kreise e.V.
- Religiöse Gesellschaft der Freunde

An diese Kirchen und Gesellschaften und die mit ihnen Sympathisierenden ist deshalb die Frage gerichtet: Warum wollt ihr auch in den Bauch der Hydra?
Und wer will noch alles mit hinein?

PS: Die Zusammenstellung der Kirchen, die ihre Taufen gegenseitig anerkennen, sind Mitglieder der in Deutschland so genannten Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen ACK oder Gastmitglieder dieser sich irreführend "christlich" nennenden Arbeitsgemeinschaft (G). Die beiden letztgenannten Kandidaten gehören dieser ACK nicht an und sind auch keine Gastmitglieder. (lt. Quelle in idea-spektrum Nr. 40/2016)
 

40.) Aufruf an die Politiker: Weist die Kirche in ihre Schranken!


Der Wille von Jesus, dem Christus, sind nicht die vielen Kirchen und Konfessionen, sondern die Begegnung von Menschen aller Kulturen weltweit, die sich z. B. Prinzipien und Umgangsformen wie Anstand, Ethik, Stil, Benehmen und Moral zum Ziel gesetzt haben, welche auch zu den fünf urchristlichen Prinzipien hinführen, welche sind: Freiheit, Gleichheit, Einheit, Brüderlichkeit und Gerechtigkeit. Diese Prinzipien fanden auch Eingang in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in die Gesetzgebung vieler demokratischer Staaten. Deshalb sind hier auch die demokratischen Politiker gefordert, und wir rufen die Politiker ebenfalls auf, zu handeln. Und so könnten sich die Politiker einmal folgende Worte zu Herzen nehmen:
"Politiker aller demokratischen Staaten! Hört endlich auf, zwei religiöse Großinstitutionen zu hofieren, zu privilegieren und zu finanzieren, die hier einmal mehr ein grundlegendes Menschenrecht mit Füßen tritt.´"

Zum Vergleich: Aus jedem Verein kann man austreten, und das ist gut so. Und man kann auch verlangen, dass man nichts mehr damit zu tun hat und nicht als "ewiges Vereinsmitglied" betrachtet wird, obwohl man überhaupt nichts mehr damit zu tun haben will.
 
Dazu noch ein Beispiel: Wie ist das, wenn jemand z. B. einmal Mitglied in einem Verein für die Legalisierung von Drogenkonsum war oder vielleicht in einem Verein zur Verbreitung von Pornografie? Was ist nun, wenn er seine Mitgliedschaft dort bereut und gekündigt hat und sich von den dort ausgeübten Praktiken heute aufs Schärfste distanziert?
Dann hat doch dieses ehemalige Mitglied auch ein Anrecht darauf, dass diese Mitgliedschaft komplett gelöscht wird
. Die heutigen Anführer dieser Vereine haben dann kein Recht darauf, eine ewige Zugehörigkeit des ehemaligen Mitglieds festzulegen, nur weil er einmal dabei war und sich einst für den Drogenkonsum oder die Verbreitung von Pornografie eingesetzt hat.
Und solches muss doch erst recht gelten, wenn man nicht einmal freiwillig in eine bestimmte Institution oder in einen bestimmten Verein eingetreten ist, wie dies auf die meisten Kirchenmitglieder zutrifft
. Dann haben die Kirchenführer zweimal kein Recht, eine ewige Zugehörigkeit des ehemaligen Mitglieds zu ihrer Institution festzuschreiben.
Wenn die Kirche sich hier jedoch vergleichbar einem gottähnlichen Monstrum gebärdet und eine Art ewige Vater- oder Mutterschaft über einmal getaufte Menschen reklamiert, dann ist das ein Götzenkult und nicht mit einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung vereinbar. Und mit Jesus hat es sowieso nichts zu tun, der im Hinblick auf geistige Verwandtschaft z. B. lehrte: "Ihr sollt niemanden auf Erden Vater nennen, denn einer ist Euer Vater, der im Himmel" (Matthäusevangelium, 23,8). Oder: "Wer den Willen tut meines Vaters im Himmel, der ist mir Bruder und Schwester und Mutter" (Matthäusevangelium 12, 50). Also sowohl der angebliche "Heilige Vater" in Rom steht demnach im Gegensatz zu Jesus als auch die Kirche als Ganzes als angebliche "Mutter", weil sie den Willen tut des selbsternannten "Vaters auf Erden", aber nicht den Willen des "Vaters im Himmel".

Deshalb: "Politiker aller demokratischen Staaten! Erklärt die Kirchengesetze endlich zu sittenwidrigen Vorschriften und gemäß den staatlichen Gesetzen der Demokratie als rechtlich nichtig! Bedenkt dabei, wie diese Lehre und dieses Verhalten im Einzelfall immer wieder seelisch grausam war und noch sein kann, und trefft die Entscheidung, dass in Euren Staaten die Kirchengesetze, welche den Menschenrechten und staatlichen Gesetzen widersprechen, deshalb rechtlich unwirksam sind! Stellt euch einmal auf die Seite eurer Bürger, die hier durch Einschüchterung und Missachtung ihres Selbstbestimmungsrechts im Magen der Kirche gehalten werden sollen!
Geschieht Vergleichbares in islamischen Ländern, protestiert man ja auch zurecht heftig dagegen und beschwert sich, wenn Islamisten behaupten, dass ein Moslem immer Moslem bleibe. Oder man stelle sich vor, eine religiöse Minderheit in Deutschland würde sich so verhalten wie die Kirche und sie würde ihre Mitglieder niemals freilassen! Dann würden Sie, liebe Politiker, ja auch sofort gegen diese ´totalitäre Sekte` aufbegehren und Maßnahmen ergreifen!"

Wenn man selbst eine Staatsangehörigkeit aufheben kann, dann muss doch umso mehr eine Kirchenmitgliedschaft kündbar sein und zwar nicht nur steuerlich, sondern ohne Wenn und Aber. Oder eine Institution, die Gegenteiliges behauptet, mag dies zwar behaupten. Doch sie wird dann nicht auch noch vom Staat unterstützt und mit Milliarden von Euros jährlich subventioniert (siehe dazu Der Theologe Nr. 46 – Warum zahlt der deutsche Staat immer noch so viele Milliarden Euro an die Kirche?)

Die Politiker hätten es also in der Hand, sich nicht mehr von der Kirche steuern zu lassen, sondern nach ideellen christlichen oder humanitären Werten zu entscheiden, die in der Geschichte der Menschheit gegen die Institutionen Kirche durchgekämpft werden mussten und wozu auch die Prinzipien des Urchristentums gehören: Freiheit, Gleichheit, Einheit, Brüderlichkeit und Gerechtigkeit (vgl. dazu auch Der Theologe Nr. 34).

 

41.) Widerspruch und Rituale zur "Enttaufung" –
Kann man sich enttaufen lassen?


So wie die Kirchen nun ihre Taufen anbieten, so bieten atheistische Vereinigungen oder freireligiöse Kulte die Möglichkeit des Taufwiderspruchs oder gar einer "Enttaufung" an.
So war z. B. zu lesen: "Mehr als 100.000 britische Bürger wollen mit einer Erklärung ihrer Taufe widersprechen. Dafür hat eine atheistische Vereinigung im Internet ein Formular zum Ausdrucken vorbereitet. Für diesen Service verlangt die Organisation umgerechnet drei Euro Gebühren. Das Formular kann bei seiner zuständigen Kirche vorgelegt werden." (shortnews.de, 5.4.2009)
Und Hunderttausende sind es auch in den USA, die durch "Enttaufen" ihre einstige Taufe rückgängig machen wollen. Die anglikanische Kirche in Großbritannien hat mittlerweile teilweise eingelenkt. Wie die römisch-katholische Kirche und die evangelischen Kirchen weigert zwar auch sie sich, den Eintrag im Taufregister zu streichen. Doch wird bei der anglikanischen Kirche offenbar zumindest eine Widerrufserklärung im Taufregister vermerkt, neben dem Eintrag des Kirchenaustritts: ein erster Schritt in die richtige Richtung.

In einer uns bekannten solchen Widerrufserklärung, die ganz individuell gestaltet werden kann, heißt es z. B.:
"Als Kind wurde ich dem Ritus bzw. dem Sakrament der Taufe unterzogen, bevor ich ein Alter erreicht hatte, in dem ich hätte meine Zustimmung erteilen können. Deshalb widerrufe und widerspreche ich hiermit dieser Handlung und allen Folgen dieses Ritus, und ich sage mich von der Kirche los, die ihn ausgeführt hat. Auch lehne ich die Glaubenssätze dieser Kirche ab und besonders solchen Aberglauben wie die perfide Lehre, dass ein Baby durch die Taufe von der so genannten Erbsünde und der bösen Macht von Dämonen gereinigt werden müsse. Weiterhin fordere ich Sie hiermit auf, mich ab sofort auch von darauf basierenden kirchlichen Registern auszutragen, wie zum Beispiel auch aus Taufstatistiken früherer Zeiten oder Konfirmationslisten."

Viele "heidnische" Priester, freie Theologen oder Ritual-Anbieter machen aus dem Wunsch von immer mehr Menschen nach einer solchen oder ähnlichen Widerspruchsmöglichkeit allerdings auch eine mit entsprechenden Kosten verbundene Dienstleistung und haben einige Rituale entwickelt – teils seriös, teils weniger seriös –, um die kirchliche Taufe zu neutralisieren. Man spricht manchmal von "Enttaufen" oder von "Enttaufungs-Ritualen", welche natürlich allesamt von der Kirche nicht anerkannt werden.
Auch wir empfehlen hier kein Ritual, doch selbstverständlich kann jeder frei eine Form wählen, die für ihn den Sachverhalt zum Ausdruck bringt und er kann eine entsprechende Handlung individuell oder im Freundeskreis durchführen, wenn ihm dies ein Anliegen ist.
Eine Widerspruchserklärung halten wir jedoch grundsätzlich für sinnvoll; als Vorstufe zur Streichung aus dem Taufregister und als eine Begründung für die Streichung, die der Widerspruchserklärung folgen muss. Man sollte sich also nicht bereits mit der Widerspruchserklärung zufrieden geben, es wäre aber einmal ein Schritt in die richtige Richtung.
Eine weitere Variante: Eine ehemalige Katholikin hat in einem Brief an den Bischof um eine "Exkommunikationsbestätigung" gebeten, um sich auf diese Weise den "größtmöglichen Abstand zur Kirche" bestätigen zu lassen (siehe Artikel auf hpd.de zur Exkommunikationsbescheinigung).


42.) Appell an die Eltern: Macht Euch frei von der kirchlichen Einschüchterung


Aus der kirchlichen Anmaßung, dass alle Getauften angeblich ewig "Söhne und Töchter der Kirche" seien, nachdem ihre Eltern sie einst taufen ließen – ohne dass die meisten wussten, was sie damit taten, weil ihnen diese Folgen arglistig verschwiegen wurden –, könnten wache Zeitgenossen verschiedene Schlussfolgerungen ziehen. Am besten ist es, wenn die Eltern ihr Kind gar nicht erst taufen. Dann könnten sie ihm auch diese Darlegungen später alle ersparen.

An die Eltern von Kindern deshalb ebenfalls ein Appell:
"Eltern, hört auf, Eure Kinder kirchlich zu taufen. Hört auf, Eure Kinder in dieses Zwangssystem zu integrieren, das niemals freiwillig loslässt, was es einmal zu besitzen glaubt. Väter, Ihr seid die Väter Eurer Kinder. Und Eure Kinder haben neben Euch, den leiblichen Vätern, auch einen himmlischen Vater, nämlich Gott, den ewigen Vater-Mutter-Gott, wenn sie an Ihn glauben möchten. Doch niemals ist die anmaßende Großinstitution Kirche der Vater oder die Mutter Eurer Kinder.
Deshalb: Väter und Mütter, seid standhaft und geht mutig voran. Tretet selbst aus und ermuntert alle Familienmitglieder, Verwandte und Freunde, ebenfalls auszutreten. Macht einen Familienausflug zum Standesamt und feiert den ersten Schritt in die wieder gewonnene äußere Freiheit! Und macht Euch auch innerlich frei von der kirchlichen Einschüchterung. Wandert nach Innen in Euer eigenes Herz, wozu Jesus von Nazareth sagte: "Klopfet an, und es wird euch aufgetan!" Und gewinnt vor allem dort, im Herzens- und im Seelengrund, Stütze und Halt, denn Ihr selbst seid der ´Tempel des Heiligen Geistes` und Gott wohnt in Euch, wie es schon in der Bibel heißt."

 



Eltern sind schon aus der Kirche ausgetreten, aber das Baby soll trotzdem katholisch oder evangelisch getauft werden. Eltern, die solche Pläne mit ihrem Kind haben, fragen: Ist das möglich?

So mancher vor allem jüngere Mensch zögert mit dem Kirchenaustritt, weil er noch Ängste hat, ob er damit Kindern, die er sich später wünscht, unter Umständen schaden könnte, indem diese dann vielleicht nicht mehr kirchlich getauft werden könnten. Vorab sei hierzu angemerkt: Ein Kind nicht kirchlich zu taufen, damit tut man dem Kind etwas Gutes, wie in dieser Ausgabe des "Theologen" vielfach begründet wurde. Wenn es aber trotzdem sein solle, aus welchen Gründen auch immer?
Die katholische Kirche beginnt an dieser Stelle zu lavieren.
Wörtlich heißt es auf der von der Deutschen Bischofskonferenz verantworteten Internet-Seite katholisch.de: "Bei Unsicherheiten, ob Eltern ihr Kind im Babyalter oder später taufen lassen möchten, sollte der Rat des zuständigen Seelsorgers eingeholt werden. Dies gilt auch für Eltern, die (noch) keiner Konfession angehören. Manchmal möchten Eltern ihr Kind taufen lassen, obwohl sie selber aus der Kirche ausgetreten sind. Der Diakon oder der Priester wird dann mit ihnen sprechen und entscheiden, ob er das Kind jetzt schon tauft oder die Feier aufschiebt. Ganz ablehnen darf er die Taufe nicht, denn jedes Kind hat ein Recht auf dieses Sakrament."
Eltern würden unter diesen Umständen folglich zu Bittstellern von des "Priesters Gnaden", und die kryptische Formulierung "Ganz ablehnen darf er die Taufe nicht" verweist auf unter Umständen unwürdige Verhandlungen mit dem Kirchenmann bzw. auf dessen Recht, einen zeitlichen Aufschub festzusetzen – eventuell bis die Eltern seiner Meinung nach wieder ausreichend auf "Kirchenkurs" sind. So mancher Priester wird aber ohne großes Wenn und Aber taufen, auch wenn beide Eltern draußen sind, denn schließlich könne man damit ja auch wieder ein neues "Schaf" vereinnahmen, und eine weitere klerikale Formulierung lautet ja auch "Jedes Kind hat ein Recht auf dieses Sakrament".
In neuerer Zeit wird in der Vatikankirche aber dann vor allem ein neues Verfahren angeboten, die so genannte "Taufe in zwei Stufen", dessen erste Stufe eine "Feier zur Eröffnung des Weges zu Taufe" mit entsprechenden kirchlichen Vorbereitungen sei. Doch Hand aufs Herz, liebe Eltern! Wollen Sie das sich und Ihrem Kind wirklich antun? Und weiter gefragt: Wollen Sie nur deshalb aus Ihrer Überzeugung, aus der Kirche auszutreten, kein entsprechendes Tun folgen zu lassen, damit sie Ihr Kind später ausgerechnet dort problemlos einverleiben können, wo Sie aus guten Grund heraus wollen? Hier können Sie guten Gewissens auch einmal bedenken: Mit Gott hat das alles nichts zu tun, und der "liebe Familienfrieden", verklausuliert oft in der Formulierung, der "Oma" könne man das doch nicht antun, das man ein späteres Baby nicht kirchlich taufe, ist dann meist nur eine vordergründige Fassade. Auch eine möglicherweise extrem kirchengebundene Großmutter könnte in ihrer Seele einen Schritt vorankommen, wenn ihre Enkel hier wenigstens ein bisschen konsequent sind und entsprechende Selbstachtung haben, dass sie sich nicht auf das Lavieren der Kirche einlassen.
Bleibt noch ein Blick auf die evangelischen Kirchen: Auch dort hängt man natürlich an den jeweiligen Sichtweisen des zuständigen Pfarrers und daran, ob er unangenehme Gespräche führt oder nicht. Doch in der Regel tauft er die Kinder, auch wenn beide Eltern draußen sind, denn auch die Lutherkirche hätte dann wieder ein "Schaf" mehr einverleibt, das später auch automatisch zum Kirchensteuerzahler würde. Auch hier hat das alles mit Gott nichts zu tun. Einzige Bedingung: Einer der Taufpaten muss drin sein, der dann kirchenoffiziell die evangelische Erziehung des Babys gewährleisten soll. Das alles ist von vorne herein nur Fassade. Aber die ganze Kirche ist nur Fassade, die mit Christus nichts zu tun hat, ob katholisch oder evangelisch, und hinter ihr verbirgt sich anderes als das, was sie vordergründig vorgibt. (vgl. dazu die Kapitel in dieser Ausgabe oder auch Der Verrat an Jesus, dem Christus)


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Anmerkungen zum Thema Patenschaft:

Bei einer römisch-katholischen unfreiwilligen Christianisierung von Säuglingen oder Kindern durch eine entsprechende Kirchentaufe sind ein oder zwei Taufpaten vorgesehen (Codex Iuris Canonici Nr. 873), die mindestens 16 Jahre alt und katholisch "gefirmt" sein müssen. Bei der Auswahl von zwei Taufpaten müssen es ein Mann und eine Frau sein. Mehr als zwei Paten sind bei diesem Kirchenritual in der Vatikankirche nicht erlaubt. Evangelische Kirchenmitglieder werden von ihr nur als eventuelle "Taufzeugen" zusätzlich zugelassen.
Allerdings ist ein Taufpate für die kircheninterne "Gültigkeit" einer solchen Taufe in die Vatikankirche hinein gar nicht notwendig. Der Priester solle dann aber ersatzweise einen Zeugen seiner Taufhandlung benennen. In der katholischen Kirche endet nach deren Lehre dieses Taufpatenamt nie. Auch wenn der Pate später aus der Kirche austritt, wird er von der Institution Kirche nicht aus diesem katholischen Amt entlassen. So wird versucht, ihn weiter geistig auch gegen seinen Willen an diese Organisation zu binden. Bereits der Kirchenaustritt des Paten wurde ja aus kirchlich-theoretischer Sicht nicht anerkannt, da ihm bei seiner eigenen frühren Kirchentaufe angeblich katholische Erbmasse übertragen wurde. Von daher kann man auch in diesem Zusammenhang wiederholen: Besser gar nicht taufen, denn man tut dem Kind damit nichts Gutes. Wenn es aber schon passiert ist, der Pate ausgetreten ist und die Eltern einen neuen Paten möchten, der weiterhin Mitglied der Kirche ist? Dafür hält die Kirche ein Angebot bereit: Dem katholisch getauften Kind könne bei einer eventuell späteren Firmung ein weiterer kirchenoffizieller Pate beigeordnet werden, man spricht dann von "Firmpatenschaft".
Hier ist allerdings erneut klarzustellen: Wie Eltern, Paten und Kind eine Patenschaft für sich definieren, ist alleine deren Angelegenheit. Niemand braucht sich von Kirchenlehren oder Kirchenvorschriften bei diesem Thema einschüchtern zu lassen, und auch für eine ehrliche Kinderpatenschaft braucht es weder Kirche noch eine andere Religion noch irgendwelche Riten oder Zeremonien. Allerdings hinterlassen Kompromisse mit den Kirchenlehren und ihrem so genannten Taufsakrament bei den Beteiligten oft ein schales oder ungutes Gefühl. Aus gutem Grund: Die Kirche selbst verlangt bei ihren Meinungen zum Seelenheil ein klares Entweder-Oder. Das könnte es aber Eltern, Paten, Familienangehörigen und Kindern auch erleichtern, sich von allen kirchlichen Besitzansprüchen auf die eigene Seele zu befreien und ihr Familienleben ohne diese kirchlichen Vorschriften und Rituale frei zu gestalten, also auf Kirchentaufen grundsätzlich zu verzichten.
Bei Erwachsenen, welche um die katholische Taufe bitten, ist das kirchliche Taufpaten-Amt ohnehin nicht vorgesehen, auch bei der Bitte um eine evangelische Taufe nicht.

 
Bei einer evangelischen unfreiwilligen Christianisierung sind auch mehrere Paten als einer oder zwei zulässig, manchmal sind es bis zu drei oder vier. Mindestens einer von ihnen müsse für eine evangelisch interne "Gültigkeit" jedoch der evangelischen Konfession angehören und entsprechend konfirmiert sein. Schon ein 14-Jähriger kann Pate werden. Offiziell als solche benannte "Taufzeugen" wie bei der Vatikankirche gibt es bei der evangelischen Taufe nicht. Der evangelische Taufpate, der später aus der evangelischen Kirche austritt, wird allerdings in diesem Fall zum "Taufzeugen" degradiert (so z. B. laut Lebensordnung der Lippischen Landeskirche). Das bedeutet: Das bisherige Taufpatenamt "ruht" kirchenintern, wie man es manchmal vornehm zu formulieren versucht, bzw. es "erlischt". So heißt es z. B. in Artikel 16, Absatz 5 der Ordnung kirchlichen Lebens des Evangelischen Kirche der Union, Berlin 2001:
"Das Patenamt erlischt, wenn die Patin oder der Pate die Zulassung zum Abendmahl verliert, insbesondere beim Austritt aus der Kirche. Im Kirchenbuch kann das Erlöschen des Patenamtes vermerkt werden." Der Ex-Pate ist dann, wie bereits vermerkt, evangelischerseits nur noch im Rückblick eine Art "Taufzeuge". Formal endet das Patenamt in der evangelischen Kirche ohnehin mit der Konfirmation des einst Getauften.

Das alles könnten Eltern und eventuelle Paten auch einmal bedenken; geraden wenn sie das Patenamt nur zwangsläufig als "Taufpaten"-Amt wünschen bzw. solches notgedrungen zusagen, während sie in Wirklichkeit aber lieber eine Kinderpatenschaft ohne das ganze kirchliche Beiwerk gewollt hätten. Denn mit der Kirche und ihren Vorschriften ist grundsätzlich überhaupt nicht zu spaßen, wie diese Ausgabe des Theologen an vielen Stellen beweist.
Deswegen raten wir von vorneherein dringend von kirchlichen Taufen und Taufpatenschaften ab, wenn in Wirklichkeit lieber eine Kinderpatenschaft gewünscht wird. Dies kann von Eltern und Paten individuell oder mithilfe von Freien Theologen geschehen und ist unter Umständen auch bei anderen Gemeinschaften wie etwa dem Humanistischen Verband möglich.
 

Siehe auch:
Der Theologe Nr. 32 – Die Sakramente und Rituale der Kirche


Nachrichten:


7.11.2009 / 22.9.2013 – Rücktrittsrecht bei Taufe – Die "Sektenexpertin" des Hamburger Senats, Ursula Caberta, hat jetzt mehr Verbraucherschutz bei religiösen Anbietern gefordert. "Sinnvoll sei ... ein vierwöchiges Rücktrittsrecht von Kaufverträgen, fügte Caberta hinzu. Auch müsse die Beweislast umgekehrt werden, so dass bei psychischen oder körperlichen Schäden der Anbieter künftig nachweisen müsse, dass seine ... Praktiken keinen Schaden angerichtet haben." (epd.de, 7.11.2009)

Was wären z. B. Folgen dieser Forderung? Dieses Rücktrittsrecht müsste man folglich auch bei der kirchlichen Taufe anwenden. Denn diese Handlung des religiösen Anbieters "Kirche" begründet ja unübersehbare Folgen für den davon Betroffenen; zunächst eine innere Bindung nicht nur auf Lebenszeit, sondern auch darüber hinaus, da die Kirche den ihr Einverleibten niemals mehr loslässt. Es handelt sich also um einen Vertrag, der den Betroffenen für alle Ewigkeit binden soll, weswegen gerade hier ein besonders nachhaltiger Schutz der Menschen erforderlich ist, welche sich dieser klerikalen Dienstleistung unterziehen. Hinzu kommt im Äußeren eine spätere Kirchensteuerpflicht bei eigenem Einkommen und damit erhebliche finanzielle Verpflichtungen des Getauften.
Daraus sollte sich eigentlich als eine Selbstverständlichkeit ergeben, dass der Gesetzgeber den kirchlichen Anbieter verpflichtet, eine angemessene Frist zum Rücktritt für den Täufling bzw. für seine Eltern einzuräumen. Dieses Rücktrittsrecht könnte z. B. für die Eltern ein Jahr lang gewährt werden bzw. es sollte – falls diese darlegen können, dass sie nicht ausreichend über die Taufe aufgeklärt wurden – mindestens bis zum Eintritt der vollen Religionsmündigkeit des Kindes möglich sein, in Deutschland also dem 14. Lebensjahr.
Und auch der Getaufte selbst sollte beispielsweise die Möglichkeit haben, bis zu einem Jahr nach Eintritt seiner bürgerlichen Volljährigkeit die Taufe widerrufen zu können, also bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres. Notwendig hierfür ist auch, dass er bei Eintritt seiner Volljährigkeit von den Behörden auf dieses Rücktrittsrecht hingewiesen werden muss. Und auch hier sollte die Frist verlängert werden können, wenn der einst Getaufte später geltend macht, dass er nicht ausreichend aufgeklärt worden ist und deshalb erst zu einem späteren Zeitpunkt den Rücktritt von der Taufe einreicht.

Und eine Umkehrung der Beweislast, wovon die "Sektenexpertin" spricht, muss man dann nach dem Gleichheitsgrundsatz, der sich aus dem Grundgesetz Artikel 140 ergibt, der den Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung ergibt, selbstverständlich auch bei allen anderen kirchlichen Praktiken mit behaupteter Langzeitwirkung einführen.
Das heißt: Nicht nur der esoterische Anbieter müsse nachweisen, dass durch sein Angebot kein Schaden entstanden sei. Auch die Kirche ist dann dazu zu verpflichten, nachzuweisen, dass durch ihr Angebot "kein Schaden" entstünde. Künftig müsste die Kirche demnach z. B. auch bei "ekklesiogenen Neurosen" von Opfern nachweisen, dass kirchliche Handlungen einen eingetretenen psychischen oder körperlichen Schaden beim Betroffenen nicht angerichtet haben. Kann die Kirche dies nicht nachweisen, wäre sie demnach gemäß des größeren "Verbraucherschutzes bei religiösen Anbietern", wie ihn die Expertin fordert, hinsichtlich der Schädigung zur Verantwortung zu ziehen.

 

4.8.2010 – Lutherisches "Jahr der Taufe" nach Vergebungsbitte gegenüber den Mennoniten Dazu nachfolgende Presseerklärung: "Säuglingstaufe zutiefst unchristlich" "Gerade noch hatte der Lutherische Weltbund die Mennoniten um Verzeihung gebeten, die vor rund 500 Jahren von den Lutheranern blutig verfolgt worden waren, weil sie, die mennonitischen Täufer, die Säuglingstaufe ablehnten. Und nun, wenige Tage später, stellt die deutsche Lutherkirche unter Beweis, dass sie in den vergangenen 500 Jahren nichts gelernt hat".
So kommentierte Dieter Potzel, ehemaliger lutherischer Pfarrer und Theologieexperte der kirchenkritischen Organisation Freie Christen für den Christus der Bergpredigt die Ankündigung des EKD-Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider, das Jahr 2011 zum "Jahr der Taufe" auszurufen. "Dass man nur wenige Tage nach der Vergebungsbitte gegenüber ihren damaligen Opfern so handelt, lässt ahnen, wie hohl und inhaltsleer diese Bitte war. Sonst würde man Tausende von Mordopfern nicht damit brüskieren, dass man die lutherische Lehre, die diesen unschuldigen Menschen damals den grausamen Tod brachte, schon nach wenigen Tagen wieder so ins Zentrum rückt", so Potzel weiter.
"Die Taufe von Säuglingen ist zutiefst unchristlich, denn damit wird ein unmündiger Mensch zwangsweise einer Institution einverleibt. Die ersten Christen kannten so etwas nicht. Johannes der Täufer hat angekündigt, dass Einer kommen werde, der nicht mit Wasser, sondern mit Heiligem Geist taufen werde. Doch was hat die Kirche mit diesem Geist gemacht? Sie hat Ihn zum Schweigen gebracht, wo immer es ihr möglich war."
Die Lehre beider Großkirchen, wonach die kirchliche Taufe, die an einem willenlosen Säugling vollzogen wird, unauslöschlich in der Seele eingraviert werde, widerspreche zudem der Würde und Willensfreiheit des Menschen, wie sie in der Verfassung grundgelegt sei. Und mit Jesus, dem Christus, habe dies schon gleich gar nichts zu tun, denn er hat stets die Willensfreiheit der Menschen geachtet. Da klinge es wie Hohn, wenn der EKD-Vorsitzende Schneider ausgerechnet die kirchliche Taufe als "Akt der Befreiung" bezeichne. In Wirklichkeit stelle sie das genaue Gegenteil dar; und noch dazu den Versuch, Menschen ohne ihre Zustimmung lebenslang zu Tributpflichtigen der steinreichen Kirchenkonzerne zu machen. In dieser Richtung muss man als Außenstehender auch die Aussage des obersten evangelischen Repräsentanten Deutschland, Präses Nikolaus Schneider, verstehen, die Taufe gehöre zum "Kernauftrag" der Kirche. 

Zur Vergebungsbitte des Lutherischen Weltbundes gegenüber den Mennoniten erklärten die Freien Christen u. a.: "
Für die Ermordung aufrechter Nachfolger Jesu im 16. Jahrhundert (die damals vielfach ´Täufer` genannt wurden) bittet die lutherische Kirche nach knapp 500 Jahren nun um Vergebung. Doch so etwas kann man gar nicht sühnen, denn auf dem Weg liegen viele, die keine Sühne wollen, sondern die Auflösung des Namens Luther, denn Luther steht für Verbrechen, Verfolgung und Mordaufrufe." (freie-christen.com)


24.12. / 26.12.2011 / 22.9.2013 – Neue Kirchenaustrittswelle und Christsein ohne KircheNach einer Emnid-Umfrage bim Jahr 2011 besucht die Mehrheit der deutschen Bevölkerung (53 %) auch an Weihnachten keinen kirchlichen Gottesdienst mehr (ntv.de, 18.12.2011; vgl. dazu die Erzählung von einer Waldweihnacht). Außerdem ist die überwiegende Mehrheit davon überzeugt, dass "Christ sein" und "Kirchenmitglied sein" nicht zusammen gehören. Nur noch 13 % sehen das anders (Bild am Sonntag, 25.12.2012). Gleichzeitig bahnt sich eine neue Kirchenaustrittswelle an. Nach einer Umfrage des Heidelberger Sinus-Instituts haben eine Million Kirchenmitglieder bereits entschieden, aus der Kirche auszutreten. Fünf weitere Millionen denken darüber nach (jesus.de, 21.12.2011). Die Kirchenführer versuchen deshalb zu beschwichtigen. So erklärt z. B. der evangelische Landesbischof von Bayern, Dr. Heinrich Bedford-Strohm, zu den nach seiner Ansicht zuletzt "wenigen" Austritten: "Angesichts der Tatsache, dass heute jedermann frei über eine Mitgliedschaft entscheiden kann, ist die Lage sensationell." (idea.de, 22.12.2012)
Doch das ist Unsinn. Kaum ein Kirchenmitglied hat jemals frei über seine Mitgliedschaft entschieden. Die Kirche lehrt eindeutig eine angebliche Notwendigkeit der Mitgliedschaft von Säuglingen für deren Seelenheil und ließ andersdenkende Eltern früher ermorden (siehe oben). Und Papst Joseph Ratzinger hatte in seiner Olympiastadion-Rede am 22.9.2011 in Berlin vor Hunderten von klatschenden Politikern Kirchenaussteigern unter Berufung auf den Kirchenvater Augustinus damit gedroht, ins Feuer geworfen zu werden. Und hier meinte Augustinus und damit auch der Papst eine angebliche "ewige Hölle". Diese kirchlichen Lügen sind gleichzeitig Einschüchterungen der massivsten Art, um neue Mitglieder zu bekommen und bestehende Mitglieder am Austritt zu hindern.

Doch das Lügengebäude der großen Kirchen wird immer morscher und durchlöcherter und damit auch durchschaubarer. Die Austrittswellen setzen sich fort. Schon jetzt liegt der Anteil der Katholiken und Protestanten jeweils bereits bei deutlich unter 30 % der Bevölkerung, im Jahr 2021 bei ca. 25 %. Gott sei Dank, könnte man sagen. Ohne Kirchenbindung sind die Menschen frei, ohne kirchliche Gängelung und äußerem Schaugepränge im Rahmen einer echten Religionsfreiheit innere Werte zu entwickeln, die sich z. B. an der Goldenen Regel des Jesus von Nazareth orientieren, die lautet: "Alles, was ihr wollt, dass euch die Leute tun, das tut ihr ihnen zuerst." Dazu braucht es keine Kirche und keinen Papst; und auch zu allen anderen wesentlichen Dingen im Leben nicht. Gott lässt sich auch nicht in der Kirche finden, denn jeder Mensch selbst ist ein "Tempel des Heiligen Geistes", wie es bereits in ihren eigenen kircheneigenen Bibeln heißt.
 

7.3.2014 – Die Seelenfänger: Arbeitsstelle nur gegen Taufe – Die Großkirchen werden immer mehr zu Seelenfängern, auch unter Erwachsenen. Während man bei Kindern den Eltern bei Nichttaufe ihres Säuglings Angst vor ewigen Höllenstrafen oder vor einer angeblichen Abwesenheit der "Gnade Gottes" macht, dient bei Erwachsenen zunehmend der Arbeitsmarkt als kirchliches Druckmittel.
Uns ist beispielsweise eine junge Frau bekannt, die einen begehrten Praktikumsplatz in einem kirchlichen Kindergarten nur dann bekommen hätte, wenn sie sich zuvor kirchlich taufen ließe. Dabei nützen beide Großkirchen knallhart aus, dass der Staat ihnen im Bereich des Sozialwesens regelrechte Monopole überlassen hat. Das heißt: Der Staat fördert die kirchliche Trägerschaft von sozialen Einrichtungen und finanziert diese dann auch noch mit bis zu 100 %. Dies geht in vielen Regionen so weit, dass es den Kommunen sogar recht ist, wenn die Kirche alles in Händen hält. So entstanden viele Monopole. Die Personalpolitik in diesen Einrichtungen (Kindergärten, Kindertagesstätten, Seniorenheime, Schulen, Krankenhäuser, Beratungsstellen u. ä.) überlässt der Staat jedoch komplett der Kirche. Und diese nutzt ihre Machtstellung schamlos aus und fordert von allen Beschäftigten in der Regel Mitgliedschaften, wobei die Großkirchen Katholisch und Evangelisch meist ihre Mitgliedschaften gegenseitig tolerieren, wenn es sich nicht um Leitungspositionen handelt. Außenstehende werden jedoch in der Regel ausgeschlossen.
Wer sich jedoch taufen lässt, unterschreibt nicht schnell einmal einen Mitgliedschaftsvertrag, aus dem er später auch wieder aussteigen könne. Sondern man lässt nach katholischer Lehre z. B. seine "DNS", also sein genetisches Erbgut, für alle Ewigkeiten "katholisch" prägen (siehe hier). Und auch nach lutherischer Lehre ist die Mitgliedschaft aus geistiger Sicht in Ewigkeit nicht mehr kündbar (vgl. hier).
So manchen bibelkundigen Leser erinnert das vielleicht daran, wie laut Altem Testament Esau sein "Erstgeburtsrecht" für einen Teller Linsensuppe an seinen Bruder Jakob abtritt. Auf die Gegenwart bezogen: Auf ewig angeblich "katholische DNS", nur um den Arbeitsplatz z. B. in einer Wäscherei der Caritas zu bekommen.
Alles das ist Seelenfang mit staatlicher Förderung, denn der Staat, das heißt wir alle, müssen diese Praktiken finanzieren, die endlich beendet gehören. Gleichzeitig werden unzählige sehr gute Fachkräfte, die keine Kirchenmitglieder sind, staatlich massivst benachteiligt, indem die Kommunen ihrer sozialen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft nicht nachkommen, sondern die staatlichen Aufgaben stattdessen an die rigiden Konfessionskirchen delegieren und diese dann wiederum gemäß der Kirchengesetzte schalten und walten dürfen, wie sie wollen.
Der Landesbischof der evangelischen Nordkirche in Deutschland, Gerhard Ulrich aus Schwerin, gibt die Praktiken auch zu, als er in seinem Bericht vor der Synode in Lübeck-Travemünde ausführte: "Eigentlich kommt der Dienst in der Kirche ´aus der Taufe gekrochen` [so ein Martin-Luther-Spruch]. Heute erlebe ich es, dass aufgrund der Loyalitätsrichtlinie die Taufe aus der Bewerbung gekrochen kommt: Man lässt sich taufen, um die Stelle zu bekommen." (zit. nach idea-spektrum Nr. 10 vom 6.3.2014)
Ein Kirchengläubiger könnte jetzt natürlich sagen: "Das ist doch prima. Herr X.Y. wollte eigentlich nur als Krankenpfleger arbeiten. Weil er sich dafür jedoch taufen lassen musste, wurde er jetzt noch zusätzlich aus der Hölle befreit und bekommt den Himmel dazu."
Gott sei Dank blieb die Frau, die wir kennen, standhaft. Sie ließ sich nicht taufen ...


13.3.2016 – Main-Stream-Medium lehnt tauf- und religionskritischen Leserbrief ab – Am Abend vor den deutschen Landtagswahlen in drei Bundesländern haben mehrere Main-Stream-Medien im Internet schnell noch einen Hauptartikel veröffentlicht. Es ging darum, dass aus dem Parteiprogramm einer der zu Wahl stehenden Parteien ausgegraben wurde, dass diese nahezu allen Medien unliebsame Partei mit Berufung auf die körperliche Unversehrtheit des Kindes die religiöse Verstümmelung von männlichen Säuglingen in zwei auch in Deutschland sehr aktiven so genannten Weltreligionen möglicherweise untersagen möchte. Umgehend attackierten die jeweiligen Religionssprecher mit zum Teil drastischen Worten die so denkenden Menschen. Darauf hin schrieb ein Leser von theologe.de folgenden Leserbeitrag an focus.de, den er uns zur Veröffentlichung zur Verfügung stellt:

Foto links: Kirchlicher Taufstein für die Baby-Vereinnahmung

"Religionen versuchen, schon Säuglinge zwangszuvereinnahmen, ob das Islam, Judentum oder Katholizismus/Protestantismus ist. Und kaum jemand weiß, dass die Säuglingstaufe in der Vatikankirche einen ewigen Besitzanspruch an diesem Menschen nach sich zieht, auch wenn das als Säugling zwangschristianisierte Kind später aus der Kirche austritt. Die schwächsten Glieder der Gesellschaft sind immer die Opfer der Religionen, seien es Kinder oder auch Tiere, wo Lämmern wegen der Religion die Kehle durchgeschnitten wird oder sie – wie in der Kirche – vollends der Willkür angeblich menschlichen Nutzens ausgeliefert werden. Gut, wenn Politiker das gute deutsche Grundgesetz höher stellen als die teilweise grausamen Machtansprüche der Religionen und deren Lobbyisten in bisherigen Main-Stream-Parteien."

Die Veröffentlichung dieses Beitrags wurde mit Schreiben vom 13.3.2016 abgelehnt, wozu man ergänzen könnte: Lobbyisten der Religionen gibt es natürlich in allen einflussreichen Parteien und es benötigt stattdessen Verteidiger der Freiheitswerte des Grundgesetzes in allen Parteien.
Unsere Wahlempfehlung ist deshalb
: Wählen Sie keine Religion, denn sie sind Opium für das Volk und halten Menschen in Abhängigkeit und Ängsten. Wählen Sie den Freien Geist, der in allem Leben gegenwärtig ist. Und wählen Sie die Werte des Grundgesetzes, zu denen die Würde und Freiheit jedes Menschen gehört. Wählen Sie nicht den Besitzanspruch von Religionen auf Menschen und Seelen, gleich um welche Religion es sich handelt.

 



Zum Autor dieser Studie:

Dieter Potzel, geboren 1959, Theologe, Studium der Evangelischen Theologie in Mainz und Göttingen, zwei theologische Examina der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (1984 und 1986), evangelisch-lutherischer Pfarrer in Bamberg von 1988-1992. Im Jahr 1992 Austritt aus der Evangelisch-Lutherischen Kirche wegen Lehrunterschieden zum evangelisch-lutherischen Bekenntnis hinsichtlich der Lehre des Jesus von Nazareth und ihrer Bedeutung für die Gegenwart. Von 1992-2004 als theologischer Journalist tätig, seither als Freier Theologe vor allem bei Bestattungen (Begleitet von Jesus, dem Christus – Würdige Bestattung ohne Kirche). Buchautor und Herausgeber der Online-Zeitschrift "Der Theologe" seit 1997. Am 19.12.2009 bat er in einer Anzeige in der Zeitung Fränkischer Tag in Bamberg um Vergebung für die Taufen, die er als Pfarrer durchgeführt hatte.
 


Der Text  kann wie folgt zitiert werden
:
Zeitschrift "Der Theologe", Herausgeber Dieter Potzel, Ausgabe Nr. 40, Lasst euer Kind nicht taufen, weder katholisch noch evangelisch!, zit. nach theologe.de/taufe_katholisch_evangelisch.htm, Fassung vom 14.8.2022,
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